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Asien und der pazifische Raum

Die Unterdrückung der Gewerkschaften von staatlicher Seite wurde in Asien auf allen Seiten des politischen Spektrums fortgesetzt.

Muchtar Pakpahan, der Vorsitzende der unabhängigen Gewerkschaft SBSI in Indonesien, verbrachte das gesamte Jahr aufgrund erfundener Anklagepunkte im Gefängnis. Die Behörden beschuldigten ihn der Beteiligung an Unruhen, obwohl sie dies nicht beweisen konnten. Sein wirkliches Verbrechen war seine Gewerkschaftsarbeit. Die indonesische Regierung sieht die Arbeitsbeziehungen als Sicherheitsfrage an. Sie behauptet, die Gewerkschaften kontrollieren zu müssen, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Dabei verletzt und manipuliert sie jedoch das Gesetz und schürt Gewalt gegen ihre eigene Bevölkerung.

Das chinesische Regime vertritt zwar einen anderen Standpunkt, zieht jedoch dieselben Schlüsse: Die Hauptaufgabe des streng kontrollierten Gewerkschaftsdachverbandes besteht darin, das zu tun, was die Regierung ihm sagt. Seine Rolle bei Konflikten besteht nicht darin, die Beschäftigten zu vertreten, sondern darin, sie an ihren Arbeitsplatz zurückzubringen. Was an gesetzlichem Schutz für die Beschäftigten vorhanden ist, wird sowohl von den Arbeitgebern als auch von der Regierung ignoriert. Diejenige Regierungsstelle, die am meisten mit Arbeitsbeziehungsfragen zu tun hat, ist das Staatssicherheitsbüro.

Aber im Zuge der Wirtschaftsreformen und der damit verbundenen Arbeitsplatzverluste in Millionenhöhe finden Streiks statt. Und da es keine legitime Möglichkeit für die Beschäftigten gibt, sich vertreten zu lassen, werden diese Streiks immer bitterer. Ein Streik in der Provinz Sichuan hat dazu geführt, dass praktisch über eine ganze Stadt das Kriegsrecht verhängt wurde, mit einer Ausgangssperre und bewaffneten Truppen auf den Strassen. Der Druck nimmt zu. Es bleibt fraglich, wie lange die repressiven Taktiken der Regierung noch verhindern können, dass das Fass überläuft.

Der Preis für das bizarrste Vorgehen an der Arbeitsbeziehungsfront gebührt der Regierung Australiens. Nicht zufrieden mit ihren neuen gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen, wandte sie eine Million Dollar an Honoraren für Berater auf, die ihr dabei helfen sollten, die Hafenarbeitergewerkschaft MUA zu zerschlagen. Anschliessend unterstützte sie einen geheimen Plan, um Söldner anzuheuern, die anstelle von MUA-Mitgliedern in den Häfen arbeiten sollten.

Es wurden 60 Männer rekrutiert, darunter 18 dienende Soldaten der australischen Streitkräfte. Keine Kosten scheuend, wurden sie zur Schulung nach Dubai geschickt, wo Gewerkschaften verboten sind. Der Plan wurde aufgegeben, als die MUA dahinterkam. Noch merkwürdiger als der Plan ist lediglich, dass die Regierung bei Bekanntwerden des Ganzen nicht en masse zurücktrat.

 

Australien Ü87/Ü98

Das lange und komplexe Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996 hat die Möglichkeiten der Gewerkschaften, ihre Mitglieder zu schützen und deren Löhne und Gehälter und sonstige Bedingungen zu verbessern, drastisch untergraben.

Das Gesetz stellt direkte Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen im Betrieb in den Vordergrund. Insbesondere wurde individuellen betrieblichen Vereinbarungen, den sogenannten Australian Workplace Agreements (AWA), Vorrang vor Tarifverträgen gegeben. Der Inhalt der AWA ist vertraulich, so dass sie nicht auf Verstösse gegen Mindestlohnbestimmungen und Arbeitsbedingungen hin geprüft werden können.

Die AWA haben Vorrang vor bundes- oder landesweit geltenden "Awards" oder Tarifvereinbarungen sowie vor bescheinigten Tarifverträgen, es sei denn, der Vertrag ist bereits in Kraft. Sobald eine AWA in Kraft getreten ist, kann sie nicht durch einen bescheinigten Tarifvertrag ersetzt werden. Es ist einfacher, eine AWA gesetzlich in Kraft zu setzen als einen Tarifvertrag. Rio Tinto ist eins der Unternehmen, das in dem Versuch, Gewerkschaften zu zerstören, auf diese neue Gesetzgebung, an deren Entwurf es beteiligt war, zurückgegriffen hat, indem in einer Reihe von Einrichtungen AWA propagiert wurden.

Das Gesetz stellt gewerkschaftliche und nichtgewerkschaftliche Tarifverträge auf dieselbe Stufe und gibt Verhandlungen auf der Ebene des Arbeitsplatzes oder Betriebes Vorrang vor anderen Ebenen. Es weist die Arbeitsbeziehungskommission an, betrieblichen Vereinbarungen gegenüber betriebsübergreifenden Vereinbarungen Vorschub zu leisten und stellt fest, dass betriebsübergreifende Vereinbarungen nur dann bescheinigt werden können, wenn sie im "öffentlichen Interesse" sind - unter Berücksichtigung der Frage, ob eine nur ein Unternehmen betreffende Vereinbarung angemessener wäre.

Das Gesetz schränkte die Rolle der Arbeitsbeziehungskommission ein, die als unabhängiges Schlichtungs- und Schiedsgremium fungierte.

Das Gesetz sieht dessen Ausweitung auf den Bundesstaat Victoria vor, um an die Stelle der dortigen Landesgesetzgebung zu treten. Es legt speziell fest, dass ein auslaufender Tarifvertrag durch eine individuelle Beschäftigungsvereinbarung mit denselben Bedingungen ersetzt wird.

Über eine Bezahlung im Falle von Streiks kann nicht verhandelt werden, und die Mehrzahl der gesamten Belegschaft muss einen Tarifvertrag billigen.

Das Gesetz scheint einem Arbeitgeber, der einen neuen Betrieb eröffnet, die Möglichkeit zu geben, diejenige Gewerkschaft auszuwählen, mit der er verhandeln will, bevor irgendwelche Beschäftigten eingestellt werden.

Obwohl das Gesetz die Beschäftigten generell vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung schützt, können bestimmte Gruppen von Beschäftigten von den für ungerechtfertigte Entlassungen geltenden Schutzklauseln ausgenommen werden. 1997 angeregte Gesetzesänderungen schliessen beispielsweise neue Beschäftigte von Kleinbetrieben von derartigen Schutzbestimmungen aus.

Das Gesetz schränkte den Spielraum für legale Streiks ein und erhöhte die Strafen für Gesetzesverstösse. Streikende, die unter betriebsübergreifende Tarifverträge fallen, sind nicht vor Entlassungen oder anderen Strafen geschützt.

Gewerkschaftsorganisatoren wurde der Zutritt zu den Betrieben erheblich erschwert.

Auf Landesebene ähnelte die 1997 in Queensland eingebrachte Gesetzgebung dem bundesweit geltenden Arbeitsbeziehungsgesetz und leistete "Queensland Workplace Agreements" Vorschub.

In New South Wales schliesst das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996 einige Gruppen von Beschäftigten von Bestimmungen zum Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen aus und ist bezüglich des Schutzes von Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung zweideutig. Es sieht ein System betrieblicher Vereinbarungen vor, ohne dass speziell festgelegt würde, dass Tarifverhandlungen auf irgendeiner anderen Ebene stattfinden können. 65% der Belegschaft eines Unternehmens müssen einer betrieblichen Vereinbarung zustimmen.

In Südaustralien sehen die am Arbeitsbeziehungsgesetz von 1994 vorgenommenen Änderungen ein System betrieblicher Vereinbarungen vor und legen nicht speziell fest, ob Tarifverhandlungen auf irgendeiner anderen Ebene stattfinden können.

In Westaustralien wurde den Beschäftigten aufgrund von Bestimmungen im Rahmen des Arbeitsbeziehungsänderungsgesetzes von 1997 der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Gewerkschaftsarbeit entzogen, obwohl sie nach wie vor nicht nur aufgrund ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit entlassen werden können. Das Gesetz sieht ein System von Beschäftigungsverträgen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern vor, ermöglicht es jedoch, dass individuelle Verträge kollektive Verträge und das Awards-System ausser Kraft setzen. Dort, wo eine Vereinbarung mit einer Gruppe von Arbeitnehmern besteht, kommt den Gewerkschaften eine sehr beschränkte Rolle zu, und sie können nicht festlegen, was in die Vereinbarung aufgenommen wird.

Die neuen Gesetzesänderungen enthalten ferner andere Gewerkschaftsrechtsverletzungen, so etwa die Beschränkung des Zutritts von Gewerkschaftsvertretern zu Betrieben und beträchtliche Einschränkungen des Streikrechtes, u.a. Möglichkeiten zur Beendigung von Streiks, ein Verbot von Sympathiestreiks sowie lange und komplizierte Urabstimmungsregelungen, die vor einem Streik zu befolgen sind.

Anfang September gab die Regierung Pläne bekannt, wonach es Soldaten und nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten ermöglicht werden sollte, Streiks der Hafenarbeitergewerkschaft Maritime Union of Australia (MUA) zu brechen. Sie hatte bereits über eine Million Dollar für Beratungsberichte ausgegeben, die sich damit befassten, wie die MUA zerstört werden könnte.

Im Dezember erfuhr die MUA, als sie die Produktivität und die Kosten in australischen Häfen mit den Behörden diskutierte, von einem geheimen Plan, der von der Regierung unterstützt wurde und darauf abzielte, Militärangehörige zu rekrutieren und zu schulen, um MUA-Mitglieder als Hafenarbeiter zu ersetzen und die Gewerkschaft zu zerstören. Die Rekrutierung und Schulung wurde von ehemaligen Militärangehörigen der speziell geschulten australischen Militäreinheit SAS organisiert. In der Zeitschrift für Militärangehörige "The Army" erschienen Anzeigen, in denen Söldner gesucht wurden.

Eine erste Schulung der 60 Rekruten, darunter 18 dienende Soldaten der australischen Streitkräfte, fand in Port of Rashid in Dubai, einem der Vereinigten Arabischen Emirate, statt, wo Gewerkschaften verboten sind. Die Söldner sollten nach jeder Schulungsphase umfangreiche Prämien erhalten. Eine weitere Schulung sollte in Australien stattfinden, und im Anschluss daran sollten die Söldner Hafenarbeiter ersetzen und als Streikbrecher fungieren.

Nach nationalen und internationalen Gewerkschaftsprotesten, vor allem von der Internationalen Transportarbeiter-Föderation, machten die Vereinigten Arabischen Emirate die Visa für die Söldner sowie ihren Vertrag mit der Hafenbehörde von Dubai rückgängig.

Mitglieder der Dubai-Gruppe waren anschliessend an einem vom australischen Bauernverband, der National Farmers’ Federation (NFF), mit Unterstützung der Regierung organisierten Hafenschulungsprogramm unter Ausschluss der Gewerkschaften auf dem Webb Dock im Hafen von Melbourne beteiligt.

Bangladesch Ü87/Ü98

Beschäftigte, die versuchten, Gewerkschaften zu organisieren, sahen sich mit Drohungen und Einschüchterungen konfrontiert, und die Behörden arbeiteten häufig mit Arbeitgebern zusammen, um die Gründung und Zulassung von Gewerkschaften zu verhindern.

Akademiker und Beschäftigte in leitenden Positionen sowie öffentliche Bedienstete (mit Ausnahme derjenigen, die für die Eisenbahnen sowie die Post und Telekommunikation arbeiten) können Gewerkschaften weder gründen noch beitreten. In den Freien Exportzonen (FEZ) sind Gewerkschaften verboten. Obwohl einige dieser Beschäftigten Vereinigungen und nicht registrierte Gewerkschaften gegründet haben, können diese keine Tarifverhandlungen führen.

(Im November gab die Regierung bekannt, dass Bangladesch innerhalb der nächsten beiden Jahre drei weitere FEZ, zusätzlich zu den beiden in Chittagong und Dhaka, einrichten werde. Die Zahl der in den Zonen beschäftigten Personen wird sich von 60.000 auf 106.000 erhöhen.)

Im öffentlichen Sektor werden die Löhne und Gehälter sowie die Arbeitsbedingungen gewöhnlich von von der Regierung eingesetzten Lohnausschüssen festgelegt.

Im privaten Sektor finden kaum freie Tarifverhandlungen statt, und von einer gewerkschaftlichen Organisierung wird generell abgeraten. In Kleinbetrieben werden Tarifverhandlungen durch das Gesetz erschwert.

Bewerber/innen um ein Gewerkschaftsamt müssen gegenwärtig oder früher bei dem betreffenden Unternehmen oder der Unternehmensgruppe beschäftigt sein bzw. beschäftigt gewesen sein.

Der Gewerkschaftsregistrator verfügt über weitreichende Befugnisse, um in innere Gewerkschaftsangelegenheiten einzugreifen. Er kann Gewerkschaftsräumlichkeiten betreten und Gewerkschaftsunterlagen kontrollieren. Die Gewerkschaften berichten ferner, dass ihre Arbeit durch Verwaltungsbeschlüsse der Behörden behindert wird.

Die Registrierung von Gewerkschaften ist Pflicht, und Beschäftigte können bestraft werden, wenn sie eine Gewerkschaft nicht registrieren lassen oder wenn sie Gewerkschaftstätigkeiten ohne Registrierung durchführen. In einem Unternehmen müssen 30% der Beschäftigten einer Gewerkschaft angehören, bevor diese registriert werden kann, und wenn der Mitgliederstand unter die 30-Prozent-Marke fällt, kann die Gewerkschaft aufgelöst werden.

Die Gewerkschaften sind vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber nicht geschützt.

Der gesetzliche Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ist unzureichend. Beschäftigte, von denen angenommen wird, dass sie Gewerkschaftsarbeit verrichten, werden schikaniert und können willkürlich versetzt werden. In den FEZ besteht kein Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.

Drei Viertel der Gewerkschaftsmitglieder müssen sich für einen Streik aussprechen. Dauert ein Streik länger als 30 Tage, kann die Regierung diesen verbieten und die Angelegenheit an ein Arbeitsgericht verweisen. Ein Streik kann jederzeit verboten werden, wenn die Ansicht besteht, dass er dem nationalen Interesse schadet oder wenn er einen öffentlichen Versorgungsdienst betrifft. Beschäftigte können wegen ihrer Teilnahme an einem illegalen Streik inhaftiert werden.

Die Behörden können auf das Sonderermächtigungsgesetz von 1974 zurückgreifen, um Gewerkschafter/innen ohne Anklageerhebung festzuhalten.

1992 wurde eine Nationale Arbeitsgesetzkommission eingerichtet, um das Arbeitsgesetz zu überprüfen, und es wurde auch ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, aber die Regierung hat gegenüber der IAO erklärt, sie sei noch dabei, die Empfehlungen der Kommission erneut zu prüfen.

Im Mai regte die Weltbank an, dass Bangladesch seinen Bankensektor reformiert, einschliesslich des Verbotes "unglaublicher" Gewerkschaftspraktiken in Banken. Am 29. Juli setzte die Regierung eine fünfköpfige Task Force ein, die einen Aktionsplan entwerfen sollte, um "die Einmischungen von Gewerkschaften in die Leitung der Zentralbank und anderer Banken sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor [in den Griff zu bekommen] und Lösungsvorschläge auszusprechen".

Im März wies das Arbeitsministerium einen Registrierungsantrag einer Gewerkschaft bei der Baumwollfabrik Dulamia Cotton Mill in Dagan Bhuya Village, rund 200 km von Dhaka entfernt, ab. Das Unternehmen befindet sich im Besitz von A.A. Minto, dem Präsidenten des bangladeschischen Arbeitgeberverbandes. Als die Beschäftigten zuvor versucht hatten, sich gewerkschaftlich zu organisieren, waren einige gefoltert und entlassen worden. Zwei Beschäftigte waren gestorben, nachdem man ihnen eine ärztliche Versorgung verweigert hatte.

Als Minto von der Gründung einer Gewerkschaft erfuhr, heuerte er Schläger an, um die Beschäftigten in der Nacht des 3. Mai anzugreifen, wobei mehrere Beschäftigte schwer verletzt wurden.

Am 5. Mai griffen weitere angeheuerte Schläger Gewerkschaftsführer/innen und Beschäftigte an, die an einer von der Fabrikleitung anberaumten Vermittlungssitzung teilnahmen. Ein Polizeibeamter und Spitzenpolitiker, die ebenfalls an der Sitzung teilnahmen, standen daneben und sahen sich die Gewalt mit an. Gegen 33 Gewerkschaftsführer/innen wurden falsche Anklagepunkte vorgebracht, und sechs von ihnen wurden verhaftet: der Generalsekretär Khairul Baset und die Ausschussmitglieder Md. Hanif, Shahidullah, Abdul Kuddus, Siraj und Shanjahan.

Im Juli wurde berichtet, dass die Polizei beim koreanischen Unternehmen Youngone in der FEZ von Dhaka, die für ihre Unterdrückung jeglicher Organisierungsversuche berüchtigt ist, Beschäftigte angegriffen habe. Neun Arbeitnehmer/innen wurden verhaftet, 97 entlassen und 300 verletzt, als sie die Freilassung von zwei einige Tage zuvor verhafteten Kollegen forderten und eine elf Punkte umfassende Forderungsliste vorlegten.

In den Monaten September und Oktober lancierten aktive Mitglieder der regierenden Partei zahlreiche abgefeimte Angriffe auf Funktionäre des Gewerkschaftsdachverbandes BJSD. Die Polizei schützte die Beschäftigten nicht, sondern verhaftete BJSD-Funktionäre und brachte falsche Anklagepunkte gegen sie vor.

Am 18. September wurde B.M. Bakir Hossain, Jugendsekretär des BJSD und Vorsitzender der Bankangestelltenvereinigung sowie der Sonali-Bankangestelltenvertretung, während eines legalen Marsches verhaftet. Er wurde am 30. September gegen Kaution freigelassen.

Am 21. September griff die Gewerkschaft bei der Elektrizitätsbehörde von Dhaka (DESA), die dem Gewerkschaftsdachverband JSL angeschlossen ist, der wiederum Verbindungen zur Awami League hat, Mitglieder der BJSD-Gewerkschaft an, die der Tarifverhandlungsführer bei der DESA ist. Mehrere BJSD-Funktionäre wurden verletzt. Die Polizei verhaftete nicht die Angreifer, sondern den Organisierungssekretär des BJSD-Ausschusses von Dhaka, M.A. Hai, sowie einen weiteren Gewerkschafter.

Am 22. September brachte die Polizei falsche Anklagepunkte gegen BJSD-Generalsekretär Nazrul Islam Khan vor. Sie behauptete, er habe Beschäftigte angewiesen, vom BJSD-Büro aus, das sich im Gebäude der Bangladesh Nationalist Party befindet, eine Bombe auf einen Polizeiwagen zu werfen. Nazrul Islam Khan hatte sich zu dem Zeitpunkt nicht in dem Büro aufgehalten.

Die Polizei brachte ferner falsche Anklagepunkte gegen den Vorsitzenden und den Öffentlichkeitssekretär des BJSD-Ausschusses von Mirpur sowie gegen einige Funktionäre des BJSD-Ausschusses in Gulshan vor.

Am 5. Oktober wurde Rafiqul Islam Kamal, ein Funktionär des BJSD-Ausschusses von Dhaka, angegriffen, als er einen Marsch im Viertel Sadarghar in Dhaka anführte, wobei er sich schwere Kopfverletzungen zuzog. Während er bewusstlos war, wurde er festgenommen. Der erste BJSD-Vizepräsident, Gazi Bhuiyan, gehörte zu weiteren BJSD-Funktionären und -Mitgliedern, die bei diesem Angriff verletzt wurden.

Am 6. Oktober griffen bewaffnete Männer Abdullah Al Noman, den geschäftsführenden BJSD-Präsidenten und Sekretär der Bangladesh Nationalist Party, vor den Augen der Polizei an. Er musste sich in einem Krankenhaus behandeln lassen.

Gegen Ende des Jahres beschlossen 1.657 Beschäftigte des Textilunternehmens Prime Textiles, eine Gewerkschaft zu gründen. Die Betiebsleitung heuerte daraufhin bewaffnete Schläger an, die die Führer und Organisatoren der Gewerkschaft angreifen sollten. Diese Männer wurden verhaftet, und es wurde festgestellt, dass sie illegale Waffen mit sich führten.

Der Unternehmensleiter organisierte daraufhin einen Überfall auf sein eigenes Büro und gab den Gewerkschaftsorganisatoren die Schuld dafür. Die Polizei nahm den Gewerkschaftsorganisator Kawser Ahmed Polash fest. Das Unternehmen gab viel Geld dafür aus, um die Gewerkschaft und die Beschäftigten über die Medien in Misskredit zu bringen. Es schloss seine Tore und eröffnete den Betrieb wieder, nachdem 551 aktive Gewerkschafter/innen entlassen worden waren.

Am 29. Dezember griff eine Gruppe von Männern, die mit Eisenstangen und scharfen Waffen ausgerüstet waren, eine Versammlung von rund 2.000 Bekleidungsarbeiter(inne)n in Keraniganj in der Nähe von Dhaka an, wobei eine Person getötet wurde und mindestens 30 verletzt wurden. Es wurde vermutet, dass die Schlägertruppe von lokalen Bekleidungsfabrikbesitzern angeheuert worden war. Die Beschäftigten hatten im Zusammenhang mit den Löhnen und Arbeitsbedingungen zwei Tage lang gestreikt. In Keraniganj sind rund 30.000 Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie bei Subunternehmern beschäftigt. Die meisten von ihnen arbeiten 20 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche für äusserst niedrige Löhne.

Birma (Myanmar) Ü87

Birmas Militärdiktatur - der frühere Staatsrat für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung (SLORC) - begann im November, sich Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) zu nennen. Geändert hat sich jedoch nur der Name. Gewerkschaften sind nach wie vor verboten, und sämtliche Gewerkschaftsrechte werden verweigert.

Der Gewerkschaftsbund Birmas (FTUB) ist gezwungen, aus dem Exil heraus zu arbeiten. Der FTUB wurde 1991 von ehemaligen Gewerkschaftsführern und -mitgliedern gegründet, die entlassen und aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit vom SLORC-Regime verfolgt worden waren.

Der FTUB koordiniert seine Aktivitäten mit der verbotenen Nationalen Liga für Demokratie (NLD), die 1990 die Wahlen gewann, jedoch vom SLORC-Regime an einem Regierungsantritt gehindert wurde. NLD-Chefin Aung San Suu Kyi hat dem FTUB und der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung Birmas ihre Unterstützung zugesagt.

Der FTUB unterhält nach wie vor Strukturen im Untergrund, die mit Betrieben innerhalb des Landes in Verbindung stehen. Seine aktiven Mitglieder werden permanent von der Polizei und dem militärischen Nachrichtendienst überwacht und leben in ständiger Angst vor einer Verhaftung und Folter.

Der FTUB arbeitet darüber hinaus mit ethnischen Gruppen in Grenzgebieten zusammen. Im Januar wurden mehrere Flüchtlingslager in Grenzgebieten von SLORC-Truppen niedergebrannt. FTUB-Mitglieder, die in den Lagern lebten, verloren ihr ganzes Hab und Gut und waren gezwungen zu fliehen.

Die birmanische Seeleutegewerkschaft, die dem FTUB angeschlossen ist, arbeitet im Exil, um birmanische Seeleute zu unterstützen. Das Regime kontrolliert die Einstellung von Seeleuten über eine spezielle Kontrollbehörde (Seaman’s Employment Division), und es hat zahlreiche Fälle gegeben, in denen das Regime Seeleute misshandelt oder eingeschüchtert hat, die sich über Unterbezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen auf ausländischen Schiffen beklagt hatten.

Am 13. Juni nahmen Beamte des Staatlichen Nachrichtendienstes (NIB) U Khin Kyaw und U Myo Aung Thant, zwei Mitglieder des FTUB-Vorstands, fest.

U Myo Aung Thant, ein Mitglied der All Burma Petro-Chemical Corporation Union, wurde bei seiner Rückkehr aus Bangkok (Thailand) am Flughafen Mingaladon in Rangun verhaftet. Seine Frau und Kinder wurden ebenfalls festgehalten.

NIB-Beamte verhafteten auch U Kyin Kyaw, einen Funktionär der birmanischen Seeleutegewerkschaft, sowie seine Frau. Beide wurden bei sich zu Hause festgenommen. Er war bereits 1993 aufgrund seiner Gewerkschaftsarbeit inhaftiert und in der Haft gefoltert worden.

Am 15. August wurde U Myo Aung Thant nach einem geheimen Prozess wegen "Hochverrats" mit einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe sowie aufgrund anderer Anklagepunkte mit einer 10jährigen Haftstrafe belegt. Er wurde beschuldigt, versucht zu haben, Sprengstoff nach Birma zu schmuggeln, obwohl der Sprengstoff Hunderte Kilometer südlich von Rangun gefunden und er am Flughafen Mingaladon verhaftet wurde. Er wurde im Gefängnis Insein in Einzelhaft festgehalten. Seine Frau befand sich am Jahresende nach wie vor in Haft, ohne dass Anklage erhoben worden war. U Kyin Kyaw wird an einem unbekannten Ort festgehalten. Er ist weder vor Gericht gestellt noch verurteilt worden.

