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Europa

Die neue britische Labour-Regierung hat das 14jährige Gewerkschaftsverbot im staatlichen Nachrichtenzentrum GCHQ aufgehoben. Diejenigen, die entlassen worden waren, weil sie sich geweigert hatten, ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufzugeben, wurden wiedereingestellt - ein Triumph für sie und für den TUC. Alle anderen von der früheren konservativen Regierung eingebrachten gewerkschaftsfeindlichen Gesetze blieben jedoch in Kraft.

Für die belgischen Gewerkschaften war es nach wie vor schwierig, gerechte Anhörungen bezüglich des Streikrechts bei den Gerichten zu erwirken, aber es gab einige Anzeichen dafür, dass die Richter eher geneigt waren, den kollektiven Rechten der Beschäftigten Vorrang vor den individuellen Rechten der Arbeitgeber zu geben. In Norwegen ignorierte das Oberste Gericht die IAO-Rechtsprechung zum Streikrecht und entschied, dass ein Regierungserlass, mit dem Streiks in der Ölindustrie verboten worden waren und eine Zwangsschlichtung angeordnet wurde, gültig sei. Die deutsche Regierung ignoriert die Kritik der IAO bereits seit 1959 und verweigert Staatsbediensteten, die den Beamtenstatus haben, nach wie vor das Streikrecht.

In Mittel- und Osteuropa hatte der Übergang seine Höhen und Tiefen. Bezüglich dreigliedriger Verfahren waren einige Verbesserungen zu verzeichnen, aber im Bereich der Verteidigung der Rechte auf Betriebsebene bleibt nach wie vor viel zu tun. In Serbien ging es nur bergab - mit einer deutlichen Verschlechterung in der Provinz Kosovo, wo die albanische Bevölkerung brutal von Serbien unterdrückt wird.

In der GUS war die Regierung Weissrusslands nach wie vor der hervorstechendste Rechtsverletzer in der Region. Gegen Ende eines Jahres, in dem die Regierung auf Versuche der Gewerkschaften, einen rechtlichen Status zu erlangen und ihre Mitglieder zu verteidigen, mit einer Welle von Repressionen reagiert hatte, u.a. durch einen ungeschickten Versuch, die frühere offizielle Gewerkschaft zu stärken, machte sich jedoch der internationale Gewerkschaftsdruck bemerkbar.

Sowohl in Russland als auch in vielen anderen Ländern der GUS und Mittel- und Osteuropas war die Nichtzahlung der Löhne nach wie vor ein enormes Problem. Drei Viertel der russischen Beschäftigten waren seit Monaten, einige seit mehr als einem Jahr, nicht mehr bezahlt worden. Die Beschäftigten reagierten mit Arbeitsniederlegungen, und das russische Verfassungsgericht entschied, dass die Zahlung der Unternehmenssteuern die gleiche Priorität wie die Zahlung der Löhne habe, was in der Praxis bedeutete, dass die Steuern Vorrang hatten, wodurch sich die Lage bezüglich der Löhne weiter verschlechterte.

 

Belgien Ü87/Ü98

Arbeitgeber und Justiz untergruben nach wie vor das Streikrecht.

Indem fälschlicherweise der Vorwurf der Gewaltanwendung im Zuge von Streiks oder bei Streikposten erhoben wurde, reichten einige Arbeitgeber Klage bei Zivilgerichten statt bei Arbeitsgerichten ein. Die Gerichte entschieden häufig zugunsten der Arbeitgeber, ohne die Gewerkschaften anzuhören. In einigen Fällen wurde den Gewerkschaften mit hohen Bussgeldern gedroht, falls sie ihren Streik oder ihren Streikposten fortsetzten.

Auf Initiative der Gewerkschaften überprüften einige Richter, die zuvor der Argumentation der Arbeitgeber gefolgt waren, jedoch ihren Entscheid und bestätigten die Gewerkschaftsposition, wonach kollektiven Rechten gegenüber den von den Arbeitgebern verteidigten individuellen Rechten (wie Eigentumsrechten und der Freizügigkeit von Personen und Waren) Vorrang gegeben werden sollte.

Dem Parlament wurde ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt, um der rechtlichen Verwirrung ein Ende zu setzen. Frühere Gesetzentwürfe, mit denen diese Frage angegangen werden sollte, waren im Sande verlaufen.

Bulgarien Ü87/Ü98

Für Bulgarien begann das Jahr mit einer sozialen, wirtschaftlichen und politischen Krise. 1996 hatte sich die Regierung geweigert, mit den Gewerkschaften über das harte Strukturanpassungsprogramm zu sprechen, das im Einklang mit den Forderungen des IWF und der Weltbank eingeführt wurde.

Die Gewerkschaftsdachverbände Podkrepa und KNSB organisierten während des Jahres Streiks und Versammlungen, um gegen die Politik der Regierung zu protestieren, die Bulgarien ihrer Ansicht nach an den Rand des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruchs gebracht habe.

Das Programm hatte zur Schliessung von 64 grossen staatlichen Unternehmen und zur Verweigerung von Krediten für 70 weitere geführt. Rund 50.000 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz. Die Preise stiegen dramatisch an, und das Bankensystem brach zusammen. Lediglich die Hälfte der Beträge, die sich auf Bankkonten befunden hatten, konnten gerettet werden, so dass die Tätigkeiten einiger Gewerkschaftsorganisationen praktisch gelähmt wurden.

Im Januar 1997 organisierten Gewerkschaften und andere Gesellschaftsbereiche Demonstrationen in der Hauptstadt Sofia und in anderen Städten, um allgemeine Wahlen zu fordern. Die Gewerkschaften riefen zu einer Reihe einstündiger Streiks im ganzen Land auf. Die Sicherheitskräfte griffen am 10. Januar Versammlungen an, wobei über 100 Menschen verletzt wurden.

Am 29. Januar riefen KNSB und Podkrepa zu einem Generalstreik auf, der bis zum 4. Februar dauerte, als für April Wahlen angekündigt wurden.

Die scheidende Regierung hatte beschlossen, mehrere nichtrepräsentative Gewerkschaften in den Dreigliedrigen Rat zu kooptieren. Im April stimmte die neue Regierung dem Vorschlag von KNSB und Podkrepa zwar zu, wonach ein Inventar der Gewerkschaftsmitglieder erstellt werden sollte, um festzustellen, welche Gewerkschaften tatsächlich repräsentativ seien, aber es wurde dennoch nichts in dieser Hinsicht unternommen. Während des Jahres 1997 fand kein sozialer Dialog statt, und die Arbeit des Dreigliedrigen Rates ruhte.

Durch 1996 vorgenommene Änderungen des Arbeitsgesetzes wurden die Tarifverhandlungen gestärkt und die Verfahren stärker in Einklang mit IAO-Normen gebracht. Es war nicht mehr erforderlich, dass eine Gewerkschaft den Status der "nationalen Repräsentativität" erlangte, um auf Betriebsebene verhandeln zu können.

Das Arbeitsgesetz verbietet Streiks im öffentlichen Gesundheits-, Energie-, Kommunikations- und Wasserversorgungsbereich. Gewerkschaften dürfen keine politischen Aktivitäten durchführen und können aufgelöst werden, wenn sie politische Ziele verfolgen.

Die Gewerkschaften berichteten erneut, dass die Arbeitgeber die Arbeitsgesetze auf allen Ebenen ignorierten und Tarifverträge verletzten. Viele Beschäftigte wurden illegalerweise entlassen, und die Behörden versäumten es, die Arbeitsgesetze in Kraft zu setzen. Die Arbeitsgerichte waren mit der Behandlung von Fällen im Rückstand.

Im November erklärten KNSB und Podkrepa, sie verfügten über eine Liste von rund 246 hauptsächlich in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmen, die die Wirtschaftskrise ausnutzten, um Beschäftigte auszubeuten und gegen das Arbeitsgesetz zu verstossen.

Einige Beschäftigte, vor allem im Textilsektor in der Region Sandanski, arbeiteten ohne Arbeitsverträge 12 bis 14 Stunden pro Tag, zum Teil auch noch samstags und sonntags. Ein Unternehmen liess seine Beschäftigten 30 Stunden lang mit nur zwei Pausen arbeiten. Beschäftigten wurde eine Freistellung aus Krankheitsgründen verweigert, und sie wurden entlassen, wenn sie versuchten, eine Gewerkschaft zu gründen. Sie wurden von der Betriebsleitung erniedrigt und missbraucht.

Im Februar wurde beim italienischen Schuhhersteller Euroshoes Ltd. in Doupnitza ein Podkrepa-Ortsverband ins Leben gerufen. Die Betriebsleitung begann, Gewerkschaftsmitglieder einzuschüchtern, indem sie einzeln herbeizitiert wurden und ihnen mit einer Entlassung gedroht wurde. Der Gewerkschaftsvorsitzende wurde versetzt und isoliert. Nachdem die Betriebsleitung die meisten Beschäftigten zum Verlassen der Gewerkschaft gezwungen hatte, verlängerte sie die dreimonatigen Arbeitsverträge der verbleibenden Gewerkschaftsmitglieder nicht.

Beschäftigte des Unternehmens Chaika in Plovdiv, das Ledertaschen für den Export herstellt, wurden wegen eines illegalen Streiks vor Gericht gestellt, weil sie im November die Arbeit niedergelegt hatten, nachdem ihre Löhne gekürzt worden waren. Die Betriebsleitung weigerte sich, die beiden in dem Betrieb vertretenen Gewerkschaften anzuerkennen oder mit ihnen zu sprechen. Sie versuchte illegalerweise, Beschäftigte am Betreten der Räumlichkeiten, in denen gestreikt wurde, zu hindern.

Das Unternehmen Stomana in Siliatra brachte 1997 Beschäftigte vor Gericht, weil sie sich an einem eintägigen Warnstreik beteiligt hatten, nachdem das Unternehmen einen Arbeitsgerichtsentscheid ignoriert hatte, wonach Konstantin Kristov Kostov, ein 1996 suspendierter Gewerkschaftsfunktionär, wiedereinzustellen sei. Die Gewerkschaft hatte um den Beginn von Tarifverhandlungen mit der Betriebsleitung ersucht, die sich jedoch weigerte, ihr die zum Beginn von Verhandlungen benötigten Informationen zu liefern.

Deutschland Ü87/Ü98

Beschäftigte im öffentlichen Sektor, die den Beamtenstatus haben, dürfen nicht streiken. In diese Kategorie fallen Lehrer/innen, viele Eisenbahnbeschäftigte, Beschäftigte im Postzustelldienst sowie Schalterbeamtinnen und -beamte und Telefonist(inn)en bei der Post.

