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arrowonly.JPG (2018 bytes) Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

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EUROPA

Einleitung

Albanien

Belgien

Bulgarien

Deutschland

Estland

Frankreich

Kosovo

Kroatien

Litauen

 

Norwegen

Rumänien

Russische Föderation

Schweiz

Serbien

Tschechische Republik

Ukraine

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Weissrussland


EUROPA

Einleitung

Die wirtschaftliche Entwicklung ist auch in Europa zu spüren. Die Globalisierung ist eine Realität und damit auch die Liberalisierung, die vernichtende Auswirkungen auf die Schwellenländer in Mittel- und Osteuropa hatte. Die Ergebnisse sind eine prekäre Beschäftigung, weniger Tarifverhandlungen und mehr individuelle Verträge. Die Globalisierung der Wirtschaft hat dazu geführt, die Probleme der Region noch zu verschärfen.

Das grösste Problem, das sich aus der prekären Wirtschaftslage ergibt, ist weiterhin die Nichtzahlung von Löhnen. In Ländern wie Russland und der Ukraine ist sie allgegenwärtig. In Russland sind ungefähr 20 Millionen Beschäftigte im öffentlichen und privaten Sektor betroffen. Im April und Oktober kam es zu Generalstreiks, bei denen die Hauptforderungen die Zahlung der Lohnrückstände sowie Lohnerhöhungen und soziale Reformen waren. Viele Beschäftigte traten in einen Hungerstreik, um ihre Löhne zu fordern. In der Ukraine hat das Problem besonders grosse Dimensionen erlangt. In Kroatien waren 30.000 Beschäftigte betroffen, deren Lohnrückstände zwischen 1 und 40 Monate betrugen. In Kasachstan traten Beschäftigte aus Protest gegen Lohnrückstände von zwei Jahren in einen Hungerstreik. 200 wurden verhaftet, weil sie gegen Lohnrückstände zwischen sechs Monaten und zwei Jahren protestiert hatten.

1998 nahmen die Angriffe von Regierungen und Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte ebenfalls zu. Die Tendenz zu individuellen Verträgen mit befristeter Dauer anstelle von Tarifverträgen hielt an, ebenso wie Massenentlassungen aufgrund von Umstrukturierungen und Konkursen. In Rumänien demonstrierten die Gewerkschaften aus Protest gegen die schlechte Wirtschaftslage, die Arbeitslosigkeit und die befürchteten Entlassungen angesichts Plänen zur Schliessung von Verlust machenden staatlichen Fabriken, die ungefähr 70.000 Arbeitnehmer/innen betreffen. Es besteht die Gefahr, dass das neue von der Regierung in Russland entworfene Arbeitsgesetz die Gewerkschaftsrechte untergräbt.

In Weissrussland und in Serbien gab es keinen Rechtsstaat, und die Gewerkschaftsrechte wurden systematisch verletzt.

Die Fragen in bezug auf das Gewerkschaftsvermögen blieben in Kroatien und Litauen ungelöst. In Weissrussland und Estland zwangen Gesetze die Gewerkschaften, sich noch einmal registrieren zu lassen, oder aber aufgelöst zu werden.

Eine steigende Zahl von Gewerkschaften berichtete über die Verletzung der Gewerkschaftsrechte durch ausländische Unternehmen. In Aserbaidschan berichteten die Gewerkschaften, dass diese Unternehmen die Organisierungsarbeit von Gewerkschaften behinderten und Gewerkschaftsführer/innen entlassen hätten. In Bulgarien, wo sich die wirtschaftliche Lage weiter verschlechterte, veröffentlichten die Gewerkschaften KNSB und Podkrepa im Mai 1998 eine sogenannte "Schwarze Liste" mit den wichtigsten ausländischen Unternehmen, darunter die multinationalen Unternehmen, die die Wirtschaftskrise ausnutzen, um die Beschäftigten auszubeuten. In einigen Fällen, insbesondere in der Textilindustrie, hatten die Beschäftigten überhaupt keine Verträge.

Der soziale Dialog hat sich in Ungarn verschlechtert, als die neue Regierung ihr Amt antrat, während die Verletzungen der Gewerkschaftsrechte in Kasachstan unvermindert anhielten. In Kroatien nahm die gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung zu, und Betriebsräte wurden systematisch schikaniert.

Auf der positiven Seite ist zu vermelden, dass der soziale Dialog nach dem Regierungswechsel in der Tschechischen Republik wieder aufgenommen wurde und dass eine dreigliedrige Erklärung verabschiedet wurde.

In Westeuropa kam es in Grossbritannien, wo das Weissbuch der Regierung Vorschläge unterbreitete, um die rechtliche Anerkennung von Tarifverträgen durch repräsentative Gewerkschaften wieder einzuführen, zu Verbesserungen. Die Vorschläge führten auch teilweise andere Grundrechte wieder ein, die in den 80er und 90er Jahren abgeschafft worden waren.

In Frankreich dagegen hatten die Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen Schwierigkeiten, Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaftsarbeit zu leisten. Streiks sind in Norwegen im Ölsektor nach wie vor verboten, und Deutschland besteht trotz wiederholter Kritik der IAO auf seinem langjährigen Streikverbot für viele Kategorien von Beamt(inn)en.

 

 

Albanien

Einwohner: 3.401.000 Hauptstadt: Tirana Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Die Gewerkschaftsarbeit wurde weiterhin durch das Fehlen einer Zivilgesellschaft oder einer unabhängigen Gerichtsbarkeit eingeschränkt. Im Oktober wurde ein Mitglied des BSPSH-Vorstands erschossen.

Polizei vertreibt Gewerkschaftsführer

Am 8. Dezember 1997 betrat die Polizei die Büros des nationalen Gewerkschaftsdachverbandes BSPSH, um den Gewerkschaftsführer Xhevdet Lubani hinauszuwerfen, nachdem das Berufungsgericht am 18. November Fatmir Musaku als rechtmässig gewählten BSPSH-Vorsitzenden anerkannt hatte.

1998 bestätigten sowohl der BSPSH-Kongress als auch ein Entscheid des Obersten Gerichts vom Juni Lubani als rechtmässigen Führer des Gewerkschaftsdachverbandes.

Der BSPSH protestierte im Mai und Juni gegen die Weigerung der Regierung, die Wirtschaftslage mit den Gewerkschaften zu erörtern. Die dreigliedrigen Strukturen von Albanien funktionieren nicht.

 

Gewerkschaftsführer erschossen

Am 26. Oktober wurde Astrit Balluku, Vorsitzender des Lehrerverbandes von Tirana und Mitglied des BSPSH-Vorstands, erschossen, als er am Morgen zum Hauptbüro des BSPSH kam. Die Gruppe, die vorher die Führungsspitzen der BSPSH in Frage gestellt hatte, hatte ihr Hauptbüro besetzt.

Im November teilten der BSPSH und der nationale Gewerkschaftsdachverband KSSH mit, dass eine Entscheidung des Obersten Gerichts damit drohte, die Hauptbüros der Gewerkschaften zu beschlagnahmen, was die Unabhängigkeit der albanischen Justiz in Frage stellt.

 

Keine Tarifverhandlungen im öffentlichen Sektor

Öffentliche Angestellte können keine Tarifverhandlungen aufnehmen, da ihr Gehalt durch einen Erlass festgelegt wird.

 

 

Belgien

Einwohner: 10.160.000 Hauptstadt: Brüssel Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Das Streikrecht wird weiterhin ausgehöhlt

Das Streikrecht wird ausgehöhlt

Die Arbeitgeber wenden sich seit mehreren Jahren an Zivilgerichte, um Streiks zu beenden, indem sie einige Handlungen im Laufe von Streiks wie zum Beispiel das Aufstellen von Streikposten in Frage stellen.