Es wurde über die Unzufriedenheit von Beschäftigten in Gemeinschaftsunternehmen von ausländischen Unternehmen und dem Regime sowie in Fabriken berichtet, die kürzlich vom Regime übernommen wurden und von Militärangehörigen geleitet werden.

Im Februar ersuchten die Beschäftigten bei der Militärischen Textil- und Bekleidungsfabrik, die nicht mehr ausschliesslich dem Regime, sondern auch einem singapurischen Investor gehört, im Zusammenhang mit der Änderung der Eigentumsverhältnisse um eine Zusammenkunft mit der Betriebsleitung. Am Tag nach dem Treffen, das extrem schwierig gewesen war, wurden über 50 der daran beteiligten Beschäftigten entlassen. Ein Beschäftigter, Soe Thein, der den Anstoss zu der Zusammenkunft gegeben hatte, wurde wegen "Agitation gegen die Betriebsleitung und Organisierung unerwünschter Elemente" entlassen.

Am 19. November traten über 1.000 Beschäftigte bei der Bekleidungsfabrik Yan Xi Kyan in Pegu, einem Joint Venture des Militärregimes und einem Hongkonger Unternehmen, in den Ausstand, um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen zu fordern. Angeführt wurde der Protest von einem von den Beschäftigten gewählten elfköpfigen Ausschuss. Am 2. Dezember traf die Betriebsleitung mit den Beschäftigten zusammen und gab ihren Forderungen nach. Am selben Tag trafen drei chinesische Unternehmensberater mit dem Manager zusammen, machten die Abmachung rückgängig und erklärten gegenüber den Beschäftigten, dass ihre Forderungen nicht erfüllt würden. Die Beschäftigten traten erneut in den Ausstand und stellten Streikposten auf.

Am darauffolgenden Tag wurden die elf Mitglieder des Arbeitnehmerausschusses in das örtliche SLORC-Büro gebracht und von Angehörigen des militärischen Nachrichtendienstes, einer Sonderabteilung der Polizei sowie der örtlichen Polizei individuell verhört. Sie wurden entlassen. Einige Tage später wurden fünf weitere Streikführer entlassen. Am 8. Dezember erklärte sich die Fabrikleitung bereit, die Forderungen der Beschäftigten zu erfüllen, und am 12. Dezember wurden die Entlassenen wiedereingestellt.

China

Unabhängige Gewerkschaften sind in China illegal. Sie werden unterdrückt, und ihre Funktionärinnen und Funktionäre werden inhaftiert. Der offizielle Allchinesische Gewerkschaftsbund (ACGB) ist Teil des Apparates der regierenden Partei und existiert, um deren Politik umzusetzen. Die Partei ernennt die wichtigsten Gewerkschaftsfunktionäre. Alle Gewerkschaften, einschliesslich Unternehmens- oder Betriebsgewerkschaften, müssen vom ACGB gebilligt werden und seiner Führung unterstehen.

Chinas Gewerkschaftsgesetz aus dem Jahr 1992 besagt, dass das Ziel von Gewerkschaften darin besteht, die Arbeit mit Blick auf die Verbesserung der Arbeitsproduktivität und der wirtschaftlichen Effizienz zu regeln und eine aktive Rolle bei der sozialistischen Modernisierung unter der Schirmherrschaft der Chinesischen Kommunistischen Partei zu spielen. Gewerkschaften haben im Falle eines Konfliktes als Vermittler zwischen Beschäftigten und Betriebsleitung zu fungieren.

Die Satzung des ACGB wurde 1993 neugefasst und definiert Gewerkschaften als "Verbindung und Brücke zwischen der Chinesischen Kommunistischen Partei und den arbeitenden Massen und Vertreter der Interessen von Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtgewerkschaftsmitgliedern".

Chinas erstes nationales Arbeitsgesetz trat 1995 in Kraft. Die Regierung erklärte, dass sie es eingebracht habe, um Arbeitnehmerrechtsverletzungen in ausländischen Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zu verhindern. Es zielte auf die Standardisierung der Beschäftigungsprinzipien und -anforderungen in allen Arten von Unternehmen ab.

Das Gesetz geht auf das Streikrecht nicht ein. Dieses Recht war 1982 mit der Begründung, dass das politische System "die Probleme zwischen dem Proletariat und den Unternehmenseignern beseitigt" habe, aus der chinesischen Verfassung gestrichen worden.

Das neue Gesetz enthielt vier neue Prinzipien:

formelle Arbeitsverträge für alle Beschäftigten in allen Arten von Unternehmen;

die Einrichtung von Arbeitsschiedsgremien und Arbeitsinspektionsabteilungen auf allen Ebenen der Provinz- und Kommunalverwaltungen, um Arbeitsstreitigkeiten beizulegen und die Einhaltung der Arbeitsbestimmungen zu gewährleisten;

die Beschäftigten in allen Arten von Unternehmen können Arbeitsverträge im Rahmen von Tarifverhandlungen aushandeln;

und Unternehmen können Beschäftigte ohne staatliche Genehmigung aus wirtschaftlichen Gründen entlassen.

Tarifverträge können von der Unternehmensleitung und den betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären oder, falls keine Gewerkschaft besteht, den gewählten Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Die Verträge können sich auf die Löhne, die Arbeitszeit und Ruhetage beziehen. Sie müssen innerhalb von 15 Tagen von der Kommunalverwaltung gebilligt werden.

Tatsächlich finden nur sehr wenige Tarifverhandlungen statt, wenn überhaupt. Nicht gesetzlich geregelte Beschäftigungsverträge werden von den Arbeitgebern aufgesetzt.

Die Unternehmensleiter ignorieren einen Grossteil des neuen Gesetzes, und es wird nur in sehr geringem Umfang in Kraft gesetzt. Die Quality Clothes Factory in Guangzhou zwang beispielsweise ihre Beschäftigten zur Unterzeichnung der Verpflichtung, dass sie unbegrenzte Überstunden machen, falls sie dazu aufgefordert werden, und zwölf Stunden pro Tag arbeiten werden.

Laut Gesetz ist der ACGB gehalten, in ausländischen Unternehmen oder Joint-Venture-Unternehmen innerhalb von sechs Monaten Gewerkschaften ins Leben zu rufen. Am Jahresende bestanden Berichten zufolge im privaten Sektor, in ländlichen Betrieben und in ausländischen sowie Joint-Venture-Unternehmen 153.000 Gewerkschaften.

Die Gewerkschaften in ausländischen und Joint-Venture-Unternehmen haben grösstenteils symbolischen Charakter und sind häufig kaum mehr als ein ACGB-Büro in einem Industriebezirk. Sie unterstehen entweder der Kontrolle der Kommunistischen Partei oder der Fabrikleiter. Viele von ihnen werden in soziale Klubs umgewandelt, und die Behörden sind sich ihrer Existenz häufig überhaupt nicht bewusst.

In nahezu allen Fällen werden die lokalen Gewerkschaftsausschussmitglieder von der Kommunistischen Partei oder von ACGB-Gewerkschaftsgremien auf höherer Ebene ernannt. Gewerkschaftsmitglieder kommen generell in den Genuss erheblicher Sozial- und Fürsorgeleistungen.

Sowohl die Arbeitnehmer als auch Angehörige des Managements sind Gewerkschaftsmitglieder. Den lokalen Gewerkschaftsvorsitz führt häufig der Betriebsleiter. In Shekou, Guangdong, und Hanyang, Shanxi, wurde bei einer in den letzten Jahren durchgeführten Untersuchung festgestellt, dass die Betriebsleitung in 60% der Fälle den Vorsitz in den Ortsverbänden führte.

Obwohl Verfahren zur Konfliktbeilegung existieren, die eine Vermittlung, ein Schiedsverfahren und Arbeitsgerichtsentscheide beinhalten, sind Streiks in Betrieben gewöhnlich spontan und werden nahezu immer unterdrückt. ACGB-Gewerkschaften initiieren keine Streiks. Sie werden in der Tat häufig von den Arbeitgebern und den Kommunalbehörden hinzugerufen, um Streikende dazu zu veranlassen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Während einer Vermittlung bei Arbeitskonflikten werden die Arbeitgeber darüber hinaus von den für Arbeitsfragen zuständigen "Arbeitsbüros" bevorzugt behandelt, da es häufig Überschneidungen zwischen Betriebsleitung, örtlichen Parteikadern und Regierungsbeamten gibt.

Die meisten Streiks finden im Zusammenhang mit der Nichtinkraftsetzung des Arbeitsgesetzes, der Nichtzahlung der Löhne und niedrigen Löhnen, schlechten Arbeitsbedingungen, geringen Arbeitsschutzniveaus, langen Arbeitszeiten und erzwungenen Überstunden, übertriebener Disziplin und zunehmenden körperlichen Misshandlungen von Beschäftigten durch Manager statt.

Offiziellen Angaben zufolge nahm die Zahl der Arbeitskonflikte in der ersten Hälfte des Jahres 1997 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 59% zu. Seit 1992 hat sich die Zahl der Konflikte kontinuierlich erhöht, jährlich um etwa 50%, mit Ausnahme des Jahres 1995, als die Zahl der Konflikte um 73% angestiegen war.

In der Provinz Guangdong besagt eine 1994 vom Provinzarbeitsbüro erlassene Streikpolitik, dass ein Streik mit 30 oder mehr Teilnehmern dem Arbeitsbüro der Provinz innerhalb von vier Stunden von seinen Ortsvertretungen gemeldet werden muss. Innerhalb von acht Stunden hat ein detaillierter Bericht zu erfolgen. In "schweren Fällen" und bei "Gefährdung der Stabilität" haben sich Beamte der Kommunalverwaltung innerhalb von zwei Stunden vor Ort einzufinden, um eine Eskalation des Streiks zu verhindern. Erforderlichenfalls können die Behörden Zwang oder Drohungen einsetzen, um einen Streik zu beenden.

In einigen grossen Werken sind aus Funktionären der ACGB-Ortsverbände, des Arbeitsbüros und des Staatssicherheitsbüros bestehende Betriebsausschüsse eingerichtet worden, um die Aktivitäten der Beschäftigten überwachen und vereiteln zu können. In vielen mittelständischen und Grossunternehmen sind Inhaftierungseinrichtungen vorhanden, und Sicherheitsbeamte können protestierende Beschäftigte festhalten und bis zu drei Jahren Arbeitslager (laogai) verurteilen.

Das Nationale Sicherheitsgesetz und die Bestimmungen in bezug auf Umerziehung durch Arbeit sowie Reform durch Arbeit ermöglichen es, Aktivisten, die versuchen, unabhängige Arbeitskampfmassnahmen zu organisieren, festzuhalten und zu inhaftieren. Die Praxis der Umerziehung durch Arbeit (laojiao) wird als eine Form der administrativen Haft angewandt, weil damit die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens umgangen und es der örtlichen Polizei ermöglicht wird, Strafen in Höhe von maximal drei Jahren in einem Zwangsarbeitslager zu verhängen. Die Strafen werden wegen schlechter Führung oder aus anderen Gründen zum Teil um bis zu einem Jahr verlängert.

1997 fanden viele Demonstrationen unter Beteiligung mehrerer hundert und zum Teil mehrerer tausend Beschäftigter im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Massenentlassungen bei staatlichen Unternehmen, von denen viele bankrott waren, statt. Millionen Arbeitnehmer/innen verloren ihren Arbeitsplatz. Viele Beschäftigte protestierten gegen die Nichtzahlung der Arbeitslosenunterstützung und anderer Leistungen.

Anfang des Jahres wurde in einem vom Zentralkomitee der CKP veröffentlichten Dokument eine Zunahme organisierter Demonstrationen, Unruhen und Petitionen gegen Kommunalbehörden festgestellt. Kurz darauf hielt der Leiter des Staatssicherheitsbüro eine Rede vor seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Berichten zufolge soll er warnend darauf hingewiesen haben, dass Streiks, kollektive Proteste, Petitionen und Demonstrationen die öffentliche Ordnung in ernsthafter Weise störten. Er forderte eine Zusammenarbeit von Partei, Regierung und dem Staatssicherheitsbüro, um alle Faktoren zu beseitigen, die zu "sozialer Instabilität" führen könnten. Er erklärte, im Falle sämtlicher Störungen sei nachdrücklich vorzugehen, und es könne keinen Kompromiss mit Leuten geben, die irgendeine Form von kollektivem Protest organisierten oder anführten.

Das Staatssicherheitsbüro veröffentlichte zudem Richtlinien für die Gewerkschaften zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung, die besagten, dass die Gewerkschaften während Arbeitskonflikten die Betriebsleiter sowie die Partei und die Regierung mit Blick auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu unterstützen hätten. Es hiess, dass sich die Gewerkschaften mit dem Staatssicherheitsbüro abstimmen müssten.

Im März kam es in Nanchong, Sichuan, im Zusammenhang mit ausstehenden Löhnen zu Demonstrationen. Die Beschäftigten nahmen einen Fabrikmanager als Geisel, weil sie ihn der Veruntreuung von Unternehmensgeldern verdächtigten. Anschliessend wurden mehrere Beschäftigte festgenommen.

Im März traten die Beschäftigten bei Xing Bao Electronics, einem chinesisch-Hongkonger Gemeinschaftsunternehmen, in Zhongshan, Guangdong, in den Ausstand, weil sich das Unternehmen weigerte, ihre jährliche Zulage zu zahlen. Bei Streikbeginn zog die Betriebsleitung unverzüglich das örtliche Arbeitsbüro und die Polizei hinzu. Rund 20 Beamte trafen in dem Werk ein. Das Management weigerte sich nach wie vor, die Zulage in vollem Umfang zu zahlen und drohte, diejenigen zu entlassen, die am nächsten Tag nicht zur Arbeit erschienen.

Am 1. Mai organisierten acht Wanderarbeitnehmer/innen einen Protest ausserhalb einer Hongkonger Plastikfabrik in Dongguan, Guangdong, weil sie aufgrund eines Streiks im Zusammenhang mit ungezahlten Löhnen entlassen worden waren. Ihren Angaben zufolge seien sie gezwungen worden, 11 bis 15 Stunden täglich zu arbeiten.

Am 15. Mai begann bei einem taiwanisch-chinesischen Gemeinschaftsunternehmen, einem Handschuhhersteller in Houjie, Dongwan, Guangdong, im Zusammenhang mit einem tyrannischen Management, erzwungenen Überstunden und geringer Bezahlung ein Konflikt. Am zweiten Tag wurden örtliche Sicherheitsbeamte und Beamte des Arbeitsbüros hinzugezogen, und die Betriebsleitung forderte sie auf, die Anführer der Beschäftigten festzunehmen. Die Beschäftigten umstellten das Fahrzeug eines Beamten. Der Fabrikleiter schlug daraufhin eine Arbeitnehmerin mehrmals auf den Kopf und warf sie zu Boden. Die Sicherheits- und Arbeitsaufsichtsbeamten begann ebenfalls, die Arbeitnehmerinnen, die den Wagen umstellten, zu schlagen. Zehn Beschäftigte wurden auf diese Weise misshandelt.

Am 14. Juni wurden zwölf Arbeitnehmervertreter verhaftet, als sie in Chengdu, Sichuan, im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Massenentlassungen und Ausbeutung eine Petition überreichten. Bewaffnete Polizisten trieben die Beschäftigten auseinander.

Am 10. Juli kam es in Mianyang in der Provinz Sichuan aufgrund fehlender Arbeitslosenunterstützung und Korruption zu einem Protest, an dem sich rund 10.000 Beschäftigte beteiligten. Die staatliche Seidenspinnerei Mianying Silk Spinning Factory, die Silk Cloth Factory und die Xin Bian Factory hatten ihre Tore geschlossen, weil sie bankrott waren, und die Arbeitslosenunterstützung soll von Beamten veruntreut worden sein.

Die Behörden riefen Truppen herbei, die viele der Demonstranten schlugen und über 100 von ihnen verletzten. Rund 80 wurden festgenommen. Für die Stadt wurde eine Ausgangssperre verhängt. Die Polizei soll die Krankenhäuser angewiesen haben, die verletzten Demonstranten nicht zu behandeln. Die örtliche Zeitung beschuldigte feindliche aus- und inländische Kräfte, einen "Aufruhr" initiiert zu haben.

Der seit langem aktive Demokratieverfechter Li Bifeng tauchte Anfang Juli unter, nachdem er gegenüber ausländischen Medien über die Proteste und die Unterdrückung berichtet hatte. (Er wurde im März 1998 formell verhaftet.)

Im Dezember veröffentlichten vier Demokratieaktivisten, darunter Qin Yongmin in Wuhan und Xu Wenli in Peking, einen offenen Brief an die Behörden, in dem sie erklärten, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglich sein sollte, unabhängige Gewerkschaften zu gründen, um im Zuge der Umstrukturierung und Schliessung staatlicher Unternehmen ihre Interessen zu vertreten. Sie forderten die Regierung ferner dringend auf, ihnen bürgerliche Freiheiten zuzugestehen. Qin Yongmin erklärte, die Polizei habe anschliessend seine Telefonleitung unterbrochen, seine Post beschlagnahmt und seine Nachbarn gezwungen, ihm nachzuspionieren. Qin Yongmin hatte in den achtziger Jahren acht Jahre im Gefängnis eingesessen und, nachdem er 1993 aufgrund seines Einsatzes für die Demokratie verhaftet worden war, zwei Jahre in einem Arbeitslager zugebracht. Xu Wenli hatte zwölf Jahre im Gefängnis gesessen.

Der Aktivist Wang Hongxue in Bengbu stellte sich hinter den Appell. Die Behörden versuchten, seine Frau und seine Eltern zu zwingen, ihn für schizophren zu erklären und in ein Krankenhaus einzuweisen. Er hatte im Laufe des Jahres kritische offene Briefe an die Regierung gerichtet und sie darin aufgefordert, die Arbeitnehmerrechte besser zu schützen.

In einem gesonderten Appell forderte der Aktivist Len Wanbao, ein früherer Automobilarbeiter, die Behörden auf, keine Anklage gegen protestierende Beschäftigte zu erheben, wobei er feststellte, dass die Reformen der Staatsunternehmen unweigerlich zu vielen Entlassungen führen würden und Arbeitslose die Möglichkeit haben sollten, sich unabhängig zu organisieren.

Unabhängige aktive Gewerkschafter/innen blieben während des Jahres weiterhin in Haft. Zhou Guoqiang, ein Gewerkschaftsaktivist und in Arbeitsfragen spezialisierter Anwalt, sass nach wie vor im Arbeitslager Shuanghe in der Provinz Heilongjiang im Nordosten Chinas ein. Er war 1994 verhaftet und wegen seiner Beteiligung an der unabhängigen Arbeitnehmerrechtsgruppe "League for the Protection of the Rights of Working People (LPRWP)" zu drei Jahren "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt worden. Die LPRWP hatte ihre offizielle Registrierung beantragt und den Behörden ihre Gründungscharta und ein Memorandum übersandt. 1995 wurde seine Haftstrafe wegen eines angeblichen Fluchtversuchs um ein Jahr verlängert.

Der LPRWP-Aktivist Liu Nianchun wurde 1995 zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Er war ursprünglich im Arbeitslager Shuanghe in der Provinz Heilongjiang festgehalten, später jedoch in die Arbeitsfarm Tuanhe in der Nähe von Peking verlegt worden. Er war seit 1994 mehrere Male inhaftiert worden, bevor er 1995 im Rahmen einer Reihe von Verhaftungen zur Verhinderung von Gedenkveranstaltungen aus Anlass des Massakers vom Tiananmen-Platz von der Pekinger Polizei festgenommen wurde. 1997 war er schwer krank und hatte einen Tumor in seinem Wangenknochen. Er war in der Haft geschlagen worden. Sein Gesundheitszustand hatte erheblich gelitten, eine ärztliche Behandlung wurde ihm jedoch verweigert. Im Mai begann er einen Hungerstreik. Anschliessend wurde er mit Elektroschocks gefoltert, er bekam kein Wasser und wurde in eine Strafzelle gesperrt. Bei der Verhängung seiner Strafe wurde das eine Jahr, das er bereits verbüsst hatte, nicht berücksichtigt.

Im Juni beantragten die Ehefrauen von Zhou Guoqiang und Liu Nianchun, Wang Hui und Chu Hailan, eine ärztliche Versorgung für ihre Ehemänner, und sie protestierten gegen die Verlängerung ihrer Strafen um 72 Tage bzw. sechs Monate, weil sie "ihre Verbrechen nicht bereuen".

Andere LPRWP-Aktivisten, Xiao Biguang und Zhang Lin, verbüssten dreijährige Zwangsarbeitsstrafen, nachdem sie im März 1994 verhaftet worden waren. Zhang Lin verbüsste seine Strafe in einem Gefängnisbergwerk in der Provinz Anhui. Er wurde im Juni 1997 freigelassen und durfte das Land verlassen. Der 1994 verhaftete Yuan Hongbin wurde in Verwaltungshaft genommen und Berichten zufolge in einer Bibliothek in Guiyang festgehalten. Vermutungen zufolge wurde er während des Jahres 1997 freigelassen.

Im November 1996 wurden Li Wenming und Guo Baosheng in Shenzhen vor Gericht gestellt. Die gegen sie vorgebrachten Anklagepunkte wurden in Subversion, ein schwerwiegenderes Vergehen, auf das eine Höchststrafe von lebenslänglicher Haft mit Zwangsarbeit steht, umgewandelt. Ursprünglich war ihnen konterrevolutionäre Propaganda und Aufwiegelung vorgeworfen worden.

Sie waren im Mai 1994 festgenommen worden, gemeinsam mit Liao Hetang, Fang Yipin, He Fei, Zeng Jiecheng, Lan Chunquan, Wu Chun, Zheng Wuyan und Wan Xiaoying, die Vermutungen zufolge auf dem Verwaltungsweg zu Zwangsarbeit verurteilt wurden, weil sie in der Sonderwirtschaftszone Shenzhen eine unabhängige Arbeitnehmerorganisation gegründet hatten. Sie hatten eine Zeitschrift veröffentlicht, in der die Arbeitsbedingungen in den Fabriken kritisiert wurden.

Im Januar 1997 hatte sich Li Wenmings Gesundheitszustand ernsthaft verschlechtert. Im April wurden gegen Li Wenming und Guo Baosheng dreieinhalbjährige Haftstrafen verhängt. Die Strafen waren damit geringer ausgefallen als vermutet. Sie wurden auf den Zeitpunkt ihrer Verhaftung rückdatiert. Li Wenming wurde am 11. November und Guo Baosheng am 4. Dezember freigelassen.

Mehrere Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten, bekannt als die "Pekinger 16", verbüssten im Jahr 1997 Gefängnisstrafen, nachdem sie wegen ihrer Beteiligung an der Free Labour Union of China (FLUC) im Jahr 1992 verhaftet und im Jahr 1994 verurteilt worden waren. Hu Shigen befand sich in einer Zwangsarbeitseinrichtung, nachdem er zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, weil er sich an der Gründung des Vorbereitungsausschusses der FLUC und der Verfassung eines Flugblattes "Über freie Gewerkschaften" beteiligt hatte.

Kang Yuchun, Liu Jingsheng und Wang Guoqi wurden wegen der Organisierung der FLUC zu 17, 15 bzw. 11 Jahren verurteilt. Von Liu Jingsheng war bekannt, dass er im Pekinger Gefängnis Nr. 2 festgehalten wurde und gesundheitliche Probleme hatte. Wang Guoqi befand in demselben Gefängnis. Die Besuche seiner Familie wurden im Mai ausgesetzt, weil er sich die Gefängnisregeln nicht eingeprägt hatte. Lu Zhigang, Wang Tiancheng, Chen Wei und Zhang Chunzhu wurden wegen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung der FLUC zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Rui Chaohuai erhielt eine dreijährige Gefängnisstrafe. Chen Wei wurde im Mai 1997 freigelassen, ist seither jedoch vorübergehend festgenommen und verhört worden.

Im Januar 1996 wurden Zheng Shaoqiang und Chen Rongyan, Taxifahrer aus Zhuhai, verhaftet und zu zwei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt, nachdem sie einen halbtägigen Streik von 200 Taxifahrern organisiert hatten, um gegen die harten Strafen zu protestieren, mit denen Fahrer belegt werden, die geringfügige Verkehrsdelikte begehen.

Viele Gewerkschaftsaktivist(inn)en befanden sich 1997 nach wie vor im Gefängnis oder in Zwangsarbeitslagern, weil sie an der Gründung der Autonomen Arbeitnehmerföderationen (AAF) im Rahmen der Pro-Demokratiebewegung von 1989 beteiligt gewesen waren. Es war der erste offene Versuch seit 1949 gewesen, unabhängige Gewerkschaften zu organisieren, und er wurde gewaltsam unterdrückt.

Han Dongfang, ein Mitbegründer der AAF, blieb 1997 mit einem befristeten Arbeitsvisum in Hongkong, nachdem er 1993 aus China deportiert worden war. Er war theoretisch staatenlos, nachdem die chinesischen Behörden seinen Pass für ungültig erklärt hatten. Sie beschuldigten ihn, auf der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation im Jahr 1993 "Reden gegen die Regierung und gegen China" gehalten zu haben.

