Afrika
Viel zu viele afrikanische Länder standen ihren Gewerkschaftsbewegungen nach wie vor misstrauisch und feindselig gegenüber. Einige versuchten, die Gewerkschaften durch den Rückgriff auf das Gesetz (bzw. durch dessen Missbrauch) zu kontrollieren, andere waren brutaler, aber die Einstellung war in ganz Afrika dieselbe: Trotz aller Beweise des Gegenteils hielten die Regierungen an ihrer Ansicht fest, dass nur sie und sie allein wissen, was gut für ihre Bevölkerung ist.
Es überraschte daher nicht, dass noch mehr Repressionen und eine weitere wirtschaftliche Stagnation das Ergebnis waren.
Die nigerianische Militärdiktatur kontrollierte die unabhängige Gewerkschaftsbewegung des Landes nach wie vor mit eisener Hand. Führende Gewerkschafter blieben in Haft, einige bereits im dritten Jahr, ohne dass sie je vor ein Gericht gestellt wurden. Der Kontakt mit ihren Anwälten und mit ihren Familien wird ihnen verweigert, einigen wird sogar eine ärztliche Behandlung vorenthalten.
Diejenigen, die nicht im Gefängnis sitzen, sind nicht sicherer. Schläger griffen die Ehefrau eines der Inhaftierten an und schlugen sie zusammen, nachdem sie öffentlich die Freilassung ihres Mannes gefordert hatte.
Gewerkschafter/innen sind nicht die einzigen, die unter den Generälen zu leiden haben; sie sind jedoch hier wie anderswo herausgegriffen worden, weil sie diejenigen sind, die die Diktatoren am meisten fürchten.
In Äthiopien wurde vor allem gegen Lehrergewerkschaften vorgegangen. Die Polizei beschoss und tötete einen Spitzenfunktionär der Lehrergewerkschaft ETA bei einem Angriff, der eine Fortsetzung des harten Vorgehens gegen die Bewegung signalisierte. Mindestens 70 Gewerkschafter/innen wurden inhaftiert, andere flohen aus Angst um ihr Leben aus dem Land.
In Dschibuti setzte die Polizei bei einem Angriff auf einen von Gewerkschaften angeführten Protestmarsch scharfe Munition und Tränengas ein. Das Verbrechen der Gewerkschaften? Sie hatten einen Protest organisiert, weil ihre Löhne und Gehälter nicht gezahlt worden waren.
Auch in Swasiland setzten die Sicherheitskräfte scharfe Munition gegen eine von Gewerkschaften angeführte Demonstration zur Forderung nach mehr Demokratie ein. Die Spannungen nahmen noch zu, als ein Senator die Deportation des Gewerkschaftsführers Jan Sithole forderte.
In Simbabwe wurde auf den Gewerkschaftsführer Morgan Tsvangirai zwei Tage nach dem grössten in dem Land je dagewesenen Proteststreik ein Mordanschlag verübt. Sieben bewaffnete Männer schlugen in seinem Büro mit Stühlen und Tischen auf ihn ein und versuchten, ihn dazu zu zwingen, aus dem Fenster im achten Stock zu springen. Er wurde bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert, erholte sich jedoch später wieder. Die Regierung hat keine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet.
All diese Repressionen haben in keiner Weise dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Probleme des Kontinents zu lösen. Bestenfalls waren sie irrelevant, schlimmstenfalls haben sie das Leid der afrikanischen Bevölkerung noch vergrössert.
Ägypten Ü87/Ü98
In Ägypten besteht nach wie vor ein System, das nur einen einzigen Gewerkschaftsdachverband zulässt.
Das Gesetz sieht vor, dass der nationale Gewerkschaftsdachverband die Verfahren für die Nominierung von Kandidaten und die Wahlen für Gewerkschaftsämter sowie die Gewerkschaftsfinanzen kontrolliert. Es legt fest, wieviel die Gewerkschaften den Verbänden und wieviel die Verbände dem Dachverband zu zahlen haben.
Kraft eines Gesetzes aus dem Jahr 1995 wurden einige der vorstehend genannten Bestimmungen geringfügig abgeändert. Ein Anfang 1995 von der Regierung veröffentlichter novellierter Arbeitsgesetzentwurf behielt das Eingewerkschaftssystem bei. Das Gesetz wurde 1997 nicht verabschiedet.
Tarifverhandlungen werden in Ägypten nicht gesetzlich gefördert oder angemessen geschützt. Jede Klausel eines Tarifvertrages, die den Wirtschafts- oder Sicherheitsinteressen des Landes schaden könnte, ist ungültig.
Die Regierung legt nach Rücksprache mit den Gewerkschaften die Gehälter und die anderen Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Sektor fest. Die Leiter öffentlicher Betriebe sind nicht verpflichtet, mit den Gewerkschaften zu verhandeln, und die Regierung muss allen Tarifverträgen in diesem Sektor zustimmen.
Im privaten Sektor finden kaum Tarifverhandlungen statt.
Das Streikrecht ist nicht gesetzlich verankert, obwohl Streiks stattfinden. Streikende müssen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Streikende sind im Rahmen des Notstands, der seit 1981 in Kraft ist, strafrechtlich verfolgt worden.
Auf den Antrag einer einzigen Partei hin kann in zu wesentlichen Diensten erklärten Industrien eine Zwangsschlichtung angeordnet werden. Die Definition dieser wesentlichen Dienste ist breit gefasst. Die Justizbehörden können einen Gewerkschaftsausschuss wegen Aufruf zum Streik im öffentlichen Dienst seines Amtes entheben.
Ein Gesetz aus dem Jahr 1993 mit dem Titel "Gesetz über Demokratiegarantien", das sich auf Berufsgewerkschaftsvereinigungen bezieht, regelt die Gewerkschaftswahlen in diesen Organisationen sehr genau, wobei Auflagen hinsichtlich der Beschlussfähigkeit, der Dauer der Amtszeit und der Wahlverfahren aufgeführt sind.
Im Laufe des Jahres kam es im öffentlichen Sektor zu einigen Streiks. In der Provinz Gharbiya nahm die Polizei am 2. Januar, dem zweiten Streiktag von 3.000 öffentlichen Transportarbeitern in der Provinzhauptstadt Tanta im Zusammenhang mit der Streichung von Jahresendzulagen, sieben Streikende fest. Die sieben waren auf dem Weg zu einer benachbarten Stadt, in der einige ihrer Kollegen an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt waren.
Am 18. Juni setzten lokale Sicherheitskräfte Tränengas ein, um einen Streik zu beenden, an dem sich Hunderte Beschäftigte der Universität Zagazig östlich von Kairo beteiligt hatten. Berichten zufolge wurde ein Beschäftigter ernsthaft durch das Gas verletzt.
Algerien Ü87/Ü98
Der Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes UGTA, Abdelhak Ben Hamouda, wurde am 28. Januar vor dem Hauptbüro der Organisation in Algier ermordet. Er hatte zuvor zahlreiche Morddrohungen erhalten und war bereits 1993 nur knapp einem Attentatsversuch entgangen. Ein Leibwächter und ein UGTA-Mitarbeiter kamen bei dem Anschlag ebenfalls ums Leben. Die Regierung klagte Rachid Medjahed, angeblich ein Mitglied der bewaffneten islamischen Gruppen, des Mordes an und zeigte im Fernsehen, wie er die Tat gestand. Kurz darauf wurde er tot im Gefängnis gefunden.
Aufgrund der Gewalt bewaffneter fundamentalistischer islamischer Gruppierungen gegen die Zivilbevölkerung bzw. der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen diesen Gruppierungen und den Sicherheitskräften der Regierung kamen erneut mehr als 100 Gewerkschaftsmitglieder und viele tausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ums Leben. Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wurden häufig aufgrund ihrer Rolle in der etablierten Zivilgesellschaft, gegen die die fundamentalistischen islamischen Kräfte angehen, als Zielscheibe herausgegriffen.
Diejenigen, die einen Arbeitsplatz hatten, wurden häufig als Sympathisanten der Regierung betrachtet und mit Drohungen konfrontiert oder ermordet. Islamische Gruppen zielten speziell auf Arbeitnehmerinnen ab, nur weil sie arbeiten gingen, da behauptet wurde, dass dies im Widerspruch zu den islamischen Werten stehe. Elf Lehrerinnen wurden Ende September niedergemetzelt.
Der im Februar 1992 verhängte und 1993 auf unbefristete Zeit verlängerte Ausnahmezustand ermöglicht es dem Innenminister, Beschäftigte während eines nicht genehmigten oder illegalen Streiks an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern, Versammlungsorte vorübergehend zu schliessen und Demonstrationen zu verbieten, die den Frieden bzw. die öffentliche Ordnung stören könnten.
Das Arbeitsgesetz untersagt es Gewerkschaften, sich politischen Parteien anzuschliessen und Mittel aus gewerkschaftsfremden Quellen zu erhalten. Gewerkschaften, die dieses Gesetz verletzen, können von der Regierung gesperrt und von den Gerichten aufgelöst werden.
Das Streikrecht wird durch langwierige, einem Streik vorgeschaltete Verfahren, darunter eine 14tägige Zwangsschlichtung, Vermittlung bzw. verbindliche schiedsgerichtliche Entscheidung, eingeschränkt. Wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt wird, können die Beschäftigten erst nach Durchführung einer geheimen Urabstimmung streiken.
Angola Ü98
Der Gewerkschaftsdachverband CGSILA organisierte am 19. März im Zusammenhang mit sechsmonatigen Gehaltsrückständen im öffentlichen Dienst einen Streik.
Der Gewerkschaftsbund forderte ferner die Einführung eines Mindestlohns und protestierte gegen seinen Ausschluss von dreigliedrigen Gesprächen über die Reform des Arbeitsgesetzes. Der CGSILA erklärte, seine Funktionäre und Mitglieder seien während des Streiks eingeschüchtert und schikaniert worden.
Ungefähr zum selben Zeitpunkt zogen die Behörden den Reisepass des CGSILA-Generalsekretärs ein, um ihn an der Teilnahme an einer subregionalen Gewerkschaftskonferenz in Harare zu hindern. Sie gaben den Pass zwei Tage später zurück, so dass er reisen konnte.
In Äquatorialguinea gibt es keine Gewerkschaften. Auch 1997 schwieg die Regierung im Zusammenhang mit dem Zulassungsantrag der Gewerkschaft für Staatsbedienstete, der "Sindicato Independiente de Servicios" (SIS).
Ihren ersten Zulassungsantrag hatte die Gewerkschaft Anfang 1995 gestellt. Obwohl der Antrag alle Bedingungen des Gewerkschaftsgesetzes von 1992 erfüllte, verweigerten ihr die Behörden die Anerkennung, wobei sie das Wort "unabhängig" im Namen der Gewerkschaft beanstandeten.
Anschliessende Anträge im späteren Verlauf des Jahres 1995 und im Jahr 1996 wurden ebenfalls abgewiesen.
Das Gesetz erkennt das Recht auf Tarifverhandlungen nicht an. Es besteht kein gesetzlicher Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung. Streiks sind verboten.
Es kursieren nach wie vor Berichte, wonach Beschäftigte Mitglieder der Regierungspartei sein müssen, um sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor einen Arbeitsplatz zu finden. In der Ölindustrie werden die Beschäftigten überprüft, um zu gewährleisten, dass sie regimefreundlich sind.
Äthiopien Ü87/Ü98
Die Regierung verschärfte im Verlauf des Jahres ihre Kampagne gegen den äthiopischen Lehrerverband ETA. Die Polizei erschoss einen seiner Funktionäre, und der ETA-Präsident blieb in Haft.
Die Polizei tötete am 8. Mai 1997 ETA-Vorstandsmitglied Maru Assefa, der sich auf dem Weg zur Arbeit befand. Die Polizei wollte ihn wegen angeblich terroristischer Aktivitäten festnehmen. Die Regierung lehnte eine öffentliche Untersuchung ab. Kurz nach dem Mord verwüsteten die Sicherheitskräfte das ETA-Büro in Addis Abeba und nahmen 34 Personen fest.
Das staatliche Fernsehen zeigte anschliessend eine Liste der ETA-Vorstandsmitglieder gemeinsam mit einem Dokument, das angeblich von einer illegalen Terrororganisation stammte. Der ETA-Generalsekretär, Gemoraw Kassa, verliess daraufhin das Land, weil er um sein Leben fürchtete.
Innerhalb der nächsten Tage wurden rund 70 Lehrer/innen und ETA-Mitglieder im ganzen Land inhaftiert, weil sie ein Schreiben unterzeichnet hatten, in dem die verstärkten Repressionen der Regierung gegen Gewerkschafts- und Menschenrechtsorganisationen verurteilt wurden.
ETA-Präsident Taye Woldesmiate blieb in Haft, nachdem er am 29. Mai 1996 am Flughafen von Addis Abeba verhaftet worden war. Bis August 1996, als er der Verschwörung gegen hochrangige Regierungsmitarbeiter beschuldigt wurde, waren keinerlei Anklagepunkte gegen ihn vorgebracht worden. Eine Freilassung gegen Kaution wurde ihm verweigert. Im Februar 1997 wurden zwei der schwerwiegendsten Anklagepunkte gegen ihn abgewiesen. Er blieb in Haft, bis in dem verbleibenden Anklagepunkt, Anstiftung zu bewaffnetem Aufstand, ein Urteil gefällt würde.
Im Juli erklärten zwei andere Gefangene, denen dieselben Straftaten zur Last gelegt wurden, bei einer Anhörung seines Falls, dass die Polizei versucht habe, sie dazu zu bewegen, ihn zu belasten. Im Oktober erklärte ein anderer Gefangener, gegen den ebenfalls dieselben Anklagepunkte vorgebracht worden waren, dass er gefoltert worden sei, um ihn dazu zu zwingen, gegen Woldesmiate auszusagen.
Zwei weitere ETA-Funktionäre wurden 1996 verhaftet und ebenfalls inhaftiert. Abate Angore wurde am 29. September 1996 verhaftet und Anfang März 1997 freigelassen. Kebede Desita, der Präsident des Verbandes der Lehrer im Ruhestand, der dem ETA angeschlossen ist, wurde am 24. März verhaftet, blieb in Haft und wurde ebenfalls der Anstiftung zu bewaffnetem Aufstand angeklagt.
Die Regierung hatte 1993/94 begonnen, den ETA zu schikanieren, als sie einer Splittergruppierung bei der Registrierung half. Die Regierung löste das Bankkonto des rechtmässigen ETA und die Konten seiner 134 Regionalbüros auf und nahm sogar Gewerkschaftsbeiträge ein und übergab diese der neuen Gruppierung. Tausende Lehrer/innen wurden versetzt. 20 ETA-Mitglieder wurden entlassen, darunter die gesamte Führungsspitze. Die Regierung trotzte den Gerichten und ignorierte Entscheide, denen zufolge sie die rechtmässige ETA-Führung anzuerkennen habe.
Ein langjähriger Einspruch gegen den Gerichtsbeschluss zugunsten des rechtmässigen ETA wurde bis Juli 1998 vertagt. Der Richter, der ursprünglich zugunsten des ETA entschieden hatte, wurde kurz danach entlassen, und es wurde vermutet, dass andere Richter versuchten, dem Fall aus dem Weg zu gehen, bis der ETA völlig zerstört wäre.
Auch auf andere Gewerkschaftsfunktionäre wurde abgezielt. Ständige Schikanierungen veranlassten Mamo Basazen Bahiru, den Vizesekretär der Gewerkschaft Handel und Technik (FCTP), dazu, im März aus Äthiopien zu fliehen. Es waren vier Mordanschläge auf ihn verübt worden, und während des vorangegangenen Monats hatte die Polizei sein Haus zweimal nachts durchsucht.
