MENSCHENRECHTSKOMMISSION DER VEREINTEN NATIONEN (UNCHR)
55. Sitzung (Genf, 22. März - 30. April 1999)


INTERNATIONALER BUND FREIER GEWERKSCHAFTEN (IBFG)
Bld. E. Jacqmain 155, B-1210 Brüssel, Belgien

ABTEILUNG GEWERKSCHAFTSRECHTE
Telefon: (32 2) 224.02.03 - Telefax: (32 2) 224.02.97 - E-Mail: turights@icftu.org

IBFG-BÜRO GENF
Avenue Blanc 46, CH-1202 Genf, Schweiz
Telefon: (41 22) 738.42.02, 738.42.03 - Telefax: (41 22) 738.10.82
E-Mail: icftu.ge@geneva.icftu.org


IBFG-INFORMATIONSPAPIER

Dieses Dokument ist ein Anhang zu IBFG-Rundschreiben 12(1999), das im Januar 1999 an alle IBFG-Mitgliedsorganisationen weltweit, an alle Internationalen Berufssekretariate (IBS) und andere interessierte Organisationen versandt wurde. Es soll die Lobbyarbeit der internationalen freien Gewerkschaftsbewegung unterstützen und zielt darauf ab, die Anliegen der Bewegung im Bereich der Gewerkschafts- und anderer Menschenrechte während der 55. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission (UNCHR) vorzubringen und zu unterstützen. Wie in der Vergangenheit wird sich der IBFG an der Arbeit der Kommission beteiligen, und seine Vertreterinnen und Vertreter werden sich zu jenen Themen zu Wort melden, die mit der Verteidigung und Förderung der Gewerkschafts- und anderer grundlegender Menschenrechte zusammenhängen. Dieses Dokument zielt darauf ab, die IBFG-Mitgliedsorganisationen und befreundete Organisationen bei ihrer Lobbyarbeit gegenüber ihren eigenen Regierungen zu unterstützen, die ihre Position zu den unterschiedlichen Punkten auf der UNCHR-Tagesordnung lange vor ihrer Abreise nach Genf festlegen.

Die vorläufige Tagesordnung für die 55. Sitzung (1999) ist als Anhang I beigefügt. Die Zusammensetzung der Kommission im Jahr 1999 geht aus Anhang II hervor. (Die Mitgliedschaft der einzelnen Länder läuft jeweils am 31. Dezember des in Klammern genannten Jahres ab.)

Unmittelbar nach der Sitzungseröffnung wird die Kommission zwei Berichte der Hochkommissarin für Menschenrechte hören: einen über die Menschenrechtslage in Kolumbien (unter Hervorhebung der Relevanz und des Ernstes der Situation in diesem Land) und einen über die Folgemassnahmen zur Weltkonferenz über Menschenrechte(umfassende Umsetzung der und Folgemassnahmen zur Wiener Erklärung und zum Aktionsprogramm, verabschiedet im Juni 1993 in Wien).

Wie üblich wird sich die Kommission zudem mit einer Reihe von Berichten befassen, die von Sonderberichterstatter(inne)n, Sonderbeauftragten und unabhängigen Sachverständigen eingereicht werden, die ernannt worden sind, um die Menschenrechtslage in verschiedenen Ländern, in denen es zu schweren Verletzungen gekommen ist, zu untersuchen. Diese Berichte werden unter verschiedenen Tagesordnungspunkten behandelt, vor allem jedoch unter Tagesordnungspunkt 9, bei dem es um die Frage der Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit geht. Zu der Situation in folgenden Ländern wird mit Berichten gerechnet: Zypern, Demokratische Republik Kongo, Südlibanon und West-Bekaa, Birma (Myanmar), Nigeria, Irak, Sudan, Ruanda, Afghanistan, Äquatorialguinea, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Kosovo), Iran, Burundi und Ost-Timor.

Unter Tagesordnungspunkt 19, Beratungsdienste und technische Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, wird die Kommission Berichte über folgende Länder behandeln: Haiti, Somalia, Kambodscha und Guatemala.

Es wird ferner damit gerechnet, dass die Kommission die Menschenrechtslage in einigen Ländern, vor allem im Tschad, im Rahmen des vertraulichen 1503-Verfahrens prüfen wird.

Der IBFG wird die Kommission in seinem Beitrag auf die ernste Gewerkschaftsrechtslage in China, Südkorea, Birma, Pakistan, Weissrussland, Kroatien, Serbien und Kosovo, Dschibuti, Simbabwe, Swasiland, in der Zentralafrikanischen Republik, in Kolumbien, Guatemala und Ecuador hinweisen.