Die IAO kritisiert diese Beschränkung bereits seit 1959. Sie hat die Bundesregierung aufgefordert, die uneingeschränkte Wahrnehmung der in Übereinkommen Nr. 87 anerkannten Rechte, einschliesslich des Streikrechtes, zu gewährleisten. Die IAO hat die Regierung ferner ersucht, dafür zu sorgen, dass Lehrkräfte mit Beamtenstatus Tarifverhandlungen führen können.

Frankreich Ü87/Ü98

Der Gewerkschaftsdachverband CFDT berichtete über Schwierigkeiten bei der Gründung von Gewerkschaften und der Verrichtung von Gewerkschaftsarbeit in Klein- und Mittelbetrieben des privaten Sektors sowie über restriktive Gerichtsentscheide.

In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können Gewerkschaften zwar ins Leben gerufen werden, aber es gibt keinerlei Vorkehrungen für die tatsächliche Wahrnehmung dieses Rechtes, wie etwa die Freistellung für Gewerkschaftstätigkeiten, Büroraum usw. Während Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten keinen Anspruch auf einen Gewerkschaftsvertreter bzw. eine Gewerkschaftsvertreterin haben, kann ein(e) Personalvertreter(in) gewählt werden, wenn der Betrieb mehr als elf Beschäftigte hat, eine Freistellung für Gewerkschaftstätigkeiten ist jedoch nicht vorgesehen.

Die Gerichte legen die Verwendung der einem Gewerkschaftsvertreter zugestandenen Zeit in restriktiver Weise aus. Die Rechtsprechung ist bezüglich des Mandats eines Gewerkschafts- oder Personalvertreters ebenfalls restriktiv. Dies gibt den Arbeitgebern die Möglichkeit, die Verwendung der ihnen zugestandenen Zeit anzufechten. Arbeitgeber, die dies wiederholt tun, werden von den Richtern nicht bestraft, selbst wenn dies zur Schikanierung eines Gewerkschafters beiträgt.

Obwohl für die Entlassung eines Personalvertreters die Genehmigung der Arbeitsbehörden erforderlich ist, wird diese recht häufig erteilt. Ein Einspruch gegen derartige Beschlüsse ist langwierig und kostspielig, und selbst wenn die Entlassungsgenehmigung von einem höheren Gericht widerrufen wird, wird die Wiedereinstellung eines entlassenen Personalvertreters durch die Dauer der Verfahren unmöglich.

Obwohl eine Diskriminierung von Gewerkschaftern verboten ist, ist diese nur schwer zu beweisen, und die Arbeitgeber können Gewerkschaftsvertreter oder potentielle Gewerkschaftsvertreter leicht von Gewerkschaftstätigkeiten abhalten, indem sie ihre Aufstiegsmöglichkeiten und Bezüge begrenzen bzw. ihnen jeglichen Aufstieg versperren.

Kosovo

Die Unterdrückung der albanischen Bevölkerung Kosovos durch Serbien wurde fortgesetzt, wobei Belgrad wie seit der Abschaffung der politischen Autonomie der Provinz im Jahr 1990 weiterhin hart durchgriff.

Das Regime führte eine systematische Diskriminierung der Albaner ein, die 90% der Bevölkerung Kosovos ausmachen. Das serbische Parlament hat über 36 diskriminierende Gesetze und 470 Dringlichkeitsverordnungen verabschiedet.

Ein Gesetz aus dem Jahr 1990 ermöglichte die Massenentlassung von Albanern aus dem Staatsdienst, der Lehrertätigkeit und anderen Stellen. Über 150.000 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz, so dass von einer Bevölkerung von rund zwei Millionen lediglich 40.000 Albaner ihren Arbeitsplatz behielten. Die entlassenen Beschäftigten mussten häufig gleichzeitig auch ihre Wohnungen räumen. Ihre Arbeitsplätze und Wohnungen wurden von Serben und Montenegrinern und in letzter Zeit auch von Serben aus der Krajina übernommen.

Die serbische Verwaltung und ihre Sicherheitskräfte haben die Funktionäre und Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaft der Provinz, der BSPK, die 1991 zugelassen wurde, weiterhin verfolgt. Die BSPK kann keine Sitzungen in Betrieben und Institutionen abhalten, und auch die Initiierung bzw. Unterzeichnung von Tarifverträgen ist ihr untersagt. Ihren Funktionären sind Visa zur Teilnahme an internationalen Gewerkschaftssitzungen verweigert worden, und ihre Reisepässe wurden beschlagnahmt.

Die meisten BSPK-Mitglieder haben ihren Arbeitsplatz verloren, und ihre Familien stehen ohne soziale und gesundheitliche Versorgung da. Viele haben das Land verlassen.

Am 13. Mai konfiszierten serbische Sicherheitskräfte den Reisepass von Nexhmedin Shaqiri, dem internationalen Sekretär der BSPK-Gewerkschaft im Leder- und Textilsektor, bevor er zu einer Sitzung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) für den Textil-, Bekleidungs- und Ledersektor in Portugal reisen konnte. Er wurde festgehalten und am 20. Juni im Zusammenhang mit der Sitzung verhört.

Die Polizei inhaftierte und verhörte verschiedene BSPK-Funktionäre unmittelbar im Anschluss an die 7. BSPK-Versammlung am 18. Mai: Behxhet Rushiti, den Vorsitzenden des BSPK-Koordinierungsrates, und Haxhi Arifi, den Vorsitzenden der Landarbeitergewerkschaft. Am 20. Mai vernahm die Polizei Esat Loshaj, den Vorsitzenden der Gewerkschaft Handel und Tourismus, Deme Loxha, den Vorsitzenden der Forstarbeitergewerkschaft, Beke Zeka, den Delegierten der Gewerkschaftsversammlung Gewerbe und Kleinbetriebe, Mehdi Uka, den Delegierten der Bergarbeitergewerkschaft, sowie Ismet Leka, einen aktiven Gewerkschafter aus Gjakove.

Am 29. Mai verhörte die Polizei den Vorsitzenden der Energiearbeitergewerkschaft, Sherif Fejzullahu. Am 16. Juni inhaftierten und verhörten Beamte des Sicherheitsdienstes Xhylbehar Ejupi, den Präsidenten der Textilarbeitergewerkschaft, nachdem er von der EGB-Sitzung für den Bekleidungssektor zurückgekehrt war. Ihm wurde mit einer Festnahme gedroht.

Andere Beschäftigte wurden zur Räumung ihrer Häuser und Wohnungen gezwungen. Die Wohnungen von Enver Aliu aus Mitrovice, Hysni Kryeziu aus Prizren und Shaban Dreshaj aus Prishtina, die in der Nahrungsmittelfabrik von Fushe-Kosove arbeiteten, wurden Serben übergeben. Fahredin Shabani aus Prizren und Xhevrije Krasniqi, ein Beschäftigter der Textilfabrik Kosovka in Prishtina, wurden ebenfalls zur Räumung ihrer Wohnungen gezwungen.

Die Lehrergewerkschaft SBASHK erklärte, die Behörden verfolgten nach wie vor albanische Lehrkräfte im Rahmen einer Kampagne, die darauf abziele, das Lehren der albanischen Sprache zu beenden. Die Gewerkschaft stellte fest, dass es immer wieder zu sporadischen Verhaftungen von Lehrerinnen und Lehrern und Gewalt gegen sie komme. Im Dezember 1996 wurde eine Lehrkraft in Polizeigewahrsam getötet.

Am 1. Oktober griff die Polizei eine Demonstration von Universitätsstudenten und Universitätslehrkräften in Prishtina an, die eine Ausbildung in albanischer Sprache sowie die Rückgabe von Schul- und Universitätsgebäuden, die die Serben übernommen hatten, forderten. Viele Demonstranten wurden geschlagen, darunter auch BSPK-Funktionäre: Agim Hajrizi, Vorsitzender der BSBK-Versammlung, Behxhet Rushiti, Vorsitzender des Koordinierungsausschusses, Selman Rugova, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, sowie Deme Loxha, Vorsitzender der Forstarbeitergewerkschaft.

Am 28. November wurden zwei Lehrkräfte und ein Kind verwundet, als die Polizei das Feuer auf eine Grundschule in dem Dorf Lausha, 70 km von Prishtina entfernt, eröffnete.

Seit 1990 sind 3.500 - 4.000 albanische Polizeibeamte entlassen worden, weil sie sich weigerten, die vom serbischen Regime eingeführten Massnahmen zu akzeptieren und zu befolgen. Ihre Arbeitsplätze wurden an Serben und Montenegriner vergeben. Die albanischen Beamten gründeten die Unabhängige Gewerkschaft ehemaliger Polizeibeamter, die die serbischen Behörden versucht haben zu zerstören.

Die BSPK berichtete, dass die Verfahren von 174 im Jahr 1994 festgenommen Polizeibeamten immer noch nicht abgeschlossen seien. Über 200 Polizisten waren Ende 1994 und Anfang 1995 verhaftet worden. Viele von ihnen wurden gefoltert. Die meisten wurden im März 1995 freigelassen, 15 blieben jedoch in Haft.

Kroatien Ü87/Ü98

Die Regierung fand erneut Ausflüchte, um den im Arbeitsgesetz von 1995 vorgesehenen Wirtschafts- und Sozialrat nicht einzusetzen. Trotz des Widerstandes der Gewerkschaften wurde ein neues Gesetz über das Gewerkschaftsvermögen verabschiedet.

Die Regierung versuchte ferner, die demokratische Gewerkschaftsbewegung zu schwächen und zu spalten und setzte die staatlichen Medien für diese Zwecke ein. Ein Regierungsminister appellierte an die Beschäftigten, den Gewerkschaftern nicht zu trauen, und forderte die Arbeitnehmer/innen auf, keine Gewerkschaftsbeiträge zu entrichten.

Im April sollte die abschliessende Lesung des letzten Entwurfes eines bereits 1996 veröffentlichten Gesetzes über Vereinigungen im Parlament stattfinden. Der Entwurf verstiess gegen eine 1993 getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Vermögens der früheren staatlich kontrollierten Gewerkschaften.

Obwohl es in dem Entwurf hiess, dass er nicht für Gewerkschaften gelte, wurde ihnen darin sechs Monate lang Zeit gegeben, um die Vermögenswerte selbst untereinander aufzuteilen. Sollte keine Einigung erzielt werden, würden die Vermögenswerte Regierungseigentum. Das Parlament könnte sie dann ein Jahr später verteilen, nachdem es angemessene Kriterien festgelegt hätte. Dem Parlament wurde keine Frist für die Festlegung der Kriterien gesetzt.

Nach einer Vermittlung der IAO wurde im Mai eine vorläufige, für ein Jahr geltende Vereinbarung bezüglich der Einrichtung des Wirtschafts- und Sozialrates und der Durchführung von Sozialwahlen zur Feststellung der repräsentativsten Gewerkschaften erzielt. Der Gewerkschaftsbund UATUC, dem 50% des Gewerkschaftsvermögens gehören, ersuchte die Regierung, das Gesetz über das Gewerkschaftsvermögen bis nach den Wahlen zu verzögern.