Wang Miaogen von der Shanghaier AAF befand sich nach wie vor in einem psychiatrischen Krankenhaus des Staatssicherheitsbüros in Shanghai, in das er 1993 zwangseingewiesen worden war. Er war 1989 bereits inhaftiert worden und hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe verbüsst. Hu Nianyou und Yao Guisheng von der AAF in Changsa verbüssten eine lebenslängliche bzw. eine 15jährige Gefängnisstrafe im Gefängnis Longxi in Hunan.

Die Arbeitnehmeraktivisten Chen Gang, Peng Shi und Liu Zhihua aus Hunan verbüssten Haftstrafen im Gefängnis Longxi in Hunan. Sie waren zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nachdem sie angeblich das Sicherheitsbüro ihrer Fabrik in Brand gesetzt hatten, um gegen das Zusammenschlagen von Studenten im Jahr 1989 zu protestieren. Gegen Chen Gang war zunächst die Todesstrafe verhängt worden, die bei der Berufungsverhandlung jedoch in lebenslange Haft umgewandelt wurde.

Mitglieder der AAF in Hunan befanden sich 1997 nach wie vor in Haft. Wang Changhuai und Zhang Jingsheng verbüssten 13jährige Gefängnisstrafen; Mao Yuejin verbüsste eine 15jährige Haftstrafe, und Wang Zhaobo, Huang Fan, Huang Lixin, Pan Qiubao und Yuan Shuzhu verbüssten Haftstrafen zwischen sieben und 15 Jahren. Guo Yunqiao wurde 1989 zum Tode verurteilt, setzte jedoch einen zweijährigen Hinrichtungsaufschub durch. Er wurde später mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 15 Jahren belegt und im Gefängnis Nr. 2 von Hengyang inhaftiert.

Hu Min und Wan Yuewang von der AAF in Yueyang verbüssten Gefängnisstrafen von 15 bzw. 7 bis 15 Jahren im Gefängnis Nr. 2 von Hengyang. Leng Wanbao von der AAF in Jilin, der 1994 aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden war, erhob 1997 Einspruch gegen seine eigene Strafe und die von Tang Yuanjuan und Li Wei. Im Mai wurde die gegen Tang Yuanjuan, der Tuberkulose und Hepatitis hatte und harte Arbeit verrichten musste, verhängte Strafe von 20 Jahren auf acht Jahre reduziert. Li Weis Strafe wurde von 13 Jahren auf acht Jahre verringert, und Leng Wanbaos eigene Strafe wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt. Tang Yuanjuan und Li Wei wurden im Juni 1997 freigelassen.

Li Xiaodong und Li Wangyang von der AAF in Shaoyang verbüssten 13jährige Haftstrafen. Die Regierung bestreitet, dass Li Xiaodong je inhaftiert wurde. Zhu Fangming von der AAF in Hengyang verbüsste eine lebenslängliche Haftstrafe. Wang Ning von der AAF in Tianjin verbüsste eine achtjährige Gefängnisstrafe und wurde Vermutungen zufolge während des Jahres freigelassen.

Miao Qi Hai, ein ehemaliger chinesischer Seefahrer, wurde 1993 in China inhaftiert, nachdem er sich über die Behandlung der Seeleute während seiner ersten Seereise beschwert hatte. Nach seiner Freilassung versuchte er, Kontakt mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) aufzunehmen und wurde erneut inhaftiert. Nach seiner erneuten Freilassung wurde er unter Beobachtung gestellt, und die Behörden drohten ihm mit einer Klage wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen, weil er der ITF über die Heuern und Arbeitsbedingungen der rund 150.000 chinesischen Seeleute berichtet hatte.

Nach seiner Flucht aus China wurde er im Oktober 1996 als illegaler Einwanderer in Hongkongs Gefängnis Pik Uk inhaftiert. Er wurde im darauffolgenden Monat freigelassen und beantragte in Hongkong Asyl. Er wurde in ein Haftzentrum für Einwanderer mit geringeren Sicherheitsvorkehrungen verlegt, das er im März 1997 verliess. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, aber er durfte in Hongkong bleiben, bis er im Juni ein Asylland gefunden hatte.

Fidschi Ü98

In Fidschi wurden schliesslich Fortschritte in Richtung auf eine Reform der Arbeitserlasse aus dem Jahr 1991 erzielt. Eine deutliche Verbesserung des sozialen Klimas und die Verständigung hinsichtlich einer Änderung der Verfassung Fidschis von 1990 hatten positive Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen.

Die Änderungen der fidschianischen Verfassung aus dem Jahr 1990 wurden im Juli in beiden Häusern des Parlaments verabschiedet und werden im Juli 1998 in Kraft treten. Die Verfassung hatte die politische Vorherrschaft ethnischer Fidschianer gewährleistet.

Die novellierte Version beinhaltet einen umfassenden Grundrechtekatalog, der die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Organisierung und Tarifverhandlungen festschreibt. Das Arbeitsgesetz, ebenso wie andere Gesetze, die nicht im Einklang mit der neuen Verfassung stehen, müssen vor Juli 1998 abgeändert und vom Parlament gebilligt werden.

Anfang des Jahres lehnte es die Regierung nach wie vor ab, die Gesetze aus dem Jahr 1991 zu novellieren, obwohl der FTUC nach vierjährigen schwierigen Verhandlungen eine Vereinbarung mit dem Arbeitsminister bezüglich der Änderungen erzielt hatte.

Die Gesetze von 1991, die nach den Militärcoups von 1987 per Regierungserlass durchgesetzt worden waren, spalteten die Beschäftigten auf rassischer und kultureller Grundlage. Sie machten eine gewerkschaftliche Organisierung nahezu unmöglich und regelten gewerkschaftliche Tätigkeiten bis ins kleinste Detail. Eine nachfolgende Regierung nahm 1993 vier geringfügige Änderungen an den Erlassen vor, aber die Klauseln, die den meisten Anstoss erregten, sind nach wie vor in Kraft.

Industrieverbände, denen viele fidschianische Beschäftigte angehören, dürfen nicht streiken, und bestimmte Gruppen von Beschäftigten, einschliesslich Aufsichtspersonal, dürfen Gewerkschaften nicht beitreten.

Obligatorische Zulassungsverfahren durch Regierungsbeamte haben zur Propagierung von von Arbeitgebern geförderten Organisationen sowie zur Zulassung von Gewerkschaften auf rassischer und politischer Grundlage geführt. Nur Gewerkschaften, die 50% der Beschäftigten in einem Betrieb vertreten, können als Verhandlungsführer anerkannt werden.

Die Erlasse untersagten Streiks im Zusammenhang mit der Anerkennung von Gewerkschaften, so dass die Arbeitgeber Gewerkschaftsmitglieder entlassen oder derart einschüchtern können, dass sie aus der Gewerkschaft austreten, bevor sie anerkannt wird, eine übliche Praxis in der Textilindustrie und in den steuerfreien Zonen. Die Arbeitgeber verzögern und behindern darüber hinaus bindende Anerkennungsbeschlüsse durch eine richterliche Nachprüfung, während der die Arbeitnehmer/innen nicht vor Entlassungen und Versetzungen geschützt sind und nicht streiken dürfen. Obwohl das Gesetz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung schützt, legt es nicht fest, dass aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassene Beschäftigte wiedereingestellt werden müssen.

Die Erlasse schrieben übertriebene und restriktive Streikurabstimmungsverfahren vor. Obwohl aufgrund der 1993 vorgenommenen Änderungen die sechswöchige Gültigkeitsdauer für Streikurabstimmungen aufgehoben wurde, hielt die Regierung an ihrer Beaufsichtigung dieser Abstimmungen fest. Gesetzlich verankerte Rechte auf ein automatisches Lohneinbehaltungssystem für Gewerkschaftsbeiträge wurden abgeschafft, und es wurden bis ins einzelne festgelegte, langwierige und teure Verfahren für die Erhebung von Gewerkschaftsbeiträgen vorgeschrieben. Die Wahl von Gewerkschaftsfunktionären wurde langwierig und kostspielig.

Jeder, der gegen die Erlasse verstösst, muss mit hohen Geldstrafen oder Gefängnisstrafen rechnen.

Darüber hinaus schützt das Gesetz die Gewerkschaften nicht vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber.

Im April wurde auf anhaltenden nationalen und internationalen Gewerkschaftsdruck hin ein Sonderausschuss des Kabinetts eingesetzt, um Empfehlungen in bezug auf Gesetzesänderungen auszusprechen. Bei einer Zusammenkunft mit dem FTUC verständigte man sich auf vier wesentliche Änderungen, und der FTUC erklärte sich bereit, eine für den 26. April geplante landesweite Protestkundgebung abzusagen.

Am 19. Juni billigte das Kabinett die Vereinbarung. Die Gesetzesänderungen würden es den Gewerkschaften ermöglichen, geheime Urabstimmungen ohne Beaufsichtigung der Regierung durchzuführen. Der für Gewerkschaften zuständige Regierungsbeamte, der Gewerkschaftsregistrator, hätte die Möglichkeit, Gewerkschaften, die auf rassischer und/oder religiöser Grundlage organisiert sind, die Zulassung zu verweigern. Dort, wo mehr als eine Gewerkschaft dieselbe Gruppe oder Kategorie von Beschäftigten abdeckt, wäre lediglich die repräsentativste Gruppierung zu Tarifverhandlungen berechtigt, obwohl die Arbeitgeber andere Gewerkschaften mit Blick auf Verhandlungen freiwillig anerkennen könnten. Konflikte könnten auch von einer nicht anerkannten Gewerkschaft vorgetragen werden, sofern diese Gewerkschaft ihre Zulassung bereits beantragt hat; es bei dem Konflikt um Entlassungen geht; und die Berichterstattung über den Konflikt von den betroffenen Beschäftigten selbst eingeleitet wurde.

Am Jahresende war der FTUC am Entwurf der neuen Arbeitsgesetzgebung beteiligt.

Der FTUC hat erklärt, dass die Organisierung der Beschäftigten im steuerfreien Sektor unmöglich sei. Neben dem Verbot von Streiks im Zusammenhang mit der Anerkennung von Gewerkschaften hindern die Arbeitgeber die Gewerkschaften an ihrer Organisierungsarbeit und verweigern den Gewerkschaften, die ins Leben gerufen werden, die Anerkennung. Beschäftigte können fristlos entlassen werden. Die Beschäftigungsbedingungen sind schlecht, und Arbeitnehmerinnen werden sexuell belästigt, Leibesvisitationen unterzogen und gezwungen, ein- und auszustempeln, wenn sie zur Toilette gehen wollen. Die Beschäftigten in den Zonen erhalten keinen Mutterschaftsurlaub, und nur wenige erhalten Jahresurlaub.

Am 28. Mai wurde ein Streik im Zusammenhang mit einem Konflikt zwischen der Bauarbeitergewerkschaft Fidschis (BWUF) und dem neuseeländischen Gemeinschaftsunternehmen Downer-Hill Joint Venture Company vom Arbeitsminister mit der Begründung für ungesetzlich erklärt, dass die Gewerkschaft keine angemessene Urabstimmung unter ihren Mitgliedern durchgeführt habe. Bei dem Konflikt ging es um die Weigerung des Unternehmens, über Lohnerhöhungen und bessere Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu verhandeln.

Bei der Urabstimmung war ein Regierungsbeamter zugegen gewesen, der sie gutgeheissen hatte, und die Gewerkschaft war in der Lage, einen schriftlichen Beweis dafür zu erbringen.

Am selben Tag erklärte das Unternehmen gegenüber der BWUF, dass es sowohl sie als auch mehrere ihrer Funktionäre verklagen werde. Die Streikenden wurden zudem von der Polizei eingeschüchtert und hatten keine andere Wahl, als an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Das Unternehmen wandte daraufhin eine Reihe gewerkschaftsfeindlicher Massnahmen an, um sich der Gewerkschaft zu entledigen. Der Gewerkschaftspräsident und andere Gewerkschaftsmitglieder wurden zurückgestuft, zwei weitere wurden entlassen. Das Unternehmen hörte ferner auf, die Gewerkschaftsbeiträge automatisch vom Lohn abzuziehen.

Hongkong, Sonderverwaltungsregion (China) Ü87/Ü98

Eine der ersten Massnahmen der neuen Regierung bei der Übernahme der Kontrolle über Hongkong bestand in der Aussetzung von drei Verordnungen zum Schutz der Tarifverhandlungen und anderer Gewerkschaftsrechte, die der Gesetzgebende Rat bei seiner letzten Sitzung unter britischer Herrschaft verabschiedet hatte.

Die Verordnungen wurden bis zum 31. Oktober "zur Prüfung" ausgesetzt, obwohl die chinesische Regierung gegenüber der IAO offiziell erklärt hatte, dass diejenigen IAO-Normen, die vor der Übernahme Hongkongs angewandt wurden, auch weiterhin gelten würden.

Lee Cheuk-yan, der Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes HKCTU, begann aus Protest am 9. Juli einen fünftägigen Hungerstreik.

Er hatte die Verordnungen im April 1997 im Rahmen einer Abgeordneten-Gesetzesinitiative (Private Member’s Bill) im Gesetzgebenden Rat (LegCo) eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollte für einen angemessenen gesetzlichen Rahmen für die Gewerkschaften Hongkongs in der Zeit nach Juli 1997 gesorgt werden, da das Hongkonger Gesetz die Gewerkschaftsrechte nicht ausreichend schützte.

Die im Juni 1997 verabschiedete Verordnung bezüglich des Rechtes der Beschäftigten auf Vertretung, Konsultationen und Tarifverhandlungen gewährte eingetragenen Gewerkschaften mit einem Mitgliederstand von mehr als 15% der Belegschaft eines Betriebes mit mehr als 50 Beschäftigten und der Genehmigung von mehr als der Hälfte der Belegschaft Tarifverhandlungsrechte. Gewerkschaften mit einem Mitgliederstand von mehr als 15% der Belegschaft in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten würden als Vertreter bei Konsultationen anerkannt.

Durch die Beschäftigungsverordnung (Zusatz) erhielten aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassene Beschäftigte das Recht auf Wiedereinstellung.

Mit der Gewerkschaftsverordnung (Zusatz) erhielten die Gewerkschaften das Recht, sich Vereinigungen und Verbänden über Industriesektoren hinweg anzuschliessen und internationalen Gewerkschaftsorganisationen beizutreten, ohne zuvor die Genehmigung der Regierung einholen zu müssen. Die Bestimmung, dass Gewerkschaftsmittel nicht für politische Zwecke eingesetzt werden dürfen, wurde aufgehoben, ebenso wie die Notwendigkeit, dass Spenden für ausländische Gewerkschaftsorganisationen vom Regierungschef gebilligt werden müssen. Auch Personen, die nicht dem jeweiligen Betrieb oder Sektor angehörten, konnten für die Vorstände von Gewerkschaften und Gewerkschaftsbünden kandidieren, und die Altersgrenze für die Ausübung eines Gewerkschaftsamtes wurde von 21 auf 18 gesenkt.

Am 1. Juli, dem ersten Tag der neuen Regierung, wurde der LegCo aufgelöst und durch den Provisorischen Gesetzgebenden Rat (PCL) ersetzt. Die Mitglieder des PLC wurden von Peking ausgewählt. Die Wahl eines neuen Gesetzgebenden Rates wurde für Mai 1998 geplant.

Das 1990 vom Vereinigten Königreich und von China als Verfassung für die Sonderverwaltungsregion Hongkong (HKSAR) verabschiedete Grundgesetz garantiert, dass bereits in Hongkong geltende Bestimmungen von IAO-Übereinkommen auch nach der Übergabe in Kraft bleiben werden. Das Grundgesetz ist jedoch nicht uneingeschränkt demokratisch, und China wird es beliebig interpretieren und umsetzen können. Unabhängigen Gewerkschaften zufolge stellt es eine direkte Bedrohung für ihre Existenz und ihre Arbeit dar.

Am 30. September brachte der HKSAR-Exekutivrat einen Gesetzentwurf ein, mit dem die Tarifverhandlungsverordnung und die Beschäftigungsverordnung (Zusatz) aufgehoben wurden.

Der Gesetzentwurf novellierte ferner das Gewerkschaftsgesetz (Zusatz), indem das Verbot der Verwendung von Gewerkschaftsmitteln für politische Zwecke sowie die Bestimmung, dass der Regierungschef ausländischen Gewerkschaften gewährte Spenden billigen muss, wiedereingeführt wurden. Obwohl die Genehmigung der Regierung für eine internationale Mitgliedschaft nicht mehr erforderlich war, führte der Zusatz die Bestimmung ein, das die Gewerkschaften den Gewerkschaftsregistrator informieren und in einer geheimen Urabstimmung eine Mehrheit erhalten müssen, um sich einer internationalen Gewerkschaftsorganisation anschliessen zu können.

Wiedereingeführt wurde auch die Beschränkung, dass die Funktionäre von Gewerkschaften (nicht jedoch Gewerkschaftsbünden) aus demselben Unternehmen oder Sektor kommen müssen. Das Recht der Gewerkschaften, sich über Industriesektoren hinweg Verbänden und Bünden anzuschliessen, und die Herabsetzung des Mindestalters für die Ausübung eines Gewerkschaftsamtes von 21 auf 18 wurden durch den Gesetzeszusatz nicht geändert. Der Gesetzentwurf wurde am 29. Oktober vom PLC verabschiedet.

Mit Ausnahme geringfügiger Änderungen blieb das Hongkonger Arbeitsrecht gegenüber den Jahren vor der Übergabe an China unverändert.

Es bietet einen unzureichenden Schutz für die Gewerkschaftsrechte. Es gibt keinen institutionellen Rahmen für die Anerkennung von Gewerkschaften und für Tarifverhandlungen. Dies bedeutet, dass Gewerkschaften in gewisser Weise lediglich als Interessenverbände und Organisatoren bzw. Berater der Beschäftigten fungieren können.

Gewerkschafter/innen riskieren Schikanierungen und Entlassungen, wenn sie Gewerkschaften organisieren und Gewerkschaftsarbeit verrichten. Die Gewerkschaften halten ihre Mitgliederlisten häufig geheim, um derartige Schikanierungen zu verhindern. Obwohl ein gesetzlicher Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung besteht, liegt die Beweislast bei den Beschäftigten. Eine Wiedereinstellung ist im Gesetz nicht vorgesehen, nur eine Geldstrafe für die Arbeitgeber und eine Entschädigung für die Beschäftigten.

Das Recht auf Tarifverhandlungen oder die Anerkennung einer Gewerkschaft besteht in Hongkong nicht, und die Behörden leisten Verhandlungen keinen Vorschub. Weniger als 1% der Beschäftigten fallen unter Tarifverträge, die nicht gesetzlich bindend sind. Die Arbeitgeber lehnen es generell ab, Gewerkschaften anzuerkennen. Im öffentlichen Sektor finden keine Tarifverhandlungen statt, obwohl die frühere Regierung die öffentlichen Bediensteten bezüglich ihrer Gehälter und Arbeitsbedingungen konsultiert hat.

Das Streikrecht ist nicht gesetzlich geschützt. Nach dem Gewohnheitsrecht können die Arbeitgeber streikende Beschäftigte wegen Vertragsbruch entlassen. Die Arbeitgeber können die Beschäftigten darüber hinaus auf Schadenersatz verklagen und zur Abwendung von Streiks mit Disziplinarmassnahmen, Lohn- und Gehaltskürzungen und Zurückstufungen drohen. Gewerkschafter/innen, die sich an Streikposten beteiligen, können gemäss der Verordnung über die Öffentliche Ordnung zur Auflösung der Posten gezwungen werden.

Der Regierungschef (Chief Executive) Hongkongs ist befugt, öffentliche Bedienstete vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen, wenn "ausreichende Gründe" bestehen. Diese Befugnis wurde 1990 dazu benutzt, um Postbeschäftigte einzuschüchtern und sie von einem Streik abzuhalten.

"Nationale" Gewerkschaftsdachverbände werden als zivile Vereinigungen betrachtet und geniessen keinen gesetzlichen Schutz. Sie werden gemäss der Verordnung über Gesellschaften eingetragen.

Die Verordnung über Gesellschaften und die Verordnung über die Öffentliche Ordnung sind seit der Übergabe abgeändert worden, um das Vereinigungs- und Versammlungsrecht durch die Einführung des Konzeptes der nationalen Sicherheit zu verschärfen. Die Polizei wurde befugt, die Genehmigung von Demonstrationen zu verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass die nationale Sicherheit gefährdet würde. Die Verordnung über Gesellschaften wurde derart geändert, dass sich politische Parteien wieder eintragen lassen müssen und Beziehungen zwischen politischen Organisationen und ausländischen politischen Gruppen untersagt sind.

Indien

Bei Zusammenstössen in Bangalore, der Hauptstadt des Bundesstaates Karnataka, erschoss die Polizei am 3. Februar zwei Textilarbeiter und verwundete fünf weitere schwer, als über 1.000 streikende Beschäftigte einer Textilfabrik in Bidadi eine Schnellstrasse blockierten.

Die Polizei setzte Tränengas und Schlagstöcke ein, um die Demonstration aufzulösen, bevor sie das Feuer eröffnete.

Gewerkschaftsmitglieder in seit langem etablierten Produktions- und Industrieanlagen sehen sich in zunehmendem Masse mit Massenentlassungen konfrontiert. In vielen Fällen wird die Produktion im Unterauftrag an nicht gewerkschaftlich organisierte Betriebe und in den informellen Sektor vergeben.

In Indien gibt es sieben Freie Exportzonen (FEZ). Theoretisch haben die Beschäftigten in den FEZ das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, aber in der Praxis sind Gewerkschaften rar. Gewerkschaftsorganisatoren haben keinen Zutritt zu den Zonen, die von Sicherheitszäunen umgeben sind. Jedes Unternehmen bringt seine Beschäftigten per Bus direkt an das Fabriktor und holt sie dort auch wieder ab.

Viele der Beschäftigten in den Zonen sind Frauen, die generell zu jung und zu verängstigt sind, um Gewerkschaften zu gründen. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht, und Überstunden sind Pflicht. Die Beschäftigten fürchten sich vor Schikanierungen seitens der Betriebsleitung, und diejenigen, die protestieren, werden häufig entlassen. Es ist durchaus üblich, dass Arbeitnehmer/innen von fiktiven Auftragnehmern mit befristeten Verträgen und nicht direkt von dem Unternehmen selbst beschäftigt werden.

In der FEZ Noida wurden Beschäftigte entlassen, weil sie die Inkraftsetzung der Arbeitsgesetze gefordert hatten.

Das Oberste Gericht im südlichen Bundesstaat Kerala erklärte am 28. Juli sämtliche Generalstreiks für illegal und stellte fest, dass alle Organisatoren von Protesten für Verluste infolge von Produktionseinstellungen haftbar seien. Obwohl dieser Entscheid im Zusammenhang mit politischen Streiks stand, bleibt er eine potentielle Bedrohung für Gewerkschaftstätigkeiten.

Die Diskussionen über einen neuen umfassenden Arbeitsbeziehungsgesetzentwurf wurden fortgesetzt. Im April zogen sich Arbeitgebervertreter demonstrativ aus dem von der Regierung eingerichteten Gewerkschafts- und Arbeitgeberausschuss zurück, nachdem sie sich geweigert hatten, sinnvolle Gespräche zu führen.

Ein Gesetz aus dem Jahr 1993 schränkt die Vereinigungsfreiheit der Staatsbediensteten ein. Es enthält übermässig detaillierte Bestimmungen für die Satzungen und Aktivitäten von Staatsbedienstetenvereinigungen. Bereits anerkannten Vereinigungen könnte die Anerkennung entzogen werden, falls sie sich nicht an die detaillierten im Gesetz dargelegten Kriterien hielten. Es ist nicht berichtet worden, dass dies tatsächlich vorgekommen ist.

Das Gesetz beschränkte die freie Wahl von Vertretern der Vereinigungen, legte fest, dass ihre Satzungen zuvor von der Regierung genehmigt werden mussten, und untersagte den Vereinigungen die Veröffentlichung einer Zeitschrift oder Zeitung ohne die Genehmigung der Regierung. Das Gesetz ging auf die Anerkennung von Verbänden für Tarifverhandlungszwecke nicht ein.

Indonesien Ü98

Muchtar Pakpahan, der Vorsitzende der unabhängigen Gewerkschaft SBSI, blieb während des gesamten Jahres 1997 in Haft. Das im September verabschiedete neue Arbeitsgesetz schränkte die Gewerkschaftsrechte weiterhin ein.

Indonesiens Arbeitsbeziehungssystem zielt auf die Förderung der Pancasila ab, der von der Regierung propagierten nationalen Ideologie, die angeblich Konsens, nationale Einheit und soziale Gerechtigkeit in den Vordergrund stellt.

Der FSPSI ist der einzige gesetzlich anerkannte nationale Gewerkschaftsbund. Er wurde 1973 im Rahmen einer von der Regierung angeordneten Umstrukturierung der Gewerkschaften ins Leben gerufen und wird von der Regierung kontrolliert und gelenkt.