Der Gewerkschaftsdachverband CETU wurde 1997 schliesslich erneut registriert, und sein Hauptbüro und seine Bankkonten wurden wiedereröffnet. Das Büro war geschlossen worden, als die Regierung seine Eintragung 1994 aus dem Gewerkschaftsregister gelöscht hatte, nachdem er sich gegen die Strukturanpassungspolitik der Regierung ausgesprochen hatte. Im April hielt er einen Umstrukturierungskongress ab, obwohl einige Beobachter der Ansicht waren, dass die Regierung hinter den Kulissen die Regie führte.
Im April flohen der frühere CETU-Präsident, Ibrahim Dawey, sowie die Vorstandsmitglieder Fekadu Tenkir und Ayalew Hundessa Gurara aus Äthiopien, weil sie um ihr Leben fürchteten, und baten um politisches Asyl.
Äthiopiens Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1993 untersagt den Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften, obwohl die Verfassung von 1994 ihnen das Vereinigungsrecht und das Tarifverhandlungsrecht zugesteht. Lehrkräfte und medizinisches Personal dürfen Gewerkschaften ebenfalls nicht beitreten.
Das Arbeitsgesetz verbietet es den Gewerkschaften, offen politisch aktiv zu sein.
Die wesentlichen Dienste, in denen Streiks verboten sind, sind sehr weit definiert und schliessen den Lufttransport, die Eisenbahnen, die Stadtreinigung und Stadthygiene, Elektrizitätswerke, Tankstellen, Apotheken, Post- und Telekommunikation, Banken sowie die Wasserversorgung ein.
Das Streikrecht wird durch langwierige Auflagen, die vor einem Streik erfüllt werden müssen, beschränkt, und es kann ein bindendes Schiedsverfahren angeordnet werden.
Am Jahresende bestand die Hoffnung, dass die Regierung das Arbeitsgesetz überprüfen werde.
Benin Ü87/Ü98
Am Jahresende hatte die Nationalversammlung immer noch keinen neuen Arbeitsgesetzentwurf verabschiedet. Obwohl die Gewerkschaften an der Erarbeitung des Entwurfes, zu dem bereits seit 1996 eine Entscheidung ansteht, beteiligt waren, stellten sie fest, dass er nicht alle in dem alten Gesetz enthaltenen Probleme lösen werde. An der Bestimmung, dass nur Staatsangehörige Benins ein Gewerkschaftsamt übernehmen können, wurden keine Änderungen vorgenommen.
Das geltende Gesetz enthält zahlreiche Beschränkungen des Streikrechts. Die Definition der wesentlichen Dienste, in denen Streiks verboten sind, ist breit gefasst. Die Behörden können Streiks für illegal erklären und Streikende anweisen, ein Minimum an Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
Berichten der Gewerkschaften zufolge versuchten Unternehmensleiter in zunehmendem Masse, die Beschäftigten zu spalten, indem sie die Gründung paralleler Gewerkschaften förderten und finanzierten, um bestehende Gewerkschaften zu untergraben.
Streikende Beschäftigte werden häufig eingeschüchtert und mit Entlassungsdrohungen konfrontiert.
Botswana Ü87/Ü98
Gewählte Gewerkschaftsvertreter/innen müssen einer Vollzeitbeschäftigung in der Industrie oder in dem Wirtschaftssektor, den die Gewerkschaft vertritt, nachgehen, was zur Folge hat, dass es in Botswana keine hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionärinnen oder -funktionäre gibt.
Staatsbedienstete und Lehrkräfte können keine Gewerkschaften gründen oder diesen beitreten, obwohl sie Verbänden mit beschränkten Verhandlungsrechten angehören können. Landarbeiter/innen und Hausbedienstete fallen nicht unter das Gewerkschaftsgesetz und dürfen keiner Gewerkschaft angehören oder Tarifverhandlungen führen.
Die Beschäftigten können streiken, aber aufgrund der komplexen und langwierigen Verfahren, die die Gewerkschaften vor einem Streik durchlaufen müssen, hat es in Botswana noch nie einen legalen Streik gegeben.
Der Arbeitsminister muss jeden Beitritt von Gewerkschaften zu internationalen Gewerkschaftsorganisationen billigen, aber die Gewerkschaften können, falls die Genehmigung verweigert wird, bei Gericht Einspruch erheben.
Das Gesetz ermöglicht dem für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten (Labour Commissioner) die Teilnahme an Gewerkschaftssitzungen.
Burkina Faso Ü87/Ü98
Am 25. Juni entliess die Regierung 16 Mitglieder der Gewerkschaft des Gesundheitsdienstes (SYNTSHA), darunter neun Vorstandsmitglieder, weil sie zu einem angeblich illegalen Streik aufgerufen hatten. Über 150 weitere Gewerkschaftsmitglieder wurden degradiert.
Die entlassenen Beschäftigten wurden im Juli im Anschluss an Verhandlungen wiedereingestellt, und die Gewerkschaft beendete den Streik.
Der Konflikt hatte im November 1996 im Zusammenhang mit Löhnen und Arbeitsbedingungen und der Verschlechterung des Gesundheitsdienstes aufgrund der Privatisierung gemäss der Strukturanpassungspolitik begonnen.
Die Streikenden protestierten darüber hinaus gegen die Pläne der Regierung, einige Beschäftigte mit befristeten Verträgen einzustellen. Die Regierung erklärte sich bereit, einige ihrer Forderungen zu erfüllen, hielt sich später jedoch nicht an die Vereinbarung.
Die Gewerkschaft organisierte am 6. und 7. Mai 1997 einen Warnstreik. Da die Regierung in keiner Weise reagierte, erklärte die Gewerkschaft, sie werde einen Monat lang schwerpunktmässig streiken. Die Regierung erklärte sich daraufhin bereit, mit der Gewerkschaft zusammenzutreffen, lehnte es jedoch ab, über ihre Forderungen zu diskutieren und stellte fest, dass der Streik illegal sei.
Das Gesetz ermöglicht es den Behörden, streikende Beamte und Staatsbedienstete an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern.
Die IAO hat ein Gesetz kritisiert, wonach öffentliche Bedienstete die revolutionäre Ordnung respektieren oder mit Disziplinarverfahren rechnen müssen.
Demokratische Republik Kongo Ü98
Die Arbeitsgesetze und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wurden ignoriert. Sowohl die staatlichen Institutionen als auch die Wirtschaft waren völlig zusammengebrochen.
Eine Demonstration von Staatsbediensteten zur Forderung ungezahlter Löhne und Gehälter wurde im Januar brutal von der Polizei unterdrückt.
Seit der Einführung des Gewerkschaftspluralismus im Jahr 1990 sind 199 Gewerkschaften entstanden - grösstenteils, weil die Behörden, Arbeitgeber und andere eine Reihe von Betriebsgewerkschaften und andere nichtrepräsentative sowie Scheingewerkschaften gegründet und zugelassen haben, vor allem im öffentlichen Sektor und in staatlichen Unternehmen.
Das Arbeitsgesetz schützt die Beschäftigten zwar vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung und Einmischungen seitens der Arbeitgeber in Gewerkschaftsangelegenheiten, aber es wurde ignoriert. Gewerkschafter/innen wurden von den Arbeitgebern schikaniert und diskriminiert.
Es wurde weiterhin berichtet, dass durch das automatische Lohnabzugssystem eingenommene Gewerkschaftsbeiträge von Unternehmensleitungen einbehalten wurden, wie etwa beim staatlichen Post-, Telefon-, und Telekommunikationsunternehmen.
Dschibuti Ü87/Ü98
Die Regierung setzte ihre brutale Unterdrükkung der Gewerkschaften Dschibutis fort und lehnte selbst Gespräche mit ihnen ab.
Neun während des Streiks vom September 1995 entlassene Gewerkschaftsführer, darunter UDT-Präsident Ahmed Djama Egueh und UDT-Generalsekretär Aden Mohamed Abdou, sind immer noch nicht wiedereingestellt worden. Sie brachten ihren Fall 1995 vor das Arbeitsgericht, aber bisher sind noch keinerlei Massnahmen ergriffen worden.
Die Gewerkschaftsdachverbände UDT und UGTD hatten den Streik organisiert, um gegen die im Rahmen eines Strukturanpassungsprogramms des IWF und der Weltbank angeordneten Sparmassnahmen der Regierung zu protestieren.
Die Behörden reagierten mit der Schliessung der Gewerkschaftshauptbüros und der Versiegelung ihrer Türen.
Am 28. Januar wurde Egueh von einem Gerichtsvollzieher und drei Polizisten zur Räumung seines betriebseigenen Hauses gezwungen, weil er nach dem Streik entlassen worden war. Die Schlösser wurden ausgewechselt.
Am 16. Februar entliess ein Disziplinarausschuss fünf Funktionäre der Sekundarschullehrergewerkschaft SYNESED, die 1996 vom Dienst suspendiert worden waren: Mariam Hassan Ali, Kamil Hassan Ali, Malyoun Benoit, Mohamed Ali Djama und Souleyman Ahamed Mahamed. Andere Lehrkräfte waren 1996 entlassen, vom Dienst suspendiert, versetzt oder aus dem Lehrerregister gestrichen worden, und die Regierung hatte es suspendierten Lehrkräften untersagt, Schulen zu betreten und Sitzungen zu organisieren.
Lehrergewerkschaften und Beschäftigte anderer Sektoren demonstrierten ausserhalb des Gebäudes, in dem der Disziplinarausschuss tagte. Die Polizei griff die Veranstaltung mit Tränengas und Schlagstöcken an. Dutzende wurden verletzt, eine Person musste sich im Krankenhaus behandeln lassen. Viele Hunderte wurden in das Haftlager von Nagad gebracht, darunter auch Funktionäre der UDT und der UGTD.
Am 23. Februar organisierten die Gewerkschaften der Sekundarschullehrer (SYNESED) und der Primarschullehrer (SEP) einen einwöchigen Streik, um gegen viermonatige Gehaltsrückstände und die Wegnahme von Lehrerwohnungen zu protestieren sowie die Wiedereinstellung entlassener Gewerkschafter/innen zu fordern. Das Bildungsministerium lehnte Gespräche mit den Gewerkschaften ab.
Am 25. Februar griffen Polizisten und Soldaten einen von den Lehrergewerkschaften organisierten Protestmarsch an, an dem sich auch andere Beschäftigte, Studenten und Eltern beteiligten. Bei dem Angriff wurden scharfe Munition und Tränengas eingesetzt, und viele Personen wurden verletzt.
Hunderte Personen wurden verhaftet und in Lastwagen zu einem Haftlager in Nagad gebracht. Einige von ihnen wurden schwer misshandelt. Sie wurden am darauffolgenden Tag freigelassen. Die meisten von ihnen wurden ohne Lebensmittel oder Wasser kilometerweit von der Stadt Dschibuti entfernt ausgesetzt.
Mehrere Funktionäre der Lehrergewerkschaften SEP und SYNESED wurden auf das Polizeirevier gebracht.
Vier Gewerkschaftsführer verbrachten mehrere Tage im Gefängnis Gabode: Souleiman Mohamed Ahmed, ehemaliger SYNESED-Generalsekretär und stellvertretender Generalsekretär der UDT; Mohamed Ali Djama, ehemaliger SYNESED-Generalsekretär; Abdoul-Aziz Mohamed, stellvertretender SEP-Generalsekretär; und Osman Miguil Waiss, Mitglied des SYNESED-Ausschusses.
Fünf weitere wurden mehrere Tage lang im Haftlager von Nagad festgehalten, bevor sie vorübergehend freigelassen wurden: Abdirahman Ismail Abdirahman, stellvertretender SYNESED-Schatzmeister; Abdi Daher Boulaleh, SEP-Schatzmeister; Salem Nasser Mohamed, Mohamed Abdillahi Ali und Mohamed Said Abdi, SEP-Funktionäre.
Sie wurden unter erschreckenden Bedingungen festgehalten. Sie durften weder ihren Anwalt noch ihre Familie sehen. Der Anwalt der Gewerkschaft war aufgrund einer Intervention der Regierung von seiner Tätigkeit suspendiert worden.
Die Regierung stellte mehrere ausländische Lehrkräfte (vorwiegend französische) ein, die im Rahmen einer Koorperationsvereinbarung in Dschibuti arbeiteten. Damit versuchte sie, den Streik zu brechen.
Am 1. Mai organisierten UDT/UGTD vor dem Gewerkschaftshauptbüro eine Kundgebung. Sie hatten das Arbeitsministerium im Einklang mit dem Gesetz über diese Veranstaltung informiert. Um das gesamte Gebäude herum war Polizei stationiert worden. Als die Beschäftigten mit ihrem Marsch zum SEP-Hauptbüro begannen, um ihre Kundgebung fortzusetzen, setzte die Polizei Tränengas ein und schlug Beschäftigte zusammen. UDT-Präsident Ahmed Djama Egueh, UDT-Generalsekretär Aden Mohamed Abdou und andere wurden inhaftiert.
Die Regierung nahm ein Arbeitnehmermitglied eines Gewerkschaftsbundes, zu dessen Gründung sie 1995 selbst beigetragen hatte, CONGETRA, in ihre zur IAO-Konferenz entsandte Delegation auf. Die Regierung hatte 1995 ausserdem die Gründung eines weiteren Gewerkschaftsbundes, des CODJITRA, sowie einer gewerkschaftlichen Jugendorganisation, CONJEUTRA, unterstützt, um die wahren Gewerkschaften zu untergraben.
Am 3. Juni schickte die Regierung der UDT und der UGTD Schreiben, in denen sie behauptete, dass sie sich nicht an das Gesetz gehalten hätten, dem zufolge die Gründungsmitglieder von Gewerkschaften ihre Bestimmungen und die Namen ihrer Funktionäre bei den Behörden hinterlegen müssten. Die Regierung erklärte, sie müssten einen Kongress abhalten und neue Gewerkschaftsführer wählen. Das Arbeitsministerium gab eine Pressemitteilung heraus, die landesweit im Radio übertragen wurde und in der es hiess, dass die Gewerkschaften und ihre Führungsspitzen illegal seien.
Im Juli traf der Arbeitsminister mit UDT- und UGTD-Funktionären zusammen und erklärte ihnen, dass beide Gewerkschaftsdachverbände illegal seien. Er stellte fest, dass er das UDT/ UGTD-Bündnis nicht anerkenne und dass die Gewerkschaften erst dann in ihre Hauptbüros zurückkehren dürften, wenn sie dem Arbeitsminister ihre Treue signalisierten.
Der Minister forderte das Justizministerium schriftlich auf, den illegalen Status der UDT und der UGTD zu untersuchen. Die für strafrechtliche Untersuchungen zuständige Abteilung nahm den UDT-Präsidenten unverzüglich fest. Er wurde verhört und geschlagen.
Die UDT wies den Arbeitsminister schriftlich auf die Widersprüche in seiner Behauptung, dass der Gewerkschaftsdachverband illegal sei, hin. Er verfolgte diese Behauptung nicht weiter.
Ungefähr zur selben Zeit brach der Generaldirektor des Flughafens von Dschibuti, sein früherer Arbeitgeber, begleitet von Polizeibeamten, in das Haus des UDT-Präsidenten ein und durchsuchte es. Die Männer stiessen die Tür ein und entwendeten persönlichen Besitz sowie Gewerkschaftsarchive, und sie wechselten die Schlösser erneut aus.
Bis zum Jahresende stellte die UDT fest, dass sich die Gehaltszahlungen mindestens fünf bis sechs Monate im Rückstand befänden. Die Regierung setzte ihre harten Massnahmen fort, und Gewerkschaftsführer berichteten, dass sie und ihre Familien sich in ständiger Gefahr befänden.
Das Vereinigungsgesetz, mit dem Vereinigungen verpflichtet werden, vor ihrer Gründung eine Genehmigung einzuholen, ist auch auf Gewerkschaften angewandt worden.
Das Arbeitsgesetz gestattet es lediglich dschibutischen Staatsangehörigen, ein Gewerkschaftsamt zu bekleiden.
Ein Erlass ermöglicht es dem Präsidenten, Staatsbedienstete in wesentlichen Diensten, für die eine sehr breit gefasste Definition gilt, an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern.
