| EINLEITUNG | KUWAIT |
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Naher Osten
Freie Gewerkschaften sind in dieser Region nach wie vor die Ausnahme. Viele Länder verbieten sie völlig, andere rufen Marionettengewerkschaften unter der Kontrolle der Regierung ins Leben. Einige Länder verfügen über ein umfangreiches System von Arbeitsgerichten und Schlichtungsgremien, aber diese können nie so effektiv sein wie freie Gewerkschaften. Das Ergebnis ist ein willkürliches und häufig unbarmherziges Arbeitsbeziehungssystem, vor allem gegenüber Wanderarbeitnehmer(inne)n und Hausangestellten, denen oft selbst die wenigen Rechte verweigert werden, die einheimische Beschäftigte haben.
Die libanesische Regierung hat ihre Bemühungen intensiviert, um ihren Ruf als eine der wenigen arabischen Regierungen, die freie Gewerkschaften zulassen, loszuwerden. Die Regierung verlor schliesslich die Geduld mit dem Gewerkschaftsdachverband CGTL und dessen Kampagne gegen Korruption und Misswirtschaft und stationierte während Gewerkschaftswahlen zweieinhalbtausend Soldaten, die gewährleisten sollten, dass sich die richtigen Kandidaten durchsetzten. Um ganz sicherzugehen, wurden die (nach Ansicht der Regierung) "falschen" Kandidaten während der Wahlen eingesperrt.
Im letzten Jahr wurde in der Übersicht berichtet, dass die Regierung Kuwaits, die Gewerkschaftstätigkeiten toleriert, neue Arbeitsgesetze entworfen habe. Unklar war damals jedoch, ob die neuen Gesetze den Gewerkschaften das Leben erschweren oder erleichtern würden. Auch ein Jahr später ist diese Frage noch nicht beantwortet, da die Gesetze nach wie vor nicht verabschiedet worden sind.
Auch Israel wird dieses Jahr erneut in der Übersicht erwähnt - erst zum zweiten, aber wie es aussieht nicht zum letzten Mal. Der Finanzminister beschrieb an einem Konflikt beteiligte Beschäftigte als "Staatsfeinde" und verglich streikende Kommunalbeschäftigte mit "Zeitbomben".
Das Arbeitsgericht des Landes beorderte Beschäftigte während des Streiks an ihren Arbeitsplatz zurück und warf Gewerkschaftsfunktionären Missachtung des Gerichtes vor, weil sie diese Anweisungen ignorierten.
Letztendlich konnte eine Lösung auf dem Verhandlungsweg gefunden werden, aber die Haltung der israelischen Regierung schadete dem Ruf des Landes als Demokratie und als ein Ort, an dem die Arbeitnehmerrechte angemessen respektiert werden, erheblich.
Gewerkschaften sind in Bahrain verboten. Obwohl die zum Teil ausgesetzte Verfassung aus dem Jahr 1973 das Recht auf Organisierung anerkennt, sagt das Arbeitsgesetz zu diesem Recht, zum Recht auf Tarifverhandlungen oder zum Streikrecht nichts.
Es finden nur wenige Streiks statt. Das Sicherheitsgesetz aus dem Jahr 1974 verbietet Streiks, die das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten untergraben oder dem wirtschaftlichen Wohl des Landes schaden würden.
Das Gesetz lässt ein System gemeinsamer Arbeitgeber-Arbeitnehmerberatungsausschüsse zu, für deren Einrichtung die Genehmigung der Regierung erforderlich ist.
Die Arbeitnehmervertreter in diesen gemeinsamen Beratungsausschüssen werden im Betrieb gewählt. Es ist ihnen nicht gestattet, Sitzungen abzuhalten oder einen Wahlkampf zu führen. Obwohl sie in Diskussionen mit der Betriebsleitung die Interessen der Beschäftigten vertreten, können sie lediglich in beratender Funktion tätig sein und sind nicht wirklich befugt, Verhandlungen zu führen. Das Innenministerium kann Arbeitnehmervertreter von der Kandidatur für einen Sitz in den gemeinsamen Beratungsausschüssen ausschliessen.
Gemeinsame Beratungsausschüsse bestehen in zwölf grossen staatlich kontrollierten Industrien, im privaten Sektor gibt es vier. Berichten zufolge möchte die Regierung, dass in mehr Grossunternehmen gemeinsame Beratungsausschüsse gebildet werden, obwohl diese Ausschüsse in einigen Fällen effizienter geworden sein sollen, als es der Regierung lieb ist.
Die gewählten Arbeitnehmermitglieder in den gemeinsamen Beratungsausschüssen wählen in geheimer Urabstimmung die elf Vorstandsmitglieder des Allgemeinen Ausschusses der Beschäftigten Bahrains, der 1983 eingerichtet wurde, um die gemeinsamen Ausschüsse zu koordinieren und zu beaufsichtigen. Er kann weder Mitglieder werben noch Mitgliedsbeiträge einnehmen, und das Arbeitsministerium muss seine internen Bestimmungen billigen.
Bahrain ist in grossem Masse abhängig von Arbeitskräften aus anderen Ländern, vor allem aus Indien, Pakistan und den Philippinen. Über zwei Drittel der Arbeitskräfte stammen aus dem Ausland. Diese Beschäftigten sind in dem System der gemeinsamen Ausschüsse unterrepräsentiert.