Am 18. Juni wurde das Gesetz über Vereinigungen trotz der Tatsache verabschiedet, dass der UATUC darum ersucht hatte, die Gewerkschaften von dem Gesetzentwurf auszunehmen, und Vorschläge für die Verteilung des Vermögens unterbreitet hatte. Er brachte den Fall vor das Verfassungsgericht.

Die Regierung brachte ferner einen restriktiven Gesetzentwurf über Versammlungen und öffentliche Proteste ein, dessen erste Lesung im Parlament bereits stattgefunden hatte. Der Entwurf räumte der Polizei weitreichende Befugnisse bezüglich der Verschiebung und des Verbots von Versammlungen ein. Nach Angaben des UATUC galt der Entwurf für Gewerkschaftsversammlungen und Streiks sowie unter bestimmten Umständen für Versammlungen, die nicht im Freien stattfinden. Die Opposition gegen den Gesetzentwurf war so gross, dass er zurückgezogen wurde.

Im September lancierte der UATUC eine Kampagne zu verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Fragen, einschliesslich der Nichtzahlung der Löhne, des Gesetzentwurfes über Versammlungen, eines Rentengesetzentwurfes, des hohen Mehrwertsteuersatzes sowie anderer Themen.

Die Nichtzahlung der Löhne wurde zu einem immer grösseren Problem. Von den Lohn- und Gehaltsrückständen waren rund 14% der Beschäftigten betroffen, und sie betrugen bis zu vierzig Monaten.

Streiks im Zusammenhang mit der Nichtzahlung der Löhne und Gehälter sind illegal. Obwohl die Beschäftigten unter bestimmten Umständen vor Gericht gebracht werden können, könnte die Klärung der Fälle Jahre dauern.

Der UATUC initiierte die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Abänderung des Arbeitsgesetzes, mit dem Streiks gestattet würden, wenn sich die Arbeitgeber nicht an Bestimmungen von Tarifverträgen hielten und wenn die Beschäftigten innerhalb von 45 Tagen nach dem Monatsletzten nicht bezahlt wurden. Der Entwurf verlief jedoch im Sande.

Der UATUC setzte seinen Protest gegen die Weigerung der Regierung von 1996, die Rentnergewerkschaft zuzulassen, fort.

Tarifverhandlungen werden in keiner Weise gefördert, und das Gesetz gibt nicht klar Aufschluss darüber, in welcher Weise Gewerkschaften als Verhandlungsführer in Frage kommen. Die Arbeitgeber können Tarifverträge dadurch umgehen, dass sie Betriebsgewerkschaften ins Leben rufen, die sich weigern, an gemeinsamen Gewerkschaftsverhandlungen mit den Arbeitgebern teilzunehmen. In einem Beschluss des Obersten Gerichtes aus dem Jahr 1995 hiess es, dass das Gesetz die Substanz eines für den gesamten öffentlichen Sektor abgeschlossenen Tarifvertrages abändern könne.

Das Oberste Gericht hat die Themenbereiche, in deren Zusammenhang Streiks stattfinden können, eng ausgelegt und Streiks somit häufig untersagt. Das Gericht entschied, dass ein Streik dann illegal ist, wenn er im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von bereits im Gesetz definierten Rechten steht oder sich um einen Tarifvertrag dreht. Aufgrund der Teilnahme an einem illegalen Streik können an Gewerkschaften Schadenersatzforderungen gestellt und Beschäftigte entlassen werden. 1997 wurden Streiks bei Plobest in Ploce und Celik in Krizevci verboten.

Es gibt in Kroatien keine Arbeitsgerichte. Die Gerichte des Landes waren mit Tausenden Fällen, hauptsächlich gegen Arbeitgeber, die Verhandlungen verweigerten, Tarifvertragsbestimmungen ignorierten oder Beschäftigte illegalerweise entliessen, überlastet. Die Behandlung eines Falles dauerte bis zu fünf Jahren. Wegen des Verstosses gegen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes gegen Arbeitgeber angestrengte Prozesse sind abgewiesen worden, weil Arbeitgeber gesetzlich nicht für Bagatellvergehen haftbar gemacht werden.

Der UATUC berichtete, dass es häufig vorkomme, dass sich Arbeitgeber weigerten, die Gewerkschaftsbeiträge automatisch vom Lohn abzuziehen, selbst wenn dies in Tarifverträgen so vorgesehen und die übliche Praxis sei. Dies war der Fall bei dem zum Teil privatisierten Grossunternehmen Voce-Export-Import in Zagreb sowie beim Transportunternehmen Cazmatrans in Bjelovar.

In der Region Viroviticko-Podravska ging der UATUC vor Gericht, nachdem sein Ortsverband berichtet hatte, dass die Arbeitgeber bei Ratarstvo in Slatina, Ratarstvo in Visnijica, uzor IMKO in Slatina, UKUS in Virovitica und Klasje in Slatina von den Löhnen abgezogene Gewerkschaftsbeiträge auf ihre eigenen Konten überwiesen hatten.

Laut UATUC wurden während des Jahres Hunderte seiner Mitglieder entlassen oder versetzt. Marijan Ljubic beim Unternehmen Mednika in Zupanja wurde aufgrund von Gewerkschaftstätigkeiten entlassen; Mirjana Tadic, betriebliche Gewerkschaftsvertreterin bei Banija in Zagreb, wurde nach Erhalt eines Dokumentes zum Verbot von Gewerkschaftstätigkeiten entlassen; Mira Bunjevac wurde entlassen, weil sie bei Dalmex in Split als betriebliche Gewerkschaftsvertreterin tätig war.

Ferner entlassen wurden: Jadranko Bozim beim Unternehmen Sirovina in Zadar, Bozidar Ticic bei Croatia Zadar-line in Zadar, Zeljko Radosevic bei Teksil d.d. in Karlovac und Slavko Milesic bei VAMA d.d. in Varazdin.

Bei Konzum in Zagreb wurde ein betrieblicher Gewerkschaftsvertreter entlassen, zwei weitere wurden an schlechter bezahlte Arbeitsplätze versetzt. Andere kündigten nach ständigen Schikanierungen selbst. Der betriebliche Gewerkschaftsvertreter Marijan Marsic wurde im Anschluss an eine Arbeitsniederlegung bei demselben Unternehmen von einem Leibwächter vom Gelände entfernt und entlassen. Er wurde wiedereingestellt, nachdem die Gewerkschaft Druck ausgeübt hatte.

Das Unternehmen CHROMOS-boje i lakovi d.d. in Zagreb setzte einen vom Betrieb kontrollierten Arbeitnehmerrat ein und machte dem legal gewählten Rat seine Arbeit unmöglich.

Der Vorsitzende des kroatischen Arbeitgeberverbandes verbot Gewerkschaften in seinem eigenen Unternehmen, dem Fleischproduzenten Jakopec. Die Unternehmen Kovinoinstalacija und Jatra in Split untersagten ihren Beschäftigten, einer Gewerkschaft beizutreten und erklärten, dass sie entlassen würden, falls sie es doch täten. Obwohl die Beschäftigten der Gewerkschaft heimlich beigetreten sind, ist keine Gewerkschaftsstruktur vorhanden.

Dragutin Smerda von der Metallarbeitergewerkschaft wurde entlassen, und es wurde ihm verboten, Unternehmensgelände zu betreten, nachdem die Gewerkschaft bei Plamen-International in Pozega eine Gewerkschaftssitzung abgehalten hatte, die von der Betriebsleitung untersagt worden war.

Es gab zahlreiche Beispiele dafür, dass Arbeitgeber bestimmte Gewerkschaften unterstützten. Die Energie- und Chemiearbeitergewerkschaft EKN erklärte, dass die Arbeitgeber in vielen Betrieben eine gewerkschaftsfeindliche Politik verfolgten, so zum Beispiel bei Kemika in Zagreb, Karbon in Zagreb und Meplast in Cakovec. Bei Labud in Zagreb begünstigte der Arbeitgeber eine andere Gewerkschaft und drohte mit der Entlassung von EKN-Mitgliedern, wenn sie nicht zu dieser Gewerkschaft überwechselten. Der betriebliche EKN-Vertreter war 1996 entlassen worden, und der Rechtsstreit in diesem Zusammenhang dauerte nach wie vor an. Er war nicht imstande, Gewerkschaftsaufgaben zu erledigen.

Die Handelsgewerkschaft STH berichtete, dass das Management des Unternehmens Jadrantekstil in Split das Kaufhaus Prima an einen anderen Arbeitgeber vermiete, der den Beschäftigten für den Fall, dass sie keiner anderen Gewerkschaft beitreten, mit einer Entlassung drohe. Ein Gewerkschaftsvertreter wurde in ein anderes, mehrere Stunden entfernt gelegenes Geschäft versetzt.

Litauen Ü87/Ü98

Mit ein- bis 16monatigen Gehaltsrückständen setzte sich das Problem der Nichtzahlung der Löhne auch 1997 fort. Obwohl ein Gesetz aus dem Jahr 1996 Unternehmen, die die Löhne verspätet zahlen, Geldstrafen auferlegte, wurde dies von den Arbeitgebern gewöhnlich ignoriert. Viele Beschäftigte wurden in unbezahlten Zwangsurlaub geschickt, weil die Unternehmen, für die sie arbeiteten, nahezu bankrott waren.

Die Arbeitgeber nutzten Konkurse aus, um Gewerkschaftsführer zu entlassen. Diejenigen, die sich über die Nichtzahlung der Löhne und Zwangsurlaub beschwerten, fanden sich häufig im Zwangsurlaub wieder, und zwei Drittel der Beschäftigten in unbezahltem Zwangsurlaub waren Gewerkschaftsmitglieder. Die Arbeitgeber wollten, dass sie selbst kündigten, damit sie keine Entschädigung zu zahlen brauchten.

Es wurde ein neues Gesetz eingebracht, um Beschäftigten eine Kündigung zu ermöglichen, wenn sie mehr als 30 Tage bzw. 60 Tage pro Jahr im Zwangsurlaub waren oder falls die Löhne und Gehälter über zwei Monate nicht gezahlt worden waren.

Den litauischen Gewerkschaften zufolge bietet das Gesetz Gewerkschaftsfunktionären keinen ausreichenden Schutz vor einer Entlassung. Bei der Aktiengesellschaft Akmene Concrete wurden die LWU-Mitglieder L Digrilaite, A. Lapinas, B. Cinauskaite entlassen, weil sie nicht aus der Gewerkschaft austreten wollten.