Die Regierung begann 1996 mit dem Entwurf eines neuen Arbeitsgesetzes, um das Gesetz von 1952 im Einklang mit dem Strukturanpassungsprogramm zu reformieren, woran die Gewerkschaften jedoch nicht beteiligt waren.
Am Jahresende erklärte sich die Regierung bereit, eine direkte Kontaktmission der IAO zu empfangen.
Am 10. April wurde Pa Faal, der Generalsekretär der Gambian Workers Confederation, von Beamten des Geheimdienstes (NIA) verhaftet, als er ins Ausland reisen wollte. Er wurde 26 Stunden lang festgehalten.
Er hatte seinen Reisepass gerade erst zurückbekommen, nachdem dieser eingezogen worden war, als ihn der NIA im Dezember 1996 zwei Wochen lang festgehalten hatte.
Beamte dürfen in Gambia weder Gewerkschaften gründen noch streiken.
Ghana Ü87/Ü98
Das Gesetz gibt dem Gewerkschaftsregistrator nach wie vor weitreichende Befugnisse, um die Zulassung einer Gewerkschaft zu verweigern. Der Registrator kann darüber hinaus die Anerkennung einer Gewerkschaft für Verhandlungszwecke ablehnen, wenn eine Verhandlungsberechtigung bereits einer Gewerkschaft erteilt wurde, die Beschäftigte in der gleichen Kategorie vertritt.
Ein Gesetz aus dem Jahr 1985, mit dem Tarifverhandlungen bei der staatlichen Kakaobehörde im Zusammenhang mit Freisetzungen untersagt und die Gewerkschaften daran gehindert werden, Fälle vor Gericht zu bringen, ist nach wie vor in Kraft.
Die langwierigen Verfahren, die vor einem Streik zu durchlaufen sind, haben zur Folge gehabt, dass es seit der Unabhängigkeit keinen legalen Streik gegeben hat.
Die IAO hat im Zusammenhang mit dem Gesetz über Notstandsbefugnisse aus dem Jahr 1994 Besorgnis zum Ausdruck gebracht, da es zur Behinderung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit geltend gemacht werden könne.
Guinea Ü87/Ü98
Während eines Streiks der Lehrergewerkschaften SLECG und FSPE wurden acht Lehrer/innen verhaftet und die Wohnungen und Häuser von Lehrkräften beschädigt.
Der Streik begann am 14. April, weil die Regierung die nach einem Streik im Jahr 1995 zugesagten Gehaltserhöhungen nicht auszahlte.
Die Telefonleitungen der Gewerkschaften wurden unterbrochen, und Gewerkschaftsfunktionäre erhielten Drohanrufe. Vor den Gewerkschaftshauptbüros verbrannten randalierende Jugendliche Reifen. Es wurde angenommen, dass die Behörden die Gewalt und die Einschüchterungen initiiert hatten.
Nach einem zweiwöchigen Streik erklärte sich die Regierung bereit, die zugesagten Gehaltserhöhungen auszuzahlen.
Während eines Konfliktes in wesentlichen Diensten, zu denen u.a. der öffentliche Nahverkehr und der Kommunikationssektor gehören, kann von einer Partei oder einem Regierungsminister ein bindender Schiedsspruch durchgesetzt werden.
Guinea-Bissau Ü98
Ende September griff die Polizei in der Stadt Bolama eine friedliche Versammlung von Bauarbeitern an, die im Zusammenhang mit Löhnen und Arbeitsbedingungen streikten. Ein Beschäftigter wurde ernsthaft verletzt, als mit einem Maschinengewehr in die Menge geschossen wurde.
Kamerun Ü87/Ü98
Trotz wiederholter Zusagen gegenüber der IAO nahm die Regierung 1997 keinerlei Veränderungen an der Arbeitsgesetzgebung vor.
Im Rahmen des Arbeitsgesetzes von 1992 müssen sich Gewerkschaften und Berufsverbände öffentlicher Bediensteter beim Ministerium für Territorialverwaltung eintragen lassen, bevor sie vor dem Gesetz existieren. Gewerkschafter/innen laufen Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn sie diese Eintragung versäumen.
Die Regierung verweigert der Hochschullehrergewerkschaft SYNES seit 1991 die Zulassung.
Gemäss einem Erlass von 1969 benötigen Gewerkschaften oder Berufsverbände öffentlicher Bediensteter die Zustimmung der Behörden, bevor sie internationalen Bünden beitreten können, obwohl diese Bestimmung in der Praxis häufig ignoriert wird.
Wie in früheren Jahren griffen die Behörden weiterhin in die inneren Angelegenheiten des Gewerkschaftsdachverbandes CCTU ein. Es ging ihnen dabei darum, die gewählte Führungsspitze, die sich gegen die Sparmassnahmen der Regierung ausgesprochen hatte, sowie die tägliche Arbeit der Gewerkschaft zu untergraben. Im August wurde das Bankkonto des CCTU gesperrt.
Die Betriebsleitungen der staatseigenen Elekrizitäts- und Wasserwerke, Eisenbahnen, Luftverkehrsgesellschaften und Agroindustriebetriebe arbeiteten mit der Regierung zusammen, indem sie die Zahlung der CCTU-Beiträge durch den automatischen Abzug vom Lohn behinderten.
Kraft der Gesetze für Freie Exportzonen aus dem Jahr 1991 wurden die dortigen Arbeitgeber von einigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgenommen, es hiess jedoch auch, dass die Beschäftigungsbedingungen mit international anerkannten Arbeitnehmerrechten vereinbar sein müssten. Angaben des CCTU zufolge wird Gewerkschaften der Zugang zu Unternehmen in den Freien Exportzonen verweigert.
Kap Verde Ü98
Die Regierung arbeitete nach wie vor hinter den Kulissen mit den Arbeitgebern zusammen, um den Gewerkschaftsdachverband UNTC-CS zu untergraben und in Misskredit zu bringen.
Anfang Juni organisierte der UNTC-CS im Zusammenhang mit dem Rückgang der Kaufkraft einen eintägigen Protest. Verschiedene Sektoren traten daraufhin für 24 bis 48 Stunden in den Ausstand.
Die Leitung des Hafens von Praia stellte mit Unterstützung der Polizei illegalerweise externe Beschäftigte ein, um den Hafenarbeiterstreik vom 3. und 4. Juli zu brechen. Die Polizei besetzte den Hafen und bedrohte die Streikenden mit ihren Schusswaffen, um sie einzuschüchtern. Einige Tage nach dem Streik leitete die Hafenleitung Disziplinarverfahren gegen sechs Streikende ein, darunter vier Gewerkschaftsfunktionäre, die im Streikausschuss sassen. Sie wurden ohne Bezahlung drei Monate lang von ihrer Arbeit suspendiert und an andere Arbeitsstätten versetzt.
Die Beschäftigten des Erdölunternehmens ENACOL wurden am 15. Juli von den Behörden an ihren Arbeitsplatz zurückbeordert. Der UNTC-CS erklärte, es sei das vierte Mal in jüngsten Jahren, dass Beschäftigte auf diese Art und Weise "requiriert" worden seien.
Die Betriebsleitung des grossen Zulieferbetriebes EMPA schaffte das automatische Lohnabzugssystem für Gewerkschaftsbeiträge nach einem Streik in dem Betrieb ab. Angehörige der Betriebsleitung suchten vor dem Streik die Familien von Beschäftigten auf, um zu versuchen, sie von einer Beteiligung abzuhalten.
Der Konflikt im Zusammenhang mit dem Eigentumsrecht an dem Sozialzentrum 1. Mai ist immer noch nicht beigelegt worden, und Teile des Zentrums begannen, ernsthaft zu zerfallen. Das Zentrum war mit internationalen Gewerkschaftssolidaritätsmitteln für den UNTC-CS gebaut worden und umfasst Gewerkschaftsbüros sowie Räumlichkeiten für Lehr- und Freizeitveranstaltungen.
Die Behörden hatten im Dezember 1991 die Schlüssel für einen Teil des Sozialzentrums beschlagnahmt und sie einer Splittergewerkschaft übergeben, die später einen neuen nationalen Gewerkschaftsbund gründete und Miteigentumsrechte am Vermögen des UNTC-CS geltend machte. Zwei Gewerkschaftsfahrzeuge wurden ebenfalls beschlagnahmt.
Der UNTC-CS brachte die Sache vor Gericht, und 1992 hiess es in einem einstweiligen Entscheid des Gerichtes, dass die Splittergruppe den strittigen Teil des Zentrums zu verlassen habe und es zu schliessen sei.
1995 schloss ein Gerichtsentscheid den Fall rechtsformal ab, ohne dass die Frage des Eigentumsrechtes geklärt worden wäre. Der UNTC-CS legte Berufung ein. 1996 wurde das Zentrum unter dem Namen des UNTC-CS gesetzlich eingetragen. Die Regierung versuchte, die Eintragung anzufechten, aber die 30-Tage-Frist, in der sie dies hätte tun können, war bereits abgelaufen. Die Berufungsklage des UNTC-CS blieb weiterhin anhängig.
Die IAO hat die Regierung von Kap Verde aufgrund ihres Versäumnisses, freien Tarifverhandlungen Vorschub zu leisten, kritisiert.
Kenia Ü98
Staatsbedienstete in der Landesregierung, Universitätslehrkräfte sowie Ärzte und Zahnärzte dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten. Sie können lediglich Verbänden angehören, die keine Tarifverhandlungen führen können.
Der kenianischen Beamtengewerkschaft und der Gewerkschaft des Universitätspersonals wurde 1980 von der Regierung die Zulassung entzogen. Die Regierung weigert sich, die kenianische Ärzte- und Zahnärztegewerkschaft zuzulassen.
Die Kenya Wildlife and Allied Workers Union blieb weiterhin ohne Eintragung, nachdem die Behörden diese 1995 rückgängig gemacht hatten.
Das Gesetz von 1965, mit dem der Gewerkschaftsdachverband COTU ins Leben gerufen wurde, ermöglicht es dem Präsidenten des Landes, die drei Spitzenfunktionäre der Organisation ihres Amtes zu entheben.
Der Arbeitsminister und ein Vertreter der regierenden Partei KANU sind nichtstimmberechtigte Mitglieder des COTU-Vorstands, obwohl diese Bestimmung in der Praxis ignoriert wird.
1993 hat die COTU eine Satzungsänderung vorgenommen, um ihre institutionellen Verbindungen zur Regierung zu lösen, aber die Regierung weigerte sich, diese Änderungen einzutragen.
Das Gesetz schränkt das Streikrecht ein. Sämtliche Streitigkeiten müssen dem Arbeitsminister vorgelegt werden. Eine Gewerkschaft muss 21 Tage warten, bevor sie zu einem Streik aufrufen kann. Während dieser Zeit ist ein obligatorisches Schlichtungsverfahren zu durchlaufen. Der Minister kann entscheiden, dass kein Konflikt vorliegt, so dass ein Streik illegal wäre. Von dieser Befugnis hat er 1997 Gebrauch gemacht. Er kann einen Konflikt ferner an das Arbeitsgericht verweisen, dessen Schiedsspruch bindend ist.
Im Juli hat die COTU der Regierung Vorschläge zur Novellierung des Arbeitsgesetzes, zum Teil im Zusammenhang mit Streiks, vorgelegt.
Am 1. Oktober traten der kenianischen Lehrergewerkschaft KNUT angehörende Primar- und Sekundarschullehrkräfte in den Ausstand, als die Regierung eine zuvor ausgehandelte Übereinkunft hinsichtlich Gehaltserhöhungen brach. Die Regierung erklärte den Streik für illegal und beantragte eine gerichtliche Verfügung zu dessen Beendigung. Der Bildungsminister drohte denjenigen Lehrkräften, die nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten, mit einer Entlassung. Die Regierung stellte fest, sie werde die zuvor getroffene Vereinbarung einhalten, nachdem der Streik elf Tage gedauert hatte.
Zu den weiteren Streiks am Jahresende gehörte auch
der des Krankenpflegepersonals, der am 28. November im Zusammenhang mit Löhnen und
Arbeitsbedingungen begann. Das Pflegepersonal hatte zuvor die Eintragung der All Cadre
Nurses Union of Kenya beantragt, jedoch keine Antwort der Regierung erhalten. Während des
Streiks trieb die Bereitschaftspolizei rund 100 Krankenpfleger/innen bei einer
Demonstration im Krankenhaus Naivasha auseinander. In Nairobi drohte die Polizei, Gewalt
anzuwenden, um die ausserhalb der Schule für Berufe im Gesundheitswesen demonstrierenden
Beschäftigten zu vertreiben. Während des Streiks wurden nichtqualifizierte
Lernschwestern und
-pfleger eingesetzt, um die Patienten zu versorgen.
Der Streik war am Jahresende noch nicht beendet, und die Gewerkschaft war immer noch nicht eingetragen worden.
Bei dem Unternehmen Kenya Co-operative Creameries wurden 3.800 Beschäftigte entlassen und aufgefordert, sich erneut um ihren Arbeitsplatz zu bewerben, als sie aus Protest gegen die Korruption in dem Betrieb streikten.
Obwohl das Arbeitsgesetz in den kenianischen Freien Exportzonen gilt, werden viele Ausnahmen zugelassen. Es wird nach wie vor über Arbeitnehmerrechtsverletzungen in den Zonen berichtet.
Komoren Ü87/Ü98
Zwei Menschen wurden getötet und viele weitere verletzt, als es am 28. Januar in der Hauptstadt Moroni zu Unruhen kam, die von arbeitslosen Jugendlichen ausgelöst wurden, nachdem Soldaten eine private Gewerkschaftssitzung aufgelöst hatten.
Die Sitzung war Teil eines Proteststreikes im Zusammenhang mit zehnmonatigen Gehaltsrückständen im öffentlichen Dienst. Die Regierung stellte fest, sie könne die Gehälter lediglich für einen Monat zahlen, und erklärte den Streik für illegal.
Sie machte die Gewerkschaft für die Gewalt verantwortlich und verhaftete am 30. Januar den Lehrergewerkschaftsführer Ibouroi Ali Tailbou sowie Abdou Halidi von der Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitsdienst. Sie wurden erst am 7. Februar freigelassen.
Am 18. August verbot die Regierung alle politischen und gewerkschaftlichen Demonstrationen, wobei sie als Grund die Sezessionsbewegung auf der Insel Anjouan angab. Die Gewerkschaften hatten über die Fortsetzung ihrer Proteste gegen die ausstehenden Löhne und Gehälter diskutiert, die immer noch nicht gezahlt worden waren.
Lesotho Ü87/Ü98
Ein Gesetz aus dem Jahr 1996 untersagt den Beamten die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften, was einen Verstoss gegen die Verfassung Lesothos aus dem Jahr 1993 darstellt.
Gemäss einem Gesetz aus dem Jahr 1995 war es Lehrkräften verboten zu streiken, da der Lehrberuf als ein wesentlicher Dienst eingestuft wurde.
Bevor ein Streik stattfinden kann, sind langwierige und mühselige Verfahren zu durchlaufen, so dass es seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1966 keinen legalen Streik gegeben hat. Beschäftigte werden häufig entlassen, wenn sie streiken, obwohl dies gegen das Gesetz verstösst.
Lesothos Arbeitsgesetz gilt in den Industriezonen des Landes, aber die Polizeiwachen am Eingang zu diesen Gewerbegebieten verbieten Gewerkschaftsorganisatoren den Zutritt.
Vor allem im Textilsektor stellten die Gewerkschaften fest, dass die Arbeitgeber die gewerkschaftliche Organisierung ständig unterminierten, indem sie Organisatoren belästigten und Gewerkschaftsmitglieder einschüchterten. Aktive Gewerkschaftsmitglieder wurden häufig entlassen und auf schwarze Listen gesetzt. Das Arbeitsministerium war generell entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, das Gesetz in Kraft zu setzen.