Der Allgemeine Ausschuss der Beschäftigten Bahrains kann Beschwerden sowohl von einheimischen als auch von ausländischen Beschäftigten anhören und ihnen dabei behilflich sein, diese vor Gericht zu bringen oder das Arbeitsministerium darauf aufmerksam zu machen. Das politische Klima macht dies jedoch schwierig. Die offizielle Regierungspolitik besteht darin zu versuchen, die schlecht bezahlten asiatischen Beschäftigten durch bahrainische Staatsangehörige zu ersetzen.
Die Regierung hat auf die 1995 vom Allgemeinen Ausschuss beantragte Arbeitsgesetzänderung zur Zulassung von Gewerkschaften bisher nicht reagiert. Das Arbeitsministerium hat den Allgemeinen Ausschuss stets aufmerksam überwacht, und es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Regierung ihre Kontrollen verschärft hat und die Telefongespräche der Organisation abhört.
Im Laufe des Jahres hat sich der Allgemeine Ausschuss mit Blick auf Diskussionen über die Arbeitsbedingungen von Frauen in der Textilindustrie an die Arbeitgeber dieser Industrie gewandt. Das Arbeitsministerium hat daraufhin gegenüber dem Allgemeinen Ausschuss erklärt, dass dies nicht seine Aufgabe sei und sich so etwas nicht wiederholen dürfe.
Einige Funktionäre der gemeinsamen Beratungsausschüsse und des Allgemeinen Ausschusses sind aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit belästigt, festgenommen und mehrere Monate lang ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert worden, einigen nahmen die Behörden ihre Reisepässe ab.
Am Jahresende wurde berichtet, dass die Regierung härter gegen den Allgemeinen Ausschuss durchgreife.
Irak Ü98
Unabhängige Gewerkschaften sind im Irak verboten. Mit einem Gesetz aus dem Jahr 1987 wurde eine Einheitsstruktur festgelegt.
Der einzige Gewerkschaftsdachverband, die General Federation of Trade Unions (GFTU), wird von der regierenden Baath-Partei kontrolliert. Die Partei benutzt den Gewerkschaftsbund, um den Beschäftigten ihre Politik nahezubringen.
Die Beschäftigten des öffentlichen Sektors und der staatlichen Unternehmen dürfen Gewerkschaften nicht beitreten, und der Staat legt ihre Löhne und Gehälter fest. Das Gesetz sieht weder Tarifverhandlungen vor, noch schützt es die Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.
Das Streikrecht wird ernsthaft eingeschränkt, u.a. durch die Androhung einer Gefängnisstrafe. Von Streiks wird nicht berichtet.
Am 16. Februar lösten bewaffnete Polizisten eine Protestkundgebung ausserhalb des Ölministeriums in Teheran auf und inhaftierten rund 300 Ölarbeiter. Etwa 2.000 Beschäftigte der Teheraner Ölraffinerie hatten sich nach einem zweitägigen Streik an dem Protest beteiligt, um eine Lohnerhöhung zu fordern.
Kurz nach dem Beginn der Demonstration stürmten bewaffnete und mit Schutzausrüstung ausgestattete Sicherheitskräfte, unterstützt von Agenten des Nachrichtendienstes in Zivil, die Strassen.
Die Streikenden kehrten an ihren Arbeitsplatz zurück, nachdem bekanntgegeben worden war, dass zwischen der Raffinerie und den Arbeitnehmervertretern eine Vereinbarung erzielt worden sei. Berichten zufolge wurden die meisten der Inhaftierten im Verlauf der Nacht und am darauffolgenden Morgen freigelassen. In anderen Berichten hiess es, dass es in derselben Nacht zu weiteren Verhaftungen gekommen sei, als die Häuser von Beschäftigten durchsucht wurden. Einen Monat später sollen zwei der während des Streiks inhaftierten Beschäftigten Behauptungen zufolge gestorben sein, einer im Gefängnis aufgrund eines Herzanfalls, nachdem er körperlich und seelisch unter Druck gesetzt worden war, und der andere, nachdem er von den Sicherheitskräften zusammengeschlagen worden war.
In anschliessenden Berichten hiess es, dass Beschäftigte der Ölraffinerien in Shiraz, Esfahan und Tabriz aus Protest gegen die Verhaftungen in den Ausstand getreten seien.
Anfang Februar kursierten Berichte, wonach gewählte Vertreter der Ölarbeiter aus jeder Stadt eine Sitzung in Teheran abgehalten hätten, um eine nationale Ölarbeiterorganisation ins Leben zu rufen. Die Regierung habe die Sitzung aufgelöst und die Vertreter nach Hause geschickt. Berichten zufolge soll sie Ölarbeiterorganisationen später verboten haben.
Die Streikbewegung selbst hatte 1996 begonnen, als es in Ölraffinerien in Teheran, Tabriz, Shiraz und Esfahan am 18. und 19. Dezember zu einem zweitägigen Warnstreik gekommen war. Die Regierung hatte sich nicht an ihre frühere Zusage gehalten, ihre Forderungen nach einer Lohnerhöhung, nach Tarifverhandlungen, ärztlichen Leistungen und einer Gesundheitsversorgung sowie verbesserten Arbeitsbedingungen zu prüfen. Einigen Berichten zufolge forderten die Beschäftigten zudem das Recht, eine unabhängige Arbeitnehmerorganisation gründen zu dürfen. Die Ölarbeiter gaben der Regierung einen Monat Zeit, um zu reagieren, andernfalls würden sie einen unbefristeten Streik beginnen.