Die Regierung sieht die Arbeitsbeziehungen als eine Sicherheitsfrage und rechtfertigt ihre Kontrolle über den FSPSI mit der Notwendigkeit, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Militärs im Ruhestand haben Führungspositionen beim FSPSI sowie in den regionalen und örtlichen Strukturen seiner angeschlossenen Gewerkschaften inne. Dies wird mit der offiziellen Ideologie der "Doppelfunktion" gerechtfertigt, wonach dem Militär nicht nur in Verteidigungsfragen, sondern auch bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes eine Rolle zukomme. Die Behörden haben ferner festgestellt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst nicht über die erforderliche Bildung, die Erfahrungen in Führungsfragen oder die benötigten Sachkenntnisse verfügen, um ihre eigenen Gewerkschaften zu lenken.

Beim Kongress der Organisation im Jahr 1995 gab es zum ersten Mal Anzeichen dafür, dass eine derartige Veranstaltung ohne offene Einmischungen seitens der Regierung oder des Militärs stattfand. Der FSPSI verabschiedete bei diesem Kongress eine neue Satzung. Obwohl diese besagt, dass sich nur jemand um ein Gewerkschaftsamt bewerben kann, wenn er mindestens fünf Jahre in der Gewerkschaftsbewegung tätig gewesen ist - die Grundlage für die Verringerung der Zahl von Militärangehörigen und schliesslich deren Ausschluss aus dem FSPSI -, wurde nicht festgelegt, dass Militärs, die bereits ein Amt innehaben, dies niederlegen müssen.

Der FSPSI strukturierte sich darüber hinaus zu einem Bund mit Industriegewerkschaften um. Zuvor war er auf der Grundlage einer Einheitsstruktur organisiert gewesen.

1997 begann der FSPSI im Einklang mit den Satzungsänderungen von 1995 selbst mit der Einnahme von Mitgliedsbeiträgen. Zuvor hatte das Arbeitsministerium die Beiträge eingenommen und an den FSPSI weitergeleitet. Die Finanzlage des FSPSI hat sich durch das neue System bisher jedoch nicht verbessert, vor allem weil viele Arbeitgeber ihm die Beiträge nicht überwiesen haben.

Gewerkschaftsorganisationen ausserhalb des FSPSI werden unterdrückt. Ihre Tätigkeiten werden von Sicherheitsbeamten und dem Arbeitsministerium behindert, und ihre Funktionäre werden belästigt, häufig verhaftet und inhaftiert.

Die Indonesische Wohlstandsgewerkschaft SBSI wurde 1992 ins Leben gerufen. Das Innenministerium und das Arbeitsministerium haben ihre Zulassung mehrfach verweigert, obwohl die Gewerkschaft festgestellt hat, dass sie die erforderlichen Kriterien erfülle. Die IAO hat nachdrücklich empfohlen, die Gewerkschaft zuzulassen.

Die SBSI ist kontinuierlich von den Sicherheitskräften eingeschüchtert und belästigt worden. Über 5.000 Beschäftigte sind seit 1992 Berichten zufolge entlassen und auf schwarze Listen gesetzt worden, weil sie der SBSI angehörten. Es besteht ständig die Gefahr einer Einmischung des Militärs in SBSI-Sitzungen, und Angehörige der Polizei und des Militärs statten ihren Büros immer wieder Besuche ab. Viele Ortsverbandsfunktionäre sind von den Sicherheitskräften derart eingeschüchtert worden, dass sie ihr Amt niederlegten.

Die SBSI hat erklärt, dass sie ab Mitte 1995 in der Lage gewesen sei, ihrer Arbeit mit weniger Belästigungen nachzugehen, stellte jedoch fest, dass viel von der Haltung des örtlichen Militärkommandanten abhänge. 1997 schien sich die Lage verschlechtert zu haben.

Öffentliche Bedienstete und Beschäftigte in staatlichen Unternehmen können Gewerkschaften nicht beitreten. Sie müssen dem indonesischen Beamten-Korps KORPRI angehören, das 1971 von der Regierung eingerichtet wurde. Es behauptet nicht, eine Gewerkschaft zu sein; es ist nicht regierungsunabhängig; und es kann keine Gewerkschaftsfunktionen erfüllen. Der Innenminister führt den Vorsitz im Zentralen KORPRI-Entwicklungsrat.

Lehrer/innen können nur der von der Regierung kontrollierten PGRI angehören, der 1990 der Gewerkschaftsstatus verliehen wurde. Sie erfüllt keine Gewerkschaftsfunktionen, sondern führt soziale Tätigkeiten durch und spielt eine wichtige Rolle in der Verwaltung des Bildungswesens.

Die Tarifverhandlungen sind erheblich eingeschränkt. Die in der Arbeitsministeriumsverordnung Nr. 3 von 1993, die sich auf zugelassene Gewerkschaften bezieht, festgelegten Bestimmungen für die Anerkennung eines Verhandlungsführers dienen dazu, das FSPSI-Monopol zu wahren: Gewerkschaften müssen 50% der Beschäftigten eines Betriebes vertreten, mindestens 100 Einheiten auf Betriebsebene, 25 Organisationen auf Bezirksebene und fünf Organisationen auf Provinzebene bzw. mindestens 10.000 Mitglieder in ganz Indonesien haben, bevor sie Verhandlungen führen können. Ferner muss der FSPSI seine Zustimmung geben. Die Verordnung besagt ausserdem, dass ein Dachverband mindestens 10 solcher Gewerkschaften umfassen muss, um zugelassen werden zu können.

Ein Erlass vom Januar 1994, der im April 1995 vom Generaldirektor für Arbeitskräfte bestätigt wurde, besagte, dass in einem Betrieb unabhängige Gewerkschaften gegründet werden könnten, die nicht dem FSPSI beitreten müssten. Sie könnten in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten, in denen mindestens die Hälfte der Belegschaft der Gründung der Gewerkschaft zustimme, Tarifverträge aushandeln. Falls sich eine unabhängige Betriebsgewerkschaft einem Bund anschliessen wolle, könne sie lediglich einer dem FSPSI angehörenden Branchengewerkschaft beitreten und sei verpflichtet, diesen Beschluss nach zwei Jahren zu fassen. Beamte des Arbeitsministeriums und Sicherheitsbeamte rieten den Betriebsgewerkschaften häufig, sich dem FSPSI anzuschliessen.

Der Erlass lief den gesetzlichen Bestimmungen für die Anerkennung eines Verhandlungsführers zuwider.

Die 1995 erlassene Richtlinie 348 besagte, dass es nicht mehr notwendig sei, vor der Gründung einer Betriebsgewerkschaft die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen. Offiziellen Angaben zufolge waren bis Ende 1997 rund 1.200 nicht dem FSPSI angeschlossene Betriebsgewerkschaften gegründet worden.

Es kursierten erneut Berichte, wonach vom Unternehmen kontrollierte Gewerkschaften von den Arbeitgebern eingerichtet würden, die dabei gemeinsame Sache mit dem Arbeitsministerium und seinen Vertretern in den Provinzen machten, die von den Arbeitgebern bestochen wurden. Wenn Beschäftigte versuchten, unabhängige Betriebsgewerkschaften ins Leben zu rufen, wurde ihnen gewöhnlich mit Entlassung gedroht.

Vertreter des Arbeitsministeriums oder der Sicherheitskräfte nehmen häufig an "Tarifverhandlungen" zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben teil. Der Inhalt der erzielten Vereinbarungen wird vielfach von den Arbeitgebern ignoriert, und in vielen Fällen werden in den Vereinbarungen lediglich die geltenden Mindestlohnbestimmungen aufgegriffen.

Das Gesetz bietet den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung. Die Arbeitgeber können die Entlassung von Beschäftigten, die Gewerkschaften beitreten, mit "Mangel an Harmonie im Arbeitsverhältnis" begründen. Obwohl ein Gesetz aus dem Jahr 1992 Einmischungen seitens der Arbeitgeber in Gewerkschaftsangelegenheiten untersagte, gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz in Kraft gesetzt wurde.

Komplizierte Schlichtungs- und obligatorische Schiedsgerichtsverfahren machen legale Streiks praktisch unmöglich. In privaten Unternehmen, die nicht als wesentlich für das nationale Interesse angesehen werden, können Streiks stattfinden. Nahezu alle Streiks sind kurze wilde Streiks, die auf Ersuchen des Unternehmens unverzüglich von der Polizei oder dem Militär beendet werden. Der FSPSI und seine Branchenverbände führen keine Streiks durch und unterstützen auch keine Streiks. Die FSPSI-Branchenstrukturen stellen sich bei Konflikten häufig auf die Seite des Managements. Es gibt zahlreiche Beispiele für FSPSI-Betriebsgewerkschaften, die im Zusammenhang mit der Zahlung des Mindestlohns zu einem Streik aufrufen und von den FSPSI-Branchengewerkschaften nicht unterstützt werden.

Die meisten Streiks drehen sich darum, dass die Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen. In vielen Fällen, in denen der Mindestlohn gezahlt wurde, beschnitten die Arbeitgeber andere Leistungen. Zu Konflikten kam es auch im Zusammenhang mit der Anerkennung von FSPSI-Gewerkschaften in Betrieben. 1996 stellten Streikende auch einige politische Forderungen.

Die Armee griff weiterhin in Streiks ein. Die Eingriffe des Militärs in Arbeitskonflikte wurden 1997 sogar noch verstärkt. Die meisten Arbeitgeber unterhalten enge Beziehungen zu lokalen Polizei- und Armeeinheiten. Die Regierung hob im Januar 1994 aus einer Reihe von Bestimmungen, mit denen Eingriffe des Militärs in Arbeitskonflikte ermöglicht wurden, eine auf, aber die Armee kann im Rahmen eines Erlasses aus dem Jahr 1986 weiterhin Eingriffe vornehmen, "insbesondere in Fällen im Zusammenhang mit Streiks, Arbeitsverträgen, Entlassungen und Änderungen des Status oder Besitzverhältnisses eines Unternehmens".

Ein Erlass aus dem Jahr 1990 besagt, dass das Amt für innere Sicherheit, Bakorstanas, im Interesse der politischen und sozialen Stabilität in Streiks eingreifen kann.

Kommunalverwaltungsbeamte und Sicherheitsbeamte überwachten weiterhin streikende Beschäftigte, nahmen an Verhandlungen teil und inhaftierten, verhafteten und verhörten aktive Gewerkschafter/innen.

Während des Jahres erklärte die vom Militär kontrollierte Denkfabrik Lemhanas, dass sich die Armee aus den Gewerkschaften zurückziehen solle. 1996 hatte sie zudem ein Dokument veröffentlicht, in dem angeregt wurde, die indonesische Gewerkschaftsbewegung in zwei Verbänden zu strukturieren, einer für die Beschäftigten des privaten Sektors und einer für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors, die einen nationalen Dachverband bilden würden. Diese Pläne verliefen im Sande.

Muchtar Pakpahan blieb weiterhin in Haft. Er war Ende Juli 1996 verhaftet worden, weil ihm vorgeworfen wurde, der führende Kopf hinter den Unruhen vom 27. Juli gewesen zu sein, zu denen es aufgrund des harten Vorgehens der Polizei gegen die Opposition gekommen war.

Er wurde gemäss zwei Abschnitten des Antisubversionsgesetzes, auf die eine Strafe von zwischen 8 Jahren Gefängnis und der Todesstrafe steht, sowie im Rahmen des Strafgesetzes aufgrund des Schürens von Hass gegen die Regierung, worauf eine 7jährige Gefängnisstrafe steht, unter Anklage gestellt.

Die Regierung schien entschlossen, für eine lange Strafe zu sorgen und die SBSI in dem Versuch, die Opposition vor den Wahlen in den Jahren 1997 und 1998 zu unterdrücken, auszulöschen.

Offenbar nicht in der Lage, eine stichhaltige Anklage gegen Pakpahan vorzubringen, verhängte der Oberste Gerichtshof im Oktober 1996 erneut eine vierjährige Gefängnisstrafe im Zusammenhang mit den Streiks im Jahr 1994 in Medan gegen Pakpahan. Pakpahan hatte sich zu dem Zeitpunkt nicht in Medan aufgehalten.

Der Entscheid des Obersten Gerichtshofes war beispiellos, wies Verfahrensfehler auf und ging auf politische Manipulation zurück. Pakpahans Strafe war im September 1995 von einem Gericht aufgehoben worden. (Der stellvertretende Oberste Richter, der die Strafe aufgehoben hatte, wurde später entlassen.)

Pakpahans Verfahren begann im Dezember 1996, und das Gericht tagte 1997 zweimal pro Woche. Es war eindeutig ein Schauprozess. Der Richter verstiess gegen die Verfahrensmoral. Er war befangen und versuchte, die Verteidigung, die keine Zeugen befragen durfte, einzuschüchtern. Ein Zeuge wurde bedroht und isoliert. Es gab klare Anhaltspunkte dafür, dass Zeugen unter Druck gesetzt worden waren. Mehrere gaben zu, dass man sie angewiesen habe, was sie sagen sollten, um Pakpahan bei Vernehmungen im Büro des Generalstaatsanwalts zu belasten.

In der Anklageschrift wurden die Unruhen vom 27. Juli nicht erwähnt, und es wurde offenkundig, dass Pakpahan aufgrund seiner Führungsrolle in der SBSI und seiner politischen Ansichten vor Gericht stand. Zu den gegen ihn vorgebrachten Beweisen gehörten ein Gedicht über die 1993 ermordete Gewerkschafterin Marsinah, Reden zur Forderung eines höheren Mindestlohns sowie eine Erklärung, in der ein Referendum in Osttimor befürwortet wurde.

Bis Anfang März hatte sich Pakpahans Gesundheitszustand erheblich verschlechtert. Er war zu krank, um das Verfahren fortsetzen zu können. Er fiel bei Gericht in Ohnmacht. Es war ihm nicht gestattet worden, sich von einem Arzt des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz behandeln zu lassen oder seinen Hausarzt zu einer Untersuchung im Gefängniskrankenhaus mitzunehmen.

Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach verschiedenen Tests wurde festgestellt, dass er einen nicht bösartigen Tumor in seiner rechten Lunge und ein Blutgerinnsel im Gehirn hatte. Später wurde festgestellt, dass der Tumor vernarbtes Gewebe infolge eines früheren Tuberkuloseanfalls war. Er bat darum, sich im Ausland behandeln lassen zu dürfen, was das Justizministerium jedoch ablehnte.

Das Verfahren wurde vertagt, und es wurde ihm schliesslich gestattet, sich in einem Krankenhaus seiner Wahl behandeln zu lassen, obwohl er sowohl für die Krankenhausrechnung als auch für die Kosten einer ständigen Begleitung von sechs Polizisten aufzukommen hatte. Anfang April unterzog er sich einer Blinddarmoperation.

Er bat weiterhin darum, sich im Ausland behandeln lassen zu dürfen. Am 21. Juli lehnte die Regierung diese Bitte mit der Feststellung, dass dies nicht notwendig sei, ab, obwohl die Ärzte im Krankenhaus Cikini, die sich um ihn kümmerten, erklärt hatten, dass die Behandlung, die er benötigte, in Indonesien nicht möglich sei.

Der Generalstaatsanwalt gab bekannt, dass das Oberste Gericht entschieden habe, dass das Verfahren fortgesetzt und Pakpahan sich bei den Anhörungen von einem Arzt begleiten lassen könne. Pakpahan bat um ein drittes ärztliches Gutachten.

Am 7. August beantragte er beim Obersten Gerichtshof eine gerichtliche Überprüfung seiner Verurteilung im Zusammenhang mit den Unruhen von Medan im Jahr 1994. Das Gericht lehnte dies ab. Pakpahans Anwälte hatten dem Gericht mitgeteilt, dass sie über elf Zeugen verfügten, die aussagen würden, dass sie ein Rundschreiben der SBSI erhalten hätten, dem zufolge die Streiks von April auf Oktober verschoben werden sollten.

Am 28. August wurde das Verfahren fortgesetzt. Pakpahan war jedoch zu krank, so dass es erneut vertagt wurde. Es wurde später wiederaufgenommen, aber am 10. Oktober brach Pakpahan im Gerichtssaal zusammen.

Am 23. November wurde bekanntgegeben, dass die Regierung bewilligt habe, dass ein kanadisches Ärzteteam mit seiner Diagnoseausrüstung Pakpahan in Indonesien behandeln könne.

Während des Jahres wurde Pakpahan die George-Meany-Menschenrechtsauszeichnung verliehen.

Bis Ende 1997 hatte der Staat die gegen ihn vorgebrachten Anklagepunkte noch nicht bewiesen. Das Verfahren sollte fortgesetzt werden, wenn Pakpahans Gesundheitszustand dies zulasse.

Im April kam es im Anschluss an die Festlegung eines neuen Mindestlohnniveaus zu zahlreichen Streiks, vor allem in Schuhfabriken, um die Zahlung des neuen Lohns zu fordern. Bei PT Hardaya Aneka Shoes Industry traten über 10.000 Beschäftigte in den Ausstand, weitere 10.000 streikten bei PT Hasi, einem Unternehmen, das Schuhe für Nike herstellt. Bei PT Farmindo in Tangerang griffen die Beschäftigten am zweiten Tag eines Streiks im Zusammenhang mit einer Lebensmittelzulage einige der Fabrikgebäude an, weil zwei der Streikführer am Tag zuvor entlassen worden waren. Die Betriebsleitung rief Truppen des örtlichen Militärskommandos herbei.

Am 22. April wurde Dita Sari, die Anführerin der Studentenorganisation PPBI, die mit Beschäftigten zusammenarbeitet, um ihnen bei der Organisierung von Streiks und Demonstrationen zu helfen, wegen Subversion zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Sie war nach einer von der PPBI am 8. Juli 1996 organisierten Massendemonstration in Surabaya (Ostjava) verhaftet worden. Gefordert wurden damals eine Anhebung des Mindestlohns, niedrigere Preise und eine externe Beobachtung der Wahlen 1997/98. Sie wurde im Gefängnis isoliert, durfte keine Bücher bei sich haben oder studieren. Verantwortlich für die Unruhen wurde eine neue politische Partei, die PRD, gemacht, die den Behörden zufolge marxistisch sei. Ihre Führungsspitze wurde der Subversion angeklagt. Die PPBI hat Verbindungen zur PRD.

Coen Husein Pontoh, ein Anführer der Bauernorganisation, die ebenfalls Verbindungen zur PRD hat, war als führender Kopf hinter dem Streik ebenfalls der Subversion angeklagt und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er von den staatlichen politischen Richtlinien abgewichen sei, diese manipuliert und untergraben habe. Er wurde unter denselben Bedingungen wie Dita Sari inhaftiert. Beide erklärten, sie würden Einspruch gegen ihre Verurteilung erheben und ihre Verfahren seien manipuliert worden.

Am 3. Mai wurde Aries Hia, stellvertretender Vorsitzender des SBSI-Ortsverbandes von Binjai, zehn Tage lang von einem örtlichen Militärkommando festgehalten, und sämtliche Dokumente des SBSI-Ortsverbandsbüros wurden beschlagnahmt. Er war bereits 1994 im Zusammenhang mit den Streiks von Medan 18 Monate lang inhaftiert worden. Die Militärangehörigen erklärten, der SBSI-Ortsverband in Binjai sei illegal. Sie wollten auch den Generalsekretär des Ortsverbandes von Binjai, Masihari Nahampun, verhaften, der untertauchte.

Am 20. Juni schickte die lokale Arbeitsbehörde der SBSI in Binjai ein Schreiben, mit dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie in der Region verboten sei. Die Behörde bezog sich dabei auf die Arbeitsministeriumsverordnung Nr. 3 von 1993, die besagte, dass lediglich der FSPSI von der Regierung anerkannt werde.

Im Juni intervenierte die lokale Militäreinheit, um einen SBSI-Schulungskurs in Jami (Südsumatra) zu beenden.

Am 11. Juli wurden 18 Vertragsarbeiter von PT Pelangi Selaras Indonesia in Medan entlassen, weil sie der SBSI beigetreten waren. Sie hatten ihre gesetzlichen Ansprüche, wie etwa auf eine Jahreszulage, geltend gemacht. Das Unternehmen lehnte dies ab und verwies den Fall an das örtliche Arbeitsamt, das erklärte, die Beschäftigten könnten entlassen werden, da sie einer illegalen Gewerkschaft angehörten.

Am 18. Juli wurde ein bei PT Andatu beschäftigtes weibliches SBSI-Mitglied in Lampung während eines Streiks bei dem Unternehmen im Zusammenhang mit gesetzlich verankerten Ansprüchen von einem Militärangehörigen zusammengeschlagen.

Das Informationsministerium untersagt den Medien die Beschäftigung von Mitgliedern der unabhängigen Journalistengewerkschaft AJI, die weiterhin belästigt, geschlagen und schikaniert werden.

Am 21. Juli konnte Andreas Harsono, ein Gründungsmitglied der AJI, entkommen, als zwei Männer auf Motorrädern sein Auto anhielten, seine Windschutzscheibe mit Hämmern zerschlugen und versuchten, die Türen aufzubrechen.

Am 23. Juli wurden die AJI-Mitglieder Ahmad Taufik und Eko Maryadi aus dem Gefängnis entlassen, nachdem sie im März 1995 verhaftet und mit einer dreijährigen Haftstrafe belegt worden waren. Sie hatten zwei Drittel ihrer Strafe verbüsst und hätten seit Monaten auf Bewährung entlassen werden können.

Am 29. Juli lösten Militär- und Polizeiangehörige einen Workshop auf, den der SBSI-Ortsverband von Lampung vom 27. Juli bis 5. August in Kalianda (Sumatra) organisiert hatte. Die 23 Teilnehmer/innen wurden mehrere Stunden lang verhört. Als im Laufe desselben Tages drei Ausbilder hinzukamen, wurden alle auf dem Polizeirevier von Kalianda in Gewahrsam genommen und drei Tage lang ohne Haftbefehl festgehalten. Ihre Familien wurden weder über ihre Verhaftung noch über die Gründe dafür unterrichtet. Der Polizeichef von Kalianda soll Berichten zufolge erklärt haben, sie seien verhaftet worden, weil sie ohne Genehmigung eine Sitzung abgehalten hätten.

Am 19. September erzwang die Polizei die vorzeitige Beendigung des zweiten SBSI-Kongresses in Jakarta und erklärte, dass er illegal sei. Zwei SBSI-Funktionäre und neun SBSI-Sicherheitsbeauftragte wurden festgehalten und verhört. Sie wurden nach 24 Stunden freigelassen. Vier ausländische Gewerkschafter und zwei Journalisten wurden auf einem Polizeirevier von Jakarta festgehalten und verhört. Sie wurden im Laufe des Tages freigelassen. Den ausländischen Gewerkschaftern wurde die Teilnahme an einer illegalen Sitzung vorgeworfen, zwei von ihnen wurden ausgewiesen.

Am 23. September traten über eintausend Beschäftigte bei zwei Schuhfabriken in Nordjakarta, PT Sindoll Pratama und ihrer Tochtergesellschaft Pl Mega Beta Pertiwi, die Schuhe für Reebok und Starmont herstellen, nach einer Lohnkürzung in den Ausstand. Sie demonstrierten ausserhalb des Repräsentantenhauses und marschierten dann zum Arbeitsministerium. Sicherheitsbeamte schlugen mit Rattanstöcken auf sie ein, nachdem sich die Streikenden geweigert hatten, in Lastwagen der Polizei und des Militärs einzusteigen. Zehn aktive Gewerkschafter wurden verhaftet und zur Befragung auf das Polizeipräsidium und die Militärkommandantur gebracht.

Am 29. September wurden die PRD, die mit ihr assoziierten Organisationen, einschliesslich der PPBI, und andere Organisationen verboten. Das Innenministerium, das das Verbot bekannt gab, erklärte, dass in naher Zukunft vermutlich weitere Organisationen, einschliesslich der SBSI, verboten würden.

Am 10. Oktober traten rund 15.000 Beschäftigte des Raumfahrtunternehmens IPTN, das für staatlich finanzierte Projekte zuständig ist, in den Ausstand und erzwangen eine einwöchige Schliessung des Betriebes. Die Forderungen drehten sich um Lohnerhöhungen, Arztkosten und sonstige Zulagen.

Der Streik wurde für besonders bedeutsam gehalten, weil er direkt auf die Wirtschaftskrise zurückging und weil er das für am prestigeträchtigsten gehaltene Unternehmen des Landes betraf.

Am 28. Dezember löste die Polizei eine Kulturveranstaltung im SBSI-Büro in Jakarta auf, weil sie ohne Genehmigung stattfand. (Für kulturelle Veranstaltungen sind keine Genehmigungen erforderlich.) Acht Personen wurden zur Befragung mitgenommen und am darauffolgenden Nachmittag freigelassen. Es wurden Dokumente und Musikinstrumente beschlagnahmt.

Anfang 1997 hatte die Regierung Vorschläge zur Änderung der bestehenden Arbeitsgesetze vorgelegt. Der FSPSI erklärte, er sei bereits 1995 bezüglich einer Änderung des Gesetzes über grundlegende Arbeitsbestimmungen aus dem Jahr 1969 konsultiert worden, und es sei ein Entwurf erarbeitet worden. Der neue Entwurf ging jedoch wesentlich weiter als das Gesetz von 1969 und war auf der Grundlage von Diskussionen zwischen dem Arbeitsminister und Kabinettskollegen erarbeitet worden.