Der IBFG wird seine Besorgnis angesichts der sich verschlechternden Menschen- und Gewerkschaftsrechtslage in China zum Ausdruck bringen. Einen Tag nach der Freilassung des aktiven Gewerkschafters Liu Nianchun aus dem Gefängnis (21. Dezember 1998) wurden zwei weitere Dissidenten, Xu Wenli und Wang Youcai, zu 13 bzw. 11 Jahren Haft verurteilt, weil sie die erste Oppositionspartei des Landes gründen wollten und Gewerkschaftsfreiheit forderten (Liu Nianchun war ohne Gerichtsverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Mai 1995 eine Petition zur Forderung von Gewerkschaftsrechten unterzeichnet hatte). Ein anderer Dissident, Xu Wangpin, wurde Ende 1998 wegen "Störung der sozialen Ordnung" zu drei Jahren Arbeitslager in Sichuan verurteilt. Xu, ein ehemaliger Fabrikarbeiter, hatte bereits eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüsst, weil er versucht hatte, während der Demokratiedemonstrationen des Jahres 1989 eine unabhängige Gewerkschaft zu organisieren.

Im vergangenen November hat der IBFG einen Bericht über die Folter und Misshandlung inhaftierter Gewerkschaftsrechtsverfechter/innen und aktiver Gewerkschafter/innen sowie ihrer Angehörigen (Torture and ill-treatment of detained trade union rights and labour activists and their relatives) veröffentlicht, der auf der Antwort Chinas auf eine bei der IAO erhobene Klage des IBFG basierte. Darin wurde das übliche Verfahren für den Umgang mit unabhängigen aktiven Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern beschrieben: Verhaftung und Verurteilung ohne Rechtsgrundlage, dann Folter und Verweigerung einer ärztlichen Versorgung in Zwangsarbeitslagern.

Die USA, die EU und andere Länder haben sich im letzten Jahr auf eine Politik der "sanften Diplomatie" verständigt und jegliche Kritik an China im Gegenzug für einige Zusagen der chinesischen Regierung bezüglich der Menschenrechte unterlassen. China hat am 5. Oktober 1998 daraufhin den Internationalen Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte (ICCPR) unterzeichnet, jedoch keinerlei Zusagen bezüglich einer Ratifizierung gemacht. Zuvor hatte sich China bereits bezüglich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) genauso verhalten. Unseren Informationen zufolge beabsichtigt China, den ICESCR letztendlich zu ratifizieren, jedoch mit Vorbehalten vor allem bezüglich des Artikels 8, der Gewerkschaftsrechte, einschliesslich des Streikrechts, garantiert. Obwohl sowohl der ICCPR als auch der ICESCR das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Vereinigungsrecht garantieren, hat es China nicht nur versäumt, Schritte einzuleiten, um diese gesetzlich bindend zu machen, sondern die internationale Gemeinschaft zudem mit neuen und vermehrten Verhaftungen und Verurteilungen aktiver Menschenrechts- und unabhängiger Gewerkschaftsaktivisten verspottet. Verschiedene Organisationen, darunter einige IBFG-Mitgliedsorganisationen und im Bereich der Menschenrechte tätige nichtstaatliche Organisationen, fordern jetzt erneute Bemühungen um die Vorlage einer Entschliessung zu China bei der nächsten Kommissionssitzung im März. Der IBFG wird jede derartige Initiative nachdrücklich unterstützen.

In Südkorea vegetieren nach wie vor Hunderte Gewerkschafter/innen in den Gefängnissen dahin. Ihnen wird eine Vielzahl von Vergehen vorgeworfen, die meisten von ihnen sehen sich aufgrund legitimer Gewerkschaftsarbeit mit Strafanklagen konfrontiert. Der IBFG und die Internationalen Berufssekretariate begingen den 10. Dezember 1998, den 50. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, mit der Übergabe eines Protestschreibens an den Präsidenten Koreas bei der koreanischen Botschaft in Genf, in dem Unterdrückung und Ungerechtigkeit verurteilt wurden.

Allein 1998, während des ersten Amtsjahres von Präsident Kim, sind 500 Gewerkschafter/innen verhaftet worden. Der IBFG wird Korea auffordern, alle inhaftierten Gewerkschafter/innen freizulassen und den demokratischen Prozess sowie die Arbeitnehmerrechte zu propagieren und zu achten, einschliesslich des Rechtes aller Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit. Er wird jedoch auch gebührend anerkennen, dass die Regierung am 6. Januar 1999 schliesslich die koreanische Lehrergewerkschaft Chonyohyop anerkannt hat, was eine langjährige Forderung des IBFG, der IAO und des TUAC-OECD gewesen war.