In der Ölraffinerie von Tabriz schloss sich an den zweitägigen Warnstreik ein Bummelstreik an, der drei Wochen dauerte.
Im iranischen Arbeitsgesetz heisst es: "Um die islamische Kultur zu propagieren und zu verbreiten, die Errungenschaften der islamischen Revolution zu verteidigen sowie die Umsetzung von Abschnitt 26 der Verfassung der Islamischen Republik Iran zu fördern, können die Beschäftigten in Produktions-, Industrie-, Agrar-, Dienstleistungs- sowie Innungseinheiten islamische Gesellschaften und Vereinigungen einrichten."
Das Gesetz räumt den Beschäftigten an jedem Arbeitsplatz eine von drei Möglichkeiten ein: einen Islamischen Arbeitsrat, eine Innung oder einen Arbeitnehmervertreter. In dem Gesetz heisst es ferner, dass die "oberste Instanz der islamischen Revolution, falls erforderlich, einen Vertreter für jede der o.g. Organisationen oder Gesellschaften ernennen kann."
Die Satzungen der Islamischen Räte und die für die Wahl von Vertretern geltenden Bestimmungen werden von verschiedenen Ministerien (des Innern, Arbeit und Soziales) sowie von der Islamischen Informationsorganisation entworfen. Der Ministerrat billigt die Bestimmungen, und es kursieren Berichte, wonach der Sicherheitsapparat des Regimes die Islamischen Räte aufmerksam überwacht.
Das Innungssystem gestattet es Beschäftigten in einem bestimmten Gewerbe oder Berufszweig, Vereinigungen zu gründen. Die Aufgabe der Innungen besteht darin, Gewerbescheine auszustellen, den Mitgliedern bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu helfen und Genossenschaften Finanzierungsmittel bereitzustellen. Mitglieder können auch Selbständige und Arbeitgeber sein.
Die Islamischen Arbeitsräte und Innungen können theoretisch auf Provinz- und auf nationaler Ebene organisieren. Die Räte werden von der von der Regierung geförderten nationalen Organisation, dem "Arbeitnehmerhaus", dem der Arbeitsminister vorsteht, beaufsichtigt. Das "Arbeitnehmerhaus" ist die einzige zugelassene nationale Organisation, die behauptet, die Beschäftigten zu vertreten. Seine Arbeit ist vorwiegend politischer, religiöser und sozialer Art.
Betriebliche "Vertrauensleute" müssen sich zum islamischen Glauben bekennen.
Tarifverhandlungen sind ernsthaft eingeschränkt. Tarifverträge müssen dem Arbeitsministerium zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt werden.
Die Regierung ist befugt, Streikende zu entlassen und zu inhaftieren und ihre Sicherheitskräfte einzusetzen, um Streiks zu beenden. Ein 1993 verabschiedetes Gesetz verbietet Streiks von Regierungsangestellten, denen darüber hinaus Kontakte zu Ausländern untersagt sind.
Israel Ü87/Ü98
Der Histadrut zufolge sind die Gerichte zu einem Werkzeug geworden, um das Streikrecht zu untergraben, nachdem sowohl die Regierung als auch die Arbeitgeber sie wiederholt angerufen haben, um während Streiks Anweisungen zu erwirken, mit denen Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz zurückbeordert werden sollten.
Im April drohte die Histadrut im Zusammenhang mit den Rentenreformplänen für den öffentlichen Sektor und der Privatisierung mit einem Generalstreik. Die Rentenpläne standen im Widerspruch zu einer im Mai 1996 zwischen der Histadrut und der vorangegangenen Regierung erzielten Vereinbarung.
Im August kündigte die Histadrut einen Generalstreik an, nachdem die neuen Massnahmen mit der Verabschiedung des Staatshaushalts eingeführt wurden.
Während des gesamten Monats September kam es zu Arbeitsniederlegungen. Durch einen eintägigen Generalstreik am 28. September wurde das ganze Land lahmgelegt. Die Histadrut erklärte, dass Mitglieder der Regierung gedroht hätten, die Streitkräfte einzusetzen, um Beschäftigte in Schlüsselindustrien zu ersetzen.
Am Abend des 28. September erliess das von der Regierung und Arbeitgebern angerufene Arbeitsgericht Verfügungen, mit denen die Streikenden an ihren Arbeitsplatz zurückbeordert wurden und der Streik auf acht Stunden begrenzt wurde. Einigen Beschäftigten in privaten Unternehmen, die sich dem Streik später angeschlossen hatten, wurden ihre Löhne nicht ausgezahlt.
Die Verhandlungen zwischen der Histadrut und der Regierung wurden fortgesetzt, aber es wurde keine Vereinbarung erzielt. Am 30. November traten Kommunalbeschäftigte und andere Beschäftigte des öffentlichen Sektors in den Ausstand. Sie kehrten am zweiten Tag an ihren Arbeitsplatz zurück, nachdem ein Gericht dies angeordnet hatte.
Am 3. Dezember scheiterten die Verhandlungen zwischen der Histadrut und der Regierung, nachdem der Finanzminister die Beschäftigten als "Staatsfeinde" beschrieben und streikende Kommunalbeschäfitgte mit "Zeitbomben" verglichen hatte. Es kam zu einem zeitlich unbegrenzten Generalstreik im öffentlichen Sektor, mit dem die Wirtschaft lahmgelegt wurde. Betroffen waren Büros, Ministerien, Banken, die Börse, Raffinerien, die Waffenindustrie und die Telefongesellschaft. Grundschullehrer/innen schlossen sich dem Streik an.