Die Richter haben oft zugunsten der Arbeitgeber entschieden, ohne die Gewerkschaften anzuhören. Durch die Androhung von hohen Bussgeldern für die Arbeitnehmer/innen, falls die Streiks fortgesetzt werden, haben sie das Streikrecht unterlaufen.

Der nationale Gewerkschaftsbund FGTB liess 1997 verlauten, dass einige Richter/innen, die zuvor der Argumentation der Arbeitgeber gefolgt waren, ihren Entscheid überprüft und die Gewerkschaftsposition bestätigt haben, nach der kollektiven Rechten gegenüber den von den Arbeitgebern verteidigten individuellen Rechten (wie Eigentumsrechten und der Freizügigkeit von Personen und Waren) Vorrang gegeben werden sollte.

Obwohl dem Parlament Gesetzentwürfe vorgelegt worden waren, um der rechtlichen Verwirrung ein Ende zu setzen, gab es bis 1998 noch keine Fortschritte.

 

Gesetz bedroht die Gewerkschaftsrechte

1998 wurde die Gewerkschaftsarbeit durch einen Gesetzentwurf bedroht, der darauf abzielte, kriminelle Vereinigungen daran zu hindern, die Arbeit der öffentlichen Behörden zu beeinflussen. Durch den Druck der Gewerkschaften wurde das Gesetz geändert, so dass Gewerkschaftsorganisationen von seinem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.

Die FGTB liess verlauten, dass erst 1999 klar würde, ob die Änderungen am Gesetz ausreichen, um das Aushöhlen der Gewerkschaftsrechte zu stoppen.

 

 

Bulgarien

Einwohner: 8.470.000 Hauptstadt: Sofia Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100-111-138

 

1998 wurde endlich eine Zählung durchgeführt, um die Vertretung nationaler Gewerkschaftsdachverbände zu erfassen. Berichten zufolge nahmen Verstösse gegen die Arbeitsgesetze zu.

Erfassung der gewerkschaftlichen Vertretung

Unter den verschiedenen Regierungen der vergangenen Jahre war die Kooptierung mehrerer nichtrepräsentativer, häufig politischen Parteien nahestehender Gewerkschaften in den Dreigliedrigen Rat schwierig. Im März 1998 startete die Regierung eine Zählung bzw. Auflistung der Gewerkschaftsmitglieder, um die "nationale Repräsentativität" zu erfassen.

Das Ergebnis machte deutlich, dass lediglich die nationalen Gewerkschaftsdachverbände KNSB und Podkrepa CL die Kriterien für eine nationale Repräsentativität erfüllten. Der Ministerrat hatte diese Kriterien verabschiedet, die zur Teilnahme am sozialen Dialog auf nationaler Ebene in den Gremien der Sozialpartnerschaft berechtigten.

 

Verbesserungen beim sozialen Dialog

Im Jahr 1998 konnte der soziale Dialog teilweise verbessert werden, und im November wurden mehrere dreigliedrige Beratungsgruppen eingesetzt. 1997 hatte sich die Regierung geweigert, mit den Gewerkschaften über das 1996 eingeführte harte Strukturanpassungsprogramm von IWF und Weltbank Gespräche zu führen. Für Bulgarien hatte das Jahr 1997 mit einer schweren sozialen, wirtschaftlichen und politischen Krise begonnen. Die wirtschaftliche Lage verschlechterte sich weiter im Jahr 1998.

 

Einschränkungen gewerkschaftlicher Rechte

Im Laufe des Jahres brachte die Regierung eine Gesetzesvorlage für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein, mit der Tarifverhandlungen untersagt und andere gewerkschaftlichen Rechte eingeschränkt werden sollten. Es wurde damit gerechnet, dass das Gesetz Anfang 1999 verabschiedet würde.

Im März 1998 änderte die Regierung auch ein Gesetz aus dem Jahre 1990, wodurch sie einen Streik einfacher für gesetzwidrig erklären konnte. Danach haben die Gewerkschaften nun keine Möglichkeit mehr, gegen verbotene Streiks rechtliche Schritte einzuleiten.

Gemäss einem Gesetz aus dem Jahre 1990 muss sich die Mehrheit der Belegschaft eines Unternehmens für einen Streik aussprechen. In Bereichen, in denen Streiks untersagt sind, wie im Energie- und Kommunikationssektor sowie im Gesundheitswesen, sind keine Schlichtungs-, Vermittlungs- oder Schiedsverfahren für einen Ausgleich vorgesehen.

 

Arbeitsgesetze ignoriert

Von den Gewerkschaften wurde erneut berichtet, dass die Arbeitgeber die Arbeitsgesetze auf allen Ebenen ignorierten und Tarifverträge missachteten. Viele Beschäftigte wurden ohne jede rechtliche Grundlage entlassen, und die Behörden versäumten es, die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Die Arbeitsgerichte waren mit der Behandlung der eingereichten Fälle im Rückstand, und ihre Bearbeitung dauerte mindestens ein Jahr.

Im November 1997 gaben KNSB und Podkrepa an, über eine Liste mit 246 meist ausländischen Unternehmen zu verfügen, die sich die Wirtschaftskrise zunutze machten, um Arbeitnehmer auszubeuten und das Arbeitsrecht zu missachten. Im Mai 1998 veröffentlichten sie eine "schwarze Liste" mit Unternehmen, welche die gewerkschaftlichen Rechte verletzten, und erklärten, dass derartige Fälle immer häufiger würden, auch in multinationalen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Bulgarien. Am häufigsten komme es zu solchen Rechtsverstössen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, da man dort auf die Angst der Arbeitnehmer vor Entlassungen setze.

Einige Arbeitnehmer, besonders in der Textilbranche in der Region Sandanski, hatten keinen Arbeitsvertrag und arbeiteten täglich 12-14 Stunden, manchmal auch samstags und sonntags. In einem Unternehmen mussten die Beschäftigten 30 Stunden lang mit nur zwei Pausen arbeiten. Eine Freistellung für einen Arztbesuch wurde den Arbeitnehmern untersagt, und der Versuch, eine Gewerkschaft zu bilden, führte zu ihrer Entlassung. Sie waren Opfer von Demütigungen und Ausnutzung durch die Geschäftsleitung.

 

Streikende Zugführer vom Dienst suspendiert

Am 17. März 1998 beschlossen die Zugführer, eine Reihe einstündiger Streiks für höhere Löhne abzubrechen, die sie sechs Tage lang organisiert hatten, und nahmen Gespräche mit der Regierung auf. Im Vorfeld hatte der Verkehrsminister eine Zusammenkunft mit ihnen abgelehnt, mit der Ersetzung der streikenden Arbeitnehmer gedroht und den Streik für rechtswidrig erklärt.

Nach dem ersten einstündigen Streik hatten die Eisenbahnbehörden 132 Zugführer vom Dienst suspendiert und warteten auf die Entscheidung eines Disziplinarausschusses über eine mögliche Entlassung wegen Verletzung der geltenden Eisenbahnbestimmungen.

 

Verhandlungen mit Gewerkschaften abgelehnt

Laut Berichten von Mitgliedern der Metallarbeitergewerkschaft SFMM, Mitgliedsorganisation des Podkrepa CL, wurde am 30. März in der Hauptstadt Sofia von ITEM Engineering ein Produktionsstandort mit einem Organisationsgrad von 100% geschlossen, obwohl weitere Aufträge vorlagen. Das Unternehmen hatte Verhandlungen mit der Gewerkschaft abgelehnt.

Die Dienstleistungsgewerkschaft des Podkrepa CL im Amt für Steuerfragen des Finanzministeriums gab an, dass der Minister eine Zusammenkunft mit ihr abgelehnt habe. Am 16. Mai erliess der Minister eine Verordnung, nach der sämtliche Steuerämter einen Vertreter ernennen mussten, der mit ihm direkte Gespräche führen sollte: Auf diese Weise wurde die Gewerkschaft umgangen.