Liberia Ü87/Ü98
Am 7. September, dem 2. Streiktag beim japanischen Gummi- und Reifenhersteller Firestone östlich der Hauptstadt Monrovia, wurden mindestens sechs Beschäftigte von den Sicherheitskräften beschossen und verwundet. Berichten zufolge hatte die Regierung die Sicherheitskräfte und Soldaten der westafrikanischen Friedenstruppe ECOMOG zu Hilfe gerufen.
Die 7.000 Beschäftigten bei Harbel Firestone, der grössten Kautschukplantage der Welt, streikten für besseren sozialen Schutz, Verbesserungen ihrer Unterkünfte und Arbeitsbedingungen sowie für die Wiedereinstellung von rund 8.000 früheren Beschäftigten des Unternehmens. Firestone hatte die Produktion im Februar 1996 wiederaufgenommen, nachdem das Werk bei Ausbruch des Bürgerkrieges im Dezember 1989 geschlossen worden war.
Zwei Tage nach den Schiessereien erklärte die Regierung, sie werde einen Sonderausschuss einsetzen, um den Zwischenfall in Rücksprache mit den Gewerkschaften und der Betriebsleitung von Firestone zu untersuchen.
Die Beschäftigten des öffentlichen Sektors und staatlicher Unternehmen haben keinerlei gesetzlich verankerte Rechte, die ihnen die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften oder Tarifverhandlungen ermöglichen. Landarbeiter/innen dürfen keine Gewerkschaften gründen. Vor Ausbruch des Bürgerkrieges gab es in diesen Sektoren jedoch Gewerkschaften.
Streiks sind illegal. Das Gesetz ermöglicht die Beaufsichtigung von Gewerkschaftswahlen durch staatliche Behörden.
Das Gesetz bietet den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung oder vor Einmischungen von Arbeitgeberorganisationen.
Libyen Ü98
Unabhängige Gewerkschaften sind in Libyen verboten. Der offizielle Gewerkschaftsdachverband wird von der Regierung kontrolliert und durch das libysche System der "Volksausschüsse" verwaltet.
Die Regierung sieht unabhängige Gewerkschaften als "Vermittler zwischen der Revolution und den Arbeitskräften".
Staatsbedienstete, Beschäftigte in der Landwirtschaft und Seeleute dürfen keine Tarifverhandlungen führen. Die Regierung muss alle Tarifverträge billigen, damit gewährleistet ist, dass sie sich im Einklang mit den nationalen Wirtschaftsinteressen befinden.
Die Beschäftigten sind zum Zeitpunkt ihrer Einstellung nicht vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geschützt. Für Staatsbedienstete, Landarbeiter/innen und Seeleute besteht kein angemessener Schutz vor Akten gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.
In Libyen finden keine Streiks statt. Staatsbedienstete können, wenn sie streiken, inhaftiert oder zu Zwangsarbeit verurteilt werden. Libyens Präsident hat erklärt, dass die Beschäftigten streiken können, dies jedoch nicht tun, da sie ihre Unternehmen kontrollieren.
Ausländische Beschäftigte dürfen Gewerkschaften nicht beitreten.
Madagaskar Ü87
Mehr als 27.000 Beschäftigte in den 200 Freien Exportzonen können ihr gesetzlich verankertes Recht auf den Beitritt zu einer Gewerkschaft oder auf Streik nicht wahrnehmen. Die Behörden sind trotz des Drucks der Gewerkschaften entweder nicht in der Lage oder nicht bereit, das Arbeitsgesetz in Kraft zu setzen.
Am 25. und 26. September traten die Beschäftigten im Hauptbüro der staatlichen Sozialversicherung in der Hauptstadt Antananarivo in den Ausstand. Der neue Direktor der Einrichtung, der im August ernannt worden war, hatte die in langjährigen Tarifverhandlungen durchgesetzten Leistungen einseitig gekürzt. Das Management lehnte Verhandlungen ab.
Nachdem das Arbeitsministerium bei dem Konflikt vermittelt hatte, wurde vereinbart, dass die Leistungen wiederhergestellt und keine Strafmassnahmen gegen die Streikenden ergriffen würden. Als die Beschäftigten jedoch an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten, erhielten 20 Gewerkschaftsführer/innen und Gewerkschaftsmitglieder Entlassungsschreiben.
Malawi Ü98
Die Behörden gingen im April gewaltsam gegen streikende öffentliche Bedienstete vor und nahmen Gewerkschaftsführer aufgrund falscher Anklageerhebungen fest.
Die Staatsbedienstetengewerkschaft CSTU hatte zum Streik aufgerufen, um Gehaltserhöhungen einzufordern, die eine unabhängige Kommission für Gehälter und Beschäftigungsbedingungen empfohlen und deren Zahlung die Regierung zugesagt hatte.
Am 8. April, dem zweiten Streiktag, lösten bewaffnete Polizisten, die Hunde mitführten, eine Versammlung von Gewerkschaftsmitgliedern in der Hauptstadt Lilongwe auf. Viele Streikende zogen sich beträchtliche Bisswunden zu, andere wurden durch Schlagstöcke verletzt. Einige der Streikenden flüchteten sich in ihre Büros und wurden von der Polizei verfolgt und eingeschlossen. Die Behörden drohten mit ihrer Entlassung und behaupteten, der Streik sei illegal.
Am 9. April nahm die Polizei den Vorsitzenden des CSTU in Zomba, zwei weitere Gewerkschaftsfunktionäre und ein Gewerkschaftsmitglied fest und folterte sie. Am 10. April wurden CSTU-Generalsekretär Samuel Banda und der Schatzmeister der Gewerkschaft, Hastings Kachhikopa, verhaftet. Banda wurde nackt aus seinem Haus geschleppt. Sie wurden im Zusammenhang mit einer Angelegenheit verhört, die nichts mit dem Konflikt zu tun hatte, und gegen Kaution freigelassen. Am nächsten Tag wurde Samuel Banda auf dem Weg zu einem Begräbnis aufgegriffen und drei Stunden lang festgehalten.
Am 14. April wies die Regierung die Polizei an, weitere Gewerkschaftsführer zu verhaften. Sie erklärte, dass sich nicht mehr als vier Staatsbedienstete zu einem gegebenen Zeitpunkt an demselben Ort versammeln dürften. In Lilongwe, Mzuzu und Zomba kam es zu Zusammenstössen mit der Polizei. In verschiedenen Städten wurden die Gewerkschaftsführer kontinuierlich von der Polizei und anderen Sicherheitskräften belästigt.
An den darauffolgenden Tagen stellte die Polizei Strassensperren um Regierungsgebäude herum auf.
Am 16. April wurden alle Mitglieder des CSTU-Ausschusses im Bezirk Rumphi verhaftet, nach Mzuzu gebracht und dort verhört. Sie wurden gegen Kaution freigelassen und öffentlicher Ruhestörung beschuldigt.
Am 22. April kam es zu weiteren Verhaftungen, vor allem in Chitipa. Sechs Gewerkschaftsführer wurden in Mzuzu festgenommen. Verhaftet wurden auch Mitglieder der Gewerkschaftsausschüsse in Nhkata Bay und Karonga. Es kam zu gewaltsamen Zusammenstössen, als die Polizei Streikende auseinandertrieb, die dem Präsidenten und dem Kabinett in Lilongwe, Mzuzu und Blantyre eine Petition überreichen wollten. CSTU-Vizepräsident Mike Gondwe entkam, als vier Polizisten versuchten, ihn in Mzuzu festzunehmen.
An nahezu 50 CSTU-Mitglieder wurden Mahnschreiben gerichtet. Die Lehrergewerkschaft TUM teilte der Regierung mit, dass sie am 29. April eine Demonstration organisieren und sich am 13. Mai dem Streik anschliessen werde.
Am 28. April wurde Mike Gondwe in Mzuzu verhaftet, als er auf einer Zusammenkunft von Staatsbediensteten sprach. Die Gewerkschaft befürchtete, dass man ihn foltern werde. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen, und es wurde niemand zu ihm gelassen. In Karonga griff die Polizei eine friedliche Versammlung streikender Staatsbediensteter mit Tränengas und scharfer Munition an.
Am nächsten Tag wurden Märsche von Lehrergewerkschaften in verschiedenen Städten sowie eine Staatsbedienstetenversammlung mit Hunden und Tränengas aufgelöst, wobei viele Frauen verletzt wurden. Die Polizei schlug auf den Präsidenten der CSTU mit Knüppeln ein. Der regionale Vorsitzende der Gewerkschaft, T.R. Mwafango, wurde verhaftet, nachdem er von Polizeihunden gebissen worden war. Er war so schwer verletzt, dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, bevor er in Gewahrsam genommen werden konnte.
In Karonga griff die Polizei Häuser und Wohnungen mit Tränengas an, um Versammlungen von Streikenden aufzulösen. In Mzimba und Rumphi suchte sie nach Gewerkschaftsführern.
Die Behörden begannen, einige Staatsbedienstete in den Ruhestand zu zwingen bzw. sie in andere Ministerien zu versetzen.
Am 30. April wurde Mike Gondwe gegen Kaution freigelassen und der Anstiftung zu einem Streik in Nhkata Bay sowie des Werfens von Steinen auf ein Fahrzeug beschuldigt. Er bestritt die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte.
Am 5. Mai folterte die Polizei in Mzimba die inhaftierten Staatsbediensteten Brown Mbale, Nyirenda und Munthali, um sie dazu zu veranlassen, etwas über den angeblichen Mord an einem Polizisten zu sagen. Munthalis Hand wurde gebrochen. Es wurde ihnen nicht gestattet, sich in einem Krankenhaus behandeln zu lassen.
Am darauffolgenden Tag setzte die Polizei ihre Belästigung von Staatsbediensteten und den Einsatz von Tränengas bei jeder Versammlung fort. Der am 29. April verhaftete regionale Vorsitzende, T.R. Mwafango, wurde von einem Gericht in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.
Die Regierung blieb einer für den 9. Mai anberaumten Sitzung mit den Gewerkschaften fern und erklärte, sie werde nicht verhandeln, solange der Streik andauere. Am 19. Mai erklärten sich alle Seiten bereit, die Verhandlungen fortzusetzen. Der Streik wurde beendet, und die Regierung zog die Mahnschreiben zurück. 30 Gewerkschaftsführern drohte nach wie vor ein Prozess.
Beobachter erklärten, die Regierung habe den Streik unterdrückt, weil sie befürchtet habe, dass die Opposition hinter der Gewerkschaftsaktion stand.
Viele Arbeitgeber widersetzten sich weiterhin einer gewerkschaftlichen Organisierung in ihren Betrieben. Die National Seed, Cotton and Milling Company of Malawi entliess 129 Beschäftigte, darunter die Generalsekretärin der Hotel- und Gaststättengewerkschaft, Dorothea Masuku, aufgrund von Gewerkschaftstätigkeiten im Jahr 1996.
Obwohl 1996 ein neues Arbeitsgesetz verabschiedet worden war, trat es während des Jahres 1997 nicht in Kraft.
Mali Ü87/Ü98
Am 16. April umstellten Truppen das Hauptbüro des Gewerkschaftsdachverbandes UNTM in der Hauptstadt Bamako, nachdem beim ersten Wahlgang der Parlamentswahlen von Betrug gesprochen worden war. Gewerkschaftsführer durften die Räumlichkeiten nicht betreten.
Seit Anfang der neunziger Jahre ist das Hauptbüro als Treffpunkt der demokratischen Kräfte betrachtet worden.
Gegen Zivilisten, die friedlich für die Annullierung der Wahlen demonstrierten, wurde Tränengas eingesetzt. Der Präsident des Landes erklärte das Ergebnis schliesslich für null und nichtig und zog die Armee von den Gewerkschaftsräumlichkeiten ab.
Am 23. Juli wurde das Hauptbüro erneut von Truppen umstellt, nachdem am 20. Juli neue Wahlen auf der Grundlage einer unvollständigen Kandidatenliste stattgefunden hatten. Das Gebäude wurde mit Tränengas angegriffen.
Es kursierten Behauptungen, wonach sich Kräfte innerhalb der Regierung in innere Gewerkschaftsangelegenheiten eingemischt und die Aktionen zur Absetzung des UNTM-Generalsekretärs initiiert hätten, indem sie u.a. im August den Kongress einer rivalisierenden Gewerkschaft finanzierten.
Der UNTM-Generalsekretär wurde am 4. September bei Gericht vorgeladen, um ihn am Betreten des Gewerkschaftshauptbüros zu hindern.
Am 7. Oktober brachen Polizisten in Zivil in das Hauptbüro ein und durchsuchten es. Das Büro des Generalsekretärs wurde versiegelt.
Bei dem Gerichtsprozess, bei dem geklärt werden sollte, wer den Namen der Gewerkschaft verwenden könne und wer die legitime Gewerkschaftsführung sei, entschied der Richter am 23. Oktober zugunsten der rivalisierenden Gruppe. Am Vortag hatte die Regierung das Gewerkschaftshauptbüro geschlossen.
Im der Nacht vom 29. November explodierte im Hauptbüro eine Bombe. Es wurde erheblicher Sachschaden angerichtet.
Die Regierung kann eine Zwangsschlichtung anordnen, um einen Streik im Zusammenhang mit Konflikten zu beenden, die "den normalen Betrieb der Volkswirtschaft beeinträchtigen [könnten] bzw. eine wesentliche Berufsgruppe betreffen".
Marokko Ü98
Das marokkanische Arbeitsgesetz schützt Gewerkschafter/innen nicht vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, auch nicht zum Zeitpunkt der Einstellung, und es schützt die Gewerkschaften nicht vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber, besonders nicht vor der Förderung von arbeitgeberhörigen Gewerkschaften.
Bezüglich der Novellierung des Arbeitsgesetzes gab es keinerlei Fortschritte, obwohl 1994 ein Gesetzentwurf vorbereitet worden war. Im Rahmen der staatlichen Deregulierungs- und Privatisierungspolitik vorgenommene Änderungen des Gesetzes aus dem Jahr 1996 ermöglichten es den Arbeitgebern, Beschäftigte nach Belieben zu entlassen und während eines Streiks Zeitarbeitskräfte als Ersatz einzustellen.
Im privaten Sektor werden Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wegen Gewerkschaftsaktivitäten, vor allem im Falle von Streiks, entlassen, mit Bussgeldern belegt und inhaftiert. Die Arbeitgeber sprechen sich regelmässig mit der Polizei ab, die häufig gewaltsam gegen streikende Beschäftigte vorgeht. Schlupflöcher im Gesetz ermöglichen es den Arbeitgebern, Gewerkschafter/innen zu schikanieren, und streikende Beschäftigte können wegen "Arbeitsentzug" strafrechtlich verfolgt werden, während die Regierung kaum gegen Arbeitgeber einschreitet, die sich weigern, den Mindestlohn und die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten zu zahlen, illegal Fabriken schliessen oder Gewerkschafter/innen schikanieren. Sogar die Wahl einer Gewerkschaftsführung in einem Betrieb kann die Arbeitgeber dazu veranlassen, die Polizei herbeizurufen.
Marokkos Tarifverhandlungsgesetze sind unzureichend. Die Löhne vieler Beschäftigter werden von den Arbeitgebern festgelegt. Viele Konflikte ergeben sich, weil die Arbeitgeber Tarifverträge nicht einhalten.
Die UMT berichtete, dass ihre Mitglieder im öffentlichen Dienst unter Schikanierungen, Einschüchterungen und willkürlichen Bestrafungen zu leiden hätten.
Über den Verbleib von zwei aktiven UMT-Mitgliedern, Abdelhaq Rouissi, der im Oktober 1964 verschwand, und Houcine Ben Aki El-Manouzi, der im November 1972 verschwand, wurde nach wie vor nichts bekannt. Sie könnten leben und an einem geheimen Ort gefangengehalten werden. Es wird vermutet, dass sie wegen ihrer Gewerkschaftsarbeit und gewaltfreier politischer Tätigkeiten inhaftiert wurden.