Die Arbeitgeber behinderten nach wie vor die Tarifverhandlungen, und in einigen Unternehmen riefen sie selbst Gewerkschaften ins Leben, mit denen sie günstige Tarifverträge abschlossen. Die Arbeitgeber belästigten Gewerkschafter/innen und verweigerten ihnen häufig das Abhalten von Gewerkschaftssitzungen. Über Arbeitsgesetze und arbeitsrechtliche Bestimmungen setzte man sich routinemässig hinweg, und die Arbeitsaufsichtsbeamten der Regierung waren entweder nicht in der Lage oder nicht bereit, sie in Kraft zu setzen.

Es gibt kein Arbeitsgerichtssystem, und es kam zu enormen Verzögerungen bei der Behandlung von Fällen aus der Arbeitswelt in den normalen Gerichten.

Die Gewerkschaften erklärten, dass die Kommunalbehörden die Eintragung von Gewerkschaftssatzungen häufig verzögerten oder diese sogar veränderten.

Das Arbeitsgesetz stammt aus dem Jahr 1972 und steht im Widerspruch zu seit 1991 verabschiedeten neuen Gesetzen. Die Regierung hat erklärt, sie sei dabei, ein neues Arbeitsgesetz zu entwerfen.

Gemäss dem geltenden Gesetz dürfen öffentliche Bedienstete keine Tarifverhandlungen führen.

Die komplexen und langwierigen im Vorfeld eines Streiks zu durchlaufenden Verfahren beinhalten die Einrichtung einer Schlichtungskommission und ein Schiedsverfahren bzw. eine Vermittlung durch Dritte, bevor ein Streik stattfinden kann. Zwei Drittel der Beschäftigten müssen sich in einer geheimen Urabstimmung für einen Streik aussprechen. In einigen Wirtschaftssektoren müssen die Gewerkschaften einen Streik 21 Tage im voraus, statt der üblicherweise sieben Tage, ankündigen.

Im Rahmen der Gesetze von 1991 sind zur Gründung einer Gewerkschaft 30 Gründungsmitglieder bzw. mindestens 20% der Beschäftigten eines Betriebes erforderlich.

Die Frage der Verteilung der Vermögenswerte der früheren Staatsgewerkschaft wurde immer noch nicht geklärt.

Norwegen Ü87/Ü98

Nach einer Berufungsklage des Verbandes der Gewerkschaften von Off-shore-Arbeitern (FOW) entschied das Oberste Gericht am 10. April, dass ein Regierungserlass zum Verbot von Streiks in der Ölindustrie und zur Anordnung von Zwangsschlichtungen gültig sei.

Das Gericht erklärte, das Verbot stelle weder eine Verletzung der Verfassungsgrundsätze noch des Völkerrechtes dar. In dem Entscheid legte es eine negative Haltung gegenüber der IAO-Rechtsprechung bezüglich des Streikrechtes an den Tag.

Am 3. Oktober verbot die Regierung daraufhin erneut einen Streik des FOW.

Rumänien Ü87/Ü98

Trotz siebenjähriger Diskussionen ist der Wirtschafts- und Sozialrat, ein Forum für nationale dreigliedrige Konsultationen, immer noch nicht eingerichtet worden.

Im Februar kündigte die Regierung nachdrückliche Wirtschaftsreformen an, einschliesslich einer industriellen Umstrukturierung, die beträchtliche Arbeitsplatzverluste zur Folge haben würde. Der Gewerkschaftsdachverband CNSLR-FRATIA führte im März, im Mai und im November eine Reihe von Protestaktionen durch. Entlassene Beschäftigte würden eine Entschädigung erhalten, aber die Regierung ergriff trotz gemachter Zusagen und mit internationalen Institutionen vereinbarter Programme keine anderen Massnahmen, um Arbeitsplätze zu schaffen.

Das Gewerkschaftsgesetz von 1991 hat zu einer Zersplitterung der Gewerkschaftsbewegung geführt. Es bedarf lediglich 60 Beschäftigter, um einen Gewerkschaftsbund ins Leben zu rufen. Dies hat zur Gründung von mehr als 20 nationalen Gewerkschaftsdachverbänden und zu erheblichen Problemen im Hinblick auf Tarifverhandlungen auf Branchen- und nationaler Ebene geführt.

Im August wurde ein neues Gesetz über Tarifverträge verabschiedet, mit dem Verfahren zur Feststellung der Repräsentativität von Gewerkschaften auf Unternehmens-, Branchen- und nationaler Ebene eingeführt wurden. Das Gesetz besagte, dass eine Gewerkschaft ihren gesetzlichen Status, ihre organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit sowie ihre Mitgliederzahl vor Gericht unter Beweis stellen müsse. Um auf nationaler Ebene als repräsentativ zu gelten, muss eine Gewerkschaft über Strukturen in mindestens der Hälfte der Verwaltungsbezirke sowie über repräsentative Branchenverbände in mindestens 25% der Sektoren der Volkswirtschaft verfügen.

Es gibt keinerlei Strafmassnahmen für Arbeitgeber, die Tarifverträge verletzen. In einigen Fällen haben sich die Behörden geweigert, Tarifverträge anzuerkennen und sich statt dessen darum bemüht, die Gewerkschaft dazu zu bewegen, auf die in den Verträgen enthaltenen Ansprüche zu verzichten.

Das Gewerkschaftsgesetz schreibt vor, dass ein Betrieb mindestens 15 Beschäftigte haben muss, damit eine Gewerkschaft gegründet werden kann, wodurch die Gründung von Gewerkschaften im Grossteil des privaten Sektors verhindert wird, da die meisten Privatunternehmen weniger als 15 Beschäftigte haben. Viele Unternehmen verbieten den Gewerkschaften die Organisierungsarbeit und haben trotz der sowohl im Gesetz als auch in der Verfassung garantierten Vereinigungsfreiheit Klauseln in ihre internen Bestimmungen aufgenommen, mit denen Gewerkschaften untersagt werden.

Das Gesetz greift in die freie Wahl von Gewerkschaftsmitgliedern ein, indem gefordert wird, dass sie in dem jeweiligen Betrieb beschäftigt sind.

Zahlreiche Beschränkungen des Streikrechts bedeuten, dass die Organisation eines legalen Streiks praktisch unmöglich ist. Einem Streik sind langwierige und mühselige Verfahren vorgeschaltet, einschliesslich der Einreichung von Beschwerden bei einer staatlichen Schlichtungsstelle.

Der Arbeitsminister kann eine Zwangsschlichtung anordnen, falls ein Streik länger als 20 Tage gedauert hat und seine Fortsetzung "die Interessen der Volkswirtschaft beeinträchtigen oder humanitären Interessen schaden könnte".

Die Behörden können bürokratische Verzögerungen und administrative Schlupflöcher nutzen, um Streiks für illegal zu erklären, was dazu führen kann, dass Gewerkschaftsführer/innen entlassen werden. Die Arbeitgeber können beim Obersten Gericht eine neunzigtägige Aussetzung eines Streiks aus Gründen des "Interesses der Volkswirtschaft" beantragen. Das Gesetz macht Streikende und Gewerkschaftsorganisatoren, die die gesetzlichen Bedingungen für einen Streikbeginn nicht erfüllen, finanziell haftbar. Gerichtsentscheide über die Legalität von Streiks fallen praktisch immer gegen die Gewerkschaften aus.

Die Regierung betrachtet folgende Sektoren als wesentlich für das nationale Interesse: Gesundheitswesen; Erziehungswesen; Energieversorgung; Transport; Telekommunikation und Sendeanstalten sowie die öffentliche Versorgung u.a. mit Brot, Milch und Fleisch. In diesen Sektoren muss auch während eines Streiks ein Drittel der normalen Tätigkeiten beibehalten werden.

Für die Ausrufung eines Streiks unter Missachtung gewisser Abschnitte des Gesetzes kann eine bis zu sechsmonatige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Die Gewerkschaften im privaten Sektor haben berichtet, dass Fabrikleiter den Privatisierungsprozess weiterhin zur Zerstörung von Gewerkschaften genutzt haben - in vielen Fällen hat dies zur Auflösung von Gewerkschaften geführt.

Es gibt keine Arbeitsgerichte, und Beschäftigte, die ungerechterweise entlassen oder Opfer anderer Gewerkschaftsrechtsverletzungen werden, haben kaum eine Aussicht darauf, zu ihrem Recht zu kommen, da die Gerichtsverfahren gewöhnlich ein bis zwei Jahre dauern und die Beschlüsse meistens sowieso nicht von den Arbeitgebern umgesetzt werden.

Obwohl die 1996 gewählte Regierung angedeutet hat, dass sie mit den Gewerkschaften über eine neue Gewerkschaftsgesetzgebung diskutieren, dreigliedrige Gremien einschliesslich des Wirtschafts- und Sozialrates einrichten und neue Sozialversicherungsgesetze sowie ein neues Arbeitsgesetz entwerfen werde, wurde in dieser Richtung kaum etwas getan.

Russische Föderation Ü87/Ü98

Drei Viertel der russischen Beschäftigten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor waren mindestens sechs Monate lang, aber auch bis zu einem Jahr nicht mehr bezahlt worden. Auch Renten und andere Sozialleistungen standen aus. Einige Beschäftigte wurden lediglich in Naturalien bezahlt.

Die Hauptgründe dafür waren untereinander verschuldete Unternehmen und die Schwächen des Bank- und Finanzwesens, aber auch die Korruption, der fehlende politische Wille und die von den internationalen Finanzinstitutionen propagierte Politik trugen ihren Teil dazu bei.

Am 27. März organisierten die Gewerkschaftsdachverbände FNPR, KTR und VKT einen allrussischen Gewerkschaftstag, um gegen die Nichtzahlung der Löhne zu protestieren, und während des ganzen Jahres fanden Streiks überall im Land statt, als Beschäftigte ihre Löhne einforderten.

Im Dezember entschied das Verfassungsgericht, dass ein Arbeitgeber in gleichem Masse zur Zahlung der Löhne und Steuern verpflichtet sei.

Dies bedeutete, dass die Gewerkschaften Arbeitgeber nicht mehr vor Gericht bringen konnten, um die Zahlung der Löhne durchzusetzen. In der Praxis hatte die Zahlung der Steuern Priorität, da verspätete Steuerzahlungen mit beträchtlichen Bussgeldern und Strafen geahndet werden, während für verspätete Lohnzahlungen keinerlei Strafen vorgesehen sind.

Das Gericht stiess damit einen Abschnitt des russischen Zivilgesetzbuches um, in dem es hiess, dass es ein grundlegendes Menschenrecht der Beschäftigten sei, ihre Arbeitslöhne ausgezahlt zu bekommen. Dies bedeutete, dass die Regierung in der Lage sein würde, die Zahlung ausstehender Steuern von Privatunternehmen zu fordern, wodurch die Lohnrückstände in diesen Unternehmen weiter zunehmen würden.