Der IBFG wird der Kommission vor Augen führen, inwiefern 1998 ein entscheidendes Jahr im Zusammenhang mit der Verurteilung der Menschenrechtslage in Birma (Myanmar) gewesen ist. Im August hat die IAO einen 400seitigen Bericht ihres Untersuchungsausschusses über den Einsatz von Zwangsarbeit in Birma veröffentlicht. Der IAO-Ausschuss kam einstimmig zu dem Schluss, dass in diesem Land allgemein und systematisch auf Zwangsarbeit zurückgegriffen wird, wobei das Leben und die Sicherheit von Verweigerern bedroht und aussergerichtliche Strafen verhängt werden. Der Bericht wurde im Anschluss an eine von Gewerkschaftsdelegierten aus 25 Ländern, die den IBFG beauftragt hatten, sie während des Verfahrens zu vertreten, gemäss Artikel 26 der IAO-Verfassung bei der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 1996 eingereichte Klage erstellt.

In den Schlussfolgerungen der IAO werden die Rechtsverstösse des Regimes als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Der IBFG wird die UN-Kommission dringend ersuchen, Birmas Militärjunta zum Rücktritt und zur Übergabe der Macht an eine demokratische Zivilregierung im Einklang mit den Empfehlungen des IAO-Berichtes aufzufordern, während ausländische Unternehmen gleichzeitig gedrängt werden, ihre Investitionen aus dem Land abzuziehen, solange die Armee weiterhin an der Macht ist.

In Pakistan, wo die Gewerkschaftsrechte auch 1998 wieder verletzt wurden, ging das Jahr nicht gut zu Ende: Am 22. Dezember verkündete der pakistanische Präsident eine Präsidialverordnung, mit der den Beschäftigten der pakistanischen Wasser- und Elektrizitätsgesellschaft Wapda ihre fundamentalen Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen verweigert wurden. Die Gewerkschaft bei der Wapda wurde vorübergehend verboten, wovon über 130.000 Beschäftigte betroffen sind, und das Unternehmen wurde der direkten Kontrolle der Streitkräfte unterstellt, wodurch die Existenz der Wapda Hydro Electric Central Labour Union und der Gewerkschaftsbewegung des Landes allgemein gefährdet wird. Anfang des Jahres waren die Verletzungen der grundlegenden Gewerkschafts- und anderer Menschenrechte bei einem 1996 begonnenen Bauvorhaben, einem riesigen Wasserkraftwerk am Fluss Indus, dem Ghazi Barotha Hydro Power Project, fortgesetzt worden. Das Projekt wird von einem Konsortium verschiedener Unternehmen gebaut, von denen der italienische Multi Impreglio der grösste Partner ist. Die Rechtsverletzungen beinhalteten Massenverhaftungen und Körperverletzungen von Beschäftigten sowohl seitens des Managements als auch der Sicherheitskräfte. Auch Angehörige von Gewerkschaftsführern wurden inhaftiert und zum Teil gefoltert.

Der IBFG wird bezüglich der Situation in Weissrussland, wo die Regierung die Tätigkeiten unabhängiger Gewerkschaften durch die Verfügung verschiedener Erlasse de facto blockiert hat, während die gewerkschaftlichen Zulassungsverfahren nach wie vor willkürlich, komplex und kostspielig sind, einen nachdrücklichen Standpunkt vertreten. Im November wurden zwei Gewerkschafter während einer von unabhängigen Gewerkschaften organisierten Demonstration verhaftet, und mehreren Mitgliedern der SPB (der Freien Gewerkschaft Weissrusslands) wurde bei einem grossen Automobilwerk des Landes mit einer Entlassung gedroht.

Der IBFG wird nachdrücklich gegen die Verstaatlichung des Gewerkschaftsvermögens durch die kroatische Regierung im Januar 1998 - ein Verstoss gegen das ratifizierte IAO-Übereinkommen Nr. 87 - protestieren. Die Union auf Autonomous Trade Unions of Croatia hat darüber hinaus über zahlreiche Beispiele für ein direktes Verbot der gewerkschaftlichen Organisierung in verschiedenen Betrieben berichtet, und es war durchaus nicht unüblich, dass hochrangige Regierungsbeamte öffentlich an die Beschäftigten appellierten, Gewerkschaftern nicht zu trauen.

Der IBFG wird den Appell der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) zur Rettung der unabhängigen Medien in Serbien unterstützen. Die serbische Regierung hat ein neues Informationsgesetz eingebracht, mit dem die gerichtliche Verfolgung der Medien, die nicht der Parteilinie folgen, erleichtert wird. Bis Ende 1998 waren fünf Zeitungen und mindestens vier Radiosender von den Behörden geschlossen worden, während über 400 Journalistinnen und Journalisten ihren Arbeitsplatz verloren. Ferner werden die andauernden Menschen- und Arbeitnehmerrechtsverletzungen im Kosovo erwähnt werden, wo Beschäftigte aus ihren Betrieben entführt wurden und nach wie vor eine Zielscheibe terroristischer Angriffe sind.