Berichten zufolge sei er von handverlesenen Beamten der Wirtschafts-, Finanz-, Innen-, Handels- und Industrieministerien ausgearbeitet worden. Der FSPSI brachte Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf zum Ausdruck, der die Vereinigungsfreiheit seiner Ansicht nach weiter beschränkte. Aufgrund der allgemeinen Kritik vertagte die Regierung die parlamentarische Debatte über den Gesetzentwurf.

Am 16. Juni brachte die Regierung den Gesetzentwurf im Repräsentantenhaus ein. Mit dem Gesetzentwurf wurden sechs Verordnungen und acht Gesetze, die einen gewissen Schutz der grundlegenden Rechte von Beschäftigten mit sich gebracht hatten, aufgehoben bzw. abgeändert und restriktivere Bestimmungen eingeführt. Die Regierung erhielt dadurch umfangreiche Kontrollbefugnisse über praktisch jeden Aspekt der Arbeitsbeziehungen.

Der Gesetzentwurf wurde einem Parlamentsausschuss zur Prüfung übergeben. Während der Sitzungspause des Parlaments organisierte der Arbeitsminister informelle Diskussionen über den Gesetzentwurf unter Parlamentariern und Regierungsbeamten. Dies wurde allgemein kritisiert und als unmoralisch betrachtet, da im Parlament zur Diskussion stehende Fragen in der Sitzungspause nicht besprochen werden dürfen.

Es wurde ferner bekannt, dass der Arbeitsminister einen hohen Geldbetrag von einer Bank erhalten hatte, weil er staatliche Sozialversicherungsgelder bei ihr deponiert hatte, die zuvor bei einer anderen Bank eingezahlt worden waren. Der Minister baute mit dem Geld ein Hotel für seinen eigenen Gebrauch. Er zahlte den Parlamentsabgeordneten in den Ausschüssen, die den Gesetzentwurf diskutierten, darüber hinaus grosszügige Tagegelder und gab ihnen teure Essen aus.

Im Anschluss an die tiefe Empörung der Öffentlichkeit wurde der Gesetzentwurf abgeändert. Der FSPSI stimmte der endgültigen Version schliesslich mit der Feststellung zu, dass die meisten seiner Änderungsanträge berücksichtigt worden seien. Mit dem endgültigen Gesetzentwurf wurden sechs Verordnungen und fünf Gesetze novelliert. Er wurde am 11. September im Repräsentantenhaus verabschiedet, während auf den Strassen ausserhalb des Gebäudes protestiert wurde. Das Gesetz sollte am 1. Oktober 1998 in Kraft treten.

Das Gesetz schränkte die Gewerkschaftsrechte ernsthaft ein. Es berücksichtigte keine der drei Hauptempfehlungen, die die direkte IAO-Kontaktmission, die Indonesien 1993 besucht hatte, ausgesprochen hatte, um die Gesetze in Einklang mit IAO-Übereinkommen zu bringen. Das Gesetz war zudem vage und verwirrend.

Es besagte, dass Gewerkschaften sowohl auf betrieblicher als auch auf Verbandsebene ins Leben gerufen werden könnten, dass sie im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jedoch bei den Behörden registriert werden müssten. Dies bezog sich auf die Arbeitsministeriumsverordnung Nr. 3 von 1993, die nicht aufgehoben wurde, so dass der FSPSI in seiner Monopolstellung bestärkt wurde.

Tarifverträge könnten nur auf betrieblicher Ebene abgeschlossen werden, und nur eingetragene Gewerkschaften kämen als Vertragspartei in Frage. Das Gesetz schien zu besagen, dass Gewerkschaften im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag nicht streiken könnten.

Es legte langwierige vor einem Streik zu durchlaufende Verfahren fest und verbot industrieweite Streiks, Massenproteste von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerkundgebungen und Sympathiestreiks. Streiks könnten lediglich in dem betroffenen Unternehmen stattfinden. Eine Gewerkschaft müsste einen Streik sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber der örtlichen Vertretung des Arbeitsministeriums ankündigen. Streiks dürften die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" nicht beeinträchtigen.

Die Rolle von Gewerkschaften wurde auf die Aushandlung eines Tarifvertrages und die Beteiligung an einem Arbeitskonflikt begrenzt.

Das Gesetz bot den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung oder vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber.

In verschiedenen Teilen sah das Gesetz die Inkraftsetzung weiterer Bestimmungen vor, so zum Beispiel für Gewerkschaften; im Zusammenhang mit Verfahren für den Entwurf, die Ausweitung und Abänderung eines Tarifvertrages; Streikverfahren sowie Einzelheiten bezüglich befristeter Arbeitsverträge.

Japan Ü87/Ü98

Bis 1995 war es Feuerwehrleuten untersagt, Gewerkschaften beizutreten oder zu gründen. Nachdem das Gesetz im letzten Jahr geändert wurde, war es ihnen gestattet, in sämtlichen Feuerwachen Personalvertretungen einzurichten, um an der Festlegung ihrer Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Sie können sich jedoch nach wie vor nicht frei organisieren und Tarifverhandlungen im Zusammenhang mit ihren Beschäftigungsumständen und -bedingungen führen.

Die Tarifverhandlungsrechte der öffentlichen Bediensteten in der Landesregierung und den Kommunalverwaltungen, einschliesslich Lehrkräften, sind erheblich eingeschränkt. Die Regierung legt das Gehaltsniveau in diesem Sektor fest, und Streiks sind verboten. Das Oberste Gericht Japans hat entschieden, dass das Streikverbot verfassungsmässig ist. Öffentliche Bedienstete, die in den Ausstand treten, müssen unter Umständen mit Gefängnisstrafen rechnen.

Beschäftigte in staatlichen Unternehmen können weder streiken noch über Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Betrieb von Unternehmen verhandeln.

Dem Gewerkschaftsdachverband Rengo zufolge ist es üblich, dass Arbeitgeber Streikende entlassen, und mehrere Staatsbedienstete, einschliesslich Lehrer(inne)n, haben Prozesse im Zusammenhang mit angeblich ungerechtfertigten Entlassungen angestrengt.

Kambodscha

Streiks im Bekleidungssektor wurden Anfang des Jahres brutal niedergeschlagen. Die Behörden verweigerten drei neugegründeten Gewerkschaften die Registrierung, obwohl sie die Registrierungsbedingungen des neuen Arbeitsgesetzes erfüllt hatten.

Das neue Gesetz, das im März in Kraft trat, gestand den Beschäftigten des privaten Sektors das Vereinigungsrecht, das Tarifverhandlungsrecht sowie das Streikrecht zu. Öffentliche Bedienstete fallen unter das Gesetz für den Staatsdienst und dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten. Auf die Zugehörigkeit zu internationalen Gewerkschaftsorganisationen wird in dem neuen Gesetz nicht eingegangen.

Um rechtmässig eingetragen werden, muss eine Gewerkschaft ein Beitrittsgesuch, eine Liste der Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre sowie ein Exemplar ihrer Satzung bei den Behörden einreichen. Die Registrierung erfolgt automatisch nach 60 Tagen.

Das Arbeitsministerium fügte eine neue Bestimmung hinzu, die nicht in dem Gesetz enthalten war, nämlich dass alle Gewerkschaftsführer/innen ein vom Justizministerium anerkanntes und abgestempeltes polizeiliches Führungszeugnis beantragen müssen. Es ist schwierig, ein solches Führungszeugnis zu erhalten.

Unter diesem Vorwand wurde drei Gewerkschaften die Registrierung verweigert. Gleichzeitig ermutigten Regierungsbeamte Beschäftigte in Fabriken, in denen Streiks stattgefunden hatten und Gewerkschaften bereits gegründet worden waren, von der Regierung unterstützte Gewerkschaften ins Leben zu rufen und registrieren zu lassen. In mehreren Fabriken wurde über erzwungene Gewerkschaftswahlen berichtet, bei denen die Manager dafür gesorgt hatten, dass ihre Kandidaten gewählt wurden.

Die Freie Unabhängige Demokratische Gewerkschaft der Bekleidungs- und Textilarbeiter in der in koreanischem Besitz befindlichen Bekleidungsfabrik Sam Ham wurde am 2. März offiziell gegründet. Die Fabrikleitung verweigerte ihr die Anerkennung. Statt dessen organisierte das Management "Vertrauensleutewahlen", ohne dies vorher anzukündigen, und die Beschäftigten wurden derart eingeschüchtert, dass sie leere Wahlzettel unterschrieben.

Die Fabrikleitung unterrichtete das Arbeitsministerium anschliessend über die Wahlen und schaltete Anzeigen in der Presse, in denen es hiess, dass demokratische Wahlen stattgefunden hätten. Funktionäre und Mitglieder der Freien Unabhängigen Demokratischen Gewerkschaft wurden schikaniert und bedroht. Die Betriebsleitung drohte, sie zu töten, "falls sie weiterhin politische Verbindungen unterhalten". Mitglieder der Gewerkschaft wurden aufgefordert, ihre Mitgliedsausweise zu zerreissen. Der Präsident und der Schatzmeister wurden an eine andere Arbeitsstätte versetzt, und der Präsident wurde anschliessend entlassen, weil er sich weigerte, die Liste der Gewerkschaftsmitglieder offenzulegen.

Die Gewerkschaft beantragte im März die Registrierung beim Arbeitsministerium. Der Antrag wurden einige Wochen später mit der Begründung, dass einige Bedingungen nicht erfüllt worden seien, zurückgeschickt.

Die Freie Gewerkschaft der Beschäftigten des Königreiches Kambodscha, die am 15. Dezember 1996 gegründet worden war, beantragte ebenfalls die Registrierung, aber die Behörden erklärten, dass sich die Gewerkschaftsfunktionäre nicht an die Bestimmungen gehalten hätten, da sie mit dem Antrag kein vom Justizministerium anerkanntes und abgestempeltes polizeiliches Führungszeugnis eingereicht hatten.

Auch der Freien Unabhängigen Demokratischen Gewerkschaft in der Fabrik Ming Cheong wurde die Registrierung verweigert.

Das neue Arbeitsgesetz wurde in weiten Kreisen nicht besonders gut verstanden. Es gab keine entsprechenden Inkraftsetzungsverfahren, und bei den Behörden eingegangene Beschwerden über Missbräuche wurden nicht angemessen behandelt. Es wurde berichtet, dass die wenigen Arbeitsaufsichtsbeamten der Regierung häufig nicht in Fabriken hereingelassen wurden und dass einige Arbeitgeber bewaffnete Leibwächter engagiert hätten, die die Beamten bedrohten.

Die Streikwelle, die Ende 1996 in der aufstrebenden, vorwiegend in ausländischem Besitz befindlichen Bekleidungsindustrie begann, setzte sich auch 1997 fort. Die grössten Fabriken befinden sich in der Hauptstadt Phnom Penh, und die exportierten Bekleidungsartikel gehen in das Vereinigte Königreich, in andere EU-Länder sowie nach Singapur.

Die Beschäftigten in dieser Industrie sind vorwiegend junge unerfahrene Frauen. Ihre Arbeitstage (einschliesslich obligatorischer Überstunden) sind lang, ihre Löhne sind niedrig, und sie werden körperlichem Missbrauch, Beleidigungen, Schlägen und öffentlichen Leibesvisitationen ausgesetzt. Sie bekommen keinen Mutterschaftsurlaub, und schwangere Beschäftigte werden fristlos oder entschädigungslos entlassen, ebenso wie diejenigen, die krank werden, sich beschweren oder andere Beschäftigte organisieren.

In der Fabrik Gennon Manufacturing traten die Beschäftigten Ende 1996 in den Ausstand, nachdem die Betriebsleitung Verhandlungen mit ihnen verweigert und erklärt hatte, dass Gewerkschaften illegale Organisationen seien. Eine Beschäftigte wurde entlassen, nachdem sie am 2. Januar beim Stadtgericht von Phnom Penh Klage erhoben hatte, weil die Fabrikleitung sie dazu gezwungen hatte, sich vor anderen Beschäftigten einer Leibesvisitation zu unterziehen.

Beschäftigte der Hongkonger Bekleidungsfabrik Tack Fat Garments, bei der rund 1.000 Personen beschäftigt sind, traten am 3. Januar aufgrund langer Arbeitszeiten und niedriger Bezahlung, Lohnkürzungen, verspäteter Lohnzahlungen, der Entlassung von Beschäftigten, die sich beschwert hatten, sowie des Festhaltens von Beschäftigten, die Überstunden verweigerten, in den Ausstand. Die Betriebsleitung versuchte, den Streik zu brechen, indem sie 200 Streikende festhielt.

Am 4. Januar organisierte die Betriebsgewerkschaft eine friedliche Demonstration, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Betriebsleitung drohte mit der Einbehaltung der Löhne für Dezember. Das Innenministerium beorderte die Polizei in die Fabrik, angeführt vom Polizeichef von Phnom Penh. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein und schlug mehrere Beschäftigte zusammen. Viele wurden verletzt, einige wurden verhaftet. Eine Frau musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Zwei Tage später versammelten sich 500 Beschäftigte vor der Fabrik, um ihre Löhne für Dezember zu fordern. Über 100 Bereitschaftspolizisten beorderten jeden an seinen Arbeitsplatz zurück. Sie feuerten Schüsse in die Luft ab und griffen die Streikenden an, wobei ein Mann, der eine Liste mit den Gewerkschaftsforderungen verteilte, bewusstlos geschlagen wurden. Sieben weitere Personen wurden verletzt, eine blutete am Kopf.

Am 10. Januar wurden diejenigen Beschäftigten, die an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten, Berichten zufolge von Militärpolizisten, von denen viele bewaffnet waren, beobachtet.

Der Streik ging am 17. Januar zu Ende. Am darauffolgenden Tag wurden 13 Beschäftigte entlassen, nachdem sie zuvor derart eingeschüchtert worden waren, dass sie Geständnisse unterzeichneten. Andere wurden unter verschiedenen falschen Vorwänden entlassen.

Im März setzte die Polizei Wasserwerfer ein, um eine Gewerkschaftsdemonstration bei der Supreme-Garment-Fabrik in Phnom Penh aufzulösen.

Am 30. März griff die Polizei eine friedliche Demonstration der Freien Gewerkschaft der Beschäftigten des Königreiches Kambodscha ausserhalb des Parlamentsgebäudes in Phnom Penh an, obwohl sie offiziell genehmigt worden war. Drei weibliche Gewerkschaftsmitglieder wurden getötet, und rund 150 Personen wurden verletzt, als Granaten in die Menge geworfen wurden.

Im Mai überfielen vier Polizisten und ein Angehöriger der Betriebsleitung das Wohnheim von Beschäftigten einer Textilfabrik in Phnom Penh. Die Beschäftigten wurden bedroht, und vier wurden verhaftet, weil sie angeblich Fabrikeigentum gestohlen hatten. Einer von ihnen wurde zusammengeschlagen. Sie wurden später freigelassen.

Nach dem Staatsstreich von Anfang Juli gingen einige Gewerkschaftsführer in den Untergrund oder verliessen das Land. Es kursierten Berichte, wonach einige Fabriken ihre Tore geschlossen hätten. Andere verletzten die Arbeitnehmerrechte praktisch völlig ungestraft. Beschäftigte, vor allem aktive Gewerkschaftsmitglieder, wurden fristlos oder entschädigungslos entlassen. Die Freie Gewerkschaft der Beschäftigten des Königreiches Kambodscha erklärte, die Behörden hätten Gewerkschaftseigentum beschlagnahmt.

Im September wurde ein Gewerkschaftsführer während eines Streiks bei einer Bekleidungsfabrik vom Sicherheitspersonal des Unternehmens zusammengeschlagen, und es wurde wiederholt mit einem Schraubenzieher auf seinen Kopf eingestochen. Die Sicherheitskräfte wurden zwar von der Polizei festgenommen, später jedoch wieder freigelassen, ohne dass Anklage erhoben wurde.

Kasachstan

Kasachstans staatliche Sicherheitsbehörde verfolgte Gewerkschaftsführer/innen während des gesamten Jahres.

Am 6. Januar leitete die staatliche Sicherheitsbehörde eine strafrechtliche Untersuchung gegen Leonid Solomin, den Vorsitzenden des Unabhängigen Gewerkschaftsbundes ITUCK, ein. Er soll angeblich die Devisengesetze verletzt haben, indem er Gewerkschaftsmitarbeiter/innen in Dollar bezahlte, und er soll gegen eine Verfassungsbestimmung von 1995 verstossen haben, mit der Gewerkschaften die Annahme finanzieller Unterstützung aus dem Ausland, u.a. von internationalen Gewerkschaftsorganisationen, untersagt wird.

Es wurde jedoch allgemein angenommen, dass die Anklagepunkte vorgebracht wurden, weil Solomin Ende 1996 Protestdemonstrationen gegen die Wirtschaftskrise angeführt hatte.

Solomins Bankkonto und die Gewerkschaftskonten wurden gesperrt, und Beamte der staatlichen Sicherheitsbehörde vernahmen Gewerkschaftsmitarbeiter/innen. In Solomins Haus wurde eingebrochen, und es wurden Dokumente entwendet.

Am 18. März stellten die Behörden Solomin formell unter Anklage und verboten ihm, die Hauptstadt Almaty zu verlassen. Mitarbeiter der staatlichen Sicherheitsbehörde vernahmen ihn und andere Mitglieder seiner Familie und rieten ihm warnend an zu emigrieren, bevor es zu spät sei. Die Behörde versuchte ferner, Rassenhass gegen Solomin, der Jude ist, zu schüren.

Die Regierung liess die Anklage im September mangels Beweisen fallen.

Das Gesetz schützt weder das Recht auf Tarifverhandlungen noch Beschäftigte vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.

Die unabhängigen Gewerkschaften erklärten, dass die Behörden und die Arbeitgeber ihre Tätigkeiten weiterhin behinderten und ihre Mitglieder schikanierten. Die Kommunalbehörden legten der Registrierung einer Gewerkschaft zahlreiche administrative Hindernisse in den Weg, und Gewerkschaften müssen eine Registrierungsgebühr entrichten.

Im Zusammenhang mit der Nichtzahlung der Löhne kam es zu Streiks und Protesten. Über 200 Beschäftigte der Düngemittelfabrik Karatau in Janatas begannen Anfang November einen Hungerstreik, weil sie seit zwei Jahren keine Löhne mehr erhalten hatten.

Im Oktober kam es zwischen mehreren hundert Beschäftigten eines Metallwerkes in Kentau, die aufgrund seit zehn Monaten ausstehender Löhne streikten, und den Sicherheitskräften während eines Protestmarsches nach Almaty zu Zusammenstössen. Obwohl die Löhne Ende des Monats gezahlt wurden, beschuldigte der Generalstaatsanwalt fünf Gewerkschaftsführer im November der Organisierung eines illegalen Marsches. Der Beschluss des Obersten Gerichtes stand am Jahresende noch aus.

Korea (Nord)

In Nordkorea gibt es keine unabhängigen Gewerkschaften.

Der staatlich kontrollierte Gewerkschaftsbund General Federation of Trade Unions ist der einzige Gewerkschaftsdachverband. Seine Aufgabe besteht darin, die Beschäftigten im Hinblick auf staatlich festgelegte Produktionsziele zu motivieren und für die Bereitsstellung von Gesundheits-, Bildungs-, Kultur- und Sozialeinrichtungen zu sorgen.

Tarifverhandlungen und Streiks sind verboten. Der Staat setzt die Löhne fest und weist sämtliche Arbeitsplätze zu. Gemeinschaftsunternehmen und im ausländischen Besitz befindliche Unternehmen müssen ihre Belegschaft aus Listen von Beschäftigten auswählen, die die regierende Partei auf ihre ideologische Reinheit hin geprüft hat.

Nordkorea hat bereits eine Freihandelszone im Norden des Landes eingerichtet, zwei weitere sind in den Häfen von Wonsan und Nampo geplant.

Korea (Süd)

Die im Dezember 1996 verabschiedeten gewerkschaftsfeindlichen Arbeitsgesetze wurden nach einem langen und erbitterten Konflikt im März abgeändert. Die Gesetze waren verabschiedet worden, nachdem Südkorea im Anschluss an dessen Zusage, sein Arbeitsrecht in Einklang mit internationalen Normen zu bringen, als OECD-Mitglied akzeptiert worden war. Das Land hatte bei seinem Beitritt zur IAO im Jahr 1991 eine ähnliche Zusage gemacht.

Die Gesetze hoben Beschränkungen, die nur eine Gewerkschaft auf betrieblicher, sektoraler und nationaler Ebene zuliessen, für Industriegewerkschaften, Gewerkschaftsverbände und Gewerkschaftsdachverbände ab dem Jahr 2000 und für Gewerkschaften auf Unternehmensebene ab dem Jahr 2002 auf.

Der Gewerkschaftsdachverband KCTU, dessen Zulassung die Regierung im November 1995 abgelehnt hatte, bliebe daher bis zum Jahr 2000 eine illegale Organisation, und der Gewerkschaftsdachverband FKTU bliebe die einzig gesetzlich anerkannte Organisation.

Andere Klauseln ermöglichten es Unternehmen, Streikende durch die Versetzung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens oder durch den Rückgriff auf Unterauftragnehmer zu ersetzen. Sie konnten ferner externe Beschäftigte vorübergehend als Streikbrecher einstellen, falls in dem Betrieb nur Gewerkschaftsmitglieder beschäftigt waren, sofern sie keinen geeigneten Ersatz innerhalb des Unternehmens finden konnten oder sofern erwartet wurde, dass der Konflikt zu beträchtlichen Verlusten führen würde.

Den Beschäftigten war es untersagt, während eines Streiks betriebliche Einrichtungen zu besetzen, den freien Zutritt von Beschäftigten zu behindern und sie von der Arbeit abzuhalten.

Während Beschäftigte streikten, durften sie nicht bezahlt werden, und entlassene Beschäftigte durften nicht länger Gewerkschaftsmitglieder sein. Hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre durften weder ganz noch teilweise von ihrem Arbeitgeber bezahlt werden.

Das Verbot der Einmischung Dritter, in dessen Rahmen über 2.000 Gewerkschafter/innen inhaftiert worden waren, wurde neu definiert. Zuvor war es Gewerkschaftern, die nicht direkt an einem Konflikt beteiligt waren, untersagt, Gewerkschaften zu beraten oder in irgendeiner Form Unterstützung oder Solidarität zukommen zu lassen. Ausgeschlossen waren auch Vermittlungsversuche von Unbeteiligten. Die neuen Bestimmungen legten genau fest, wer Gewerkschaften und Arbeitgeber im Laufe eines Konfliktes unterstützen durfte und listete detaillierte Bestimmungen für ihre Eintragung beim Arbeitsministerium auf.

Das Verbot, mit dem Gewerkschaften politische Tätigkeiten und finanzielle oder anderweitige Unterstützung politischer Parteien untersagt worden waren, wurde aufgehoben.

Als die Gesetze verabschiedet wurden, gab der KCTU ein Programm für rollierende Streiks bekannt, und der FKTU rief für den 14. und 15. Januar 1997 zum Generalstreik auf.

Die Regierung erklärte die Streiks für illegal und erliess am 10. Januar gegen 20 KCTU-Funktionäre Haftbefehle. 17 von ihnen wurden im Rahmen des Strafgesetzbuches, das Streiks lediglich gegen einen bestimmten Arbeitgeber und im Zusammenhang mit den Beschäftigungsbedingungen und -umständen zulässt, der "Einmischung in Unternehmensangelegenheiten" beschuldigt. Über 200 Gewerkschafter/innen waren bereits zu einer Befragung vorgeladen worden.

Mehrere KCTU-Funktionäre, darunter Präsident Kwon Young-kil, kampierten auf dem Gelände der katholischen Kathedrale im Bezirk Myongyong im Zentrum Seouls und wurden sehr schnell von Bereitschaftspolizisten umstellt.

Die Behörden verhafteten zwei der 20, gegen die Haftbefehle erlassen worden waren, sowie drei andere Gewerkschafter/innen. Am 11. Januar wurde Kim Jong-il, ein Gewerkschafter bei der Maschinenfabrik Manda in Taejun, verhaftet. Kim Byung-soo, Präsident der Metallarbeitervereinigung KMTU, wurde am 14. Januar festgenommen. Am 16. Januar wurden drei Streikführer derselben Gewerkschaft - Oh Hyung-kun, Choo In-sang und Joo Ki-seung - in der Stadt Mokpo verhaftet, als sie das Büro der Schwerindustriegewerkschaft Halla Heavy Industry Union verliessen. In der Stadt Ulsan setzte die Polizei Sonderfahnder ein, um sechs Hyundai-Gewerkschafter zu suchen, und es wurde eine hohe Belohnung für Informationen ausgesetzt, die zu ihrer Festnahme führen würden.

Die Behörden liessen die fünf bis zum 23. Januar frei und zogen die Haftbefehle zurück.

Zwei während der Streiks vom Januar verhaftete andere Gewerkschafter - der am 18. Januar festgenommene Jeung Young-hoon, ein Buchprüfer bei der ABC Boiler Company, und der am 10. Januar festgenommene Kim Eui-kwon, ein betrieblicher Gewerkschaftsvertreter bei Kia Motors - wurden der Verletzung der Versammlungsgesetze und der Behinderung von Recht und Ordnung angeklagt. Letzterem wurde zudem Gewalttätigkeit vorgeworfen.