Am ersten Streiktag erliess das nationale Arbeitsgericht Verfügungen, mit denen die Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zurückbeordert wurden, die die Histadrut jedoch ignorierte, obwohl Mitgliedern in einigen Sektoren geraten wurde, die Arbeit wiederaufzunehmen. Histadrut-Generalsekretär Amir Peretz und andere Gewerkschaftsfunktionäre wurden der Missachtung des Gerichtes beschuldigt, weil sie die Anordnung ignoriert hatten.
Im Armee-Rundfunk hiess es, dass die Regierung bereit sei, im Rahmen der Bestimmungen der Notstandsgesetzgebung von 1948 Requisitionsanweisungen gegen einige Streikende ins Feld zu führen.
Am 7. Dezember war es trotz Verhandlungen, die die ganze Nacht über gedauert hatten, zu keiner Verständigung gekommen, und die Regierung drohte mit dem Erlass von Verordnungen zur Wiederaufnahme der Arbeit im Rahmen der Notstandsgesetzgebung. Eine für denselben Tag angesetzte gerichtliche Anhörung, von der erwartet wurde, dass Histadrut-Funktionäre und die Gewerkschaft selbst wegen Missachtung des Gerichtes mit hohen Geldstrafen belegt würden, wurde verschoben.
Der Streik ging am Abend des 7. Dezember zu Ende, nachdem eine Vereinbarung erzielt worden war. Die Histadrut setzte für sich das Recht durch, von der Regierung bezüglich jeglicher Änderungen der Wirtschaftsstrukturen Israels, einschliesslich Privatisierungsplänen, konsultiert zu werden. Bezüglich der Rentenfrage sollten weitere Gespräche folgen, da man sich nur zum Teil verständigt hatte.
Das Gesetz ermöglicht es der Regierung bzw. autorisierten Ministern, Notstandsbestimmungen zu erlassen, um "das Land zu schützen, die öffentliche Sicherheit zu wahren und das Angebot wesentlicher Dienste zu gewährleisten".
Diese Bestimmungen können drei Monate lang in Kraft bleiben und ermöglichen es, streikende Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern, andernfalls drohen ihnen schwere Strafen.
Das Gesetz definiert die wesentlichen Dienste nicht und räumt den Behörden erheblichen Ermessensspielraum ein, obwohl dies vor Gericht angefochten werden kann.
Ende 1996 hatte Ministerpräsident Netanjahu im Anschluss an einen Aufruf des Gewerkschaftsdachverbandes Histadrut zu einem Generalstreik auf Notstandsgesetze zurückgegriffen, um das Streikrecht im öffentlichen Sektor weiter einzuschränken.
Durch die neuen Beschränkungen wurden die Verfahren für den Erlass von Arbeitsanweisungen in wesentlichen Diensten, die Elektrizität, Telekommunikation und staatseigene Betriebe einschliessen, verkürzt. Gegen jeden, der sich den gerichtlichen Anordnungen widersetzt, kann eine Geldstrafe in Höhe von rund 3.000 Dollar oder eine zweijährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Jordanien Ü98
Den Beschäftigten des öffentlichen Sektors und Ausländern ist es nicht gestattet, sich zu organisieren, Tarifverhandlungen zu führen oder zu streiken. Die Beschäftigten einiger staatlicher Unternehmen können Gewerkschaften gründen und beitreten, dürfen jedoch nicht streiken.
Streiks finden selten statt. Die Regierung muss die Erlaubnis zu einem Streik geben, und sie kann umständliche Schlichtungs- und unabhängige Schiedsgerichtsverfahren vorschreiben, während deren Streiks verboten sind.
Das Gesetz sieht keinen angemessenen Schutz für Gewerkschaften vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber bzw. für öffentliche Bedienstete vor Entlassungen aus politischen Gründen vor. Der Gewerkschaftsdachverband GFJTU stellte fest, dass Gewerkschaftsführer nach wie vor unzureichend vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geschützt seien.
Hausangestellte und Landarbeiter/innen fallen nicht unter das Arbeitsgesetz.
Die Regierung untersagt den Gewerkschaften die Einführung eines automatischen Lohnabzugssystems für die Gewerkschaftsbeiträge.
Gewerkschaften sind in Katar illegal. Tarifverhandlungen sind verboten.
Das Gesetz sieht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern bestehende gemeinsame beratende Ausschüsse vor, die jedoch nicht über die Löhne diskutieren, die gewöhnlich einseitig von den Arbeitgebern festgelegt werden.
Streiks finden nur äusserst selten statt. Die meisten Beschäftigten des privaten Sektors verfügen zwar über das Streikrecht, aber nur dann, wenn zuvor ein Schlichtungsgremium über einen Konflikt entschieden hat. Ein Arbeitgeber kann einen Betrieb schliessen oder die Beschäftigten entlassen, wenn das Gremium einen Fall angehört hat.
Die lokalen Gerichte können Konflikte zwischen einzelnen Beschäftigten und Arbeitgebern behandeln.
Drei Viertel der Arbeitnehmerschaft sind Wanderarbeitnehmer/innen, die gewöhnlich im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht sowie auf die Genehmigung, das Land verlassen zu dürfen, von ihrem Arbeitgeber abhängig sind. Besonders Hausangestellte sind kaum vor Missbräuchen geschützt.