Bezüglich Dschibuti wird der IBFG auf die sich verschlechternde Gewerkschaftslage in dem Land hinweisen. Mehrere hundert Beschäftigte des Gesundheitswesens wurden während einer Demonstration im März 1998 tätlich angegriffen und inhaftiert, während die Regierung während des gesamten Jahres ihre gewerkschaftsfeindlichen Repressionen fortsetzte und sich in Gewerkschaftsangelegenheiten einmischte, was einen Verstoss gegen die internationalen Arbeitsnormen darstellte. Anderen öffentlichen Bediensteten ist mit ähnlichen Massnahmen gedroht worden, und die Führungsspitze der Lehrergewerkschaft wurde entlassen und des Beamtenstatus enthoben, nachdem ein Streik durchgeführt worden war.

In Simbabwe hat Präsident Mugabe am 27. November 1998 auf das Gesetz über Präsidialbefugnisse (befristete Massnahmen) zurückgegriffen, um das Arbeitsbeziehungsgesetz zu novellieren, Streiks zu untersagen und damit zu drohen, Gewerkschaften, die dem Gesetz trotzen, zu verbieten sowie Organisatoren bis zu drei Jahre lang zu inhaftieren. 1998 hat der Zimbabwe Congress of Trade Unions mehrere Streiks organisiert, die grosse Unterstützung in der Bevölkerung fanden und bei denen es um die sich verschärfende wirtschaftliche und institutionelle Krise ging. Am 20. Januar dieses Jahres wurde der stellvertretende ZCTU-Generalsekretär von Unbekannten bewusstlos geschlagen.

Der IBFG wird seine Besorgnis angesichts der Entwicklungen in Swasiland zum Ausdruck bringen, die am 18. November 1998 in der Inhaftierung - ohne Anklageerhebung zum Zeitpunkt seiner Festnahme - von Jan Sithole, dem Generalsekretär der Swaziland Federation of Trade Unions (SFTU), gipfelten. Als Organisatorin mehrerer Demonstrationen und anderer Aktionsformen zur Forderung wirtschaftlicher Massnahmen und zur Wiederherstellung der Demokratie in dem Königreich ist die SFTU seit langem eine Zielscheibe des Regimes, und ihre Funktionäre sind bei verschiedenen Gelegenheiten inhaftiert worden und Zielscheiben von Mordanschlägen gewesen.

Wir werden ferner berichten, dass Théophile Sonny-Colé, der Generalsekretär der Union Syndicale des Travailleurs de Centrafrique (USTC), am Samstag, 9. Januar, in der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik Bangui verhaftet und zusammengeschlagen wurde. Sonny-Colé wurde von Angehörigen der Präsidentengarde schwer verletzt und illegalerweise festgehalten, nachdem er das Komplott zur Annullierung der Parlamentswahlen verurteilt hatte, bei denen sich im Dezember die Oppositionsparteien durchgesetzt hatten.

Der IBFG wird dringende Massnahmen gegen die unmenschlichen Formen der Unterdrückung des sozialen Protestes in Kolumbien fordern. Nahezu 3.000 Gewerkschafter/innen sind in diesem Land in den letzten Jahren ermordet worden, ohne dass die Regierung konkrete Massnahmen ergriffen hätte. Wir werden mit grosser Trauer an die Ermordung von u.a. Jorge Ortega, Vizepräsident der Central Unitaria de Trabajadores (CUT), vom 20. Oktober 1998 erinnern. Er hatte wiederholt um Schutz gebeten, nachdem sein Name auf der Liste derjenigen, denen mit Mord gedroht wurde, erschienen war. Der IBFG wird eine aktualisierte Liste der Gewerkschaftsführer/innen vorlegen, die Morddrohungen erhalten haben, und den Entwurf eines Programms wirksamer Massnahmen zum Schutz von Gewerkschaftern und Menschenrechtlern fordern. Er wird zudem die Kommission auf einen neuen IAO-Untersuchungsausschuss aufmerksam machen, der im Einklang mit Artikel 26 der IAO-Verfassung vom IAA-Verwaltungsrat bei seiner Sitzung im März 1999 zur Gewerkschaftsrechtslage in Kolumbien eingesetzt werden dürfte.