Zwischen Demonstranten und Bereitschaftspolizei kam es zu mehrfachen gewaltsamen Konfrontationen, vor allem am 11. und 15. Januar, als die Polizei Teilnehmer/innen an KCTU-Versammlungen daran hinderte, zur Kathedrale zu marschieren. Es kam zu zahlreichen Verhaftungen und Verletzungen. Am 14. und 15. Januar organisierte der FKTU einen Generalstreik.

Die Behörden schikanierten eine IBFG/IBS/ TUAC-Mission, die Mitte Januar Seoul besuchte, indem ihre Tätigkeiten von offizieller Seite beschränkt wurden. Die diesbezüglichen Anordnungen besagten, dass ihre Teilnahme an Streikaktivitäten die öffentliche Ordnung stören und gegen das Einwanderungsgesetz verstossen würde, und es wurde mit einer Deportation gedroht. Während sich die Mission in dem Land aufhielt, wurde sie von Sicherheitsbeamten begleitet.

Der KCTU erklärte, dass gegen 129 Beschäftigte bei verschiedenen Unternehmen im Zusammenhang mit den Streiks Disziplinarmassnahmen ergriffen worden seien, u.a. bei der Shamon Cosmetic Company, wo vier Beschäftigte entlassen wurden, bei Hyundai Heavy Industries, bei der Duk Bu Jin Heung Company und bei der Dong Bank Company.

Die Arbeitgeber leisteten zudem Gewalt gegen streikende Beschäftigte Vorschub. Beim Unternehmen Hanra Gong Jo schlugen Betriebsaufseher Gewerkschaftsfunktionäre zusammen und zerstörten Gewerkschaftsausrüstung. Beim Zentralkrankenhaus An-Yang drohte Sicherheitspersonal, auf Gewerkschaftsfunktionäre zu schiessen. 13 Beschäftigte wurden beim Textilunternehmen Sam Pung von Schlägern verletzt. Bei Korea Hukoko wurden Beschäftigte zusammengeschlagen. Beim Kosmetikunternehmen Shampoon Cosmetic Company wurden Gewerkschafter/innen, die sich weigerten, eine "Keine Arbeit, kein Lohn"-Vereinbarung zu unterschreiben, geschlagen.

Berichtet wurde ferner von gewaltsamem Vorgehen der Polizei gegen Streikende, wobei 35 Beschäftigte von Polizisten verletzt wurden, die eine Versammlung auflösten. Cho Young-hyung, ein Beschäftigter beim Automobilhersteller Ul San Hyundai Automobile, setzte sich am 10. Januar als Reaktion auf die Polizeigewalt selbst in Brand und befand sich mehrere Wochen danach immer noch im Krankenhaus.

Die Arbeitgeber verklagten darüber hinaus Gewerkschaftsführer massiv auf Schadenersatz und strengten Prozesse wegen "Einmischung in Geschäftstätigkeiten" an.

Bis zum 21. Januar erklärte die Regierung, sie werde einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Diskussion im Parlament vorbereiten, damit das Gesetz, das am 1. März in Kraft treten sollte, abgeändert werden könne. Die Streiks wurden fortgesetzt.

Am 8. März wurde eine Übereinkunft erzielt. Die am Gesetz von 1996 vorgenommenen Änderungen wurden am 10. März verabschiedet.

Das neue Gesetz gestattete unverzüglich Gewerkschaftspluralismus auf Industrie- und nationaler Ebene.

Die Unternehmen konnten streikende Beschäftigte nur dadurch ersetzen, dass Beschäftigte innerhalb des Unternehmens versetzt wurden.

Ab 2001 würden Banken (mit Ausnahme der Zentralbank) und Busse nicht länger als wesentliche Dienste, in denen eine Zwangsschlichtung vorgeschrieben ist, betrachtet werden.

Das Verbot einer Lohnfortzahlung bei Streiks wurde aufgehoben, aber die Arbeitgeber wurden nicht verpflichtet, die Löhne zu zahlen.

Theoretisch ermöglichten es die Änderungen dem KCTU, ein gesetzlich anerkannter nationaler Gewerkschaftsbund zu werden, er befürchtete jedoch, dass die Behörden andere Gesetze geltend machen würden, um dies zu verhindern.

Am 6. Mai reichte der KCTU einen Zulassungsantrag beim Arbeitsministerium ein.

Am 8. Mai wies das Ministerium den Antrag mit der Begründung zurück, dass gewählte KCTU-Funktionäre, darunter Präsident Kwon Young-kil, gesetzlich nicht für ein Gewerkschaftsamt in Frage kämen, da sie entlassen worden seien, und dass Mitgliedsorganisationen des KCTU, darunter der Koreanische Verband von Metallarbeitergewerkschaften, die Koreanische Gewerkschaft von Lehrkräften und Beschäftigten im Bildungswesen sowie der Gewerkschaftsverband des Konzerns Hyundai, im Gesetz nicht als Gewerkschaftsorganisationen betrachtet würden.

Das Ministerium ersuchte den KCTU, die gesetzlichen Hindernisse bis zum 28. Mai aus dem Weg zu räumen. Der KCTU lehnte dies ab, und das Ministerium schickte den Zulassungsantrag des Bundes am 30. Mai zurück. Der KCTU legte am 4. Juni Einspruch gegen den Verwaltungsentscheid ein. Der Fall wurde daraufhin am 14. Juni an die dem Ministerpräsidenten unterstehende zuständige Kommission überstellt, jedoch am 4. September abgewiesen. Der KCTU erhob am 28. September Verwaltungsklage beim Berufungsgericht. Am Jahresende war er immer noch nicht zugelassen worden.

Staatsbedienstete und Lehrkräfte an öffentlichen und privaten Schulen konnten Gewerkschaften nach wie vor nicht beitreten, keine Tarifverhandlungen führen oder streiken. Ausnahmen wurden im Falle von Arbeiter(inne)n bei den staatlichen Eisenbahnen, in der Telekommunikation und dem Gesundheitswesen gemacht.

Die Regierung hielt das Verbot der Koreanischen Gewerkschaft von Lehrkräften und Beschäftigten im Bildungswesen (CHUNKYOJO) aufrecht, wobei sie argumentierte, dass den Lehrern in der koreanischen Tradition und Gesellschaft ein besonderer Status und eine spezielle Rolle zukomme und die Öffentlichkeit es nicht für angemessen erachte, dass Lehrer/innen Gewerkschaften angehören.

CHUNKYOJO-Funktionäre legten die Ergebnisse einer Meinungsumfrage vor, aus denen hervorging, dass 70% der Öffentlichkeit und 90% der Lehrer/innen im ganzen Land die Legalisierung von Lehrergewerkschaften befürworteten. Die Organisation war am Jahresende nach wie vor illegal.

Konflikte können an ein Schiedsgericht verwiesen werden, und Streiks in öffentlichen Versorgungsbetrieben, die als "wesentliche Dienste" angesehen werden, darunter öffentliche Verkehrsmittel und Eisenbahnen, die Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung, Ölraffinerien, öffentliche Hygiene und medizinische Einrichtungen, Banken und Finanzwesen, Rundfunk und Fernsehen sowie Kommunikation, können verboten werden. Das Gesetz von 1996 weitete diese Liste noch auf die Erdölversorgung und die Münzanstalt aus. Streiks können auch im Namen des öffentlichen Interesses oder aufgrund der Beeinträchtigung der Volkswirtschaft untersagt werden.

Die Behörden können gewerkschaftliche Regelungen und Beschlüsse ändern, eine Person zur Einberufung eines ausserordentlichen Gewerkschaftskongresses ernennen, interne Gewerkschaftsangelegenheiten untersuchen und Tarifverträge annullieren oder abändern.

Aufgrund der Präsidentschaftswahlen vom Dezember wurden keine weitere Arbeitsgesetzänderungen während des Jahres erwartet.

Am 31. August organisierten die Automobilarbeitervereinigung KAWF und die Metallarbeitergewerkschaft KMTU im Zusammenhang mit Freisetzungen und dem Verlust von Renten- und anderen Ansprüchen beim Konzern Kia eine Kundgebung.

Die KAWF-Führung kündigte später einen Hungerstreik ausserhalb des Kia-Betriebes an. Die Polizei löste den Streik auf und nahm den KAWF-Präsidenten, Jo Joon-ho, sowie elf weitere Gewerkschafter fest.

Ende 1997 sassen nach wie vor 29 Funktionäre und aktive Mitglieder des KCTU im Gefängnis, nachdem sie aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit festgenommen worden waren. Das Justizministerium war dabei, im Falle von weiteren 152 KCTU-Mitgliedern Untersuchungen durchzuführen. Zwei Funktionäre der dem FKTU angeschlossenen Telekom-Gewerkschaft KTTU, die Anfang des Jahres im Gefängnis gesessen hatten, wurden später freigelassen, einer gegen Kaution, der andere bis zur Anklageerhebung.

Malaysia Ü98

Das Arbeitsbeziehungsklima insgesamt hat sich während des Jahres weiter verbessert, aber es wurden keine Änderungen an der Arbeitsgesetzgebung Malaysias vorgenommen, die die grundlegenden Gewerkschaftsrechte in erheblicher Weise einschränkt.

Der Arbeitsminister kann die maximal sechsmonatige Auflösung einer Gewerkschaft anordnen, die seiner Ansicht nach "für Zwecke verwendet wird, die den Interessen, der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung in Malaysia oder einem Teil Malaysias abträglich oder damit unvereinbar sind".

Gesetze wie das Gesetz über die innere Sicherheit, das Amtsgeheimnisgesetz, das Presse- und Veröffentlichungsgesetz und das Hochverratsgesetz können zur Einschränkung der Gewerkschaftsrechte herangezogen werden. Laut Strafgesetzbuch ist für öffentliche Versammlungen von mehr als fünf Personen eine polizeiliche Genehmigung erforderlich.

Das Gewerkschaftsgesetz von 1959 und das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1967 sowie anschliessende Zusätze schränken das Recht auf Organisierung ein und ermöglichen weitreichende Einmischungen in Gewerkschaftsangelegenheiten.

Im Rahmen des Gewerkschaftsgesetzes kann eine Gewerkschaft nur Beschäftigte in "einem bestimmten Betrieb, einem Gewerbe, einem Beruf oder einer Industrie oder in ähnlichen Gewerben, Berufen oder Industrien" vertreten. Ein nationaler Gewerkschaftsbund muss sich im Rahmen des Gesetzes für Wirtschaftsunternehmen und nicht als eine Gewerkschaft im Rahmen des Gewerkschaftsgesetzes eintragen lassen.

Das Gesetz räumt dem Generaldirektor für Gewerkschaften weitreichende Befugnisse ein, einschliesslich des Rechtes, "die Gewerkschaften zu beaufsichtigen, zu leiten und zu kontrollieren". Jede Gewerkschaft ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen und ihr Gründungsdatum "zum Zwecke der Strafverfolgung einer Gewerkschaft, die keinen Antrag auf Eintragung stellt", anzugeben.

Der Generaldirektor kann die Eintragung einer Gewerkschaft verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass eine vergleichbare Gewerkschaft bereits existiert, und er kann sich bei der Bearbeitung eines Antrages auf Eintragung so viel Zeit lassen, wie er will. Der Generaldirektor muss seine Zustimmung geben, bevor sich eine Gewerkschaft einer internationalen Gewerkschaftsorganisation anschliessen kann.

Im Rahmen dieser Gesetzgebung wird 160.000 vorwiegend weiblichen Beschäftigten von multinationalen Unternehmen der Elektronikbranche seit Anfang der siebziger Jahre das Recht auf die Organisierung einer nationalen Gewerkschaft für ihre Industrie verweigert. Sie können lediglich Betriebsgewerkschaften beitreten.

Beschäftigte, die Betriebsgewerkschaften in dem Sektor gründen, stossen gewöhnlich auf die Feindseligkeit der Betriebsleitung und sehen sich u.a. mit Entlassungsdrohungen konfrontiert.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können Gewerkschaften nur in bestimmten Ministerien, Abteilungen, Berufen oder Gewerben gründen. Die Gewerkschaften können sich Verbänden anschliessen, jedoch keine Tarifverhandlungen führen. Ein Ratssystem beschränkt sie auf "die Abgabe von Meinungen" zu den für die Löhne und Gehälter und sonstige Bedingungen des Dienstes geltenden Grundsätzen. Streiks sind praktisch unmöglich. Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Körperschaften dürfen lediglich hausinternen Gewerkschaften beitreten, obwohl sich diese dem Verband der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anschliessen können.

Die Regierung und die Arbeitgeber fördern die Gründung hausinterner Gewerkschaften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Die Gewerkschaften berichten, dass sie bei ihrer Organisierungsarbeit nach wie vor auf Schwierigkeiten stossen. Viele Arbeitgeber, einschliesslich einiger multinationaler Gesellschaften, scheuen keine Mühen, wenn es darum geht, Gewerkschaften die Anerkennung zu verweigern und Tarifverhandlungen zu umgehen. Häufig fechten sie die Weisung der Regierung hinsichtlich der Anerkennung einer Gewerkschaft an und weigern sich, Arbeitsgerichtsentscheide im Zusammenhang mit der Wiedereinstellung ungerechtfertigterweise entlassener Beschäftigter zu befolgen.

Die Gewerkschaften dürfen ihre Gelder nicht für politische Zwecke verwenden. Das Gesetz umfasst eine lange Liste von Angelegenheiten, die als "politische Ziele" bezeichnet werden können. Der Arbeitsminister kann diese Liste noch ergänzen.

Das Streikrecht ist erheblich eingeschränkt. Zwei Drittel der Belegschaft müssen sich bei einer geheimen Streikurabstimmung für einen Streik aussprechen, und die Abstimmung muss einen Beschluss bezüglich der "Art der im Verlauf eines solchen Streiks zu ergreifenden bzw. zu unterlassenen Massnahmen" beinhalten. Selbst in Fällen, in denen eine Gewerkschaft eine geheime Urabstimmung durchgeführt und ein Mandat für einen Streik erhalten hat, ist dieser Berichten zufolge schon vom Generaldirektor für Gewerkschaften untersagt worden, weil er mit dem Beschluss nicht zufrieden war. Der Minister ist befugt, für die an einem Konflikt beteiligten Parteien eine Zwangsschlichtung vorzuschreiben.

Streiks aufgrund von Konflikten im Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Anerkennung, ungerechtfertigten Entlassungen, Schikanierungen und Diskriminierung sind verboten.

Das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1967 in seiner geänderten Fassung von 1980 schränkt Tarifverhandlungen ein, insbesondere im öffentlichen Sektor und in den "Pinonier"-Betrieben. Bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit Einstellungen und Kündigungen, Versetzungen und Beförderungen, Entlassungen und Wiedereinstellungen sind von Tarifverhandlungen ausgeschlossen, und die Beschäftigten können im Zusammenhang mit diesen Fragen nicht streiken.

Vor zwei Jahren hat die Regierung erklärt, dass sie die Streichung der Bestimmungen bezüglich des "Pionier"-Status aus dem Arbeitsbeziehungsgesetz formell gebilligt habe und dabei sei, Massnahmen zu ergreifen, um die Bestimmungen aufzuheben.

Laut Arbeitsminister ist es ausländischen Beschäftigten untersagt, Gewerkschaften beizutreten, obwohl es im Gesetz lediglich heisst, dass nur malaysische Staatsangehörige ein Gewerkschaftsamt innehaben können. Dennoch schreiben die Behörden weiterhin in Arbeitsgenehmigungen Bedingungen fest, denen zufolge ausländischen Beschäftigten das Recht auf einen Gewerkschaftsbeitritt verweigert wird.

Neuseeland

Die neuseeländische Regierung hat die IAO-Empfehlungen, wonach sie das Gesetz aus dem Jahr 1991 über Arbeitsverträge modifizieren solle, weiterhin ignoriert. Mit dem Gesetz wurde das bestehende System der Tarifverträge und "Awards" (landesweit geltende Tarifvereinbarungen mit Gesetzeskraft) abgeschafft und durch individuelle Beschäftigungsverträge ersetzt.

1994 stellte die IAO fest, dass das Gesetz mit der Vereinigungsfreiheit und der Förderung und Unterstützung von Tarifverhandlungen unvereinbar sei und empfahl, es im Anschluss an dreigliedrige Beratungen zu novellieren. Sie empfahl ferner, im Rahmen des Gesetzes verbotene Streiks im Zusammenhang mit überbetrieblichen Tarifvereinbarungen zu legalisieren. Die IAO bekräftigte diese Empfehlungen an die Regierung Neuseelands im Jahr 1996.

Das Gesetz über Arbeitsverträge war eins der Hauptinstrumente der staatlichen Politik zur Deregulierung des Arbeitsmarktes. Dadurch wurde der Tarifverhandlungsprozess durch individuelle Beschäftigungsverträge ersetzt. In dem Gesetz heisst es, dass rechtsverbindliche Verträge zwischen einzelnen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern das Beschäftigungsverhältnis regeln sollen, sofern nichts anderes beschlossen wird.

Wenn Arbeitnehmer/innen unter einen kollektiv ausgehandelten Vertrag fallen wollen, müssen sie dies ausdrücklich erklären, und sie können sich bei den Verhandlungen von einem Verhandlungsführer, nicht unbedingt einer Gewerkschaft, vertreten lassen. Der Arbeitgeber muss den Verhandlungsführer anerkennen, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, tatsächlich zu verhandeln.

Durch das Gesetz über Arbeitsverträge ist die Zahl der Beschäftigten, die unter Tarifverträge fallen, halbiert worden, und die Reallöhne gingen zurück. Am schlimmsten waren die Auswirkungen in Kleinbetrieben.

Der New Zealand Council of Trade Unions (NZCTU) berichtete, dass Beschäftigte gedrängt worden seien, individuelle Verträge zu unterzeichnen, die einseitig von den Arbeitgebern festgelegt worden waren, zum Teil auch in den Fällen, in denen die betroffenen Beschäftigten eine Gewerkschaft mit den Verhandlungen in ihrem Namen beauftragt hatten.

Auch das Streikrecht wurde durch das Gesetz eingeschränkt, insbesondere durch das Verbot von Streiks, die auf den Abschluss überbetrieblicher Tarifverträge abzielen. Damit wurde den vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Verhandlungen auf rein betrieblicher Ebene gesetzlich Vorschub geleistet.

Pakistan Ü87/Ü98

Eine Vielzahl von Beschäftigten kann keinen Gewerkschaften angehören, darunter bestimmte öffentliche Bedienstete, Lehrer/innen, Krankenhausbeschäftigte, Landarbeiter/innen, Beschäftigte bei den Eisenbahnen, Beschäftigte in zahlreichen verteidigungsrelevanten Einrichtungen, Aufsichtspersonal und Beschäftigte in leitenden Funktionen, Forstarbeiter/innen sowie die Beschäftigten in den Freien Exportzonen (FEZ).

Unter bestimmten Umständen können Beschäftigte, denen ein Gewerkschaftsbeitritt untersagt ist, Vereinigungen gründen. Sie verfügen jedoch entweder nur über begrenzte oder gar keine Tarifverhandlungsrechte und dürfen weder streiken noch Dachverbänden beitreten.

Am 2. Juli hob das Oberste Gericht ein Gesetz aus dem Jahr 1978 auf, mit dem den Beschäftigten der pakistanischen Fernsehgesellschaft und der Zivilluftfahrtbehörde ein Gewerkschaftsbeitritt und Tarifverhandlungen untersagt worden waren. Es entschied, dass dieses Verbot verfassungswidrig sei. Das Gericht stellte jedoch auch fest, dass diese Beschäftigten nicht streiken dürfen.

Die Arbeitgeber haben fingierte Beförderungen in leitende Positionen ausgesprochen, um in Sektoren wie der Stahlindustrie, bei den Eisenbahnen sowie im Banken- und Finanzsektor eine gewerkschaftliche Organisierung zu verhindern.

Das Gesetz aus dem Jahr 1952 über die Aufrechterhaltung wesentlicher Dienste (Essential Services Maintenance Act - ESMA) verbietet Streiks und verweigert oder beschränkt Tarifverhandlungen. Die Regierung kann jeden Dienst bzw. jeden Betrieb zu einer öffentlichen Versorgungseinrichtung erklären und den ESMA-Beschränkungen unterwerfen, so dass es Beschäftigten untersagt werden kann zu kündigen und entlassene Beschäftigte nicht vor Gericht gehen können. Eine Vielzahl von Regierungsdiensten und staatlichen Unternehmen ist bereits unter das ESMA gefallen, und die Regierung hat erklärt, dass nach wie vor acht Dienste den ESMA-Beschränkungen unterlägen.

Streiks in unter das ESMA fallenden Industrien oder Diensten werden mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft geahndet.

Beschäftigten in Banken und Kreditinstituten wird das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert.

Durch 1997 an der Bankenverordnung vorgenommene Änderungen wurden während der Banköffnungszeiten sämtliche Gewerkschaftsaktivitäten untersagt, und es wurde festgelegt, dass ein Beschäftigter kein Gewerkschaftsmitglied oder -funktionär in einer Bank sein kann, in der er nicht selbst beschäftigt ist. Jeder, der gegen das Gesetz verstösst, muss mit einer Geldstrafe oder einer bis zu dreijährigen Haftstrafe oder beidem rechnen. Die dem Gewerkschaftsdachverband APFTU angeschlossene Bankangestelltengewerkschaft hat das Verbot mit der Begründung, dass es verfassungswidrig sei, vor dem Obersten Gericht angefochten.

Die Beschäftigten in den FEZ können weder Tarifverhandlungen führen noch streiken und sind nicht vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber oder vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geschützt. Speziell eingerichtete Industriezonen sind im Rahmen des "Auslandsinvestorenplans" vom Arbeitsgesetz ausgenommen. Das Finanzgesetz von 1992 befreit Industrien, die über 70% ihrer Erzeugnisse exportieren, von allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Behörden verfügen über weitreichende Befugnisse, um in innere Gewerkschaftsangelegenheiten einzugreifen.

Die Gewerkschaften müssen langwierige und mühselige Verfahren durchlaufen, bevor sie zu einem Streik aufrufen können. Infolgedessen sind die meisten Streiks spontan und illegal. Sie werden häufig von der Polizei aufgelöst und von den Arbeitgebern als Rechtfertigung für Entlassungen benutzt. Die Regierung kann jeden Streik beenden, der bereits 30 Tage gedauert hat.

Den Gewerkschaften zufolge sind die Arbeitsgerichte ineffizient und häufig korrupt, die Arbeitsgesetze werden nicht wirksam umgesetzt, und bestimmte Politiker, Lokalbehörden und Geschäftskreise arbeiten zusammen, um die Arbeitnehmerrechte zu unterdrücken. Es wird auf Einschüchterung und Gewalt zurückgegriffen, um die Beschäftigten an einer Organisierung zu hindern.

Der Prozess der Gewerkschaftsregistrierung sowie der Einsprucherhebung kann Jahre dauern, wenn ein Arbeitgeber gegen die Gründung einer Gewerkschaft ist. Während dieser Zeit werden die Gewerkschaftsorganisatoren belästigt und schikaniert, und die Arbeitgeber können die Gewerkschaften in kostspielige und langwierige Prozesse verwickeln.

Die Arbeitgeber umgehen die Arbeitsgesetze, indem sie statt eines grösseren Unternehmens eine Vielzahl kleinerer Betriebe anmelden, auch wenn die Beschäftigten alle auf demselben Gelände angestellt sind. Darüber hinaus werden die Beschäftigten mit immer neuen befristeten Verträgen eingestellt.

Die Arbeitsgesetze gelten zwar auch in den 72 Industriezonen, bieten jedoch kaum oder überhaupt keinen Schutz. Das Industrielände Gadoon Amazi ist für seine gewerkschaftsfeindliche Politik berüchtigt. Das Sicherheitspersonal der Betriebe ist dort mit Gewehren ausgerüstet. Die meisten gewerkschaftlichen Organisierungsversuche sind mit aktiver Unterstützung der lokalen Behörden, der Polizei und des Arbeitsministeriums unterdrückt worden. Entlassene Gewerkschafter/innen werden auf schwarze Listen gesetzt. Die dortigen Arbeits- und Arbeitsschutzbedingungen sind extrem schlecht.

Vor dem Hintergrund allgemeiner Kritik an der pakistanischen Arbeitsgesetzgebung aus dem In- und Ausland hatte die Regierung 1993 eine dreigliedrige Task Force "Arbeitspolitik" eingerichtet. Diese Task Force hat ihre Empfehlungen 1994 abschliessend formuliert; die Regierung ist nach wie vor dabei, sie zu "prüfen". Im August hat sie allerdings einen neuen Ausschuss mit den Gewerkschaften eingesetzt, der die Arbeitsgesetze prüfen soll.

Anfang des Jahres lehnte es die Regierung ab, den Fluglotsen einen Gewerkschaftsbeitritt zu gestatten, und sie schikanierte Funktionäre der Angestelltengewerkschaft der pakistanischen Zivilluftfahrtbehörde, der All Pakistan Civil Aviation Authority Progressive Employees’ Union.