 

Gewerkschaftsmitglieder werden entlassen und schikaniert – Gewerkschaften verboten

Am 19. August entliess der Schuhfabrikant Galia Tiankova in Dolnoslav in der Region Plovdiv 19 Arbeiter, die ihre Rechte eingefordert hatten, und begründete die Entlassung mit Fehlverhalten. Der Arbeitgeber konnte ihnen in den vorausgegangenen zwei Wochen keine Arbeit geben, hatte sie aber nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entlohnt. Achtzehn Monate lang hatten die Beschäftigten versucht, eine Gewerkschaft zu gründen, doch der Arbeitgeber vereitelte ihre Anstrengungen. In der Fabrik herrschten gefährliche und gesundheitsschädliche Zustände. Die Arbeitnehmer wurden zu unbezahlten Überstunden gezwungen. Podkrepa CL ging mit diesen Informationen an die örtliche Presse und benachrichtigte die Arbeitsaufsichtsbehörde.

KNSB berichtete, dass die Naiden Kirov Fabrik in Rousse Gewerkschaftsarbeit verboten und den Tarifvertrag annulliert habe. Danon in Sofia, Hastecs in Ardino, Still Ltd. in Dimitrovgrad sowie Evroshus, Dupnitsa, Stromana MME in Silistra und Avtotransport in Targoviste liessen keine Gewerkschaftsarbeit zu und schikanierten die Gewerkschaften. Bei Polima in Pleven zwang man Gewerkschaftsführer/innen zur Kündigung bzw. entliess sie, und gewerkschaftliche Aktivitäten wurden verboten. Auf einen Protest im März folgte die Entlassung sämtlicher Protestteilnehmer/innen. Mashlekprom in Sliven, Pirel und Formoplast ignorierten die Tarifvertragsbestimmungen.

 

 

Deutschland

Einwohner: 81.900.000 Hauptstadt: Berlin Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Das lang andauernde Streikverbot für viele Kategorien von Beamt(inn)en blieb bestehen

Streikverbot

 

Beschäftigte im öffentlichen Sektor, die den Beamtenstatus haben, dürfen nicht streiken. In diese Kategorie fallen Lehrer/innen, viele Eisenbahnbeschäftigte, Beschäftigte im Postzustelldienst, sowie Schalterbeamte(innen) und Telefonist(inn)en bei der Post.

 

Kritik der IAO

 

Die IAO kritisiert diese Beschränkung bereits seit 1959. Sie hat die Bundesregierung aufgefordert, die uneingeschränkte Wahrnehmung der in Übereinkommen Nr. 87 anerkannten Rechte, einschliesslich des Streikrechts, zu gewährleisten. Die IAO hat die Regierung ferner ersucht, dafür zu sorgen, dass Lehrkräfte mit Beamtenstatus Tarifverhandlungen führen können.

 

 

Estland

Einwohner: 1.471.000 Hauptstadt: Tallinn Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-138

 

Ende 1998 stand der nationale Gewerkschaftsbund vor einer möglichen Auflösung.

Der nationale Gewerkschaftsbund ist von Auflösung bedroht

Ende 1998 berichtete der nationale Gewerkschaftsbund EAKL, dass er einer Zwangsauflösung unterzogen werden könnte, wenn er sich nicht gemäss dem Gesetz über Vereinigungen ohne Gewinnzweck aus dem Jahr 1996 bis zum 1. März 1999 registrieren lässt.

 

Strenge rechtliche Beschränkungen

Das übertrieben ausführliche und restriktive Gesetz von 1996 legt strenge Auflagen für die Registrierung von Gewerkschaften fest. Es schränkt ihr Recht ein, über die Funktionsweise der Beschlussgremien zu entscheiden, legt Verfahren in bezug auf Zusammenschlüsse und Spaltungen von Gewerkschaften sowie Gewerkschaftsverbänden und -bünden fest und erteilt den Behörden die Befugnis, Gewerkschaften aufzulösen.

 

 

Frankreich

Einwohner: 58.300.000 Hauptstadt: Paris Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Frankreich hat die IAO-Übereinkommen 87 und 98 ratifiziert und Gesetze sowie Verordnungen angenommen, um sie in nationale Rechtsvorschriften umzuwandeln, die für den öffentlichen und den privaten Sektor gelten.

Schwierigkeiten bei der Durchführung der Gewerkschaftsarbeit in KMU

Der Gewerkschaftsdachverband CFDT berichtete über Schwierigkeiten bei der Gründung von Gewerkschaften und der Verrichtung von Gewerkschaftsarbeit in Klein- und Mittelbetrieben des privaten Sektors sowie über restriktive Gerichtsentscheide.

In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können Gewerkschaften zwar gegründet werden, aber es gibt keinerlei Vorkehrungen für die tatsächliche Wahrnehmung dieses Rechtes, wie etwa die Freistellung für Gewerkschaftstätigkeiten, Büroraum usw. Sie haben keinen Anspruch auf Gewerkschaftsvertreter/innen, aber es kann ein/e Personalvertreter/in gewählt werden, wenn der Betrieb mehr als elf Beschäftigte hat. Eine Freistellung für Gewerkschaftstätigkeiten ist jedoch nicht vorgesehen.

 

Restriktive Auslegung durch die Gerichte

Die Gerichte legen die Verwendung der den Gewerkschaftsvertreter(inne)n zugestandenen Zeit in restriktiver Weise aus. Die Rechtsprechung ist bezüglich des Mandats der Gewerkschaftsvertreter/innen ebenfalls restriktiv. Dies gibt den Arbeitgebern die Möglichkeit, die Verwendung der ihnen zugestandenen Zeit anzufechten. Arbeitgeber, die dies wiederholt tun, werden von den Richter(inne)n nicht bestraft, selbst wenn dies zur Einschüchterung von Gewerkschafter(inne)n beiträgt.

Obwohl für die Entlassung von Personalvertreter(innen)n die Genehmigung der Arbeitsbehörden erforderlich ist, wird diese recht häufig erteilt. Ein Einspruch gegen derartige Beschlüsse ist langwierig und kostspielig, und selbst wenn die Entlassungsgenehmigung von einem höheren Gericht widerrufen wird, wird die Wiedereinstellung von entlassenen Personalvertreter(inne)n durch die Dauer der Verfahren unmöglich.

Obwohl eine Diskriminierung von Gewerkschafter(inne)n verboten ist, ist diese nur schwer zu beweisen, und die Arbeitgeber können Gewerkschaftsvertreter/innen oder potentielle Gewerkschaftsvertreter/innen leicht von Gewerkschaftstätigkeiten abhalten, indem sie ihre Aufstiegsmöglichkeiten und Bezüge begrenzen bzw. ihnen jeglichen Aufstieg versperren.

 

 

Kosovo

Hauptstadt: Pristina Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Die serbischen Behörden haben die Verfolgung der Kosovo-Albaner/innen und ihrer Gewerkschaften fortgesetzt. Die Gewerkschaftsführer/innen und –mitglieder gehörten zu den Vertriebenen, Verwundeten, Gefolterten und Ermordeten der zunehmenden serbischen Unterdrückung.

Serbische Unterdrückung

Serbien setzte seine institutionalisierte Unterdrückung und Verfolgung der albanischen Bevölkerung im Kosovo nach der Abschaffung der politischen Autonomie in der Provinz im Jahre 1989 fort.

Die Serben führten eine systematische Diskriminierung der Albaner/innen, die 90 Prozent der Bevölkerung ausmachen, durch. Das serbische Parlament hat mehr als 36 diskriminierende Gesetze und 470 Notstandserlasse verabschiedet.