Bis zum Jahresende waren 20 Millionen Beschäftigte, vorwiegend in der Industrie, nicht bezahlt worden, einige von ihnen hatten seit über zwölf Monaten keinen Lohn mehr bezogen. Einige lokale Gewerkschaften hatten Prozesse gegen Unternehmen im Rahmen des Zivilgesetzbuches angestrengt, das besagt, dass die Forderungen der Beschäftigten an das Unternehmensvermögen Vorrang vor allen anderen Forderungen haben. In den ersten neun Monaten des Jahres 1997 strengten die Gewerkschaften in Samara 2.000 Prozesse gegen Arbeitgeber an und setzten die Zahlung von 104 Milliarden Rubeln (annähernd 20 Millionen Dollar) durch. Der Entscheid des Verfassungsgerichtes bedeutete jedoch, dass dies künftig nicht mehr möglich sein würde.

Die Regierung ergriff in der zweiten Hälfte des Jahres 1997 Massnahmen, um ihre Schulden bei Rentnern zu begleichen und Militärangehörigen sowie Beschäftigten der Bundesregierung und der Kommunalverwaltungen ihre Gehälter auszuzahlen, wofür sie Mittel aus dem Bundeshaushalt, der Kommunalverwaltungen sowie Kredite der Weltbank verwendete. Diese Massnahmen gingen zum Teil auf die Aktionen der russischen Gewerkschaften, des FNPR, des VKT und KTR, im Rahmen der Allrussischen Kampagne für die vollständige und fristgerechte Zahlung der Löhne zurück.

In einigen Städten im Kusbass waren die Beschäftigten seit November 1994 nicht mehr voll entlohnt worden. Die Nichtzahlung der Löhne führte zu körperlicher Erschöpfung aufgrund von Unterernährung, und in Belowo im Kusbass untersagte ein Arzt einem Minensicherheitsteam seine Arbeit unter Tage, weil die Beschäftigten körperlich erschöpft waren. Die Transportarbeitergewerkschaft in der Stadt Tula erklärte, die Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel würden aus Hunger ohnmächtig, während sie hinter dem Steuer sässen.

Während die kollektiven Rechte der russischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt nach wie vor geschützt sind, ergeben sich die grössten Probleme im Zusammenhang mit der Verletzung individueller Rechte von Beschäftigten, wie etwa aufgrund der fast überall auftretenden Verstösse gegen Sicherheitsvorkehrungen, sowie bezüglich der Nichtzahlung der Löhne.

Am Jahresende erklärten die Gewerkschaften, dass der Trend in Richtung auf Vertragsarbeitsverhältnisse, die individuelle zeitlich begrenzte Verträge anstelle von Tarifverträgen ermöglichten, deutlicher hervortrete. Dies verringere die Arbeitsplatzsicherheit und minimiere die Möglichkeiten von Gewerkschaften, Beschäftigte zu vertreten, da die Behörden Arbeitskonflikte wesentlich leichter zu ihren Gunsten beilegen können, wenn diese individueller und nicht kollektiver Art sind.

Sogar die Mitglieder des Orchesters des Moskauer Bolschoi-Theaters waren gezwungen, zu kündigen und individuelle dreijährige Verträge unter schlechteren Bedingungen zu unterschreiben.

Die Verträge sind häufig völlig gegenstandslos oder bestehen lediglich aus Bedingungen, die die Rechtsstellung der Beschäftigten verschlechtern. Die Arbeitgeber können fundamentale Änderungen der Arbeitsbedingungen - Wochenarbeitszeitverkürzung, Zwangsurlaub - aufzwingen, während die Beschäftigten keinerlei Löhne beziehen oder nur zum Teil vergütet werden, was einen Verstoss gegen das Gesetz darstellt.

Unter dem Vorwand geänderter Eigentumsverhältnisse, einer Umstrukturierung, Reorganisation oder eines Bankrottes werden gesetzwidrige Massenentlassungen vorgenommen. Derartige Praktiken sind inzwischen derart verbreitet, dass sich in der überwältigenden Mehrheit der Unternehmen Beispiele dafür finden.

Obwohl 1995 drei neue Gesetze - bezüglich des Rechtes der Gewerkschaften auf Organisierung, Tarifverhandlungen und Streik - verabschiedet wurden, die die grundlegenden Rechte insgesamt ausweiteten, war nach wie vor kein neues Arbeitsgesetz verabschiedet worden. Das völlige Fehlen eines verlässlichen Systems zur Inkraftsetzung der Gesetze begrenzte deren Wirksamkeit.

Beschäftigte im Innenministerium, beim Zoll, Richter und Staatsanwälte, Steuerfahnder, Beschäftigte beim Militär und bei der Staatssicherheit sowie bei der Eisenbahn dürfen Gewerkschaften nicht beitreten. Streiks öffentlicher Bediensteter sind verboten.

Die neueren Gewerkschaftsbünde KTR und VKT berichteten, dass die Gesetze von 1995 ihre Entwicklung beeinträchtigten und tendenziell die traditionellen Gewerkschaften unterstützten. Sie führten die Kriterien für die Zuerkennung des nationalen Status und die Tarifverhandlungsverfahren, das Eigentum am Gewerkschaftsvermögen sowie die Verwaltung der Sozialversicherungsfonds als Beispiele an und erklärten, dass viele Beschäftigte ihre Gewerkschaftsbeiträge nur deshalb an die traditionellen Gewerkschaften entrichteten, weil sie in den Genuss des Sozialversicherungsschutzes kommen wollten.

Der Staat setzte seine scharfe Kontrolle der Gewerkschaftsfinanzen fort. Die Steuerbehörden und die statistischen Ämter verlangten vierteljährliche und jährliche Berichte von den Gewerkschaften; besteuerten Einnahmen und Ausgaben; und regelten die finanziellen Tätigkeiten von Gewerkschaften durch zahlreiche Gesetze und örtliche Verordnungen.

Die Gewerkschaften erklärten erneut, dass die Regierung im Laufe des Jahres alles darangesetzt habe, um die Gewerkschaftsbewegung zu spalten. Sie beschrieben die Dreigliedrige Kommission als loses Beratungsgremium und erklärten, dass die Regierung ihre im Rahmen der dreigliedrigen Vereinbarungen gemachten Zusagen nicht einhalte und dem Parlament weiterhin Gesetzentwürfe zu Arbeitsbeziehungs-, sozialen und wirtschaftlichen Frage vorläge, ohne die Gewerkschaften zu konsultieren.

Die Arbeitgeber behinderten die gewerkschaftliche Organisierung, vor allem in neugegründeten kommerziellen Organisationen. Bei der Einstellung wurde den Beschäftigten gesagt, dass sie keiner Gewerkschaft beitreten könnten. Berichten zufolge wurden aktive Gewerkschafter/innen an schlechter bezahlte Arbeitsplätze versetzt oder in Urlaub geschickt.

Unternehmensleiter weigerten sich häufig, die automatisch vom Lohn einbehaltenen Gewerkschaftsbeiträge an die Gewerkschaften zu überweisen und verwendeten die Mittel selbst, um ihre eigenen finanziellen Probleme zu lösen.

Es kursierten Berichte, wonach Beschäftigte, einschliesslich Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses, in einigen privatisierten Betrieben aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen würden. Allerdings berichtete der FNPR, dass gerichtliche Schritte gewöhnlich zur Wiederherstellung der Gewerkschaften und zur Wiedereinstellung von illegalerweise entlassenen Beschäftigten führten.

Ein Arbeitsgerichtssystem gibt es in Russland nicht. Die neueren Gewerkschaften kritisierten, dass die Gerichte zuviel Zeit brauchten; sich weigerten, Berufungsklagen anzunehmen bzw. diese abwiesen; oder Gerichtsbeschlüsse nicht durchsetzten.

Trotz der Nichtzahlung der Löhne wurde erneut berichtet, dass Beschäftigte eingeschüchtert wurden und man ihnen Löhne und Nebenleistungen versprach, um sie vom Streiken abzuhalten. Streikenden wurde häufig mit Entlassung, Freisetzung, Räumungsklage oder anderen Strafmassnahmen gedroht.

Der FNPR berichtete, dass die Arbeitgeber Frauen, die sich um einen Arbeitsplatz bewarben, in einer Reihe von Fällen gezwungen hätten, Erklärungen zu unterschreiben, in denen sie versprachen, während der Laufzeit ihres Beschäftigungsvertrages nicht schwanger zu werden, sowie eine undatierte Kündigung zu unterschreiben, in die der Arbeitgeber jederzeit nach eigenem Belieben das Datum einsetzen könne. Dadurch werden Frauen sämtliche Sozialversicherungsleistungen im Falle einer Entlassung, einschliesslich Zahlungen für den gesetzlichen Mutterschutz, vorenthalten.

Es gab zahlreiche Fälle, in denen Beschäftigte aufgrund von Gewerkschaftstätigkeiten verfolgt wurden. In Moskau wurde ein Lehrer der Schule 1247, Dmitrii Pankin, der zudem als Journalist für die Gewerkschaftszeitung Solidarität tätig ist, im Büro des Schulleiters zusammengeschlagen, weil er versucht hatte, eine Gewerkschaft zu organisieren. Die Polizei wurde herbeigerufen, und man warf ihm Rowdytum vor. Nach seiner Freilassung aus dem Polizeigewahrsam liess er sich ärztlich untersuchen, und es wurde festgestellt, dass er eine Gehirnerschütterung hatte. Der Fall wird zur Zeit vom Moskauer Regionalgericht geprüft.

Die Gewerkschaften erklärten ferner, dass die Praxis, Gewerkschaften aufgrund der Beteiligung an Protestaktionen vor Gericht zu bringen, inzwischen weit verbreitet sei. Generell leiteten die örtlichen Behörden entweder kurz vor kollektiven Aktionen oder unmittelbar nach ihrem Ende Verfahren ein, um über die Legitimität der gewerkschaftlichen Eigentumsrechte an verschiedenen Vermögensarten zu entscheiden. In der Moskauer Region hat die Kommunalverwaltung zahlreiche Prozesse angestrengt, um eine Reihe von Gebäuden von den Gewerkschaften zurückzufordern, wobei als Begründung angeführt wurde, dass sie unerwarteterweise einen "historischen Wert" erhalten hätten. FNPR-Vertreter vertraten die Ansicht, dass von den Kommunalbehörden der Regionen Astrachan und Swerdlowsk durchgeführte Untersuchungen der Eigentumsrechte an Gewerkschaftsvermögen als Reaktion der Behörden auf die Durchführung kollektiver Aktionstage zu betrachten seien.