Zwölf UMT-Mitglieder, die bei der staatlichen Kohlebehörde SOFACO beschäftigt waren, wurden am 16. Januar wegen "Arbeitsentzug" zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Sie hatten einen Monat zuvor gestreikt. Der Fabrikleiter selbst übergab den Beschäftigten die polizeilichen Vorladungen.
Am 28. April begannen die Beschäftigten beim Salzunternehmen Proval nach dessen illegaler Schliessung ein Sit-in. Am 6. Mai griff die Polizei die Beschäftigten an und nahm Aziza Belbaraka, ein Mitglied des UMT-Ortsverbandsvorstands, fest, nachdem sie zuvor zusammengeschlagen worden war. Sie wurde noch am selben Tag vor Gericht gestellt und der Beleidigung eines Regierungsbeamten beschuldigt. Sie wurde mit einer dreimonatigen zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Dirham belegt.
Nach zwei Streiks von UMT-Gewerkschaften im Bankensektor am 6. bzw. 30. Mai begann die Leitung der marokkanischen Kommerz- und Industriebank mit der Einschüchterung und Belästigung der Angestellten. Am 3. Juni ergriff sie aufgrund unzutreffender Behauptungen Disziplinarmassnahmen gegen Azimano Abdelhamid, den Generalsekretär des UMT-Ortsverbandes, der drei Tage später gemeinsam mit zwei anderen Gewerkschaftsfunktionären entlassen wurde.
Am 27. Mai wurde Mounacir Abdallah, der Generalsekretär der Hochseefischergewerkschaft in Agadir, entführt. Sein gefesselter und verstümmelter Leichnam wurde vier Tage später gefunden.
Mauretanien Ü87
Zur Beendigung von Streiks kann eine Zwangsschlichtung angeordnet werden. Nur mauretanische Staatsangehörige können sich um ein Gewerkschaftsamt bewerben.
Die Regierung hat bereits seit mehreren Jahren die Einbringung eines neuen Arbeitsgesetzes zugesagt, das diese Beschränkungen aufheben würde.
Für die Einführung eines automatischen Lohnabzugssystems für Gewerkschaftsbeiträge gibt es keine Regelungen, obwohl der Arbeitsminister erklärt hatte, dass er dies mit den Gewerkschaften besprechen werde.
Der Gewerkschaftsdachverband CLTM ist nicht von der Regierung zugelassen worden, obwohl ihm seine Tätigkeiten gestattet werden. Seinen Angaben zufolge werden seine Mitglieder von den Behörden und den Arbeitgebern diskriminiert.
Am 1. Mai wurde eine CLTM-Sitzung gewaltsam von der Polizei aufgelöst. Zehn Gewerkschafter/innen wurden verhaftet, später jedoch wieder freigelassen. Viele weitere wurden verletzt.
Als der Gewerkschaft SIPES angehörende Sekundarschullehrer/innen erklärten, sie würden am 7. und 8. April im Zusammenhang mit Gehaltserhöhungen und anderen Fragen streiken, drohte die Regierung mit ihrer Entlassung und besetzte ihr Hauptbüro. Rund 15 SIPES-Funktionärinnen und -Funktionäre wurden sechs Monate lang unter Hausarrest gestellt, der jedoch bereits vor Ablauf dieser Frist aufgehoben wurde. Ihre Gehälter wurden gekürzt. Einige Lehrkräfte traten Anfang Mai in den Ausstand. Die Behörden ergriffen keine Vergeltungsmassnahmen.
Mauritius Ü98
Am 12. August teilte die Polizei dem Gewerkschaftsdachverband MLC mit, dass elf Gewerkschaftsführer aufgrund ihrer Beteiligung an einem friedlichen Marsch im Juni 1996 strafrechtlich verfolgt würden.
Die Polizei erklärte ferner, dass die elf Funktionäre das Land nicht verlassen dürften und ihre Reisepässe abgeben müssten, obwohl diese Forderung anschliessend zurückgenommen wurde.
Die Drohungen standen im Zusammenhang mit einem Marsch, den die "Allgemeine Arbeiterkonferenz", eine inoffizielle Gruppe, die alle Gewerkschaften vertritt und im Mai 1996 gegründet wurde, um Gewerkschaftsinitiativen zu nationalen Fragen zu koordinieren, am 26. Juni 1996 in der Hauptstadt Port Louis organisiert hatte.
Die Gewerkschaften hatten den Polizeipräsidenten zwei Wochen im voraus über den Marsch unterrichtet, aber dieser hatte ihn einen Tag, bevor er stattfinden sollte, verboten, obwohl er dies den gesetzlichen Bestimmungen zufolge 48 Stunden im voraus hätte ankündigen müssen.
Der Polizeipräsident bezog sich auf einen Abschnitt im Gesetz über öffentliche Versammlungen, in dem es heisst, dass "keine öffentliche Versammlung oder Prozession im Regierungsbezirk von Port Louis an einem Tag stattfinden darf, an dem die Nationalversammlung tagt". Die Gewerkschaften hatten den Marsch für einen Mittwoch geplant, an dem die Versammlung normalerweise nicht tagt.
Da der Marsch erst so kurz vorher verboten worden war, versammelten sich dennoch rund 2.000 Beschäftigte, und die Gewerkschaftsführer hielten eine kurze Rede.
Elf Gewerkschaftsführer beschlossen, zum Regierungsgebäude zu marschieren, um ein Schreiben zum Protest gegen die Preiserhöhungen, die Privatisierungspläne und Kürzungen bei den Sozialausgaben im Staatshaushalt zu überreichen.
Die Polizei umstellte die Gewerkschaftsführer, die Beschäftigten und andere, und die Gewerkschaftsführer wurden von Bereitschaftspolizisten angegriffen. Mehrere von ihnen wurden mit Schlagstöcken attackiert. Einer wurde mit einem Schlagstock am Hals gewürgt.
Zwei Tage später hiess es in einer Erklärung der Polizei in den Fernsehnachrichten, dass die Gewerkschaftsführer strafrechtlich verfolgt würden.
Im August 1997, einige Tage nachdem die Polizei dem MLC mitgeteilt hatte, dass die Gewerkschaftsführer strafrechtlich verfolgt würden, bestritt das Amt sowohl des Premierministers als auch des Generalstaatsanwaltes, dass die Polizei entsprechende Anweisungen von ihnen erhalten habe. Die Regierung stimmte dem MLC-Vorschlag einer Untersuchung der Angelegenheit zu, aber nichts geschah.
Anfang Oktober organisierte die staatliche Lehrergewerkschaft ein Forum im Zusammenhang mit dem Bildungsgesetzentwurf der Regierung. Zwei Tage vor dem Forum forderte das Bildungsministerium die Gewerkschaft schriftlich auf, die Veranstaltung abzusagen, da die Gewerkschaft seiner Ansicht nach damit politischen Tätigkeiten nachgehe.
In der ersten Oktoberwoche griff der Gesundheitsminister die zwölf Vorstandsmitglieder der Vereinigung des Krankenpflegepersonals im staatlichen Fernsehen an. Es war zu einem Streit hinsichtlich der Frage gekommen, ob der Minister das Vorrecht habe, einseitig in die Krankenhausverwaltung einzugreifen. Der Minister suspendierte die Vorstandsmitglieder vom Dienst, weil sie sich angeblich weigerten, mit Blick auf die Verbesserung des Leistungsangebots zu kooperieren.
Die zwölf Vorstandsmitglieder wurden im November wiedereingestellt.
Freie Tarifverhandlungen werden untergraben, da die Regierung die Löhne und Gehälter im staatlichen Sektor festlegt. Legale Streiks sind aufgrund der langwierigen Verfahren im Vorfeld eines Streiks sowie der obligatorischen Schlichtungen nahezu unmöglich. Das Gesetz schützt die Gewerkschaften nur unzureichend vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber.
Trotz Zusagen der Regierung wurden im Laufe des Jahres nur geringe Fortschritte hinsichtlich der Novellierung des Arbeitsgesetzes erzielt. Die Regierung erklärte, sie führe noch Konsultationen durch.
Obwohl das Arbeitsgesetz in den Freien Exportzonen gilt, blieb es weiterhin schwierig, die Beschäftigten dort zu organisieren. Viele Arbeitgeber, besonders Kleininvestoren aus Ostasien, schikanierten Beschäftigte, die Gewerkschaften beitreten wollten, schüchterten sie ein und richteten von der Betriebsleitung kontrollierte Betriebsräte ein. Gewerkschaftsorganisatoren haben grosse Schwierigkeiten, Zugang zu vielen dieser Betriebe zu bekommen.
In den Zonen finden kaum Tarifverhandlungen statt. Die Löhne werden nach Anhörung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern von gesetzlichen Lohnkommissionen festgelegt. Zu den Sonderklauseln des Arbeitsgesetzes, die in den Freien Exportzonen gelten, gehören obligatorische Überstunden und obligatorische Arbeit an Feiertagen.
Namibia Ü87/Ü98
Eine Klausel des Gesetzes aus dem Jahr 1995, mit dem in Namibia Freie Exportzonen (FEZ) eingeführt wurden, verbietet Streiks in diesen Zonen.
Es wurde ein spezielles FEZ-Konfliktbeilegungsgremium eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, Konflikte unverzüglich zu behandeln.
Die besagte Klausel verliert nach fünf Jahren automatisch ihre Gültigkeit, sofern sie nicht erneut in Kraft gesetzt wird.
Niger Ü87/Ü98
Am 28. März wurden 22 Gewerkschaftsführer/innen, von denen viele der Energiearbeitergewerkschaft SYNATREN angehörten, festgenommen und inhaftiert, weil sie gestreikt hatten.
Unter den inhaftierten Gewerkschaftsführer(inne)n, vorwiegend Beschäftigte der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft NIGELEC, befand sich auch Mahmane Mansour Dado, der Stellvertretende Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes USTN und Generalsekretär von SYNATREN.
Die USTN hatte zu dem Streik am 18. und 19. März aufgerufen, um gegen die bis zu 5monatigen Gehaltsrückstände der Beamten, Kürzungen der Beamtengehälter, Steuererhöhungen sowie die Privatisierung zu protestieren. Die Regierung hatte diese Massnahmen im Rahmen der mit dem IWF und der Weltbank vereinbarten Strukturanpassungspolitik ergriffen und sich geweigert, mit den Gewerkschaften zu verhandeln, obwohl Anfang des Jahres bereits zwei Warnstreiks stattgefunden hatten.
Mitglieder der Rundfunk- und Fernsehgewerkschaft SAINFO schlossen sich dem Streik an, obwohl sie ein Minimum an Fernseh- und Radioübertragungen aufrechterhielten. Die Sicherheitskräfte bedrohten die Streikenden und verweigerten Gewerkschaftsführern den Zutritt zu Rundfunk- und Fernsehstudios.
Am 14. April wurden vier der inhaftierten Gewerkschafter der Sabotage für schuldig befunden. Gegen zwei von ihnen wurde eine zweijährige Haftstrafe und gegen zwei weitere eine zweimonatige Haftstrafe verhängt, obwohl der Staat keinerlei Beweise gegen sie hatte. Die anderen 18 wurden freigesprochen, blieben jedoch in Haft.
Andere Gewerkschafter/innen wurden von NIGELEC schikaniert, weil sie gestreikt hatten; 28 Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen, 19 wurden vom Dienst suspendiert, und gegen fünf weitere wurden Strafmassnahmen verhängt.
Nach einer internationalen Gewerkschaftsintervention wurden bis zum 1. Juni 16 der inhaftierten Gewerkschafter/innen freigelassen, die verbleibenden sechs blieben bis zum 20. Juni in Haft.
Im Oktober wurden über 1.000 Lehrer/innen im Anschluss an einen Streik der Lehrergewerkschaft SNEN versetzt und vom Dienst suspendiert.
Nigeria Ü87/Ü98
Das Militärregime setzte seine Kampagne, die darauf abzielte, den Nigeria Labour Congress unter seine Kontrolle zu bringen, fort. Es heuerte Randalierer an, um Gewerkschaftssitzungen zu stören, und griff auf strenge gewerkschaftsfeindliche Gesetze zurück, um unabhängige Gewerkschaften zu zerschlagen. Es kursierten Berichte, wonach ranghohe Beamte im Arbeitsministerium in Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern eine Gefahr für die Sicherheit sahen und Kampagnen gegen sie einleiteten.
Vom Militärregime ernannte Verwalter führen die Geschäfte des Gewerkschaftsdachverbandes Nigeria Labour Congress (NLC) sowie der Ölarbeitergewerkschaften NUPENG und PENGASSAN bereits seit August 1994.
Diese Massnahme des Regimes erfolgte im Anschluss an einen Streik in der Ölindustrie im Juli und August 1994, bei dem NUPENG und PENGASSAN federführend gewesen waren und den der NLC mit einem Aufruf zu einem Generalstreik am 3. und 4. August 1994 unterstützt hatte. Bei dem Streik ging es um zahlreiche wirtschaftliche Forderungen sowie um die Annullierung der Wahlen vom Juni 1993 durch das Militärregime. In weiten Kreise war man davon ausgegangen, dass Moshood Abiola diese Wahlen gewonnen hatte.
Die Verwalter übernahmen die Gewerkschaftsgeschäfte, nachdem das Regime die Vorstände von NLC, NUPENG und PENGASSAN per Erlass am 9. bzw. 10. August 1994 aufgelöst hatte. Gemäss den Erlassen wurde Gewerkschaftsführern der Zutritt zu den Gewerkschaftsräumlichkeiten untersagt, die Bankkonten der Gewerkschaften wurden gesperrt, und das automatische Lohnabzugssystem für die Gewerkschaftsbeiträge wurde abgeschafft. Durch weitere Erlasse des Regimes wurde es den Gerichten untersagt, die Autorität der Regierung in Arbeitsangelegenheiten in Frage zu stellen.
Im August 1994 nahmen die Sicherheitskräfte NUPENG-Generalsekretär Frank Kokori fest. Milton Dabibi, Generalsekretär von PENGASSAN und Generalsekretär des Verbandes von Vereinigungen leitender Angestellter, SESCAN, wurde im Januar 1996 verhaftet.
Kokori und Dabibi befinden sich nach wie vor in Haft und sind weder angeklagt noch vor Gericht gestellt worden. Sie durften weder ihre Anwälte noch Gewerkschaftsfunktionäre sehen. Familienbesuche sind stark eingeschränkt. Beide Männer befinden sich in schlechtem Gesundheitszustand, und es wird ihnen eine angemessene ärztliche Betreuung verweigert. Neben anderen Leiden hat sich Frank Kokori bei einem Autounfall im Jahr 1991 eine Rückenverletzung zugezogen. Das Regime hat Anträge von Gefängnisärzten, ihm den Besuch bei einem Orthopäden zu gestatten, abgelehnt.
Anfang Mai 1997 verwüstete eine Schlägerbande Frank Kokoris Haus und schlug seine Frau und seinen Sohn zusammen, nachdem seine Frau öffentlich die Freilassung ihres Mannes gefordert hatte.
Während des Jahres 1996 verabschiedete das Regime drei strenge gewerkschaftsfeindliche Gesetze. Im Rahmen der Gesetze über wesentliche Dienste verbot es darüber hinaus die Universitätsgewerkschaften und -vereinigungen ASUU, NASU und SSANU und beschlagnahmte deren Vermögen.
Im Januar 1996 gab das Regime den Gewerkschaftserlass Nr. 4 (Zusatz) heraus. Dadurch erhielt der bereits von der Regierung erzwungene Zusammenschluss von NLC-Mitgliedsorganisationen, durch den sich ihre Zahl von 41 auf 29 verringert hatte, Gesetzeskraft. Jede Gewerkschaft, die nicht als eine der 29 Gewerkschaften in dem Erlass genannt wurde und dem NLC angehörte, beginge damit eine strafbare Handlung. Der NLC wurde im Gesetz bereits als einzig zulässiger nationaler Gewerkschaftsdachverband genannt.