Die Gewerkschaften protestierten im Laufe des Jahres gegen die Privatisierung und die anschliessenden Arbeitsplatzverluste. Die Regierung gab bekannt, dass rund 200.000 Staatsbedienstete ihren Arbeitsplatz verlieren würden.

Der PNFTU protestierte gegen den Plan des "goldenen Handschlags" bei der Habib Bank Ltd. sowie gegen ähnliche Pläne anderer Einrichtungen, in deren Rahmen Tausende Beschäftigte mit einer unangemessenen Entschädigung freigesetzt wurden.

Mit einem neuen Gesetz wurde es den Beschäftigten staatlicher Unternehmen untersagt, mit ihren Beschwerden vor die Arbeitsgerichte oder die Nationale Arbeitsbeziehungskommission zu gehen, vor allem wenn es dabei um die Schikanierung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ging. Statt dessen wurden sie gezwungen, vor ein Dienstleistungsgericht zu gehen.

Im September griffen ranghohe Regierungsminister, einschliesslich des Premierministers und des Arbeitsministers, in Gewerkschaftswahlen bei der pakistanischen Fluglinie Pakistan International Airlines ein, indem sie den Beschäftigten Vergünstigungen anboten und andere Versprechungen machten, wenn sie für eine bestimmte Gewerkschaft stimmten.

Nach zahlreichen Entlassungen und Prozessen wurde 1996 schliesslich eine dem Gewerkschaftsdachverband APFOL angeschlossene Gewerkschaft bei einem Bauvorhaben - einem riesigen Wasserkraftwerk am Fluss Indus - des Bauunternehmens Ghazi Barotha Contractors, einem hauptsächlich italienischen Gemeinschaftsunternehmen, zugelassen.

Die Betriebsleitung liess auch eine vom Unternehmen unterstützte Gewerkschaft zu. Bei den Wahlen des Tarifverhandlungsführers erhielt die APFOL-Gewerkschaft 90% der Stimmen und legte der Betriebsleitung ihre Forderungen vor. Das Unternehmen begann mit der Entlassung von Beschäftigten und der Belästigung aktiver Gewerkschaftsmitglieder und derjenigen, die ein Gewerkschaftsamt innehatten. Bei dem Versuch, das Bauvorhaben zu einem wesentlichen Dienst zu erklären, in dem die Beschäftigten weder Tarifverhandlungen führen noch streiken könnten, machte das Unternehmen gemeinsame Sache mit den Behörden.

Die Gewerkschaft setzte durch, dass die entlassenen Beschäftigten wiedereingestellt wurden, aber die Unternehmensleitung lehnte Verhandlungen erneut ab und drohte mit der Entlassung von Beschäftigten. Die Gewerkschaft erwirkte eine gerichtliche Verfügung, um dies zu verhindern.

Am 26. August griff die Polizei eine von der Gewerkschaft gegen die gewerkschaftsfeindlichen Taktiken des Unternehmens organisierte Demonstration ausserhalb des Parlamentes in Islamabad an. Rund 200 Personen wurden verhaftet.

Im Oktober entliess das Unternehmen 600 Beschäftigte. Gewerkschaftsführer begannen ausserhalb des Unternehmensgeländes einen Hungerstreik.

Papua-Neuguinea Ü98

Die Regierung kann Schiedssprüche aufheben und Lohnvereinbarungen für null und nichtig erklären, wenn sie im Widerspruch zur Regierungspolitik oder zum nationalen Interesse stehen.

Im Rahmen des Gesetzes über die innere Sicherheit aus dem Jahr 1993 kann das Kabinett Personen einsperren und Organisationen verbieten, von denen es meint, dass sie dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Die Polizei verfügt über unbegrenzte Befugnisse, um Personen ohne Anklageerhebung festzunehmen und ohne Gerichtsverfahren festzuhalten sowie Eigentum ohne Durchsuchungsbefehl zu durchsuchen. Das Gesetz kehrte ferner die Beweislast um, so dass die beschuldigte Person ihre Unschuld beweisen muss. Der Gewerkschaftsdachverband des Landes hat das Gesetz als direkte Gefahr für die Demokratie und die Gewerkschaftsrechte bezeichnet.

Im Oktober entliess das Unternehmen Vanimo Forest Products Pty Ltd. 207 Beschäftigte, wobei es angab, seine Tätigkeiten aufgrund einer Erhöhung der Ausfuhrsteuer für Holz sowie aufgrund anderer Wirtschaftsfaktoren auslaufen zu lassen.

Das Unternehmen hatte zunächst beabsichtigt, 500 Beschäftigte zu entlassen, und das Aufsichtspersonal hatte gewarnt, dass Gewerkschaftsmitglieder die ersten sein würden, die gehen müssten. Die Gewerkschaft konnte die Zahl der Entlassungen im Rahmen von Verhandlungen auf 200 reduzieren. Diese Beschäftigten wurden am 13. Oktober entlassen. Am darauffolgenden Tag entliess das Unternehmen weitere sieben Beschäftigte fristlos, ohne der Gewerkschaft etwas davon zu sagen, und es drohte der Gewerkschaft mit "ernsten Konsequenzen, falls sie weiterhin agitiert". Nach Ansicht der Gewerkschaft wollte das Unternehmen seine Produktion lediglich in seinen Hauptbetrieb verlagern und sich dabei der Gewerkschaftsmitglieder entledigen.

Philippinen Ü87/Ü98

Der Arbeitsminister kann eine Zwangsschlichtung anordnen und Streikende an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern, wenn er der Ansicht ist, dass die Streiks dem nationalen Interesse zuwiderlaufen.

Die Regierung erklärte, sie habe einen Gesetzentwurf erarbeitet, um diese Befugnisse auf Streiks in wesentlichen Diensten zu begrenzen, aber dieser Entwurf wurde im Verlauf des Jahres nicht verabschiedet und räumte dem Präsidenten zudem unbegrenzte Befugnisse ein, um in Streiks einzugreifen.

Gewerkschaftsfunktionäre können aufgrund ihrer Teilnahme an einem illegalen Streik entlassen und für maximal drei Jahre inhaftiert werden.

Die Beschäftigten des öffentlichen Sektors verfügen über keinerlei Tarifverhandlungsrechte und dürfen nicht streiken. Der Regierung zufolge sei ein Gesetzentwurf, mit dem Regierungsangestellten das Streikrecht unter bestimmten Umständen gewährt werden solle, im Kongress anhängig.

Eine Gewerkschaft kann nur dann eingetragen werden, wenn sie mindestens 20% der Beschäftigten in einer Verhandlungseinheit vertritt. Das Gesetz erfordert eine übermässig grosse Anzahl Gewerkschaften, bevor ein Verband oder ein nationaler Bund gegründet werden kann. Ausländer können Gewerkschaften weder gründen noch beitreten, wenn mit ihrem Heimatland keine Gegenseitigkeitsvereinbarung besteht.

Gewerkschaftsfunktionäre müssen in dem Unternehmen beschäftigt sein, dessen Belegschaft sie vertreten.

Es hat zahlreiche Berichte gegeben, wonach sich Arbeitgeber Gewerkschaftsanerkennungswahlen widersetzt haben, um zu verhindern, dass sich die Gewerkschaften als Tarifverhandlungsführer etablieren konnten. Stehen derartige Anerkennungswahlen an, werden die Beschäftigten häufig entlassen, um die Gewerkschaften zu zerstören.

Das japanische Elektronikunternehmen Uniden Philippines Inc. suspendierte nahezu 100 Beschäftigte bei seinem Betrieb FTI Complex aufgrund ihrer Gewerkschaftsaktivitäten, die u.a. einen eintägigen Streikposten am 10. Februar beinhaltet hatten. Die Gewerkschaft SMU-ALU protestierte gegen illegale Entlassungen, illegale Suspendierungen, erzwungene Überstunden, hohe Produktionsquoten, die Verweigerung einer Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen sowie gegen das Verbot, während der Arbeitszeit zur Toilette zu gehen. Das Unternehmen hat seit über vier Jahren Gewerkschaftsanerkennungswahlen verzögert.

Im Anschluss an einen Streik im Zusammenhang mit der Entlassung von 54 Beschäftigten, darunter 18 Gewerkschaftsfunktionäre und -mitglieder, gab das Unternehmen am 16. April seine vorübergehende Schliessung bekannt. Zwei Tage vor der Schliessung löste bewaffnetes Sicherheitspersonal des Betriebes Streikposten auf. Viele der grösstenteils weiblichen Beschäftigten wurden verletzt und mussten sich wegen Gehirnerschütterung behandeln lassen. Ein Sicherheitsbeauftragter des Unternehmens schlug einen Beschäftigten mit einem Schutzschild aus Glasfasern auf den Kopf. Ein anderer wurde von einem Unternehmensfahrzeug erfasst.

Einen Tag vor der Schliessung versuchte das Arbeitsministerium zu vermitteln. Das Unternehmen erklärte, es werde eher seine Tore schliessen, als entlassene Beschäftigte wiedereinzustellen. Es gab bekannt, dass es sein Werk nach China verlegen werde, falls das Ministerium auf der Wiedereinstellung der Beschäftigten beharre.

In den Freien Exportzonen (FEZ) und der wachsenden Zahl der Sonderzonen und regionalen Industriezentren gibt es nur sehr wenige Gewerkschaften.

Rund 175.000 Personen sind in diesen Zonen beschäftigt. Das Arbeitsgesetz gilt dort zwar theoretisch auch, aber in der Praxis wird eine Politik nach dem Motto "Keine Gewerkschaft, kein Streik" verfolgt und von ausländischen Investoren, Kommunalverwaltungsbeamten und Zonenverwaltern in Kraft gesetzt. Wie anderswo auch werden die Beschäftigten in den Zonen in zunehmendem Masse mit befristeten Verträgen eingestellt.

Die Massnahmen zur Ausschaltung von Gewerkschaften nehmen in den Zonen gewöhnlich die Form von Einschüchterungen der Belegschaften sowie von Entlassungs- und Fabrikschliessungsandrohungen an. Häufig verlassen die Unternehmen lieber die Zonen, als dass sie Gewerkschaften zulassen. Gewerkschaftsführer und -organisatoren werden entlassen und diskriminiert und von anderen Unternehmen auf schwarze Listen gesetzt. Die Beschäftigten werden häufig daran gehindert, ausserhalb ihres Tätigkeitsbereiches untereinander Kontakt aufzunehmen.

Die Behörden führen kaum Inspektionen durch. Das Arbeitsministerium hat sich als nicht bereit oder nicht in der Lage erwiesen, das Gesetz in den Zonen in Kraft zu setzen. Lediglich in der Zone Bataan hat eine erfolgreiche Organisierung stattgefunden.

In der Freihandelszone Cavite in der Nähe von Manila fanden trotz ihrer Politik nach dem Motto "Keine Gewerkschaft, kein Streik" drei Gewerkschaftsanerkennungswahlen statt, und 1996 wurden zum ersten Mal überhaupt zwei Tarifverträge unterzeichnet. Inzwischen gibt es dort neun eingetragene Gewerkschaften. In der Zone sind rund 35.000 Personen, davon 75% junge Frauen, hauptsächlich in koreanischen, japanischen, taiwanischen und deutschen Unternehmen beschäftigt. Sie sind verpflichtet, ein Dokument zu unterschreiben, das besagt, dass der Arbeitgeber sie entlassen kann, wenn sie heiraten. Massenentlassungen von Beschäftigten, die Gewerkschaften beitreten, erzwungene Überstunden und schlechte Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung.

In der FEZ Mactan, in der rund 21.000 Personen beschäftigt sind, gibt es keine Gewerkschaften. Die Beschäftigten werden überwacht und können sich nicht in Gruppen versammeln. Organisatoren haben keinen Zutritt zu der Zone. In der Zone von Baguio City gibt es ebenfalls keine Gewerkschaften.

In der Sonder-FEZ Subic Bay hat der Vorsitzende der Subic Bay Metropolitan Authority und Zonenverwalter die Zone für "gewerkschaftsfrei" erklärt. Er hat ein "Arbeitszentrum" eingerichtet, das angeblich Arbeitsstreitigkeiten behandeln und die Beschäftigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen soll. Nach Aussage der Beschäftigten diente das Zentrum dazu, Betriebsgewerkschaften Vorschub zu leisten. Wachpersonal hinderte Inspektoren des Arbeitsministeriums an der Durchführung unabhängiger Betriebsinspektionen.

Am 4. Dezember 1997 stellten vier Arbeitnehmergenossenschaften, DARBCO, SEARBMPCO, DARBMUPCO und CFARBMPCO, ihre Bananenerzeugung für Stanfilco, eine philippinische Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Dole Food Company, ein, weil Dole weniger als die Produktionskosten bezahlte.

Am 22. Dezember rissen 500 schwerbewaffnete Wachmänner des Unternehmens, angeheuerte Schläge, Polizisten und Teile des 432. Infanteriebataillons die von DARBMUPCO errichteten Barrikaden nieder. Sie besetzten die Genossenschaft und verlegten Stacheldraht auf der Zufahrtsstrasse. Zahlreiche Beschäftigte auf Streikposten wurden beschossen und geschlagen, und ihre improvisierten Unterkünfte und persönlichen Sachen wurden verbrannt. Funktionäre und Mitglieder des Vorstands der Genossenschaft sehen sich mit einer Strafanklage wegen Brandstiftung konfrontiert, obwohl es die andere Seite war, die die Brände gelegt hatte.

Der Konflikt zwischen den Beschäftigten in der Region und Dole und seiner Tochtergesellschaft Stanfilco geht auf das Jahr 1989 zurück, als ein von der National Federation of Labour (NFL) organisierter Streik für illegal erklärt und die NFL gezwungen worden war, Stanfilco Schadenersatz in erheblicher Höhe zu zahlen. 1997 versuchte Dole, die Zahlung des ausstehenden Betrages - rund vier Millionen Pesos - durch die Beschlagnahme der Gewerkschaftsbeiträge und sämtlicher Vermögenswerte der Gewerkschaft zu erreichen, einschliesslich eines Bildungszentrums, das mit von schwedischen Gewerkschaften gespendeten Mitteln gebaut worden war.

Diese Bedrohung des Gewerkschaftsvermögens war zum Teil dazu gedacht, die Gewerkschaft dazu zu zwingen, ihre Unterstützung der Bananenerzeugergenossenschaften, die den Bananenpreis mit den örtlichen Dole-Tochtergesellschaften aushandelten, aufzugeben.

Salomonen

Während eines Konfliktes in der Holzindustrie, der Ende September begann, wurde ein Gewerkschaftsorganisator festgenommen und viele Beschäftigte wurden entlassen.

Mitglieder der Solomon Island National Union of Workers (SINUW) traten aufgrund der Weigerung des Unternehmens, Earth Movers (Solomons), ihren Tarifvertrag neu zu verhandeln, in den Ausstand.

Das Unternehmen erwirkte eine Verfügung des Obersten Gerichtes gegen die Streikenden und entliess sie alle. Es erwirkte ferner eine gerichtliche Anordnung, mit der den Streikenden der Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen, Streikposten auf Betriebsgelände oder in der Nähe des Betriebsgeländes, die Behinderung von Unternehmensfahrzeugen oder -beschäftigten im ganzen Land, das Herantreten an einen Beschäftigten des Unternehmens oder eine Ersatzkraft sowie sämtliche Einmischungen in die Tätigkeiten des Unternehmens untersagt wurden.

Am 15. Oktober wurde George Kame, ein Gewerkschaftsorganisator, festgenommen und inhaftiert, weil er angeblich gegen die gerichtliche Verfügung verstossen hatte. Er wurde einen Tag später aus dem Gefängnis freigelassen, blieb jedoch in Polizeigewahrsam. Das Unternehmen versuchte, die Beschäftigten aus ihren Unterkünften in sieben Holzfällerlagern auszuweisen und strengte einen Prozess gegen die Gewerkschaft an.

Die Regierung reagierte auf den internationalen Gewerkschaftsdruck, indem sie die Gewerkschaft und das Unternehmen vor ein Schlichtungsgremium zitierte.

Nach ersten Anhörungen vor dem Schlichtungsgremium erwirkte das Unternehmen Anfang Dezember einen Entscheid des Obersten Gerichtes, mit dem die Angelegenheit an das Oberste Gericht zurückverwiesen wurde. Das Unternehmen begann daraufhin mit Verzögerungstaktiken, um einen Beschluss bis nach Weihnachten zu vertagen, da es davon ausging, dass die Beschäftigten unter dem Druck stünden, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, um während der Weihnachtsferien Geld für ihre Familien zu haben.

Singapur Ü98

Der Spielraum für Tarifverhandlungen wird durch das Gesetz eingeschränkt.

Tarifverträge müssen vom Arbeitsschlichtungsgericht bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten können. Das Gericht kann die Eintragung eines Tarifvertrages aus Gründen des öffentlichen Interesses verweigern, obwohl in der Praxis nicht über solche Fälle berichtet wurde.

Der Gewerkschaftsdachverband NTUC hat die Regierung weiterhin aufgefordert, die gesetzliche Bestimmung, wonach Tarifverträge in neugegründeten Unternehmen keine günstigeren Bedingungen als das im Beschäftigungsgesetz festgelegte gesetzliche Minimum vorsehen dürfen, abzuändern. Dem NTUC zufolge ist diese Bestimmung überholt, da stets Ausnahmen gemacht worden und Tarifverträge in neuen Unternehmen häufig über das gesetzliche Minimum hinausgegangen sind.

Sri Lanka Ü87/Ü98

Die Regierung hat es erneut versäumt, die 1995 nach Verhandlungen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern verabschiedete Nationale Arbeitnehmercharta umzusetzen. Die Charta stärkte die Gewerkschaftsrechte, indem das Vereinigungsrecht und das Tarifverhandlungsrecht garantiert und geschützt wurden.

Einige Arbeitgeber waren gegen die Inkraftsetzung der Charta, insbesondere der Klausel im Zusammenhang mit der Anerkennung von Gewerkschaften. Obwohl Arbeitsgesetzänderungen im Parlament eingebracht worden waren, um den Grossteil der Bestimmungen der Charta aufzunehmen, wurde bezüglich dieser Zusätze kein Beschluss gefasst, und es wurde ein Unterausschuss des Kabinetts eingerichtet, um Empfehlungen bezüglich des Inhaltes der Charta auszusprechen.

Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber nicht, Gewerkschaften für Tarifverhandlungszwecke anzuerkennen. Die Gesetze zum Schutz der Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung sowie vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber sind unzureichend und werden nur lückenhaft in Kraft gesetzt.

Streiks in vom Präsidenten zu wesentlichen Diensten erklärten Industrien sind verboten. Öffentliche Bedienstete dürfen nicht streiken, obwohl einige dies dennoch tun.

Der Widerstand des Gewerkschaftsbundes CMU gegen die Privatisierung des Queen Elizabeth Terminals im Hafen von Colombo, der Hauptstadt, veranlasste die Hafenbehörden zu einer gewerkschaftsfeindlichen Politik.

Vier aktive Gewerkschafter, darunter der stellvertretende Sekretär der CMU-Hafengewerkschaft, wurden in "Zwangsurlaub" geschickt; andere wurden in den Hafen von Galle, über 150 Kilometer vom Colombo entfernt, versetzt; und dem Berater der Gewerkschaft wurde der Zutritt zum Hafen verweigert und sein Besucherausweis entzogen.

Das Arbeitsgesetz wird in den Freien Exportzonen, in denen rund 96.000 vorwiegend weibliche Beschäftigte arbeiten, nicht in Kraft gesetzt. Beschäftigte, die versuchen, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, werden entlassen und haben keinen Zutritt mehr zu den Zonen. Die Polizei hindert die Beschäftigten daran, innerhalb oder in der Nähe der Zonen Versammlungen abzuhalten. Die Zonen werden streng bewacht, und Gewerkschaftsorganisatoren haben keinen Zutritt. Die Arbeitgeber stellen Sicherheitspersonal ein, um die Beschäftigten zu überwachen, und es kursieren Berichte, wonach auch private paramilitärische Sicherheitskräfte im Einsatz sind.

Die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Zonen werden von der staatlichen Investitionsbehörde (Board of Investments - BOI) festgelegt. Die BOI führt auch den Vorsitz bei den obligatorischen Sitzungen der gemeinsamen Arbeitnehmer-Arbeitgeberausschüsse. BOI-Mitarbeiter greifen auf Ersuchen der Arbeitgeber in Arbeitskonflikte ein und arbeiten im Falle eines Streiks häufig mit der Polizei zusammen.

Taiwan

Beamte, Lehrer/innen und Beschäftigte in der Verteidigungsindustrie dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten, obwohl ein Gerichtsentscheid aus dem Jahr 1995 besagte, dass das Recht auf Organisierung in der Verfassung Taiwans verankert sei.

Es ist lediglich ein Gewerkschaftsdachverband zugelassen. Die Regierung hat einen Antrag auf die Gründung eines zweiten Dachverbandes im Jahr 1994 abgewiesen und keinen Einspruch gegen den Beschluss zugelassen. Das Gesetz gestattet in einer geographischen Region nicht mehr als eine Gewerkschaft.

Das Arbeitsgesetz legt fest, dass Gewerkschaftsstatuten und -satzungen den Behörden zur Prüfung vorzulegen sind. Die Behörden können Gewerkschaften auflösen, wenn sie die Eintragungsbestimmungen nicht erfüllen oder wenn ihre Tätigkeiten "die öffentliche Ordnung stören".

Das Streikrecht wird auf vielerlei Weise eingeschränkt, so dass es schwierig ist, einen legalen Streik durchzuführen. Geschwächt werden dadurch auch die Tarifverhandlungen. Die Behörden können eine Vermittlung oder Schlichtung vorschreiben, während der die Beschäftigten nicht streiken dürfen.

Der Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ist unzureichend, da das Gesetz keine Bestrafung vorsieht. Berichten zufolge wurden im Laufe des Jahres rund 20 Gewerkschaftsfunktionäre und -funktionärinnen entlassen.

Bezüglich eines 1996 bekanntgegebenen Gesetzentwurfes zur Abänderung des Gewerkschaftsgesetzes, mit dem Beamten und Lehrer(inne)n die Gründung von Gewerkschaften gestattet werden sollte und überbetriebliche Gewerkschaften ins Leben gerufen sollten, gab es nichts Neues. Es war erwartet worden, dass der Gesetzentwurf dem Parlament vor Ende 1996 vorgelegt würde.

Taiwans Versammlungsgesetz untersagt Demonstrationen, die nicht von den Behörden genehmigt wurden. Beschäftigte können verklagt und in Haft genommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit Arbeitskonflikten ohne Genehmigung Proteste organisieren.

Thailand

Mit dem Arbeitsbeziehungsgesetz für Staatsbedienstete aus dem Jahr 1991 wurden Gewerkschaften für staatliche Bedienstete abgeschafft. Dadurch wurde über 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Gewerkschaftsmitgliedschaft verweigert und der Gewerkschaftsmitgliederstand halbiert.

Gemäss dem von einer Militärregierung eingebrachten Gesetz wurden die Gewerkschaften im staatlichen Sektor durch Staatsbedienstetenvereinigungen ersetzt, die weder Tarifverhandlungen führen noch streiken können. Sie haben lediglich eine begrenzte beratende Funktion. Das Gewerkschaftsvermögen wurde an die Vereinigungen überwiesen.

Die Vereinigungen dürfen keine landesweiten Verbände bilden oder sich bestehenden Gewerkschaftsbünden des privaten Sektors anschliessen. Sie haben jedoch ein Verbindungsgremium eingerichtet, den Ausschuss für die Beschäftigten staatlicher Unternehmen, obwohl dieser keine Gewerkschaftsfunktionen erfüllen kann. Für die Gründung einer Vereinigung ist eine hohe Mindestzahl von Beschäftigten erforderlich. Pro Sektor wird lediglich eine Vereinigung zugelassen.

Während des Jahres 1997 wurde keine Reform dieses Gesetzes durchgeführt.

Ein dem Parlament im Dezember 1996 vorgelegter Gesetzentwurf, durch den die Gewerkschaftsrechte im Staatsunternehmenssektor zum Teil wiederhergestellt worden wären, wurde vom Unterhaus gebilligt, bevor es im Senat stark abgeändert wurde. Durch die Zusätze des Senates wären die Rechte der Beschäftigten staatlicher Unternehmen noch weiter ausgehöhlt worden.

Das Unterhaus wies diese Version ab, und Anfang November erzielte ein paritätischer Ausschuss einen Kompromiss, durch den die Fassung des Unterhauses und die des Oberhauses miteinander in Einklang gebracht wurden. Die Gewerkschaften wandten sich gegen den geänderten Gesetzentwurf, der viele Gewerkschaftsrechtsbeschränkungen enthielt.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. Januar 1998 vom Unterhaus abgewiesen.

Obwohl das Gesetz Beschäftigte im privaten Sektor vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung schützt, besteht kein Schutz für Beschäftigte, die neue Gewerkschaften organisieren, die noch nicht offiziell zugelassen wurden. Zehn Gewerkschafts-"Förderer" sind erforderlich, um eine Gewerkschaft gründen zu können. In der Praxis können Gewerkschafter/innen in Privatunternehmen diskriminiert und entlassen werden. Die Arbeitgeber können neue Beschäftigte einstellen, um Streikende zu ersetzen.