Schweiz Ü87

Staatsbedienstete dürfen gemäss einem Gesetz aus dem Jahr 1927 nicht streiken. Obwohl die Regierung gegenüber der IAO bereits seit mehreren Jahren erklärt hat, dass sie beabsichtige, dieses Gesetz zu ändern, ist dies bisher nicht geschehen.

Serbien

Die Beschäftigten wurden auch 1997 nicht bezahlt, und rund die Hälfte der Arbeitnehmerschaft war gezwungen, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Die Nichtzahlung der Löhne hatte sogar den staatlich kontrollierten Gewerkschaftsbund, den Rat der Gewerkschaftsbünde von Serbien (SSS), gegen Ende 1996 dazu veranlasst, zu Streiks aufzurufen.

Die der unabhängigen Gewerkschaft Nezavisnost angeschlossene Lehrergewerkschaft trat im Januar im Zusammenhang mit ungezahlten Löhnen und Gehältern in den Ausstand. Die Regierung übte verschiedene Formen von Druck aus, um den Streik zu verhindern, u.a. durch die Androhung, die Gehälter nicht zu zahlen!

Die Polizei, die Behörden und die Arbeitgeber verfolgten nach wie vor Funktionäre und aktive Mitglieder der 1991 gegründeten Nezavisnost.

Unabhängige aktive Gewerkschafter/innen in Betrieben wurden suspendiert und durften Betriebsgelände nicht betreten. Sie wurden ferner an andere Arbeitsplätze versetzt oder degradiert, in "Zwangsurlaub" geschickt, unbegründeten und illegalen Disziplinarverfahren unterworfen, entlassen oder verhaftet. In Betrieben, in denen unabhängige Gewerkschaften Beschäftigte organisiert hatten, wurden gelbe Gewerkschaften ins Leben gerufen.

Der SSS geniesst Rechtsvorteile und kann die Tarifverhandlungen monopolisieren, da lediglich Betriebsgewerkschaften mit einer Mitgliedermehrheit berechtigt sind, Tarifverhandlungen zu führen.

Unternehmensleiter führten vom Lohn abgezogene Gewerkschaftsbeiträge automatisch an den SSS ab, auch wenn sie von Mitgliedern einer unabhängigen Gewerkschaft eingenommen wurden. Anträge auf die Zahlung der Beiträge an eine unabhängige Gewerkschaft ermöglichten es den Betriebsleitern, Einsicht in ihre Mitgliederliste zu nehmen.

Durch das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996 erhielten Manager unbegrenzte Befugnisse, wenn es um Beschäftigungsverträge, die Einstellung, die Zuweisung bestimmter Tätigkeiten und die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ging. Den Beschäftigten wurde das Recht genommen, Einspruch gegen einen Managementbeschluss innerhalb des Betriebes zu erheben. Sie hätten lediglich die Möglichkeit, vor ein Gericht oder Schiedsgremium zu gehen.

Das Bundesstreikgesetz führte restriktive Streikbestimmungen in "Unternehmen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse" ein. Mehr als 60% der Betriebe fallen in diese Kategorie.

Das Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern, den Mindestdienst, der während eines Streiks aufrechtzuerhalten ist, festzulegen. Dies bedeutet, dass Streiks praktisch in der Hälfte aller Wirtschaftsbetriebe verboten sind.

Streikenden ist es gesetzlich untersagt, sich vor den Betrieben zu versammeln.

Das Gesetz besagt, dass Arbeitgeber im Falle eines Streiks keine neuen Beschäftigten als Ersatzkräfte einstellen dürfen, nennt dann jedoch bestimmte Umstände, unter denen neue Beschäftigte eingestellt werden können, so zum Beispiel, wenn es notwendig ist, einen Mindestdienst aufrechtzuerhalten oder internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

Durch 1994 vorgenommene Änderungen des serbischen Strafgesetzes wurde eine neue Straftat - "Missbrauch des Streikrechts" - eingeführt, auf die im Falle eines illegalen Streiks eine bis zu einjährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe steht.

Slowakei Ü87/Ü98

Die Regierung lehnte Gespräche mit dem Gewerkschaftsdachverband KOZ über wirtschaftliche und soziale Fragen ab, und 1997 kam keine dreigliedrige allgemeine Rahmenvereinbarung über Mindestlöhne und -arbeitsbedingungen zustande.

Die Behörden standen dem KOZ feindselig gegenüber und versuchten, den Gewerkschaftsbund zu untergraben und zu spalten. Staatsbedienstete und Beschäftigte in Grossunternehmen des privaten Sektors wurden aufgefordert, einer regierungsfreundlichen Gewerkschaft beizutreten, andernfalls würden sie entlassen.

Anfang November erklärte die Regierung, sie werde dreigliedrige Verhandlungen auf nationaler Ebene und Lohngespräche mit einer kleinen Splittergewerkschaft beginnen, nachdem der KOZ gegen einen neuen Gesetzentwurf zur Begrenzung von Lohn- und Gehaltserhöhungen protestiert hatte. Die Regierung erklärte, sie werde die neue Gewerkschaft zulassen und sie in sämtlichen wirtschaftlichen und sozialen Fragen konsultieren.

Tschechische Republik Ü87/Ü98

Im Rahmen des nationalen dreigliedrigen Ausschusses fanden keinerlei Verhandlungen statt, und im dritten aufeinanderfolgenden Jahr wurde keine dreigliedrige Allgemeine Vereinbarung unterzeichnet.

Die Vorbereitungsarbeit an einem neuen Arbeitsgesetz begann im September. Der CMKOS wollte ein neues Gesetz, da das geltende Gesetz aus dem Jahr 1965 stammt und seither 19mal abgeändert worden ist, und Gewerkschaften und Arbeitgeber wurden eingeladen, sich an Arbeitsgruppen mit der Regierung zu beteiligen. Es gab jedoch keine klaren Hinweise auf die Ziele des Gesetzes oder selbst darauf, wie der Entwurf aussehen würde, obwohl das Arbeitsministerium erklärte, dass die Gesetzgebung zur Verabschiedung im Jahr 1999 fertiggestellt würde.

Im Oktober brachte die Regierung einen Verfassungsgesetzentwurf bezüglich Notstandsbestimmungen zum Umgang mit Bedrohungen der nationalen Sicherheit im Parlament ein. Der CMKOS sprach sich nachdrücklich gegen das Gesetz aus. Es ermöglichte es der Regierung, in einer Vielzahl breitgefasster Situationen den Notstand auszurufen und Streiks zu verbieten, die drohten, "den normalen Wirtschaftskurs zu behindern", ohne dass dafür die Genehmigung des Parlaments erforderlich wäre. Der Entwurf wurde in Parlamentsausschüssen diskutiert, und es wurde erwartet, dass er im Februar 1998 abschliessend formuliert würde.

Im April wurde ein Gesetz für die Zollbeamten verabschiedet, mit dem deren Beschäftigungsbedingungen den für die Beschäftigung der Polizei geltenden Gesetzen unterworfen wurden. Das Gesetz verbot Streiks und schränkte andere Gewerkschaftsrechte für alle Beschäftigten im Zolldienst, einschliesslich des Verwaltungs- und des technischen Personals, ein. Ferner legte es fest, dass mindestens 40% des Personals in jeder Zolleinheit Gewerkschaftsmitglieder sein müssten, um Tarifverhandlungen führen zu können.

Berichten zufolge arbeite das Arbeits- und Sozialministerium nach wie vor an der Umformulierung des gewerkschaftsfeindlichen Gesetzentwurfes für Staatsbedienstete, der bereits 1993 von der Regierung im Parlament eingebracht worden war. Er war 1996 offiziell von der Regierungsagenda gestrichen worden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf schränkte die Gewerkschaftsrechte von über 60.000 öffentlichen Bediensteten ein.

Tarifverhandlungen waren nach wie vor ein grosses Problem. Einige Arbeitgeber lehnten es ab, Tarifverhandlungen zu führen, oder sie griffen auf Taktiken zurück, um den Abschluss von Tarifverträgen zu verhindern. Wie in der Vergangenheit behinderten die Arbeitgeber und die Behörden vor allem industrieweite Verhandlungen, und dem CMKOS zufolge gehe die Zahl der unter Tarifverträge fallenden Beschäftigten weiterhin zurück.

Trotz der Bemühungen des CMKOS um die Förderung von Tarifverhandlungen auf Industrie- und Branchenebene wurden lediglich 30 Branchentarifverträge abgeschlossen, unter die 18% der Beschäftigten fielen. Drei Branchengewerkschaften konnten keinen Vertrag abschliessen. Öffentliche Bedienstete können keine Verhandlungen auf sektoraler Ebene führen.

Berichten zufolge versuchten einige Arbeitgeber, einschliesslich ausländischer Unternehmen, weiterhin, die Beschäftigten von einem Gewerkschaftsbeitritt abzuhalten, und Beschäftigungsverträgen wurden Klauseln beigefügt, mit denen eine Gewerkschaftsmitgliedschaft untersagt wurde. Aufgrund der wachsenden Arbeitslosigkeit in dem Land war es jedoch schwierig, eindeutig zu beweisen, dass die Gewerkschaftsrechte verletzt wurden, da die Beschäftigten Angst hatten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder für ihre Beschäftigungsrechte einzutreten.

Am 3. und 4. Februar organisierte die Eisenbahnergewerkschaft OSZ einen 48stündigen Streik, um gegen schlecht konzipierte Umstrukturierungspläne zu protestieren, die zu Arbeitsplatzverlusten geführt hätten. Die Eisenbahnleitung versuchte, sie durch nichtgewerkschaftlich organisierte Beschäftigte zu ersetzen, und der Streik wurde am 5. Februar fortgesetzt, da die Verhandlungen gescheitert waren. Das Prager Stadtgericht erliess mit der Begründung, dass es nicht um Tarifverhandlungen gehe, eine Verfügung gegen den Streik. (Nur Streiks im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen sind zugelassen.) Der Konflikt ging drei Tage später zu Ende, als im Rahmen dreigliedriger Verhandlungen eine Einigung erzielt wurde.

Unmittelbar nach dem Streik veröffentlichte das Arbeitsministerium ein Dokument, in dem Pläne für eine neues Gesetz zur Regelung von Streiks, bei denen es nicht um Tarifverhandlungen gehe, dargelegt wurden. Der Gesetzentwurf wurde im März publik gemacht. Der CMKOS erklärte, das Gesetz würde die Definition der wesentlichen Sektoren, in denen während Konflikten ein Minimum an Diensten aufrechterhalten werden müsste, ausweiten und dem Staat die Befugnis geben, darüber zu entscheiden, was ein Minimum an Diensten darstelle. Die Behörden könnten einen einmaligen Dringlichkeitsbeschluss zur Verschiebung eines Streiks um maximal 60 Tage fassen. Das Gesetz würde ferner die Bestimmung eines anderen Gesetzes streichen, mit der die Einberufung von Gewerkschaftsfunktionären zu militärischen Übungen, zum obligatorischen Wehrdienst oder zum Zivildienst während eines Streiks oder eines möglichen Streiks untersagt worden war.