 

Massenentlassungen von Albaner/innen

Ein Gesetz aus dem Jahr 1990 ermöglichte die Massenentlassung von Albaner(inne)n aus dem Staatsdienst, der Lehrtätigkeit und anderen Stellen. Über 150.000 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz, so dass von einer Bevölkerung von rund zwei Millionen lediglich 40.000 Albaner/innen ihren Arbeitsplatz behielten. Die entlassenen Beschäftigten mussten häufig gleichzeitig auch ihre Wohnungen räumen. Ihre Arbeitsplätze und Wohnungen wurden von Serb(inn)en und Montenegriner(inne)n und in letzter Zeit auch von Serb(inn)en aus der Krajina übernommen.

Zwischen 3500 und 4000 albanische Polizeibeamte(innen) sind entlassen worden, weil sie sich weigerten, die vom serbischen Regime eingeführten Massnahmen zu akzeptieren und zu befolgen. Ihre Arbeitsplätze wurden an Serb(inn)en und Montenegriner/innen vergeben. Die albanischen Beamt(inn)en gründeten die Unabhängige Gewerkschaft ehemaliger Polizeibeamter, die die serbischen Behörden versucht haben zu zerschlagen.

Die Lehrergewerkschaft SBASHK erklärte, die Behörden verfolgten nach wie vor albanische Lehrkräfte im Rahmen einer Kampagne, die darauf abziele, das Lehren der albanischen Sprache einzustellen. Die Gewerkschaft stellte fest, dass es immer wieder zu sporadischen Verhaftungen von Lehrer(inne)n und Gewalt gegen sie komme.

 

Unabhängige Gewerkschaften werden verfolgt

Die serbische Verwaltung und ihre Sicherheitskräfte haben die Funktionärinnen und -funktionäre sowie Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaft der Provinz BSPK, die 1991 zugelassen wurde, weiterhin verfolgt. Die BSPK kann keine Sitzungen in Betrieben und Institutionen abhalten, und auch die Initiierung bzw. Unterzeichnung von Tarifverträgen ist ihr untersagt. Ihren Funktionär(inn)en sind Visa zur Teilnahme an internationalen Gewerkschaftssitzungen verweigert worden, und ihre Reisepässe wurden beschlagnahmt.

Die meisten BSPK-Mitglieder haben ihren Arbeitsplatz verloren, und ihre Familien stehen ohne soziale und gesundheitliche Versorgung da. Viele haben das Land verlassen.

 

Verletzungen, Folter und Todesfälle

Mitte Februar 1998 berichtete die BSPK von einer Zunahme der Einschüchterung durch die Polizei und von Misshandlungen von Gewerkschaftsmitgliedern

Am 2. März gehörten BSPK-Führer/innen und –mitglieder zu den Personen, die bei einem friedlichen albanischen Protest in der Hauptstadt der Provinz Pristina gegen das Massaker in Drenica protestierten, nachdem serbischen Truppen am 28. Februar einen massiven militärischen Angriff durchgeführt hatten. Der Protestmarsch wurde durch serbische Truppen mit Wasserwerfern, Tränengas und Schlagstöcken aufgelöst.

Die BSPK berichtete anschliessend über die Zerstörung der Provinz durch die Serben und liess verlauten, dass Gewerkschaftsführer/innen und –mitglieder zu den Personen gehören, die täglich vertrieben und von der Armee als Geiseln genommen werden, verschwinden, verhaftet und inhaftiert, verwundet, gefoltert und ermordet werden.

 

 

Kroatien

Einwohner: 4.501.000 Hauptstadt: Zagreb Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Anfang 1998 kündigte die Regierung die Überführung des Gewerkschaftsvermögens in staatlichen Besitz an - wahrscheinlich ein Versuch, die Gewerkschaften weiter zu spalten. Im gesamten Jahr wurde von zahlreichen Fällen gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung berichtet.

Gewerkschaftliche Vertretung

Durch die Vermittlung der IAO wurde im Mai 1997 entsprechend der Arbeitsgesetzgebung von 1995 eine vorübergehende Vereinbarung mit einjähriger Laufzeit zur Einsetzung des Wirtschafts- und Sozialrates ausgehandelt. Gleichzeitig sollten Wahlen der Belegschaftsvertreter zur Ermittlung der repräsentativsten Gewerkschaften stattfinden. Der nationale Gewerkschaftsdachverband UATUC hatte die Regierung ersucht, das Inkraftreten des neuen Gesetzes über das Gewerkschaftsvermögen auf die Zeit nach den Belegschaftsvertretungswahlen zu verschieben.

 

Plan der Regierung sieht Verstaatlichung des Gewerkschaftsvermögens vor

Das Gesetz über Vereinigungen wurde am 18. Juni 1997 verabschiedet. Trotz der Forderung des UATUC, der im Besitz von 50% des Gewerkschaftsvermögens ist, Gewerkschaften vom Anwendungsbereich der Gesetzesvorlage auszuschliessen, und trotz seiner Vorschläge zu einer Verteilung des Vermögens, trat das Gesetz am 15. Juli 1997 in Kraft. Noch im gleichen Monat brachte der UATUC die Angelegenheit vor das Verfassungsgericht. Die Entscheidung stand Ende 1998 noch aus.

Obwohl Gewerkschaften vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen waren, war dennoch eine sechsmonatige Frist vorgesehen, innerhalb derer sie das Vermögen untereinander zu verteilen hätten. Eine fehlende Einigung würde zum Übergang des Vermögens in Regierungsbesitz führen. Ein Jahr nach der Aufstellung geeigneter Kriterien wäre das Parlament zur Vermögensverteilung berechtigt. Die Ausarbeitung der Kriterien durch das Parlament unterlag keiner zeitlichen Befristung.

Am 12. Januar 1998 kündigte die Regierung ihren Plan an, das Gewerkschaftsvermögen gemäss dem Gesetz von 1997 zu verstaatlichen.

Allgemein wurde davon ausgegangen, dass die Regierung damit versuchte, die Kluft zwischen den Gewerkschaften weiter zu vertiefen. Im März 1998 entschied die IAO, die Regierung solle die im Gesetz vorgesehene Frist von sechs Monaten ausweiten und sich mit den Gewerkschaften zur Verhandlung von Verteilungskriterien an einen Tisch setzen.

Daraufhin billigte die Regierung den Gewerkschaften mehr Zeit für die Verhandlung der Vermögensverteilung zu.

 

Fehlende Anerkennungskriterien

Auch 1998 bereitete das Funktionieren des Wirtschafts- und Sozialrates sowie anderer nationaler Stellen weiterhin Probleme, da es an vereinbarten Kriterien für die gewerkschaftliche Anerkennung fehlte.

 

Bereitschaftspolizei stoppt Demonstrationen der Gewerkschaften

Am 29. Januar 1998 startete der UATUC eine Protestkampagne zu verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Themen waren u.a. die hohe Arbeitslosigkeit, ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen, Forderungen nach höheren Renten sowie der hohe Mehrwertsteuersatz. Die Polizei stoppte die friedliche Demonstration in der Hauptstadt Zagreb mit Distanzmitteln und blockierte eine enge Durchgangsstrasse zum Parlament. Nach einer halbstündigen Konfrontation gestattete die Polizei nur einer kleinen Gruppe von Gewerkschaftsfunktionär(inn)en den Zugang zu den Behörden, um mit den Vertretern zu sprechen.

Eine von den Gewerkschaften und anderen Organisationen geplante Demonstration gegen die Verschlechterung der sozialen Bedingungen, die auf dem Hauptplatz Zagrebs am 20. Februar stattfinden sollte, wurde von den städtischen Behörden verboten. Die Gewerkschaften kündigten an, unbeirrt weitermachen zu wollen. Die Regierung erwiderte, dass dann die Polizei eingreifen würde, um die Kundgebung zu stoppen. Tausende Polizisten und Beamte von Sondereinsatzkommandos, ausgerüstet mit Distanzmitteln, darunter auch Wasserwerfern, wurden eingesetzt. Weitere Polizeihundertschaften wurden nach Zagreb entsandt. Bei den Zusammenstössen trugen mehrere Personen Verletzungen davon, und eine Frau musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

 

Schwierigkeiten bei Tarifverhandlungen

Aussagen von Gewerkschaften zufolge bereitet die Anwendung der Gesetze über Tarifverhandlungen nach wie vor Probleme. Arbeitgeber können Tarifverträge umgehen, indem sie Betriebsgewerkschaften gründen, die nicht bereit sind, gemeinsam mit anderen Gewerkschaften Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen.