Wir werden darüber hinaus die sich rasch verschlechternde Situation in Ecuador nachdrücklich bedauern. Am 14. September 1998 hat die Regierung ein Paket wirtschaftlicher Massnahmen dargelegt, das die Gewerkschaften aufgrund der starken Belastung für die Beschäftigten deutlich verurteilt haben. Nach der Ausrufung eines landesweiten Streiks für den 1. Oktober und der Teilnahme an einer Fernsehsendung am 30. September 1998, in der Kritik an der Regierung geübt wurde, erhielt José Chávez-Chávez, der Generalsekretär der Confederación Ecuatoriana de Organizaciones Sindicales Libres (CEOSL), offene Drohungen vom Innenministerium und von der Polizei. Chávez war bereits am 4. September vor einer Gewerkschaftsveranstaltung von uniformierten Männern angegriffen worden, aber die Polizei hat natürlich nie auf seine Beschwerden reagiert. Darüber hinaus sind Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in diesem Land verschleppt und verhaftet worden, und der IBFG wird eine gründliche und unparteiische Untersuchung all dieser Vorfälle fordern.

Der zweite Jahrestag der Unterzeichnung der Friedensverträge in Guatemala (Dezember 1996) fällt leider mit zunehmenden Arbeitnehmerrechtsverletzungen in dem Land zusammen. Mehrere Gewerkschafter/innen sind ausgeschaltet worden (zuletzt Robinson Morales Canales, Chef der Gewerkschaft der Kommunalbeschäftigten von Zacapa, am 12. Januar 1999), und die Regierung versucht, Tarifverhandlungen und gewerkschaftliche Organisierungskampagnen zu behindern. Der IBFG wird aber nicht nur die gegen Gewerkschaften im privaten Sektor gerichteten Einschüchterungs- und Vergeltungsmassnahmen anprangern, sondern auch auf die gesetzlich verfügten Erlasse hinweisen, die das Streikrecht der Staatsbediensteten ernsthaft einschränken.

Der IBFG wird die Kommission darüber hinaus auf die sich ständig verschlechternde Menschenrechtslage in Mexiko hinweisen. 1998 haben die Gewerkschaftsrechtsverletzungen stark zugenommen. Es kam u.a. zu zahlreichen Verhaftungen, und im letzten Jahr wurden mindestens drei Lehrergewerkschafter/innen ermordet. Fünf Funktionärinnen bzw. Funktionäre von Lehrergewerkschaften wurden zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Dokumentes festgehalten. Zu den ebenfalls betroffenen Sektoren gehören das Bankwesen, die Metall- und Textilbranche sowie der Journalismus. Mexiko steht unmittelbar nach Kolumbien weltweit an zweiter Stelle derjenigen Länder, in denen die meisten Journalistinnen und Journalisten getötet wurden.

Die Kommission wird der Frage der Situation im besetzten Palästina hohe Priorität einräumen, und zwar sowohl unter Punkt 5 in bezug auf "das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung" als auch unter Punkt 8 in bezug auf die Verletzung der Menschenrechte in den besetzten arabischen Gebieten. Der IBFG wird alle betroffenen Parteien erneut auffordern, die Bestimmungen der Friedensverträge von Oslo und Wye Plantation uneingeschränkt umzusetzen.

Unter Tagesordnungspunkt 6 wird Glèlè-Ahanhanzo (Benin) seinen Bericht über die Frage Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und jegliche Form von Diskriminierung vorlegen. Der Kommission wird nach der jüngsten Verabschiedung der Resolution durch die UN-Generalversammlung (Doc. A/53/623) eine erste analytische Untersuchung der Zielsetzungen der Weltkonferenz gegen Rassismus vorliegen. Der UN-Generalsekretär hat Mary Robinson (Hochkommissarin für Menschenrechte) offiziell zur Generalsekretärin der Konferenz ernannt, und sie wird Konsultationen durchführen, um den Termin und den Veranstaltungsort der Konferenz festzulegen, worüber sie bei der Sitzung der Kommission berichten wird.

 

Tagesordnungspunkt 7 bezieht sich auf das Recht auf Entwicklung. Nach zwei aus verschiedenen Sachverständigen bestehenden aufeinanderfolgenden Arbeitsgruppen während des Zeitraums 1993-1997 hat die Kommission im letzten Jahr einen unabhängigen Sachverständigen für diesen Bereich (Arjun Sengupta, Indien) ernannt, der bei dieser Sitzung seinen ersten Bericht vorlegen wird.

Unter Tagesordnungspunkt 10 werden eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten behandelt. Von besonderem Interesse dürfte der erste Bericht von R. Figueredo (Venezuela) über die Auswirkungen der Auslandsschulden auf die uneingeschränkte Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sein, der sich auf die negativen Auswirkungen der Auslandsverschuldung, die zu deren Bewältigung in den Entwicklungsländern verfolgte Politik sowie die von Regierungen, dem privaten Sektor und den internationalen Finanzinstitutionen zur Abmilderung derartiger Auswirkungen ergriffenen Massnahmen konzentrieren wird. Die Kommission wird ferner die nachteiligen Auswirkungen des illegalen Transportes und Abladens toxischer und gefährlicher Produkte und Abfälle; das Recht auf Nahrungsmittel; das Recht auf Bildung im Zusammenhang mit den Bemühungen der Kommission um eine grössere Sichtbarkeit wirtschaftlicher Rechte; die Frage Menschenrechte und extreme Armut und insbesondere die Auswirkungen der Strukturanpassungspolitik auf die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte untersuchen.