Der Erlass erwähnte 25 eingetragene Vereinigungen leitender Angestellter, die dem selbst nicht eingetragenen Verband SESCAN angehörten, nicht. Obwohl Vereinigungen leitender Angestellter existieren dürfen, ist es ihnen nicht gestattet, dem NLC beizutreten.
Erlass Nr. 4 verbot hauptamtlichen Gewerkschaftsmitarbeitern, für Führungspositionen in Industriegewerkschaften oder beim NLC auf Bundes- oder Landesebene zu kandidieren, so dass die Funktionäre der 29 dem NLC angeschlossenen Industriegewerkschaften von einer Wahl in ein NLC-Amt ausgeschlossen wurden. Kandidaten für ein Amt mussten ausgewiesene Mitglieder einer der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen sein. Der Erlass enthielt eine Bestimmung, die die Anfechtung seiner Gültigkeit vor Gericht verbot.
Am 16. Oktober 1996 trat der Gewerkschaftserlass Nr. 26 (Zusatz) in Kraft. Er ermöglicht dem Arbeitsminister die Löschung jeder der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen aus dem Gewerkschaftsregister, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass ihre Aktivitäten "im Widerspruch zum nationalen Interesse" - welches nicht definiert ist - stehen. Die Gewerkschaften können binnen 30 Tagen Einspruch gegen einen derartigen Beschluss beim Minister erheben, aber der Erlass kann nicht vor Gericht angefochten werden. Der Erlass untersagt es einer aus dem Register gelöschten Gewerkschaft, Mitgliedsbeiträge einzunehmen.
Erlass Nr. 26 besagt ferner, dass der automatische Gewerkschaftsbeitragsabzug vom Lohn nur dann zulässig ist, wenn die nach der Registrierung und Anerkennung der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen abgeschlossenen Tarifverträge "Streikverzichtsklauseln" enthalten. Streiks trotz derartiger gesetzlich vorgeschriebener Klauseln würden zur Aussetzung des automatischen Beitragsabzugssystems vom Lohn führen.
Mit Verweis auf Erlass Nr. 4 wird ein ausgewiesenes Gewerkschaftsmitglied in Erlass Nr. 26 als ein Arbeitnehmer definiert, der in einem von der Gewerkschaft vertretenen Gewerbe oder in einer von ihr vertretenen Industrie beschäftigt ist. Festgelegt wird ferner, dass nur ausgewiesene Gewerkschaftsmitglieder in ein Gewerkschaftsamt gewählt werden bzw. an Beschlussfassungsgremien beteiligt sein können, es sei denn, die Position ist rein administrativer Art. Auf einen Verstoss gegen diese Bestimmung steht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Naira und/oder eine fünfjährige Haftstrafe.
Am 23. Oktober 1996 wurde der Gewerkschaftserlass Nr. 29 (Internationale Mitgliedschaft) im geheimen verabschiedet. Darin sind diejenigen internationalen Gewerkschaftsorganisationen angegeben, denen sich der NLC oder eine Gewerkschaft anschliessen kann.
Mit dem Erlass wird eine bereits bestehende Mitgliedschaft bei einer nicht gebilligten internationalen Gewerkschaftsorganisation für ungültig erklärt, es sei denn, der Provisorische Rat hat seine Zustimmung gegeben, und künftige Beitritte sind nur mit der ausdrücklichen Billigung des von der Regierung eingesetzten NLC-Verwalters möglich.
Auf einen Verstoss gegen den Erlass steht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Naira und/oder eine fünfjährige Haftstrafe. Jeder Gewerkschaft oder Vereinigung, die gegen den Erlass verstösst, würde die Zulassungsbescheinigung entzogen. Es ist nicht berichtet worden, dass der Erlass geltend gemacht wurde, um Gewerkschaften zu zwingen, eine internationale Mitgliedschaft aufzugeben.
Gemäss dem nigerianischen Arbeitsgesetz sind darüber hinaus 50 Beschäftigte erforderlich, um eine Gewerkschaft gründen zu können.
Der Gewerkschaftsregistrator (Arbeitsminister) verfügt über weitreichende Befugnisse, um die Gewerkschaftsfinanzen jederzeit zu überprüfen.
Die Regierung greift häufig in Tarifverhandlungen ein und kann in einer Vielzahl von Industrien, die als wesentliche Dienste definiert sind, eine Zwangsschlichtung vorschreiben. Der Lehrbereich wurde zu einem wesentlichen Dienst erklärt, in dem Streiks verboten sind.
Im Juni wurden 21 Gewerkschaftsführer im Bundesstaat Kaduna in Nordnigeria während eines Beamtenstreiks im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Vereinbarung aus dem Jahr 1994 über die Gehälter und Arbeitsbedingungen festgenommen. Die Behörden lehnten Verhandlungen mit ihnen ab.
Zur Last gelegt wurden ihnen ungesetzliche Versammlung, Ruhestörung und andere Straftaten. Über die gegen viele von ihnen vorgebrachten Anklagepunkte war am Jahresende noch nicht entschieden worden. Rund 16.000 Beschäftigte wurden entlassen, weil sie sich geweigert hatten, bis zur von der Regierung festgelegten Frist an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Adams Oshiomole, der Generalsekretär der Textilarbeitergewerkschaft NUTGTWN, verklagte den Arbeitsminister im Laufe des Jahres wegen Rufmordes.
Ruanda Ü87/Ü98
Nach dem Völkermord von 1994 blieb die Lage in Ruanda weiterhin extrem brisant, obwohl die Gewerkschaftsbewegung ihre Arbeit in begrenztem Umfang wiederaufnehmen konnte.
Regierungsangestellte können nicht streiken, obwohl die Regierung gegenüber der IAO erklärt hat, dass sie beabsichtige, dieses Gesetz abzuändern.
Die Regierung hat ferner festgestellt, dass sie ein neues Arbeitsgesetz entwerfe und das Gesetz, mit dem Ausländern die Wahl in ein Gewerkschaftsamt untersagt werde, novellieren werde. Ihren Angaben zufolge werde das neue Gesetz gewährleisten, dass alle Beschäftigten, auch diejenigen in der Landwirtschaft, vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geschützt seien.
Es gibt keine institutionellen Mechanismen zur Förderung von Tarifverhandlungen, und Tarifverträge gibt es nicht.
Die Gewerkschaften Ruandas haben erklärt, dass einige Unternehmen im privaten Sektor systematisch die Gewerkschaftsrechte verletzen und Beschäftigte an der Gründung von und dem Beitritt zu Gewerkschaften hindern. Einige behindern gewohnheitsmässig Gewerkschaftsaktivitäten und belästigen und entlassen Gewerkschaftsfunktionäre.
Am 27. April umstellten bewaffnete Polizisten das Hauptbüro des Gewerkschaftsdachverbandes CESTRAR in der Hauptstadt Kigali, um die Minibusfahrergewerkschaft ATRACO daran zu hindern, eine Sitzung abzuhalten, bei der die den Fahrern von den Kommunalbehörden auferlegten hohen Steuern sowie andere Forderungen diskutiert werden sollten. Die Gewerkschaft organisierte am darauffolgenden Tag einen Streik.
Sierra Leone Ü87/Ü98
Der Gewerkschaftsdachverband SLLC stand in vorderster Front der Opposition gegen das Militärregime, das im Mai in einem Staatsstreich die Macht übernahm. Das Regime setzte die Verfassung aus, verbot öffentliche Demonstrationen und Sitzungen und beschlagnahmte Fahrzeuge und Eigentum des Gewerkschaftsdachverbandes SLLC und seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Der SLLC weigerte sich, das Regime anzuerkennen. Er forderte die Beschäftigten auf, bis zur Wiedereinsetzung der gewählten Regierung zu Hause zu bleiben, und ignorierte die Anweisung des Regimes, wonach seine Mitglieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren hätten. Regierungsbüros, die meisten Geschäfte und alle Schulen blieben am Jahresende nach wie vor geschlossen, da die Beschäftigten trotz Warnungen des Regimes, dass sie entlassen würden, von der Arbeit fernblieben.
Alpha Timbo, Generalsekretär der Lehrergewerkschaft und stellvertretender Generalsekretär des SLLC, verliess vorübergehend das Land und brachte im Juli seine Familie nach Guinea. Das Militärregime zielte aufgrund ihrer Oppositionsarbeit vor allem auf die Lehrergewerkschaft ab, und seine Familie hatte Drohungen erhalten.
Im Oktober ging der geschäftsführende Sekretär der Journalistenvereinigung SLAJ, Fallah Ensa-Ndemah, in den Untergrund, da er eine Verhaftung wegen Subversion befürchtete. Die SLAJ hatte das Regime und dessen Kontrolle über die Presse verurteilt.
Zwei Tage nach dem grössten in dem Land je dagewesenen Streik am 9. Dezember wurde ein Mordanschlag auf Morgan Tsvangirai, den Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes ZCTU, verübt.
Sieben bewaffnete Männer griffen den Generalsekretär in seinem Büro an. Sie schlugen mit Stühlen und Tischen auf ihn ein und versuchten, ihn dazu zu zwingen, aus dem Fenster im achten Stock zu springen. Er wurde bewusstlos ins Krankenhaus gebracht, erholte sich später jedoch wieder. Es wurde allgemein vermutet, dass der Anschlag politisch motiviert war. Bis zum Jahresende hatte die Regierung noch keine Untersuchung dieses Vorfalls eingeleitet.
Der Anschlag folgte im Anschluss an einen eintägigen landesweiten Streik, den der ZCTU organisiert hatte, um gegen eine 5prozentige Abgabe zu protestieren, die die Beschäftigten entrichten sollten, um Entschädigungszahlungen für Veteranen des Unabhängigkeitskampfes zu finanzieren. Der Protest richtete sich ferner gegen die Einführung einer Umsatzsteuer sowie gegen Erhöhungen der Brennstoff- und Strompreise. Aus dem staatlichen Fonds für Entschädigungszahlungen für Kriegsveteranen sollen sich Berichten zufolge korrupte Beamte bedient haben.
Vor dem Streik hatte der Polizeipräsident gedroht, die Demonstration mit Gewalt aufzulösen, und der Innenminister hatte im Parlament erklärt, dass die Demonstranten Gefahr liefen, beschossen zu werden. Der regierenden Partei angehörende Politiker gaben Erklärungen ab, in denen sie die Bevölkerung aufriefen, sich gegen die ZCTU-Führungsspitze zu wenden, und sie stellten nichtfundierte Behauptungen auf, wonach der ZCTU und Simbabwes weisse Landbesitzer bei der Debatte über die Umverteilung des Landes gemeinsame Sache machten.
Am Streiktag setzte die Polizei Tränengas, Hunde und Schlagstöcke gegen die Beschäftigten ein, die sich in der Hauptstadt Harare versammelten. Sie verstiess damit gegen eine Verfügung des Obersten Gerichtes, die gegen den Polizeichef erwirkt worden war und mit der es der Polizei untersagt wurde, in die Demonstration einzugreifen, solange diese einen friedlichen Verlauf nehme. Die Polizei versuchte ferner, Busse und andere Transportmittel daran zu hindern, Beschäftigte zu der Demonstration zu bringen.
Im Hinblick darauf, alle Beschäftigten in den Geltungsbereich eines neuen konsolidierten Arbeitsgesetzes einzubeziehen, wurden kaum Fortschritte erzielt. Simbabwes Verfassung verbietet es Staatsbediensteten, Lehrkräften und Krankenpfleger(inne)n, einer Gewerkschaft beizutreten und legt ihre Beschäftigungsbedingungen fest. Diese Beschäftigten können Vereinigungen beitreten, die jedoch weder Tarifverhandlungen führen noch streiken dürfen.
Es wurde erwartet, dass es das neue Gesetz diesen Beschäftigten gestatten würde, Gewerkschaften anzugehören, die dem Gewerkschaftsdachverband ZCTU beitreten und Tarifverhandlungen führen könnten, und dass sie ein begrenztes Streikrecht erhalten würden. Im November erklärte der ZCTU, er sei von der Regierung bezüglich des Gesetzentwurfes nicht konsultiert worden.
Das Arbeitsbeziehungsgesetz aus dem Jahr 1985 sah vor, dass Arbeitnehmerausschüsse in jedem Betrieb eingerichtet und Verhandlungen mit der Betriebsleitung über eine breite Palette betrieblicher Fragen, mit Ausnahme der Löhne, führen würden. Die Ausschüsse existieren neben den Gewerkschaften und sind rechtlich unabhängig von diesen.
Das Arbeitsbeziehungsänderungsgesetz von 1992 liess zwar Tarifverhandlungen zu, die Rolle und die Rechtsstellung der Gewerkschaften wurden jedoch weiter ausgehöhlt, indem den Arbeitnehmerausschüssen ein grösseres Gewicht beigemessen wurde.
Aus Vertretern des Managements und der Arbeitnehmerausschüsse bestehende Betriebsräte wurden befugt, Tarifverträge oder Beschäftigungskodexe auszuhandeln. Damit können von Beschäftigungsräten, die sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzen, abgeschlossene industrieweite Verträge ausser Kraft gesetzt werden. Die Regierung kann ihr Veto gegen Vereinbarungen einlegen, von denen sie meint, dass sie der Volkswirtschaft abträglich sind.
Der ZCTU berichtete 1996, dass das Prinzip, die Arbeitnehmerausschüsse abzuschaffen und sie durch Gewerkschaftsausschüsse zu ersetzen, in dreigliedrigen Gesprächen vereinbart worden sei und man erwarte, dass dies in das neue konsolidierte Arbeitsgesetz aufgenommen werde.
Das Gesetz aus dem Jahr 1992 enthielt ferner eine breitgefasste Definition von leitenden Angestellten, einschliesslich Vorarbeitern und Betriebsaufsehern, die keiner Gewerkschaft angehören durften.
Gewerkschaftsbeiträge dürfen nicht für politische Zwecke verwendet werden. Der Arbeitsminister verfügt über weitreichende Befugnisse, um die Finanzen der Gewerkschaften zu kontrollieren, und er kann sogar die Höhe ihrer Mitgliedsbeiträge festlegen.
Gemäss einem Gesetz aus dem Jahr 1994 waren die Freien Exportzonen (FEZ) von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ausgenommen. Das Gesetz sah jedoch vor, dass die FEZ-Behörde in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium spezielle Arbeitsverordnungen für die FEZ ausarbeitet. Nach Protesten des ZCTU erklärte die Regierung, dass Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten eingeführt würden. Bis zum Jahresende war dies noch nicht geschehen.
Der ZCTU berichtete, dass Zweideutigkeiten in dem Arbeitsgesetz zu zunehmenden Problemen bezüglich der Beteiligung des Obersten Gerichtes an Arbeitskonflikten führe, wodurch das Arbeitsgerichtssystem untergraben werde.
Es müssen langwierige und komplizierte Verfahren befolgt werden, bevor die Beschäftigten streiken können. Das Gesetz enthält eine breitgefasste Definition der wesentlichen Dienste, in denen Streiks verboten sind. Der Arbeitsminister kann jeden beliebigen Dienst oder jede beliebige Berufsgruppe jederzeit als wesentlich deklarieren.
Die meisten der zahlreichen Streiks, die 1997 stattfanden, wurden für illegal erklärt.
Schlupflöcher im Gesetz machen es Arbeitgebern leicht, Beschäftigte ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Im April rief die Gewerkschaft ZIBAWU im Bankensektor zu einem Streik auf, nachdem die Verhandlungen mit der Standard Chartered Bank gescheitert waren. Nachdem man sich darauf geeinigt hatte, den Fall schlichten zu lassen, sagte die Gewerkschaft den Streik ab. Die Bank entliess daraufhin die 400 Streikenden und erklärte ihnen, sie müssten sich erneut um ihre Arbeitsplätze bewerben und schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren. Die Gewerkschaft brachte den Fall vor Gericht.