Im Anschluss an nachdrückliche Proteste des CMKOS zog die Regierung den Gesetzentwurf zurück. Er wurde dem Parlament nicht vorgelegt. Das Arbeitsministerium erklärte, es beabsichtige, die Regelung von Streiks, die sich nicht auf Tarifverhandlungen bezögen, in das neue Arbeitsgesetz zu integrieren.

Vereinigtes Königreich Ü87/Ü98

Im Mai hob die neugewählte Labour-Regierung das 13jährige Verbot unabhängiger Gewerkschaften im Kommunikationszentrum des staatlichen Nachrichtendienstes in Cheltenham (GCHQ) auf. Beschäftigte, die entlassen worden waren, weil sie sich geweigert hatten, aus der Gewerkschaft auszutreten, wurden wiedereingestellt.

Ein Wahlversprechen der Labour-Regierung war ferner gewesen, den Beschäftigten das Recht auf die gesetzliche Anerkennung von Tarifverhandlungen zu geben, sofern sich die Mehrheit der an der Abstimmung beteiligten Gewerkschaftsmitglieder dafür ausspricht. In diesem Zusammenhang wurde damit gerechnet, dass 1998 ein Weissbuch über "Gerechtigkeit am Arbeitsplatz" veröffentlicht würde, um eine derartige Gesetzgebung darzulegen.

Einige Arbeitgeber versuchten jedoch, den Vorschlag zu verwässern, indem sie erklärten, dass die gesamte Belegschaft befragt werden sollte, wobei Enthaltungen als Gegenstimmen gelten sollten. Sie erklärten ferner, dass Kleinbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten davon ausgenommen sein sollten. Einige wollten das Gesetz ganz streichen.

Acht der zwischen 1980 und 1993 verabschiedeten Beschäftigungsgesetze blieben in Kraft. Die IAO hat viele ihrer Bestimmungen kritisiert.

Diese Gesetze haben den gesetzlichen Rahmen, in dem Gewerkschaften tätig sind, transformiert. Sie sind restriktiv, komplex und häufig unklar und machen es Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern schwer, sich darüber klarzuwerden, ob ihre Tätigkeiten legal sind oder nicht. Nach Aussage der Gewerkschaften ist die Auslegung der Gesetze durch die Justiz sogar noch restriktiver gewesen als erwartet.

Die Anwendung der Gesetzgebung bedeutet, dass Gewerkschaftsmitglieder bei der Beschäftigung benachteiligt werden.

Das Gesetz über die Gewerkschaftsreform und die Beschäftigungsrechte von 1993 ermutigt Arbeitgeber zur Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern - fast bis zur Entlassung - und untergräbt Tarifverhandlungen.

Die Arbeitgeber können Gewerkschaftsmitglieder bei der Einstellung auf der Grundlage einer früheren Gewerkschaftsmitgliedschaft und -arbeit diskriminieren. Es ist darüber hinaus legal, dass Arbeitgeber und andere "schwarze Listen" arbeitsuchender Gewerkschaftsmitglieder führen und untereinander austauschen.

Die Arbeitgeber können Gewerkschaftsmitglieder zudem bezüglich des Entgelts und sonstiger Leistungen diskriminieren. Sie können Gewerkschaftsmitgliedern, die sich weigern, auf Tarifverhandlungen zu verzichten und individuelle Verträge zu unterschreiben, Lohn- und Gehaltserhöhungen verwehren.

Das Gesetz beseitigte das Ziel der Förderung von Tarifverhandlungen aus der Erklärung über die Zielsetzungen der staatlich geförderten Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsstelle ACAS.

Das Gesetz und die gewerkschaftsfeindliche Haltung der früheren Regierung, insbesondere in den achtziger Jahren, sowie die Tatsache, dass die Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet sind, Gewerkschaften anzuerkennen, bewirkten, dass viele Arbeitgeber langjährige Tarifverhandlungsverfahren beendeten.

Viele von ihnen entzogen Gewerkschaften einseitig die Anerkennung und zwangen ihren Beschäftigten anstelle vorhandener Tarifverträge individuelle Verträge auf. Beschäftigte, die sich weigerten, derartige Verträge zu akzeptieren, wurden hinsichtlich Beförderungen und Entgelt diskriminiert. Neue Beschäftigte wurden unter schlechteren Bedingungen und in einigen Fällen nur dann eingestellt, wenn sie Streikverzichtserklärungen abgaben.

Andere Aspekte der Gesetzgebung haben umfangreiche Einmischungen in innere Gewerkschaftsangelegenheiten zur Folge, vor allem indem Gewerkschaften unter Androhung hoher Geldstrafen daran gehindert werden, Disziplinarmassnahmen gegen Mitglieder zu ergreifen, die sich weigern, sich an legalen Streiks zu beteiligen oder die versuchen, andere Gewerkschaftsmitglieder dazu zu veranlassen, nicht zu streiken, selbst wenn sich bei einer Urabstimmung die Mehrheit dafür ausgesprochen hat. Die Gewerkschaften dürfen ihre Mittel nicht dazu verwenden, um Funktionäre zu entschädigen, die im Zuge ihrer Gewerkschaftsarbeit Bussgelder auferlegt bekommen.

Streiks sind auf Konflikte zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und ihrem unmittelbaren Arbeitgeber begrenzt. Der gesetzliche Schutz im Falle einer Beteiligung an anderen Formen von Arbeitskampfmassnahmen wurde beseitigt, so dass die Gewerkschaften mit erdrückenden Geldstrafen belegt werden können. Es ist praktisch unmöglich, legale Sympathiestreiks und Protestaktionen durchzuführen oder sonstige Boykottmassnahmen zu ergreifen. Gewerkschaften können nicht zu einem Streik aufrufen, wenn der Aktion verschiedene industrielle, soziale und politische Motive zugrunde liegen.

Das Gesetz enthält eine derart enggefasste Definition eines Arbeitskonfliktes, dass Gewerkschaften in Fällen, in denen sich ihr Arbeitgeber, mit dem sie einen Konflikt austragen, hinter einer Vielzahl von Tochtergesellschaften versteckt, keinen Streik durchführen können.

Die Beschäftigten sind weder vor einer Entlassung noch vor anderen Disziplinarmassnahmen geschützt, wenn sie streiken oder sich an sonstigen Arbeitskampfmassnahmen beteiligen. Sie haben kein Recht auf Einspruch oder Wiedereinstellung. Ein Arbeitgeber kann während eines Streiks völlig legal die gesamte Belegschaft entlassen und nach drei Monaten selektive Wiedereinstellungen vornehmen, selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Streik durch unzumutbares Verhalten selbst provoziert hat.

Im Falle eines inoffiziellen Streiks (wozu gemäss der britischen Gesetzgebung auch Arbeitskampfmassnahmen gehören, die im Einklang mit IAO-Übereinkommen zulässig sind) ist es den Arbeitgebern gesetzlich gestattet, Streikende selektiv zu entlassen.

Einzelpersonen können bei Gericht einstweilige Verfügungen beantragen, um einen illegalen Streik mit der Begründung zu verhindern, dass ihnen dadurch Waren oder Dienstleistungen vorenthalten werden oder vorenthalten werden könnten.

Das Gesetz verpflichtet die Gewerkschaften zudem, dem Arbeitgeber eine Liste derjenigen zu übergeben, die sich an einer Streikurabstimmung beteiligen und anschliessend in den Ausstand treten würden. Ein Arbeitgeber kann mit der Behauptung, bei einer Streikurabstimmung habe es Unregelmässigkeiten gegeben, eine gerichtliche Verfügung zur Verhinderung eines Streiks beantragen und sich nach einer Abstimmung und nach Streikbeginn um Schadenersatz bemühen. Diese Bestimmung stellt eine Gefahr für die Vertraulichkeit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft dar und ermöglicht es den Arbeitgebern, direkt Druck auf einzelne Gewerkschaftsmitglieder auszuüben. Viele geplante Streiks sind durch die erfolgreiche Anrufung von Gerichten bezüglich der Richtigkeit von Urabstimmungslisten verhindert worden.

Das Gesetz verpflichtet die Gewerkschaften bis auf wenige Ausnahmen, einzelne Beschäftigte oder Gruppen von Beschäftigten als Mitglieder aufzunehmen, ob sie dies wollen oder nicht. Dadurch wird die Möglichkeit des TUC und seiner Mitgliedsorganisationen, ihre eigenen Entscheidungen über die Zuständigkeitsbereiche einzelner Gewerkschaften zu treffen, untergraben, und etablierte Arbeitsbeziehungsverfahren werden dadurch gestört. Es wurde illegal für eine Gewerkschaft, Mitglieder im Einklang mit den Beschlüssen des TUC-Ausschusses für Streitfälle auszuschliessen. Die Regierung konnte keine Rechtfertigung für dieses Gesetz geben.

Die Gesetze regeln die interne Funktionsweise von Gewerkschaften bis ins kleinste Detail, was insgesamt gesehen einen Eingriff in die Rechte der Gewerkschaften darstellt.

Die Arbeitgeber konnten das Fehlen gesetzlich verankerter Rechte für die Beschäftigten auf vielerlei Weise ausnutzen. Es gibt viele Fälle, in denen Beschäftigte aufgrund eines Gewerkschaftsbeitritts oder der Weigerung, aus ihrer Gewerkschaft auszutreten, entlassen wurden; in denen Beschäftigte bespitzelt wurden, weil sie an Gewerkschaftssitzungen teilnahmen; in denen den Beschäftigten die Anerkennung einer Gewerkschaft verwehrt wird, selbst dort, wo eine unabhängige Urabstimmung stattgefunden und ergeben hat, dass die überwältigende Mehrheit für die Anerkennung der Gewerkschaft war; und in denen Beschäftigte entlassen wurden, häufig nach langen Jahren einer loyalen Betriebszugehörigkeit, weil sie im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Anerkennungsvereinbarung um Konsultationen gebeten hatten.

Zu den zahlreichen Beispielen für derartige Praktiken gehört das Unternehmen Co-Steel Sheerness in Kent, das Gewerkschaftssitzungen bespitzelte, der Gewerkschaft trotz der Tatsache, dass 80% der Belegschaft eine gewerkschaftliche Vertretung wünschten, die Anerkennung entzog, ein Entlassungsprogramm einführte, um Gewerkschafter/innen zu entfernen, und mit Drohungen und Einschüchterungen für Disziplin sorgte.