Der ebenfalls noch von der Militärregierung stammende Erlass Nr. 54 aus dem Jahr 1991 verpflichtet die Gewerkschaften des privaten Sektors, ihre Berater beim Staat anzumelden. Der Erlass besagt, dass eine Gewerkschaft zwei Berater haben kann, die im Besitz einer alle zwei Jahre zu verlängernden Regierungslizenz sein müssen. Die Regierung kann eine Lizenz verweigern, und bei Ausübung von Beratungstätigkeiten ohne eine Lizenz muss unter Umständen mit einer einjährigen Haftstrafe gerechnet werden.

Der Erlass legt darüber hinaus strikte Bedingungen für Streikurabstimmungen fest.

Das Gesetz enthält eine breitgefasste Definition der "wesentlichen Dienste", in denen Streiks verboten sind. Der Arbeitsminister kann eine Anordnung zur Verhinderung eines Streiks erlassen oder Streikende an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern, wenn ein Streik "die nationale Sicherheit beeinträchtigen würde oder erhebliche negative Auswirkungen aus die Bevölkerung insgesamt" hätte.

Im Rahmen des Arbeitsbeziehungsgesetzes von 1975 muss jede/r Gewerkschaftsfunktionär/in eine Vollzeitbeschäftigung in dem Betrieb ausüben, in dem er/sie als Gewerkschaftsvertreter/in gewählt wurde, so dass die Gewerkschaften keine gewählten hauptamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre beschäftigen können.

Das Gesetz verbietet Beamten, Gewerkschaften beizutreten.

Im Mai feuerten Unbekannte während eines Streiks der Gewerkschaft beim Unternehmen Karat Sanitaryware Co.Ltd., das zur Siam City Cement Group in Kaeng Koi, Saraburi, gehört, Schüsse auf Beschäftigte ab, die sich ausserhalb des Werkes aufhielten, wobei die Streikführer verletzt wurden. Als die Polizei in Kaeng Koi keinerlei Massnahmen ergriff, fuhren die Beschäftigten in einer Motorradkolonne nach Bangkok.

Rund 1.000 Unternehmen, viele davon im Textilsektor, schlossen in den ersten vier Monaten des Jahres aufgrund der rückläufigen Konjunkturbewegung ihre Tore. Viele taten dies ohne Vorankündigung und ohne den Beschäftigten eine Entschädigung zu zahlen. Anfang Juni führte die Regierung in Erwartung möglicher Unruhen in der zweiten Hälfte des Jahres 1997, wenn vermutlich Zehntausende Beschäftigte freigesetzt würden, ein Alarmbereitschaftssystem ein.

Am 5. Juni wurde das Arbeitsministerium in der Hauptstadt Bangkok von Beschäftigten blockiert, die von zwei Grossunternehmen, Thai American Textile und Thai Melon Textiles, entlassen worden waren. Die Produktion der beiden Werke, die insgesamt 8.500 Arbeitnehmer/innen beschäftigten, wurde am 2. Mai eingestellt, weil sich die Unternehmen weigerten, ihre Stromrechnungen zu bezahlen. Die Betriebe blieben zwei Wochen lang geschlossen, wobei Gerüchte kursierten, denen zufolge die Unternehmen versuchten, die Beschäftigten ohne Entschädigungszahlungen zu entlassen. Die Unternehmen nahmen ihren Betrieb am 16. Mai wieder auf, aber rund 800 Beschäftigte wurden entlassen, darunter viele Gewerkschaftsführer/innen.

Während des Protestes ausserhalb des Arbeitsministeriums wurde Chin Thapplee, Vizepräsident der neugegründeten Nationalversammlung von Gewerkschaftskongressen, kraft eines vier Jahre zuvor im Zusammenhang mit einem Konflikt bei Kobe Wire erlassenen Haftbefehls festgenommen.

Am selben Tag beschuldigte der Innenminister Gewerkschaftsführer/innen, von ausländischen Staaten bezahlt zu werden, um die thailändische Wirtschaft zu sabotieren. Er erklärte, über eine schwarze Liste mit Namen zu verfügen.

Im September legte die Gewerkschaft bei Par Garments der Betriebsleitung Forderungen vor, die eine Leistungszulage, eine Senioritätszulage sowie Büroraum für die Gewerkschaft beinhalteten. Die Betriebsleitung reagierte mit der Beschneidung sämtlicher Rechte und Errungenschaften, die die Gewerkschaft durchgesetzt hatte, und drohte mit Personalabbau. Einen Monat später war noch keine Einigung erzielt worden, und das Unternehmen erklärte, es werde Klage gegen die Gewerkschaft erheben. Das Unternehmen lehnte eine Vermittlung durch Beamte des Arbeitsministeriums ab. Fünf Tage später sperrte es die Beschäftigten aus.

Die Arbeitnehmer/innen demonstrierten ausserhalb des Werkes. Die Betriebsleitung drohte damit, sie anzugreifen. In dem Versuch, sich der Beschäftigten zu entledigen, erklärte das Unternehmen, es werde die Beschäftigten wiedereinstellen, falls sie sich mit seinen Bedingungen einverstanden erklärten und eine Beschäftigung bei einer entfernt gelegenen Tochtergesellschaft akzeptierten. Das Unternehmen begann, die Maschinen aus dem Werk zu entfernen.

Das Unternehmen hatte bereits damit begonnen, die Produktion in Tochtergesellschaften in entlegenen Gegenden zu verlagern, wo es weniger als den Mindestlohn zahlte, immer verspätet, und von den Beschäftigten verlangte, eine Versicherungskaution in Höhe von fünf Tagelöhnen zu hinterlegen. Bei einer solchen Tochtergesellschaft, der Bekleidungsfabrik Monthinee Garment in der Provinz Nakhom Rachasima, stellte das Unternehmen seinen Betrieb ein, nachdem sich die Beschäftigten beschwert hatten. Nach langem Kampf wurden mit Ausnahme der Gewerkschaftsführer/innen die meisten Beschäftigten wiedereingestellt.

Türkei Ü87/Ü98

Im Juni begann die türkische Regierung mit der Änderung von Klauseln des Arbeitsgesetzes, die noch aus der Zeit der Militärdiktatur stammten und die grundlegenden Gewerkschaftsrechte einschränkten. Aufeinanderfolgende Regierungen hatten dies seit 1991 versprochen.

1995 vorgenommene Verfassungsänderungen hatten den Weg für diese Änderungen bereitet. Sie bezogen sich auf "Gewerkschaften und Organisationen auf höherer Ebene, die kraft eines Gesetzes von Staatsbediensteten gegründet werden können". Diese Änderungen gaben den Staatsbediensteten darüber hinaus das Recht auf Tarifverhandlungen, obwohl jede ausgehandelte Vereinbarung von der Zustimmung des Ministerrates abhinge.

Das Gesetz Nr. 657 für Beamte wurde im Juni in Einklang mit der Verfassung gebracht, um als Staatsbedienstete bezeichneten Beschäftigten das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften zu geben. Dies betrifft viele gewerbliche Beschäftigte, Kommunalbeschäftigte, Lehrkräfte, Krankenpflegepersonal, Polizei, Militär und Vertragsarbeiter/innen. Das Recht auf Tarifverhandlungen oder das Streikrecht wurden ihnen kraft des neuen Gesetzes jedoch nicht gewährt.

In der Praxis gibt es seit 1990 inoffizielle Gewerkschaften für Staatsbedienstete, und rund 500.000 Beschäftigte sind jetzt in vier Organisationen organisiert. Zahlreiche Gerichtsentscheide besagen, dass Staatsbedienstete Tarifverhandlungen führen können, und sie haben eine Reihe von Tarifverträgen mit Kommunalbehörden unterzeichnet (obwohl viele von ihnen nicht eingehalten worden sind).

Auch das Gewerkschaftsgesetz wurde im Juni abgeändert, um nahezu alle für politische Tätigkeiten von Gewerkschaften geltenden Beschränkungen und Verbote aufzuheben, auch dies im Einklang mit den Verfassungsänderungen von 1995.

Ansonsten wurden keine Änderungen am türkischen Arbeitsgesetz vorgenommen, das nach wie vor Beschränkungen der grundlegenden Gewerkschaftsrechte enthält.

Das Gesetz besagt, dass die erste Ebene der gewerkschaftlichen Organisierung die Industrie- oder sektorale Ebene sein muss, und es verbietet Betriebs- oder Berufsgewerkschaften.

Obwohl Arbeitgeber aufgrund gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung mit Geldstrafen belegt werden können, sind diese zu niedrig, um abschreckend zu wirken, und die Beweislast liegt bei dem Beschäftigten, der nachweisen muss, dass er diskriminiert wurde.

Das Gesetz sieht nicht vor, dass entlassene Gewerkschafter/innen wiedereingestellt werden, mit Ausnahme betrieblicher Vertrauensleute, und die fehlende Arbeitsplatzsicherheit untergräbt ebenfalls den gesetzlichen Schutz. Schätzungen der türkischen Gewerkschaften zufolge wurden zwischen 1992 und 1996 rund 40.000 Gewerkschafter/innen aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen.

Eine Gewerkschaft muss über die Hälfte der Beschäftigten eines Betriebes und 10% aller Beschäftigten des betreffenden Sektors vertreten, um als Verhandlungsführer anerkannt zu werden. Es waren Berichte zu hören, wonach die Behörden die Mitgliederzahlen manipuliert haben, um zu verhindern, dass Gewerkschaften einen Verhandlungsstatus erwerben, oder um ihnen ihre Rechte unter dem Vorwand, es habe Unregelmässigkeiten bei den Zahlen gegeben, wieder zu nehmen.

Industrieweite Verhandlungen sind verboten, und auf jeder Organisationsebene ist lediglich eine Vereinbarung gestattet.

Vor einem Streik sind langwierige und mühselige Verfahren zu durchlaufen. Streiks sind in einer Vielzahl von Sektoren verboten, darunter im Bankwesen, für Notare, im Transportwesen sowie in sämtlichen Bereichen, in denen es um die Erschliessung, Erzeugung und Veredelung von bzw. die Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Kohle, Lignit, Erdgas und Erdöl geht.

Solidaritätsstreiks, Generalstreiks und Bummelstreiks sind verboten.

Die Verfassung der Türkei ermöglicht es der Regierung, Streiks aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit bis zu 60 Tage lang auszusetzen und nach Ablauf dieser Zeit eine Zwangsschlichtung anzuordnen. Die IAO hat die Regierung wegen ihrer allzu allgemeinen Anwendung des Gesetzes kritisiert.

Das Freihandelszonengesetz verbietet Streiks in den neun Freien Exportzonen (FEZ) der Türkei während einer Zeit von zehn Jahren nach ihrer Gründung und schreibt eine Zwangsschlichtung vor.

Das Gewerkschaftsgesetz enthält nach wie vor übermässig viele Vorschriften und regelt interne Gewerkschaftsbestimmungen und -satzungen allzu genau.

Das Oberste Gericht verbot die DISK-Mitgliedsgewerkschaft im Ledersektor, Deri-Is, aufgrund eines Artikels im Gewerkschaftsgesetz, der besagt, dass die Gründer einer Gewerkschaft mindestens zehn Jahre lang gearbeitet haben müssen.

Das Privatisierungs- und Deregulierungsprogramm der Regierung wurde fortgesetzt. Die Gewerkschaften erklärten, dass prekäre Beschäftigungsformen, einschliesslich Untervertragsverhältnissen, immer weiter verbreitet seien und die Arbeitsplätze immer unsicherer würden, wodurch die Position der Gewerkschaften untergraben werde. Die Beschäftigungszahlen gingen im formellem Sektor zurück und stiegen im informellen Sektor an, wo die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht gelten. Es kam erneut zu einigen Verzögerungen bei den Lohnzahlungen sowie zur Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf seiten der Arbeitgeber.

Die Arbeitgeber im privaten Sektor versuchten weiterhin, sich der Gewerkschaften zu entledigen, vor allem durch die Unterteilung von Unternehmen oder die vorübergehende Einstellung ihrer Tätigkeiten.

1997 wurde weniger über Gewalttätigkeiten berichtet. In den Jahren 1995 und 1996 hatten die Behörden und die Sicherheitskräfte im Verlauf gewerkschaftlicher Organisierungskampagnen und Streiks auf seiten der Arbeitgeber interveniert. Die Beschäftigten wurden von der Polizei und angeheuerten Schlägern brutal angegriffen und im Einvernehmen mit den Kommunalbehörden entlassen.

Halil Cabir Karacadagli, der Vorsitzende des Diyarbakirer Ortsverbandes der Energie-, Wasser- und Gasarbeitergewerkschaft Tes-Is im Südosten des Landes, erhielt 1997 Morddrohungen. Er war 1996 inhaftiert und gefoltert worden, als die Polizei versuchte, ihn dazu zu zwingen, als Informant zu fungieren. Sie verband ihm die Augen und liess ihn eine Erklärung unterschreiben, der zufolge er mit der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK in Verbindung stehe. Am 3. April erhielt er einen Telefonanruf, bei dem er aufgefordert wurde, als Polizeispitzel zu fungieren, anderenfalls werde er getötet.

Am 1. Mai sperrten Polizisten in Panzerwagen, die eine Körperschutzausrüstung aus Plastik trugen, den Hauptplatz in Istanbul ab, auf dem rund 150 Gewerkschaftsführer einen Kranz zum Gedenken an 37 Personen niederlegen, die bei der Kundgebung am 1. Mai 1977 getötet worden waren. 12.000 Polizisten und über 2.000 Soldaten wurden stationiert. Bei der Kundgebung zum 1. Mai im Jahr 1996 waren drei Menschen getötet worden.

Am 22. Mai wurden Haydar Kilicoglu, der Vorsitzende des Diyarbakirer Ortsverbandes der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen, die Gewerkschaftsmitglieder Ahmed M. Altindag und Yusuf Akgun sowie mehrere Mitglieder des Diyarbakirer Ortsverbandes der Menschenrechtsvereinigung festgenommen. Die Gewerkschaftsbüros wurden durchsucht. Im Rahmen der Notstandsgesetzgebung können Gefangene 30 Tage lang festgehalten werden, ohne dass Anklage erhoben werden muss oder sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen können. Während dieser Zeit wird in der Haft routinemässig gefoltert.

Die Kommunalarbeitergewerkschaft Belediye-Is in Diyarbakir erklärte, es sei unmöglich, irgendwelche Gewerkschaftsrechte in der Region in Kraft zu setzen. Die Löhne wurden verspätet gezahlt. Gewerkschafter/innen und Beschäftigte wurden entlassen und schikaniert, weil sie ihre Rechte einforderten.

Im Mai erklärte Egitim-Sen, ihre Funktionäre und Mitglieder würden ständig belästigt und inhaftiert und ihr Büro in Diyarbakir sei durchsucht worden.

Am 4. November wurden in Urfa sechs Mitglieder der Gewerkschaft SES, die Beschäftigte im staatlichen Gesundheitswesen vertritt, festgehalten. Am darauffolgenden Tag wurden drei von ihnen, darunter der Vorsitzende des Ortsverbandes von Urfa, Ihsan Avci, festgenommen und inhaftiert. Am 12. November wurde das Büro des Gewerkschaftsortsverbandes durchsucht, und es wurden Dokumente beschlagnahmt. Am 17. November schloss der Gouverneur von Urfa die Ortsverbandsbüros der Gewerkschaften SES und Egitim-Sen und versiegelte sie, weil sich seinen Angaben zufolge verbotene Publikationen in ihren Räumlichkeiten befänden.

Die SES erklärte, dass der Staatsanwalt im September Klage gegen die Ortsverbände der Gewerkschaft in Bolu und Diyarbakir aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit erhoben habe.

Ende November wurden neun Mitglieder des nationalen Vorstandes von Egitim-Sen vor das Staatssicherheitsgericht in Ankara gestellt, weil sie Publikationen veröffentlicht hatten, in denen eine freie, demokratische und säkulare Ausbildung in ihrer Muttersprache gefordert wurde.

Der Druckereibetrieb Reslan in Istanbul entliess 45 Beschäftigte, weil sie der DISK angeschlossenen Druckergewerkschaft Basin-Is beigetreten waren. Das Werk Frigo-Pak in Inego/Bursa, das Obstkonserven für den europäischen Markt herstellt, entliess 76 Beschäftigte, weil sie der DISK angeschlossenen Lebensmittelarbeitergewerkschaft Gisa-Is beigetreten waren.

Die Mehrzahl der Beschäftigten des Hotels Ciragan Kempinski - 370 Arbeitnehmer/innen - trat der DISK-Mitgliedsgewerkschaft Oley-Is bei. Obwohl ein lokales Gericht entschieden hatte, dass die Gewerkschaft das Recht habe, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, hob das Oberste Gericht diesen Entscheid mit der Begründung auf, dass Auszubildende ebenfalls Beschäftigte seien. Dadurch erhöhte sich die Zahl der Belegschaft, so dass Oley-Is ihre Mehrheit verlor und nicht mehr zu Verhandlungen befugt war.

Am 11. Dezember beteiligten sich Tausende Beschäftigte des öffentlichen Sektors in der gesamten Türkei an Arbeitsniederlegungen und Protesten im Zusammenhang mit geringen Lohnerhöhungen sowie zur Forderung des Tarifverhandlungs- und des Streikrechtes. Den Gewerkschaften waren Lohn- und Gehaltserhöhungen von 30% angeboten worden, obwohl die jährliche Inflationsrate im November 95,8% betrug.

Der Verband der Beschäftigten des öffentlichen Sektors KESK drohte mit einem Generalstreik, falls auf seine Forderungen nicht reagiert werde.

In Istanbul wurde eine Veranstaltung auf dem Hauptplatz von mehreren hundert Polizisten, viele in Bereitschaftsausrüstung und unterstützt von Panzerwagen, überwacht.

Der Ministerpräsident gab am Vortag des Protestes einen Erlass heraus, wonach diejenigen, die sich an den Protesten beteiligten, mit einem Prozess rechnen müssten.

Usbekistan Ü98

Die Behörden mischen sich routinemässig in die Angelegenheiten des einzigen Gewerkschaftsdachverbandes TUFU ein, obwohl Bestimmungen der Verfassung aus dem Jahr 1992 und des Gewerkschaftsgesetzes aus dem Jahr 1992 die Unabhängigkeit der Gewerkschaften garantieren.

Vertreter der nationalen und der lokalen Regierung - oder der Arbeitgeber - haben einen Sitz in den Gewerkschaftsexekutiven auf allen Ebenen und verfügen über beträchtliche Entscheidungsbefugnisse.

Bewerber/innen um ein gewerkschaftliches Führungsamt werden von der Regierungsstelle, die für ihren Sektor zuständig ist, überprüft.

Vietnam

Unabhängige Gewerkschaften sind in Vietnam illegal. Alle Gewerkschaften müssen dem einzigen Gewerkschaftsdachverband, Vietnam General Confederation of Labour (VGCL), angehören, der der regierenden Partei angeschlossen ist. Auch 1997 misshandelten und erniedrigten ausländische Manager wieder lokale Fabrikarbeiter/innen.

Mit dem Arbeitsgesetz von 1995 wurden die VGCL-Ortsverbände angewiesen, innerhalb von sechs Monaten in allen neuen Unternehmen und in allen zuvor gewerkschaftsfreien Unternehmen Gewerkschaften ins Leben zu rufen. Der zuständige VGCL-Ortsverband muss jede von Beschäftigten selbst gegründete Gewerkschaft billigen.

Seit Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes sind verschiedene Erlasse mit detaillierten Anweisungen für dessen Umsetzung verfügt worden, einschliesslich Gesetzen aus dem Jahr 1996 im Zusammenhang mit Verfahren zur Beilegung von Arbeitskonflikten.

Das Gesetz sieht die Anerkennung von Gewerkschaften und Tarifverhandlungen vor und untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung. Es gibt nur sehr wenige Tarifverträge. Obwohl die Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge zugenommen hat, sind ihr Spielraum und ihr Inhalt begrenzt.

Das Gesetz räumte den Beschäftigten ein begrenztes Streikrecht ein. Streiks waren zuvor verboten gewesen, obwohl das Wachstum des privaten Sektors in den letzten Jahren zu einer Tolerierung friedlicher Streiks in ausländischen Unternehmen geführt hatte. Streiks können stattfinden, nachdem verschiedene Phasen langwieriger Verfahren durchlaufen wurden. Infolgedessen sind die meisten Streiks illegal, da die Beschäftigten häufig nur wenig oder gar nichts über die diesbezüglichen Verfahren wissen. Der VGCL initiiert keine Streiks, greift jedoch häufig in dem Versuch ein, sie zu beenden.

Die Nichtinkraftsetzung des Gesetzes führt zu vielen wilden Streiks, vor allem in ausländischen Unternehmen oder Joint Ventures. Zu Konflikten kommt es auch wegen verspätet oder überhaupt nicht gezahlter Löhne, Lohnforderungen, Vertragsbrüchen, schlechten Arbeitsbedingungen, langen Arbeitszeiten oder Misshandlungen und Schikanierungen der Beschäftigten durch ausländische Aufseher.

Ein Streik, der als abträglich für die Volkswirtschaft oder die öffentliche Sicherheit erachtet wird, kann vom Premierminister ausgesetzt oder beendet werden. In Unternehmen, die die Regierung als öffentliche Versorgungseinrichtungen und für die Volkswirtschaft oder die Sicherheit und Verteidigung wesentliche Unternehmen definiert, sind Streiks verboten.

1996 waren Streiks in 54 "Schüssel"-Sektoren und -Unternehmen verboten. Zu den Sektoren, in denen keine Streiks stattfinden können, gehören: Wasser, Elektrizitätserzeugung, Post- und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Luft- und Seetransport, Banken, öffentliche Bauarbeiten, die Öl- und Gasindustrie sowie die Landesverteidigung und die nationale Sicherheit.

Die Zahl der Streiks nahm 1997 erneut zu. Anfang des Jahres kritisierte der VGCL Kleininvestoren aus ostasiatischen Ländern wegen der ihren Beschäftigten aufgezwungenen Praktiken, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammten. Im Juli machte die Regierung ausländische Firmen für die wachsenden Arbeitsunruhen verantwortlich und erklärte, dass Untersuchungen des Arbeitsministeriums ergeben hätten, dass die meisten Arbeitskonflikte in Kleinbetrieben stattfänden, die sich teilweise oder ganz im Besitz von Unternehmen aus Südkorea, Singapur und Taiwan befänden.

Der VGCL schlug während des Jahres eine neue Gesetzgebung vor, um den Behörden das Recht zu geben, ausländischen Unternehmen, deren Personal einheimische Beschäftigte misshandelt, die Lizenz zu entziehen.

Am 21. Februar brachen über 25 Beschäftigte zusammen, 200 erkrankten oder fielen in Ohnmacht, weil sie sich in der Hongkonger Spielzeugfabrik Keyhinge in Da-Nang-Stadt eine Acetonvergiftung zugezogen oder sich überarbeitet hatten. Die Fabrik stellt Spielzeug für die Schnellrestaurantkette McDonalds her, das in McDonalds-Restaurants zusammen mit den Kindermenüs verteilt wird. Am darauffolgenden Tag wurden 200 andere Beschäftigte des Werkes während eines Konfliktes im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen entlassen. Die Beschäftigten wurden einige Tage später wiedereingestellt.

Im März hiess es in einem Bericht, dass rund 35.000 vorwiegend weibliche Beschäftigte bei fünf südkoreanischen und taiwanischen Betrieben, die Sportschuhe für das Unternehmen Nike herstellen, zwölf Stunden pro Tag in heissen und lauten Räumen arbeiten müssten. Beschimpfungen, sexuelle Belästigung und körperliche Züchtigung seien an der Tagesordnung. Es sei den Beschäftigten lediglich gestattet, alle acht Stunden zur Toilette zu gehen und zwei Getränke zu sich zu nehmen. Die Aufseher schikanierten die Frauen, indem sie sie zwängen, niederzuknien bzw. in der heissen Sonne zu stehen.

Bei einem dieser Betriebe wurde ein taiwanischer Aufseher im März suspendiert, nachdem er 56 Arbeitnehmerinnern bei der in taiwanischem Besitz befindlichen Fabrik Pou Chen am Stadtrand von Ho-Chi-Minh-Stadt, einem Zulieferbetrieb von Nike, befohlen hatte, in der Hitze des Tages zwei Kilometer zu laufen, weil sie nicht die vorgeschriebenen Schuhe getragen hatten. Zwölf der Frauen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Im Juni wurde gegen den Aufseher eine sechsmonatige Gefängnisstrafe verhängt, und er musste die Krankenhaus- und andere Kosten tragen.

Bei einem anderen Zwischenfall schlug ein ausländischer Aufseher im Juni einen Beschäftigten mit einem Turnschuh, um ihn dazu zu veranlassen, schneller zu arbeiten.

Im Oktober erklärte der VGCL, dass das Unternehmen Dong Anh Shoe Manufacturing Co., das Sportschuhe für das deutsche Unternehmen Adidas herstellt, seine Beschäftigten gezwungen habe, 12 bis 14 Stunden pro Tag zu arbeiten, und lediglich für 441 der 3.000 Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt habe.

Das Arbeitsgesetz gilt in den sechs Freien Exportzonen, in denen über 160.000 Personen beschäftigt sind.