 

Streiks gegen Lohnrückstände gesetzwidrig

Ausstehende Lohnzahlungen stellten weiterhin ein Problem dar. Davon waren rund 30 000 Beschäftigte für Zeiträume zwischen einem und vierzig Monaten betroffen. Auch die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend nicht abgeführt. Zwei Urteilen des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1996 zufolge sind Streiks für die Zahlung von Lohnrückständen gesetzwidrig. Auch wenn die Arbeitgeber vor mehrere gerichtliche Instanzen gebracht werden konnten, zogen sich die Verfahren teilweise jahrelang hin.

 

Das Streikrecht

Streiks wurden vom Obersten Gerichtshof häufig verboten. Er legte den Anwendungsbereich, nach dem Streiks zu bestimmten Fragen zulässig sind, sehr eng aus. Entsprechend der Entscheidung des Gerichts ist ein Streik zur Ausübung von gesetzlich verankerten Rechten und bei geltenden Tarifverträgen rechtswidrig. Im Falle einer Teilnahme an einem gesetzwidrigen Streik würden Gewerkschaften haftbar gemacht und Arbeitnehmer entlassen.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 15. Juli 1998 hob die Beschränkungen des Streikrechts in den Bereichen Eisenbahn, Post und Telekommunikation auf, wodurch die Regierung die Möglichkeit erhielt, während eines Streikes einseitig das Grundversorgungsniveau festzulegen. Im Dezember änderte die Regierung das Eisenbahngesetz, doch der UATUC beklagte die fortdauernde Unzulänglichkeit.

Im Oktober kündigte die Regierung an, dass Lehrer(inne)n, die sich im Juni nicht an einem Streik für höhere Lohnforderungen beteiligen würden, ein Betrag in Höhe eines Gehalts für 3 Wochen gezahlt werde. Der Bildungsminister beauftragte die Schulleiter/innen, die Lehrerschaft nach ihrer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit zu befragen. Nach dem Protest der Gewerkschaften zog er diese Anweisung zurück. Am 12. November traten die Lehrergewerkschaften für höhere Lohnforderungen erneut in den Streik. Die Regierung bezeichnete diesen Protest als rechtswidrig.

 

Keine Arbeitsgerichte

Es gibt keine Arbeitsgerichte und bei den Zivilgerichten sind weiterhin Tausende von Fällen gegen Arbeitgeber wegen mangelnder Verhandlungsbereitschaft, Nichteinhaltung von Tarifvertragsvereinbarungen oder Entlassung von Arbeitnehmern ohne rechtliche Grundlage anhängig. Die Verfahren dauern bis zu fünf Jahren. Gerichtsverfahren gegen Arbeitgeber wegen Rechtsverstössen wurden abgewiesen mit der Begründung, Arbeitgeber könnten für unbedeutende Vergehen rechtlich nicht haftbar gemacht werden.

 

Zunahme der Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

Verletzungen gewerkschaftlicher Rechte und Diskriminierung von Gewerkschaftsfunktionär(inn)en und Belegschaftsvertreter(inne)n nahmen zu.

Im Jahre 1998 wurden gewerkschaftliche Rechte in dem fleischverarbeitenden Unternehmen PIK Vrbovec weiter verletzt. Der ehemalige Unternehmensleiter übernahm 1997 kurzfristig das Amt des Ministers für Landwirtschaft und Fischerei und appellierte an die Arbeitnehmer, Gewerkschaftsmitgliedern nicht zu vertrauen und Mitgliedsbeiträge nicht zu zahlen. Am 20. Juni 1998 wandte sich der Unternehmensleiter mit einem Schreiben an den Premierminister, in dem er behauptete, der betriebliche Vertrauensmann der Gewerkschaft für Nahrungsmittel und Landwirtschaft PPDIV, Stjepan Lenbos, versuche, den Interessen des Unternehmens, der Gesellschaft und des Landes zu schaden. Seine Behauptung, Lenbos sei kroatenfeindlich, setzte dessen Leben aufs Spiel.

Das Unternehmen bildete eine vom Management kontrollierte Gewerkschaft. Sie erhielt ein Büro, und das Unternehmen bezahlte den Gewerkschaftsvertreter. Die seit eineinhalb Jahren mit der eigentlichen Gewerkschaft geführten Verhandlungen wurden abgebrochen. Am 21. Juli forderte das Unternehmen die PPDIV-Vertretung, den Betriebsratsvorsitzenden und den Beauftragten für Arbeitssicherheit zum Verlassen des Betriebsgeländes auf.

Am 14. August verbot das Unternehmen das automatische Einbehaltungssystem der Gewerkschaftsbeiträge und zwang damit die Mitglieder zur monatlichen Unterzeichnung eines Formulars. Am 18. August wurde dem Gewerkschaftsvertreter das Betreten des Betriebsgeländes untersagt, bzw. es wurde ihm verboten, während der Arbeitszeit ohne Genehmigung Gewerkschaftsmitglieder zu kontaktieren. Der Werkschutz erhielt die Anweisung, sämtliche Gewerkschaftssitzungen zu verhindern.

 

Gewerkschaftsvertreter entlassen

In der Astra Schuhfabrik in Zagreb wurde Marijan Marsic, Vertreter der Textilgewerkschaft, am 17. August mitgeteilt, dass er fristlos entlassen werde, und bei seiner Ankunft am Arbeitsplatz griff der Pförtner ihn körperlich an. Der UATUC bezeichnete diese Entlassung als gesetzwidrig. 1997 war er schon einmal entlassen, später aber wieder eingestellt worden, nachdem die Arbeitnehmer/innen protestiert und den Arbeitsaufsichtsbeamten angerufen hatten.

Die Beschäftigten gaben an, tagtäglich mehr als sechs Stunden in der Fabrik eingeschlossen zu werden und seit vier Monaten keinen Lohn erhalten zu haben. Für den Fall eines Protestes gegen die Entlassung Marsics sowie gegen die zweier weiterer Gewerkschaftsvertreter, Djurda Petrovic und Snjezana Ivanovic, wurde ihnen mit Entlassung gedroht.

 

Haftstrafe

Am 27. August wurde Bozica Jurec, Gewerkschaftsvertreterin des UATUC in der Region Bjelovarsko-bilogorska, zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt, da man sie beschuldigte, Mladen Stajduhar, den ehemaligen Leiter des Unternehmens "Univerzal" in Bjelovar in einem offiziellen Gewerkschaftsschreiben diffamiert zu haben. Sie soll ihn als "unfair", "brutal" und "belästigend" dargestellt sowie geäussert haben, er sei "vormals treues Mitglied der Kommunistischen Partei" gewesen "und nun Mitglied der HDZ".

 

Verbot von Gewerkschaften

Die UATUC gab an, dass das Unternehmen Mediator in Dubrovnik den Beschäftigten eine Gewerkschaftsmitgliedschaft untersagt habe und dass das Unternehmen Pan-Kartonaza in Donji Andrijevci und die Schuhfabrik TPS-Trgopromservis aus Sveti Ivan Zabno die Bildung von Gewerkschaften verboten sowie mehrere Gewerkschaftsmitglieder entlassen hätten. Das Unternehmen Vucedol weigere sich, die Vertretung der Gewerkschaft für Gaststätten und Fremdenverkehr anzuerkennen, ignoriere den Gewerkschaftsvertreter Milan Babic und fordere Wahlen für einen neuen Vertreter.