Unter Tagesordnungspunkt 11 wird die Kommission verschiedene themenbezogene Berichte behandeln. Der Generalsekretär wird über Menschenrechte und Terrorismus und über die willkürliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit berichten. N. Rodley (Vereinigtes Königreich), dessen Mandat um drei Jahre verlängert wurde, wird über Folter berichten, während sich zwei Arbeitsgruppen mit willkürlicher Inhaftierung und unfreiwilligem Verschwinden befassen werden.

Unter demselben Punkt (Unterpunkt c) wird die Kommission den Bericht von A. Hussain (Indien) über das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung hören. Der IBFG wird sich auf einen kürzlich von der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) veröffentlichten Bericht stützen und die 50 während des Jahres 1998 an Journalistinnen und Journalisten in aller Welt begangenen Morde nachdrücklich verurteilen sowie mit Besorgnis feststellen, dass die meisten dieser Verbrechen ungestraft bleiben.

Von besonderer Bedeutung dürfte auch die überarbeitete Version der grundlegenden Prinzipien und Leitlinien bezüglich des Rechtes auf Wiedergutmachung für Opfer (grober) Menschenrechtsverletzungen sein, die der Niederländer van Boven ausgearbeitet hat und die anschliessend von der Generalversammlung verabschiedet werden sollen.

Unter Tagesordnungspunkt 12 wird es hauptsächlich um die Integration der Menschenrechte von Frauen und einer geschlechtsspezifischen Perspektive gehen, wobei R. Coomaraswamy (Sri Lanka) ihren Bericht über Gewalt gegen Frauen vorlegen wird.

Unter Tagesordnungspunkt 13 im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes wird der Sonderbeauftragte Olara Otunnu (Côte-d’Ivoire) seinen Bericht über die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder vorlegen.

Unter demselben Tagesordnungspunkt wird die Kommission die Antworten der verschiedenen Staaten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsprogramms zur Beendigung der Ausbeutung von Kinderarbeit sowie den Bericht von O. Calcetas-Santos über den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie erhalten.

Es ist anzumerken, dass zwischen Ende Januar und Anfang Februar 1999 Arbeitsgruppen zu sämtlichen genannten Fragen zusammentreffen werden.

Der IBFG wird sich zu Wort melden, um die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten nachdrücklich zu verurteilen und ihre Rehabilitation und Ausbildung zu fordern. Unsere Vertreter werden darüber hinaus unsere neue "Charta gegen Kinderarbeit" propagieren, die bei der IBFG-Vorstandssitzung im November 1998 in Helsingör (Dänemark) veröffentlicht wurde. Die Charta soll als Mobilisierungsinstrument für Regierungen, Verbraucher, Arbeitgeber, Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen dienen, um dieser Geissel, von der 250 Millionen Kinder weltweit betroffen sind, ein Ende zu setzen.

Unter Tagesordnungspunkt 14 wird sich die Kommission mit dem Bericht des Generalsekretärs über den Status der Internationalen Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und Mitglieder ihrer Familien sowie mit dem Bericht der Arbeitsgruppe befassen, die beauftragt wurde, Empfehlungen zur Verbesserung der Förderung, des Schutzes und der Verwirklichung der Menschenrechte von Wanderarbeitnehmer(inne)n auszuarbeiten und die vom 8. - 12. Februar 1999 tagen wird. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Rundschreibens hatten Bosnien-Herzegowina, Kap Verde, Kolumbien, Ägypten, Mexiko, Marokko, die Philippinen, die Seychellen, Sri Lanka und Uganda die Konvention ratifiziert bzw. waren ihr beigetreten, Chile und Bangladesch hatten sie unterzeichnet. Es sind jedoch mindestens 20 Ratifizierungen erforderlich, damit sie in Kraft treten kann. Der IBFG setzt sich aktiv für die Ratifizierung der Konvention ein und gehört dem Lenkungsausschuss einer internationalen Koalition nichtstaatlicher Organisationen an, die an dieser Frage arbeitet.

Von den verbleibenden Tagesordnungspunkten ist folgendes erwähnenswert: die Fortschritte seit der Ausrufung der Internationalen Dekade der indigenen Völker der Welt am 10. Dezember 1994 (Tagesordnungspunkt 15); die Betrachtung der Erklärung zu Menschenrechtsverfechtern nach ihrer Verabschiedung durch die Generalversammlung am 9. Dezember 1998; der Bericht des Generalsekretärs über Richtlinien für die Regulierung computerisierter Personalaktendaten; und schliesslich die Berichte über die wirksame Funktionsweise von Menschenrechtsverfahren (Tagesordnungspunkt 18) sowie über die Rationalisierung der Arbeit der Kommission (Tagesordnungspunkt 20).