Kuwait Ü87
Trotz seit langem von der Regierung zugesagter Änderungen wurde das kuwaitische Arbeitsgesetz 1997 nicht novelliert.
Die Regierung berichtete, dass der Ministerrat 1996 Änderungsentwürfe gebilligt habe.
Der Entwurf sah die Aufhebung der Bestimmung vor, dass es lediglich einen Gewerkschaftsbund und eine Gewerkschaft pro Betrieb oder Sektor geben darf, obwohl bereits zwei Gewerkschaften ausserhalb des Dachverbandes existierten. Aufgehoben wurden ferner die Bestimmungen, wonach mindestens 100 Beschäftigte zur Gründung einer Gewerkschaft erforderlich sind und Gewerkschaften sich nur dann zu Verbänden zusammenschliessen können, wenn sie Beschäftigte derselben Berufsgruppe oder in Industrien, die ähnliche Waren oder Dienstleistungen erzeugen, vertreten.
Der Gesetzentwurf hob die Bestimmungen auf, wonach ausländische Beschäftigte, die rund 80% der Arbeitnehmerschaft ausmachen, fünf Jahre in Kuwait gelebt haben und sich ein Führungszeugnis ausstellen lassen mussten, bevor sie einer Gewerkschaft beitreten konnten, wobei sie sich auch dann nicht an Abstimmungen beteiligen oder Gewerkschaftsämter innehaben konnten. Es war berichtet worden, dass ausländische Beschäftigte Gewerkschaften in der Praxis auch innerhalb der ersten fünf Jahre beigetreten waren und rund ein Drittel der Gewerkschaftsmitglieder stellten.
Aufgehoben wurde auch das Verbot politischer oder religiöser Tätigkeiten von Gewerkschaften.
Nicht geändert wurde durch den Gesetzentwurf die Bestimmung, wonach mindestens 15 Gründungsmitglieder einer Gewerkschaft kuwaitische Staatsangehörige sein müssen, wodurch die Organisierung von Gewerkschaften in Sektoren, in denen wenige oder keine kuwaitischen Staatsangehörigen beschäftigt sind, wie etwa im Baugewerbe, verhindert wird. Bevor eine Gewerkschaft gegründet werden kann, muss der Innenminister nach wie vor eine Bescheinigung ausstellen, in der die Gründungsmitglieder der Gewerkschaft gebilligt werden, und wenn eine Gewerkschaft aufgelöst wird, geht ihr Vermögen nach wie vor auf das Ministerium für Arbeit und Soziales über.
Es lagen keinerlei Berichte darüber vor, ob der Gesetzentwurf Beschränkungen des Streikrechtes aufheben werde und ob Streikende gesetzlich geschützt würden.
Die Regierung hat ferner erklärt, sie habe den Teil des Arbeitsgesetzes aufgehoben, mit dem den Beschäftigten des öffentlichen Sektors und den Beamten, vom Staat im Rahmen von Bestimmungen für die Beschäftigung von indischen und pakistanischen Arbeitnehmern eingestellten Leiharbeitern mit einem befristeten Vertrag, Hausangestellten und Seeleuten ein Gewerkschaftsbeitritt untersagt worden war. Laut Regierung werde dieser Teil des Gesetzes in dem Gesetzentwurf durch einen neuen Abschnitt ersetzt.
Obwohl die Regierung einige Verbesserungen an der Behandlungsweise von Wanderarbeiter(inne)n vorgenommen hat, sind sie gegenüber Misshandlungen nach wie vor kaum geschützt. Es wurde erneut über körperlichen und sexuellen Missbrauch von Hausangestellten berichtet, die strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie ihren Arbeitgeber verlassen. Die Arbeitgeber kontrollieren diese Beschäftigten häufig dadurch, dass sie ihnen illegalerweise ihre Pässe abnehmen. Andere Wanderarbeitnehmer/innen, vor allem aus Asien, wurden misshandelt und missbraucht.
Libanon Ü98
Die Einmischungen der Behörden in interne Gewerkschaftsangelegenheiten nahmen 1997 noch zu.
In den vergangenen drei bis vier Jahren hat der Gewerkschaftsbund CGTL zahlreiche Streiks und Proteste gegen die Verschlechterung der Wirtschaftslage, die ansteigenden Lebenshaltungskosten, die Privatisierung, die Korruption und die Beschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sowie zur Forderung höherer Löhne und Gehälter angeführt.
Am 13. April umstellten und besetzten die Sicherheitskräfte das Hauptbüro des CGTL in Saida im Südlibanon. Gewerkschaftsführer und -mitglieder wurden festgehalten, und mehrere Gewerkschafter/innen wurden durch Schläge der Polizei verletzt. Die Behörden erzwangen die Abhaltung von Gewerkschaftswahlen, die sie manipulierten, während die Gewerkschaftsführer im Gefängnis sassen.
Am 17. April veröffentlichte die Regierung einen Erlass, mit dem der CGTL gezwungen wurde, fünf neue Gewerkschaften als Mitglieder aufzunehmen.
Der CGTL erklärte, die Behörden versuchten, die für den 24. April geplanten CGTL-Generalratswahlen zu beeinflussen. Die fünf neuen Gewerkschaften würden zehn zusätzliche Stimmen in den Wahlprozess einbringen. Die Regierung hatte bereits in die Wahlen der Erdöl- und Lebensmittelarbeitergewerkschaften eingegriffen.