 

Streikender festgenommen

Im Unternehmen Hidroput in Sisak wurde der Gewerkschaftsvertreter Ivica Spelic, Vize-Präsident der Gewerkschaft kroatischer Seefahrer, zwei Stunden von der Polizei auf Anweisung des Managers in einem Racheakt gegen einen 1 Monat vorher begonnenen Streik festgehalten, nachdem der Arbeitgeber die Unterzeichnung eines Tarifvertrages verweigert hatte. Ivica Spelic und andere Streikende wurden entlassen, und das Unternehmen stellte die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Belegschaft ein.

 

Einbehaltene Gewerkschaftsbeiträge

Einige Arbeitgeber behielten die Gewerkschaftsbeiträge ein, die automatisch von den Löhnen und Gehältern der Mitglieder abgezogen wurden. Dies war u.a. der Fall bei Velepromet und Jasinje in Slavonski Brod, Strmac und Slavonija-Radinost in Nova Gradiska, Ukus in Virovitica, Zanatoopskrba in Dakovo, MIO Standard und Obuca in Osijek. Einige Arbeitgeber, besonders im Kindergarten Krizevci, weigerten sich, trotz gültiger Tarifverträge die Mitgliedsbeiträge automatisch einzubehalten.

 

Drohungen

Im August drohte der Leiter des Unternehmens KTL in Zagreb der Arbeitnehmerin Dijana Kustovic, sie zu ermorden und entliess sie, als sie sich einer Gewerkschaft anschloss.

Im Dezember drohte der Geschäftsführer des City Café in Zagreb dem Regionalvertreter der UATUC Zagreb, Mario Ivekovic, er werde ihm das Genick brechen. Dieser war auch bedroht, genötigt und diskriminiert worden, seine Kinder hatte man ebenfalls bedroht, und die Polizei hatte ihn grundlos aufgesucht und überwacht, um ihn so zur Aufgabe seiner Gewerkschaftsarbeit zu zwingen.

 

Diskriminierung von Gewerkschaftsvertreter(inne)n

Zu den Fällen von Diskriminierung von Gewerkschaftsvertreter(inne)n gehörten die Suspendierung von Ana Vadunec, Gewerkschaftsvertreterin in der Textilfabrik Buducnost in Ludbreg, die Entlassung des Gewerkschaftsvertreters Zdravko Koscak bei Varazdinka in Varazdin, dem auch der Zugang zur Fabrik untersagt worden war, sowie die Entlassung des Gewerkschaftsvertreters Marko Stojanov bei der Baufirma Zavrsnogradnje in Zadar. Die Gewerkschaftsvertreter Meri Skac und Rajna Saftic wurden rechtswidrig auf eine Liste von Entlassungen gesetzt und vom Gesundheitszentrum in Zadar entlassen. Agroservis in Virovitica entliess den Gewerkschaftsvertreter Mirko Hrgovic. Entlassen wurden auch die Gewerkschaftsvertreter Zdenka Boanjak, beschäftigt beim Unternehmen Dubrovkinja,-Konavie in Dubrovnik und Nedjeljko Josic, der im Unternehmen Zitara in Donji Miholjac arbeitete.

Der Gewerkschaftsvertreter Stipe Kubatov und fünf weitere Arbeitnehmer/innen des Unternehmens Bor in Podravska Slatina wurden entlassen, als sie sich auf Anraten der Gewerkschaft weigerten, auf ihr Streikrecht zu verzichten. Das Unternehmen Mont-Var in Novi Marof zwang die Beschäftigten, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, derzufolge sie im Falle eines Streiks entlassen würden.

 

 

Litauen

Einwohner: 3.728.000 Hauptstadt: Wilna Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Die Probleme in bezug auf die Verteilung des Gewerkschaftsvermögens blieben bestehen, und in einigen Fällen wurden Beschäftigte wegen ihrer Gewerkschafts-mitgliedschaft entlassen oder verfolgt.

 

Gewerkschaften laufen Gefahr, dass ihre Vermögenswerte enteignet werden

Die Frage der Verteilung der Vermögenswerte der früheren Staatsgewerkschaft wurde immer noch nicht geklärt. Ein Gesetz von 1993 hatte eine Treuhandgesellschaft gegründet, der die Vermögenswerte anvertraut wurden und die die Aufgabe erhielt, sie innerhalb von fünf Jahren auf die neu entstehenden Gewerkschaften zu übertragen. Das Gesetz verpflichtete die nationalen Gewerkschaftsbünde, eine Liste ihrer Mitglieder mit Adresse am Arbeitsplatz und zu Hause sowie mit ihrer Ausweissnummer vorzulegen. Der nationale Gewerkschaftsbund LWU weigerte sich, eine solche Liste vorzulegen, indem er geltend machte, dass dies dazu führen könnte, dass seine Mitglieder schikaniert wurden.

1995 wurde die Treuhandgesellschaft aufgelöst und eine neue gegründet. Nur die Gewerkschaften, die Mitgliederlisten eingereicht hatten, konnten der Treuhandgesellschaft beitreten.

Am 21. Dezember 1998 wurde das Vermögensgesetz geändert. Es besagte, dass die Regierung das Gewerkschaftsvermögen am 1. Juli 1999 konfiszieren würde, wenn die Gewerkschaften seiner Aufteilung nicht zustimmten. Die Vermögenswerte sollten den Gewerkschaften bis zum Jahr 2006 zurückgegeben werden.

 

Allgemeines dreigliedriges Abkommen

1998 wurde ein allgemeines dreigliedriges Abkommen unterzeichnet, und es wurden dreigliedrige Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Änderungen am Tarifvertragsgesetz von 1991 vorzubereiten. Im Juni wurden die Änderungen am Gesetz von 1991 über die Beschäftigungsverträge, die die Gewerkschaftsvorsitzenden während Arbeitsniederlegungen vor Kündigung schützen, im dreigliedrigen Rat verabschiedet.

 

Widersprüchliche Gesetze

Das Arbeitsgesetz von 1972 steht im Widerspruch zu den seit 1991 verabschiedeten Arbeitsgesetzen. Anfang 1999 urteilte das Verfassungsgericht von Litauen in einem Urteil in bezug auf die Widersprüche zwischen der Verfassung und dem Gewerkschaftsgesetz, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig ist.

 

Gewerkschaftsregistrierung verweigert

Gemäss den Gesetzen von 1991 sind zur Gründung einer Gewerkschaft 30 Gründungsmitglieder bzw. mindestens 20% der Beschäftigten eines Betriebs erforderlich. Der LWU hat der Regierung Änderungsvorschläge zu diesem Gesetz unterbreitet und geltend gemacht, dass es diskriminierend ist und es der Geschäftsführung ermöglicht, Gewerkschaftsmitglieder zu entlassen. Im Oktober 1998 weigerte sich die Kommunalverwaltung von Visaginas, die Satzung der neu gegründeten Schulgewerkschaft Ateities zu registrieren, weil die Gewerkschaft keine Liste ihrer Gründungsmitglieder vorgelegt hatte. Die Gewerkschaften liessen verlauten, dass die Kommunalbehörden die Registrierung der Gewerkschaftssatzungen häufig verzögern oder sie sogar ändern.

 

Streiks werden eingeschränkt

Die komplexen und langwierigen Verfahren, die im Vorfeld eines Streiks zu durchlaufen sind, beinhalten die Einrichtung einer Schlichtungskommission und ein Schiedsverfahren bzw. eine Vermittlung durch Dritte, bevor ein Streik stattfinden kann. Zwei Drittel der Beschäftigten müssen sich in einer geheimen Urabstimmung für einen Streik aussprechen. In einigen Wirtschaftssektoren müssen die Gewerkschaften einen Streik 21 Tage im voraus, anstatt der üblichen sieben Tage, ankündigen. Die meisten Streiks sind deshalb illegal.