Das Unternehmen Critchley Label Technology in Südwales entzog der Gewerkschaft die Anerkennung und entliess Beschäftigte, die einen Streik ankündigten. Das Unternehmen stellte anschliessend schlechter bezahlte, von einer Agentur vermittelte Beschäftigte ein. Die Ladenkette Dixons ignorierte einen Mehrheitsbeschluss zugunsten der Anerkennung einer Gewerkschaft.

Weissrussland Ü87/Ü98

Die Gewerkschaftsrechte wurden in Weissrussland nach wie vor systematisch verletzt.

Am 11. Januar 1997 teilte das Justizministerium dem Gewerkschaftsdachverband BCDTU mit, dass es seinen Zulassungsantrag aufgrund der Tatsache ablehne, dass eine seiner Gründungsgewerkschaften, die Freie Gewerkschaft von Weissrussland (SPB), 1995 per Präsidialerlass aufgelöst worden sei.

Das Justizministerium ignorierte dabei die Tatsache, dass es die SPB im Februar 1996 erneut zugelassen hatte.

Gemäss dem Präsidialerlass 336 vom September 1995, der nach einem Streik in der Minsker U-Bahn verfügt worden war, wurden sämtliche SPB-Aktivitäten sowie die des Minsker U-Bahn-Zweiges der früheren offiziellen Gewerkschaft FPB zunächst untersagt. Präsident Lukaschenko erliess im Dezember 1995 eine Rechtsverordnung, mit der der Erlass entgegen einem Gerichtsentscheid, wonach er verfassungswidrig sei, bestätigt wurde.

Der Erlass bedeutete, dass die SPB keine Tarifverträge unterzeichnen oder Gewerkschaftsbeiträge einnehmen konnte und keinen Anspruch auf Büroraum oder Sitzungsräume in Betrieben hatte.

Der Erlass untersagte den Gewerkschaften darüber hinaus eine Beteiligung an Streiks in Unternehmen, die in Rechtsverordnung 158 aufgelistet waren. Die im März 1995 erlassene Verordnung untersagte Streiks bei der Minsker U-Bahn und anderen Transportdiensten, einschliesslich Eisenbahnen; bei Rundfunk und Fernsehen; bei den Fluglotsen; in der Telekommunikation sowie in der Erdöl-, der chemischen und der Nahrungsmittelindustrie. Zuvor war bereits gesetzlich festgelegt worden, dass die Gewerkschaften einen Streik 56 Tage im voraus ankündigen mussten.

Der Erlass 336 behinderte unabhängige Gewerkschaften weiter. In vielen Fällen entrichteten die Unternehmensleiter die Gewerkschaftsbeiträge von SPB-Mitgliedern an die frühere offizielle Gewerkschaft. SPB-Mitglieder bezogen geringere Löhne, und ihnen wurde mit einer Entlassung gedroht. Die Arbeitgeber lehnten Verhandlungen mit ihnen ab. Die FPB kontrollierte nach wie vor gewöhnlich vom Staat erfüllte soziale Funktionen.

Ein 1993 verabschiedetes Tarifverhandlungsgesetz schränkte die Verhandlungsrechte unabhängiger Gewerkschaften ein. Es ermöglichte es der Unternehmensleitung, lokale Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmerkollektiv auszuhandeln, sofern eine Gewerkschaft nicht mindestens die Hälfte der Belegschaft vertrat.

Die für die Zulassung von Gewerkschaften geltenden Verfahren blieben willkürlich, komplex und kostspielig.

Anfang Februar 1997 trafen der Präsident und der Exekutivdirektor des BCDTU mit dem Justizminister zusammen, um über dessen Weigerung, den nationalen Bund zuzulassen, zu sprechen. Obwohl sie darauf beharrten, dass nur das Oberste Gericht Gesetze über die Zulassung von Organisationen ändern könne, gab der Minister nicht nach.

Am 11. Februar begann der BCDTU, aus Protest Streikposten vor dem Ministerium aufzustellen. Die Streikposten wurden auf den Palast des Präsidenten und das Parlamentsgebäude ausgeweitet.

Am 25. Februar wurden zehn Streikposten, darunter Pavel Moyseyevitch, Vorsitzender der freien Metallarbeitergewerkschaft, Maria Aliyeva, geschäftsführende Vorsitzende der SPB, sowie BCDTU-Präsident Gennady Bykov, vorübergehend festgehalten und mit einer einem Tageslohn entsprechenden Geldstrafe belegt, nachdem der Streikposten für diesen Tag beendet worden war. Zwei andere Gewerkschaftsführer erhielten Warnungen, und der Bürgermeister verbot die Streikposten.

Am 21. Mai teilte das Justizministerium dem BCDTU offiziell schriftlich mit, dass er nicht zugelassen werde. Der BCDTU erhob Einspruch gegen den Beschluss. Im Juli entschied das Oberste Gericht gegen den BCDTU, da der Einspruch seiner Ansicht nach von Personen ohne ein entsprechendes Mandat erhoben worden sei.

Der Entwurf eines Präsidialerlasses vom September sah Entlassungen ohne Konsultationen mit den Gewerkschaften sowie Strafen für Verstösse gegen die Arbeitsdisziplin vor.

Am 16. Dezember verfügte Präsident Lukaschenko den Erlass Nr. 639 über Richtlinien für die staatliche Politik im Zusammenhang mit Gewerkschaften.

Der Erlass Nr. 639 erwähnte speziell die FPB, indem ihr u.a. die Aufgabe übertragen wurde, Richtlinien für die Umsetzung des Erlasses zur Verabschiedung durch die Nationalversammlung zu entwerfen. Dies beinhaltete auch die Festlegung von Kriterien für eine gewerkschaftliche Vertretung auf Branchen-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Die alten Gewerkschaftsprivilegien wurden durch den Erlass somit wiederhergestellt.

Erst nach der Verfügung des Erlasses Nr. 639 und auf internationalen Druck hin wurden die SPB und der BCDTU am 19. Dezember zugelassen. Der Erlass Nr. 336 wurde nicht aufgehoben.

Der BCDTU befürchtete, dass er trotz seiner Zulassung aufgrund der Festlegung hoher zahlenmässiger Kriterien für die gewerkschaftliche Anerkennung weiterhin vom Tarifverhandlungsprozess ausgeschlossen würde. Im Oktober von der FPB vorgeschlagene Kriterien für die Anerkennung von Gewerkschaftsstrukturen auf Branchen-, lokaler, regionaler und nationaler Ebene hatten die Bestimmung beinhaltet, dass ein nationaler Bund mindestens 450.000 Mitglieder haben müsse, so dass unabhängige Gewerkschaften in der Tat von Tarifverhandlungen ausgeschlossen würden. Gewerkschaften, die nicht über die benötigten Mitglieder verfügten, könnten lediglich an Tarifverhandlungen teilnehmen, wenn sie mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Unternehmens vertreten.

Die Regierung entwarf ferner ein neues Gesetz über Mindestdienstleistungen in wesentlichen Industrien, wodurch die in Rechtsverordnung 158 enthaltene Liste der Unternehmen und Dienste, in denen Streiks verboten waren, aufgehoben wurde.

Die Führungsspitzen unabhängiger Gewerkschaften wurden während des gesamten Jahres weiterhin schikaniert und belästigt.

Am 30. April griffen rund ein Dutzend Polizisten Mitglieder der unabhängigen Bergarbeitergewerkschaft an, die sich aus Anlass des 1.Mai an einem Fahrradrennen von Soligorsk nach Minsk beteiligten und gerade eine Pause machten. Als das Rennen fortgesetzt wurde, wurde es erneut aufgehalten, und die Teilnehmer wurden auf das Polizeirevier gebracht.

Am 28. Juli untersagte der Leiter des Betriebes Tsvetotron in Brest dem Vorsitzenden des SPB-Ortsverbandes, V. Maley, den Zutritt zu dem Werk und ordnete die Schliessung der Gewerkschaftsräume und die Abstellung ihres Telefons an. Die Gewerkschaft hatte am 16. Juli im Zusammenhang mit der Nichtzahlung der Löhne, der verzögerten Überweisung von Gewerkschaftsbeiträgen sowie der Weigerung der Betriebsleitung, einen Tarifvertrag zu unterzeichnen, einen Warnstreik organisiert. Maley wurde festgenommen und auf das Polizeirevier gebracht, weil er eine Gewerkschaftszeitung an die Mitglieder verteilt hatte.

Dem unabhängigen Gewerkschaftsführer Victor Elfimov wurde der Zutritt zum Elektronikbetrieb Gomel für Zusammenkünfte mit Gewerkschaftsmitgliedern untersagt.

Im August, zwei Jahre nach dem Streik bei der Minsker U-Bahn, lehnte das Management Verhandlungen mit der Gewerkschaft nach wie vor ab. Die unabhängige Transportarbeitergewerkschaft erklärte, das Management weigere sich ferner, der Gewerkschaft die Gewerkschaftsbeiträge zu überweisen, obwohl die Gewerkschaftsmitglieder dies beantragt hätten.

Der BCDTU-Präsident, Gennady Bykov, und Gewerkschaftsführer Serguey Obodovsky wurden vor Gericht gestellt und aufgrund von Gewerkschaftstätigkeiten mit einer Geldstrafe belegt. Das Gericht beschlagnahmte ihr Eigentum, um sich das Bussgeld zu verschaffen.

Am 13. Oktober wurde dem unabhängigen Gewerkschaftsführer Michael Marinich eine einem Jahreslohn entsprechende Geldstrafe auferlegt, weil er eine Gewerkschaftssitzung organisiert und damit gegen Präsidialerlass Nr. 5 verstossen hatte, der Strassenversammlungen beschränkt.

Im Dezember erklärte die Minsker U-Bahn-Gewerkschaft, es sei ihr untersagt worden, selbst ausserhalb der Arbeitszeit Gewerkschaftssitzungen auf dem Betriebsgelände abzuhalten, und ihre Mitglieder würden verfolgt. Drei Gewerkschafter begannen einen Hungerstreik.

Am 22. Dezember wies das Innenministerium das Büro der unabhängigen Gewerkschaft in Soligorsk an, sämtliche Finanzdokumente der Gewerkschaft zur Kontrolle vorzulegen. Die Gewerkschaft weigerte sich. Am 30. Dezember durchsuchte die Polizei das Haus des Kassenwartes des Ortsverbandes und beschlagnahmte die Dokumente.

Das Oberste Gericht lehnte es ab, die Wiedereinstellung des illegalerweise entlassenen Vorsitzenden eines SPB-Ortsverbandes, Vladimir Odynets, anzuordnen und erklärte, gegen den Beschluss könne kein Einspruch erhoben werden. Die Gerichtsverfahren, mit denen seine Wiedereinstellung durchgesetzt werden sollte, hatten über drei Jahre gedauert.