Am 24. April wurden rund 2.500 Polizisten und Angehörige der Sicherheitskräfte auf den Strassen um das CGTL-Hauptbüro herum, vor seiner Tür und auf benachbarten Dächern stationiert. Im Laufe des Morgens betraten Angehörige der Sicherheitskräfte fünfmal das Gebäude, zerstörten Computermaterial und griffen zahlreiche CGTL-Funktionäre an und verhafteten sie. Sie hinderten unabhängige Beobachter und Pressevertreter daran, das Gebäude zu betreten.
Die Wahlen fanden unter schwierigen Bedingungen statt. Elias Abu Rizk wurde als Präsident wiedergewählt. Anschliessend gestatteten die Sicherheitskräfte ausgewählten Pressevertretern den Zutritt zum Gebäude, um parallele Gewerkschaftswahlen zu filmen. Eine zweite Gruppe, die sich an der ersten Wahl nicht beteiligt hatte, wählte Ghanim Zoghbi zum Präsidenten. Die Behörden erkannten die Wahl Ghanim Zoghbis unverzüglich an und vertrieben Abu Rizk und seine Anhänger aus dem Gebäude.
Am 30. Mai verhafteten die Behörden Abu Rizk, als er in seiner Funktion als CGTL-Präsident nach Kopenhagen reisen wollte. Er wurde mehrere Stunden lang verhört und dann im Rahmen des Strafgesetzes der widerrechtlichen Aneignung von Autorität und öffentlichen Funktionen angeklagt - weil er fälschlicherweise die Führung des CGTL für sich beanspruche -, worauf eine bis zu siebenjährige Haftstrafe steht.
Abu Rizk wurde am 7. Juni gegen Kaution freigelassen. Er erklärte, er sei telefonisch bedroht worden.
Am 14. Juli wurden Abu Rizk und Yasser Nehme, der stellvertretende CGTL-Präsident, der Verbreitung falscher Informationen, die der Ehre des Staates schadeten, angeklagt. Die Anklagevertretung erklärte, sie sollten sechs Monate inhaftiert und mit einer schweren Geldstrafe belegt werden. Vermutungen zufolge gründeten sich diese Anklagepunkte auf die Erhebung einer Klage bei der IAO. Der Prozessbeginn wurde vertagt.
Ende November entschied ein Gericht, dass die von Ghanim Al-Zoghbi angeführte Gruppe die legitime CGTL-Führung sei.
Das libanesische Arbeitsgesetz stammt aus dem Jahr 1946. Ende 1996 hatte die Regierung einen Gesetzentwurf vorbereitet, um dieses Gesetz abzuändern, die Gewerkschaften dabei jedoch nicht konsultiert. Der Gesetzentwurf, der im Januar vom Kabinett diskutiert wurde, schränkte die Gewerkschaftsrechte weiter ein.
Rund 150.000 Regierungsangestellten ist es untersagt, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, obwohl Lehrer/innen und andere Regierungsangestellte ihre eigenen inoffiziellen Gewerkschaften ins Leben gerufen haben. Sie können keine Tarifverhandlungen führen.
Der Arbeitsminister verfügt im Rahmen des Gesetzes über weitreichende Befugnisse und muss seine Genehmigung geben, bevor eine Gewerkschaft gegründet werden kann. Er muss die Ergebnisse sämtlicher Gewerkschaftswahlen billigen. 1996 verkündete die Regierung einen Erlass zur Abänderung eines früheren Erlasses, mit dem der Arbeitsminister befugt wurde, das Datum von Gewerkschaftswahlen und die damit zusammenhängenden Verfahren festzulegen.
Den Gewerkschaften sind politische Tätigkeiten untersagt.
Eine Gewerkschaft benötigt die Unterstützung von 60% der Beschäftigten, bevor sie verhandeln kann, und ein Tarifvertrag muss bei einer Generalversammlung von zwei Dritteln der Gewerkschaftsmitglieder gebilligt werden.
Das Gesetz bietet den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung. Das Streikrecht ist eingeschränkt.
Ein Demonstrationsverbot aus dem Jahr 1993 ist nach wie vor in Kraft.
In Oman gibt es keine Gewerkschaften, und Tarifverhandlungen finden nicht statt. In einem Sultanserlass von 1973 heisst es, dass "es unter allen Umständen verboten ist, einen Streik herbeizuführen, aus welchem Grund auch immer".
Beschäftigte können entlassen werden, falls sie streiken oder andere Beschäftigte zu einem Streik anstiften, und Streiks finden selten statt.
Das Gesetz sieht gemeinsame Arbeitnehmer- Arbeitgeberberatungsausschüsse vor, die in Betrieben einzurichten sind, in denen mehr als 50 Beschäftigte tätig sind. Die Ausschüsse dürfen über Löhne und Arbeitsbedingungen nicht diskutieren.
Die Arbeitsbedingungen sind sowohl für einheimische als auch für ausländische Beschäftigte - die jeweils etwa die Hälfte der Erwerbsbevölkerung ausmachen - gesetzlich oder per Einzelvertrag innerhalb der von der Regierung erlassenen Richtlinien festgelegt.