 

Tarifverhandlungen werden behindert

Die Arbeitgeber behinderten nach wie vor die Tarifverhandlungen, und in einigen Unternehmen riefen sie selbst Gewerkschaften ins Leben, mit denen sie günstige Tarifverträge abschlossen. Die Arbeitgeber belästigten Gewerkschafter/innen und verweigerten ihnen häufig das Abhalten von Gewerkschaftssitzungen. Über Arbeitsgesetze und arbeitsrechtliche Bestimmungen setzte man sich routinemässig hinweg, und die Arbeitsaufsichtsbeamten der Regierung waren entweder nicht in der Lage oder nicht bereit, sie in Kraft zu setzen.

Es gibt kein Arbeitsgerichtssystem, und es kam zu enormen Verzögerungen bei der Behandlung von Fällen aus der Arbeitswelt bei den normalen Gerichten.

 

Gewerkschaftsmitglieder werden verfolgt und entlassen

Ein Gerichtsurteil von 1998 forderte die Wiedereinstellung der LWU-Ortsverbandsvor-sitzenden Laima Digrilaite, die während einer Arbeitsniederlegung in der Aktiengesellschaft Akmenes Cementas entlassen worden war, worauf das Unternehmen 30 neue Beschäftigte eingestellt hatte. Ihr wurde ebenfalls eine Entschädigung zugesprochen. In einem folgenden Gerichtsurteil und in einem Urteil des Berufungsgerichts wurde der Entscheid jedoch rückgängig gemacht, und sie wurde angewiesen, die Entschädigung zurückzuzahlen. Ihre Wohnung wurde unter Zwangsverwaltung gestellt, und es wurden Vorkehrungen getroffen, sie zu versteigern. Im Dezember weigerte sich das Oberste Gericht, den Fall anzuhören.

Am 26. Mai wurde Rosita Kazakiene, eine Beschäftigte in dem Gemeinschaftsunternehmen Venta in der Region Siauliai, das Möbel herstellt, während ihrer Probezeit entlassen, nachdem das Unternehmen herausgefunden hatte, dass sie der Gewerkschaft LWU beigetreten war. Ein Gericht urteilte, dass sie unrechtmässig entlassen worden sei und legte eine Entschädigungszahlung fest.

Im Oktober wurde eine Disziplinarstrafe gegen Zofija Rozgiene, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft LWU in dem Unternehmen Pavenciu cukrus in Kursenai in der Region Siauliai verhängt, und ihr Lohn wurde um 30% gesenkt. Die Verfolgung hatte begonnen, nachdem die Gewerkschaft eingeschritten war, um den Direktor daran zu hindern, Gewerkschaftsmitglieder zu entlassen, da das Gesetz vorschreibt, dass die Gewerkschaft der Entlassung von Gewerkschaftsmitglieder zustimmen muss.

 

 

Norwegen

Einwohner: 4.348.000 Hauptstadt: Oslo Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Ein Regierungserlass verbietet Streiks in der Ölindustrie und führt eine verbindliche Schlichtung ein

Gericht erlässt Urteil gegen die Rechtsprechung der IAO

1997 urteilte das Oberste Gericht von Norwegen, dass der Erlass gültig ist und weder eine Verletzung der Verfassungsgrundsätze noch des Völkerrechts darstellt, wodurch die Rechtsprechung der IAO bezüglich des Streikrechts ignoriert wird.

Später im Laufe des Jahres verbot die Regierung erneut einen Streik des Verbandes der Gewerkschaften von Off-shore-Arbeitnehmer(inne)n FOW, der vor dem Obersten Gericht in Berufung gegangen war.

 

 

Rumänien

Einwohner: 23.000.000 Hauptstadt: Bukarest Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Das Streikrecht wird eingeschränkt, und es gibt nur wenige Rechtsmittel für Gewerkschafter/innen, deren Rechte verletzt worden sind. Es gibt Berichte von rumänischen Seeleuten, die weltweit manchmal über ein Jahr auf Schiffen festliegen, die im Besitz von bankrotten Arbeitgebern sind. Im Inland gab es Proteste gegen die Arbeitslosigkeit und die Wirtschaftslage.

Die Regierung ruft ein Streikmoratorium aus

Die Gewerkschaften demonstrierten im März und April und forderten die Regierung zum Rücktritt auf. Sie protestierten ferner gegen die ernste Wirtschaftslage, die Arbeitslosigkeit und die befürchteten Entlassungen.

Die Proteste dauerten im Laufe des Jahres an. Der neue Premierminister teilte den Gewerkschaften mit, er benötige einen Zeitraum von sechs Monaten ohne Streiks und Strassenproteste, um die harten Wirtschaftsreformen durchzusetzen, zu denen auch die Schliessung von 49 Verluste erwirtschaftenden Staatsbetrieben mit 70.000 Beschäftigten gehöre.

Die Gewerkschaftsführer/innen lehnten das Streikmoratorium ab, indem sie geltend machten, dass es sich nur um einen weiteren Versuch der Regierung handele, Zeit zu gewinnen. Sie forderten, dass die Regierung alle mit der Privatisierung und der Umstrukturierung zusammenhängenden Probleme mit ihnen erörtern solle, darunter die Festlegung von Prioritäten für Rumäniens wirtschaftliche Entwicklung.

 

Gewerkschaftsvertretung

Das Gewerkschaftsgesetz von 1991 hat zu einer Spaltung der Gewerkschaftsbewegung geführt. Es bedarf lediglich 60 Beschäftigter, um einen Gewerkschaftsbund ins Leben zu rufen. Dies hat zur Gründung von mehr als 20 nationalen Gewerkschaftsdachverbänden und zu erheblichen Problemen im Hinblick auf Tarifverhandlungen auf Branchen- und nationaler Ebene geführt.

1997 wurde dagegen ein Gesetz über Tarifverträge verabschiedet, mit dem Verfahren zur Feststellung der Repräsentativität von Gewerkschaften auf Unternehmens-, Branchen- und nationaler Ebene eingeführt wurden. Das Gesetz besagte, dass eine Gewerkschaft ihren gesetzlichen Status, ihre organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit sowie ihre Mitgliederzahl vor Gericht unter Beweis stellen muss. Um auf nationaler Ebene als repräsentativ zu gelten, muss eine Gewerkschaft über Strukturen in mindestens der Hälfte der Verwaltungsbezirke sowie über repräsentative Branchenverbände in mindestens 25% der Sektoren der Volkswirtschaft verfügen.

Das Gewerkschaftsgesetz schreibt vor, dass ein Betrieb mindestens 15 Beschäftigte haben muss, damit eine Gewerkschaft gegründet werden kann, wodurch die Gründung von Gewerkschaften im Grossteil des privaten Sektors verhindert wird, da die meisten Privatunternehmen weniger als 15 Beschäftigte haben. Viele Unternehmen verbieten den Gewerkschaften die Organisierungsarbeit und haben Klauseln in ihre internen Bestimmungen aufgenommen, mit denen Gewerkschaften untersagt werden.

Das Gesetz greift in die freie Wahl von Gewerkschaftsfunktionär(inn)en ein, indem gefordert wird, dass sie rumänische Staatsbürger/innen sind, in dem jeweiligen Betrieb beschäftigt sind und wenigsten ein Dienstalter von drei Jahren aufweisen.

 

Einschränkung des Streikrechts

Beschränkungen des Streikrechts bedeuten, dass die Organisation eines legalen Streiks praktisch unmöglich ist. Einem Streik sind langwierige und mühselige Verfahren vorgeschaltet.

Der Arbeitsminister kann eine Zwangsschlichtung anordnen, falls ein Streik länger als 20 Tage gedauert hat und seine Fortsetzung "die Interessen der Volkswirtschaft beeinträchtigen könnte".

Die Behörden können bürokratische Verzögerungen und administrative Schlupflöcher nutzen, um Streiks für illegal zu erklären, was dazu führen kann, dass Gewerkschaftsführer/innen entlassen werden. Die Arbeitgeber können beim Obersten Gericht eine neunzigtägige Aussetzung eines Streiks aus Gründen des "Interesses der Volkswirtschaft" beantragen.