Weitere Informationen zu diesen Fragen sind entweder bei der IBFG-Abteilung Gewerkschaftsrechte in Brüssel oder beim IBFG-Büro in Genf erhältlich (vgl. Anfang des Dokuments).


UN- COMMISSION ON HUMAN RIGHTS
55th Session (Geneva,22 March - 30- April 1999)

PROVISIONAL AGENDA

Note by the Secretary-General

Duration and venue of the session

1. The fifty-fifth session of the Commission on Human Rights will be held at the United Nations Office at Geneva from 22 March to 30 April 1999. The first meeting will be convened at 11 a.m. on Monday, 22 March 1999.

Provisional agenda

2. The provisional agenda, prepared in accordance with rule 5 of the rules of procedure of the functional commissions of the Economic and Social Council, is reproduced below.

Inter-sessional and pre-sessional working groups

3. The fifty-fifth session of the Commission is preceded by meetings of eight working groups in connection with the following items:

 (a) Item 9 (b): The Working Group on Situations, composed of five members of the Commission, is scheduled to meet from 22 to 26 February 1999 to examine situations referred to the Commission by the Sub-Commission on Prevention of Discrimination and Protection of Minorities pursuant to Economic and Social Council resolution 1503 (XLVIII) of 27 May 1970 (Commission resolution 1990/55, Economic and Social Council resolution 1990/41);

(b) Item 10: An open-ended working group established to elaborate policy guidelines on structural adjustment programmes and economic, social and cultural rights (Commission decision 1998/102, Economic and Social Council decision 1998/276) is scheduled to meet from 1 to 5 March 1999;

 (c) Item 11 (a): An open-ended working group established to elaborate a draft optional protocol to the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (Commission resolution 1998/34, Economic and Social Council resolution 1998/35) met from 28 September to 9 October 1998;

 (d) Item 13: An open-ended working group for the elaboration of a draft optional protocol to the Convention on the Rights of the Child on involvement of children in armed conflicts (Commission resolution 1998/76, Economic and Social Council decision 1998/271) is scheduled to meet from 11 to 22 January 1999; 

(e) Item 13: An open-ended working group for the elaboration of a draft optional protocol to the Convention on the Rights of the Child on the sale of children, child prostitution and child pornography (Commission resolution 1998/76, Economic and Social Council decision 1998/271) is scheduled to meet from 25 January to 5 February 1999;

(f) Item 14 (a): A working group of intergovernmental experts established to elaborate recommendations to strengthen the promotion, protection and implementation of the human rights of migrants (Commission resolution 1998/16, Economic and Social Council decision 1998/244) is scheduled to meet from 23 to 27 November 1998 and from 8 to 12 February 1999;

 (g) Item 15: An open-ended working group established to elaborate a draft United Nations declaration on the rights of indigenous peoples (Commission resolution 1998/14, Economic and Social Council resolution 1998/34) is scheduled to meet from 30 November to 11 December 1998;

 (h) Item 15: An open-ended working group established to elaborate and consider further proposals for the possible establishment of a permanent forum for indigenous people in the United Nations system (Commission resolution 1998/20, Economic and Social Council decision 1998/247) is scheduled to meet from 15 to 19 February 1999.

 4. Any decisions and resolutions affecting the provisional agenda of the fifty-fifth session of the Commission that may be adopted by the General Assembly at its fifty-third session will be brought to the attention of the Commission in an addendum to the present document. The annotations to the items listed in the provisional agenda will also be issued in an addendum.

Provisional agenda

1. Election of officers

 2. Adoption of the agenda

 3. Organization of the work of the session

 4. Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights and follow-up to the World Conference on Human Rights

 5. The right of peoples to self-determination and its application to peoples under colonial or alien domination or foreign occupation

 6. Racism, racial discrimination, xenophobia and all forms of discrimination

 7. The right to development

 8. Question of the violation of human rights in the occupied Arab territories, including Palestine

 9. Question of the violation of human rights and fundamental freedoms in any part of the world, including:

 (a) Question of human rights in Cyprus;

(b) Procedure established in accordance with Economic and Social Council resolution 1503 (XLVIII)

10. Economic, social and cultural rights

 11. Civil and political rights, including the questions of:

 (a) Torture and detention;

(b) Disappearances and summary executions;

(c) Freedom of expression;

(d) Independence of the judiciary, administration of justice, impunity;

(e) Religious intolerance;

(f) States of emergency;