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten müssen Beschwerdeverfahren einführen. Das Amt für Arbeiterfürsorge vermittelt in Fällen, in denen individuelle Beschwerden inländischer oder ausländischer Beschäftigter nicht im Rahmen dieser Verfahren geklärt werden können. Falls diese Vermittlung scheitert, ergeht ein Bericht an den Leiter des Arbeitsministeriums, der einen bindenden Schiedsspruch erlässt.
Kollektive Konflikte werden nur sehr selten an das Amt für Arbeiterfürsorge überwiesen. Falls die Vermittlung durch das Amt scheitert, kann entweder ein anderer Vermittler ernannt oder der Konflikt an ein Schiedsgericht überwiesen werden. Dies bedeutet, dass ein aus Vertretern des Sultans, des Arbeitgebers und der Beschäftigten bestehendes Gremium zusammentritt, das durch Abstimmung zu einem bindenden Urteil gelangt.
Das Arbeitsgesetz gilt auch für Hausangestellte.
Nach dem Beitritt Omans zur IAO im Jahr 1993 hatte die Regierung erklärt, sie werde ein neues Arbeitsgesetz entwerfen. Dies geschah 1994, und es wurde erwartet, dass dies Verbesserungen mit sich bringen werde. Der daraufhin eingesetzte Beratende Rat empfahl 1996 einige Änderungen, aber das neue Gesetz war bis zum Jahresende noch nicht erlassen worden.
Gewerkschaften und Streiks sind kraft eines königlichen Erlasses verboten. Tarifverhandlungen sind untersagt, und jeder, der versucht, eine Gewerkschaft zu gründen, kann entlassen, inhaftiert oder im Falle der Wanderarbeitnehmer/innen des Landes verwiesen werden.
Rund die Hälfte der Arbeitnehmerschaft sind Wanderarbeitnehmer/innen, die den Grossteil der Tätigkeiten im privaten Sektor verrichten. Ihre Löhne, die je nach der Staatsangehörigkeit der Beschäftigten unterschiedlich sind, werden von den Arbeitgebern festgelegt.
Mit Ausnahme der Hausangestellten, die nicht unter das Arbeitsgesetz fallen, können Wanderarbeitnehmer/innen die Arbeitsgerichte des Landes anrufen. Zahlreichen Berichten zufolge ist es ihnen jedoch unmöglich, ihre Beschäftigungsrechte im Rahmen des Gesetzes geltend zu machen, und aus Angst vor einer Deportation wenden sie sich selten, wenn überhaupt, an die Gerichte.
Es ist nicht unüblich, dass sich die Arbeitgeber weigern, Löhne und andere Leistungen auszuzahlen. Es kursieren Berichte, wonach die Misshandlung ausländischer Hausangestellter weit verbreitet ist, indem sie u.a. gegen ihren Willen eingesperrt, nicht verpflegt, körperlich misshandelt und vergewaltigt werden.
Die Regierung setzt ihre Politik der "Saudisierung" der Arbeitnehmerschaft fort, indem sie aktiv versucht, die Einstellung von Wanderarbeitnehmer(inne)n sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu verhindern.
Syrien Ü87/Ü98
Unabhängige Gewerkschaften sind in Syrien verboten. Die General Federation of Trade Unions (GFTU) ist der einzige legale Gewerkschaftsdachverband. Er ist Teil des Staatsapparates und wird von der regierenden Partei beherrscht.
Der GFTU kontrolliert die meisten Aspekte der Gewerkschaftsarbeit und legt fest, welche Sektoren oder Berufsgruppen Gewerkschaften und Verbände gründen können. Das Gesetz ermöglicht es dem Ministerium für Arbeit und Soziales, die finanziellen Angelegenheiten aller Gewerkschaften zu überwachen, Gewerkschaftsunterlagen zu kontrollieren und jederzeit Informationen zu verlangen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales kann ferner bestimmen, wie Gewerkschaftsvermögen investiert wird.
Jede Gewerkschaftssatzung muss einem vom GFTU festgelegten Modell entsprechen, und alle Gewerkschaften müssen dem GFTU 20% ihrer Mittel abführen.
Ausländische Beschäftigte können Gewerkschaften nicht beitreten, wenn sie noch kein Jahr in Syrien gelebt haben und keine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit ihrem Heimatland besteht.
Obwohl im öffentlichen Sektor zum Teil Tarifverhandlungen stattfinden, sind diese beschränkt. Im privaten Sektor können Tarifverträge mit Arbeitgebern ausgehandelt werden, aber der Minister für Arbeit und Soziales kann die Billigung eines Tarifvertrages verweigern bzw. den gesamten Tarifvertrag oder Teile davon aus Gründen des nationalen wirtschaftlichen Interesses für ungültig erklären. Die Regierung hat gegenüber der IAO erklärt, dass sie einen Gesetzentwurf erarbeitet habe, mit dem Teile des Arbeitsgesetzes, einschliesslich dieser Bestimmung, abgeändert würden.
Streiks sind im Agrarsektor illegal. In der Praxis werden Streiks jedoch auch in anderen Sektoren nachdrücklich von den Behörden zu verhindern versucht, insbesondere in dem grossen öffentlichen und staatlichen Sektor, und die Erinnerung an das harte Vorgehen der Regierung im Jahr 1980 bei einem eintägigen Streik wirkt immer noch als Streikabschreckung.
Streiks im militärisch-industriellen Sektor werden als Hochverrat betrachtet und können mit der Todesstrafe geahndet werden.