Im Juli trat Sicherheitspersonal zur Forderung einer Lohnerhöhung in den Ausstand. Am darauffolgenden Tag schoss der Manager einer Wach- und Schliessgesellschaft auf 18 Beschäftigte in Harare, die zum Gelände der Gesellschaft marschierten, um ihre Kollegen aufzufordern, sich dem Streik anzuschliessen. Ein Beschäftigter wurde ernsthaft verletzt.
Am 22. Juli machte die Regierung das noch aus der Kolonialzeit stammende Gesetz zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung geltend, um Streiks und Demonstrationen zwei Wochen lang zu verbieten.
Im August wurden über 13.000 Textilarbeiter/innen entlassen, nachdem sie im Anschluss an gescheiterte Lohnverhandlungen gestreikt hatten. Zu den Entlassungen kam es, nachdem die Regierung eingegriffen und den Arbeitgebern grünes Licht gegeben hatte, so viele Beschäftigte zu entlassen, wie sie wollten.
11.000 der Beschäftigten wurden nahezu unverzüglich wiedereingestellt, mussten sich jedoch erneut um ihren Arbeitsplatz bewerben und lediglich befristete Verträge für maximal drei Monate akzeptieren. Viele von ihnen mussten unterschreiben, dass sie nicht noch einmal streiken würden. Andere wurden aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft belästigt.
Der Präsident der nationalen Gewerkschaft der Bekleidungsindustrie gehörte zu denen, die nicht wiedereingestellt wurden.
Sudan Ü98
Lediglich der von der Regierung kontrollierte Gewerkschaftsbund Sudan Workers Trade Union Federation (SWTUF) ist zugelassen. Demokratische Gewerkschaften wurden 1989 abgeschafft, als das fundamentalistische Militärregime durch einen Staatsstreich an die Macht kam.
Die meisten Gewerkschaftsführer wurden entlassen oder inhaftiert, als Gewerkschaften und Berufsverbände nach dem Staatsstreich aufgelöst wurden. Sämtliche Gewerkschaftsangelegenheiten wurden bis 1992, als ein neues Arbeitsgesetz in Kraft trat, von Lenkungsausschüssen geregelt, die der Kontrolle des Regimes unterstanden.
Das Gewerkschaftsgesetz aus dem Jahr 1992 führte ein Einheitsgewerkschaftssystem ein. Es gestattete es dem Justizminister, Sektoren, Industrien und Unternehmen festzulegen, in denen Gewerkschaften existieren durften; verweigerte bestimmten öffentlichen Bediensteten die Gewerkschaftsrechte; und griff in grossem Umfang in interne Gewerkschaftsangelegenheiten und -wahlen ein. Es gestattete darüber hinaus die Sperrung bzw. Auflösung von Gewerkschaftsorganisationen durch die Behörden und sah keinen Schutz für die Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung vor.
Während desselben Jahres gingen Gewerkschafter des SWTUF, der vor dem Staatsstreich bestanden hatte, ins Exil und gründeten den SW(L)TUF.
Nach der Manipulation von Gewerkschaftswahlen im Jahr 1992 fand 1993 unter der Schirmherrschaft des Regimes ein Gewerkschaftskongress statt, bei dem die regierungsfreundliche Sudan Workers Trade Union Federation (SWTUF) gegründet wurde. Ihre Ziele bestehen darin, "die Massen für die Produktion zu mobilisieren und die Authentizität des islamischen Staates zu verteidigen". Die 107 sudanesischen Gewerkschaften wurden willkürlich in 26 Gewerkschaften verschmolzen. 1996 blieben von den 26 Gewerkschaften durch weitere Zusammenschlüsse nur noch 13 übrig.
Die meisten Löhne werden von einem vom Regime kontrollierten und eingesetzten Gremium festgelegt. Tarifverhandlungen finden kaum stand, und Streiks sind verboten.
Die Behandlung der sudanesischen Seeleute hat sich nach 1989 beträchtlich verschlechtert. Frühere Mitglieder der Seeleutegewerkschaft, die vor dem Staatsstreich bestanden hatte, wurden schikaniert. Das Regime kontrolliert die sudanesische Seeschiffahrts- und Schiffsbauindustrie über die regierungseigene Sudan Shipping Line. Die Seeleute werden zur Arbeit auf diesen Schiffen gezwungen, die in Kriegsgebiete und Gegenden fahren, in denen Epidemien herrschen und denen sich kein anderes Schiff nähern würde. Diejenigen, die Kontakt zur Internationalen Transportarbeiter-Föderation aufnehmen, um sich über die Heuern und die Arbeitsbedingungen zu beschweren, müssen damit rechnen, bei ihrer Rückkehr in den Sudan festgenommen und gefoltert zu werden.
Das Regime greift auf den gemäss Verfassungserlass Nr. 2 vom Juni 1989 ausgerufenen Notstand sowie auf andere Sicherheitsgesetze zurück, um gegen Funktionäre und Mitglieder der früheren Gewerkschaften sowie gegen politische Gegner vorzugehen.
Erlass Nr. 2 verbietet "jede Form politischer Opposition zum Regime der Revolution für die Nationale Rettung". Er ermöglicht es den Behörden, Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen bzw. die Freizügigkeit von Personen einzuschränken, die "im Verdacht stehen, die politische oder wirtschaftliche Sicherheit zu gefährden". Es gibt keine Bestimmung, der zufolge Häftlinge angeklagt oder vor Gericht gestellt werden müssen.
Unter den zahlreichen Regimegegnern, die ab dem 13. Januar verhaftet wurden, befanden sich auch zahlreiche Gewerkschafter. Sie wurden festgehalten, ohne dass Anklage erhoben wurde. Zu weiteren Verhaftungen kam es im Februar und März. Die meisten Gewerkschafter gehörten einer breitgefassten Gewerkschaftsstruktur an, die von der SWTUF koordiniert wurde, die vor dem Staatsstreich bestanden hatte (der SW(L)TUF) und die Gewerkschaften von Freiberuflern und Fachkräften umschloss. Sie verrichten in mehreren Städten und Provinzen in gewissem Ausmass Gewerkschaftsarbeit im Untergrund.
In den meisten Fällen wurden ihre Familien nicht über ihren Verbleib unterrichtet. Einige von ihnen wurden Vermutungen zufolge in der vom Sicherheitsdienst geleiteten Abteilung des Gefängnisses Kober in Khartum festgehalten. Viele der Gewerkschafter waren während des Jahres 1996 verhaftet und inhaftiert worden.
Zu den Inhaftierten gehörten Mahgoub El-Zubeir, Präsident der SW(L)TUF; Yahya Ali Abdalla, Vizepräsident (bis April freigelassen, muss sich täglich beim Sicherheitsdienst melden); Kamil Abdel Rahman El-Sheik, Textilarbeitergewerkschaft (muss sich täglich beim Sicherheitsdienst melden); Taha Sayed Ahmed, Gewerkschaft SATA; Abdalla Mohamed Malik, Flußschiffahrtsgewerkschaft (bis April freigelassen); Mohammed Adam, Gewerkschaft der Universitätsbeschäftigten; Seoudi Darag, Handels- und Dienstleistungsgewerkschaft; Mohamed Asel, Angestelltenvereinigung; El Taheer El Rageeg, SW(L)TUF-Vorstandsmitglied; Nasr Mohamed Nasr, SW(L)TUF-Schatzmeister.
Abdel Fatah El Rufai, Gewerkschaft der Beschäftigten von Handelsunternehmen; Ali El Semet, Präsident der Eisenbahnergewerkschaft (muss sich täglich beim Sicherheitsdienst melden); Ali Kalifa, Sekretär der Vereinigung der freien Berufe; Abdel Aziz El Rufai, Angestelltenvereinigung; Mohamed Babiker Mokhtar, Sekretär der Angestelltenvereinigung (bis April freigelassen); Abdel Karim Abd El Galil, Angestelltenvereinigung; Mohamed Mahgoub Mohamed Ali, Mitglied der Buchprüfervereinigung; Awad El Karim Mohamed Ahmed, Mitglied des SW(L)TUF-Vorstands und der Ingenieursvereinigung; Najib Nijn El Din, Sekretär der Ärztegewerkschaft; Jaafar Babiker, Angestelltenvereinigung; Mohie El Din Osman, SW(L)TUF.
Mohamed Mohamed Tom, SW(L)TUF; Hassab Alla, SW(L)TUF; Ali Mahgoub, SW(L)TUF; Ahmed Abdalla Helal, SW(L)TUF; Mann Alla Abdel Wahab, SW(L)TUF; Ali Khureish, Angestelltenvereinigung; Hassan El-Badawi, Handwerkergewerkschaft; Abdel Abdoun, Industrie-Handwerkergewerkschaft; Galal El-Sayed, Juristengewerkschaft; Mustafa Abdel Kader, Juristengewerkschaft; Mahgoub Ahmed El-Zeid, SW(L)TUF; Ali El-Mahi El-Sakhi, Gewerkschafter; Yahya Mudalal, Gewerkschafter; Mohamed Suleiman, Mitglied der Ärztegewerkschaft (bis April freigelassen); und Mohamed Dia El-Din, Gewerkschafter.
Im Oktober wurde Osman Abdel Gadir, Präsident der Textilarbeitergewerkschaft, in Medani-Stadt inhaftiert. Daoud Suliaman, Sekretär der Blue Nile-Gewerkschaft, wurde in Bara, Westsudan, inhaftiert, und der Gewerkschafter Ahmed Ali wurde ebenfalls in Haft genommen.
Al-Rasheed Mohamed El-Hasan, Mitglied der Blue Nile-Gewerkschaft, befand sich im Oktober bereits seit einem Jahr in Haft. Er war immer wieder in andere Haftanstalten und Geisterhäuser verlegt und gefoltert worden.
Wie in der Vergangenheit übte das Regime Druck aus, um zu gewährleisten, dass seine Sympathisanten bei Gewerkschaftswahlen gewählt wurden, so im November bei der sudanesischen Journalistengewerkschaft und im Dezember bei der sudanesischen Anwaltsvereinigung. Die Wahlen der Anwaltsvereinigung vom September waren für ungültig erklärt worden, nachdem allgemein von Wahlbetrug gesprochen wurde.
Swasiland Ü87/Ü98
Es kam weiterhin zu Belästigungen und Schikanierungen des Gewerkschaftsbundes Swaziland Federation of Trade Unions (SFTU), und das restriktive Arbeitsbeziehungsgesetz aus dem Jahr 1996 blieb in Kraft.
Dieses Gesetz sieht vor, dass ein Funktionär eines Gewerkschaftsbundes, der zum Streik aufruft, zu einem Bussgeld von 5.000 Emalangeni und/oder fünf Jahren Gefängnis mit anschliessendem fünfjährigen Verbot der Übernahme eines Gewerkschaftsamtes verurteilt werden kann.
Ähnlich schwere Strafen gelten für Organisationen oder Funktionsträger, die Streiks in wesentlichen Diensten, wozu auch Rundfunk und Fernsehen gehören, organisieren oder finanziell unterstützen. Der Arbeitsminister kann die Definition der wesentlichen Dienste abändern.
Der Generalstaatsanwalt kann eine Anordnung beantragen, um einen Streik auszusetzen, und der Arbeitsminister kann ein Streikverbot auf der Grundlage des nationalen Interesses, das nicht definiert ist, beantragen.
Das Gesetz ermöglicht es dem für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten (Commissioner of Labour), eine Gewerkschaft oder einen Gewerkschaftsbund aufzuheben.
Gewerkschaftsfunktionäre dürfen nicht mehr als ein offizielles Amt in einer Gewerkschaft innehaben und nicht gleichzeitig ein Amt in einer politischen Partei bekleiden.
Das Gesetz beschränkt Gewerkschaften und Gewerkschaftsbünde auf eine beratende Rolle. Die Gerichte können eine Gewerkschaft oder einen Gewerkschaftsbund bestrafen und sogar auflösen, wenn sie zu der Ansicht gelangen, dass die Organisation im vorangegangenen Jahr mehr Zeit und Mittel auf öffentliche politische Themen als auf Arbeitsfragen verwandt hat.
Die Gewerkschaften können ausserhalb von Einrichtungen, die nicht direkt an einem Konflikt beteiligt sind, keine Streikposten aufstellen.
Der Commissioner of Labour muss eine Streikurabstimmung durchführen, und die Mehrzahl aller Beschäftigten muss sich für einen Streik aussprechen.
Mit dem Gesetz aus dem Jahr 1996 wurden verschiedene in dem Arbeitsbeziehungsgesetz von 1980 enthaltene Gewerkschaftsrechtsbeschränkungen beibehalten. Der Labour Commissioner kann die Eintragung einer Gewerkschaft verweigern, wenn er der Meinung ist, dass es bereits eine Gewerkschaft gibt, die die Interessen der Beschäftigten in diesem Sektor vertritt. Die Beschäftigten können Gewerkschaften lediglich innerhalb des Industriezweiges organisieren, in dem sie beschäftigt sind. Gefängnisbeschäftigte dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten.
Durch einen Erlass aus dem Jahr 1973 über Sitzungen und Demonstrationen wird das Recht von Organisationen auf die Abhaltung von Zusammenkünften und Demonstrationen eingeschränkt. Gemäss dem Gesetz von 1963 über die öffentliche Ordnung ist für bestimmte Sitzungen und öffentliche Versammlungen die Genehmigung der Polizei erforderlich. Die Polizei kann an Gewerkschaftssitzungen teilnehmen.
Der SFTU rief für den 3. und 4. Februar zu einem Massenausstand auf, um bereits 1993 im Zusammenhang mit Arbeits- und Wirtschaftsfragen vorgebrachten Forderungen nach einer demokratischeren Gesellschaft und der Aufhebung der Sicherheitsgesetze Nachdruck zu verleihen. Swasilands Verfassung wurde kraft eines Erlasses aus dem Jahr 1973 ausgesetzt, mit dem ausserdem politische Parteien verboten wurden. Obwohl der König 1996 eine Verfassungskommission eingesetzt hatte, gehörten dieser lediglich handverlesene Vertreter an.
Die Regierung war von Anfang an entschlossen, den Ausstand niederzuschlagen, anstatt über die Gewerkschaftsforderungen zu verhandeln. Minister weigerten sich, am 29. und 30. Januar an einer Zusammenkunft von Gewerkschaften und Arbeitgebern teilzunehmen, bei der eine Lösung gefunden werden sollte. Am 31. Januar veröffentlichte die Regierung die Rechtsverordnungen Nr. 8 und 9, mit denen der Ausstand gemäss dem Gesetz von 1963 über die öffentliche Ordnung zu einem Boykott erklärt wurde und die Straftaten auflisteten, für die keine Kaution bewilligt werden würde.
Die Polizei nahm SFTU-Generalsekretär Jan Sithole noch am selben Tag fest. Richard Nxumalo, der Präsident des SFTU, Themba Msibi, der Vizepräsident, und Jabulani Nxumalo, der Stellvertretende Generalsekretär, wurden früh am nächsten Morgen nach einer Gewerkschaftssitzung verhaftet. Es wurde vermutet, dass der König selbst ihre Festnahmen angeordnet hatte.
Am 1. Februar erwirkten die Behörden eine arbeitsgerichtliche Anordnung, mit der dem SFTU, seinen Mitgliedsorganisationen und Mitgliedern sowie allen Beschäftigten die Organisierung des Ausstandes und eine Beteiligung daran untersagt und dieser für illegal und im Widerspruch zum nationalen Interesse stehend erklärt wurde.
Am selben Tag führten sieben Polizeibeamte und 15 schwerbewaffnete Soldaten ohne Durchsuchungsbefehl eine Razzia im SFTU-Hauptbüro durch.
Die nationale Rundfunk- und Fernsehanstalt Swaziland Broadcasting Service verbot sämtliche Bekanntmachungen oder Nachrichten im Zusammenhang mit dem Ausstand.
Bei einer Zusammenkunft von SFTU, Arbeitgebern und zwei Regierungsministern am 2.Februar wurden keine Fortschritte erzielt.