(g) Conscientious objection to military service

12. Integration of the human rights of women and the gender perspective

(a) Violence against women

13. Rights of the child

14. Specific groups and individuals:

 (a) Migrant workers;

(b) Minorities;

(c) Mass exoduses and displaced persons;

(d) Other vulnerable groups and individuals

15. Indigenous issues

 16. Report of the Sub-Commission on Prevention of Discrimination and Protection of Minorities:

 (a) Report and draft decisions;

(b) Election of members

17. Promotion and protection of human rights:

 (a) Status of the International Covenants on Human Rights;

(b) Human rights defenders;

(c) Information and education;

(d) Science and environment

18. Effective functioning of human rights mechanisms:

(a) Treaty bodies;

(b) National institutions and regional arrangements;

(c) Adaptation and strengthening of the United Nations machinery for human rights

19. Advisory services and technical cooperation in the field of human rights

20. Rationalization of the work of the Commission

21. (a) Draft provisional agenda for the fifty-sixth session of the Commission;

 (b) Report to the Economic and Social Council on the fifty-fifth session of the Commission.


United Nations High Commissioner for Human Rights

United Nations Commission on Human Rights Membership
Membres de la Commission des droits de l'homme
Miembros de la Comisión de Derechos Humanos
(1999)

 At the 5th meeting of its 1998 Organizational Session, held on 7 May 1998, the Economic and Social Council elected the new members of the Commission on Human Rights. The membership of the 55th session (1999) of the Commission on Human Rights will be as follows:

1.

Argentina/Argentine/Argentina

1999

2.

Austria/Autriche/Austria

1999

3.

Bangladesh/Bangladesh/Bangladesh

2000

4.

Bhutan/Bouthan/Bhután

2000

5.

Botswana/Bostwana/Bostwana

2000

6.

Canada/Canada/Canada

2000

7.

Cape Verde/Cap-Vert/Cabo Verde

1999

8.

Chile/Chili/Chile

2000

9.

China/Chine/China

1999

10.

Colombia/Colombie/Colombia

2001

11.

Congo/Congo/Congo

2000

12.

Cuba/Cuba/Cuba

2000

13.

Czech Republic/République tchèque/República Checha

1999

14.

Democratic Rep. of the Congo/Rép. démocratique du Congo/ Rep. Democrática del Congo(ex-Zaire)

1999

15.

Ecuador/Equateur/Ecuador

1999

16.

El Salvador/El Salvador/El Salvador

2000

17.

France/France/Francia

2001

18.

Germany/Allemagne/Alemania

1999

19.

Guatemala/Guatemala/Guatemala

2000

20.

India/Inde/India

2000

21.

Indonesia/Indonésie/Indonesia

1999

22.

Ireland/Irlande/Irlanda

1999

23.

Italy/Italie/

1999

24.

Japan/Japon/Japón

1999

25.

Latvia/Lettonie/Letonia

2001

26.

Liberia/Libéria/Liberia

2001

27.

Luxembourg/Luxembourg/Luxemburgo

2000

28.

Madagascar/Madagascar/Madagascar

2001

29.

Mauritius/Maurice/Mauricio

2001

30.

Mexico/Mexique/México

2001

31.

Morocco/Maroc/Marruecos

2000

32.

Mozambique/Mozambique/Mozambique

1999

33.

Nepal/Népal/Nepal

2000

34.

Niger/Niger/Níger

2001

35.

Norway/Norvège/Noruega

2001

36.

Pakistan/Pakistan/Pakistán

2001

37.

Peru/Pérou/Perú

2000

38.

Philippines/Philippines/Filipinas

2000

39.

Poland/Pologne/Polonia

2000

40.

Qatar/Qatar/Qatar

2001

41.

Republic of Korea/République de Corée/República de Corea

2001

42.

Romania/Roumanie/Rumania

2001

43.

Russian Federation/Fédération de Russie/Federación de Rusia

2000

44.

Rwanda/Rwanda/Rwanda

2000

45.

Senegal/Sénégal/Senegal

2000

46.

South Africa/Afrique du Sud/Sudáfrica

1999

47.

Sri Lanka/Sri Lanka/Sri Lanka

2000

48.

Sudan/Soudan/Sudán

2000

49.

Tunisia/Tunisie/Túnez

2000

50.

United Kingdom/Grande Bretagne/Reino Unido

2000

51.

USA/Etats-Unis d'Amérique/Estados Unidos de América

2001

52.

Uruguay/Uruguay/Uruguay

1999

53.

Venezuela/Venezuela/Venezuela

2000


Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (IBFG)
Boulevard Emile Jacqmain 155, B - 1210 Brüssel, Belgien

Für mehr Informationen: IBFG-Abteilung für Menschen- und Gewerkschaftsrechte
Tel.: 32.2.224.02.03 Fax: 32.2.224.02.97 E-mail:
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