Das Einheitsgewerkschaftssystem gilt auch für Handwerkervereinigungen und bäuerliche Genossenschaften.
In den syrischen Freihandelszonen gibt es keine Gewerkschaften, und die dortigen Arbeitgeber sind von den für die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten geltenden Bestimmungen ausgenommen.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine Gewerkschaften.
Das Gesetz erkennt das Recht auf Organisierung, auf Tarifverhandlungen und auf Streik nicht an. Die Löhne und Gehälter werden in Einzelverträgen festgelegt, die vom Arbeitsministerium und im Falle der Hausangestellten vom Einwanderungsministerium überprüft werden.
Wanderarbeitnehmer/innen machen rund 85% bis 90% der Arbeitnehmerschaft des Landes aus. Bei dem Versuch, Gewerkschaften zu organisieren, oder bei einem Streik würden sie eine Deportation riskieren.
Individuelle Beschwerden von Beschäftigten können im Rahmen von Schlichtungsausschüssen des Arbeitsministeriums oder von speziellen Arbeitsgerichten behandelt werden.
Es wurde wiederholt über die Misshandlung von Hausangestellten, vor allem Frauen, berichtet. Sie können mit ihren Beschwerden zwar vor Gericht gehen, aber die hohen Kosten und Angst vor Repressalien und sogar einer Deportation lassen sie davor zurückschrecken.
Das neue Arbeitsgesetz wurde immer noch nicht verabschiedet, und im Westjordanland und in Gaza galten nach wie vor verschiedene Arbeitsgesetze. Die Gewerkschaftsarbeit wurde weiterhin durch strenge Beschränkungen der Freizügigkeit zwischen den Gebieten untergraben.
Der Arbeitsgesetzentwurf, den die Palästinensische Behörde im Dezember 1996 veröffentlicht hatte, untersagte Beamten und Staatsbediensteten einen Gewerkschaftsbeitritt, wodurch die Gewerkschaften erheblich geschwächt wurden, da die Regierung der grösste Arbeitgeber ist. Den palästinensischen Gewerkschaften zufolge stellten in dem Gesetz enthaltene "Richtlinien für die Gründung von Gewerkschaften" Einmischungen in die Gewerkschaftsautonomie dar.
Aufgrund der Sicherheitslage wurden die von den israelischen Behörden bereits angeordneten Schliessungen der Grenzen des Westjordanlandes und des Gazastreifens im Laufe des Jahres mehrmals verschärft. Um zu verschiedenen Städten im Westjordanland zu gelangen, waren Sondergenehmigungen erforderlich.
Über 90.000 Palästinenser verloren während der Grenzschliessung vom 30. Juli ihren Arbeitsplatz, weil sie nicht zur Arbeit gelangen konnten. Wie in der Vergangenheit weigerten sich ihre Arbeitgeber, ihnen Löhne oder eine Entschädigung zu zahlen. Es kursierten Berichte, wonach israelische Soldaten palästinensische Beschäftigte, die versuchten, zu ihrer Arbeit in verschiedenen Städten zu gelangen, geschlagen hätten.
Grenzüberschreitungen waren nach wie vor eine langwierige Angelegenheit. Drei- oder vierstündige Anfahrtswege zur Arbeit waren keine Seltenheit.
Im November erklärte die über die Auswirkungen der Grenzschliessungen auf die Wirtschaft besorgte israelische Regierung, sie habe einen neuen Plan zur Beschäftigung von mehr Palästinensern in Israel gebilligt. Palästinensische Beschäftigte würden einen Sonderstatus erhalten, damit sie auch nach einer Grenzschliessung an ihren Arbeitsplatz gelangen könnten.
Palästinensische Beschäftigte in Israel führen rund 1/5 ihrer Löhne als Sozialversicherungsbeitrag ab, obwohl sie lediglich auf sehr wenige Leistungen Anspruch haben. Diese Funktion wird nach und nach von der Palästinensischen Behörde übernommen.
Palästinensische Beschäftigte sind ferner verpflichtet, ein Prozent ihrer Löhne und Gehälter an die Histadrut, den israelischen Gewerkschaftsbund, abzuführen, obwohl sie der Organisation nicht beitreten können. Im Rahmen einer Vereinbarung vom März 1995 soll die Histadrut dem PGFTU die Hälfte dieser Gelder zur Verfügung stellen und ihre Vertretung palästinensischer Beschäftigter ausweiten. Die Vereinbarung ist bisher jedoch noch nicht voll und ganz umgesetzt worden.
Im April suspendierte die Palästinensische Behörde 19 Lehrergewerkschaftsführer/innen vom Dienst, nachdem Tausende Lehrkräfte im Zusammenhang mit einer Gehaltsforderung in den Ausstand getreten waren. Gedroht wurde auch mit der Verhaftung von Lehrkräften. Nach einer Zusammenkunft mit dem Präsidenten am 19. April, bei der der Konflikt beigelegt werden sollte, erklärten die Gewerkschaftsführer, sie würden eine Urabstimmung bezüglich der Fortsetzung des Streiks unter ihren Mitgliedern durchführen.
Zwei Tage später wurden Streikführer verhört. Rund 25 Anführer wurden anschliessend festgehalten und von einem Sicherheitsbeamten derart eingeschüchtert, dass sie eine Vereinbarung zur Beendigung des Streiks unterzeichneten. Sie wurden alle nach zwei- bis fünftägiger Haft freigelassen.