Am 3. Februar fand der Ausstand statt. Die Polizei umstellte das SFTU-Hauptbüro und riegelte es ab. In grossen Städten wurden Sicherheitskräfte stationiert, die Schlüsseleinrichtungen bewachten. Die Polizei gab Schüsse in die Luft ab, um Demonstranten auseinanderzutreiben, u.a. in Matsapa. In Mbabane schüchterte sie an dem Ausstand beteiligte Beschäftigte ein und schlug sie. Der Gewerkschaftsfunktionär Simon Tsabedz wurde zusammengeschlagen und in einen Damm geworfen. Die Polizei führte ohne Durchsuchungsbefehl eine Razzia im Haus von Afrika Magongo, einem SFTU-Treuhänder, durch.
Am 3. Februar wurden die vier verhafteten Funktionäre in Mankayane vor Gericht gestellt und gemäss Abschnitt 12 des Gesetzes von 1963 über die öffentliche Ordnung wegen Einschüchterung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an dem Ausstand angeklagt. Eine Kaution wurde ihnen verweigert, und sie wurden in das Hochsicherheitsgefängnis von Matsapa gebracht. Ihr Prozess sollte am 10. Februar beginnen.
Am Abend des 3. Februar hielt der SFTU eine Generalratssitzung ab. Rund 150 bewaffnete Polizisten hinderten die 23 Mitglieder am Verlassen der Sitzung und beorderten sie auf das Polizeirevier. Die Polizei eröffnete das Feuer, aber niemand wurde verletzt. Der auf einen Rollstuhl angewiesene SFTU-Schatzmeister Mxolisi Mbata wurde aus seinem Stuhl geworfen und gezwungen, zum Polizeirevier zu kriechen. Die Ratsmitglieder wurden bis zum darauffolgenden Morgen in einem Raum voller Tränengas eingesperrt. Sie wurden zusammengeschlagen und dann einzeln vernommen. Die geschäftsführende Generalsekretärin, Barbara Dlamini, wurde gefragt, warum sie ohne polizeiliche Genehmigung eine Sitzung anberaumt habe.
Der Ausstand wurde fortgesetzt, und am 11. Februar wurden bei Big Bend Beschäftigte beschossen, eine Person wurde schwer verletzt.
Jan Sitholes Mutter und andere nahe Verwandte wurden belästigt, während er in Haft sass.
Nach ersten Anhörungen in der entlegenen Provinzstadt Mankanyane begann am 19. Februar der Prozess der vier SFTU-Funktionäre in Manzini. Die Regierung manipulierte das Gerichtsverfahren, und wie in der Vergangenheit herrschte Verwirrung darüber, wo das Verfahren stattfinden würde.
Die vier Männer wurden angeklagt, Busfahrer derart eingeschüchtert zu haben, dass sie während des zweitägigen Ausstandes keinerlei Fahrten durchführten, eine Straftat, auf die lebenslängliche Haft steht. Busfahrer distanzierten sich in einem Schreiben an den SFTU von den Anklagepunkten.
Am 26. Februar sprach der Richter die Angeklagten mangels Beweisen frei, wobei er feststellte, dass von Anfang an nichts gegen sie vorgelegen habe. Er erklärte, die Polizisten, die für die Anklagevertretung ausgesagt hätten, seien unehrlich, ihre Aussagen unglaubwürdig und voller Widersprüche gewesen.
Der Ausstand wurde beendet, aber die Regierung ging weiterhin gegen den SFTU vor.
Im Mai hob sie gemäss dem Arbeitsgbeziehungsgesetz alle SFTU-Mitgliedsgewerkschaften auf, weil sie es versäumt hatten, ihre Finanzunterlagen rechtzeitig einzureichen, obwohl das Gesetz keine Definition des Finanzjahres enthielt. Die Regierung gab anschliessend nach.
Zur Untermauerung seiner Forderungen rief der SFTU am 7. September zu einer Massenkundgebung auf.
Bei einer Sitzung am 5. Oktober gab der SFTU der Regierung eine Woche Zeit, um seine Forderungen zu erfüllen, andernfalls werde unverzüglich ein massives Aktionsprogramm anlaufen.
Am 13. und 15. Oktober wurde ein Ausstand organisiert. Polizei und Armee wurden in grosser Zahl stationiert. Am 13. Oktober streikten die Lehrer/innen, um eine Gehaltserhöhung zu fordern. Am 27. Oktober kam es zu einem Massendemonstrationszug von SFTU-Mitgliedern, Berufsverbänden, Eltern und Studenten. Am darauffolgenden Tag begaben sich die Demonstranten zum Flughafen, wo der König vom Commonwealth-Gipfel in Schottland zurückkehrte. Die Sicherheitskräfte schossen mit scharfer Munition und Tränengas in die Menge. Viele mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Am Monatsende wurde es der Lehrervereinigung SNAT untersagt, die staatlichen Medien zu nutzen. Der Lehrerstreik wurde bis zum Jahresende fortgesetzt. Zur Beaufsichtigung von Prüfungen wurden Soldaten eingesetzt. Anfang November forderte der Senat das Verbot der Vereinigung sowie die Entlassung aller Lehrer/innen bis 1998, was die Regierung jedoch ablehnte.
Ein Senator forderte die Deportation Jan Sitholes sowie die Überprüfung der Staatsangehörigkeit des SNAT-Präsidenten, Meshack Masuku.
Anfang Dezember erklärte der SFTU, dass die Belästigungen und Einschüchterungen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern trotz der Tatsache, dass der SFTU, Arbeitgeber und die Regierung an einem neuen Arbeitsbeziehungsgesetz arbeiteten, zunähmen. 17 Gewerkschaftsführer und -funktionäre wurden nach dem Ausstand vom Oktober vom zum Teil in staatlichem Besitz befindlichen Zuckerhersteller Simunye entlassen. In der Fabrik und um sie herum wurden bewaffnete Truppen und Artillerie, einschliesslich Panzerfahrzeugen, stationiert.
Der SFTU zog sich aus Protest vorübergehend aus dem Ausschuss zurück, der das Arbeitsbeziehungsgesetz ausarbeitete, kehrte jedoch am Jahresende zurück.
Tansania Ü98
Im Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1991 wird die Organisation of Tanzania Trade Unions (OTTU) nach wie vor als einzige Gewerkschaft des Landes bezeichnet, obwohl sie sich 1995 in Tanzania Federation of Free Trade Unions (TFTU) umbenannt hat. Dies bedeutet, dass die TFTU nach wie vor nicht gesetzlich eingetragen wurde.
Obwohl die TFTU normal arbeiten kann, ist lediglich eine ihrer elf angeschlossenen Gewerkschaften registriert worden. Die Regierung hat erklärt, dass sie das Gesetz von 1991 aufheben werde, was bisher jedoch noch nicht geschehen ist.
Das Gesetz gibt dem Präsidenten des Landes darüber hinaus die Möglichkeit, die Zulassung der Gewerkschaft rückgängig zu machen, falls und wenn er dies für notwendig hält.
Tarifverhandlungen finden nur im privaten Sektor statt. Die Gehälter im öffentlichen Sektor werden vom Staat festgelegt. Tansanias Arbeitsgericht kann die Eintragung eines Tarifvertrages verweigern, der sich nicht im Einklang mit der staatlichen Wirtschaftspolitik befindet. Die Regierung hat jedoch erklärt, dass auch ein nicht eingetragener Tarifvertrag angewandt werden kann.
Die Gewerkschaften müssen, bevor sie einen Streik ausrufen können, langwierige und komplizierte Verfahren befolgen, die u.a. eine Vermittlung, eine Schlichtung und den Entscheid eines Arbeitsgerichtes beinhalten und mehrere Monate dauern können. Letztendlich führt dies dazu, dass die meisten Streiks illegal sind.
Tschad Ü87/Ü98
Mit dem neuen Arbeitsgesetz des Tschad wurde langjährigen Gewerkschaftsrechtsverletzungen ein Ende gesetzt.
Mit diesem Gesetz wurden das Verbot politischer Tätigkeiten von Gewerkschaften, die Verordnung aus dem Jahr 1975, mit der sämtliche Streiks ausgesetzt wurden, sowie die Verordnung aus dem Jahr 1976, mit der Staatsbediensteten die Gründung von und der Beitritt zu Gewerkschaften untersagt wurde, aufgehoben.
Die Behörden können nicht länger in Tarifverhandlungen eingreifen, und die Regierung braucht einen Tarifvertrag nicht mehr zu billigen, bevor er in Kraft treten kann. Der Arbeitsminister kann einen Tarifvertrag jedoch kommentieren und um eine Neuverhandlung ersuchen.
Mit dem neuen Gesetz wurde die Zahl der Jahre, die ein Beschäftigter im Tschad ansässig sein muss, bevor er ein Gewerkschaftsamt übernehmen kann, von sieben auf fünf Jahre reduziert.
Die Verordnung aus dem Jahr 1962, die die Vorabgenehmigung des Innenministeriums für die Gründung einer Vereinigung vorschreibt, blieb jedoch in Kraft, und die Regierung hat dieses Gesetz bei verschiedenen Gelegenheiten auf Gewerkschaften angewandt, obwohl wiederholt versichert worden war, dass für sie lediglich das Gewerkschaftsgesetz gelten werde. Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmung droht eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis.
Die Verordnung ermöglicht die sofortige administrative Auflösung einer Vereinigung und gestattet den Behörden die Aufsicht über die finanziellen Mittel von Vereinigungen. 1996 hatte die Regierung erklärt, sie habe einen Änderungsantrag formuliert, in dem speziell festlegt werde, dass die Verordnung nicht für Gewerkschaften gelte, und ihn dem Innen- und Sicherheitsminister vorgelegt.
Tunesien Ü87/Ü98
Zwischen dem 21. und dem 28. April wurden mehrere Gewerkschafter verhaftet und vom Innenministerium zur Befragung vorgeladen.
Ihr Vergehen bestand darin, dass sie öffentliche Appelle zum Protest gegen die zunehmenden Beschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, vor allem der Vereinigungsfreiheit und der Gewerkschaftsrechte, sowie gegen die Wirtschaftslage und die Privatisierungen unterschrieben hatten.
Abdelhamid Ettoumi, Exekutivsekretär der Post- und Telekommunikationsarbeitervereinigung, und Hedi Hedili von der Lehrergewerkschaft wurden verhört und am 24. April freigelassen. Ali Fitati, Mitglied der Eisenbahnergewerkschaft SNCFT, wurde vorgeladen und nach einem Verhör freigelassen. Der Gewerkschaftsdachverband, die UGTT, intervenierte, um ihre rasche Freilassung zu ermöglichen.
Die Polizei verhaftete Rachid Ennajar, ein Mitglied der UGTT-Landarbeitergewerkschaft, am 21. April; den Gewerkschafter Monji Souab am 23. April; Jilani Hammami, den ehemaligen Generalsekretär der Post- und Telekommunikationsarbeitergewerkschaft, am 24. April; und Ahmed Berramila, einen früheren stellvertretenden UGTT-Generalsekretär, am 26. April. Sie wurden bis zum 5. Mai in Einzelhaft festgehalten.
Ein weiterer UGTT-Funktionär wurde am 28. April vorgeladen. Bei seiner Ankunft wurde ihm gesagt, dass seine Befragung nicht mehr erforderlich sei.
Abdelmajid Sahraoui, ein früheres UGTT-Vorstandsmitglied, tauchte unter. Die Polizei hatte ihn bereits im Januar zwei Tage lang festgehalten und seine Familie belästigt. Am 17. Februar war er von Sicherheitsbeamten verhaftet und etwas länger als 24 Stunden lang im Innenministerium festgehalten worden. Nach seiner Freilassung erklärten die Behörden, sie verfügten über keinerlei Aufzeichnungen über seine Haft und er sei lediglich zur Befragung vorgeladen worden. Am 16. April wurde er erneut festgenommen und sechs Stunden lang im Innenministerium verhört.
In der Nacht vom 29. auf den 30. April wurde in das Büro des Anwalts des Gewerkschafters eingebrochen. Es wurde durchsucht und verwüstet.
Am 5. Mai wurden die vier inhaftierten Gewerkschafter des Besitzes und der Verteilung von Flugblättern, der Beleidigung eines offiziellen Gremiums und der Verbreitung falscher Informationen zur Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt. Ahmed Berramila wurde am 12. Mai gegen Kaution freigelassen.
Nach Interventionen der UGTT wurden die drei anderen am 27. Mai gegen Kaution freigelassen. Berichten zufolge wurde der Fall weiterhin untersucht.
Ebenfalls im Mai protestierte die Gewerkschaft der Universitätslehrkräfte dagegen, dass man Mohamed Tahar Chaieb, einem früheren Generalsekretär der Gewerkschaft, im Juli 1996 seinen Reisepass abgenommen hatte.
Abdelmajid Sahraoui wurde am 9. Juni erneut verhaftet und drei Tage lang an einem geheimen Ort festgehalten.
Gemäss einem Gesetz aus dem Jahr 1967 sind Streiks ohne die vorherige Genehmigung des nationalen Gewerkschaftsdachverbandes illegal.
Uganda Ü98
Alle Gewerkschaften müssen dem NOTU angehören, der gemäss einem vom Parlament verabschiedeten Gesetz als einziger nationaler Gewerkschaftsdachverband ins Leben gerufen wurde.
Das Streikrecht wird durch komplizierte Verfahren eingeschränkt. Nach einer Schlichtung müssen dem Arbeitsminister, der den Fall häufig zur Beschlussfassung an das Arbeitsgericht weiterleitet, die Beschwerden und der Streikaufruf vorgelegt werden. Sowohl der Arbeitsminister als auch das Arbeitsgericht entscheiden gewöhnlich gegen Streiks. Die Regierung drohte während des Jahres, streikende Krankenhausbeschäftigte zu entlassen.
Es kursieren Berichte, wonach sich das Arbeitsministerium mit Arbeitgebern abgesprochen hat, um eine gewerkschaftliche Organisierung im Textilsektor zu verhindern. Die ugandische Textilarbeitergewerkschaft bemüht sich bereits seit über acht Jahren um ihre Anerkennung beim Unternehmen Vitafoam Ltd. Company, in anderen Unternehmen bereits seit zehn Jahren.
Neue Investoren im privaten Sektor behinderten ebenfalls eine gewerkschaftliche Organisierung, indem sie sich weigerten, Gewerkschaften als Verhandlungsführer anzuerkennen, vor allem im Textilsektor, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Strassentransport sowie in neuen Banken und Hotels.
Zentralafrikanische Republik Ü87/Ü98
Obwohl die Verfassung aus dem Jahr 1995 Gewerkschaftspluralismus und Vereinigungsfreiheit garantiert, wurde das Gesetz, mit dem ein Einheitsgewerkschaftssystem eingeführt worden war, nicht aufgehoben.
Das Gesetz legt nach wie vor fest, dass Gewerkschaftsfunktionäre einer Vollzeitbeschäftigung in ihrem Sektor nachgehen müssen.
Tarifverhandlungen sind nicht gesetzlich geschützt. Die Regierung greift generell in Tarifverhandlungen ein, wenn diese stattfinden. Einem Streik müssen langwierige Schlichtungs- und Schiedsverfahren vorausgehen. Die Regierung ist befugt, Streikende im "Interesse der Allgemeinheit" an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern. Gewerkschaften dürfen keine Sitzungen politischer Art abhalten.
Im Verlauf des Jahres kam es zu zahlreichen Streiks im Zusammenhang mit nicht gezahlten Löhnen. Am 15. Dezember beendete die Polizei in der Hauptstadt Bangui einen Protest von Staatsbediensteten, die seit sieben Monaten nicht mehr bezahlt worden waren. Sie hatten geplant, mit einer Forderungsliste zum Palast des Präsidenten zu marschieren. Bewaffnete Polizisten versperrten jedoch alle Strassen, bevor der Marsch begonnen hatte, und die Menge löste sich auf.