Das Gesetz macht Streikende und Gewerkschaftsorganisationen, die die gesetzlichen Bedingungen für einen Streikbeginn nicht erfüllen, finanziell haftbar. Sie dürfen nicht als Gewerkschaftsdelegierte gewählt werden. Gewerkschaftsfunktionäre(innen), die das Gesetz brechen, können mit sechs Monaten Gefängnis bestraft werden.

Die Regierung hat die folgenden Sektoren als wesentlich für das nationale Interesse definiert: Gesundheitswesen, Erziehungswesen, Energieversorgung, Transport, Telekommunikation und Sendeanstalten sowie die öffentliche Versorgung u.a. mit Brot, Milch und Fleisch. Dies bedeutet, dass während eines Streiks ein Drittel der normalen Tätigkeit beibehalten werden muss.

 

Keine Rechtsmittel gegen Rechtsverletzungen

Es gibt keine Arbeitsgerichte, und Beschäftigte, die ungerechtfertigter Weise entlassen oder Opfer anderer Gewerkschaftsrechtsverletzungen werden, haben kaum eine Aussicht darauf, zu ihrem Recht zu kommen, da die Gerichtsverfahren gewöhnlich ein bis zwei Jahre dauern und die Beschlüsse meistens sowieso nicht von den Arbeitgebern umgesetzt werden.

 

Seeleute können Schiffe nicht verlassen

Es gab 1998 Berichte, denen zufolge eine grosse Anzahl von rumänischen Seeleuten ihre Schiffe nicht verlassen konnten, die in verschiedenen Häfen der Welt festlagen, da die Unternehmen, die sie gechartert hatten, bankrott gegangen waren. Sie warteten darauf, dass die Schiffseigentümer für ihre Freilassung bezahlten, sie hatten werden Strom noch Lebensmittel oder Wasser, und sie waren mehrere Monate lang nicht bezahlt worden. Einige von ihnen mussten mehr als ein Jahr warten, bevor sie nach Hause fahren konnten.

 

 

Russische Föderation

Einwohner: 148.100.000 Hauptstadt: Moskau Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Millionen von Beschäftigten wurden 1998 immer noch nicht pünktlich bezahlt. Im Januar 1999 wurde der zweite Gewerkschaftsführer in weniger als fünf Jahren bei Vnukovo Airlines ermordet. Beide waren überwacht worden, weil sie verdächtigt wurden, illegale Praktiken in bezug auf die Aktien des Unternehmens durchgeführt zu haben.

Zunehmende Angriffe auf die Arbeitnehmer/innen- und Gewerkschaftsrechte

1998 gab es zunehmende Angriffe der Regierung und der Arbeitgeber auf die Rechte der Arbeitnehmer/innen und der Gewerkschaften. Vor dem Hintergrund unbezahlter Löhne, eines sinkenden Lebensstandards, der Beschneidung der Arbeitnehmerrechte und ihrer Möglichkeiten, ihre Forderungen zum Ausdruck zu bringen, fand eine wachsende Zahl von Protesten statt, bei denen es u.a. auch zu Massenstreiks kam. In einigen Fällen nahmen die Beschäftigten die Arbeitgeber und Vertreter/innen der Kommunen als Geiseln, und die Eisenbahnverbindungen wurden in "Eisenbahnkriegen" blockiert.

 

Unbezahlte Löhne und Proteste

Am 9. April veranstaltete der nationale Gewerkschaftsbund FNPR einen nationalen Aktionstag, um die Zahlung der ausstehenden Löhne zu fordern, wovon nach wie vor fast 20 Millionen Beschäftigte im öffentlichen und privaten Sektor betroffen sind. Bei den Renten und anderen Sozialleistungen gab es ebenfalls Rückstände. Einige Beschäftigte wurden lediglich in Naturalien bezahlt. Die Regierung liess verlauten, dass die Lohnrückstände bei den öffentlichen Bediensteten bis zum 1. Januar 1998 bezahlt würden, im April 1998 waren die Zahlungsrückstände jedoch 4 Prozent höher als die Rekordhöhe von Juli 1997.

Die Beschäftigten des öffentlichen Sektors in Ekaterinburg in der Region Sverdlovsk waren über ein Jahr nicht bezahlt worden. In Kaliningrad waren die Werftarbeiter/innen sechs Monate lang nicht bezahlt worden, und in St. Petersburg gab es bei über 900 Unternehmen Verspätungen bei der Bezahlung der Löhne. Viele Arbeitnehmer/innen traten in einen Hungerstreik, um ihre Löhne zu fordern.

Die Verzögerungen waren auf Schulden zwischen den Unternehmen und Störungen im Banken- und Steuersystem zurückzuführen. Korruption, fehlender politischer Wille und die von den IFI propagierten Politiken waren ebenfalls dafür verantwortlich.

Die Rechtsvorschriften geben der Zahlung von Steuern Vorrang gegenüber den Löhnen. Verzögerungen bei den Steuerzahlungen führen zu Bussgeldern, die von den Konten der Unternehmen abgezogen werden. Verspätete Lohnzahlungen führen dagegen zu keinerlei zusätzlichen finanziellen Verlusten für die Arbeitgeber.

Am 7. Oktober hat die FNPR einen weiteren Generalstreik veranstaltet, um gegen die Lohnrückstände zu protestieren, soziale Reformen, Lohnerhöhungen sowie die Rücknahme der Entscheidung, neue Steuern einzuführen zu fordern und andere Forderungen zu stellen.

 

Das Organisierungsrecht wird verweigert

Beschäftigten im Innenministerium und beim Zoll, Richtern und Staatsanwälten, Steuerfahnder(inne)n, Beschäftigten beim Militär und bei der Staatssicherheit sowie bei der Eisenbahn wird das Recht auf Organisierung verweigert. Streiks der Bediensteten im öffentlichen Gesundheitswesen sind verboten.

Das vollständige Fehlen eines zuverlässigen Systems zur Durchführung der Gesetze begrenzt die positiven Vorschriften im Gesetz.

 

Das neue Gesetz würde die Gewerkschaften schwächen

Anfang 1998 liess die Regierung verlauten, dass sie die Einführung eines neuen Arbeitsgesetzes plant, das unter anderem Arbeitsgerichte einführen würde. Ein neues Arbeitsgesetz war überfällig.

Die Gewerkschaften teilten mit, dass das neue Arbeitsgesetz ihre Rolle auf Konsultationen mit den Arbeitgebern zu individuellen Themen begrenzen und ihren Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung der Mitglieder gewählte Gewerkschaftsgremien einschränken würde. Insgesamt habe es den Gewerkschaften das Recht genommen, ihre Mitglieder zu verteidigen.

Der Entwurf führte kostspielige Auflagen für die Gewerkschaftsregistrierung ein und erlaubte es den Behörden, die Arbeit, Veranstaltungen und Dokumente der Gewerkschaften zu überwachen und zu inspizieren. Er versuchte ausserdem, die Funktionen der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen von den Gewerkschaften auf sogenannte "andere Gremien" zu übertragen.

 

Strafverfolgung

1997 hatte es eine Reihe von Strafverfolgungen wegen Gewerkschaftsarbeit gegeben. Die Praxis, die Gewerkschaften wegen ihrer Teilnahme an Protestaktionen vor Gericht zu verklagen, war weit verbreitet. Die Kommunen leiteten oft entweder vor einer kollektiven Aktion oder direkt nach ihrem Abschluss ein Verfahren ein, um die Rechtmässigkeit des Gewerkschaftseigentums bei verschiedenen Arten von Eigentum zu bewerten.

Die Organisatoren von Grubenarbeiterstreiks wurden angeklagt. Am Tag des Protestes im Oktober 1998 wurden Finanzdokumente der Gewerkschaft in Nikolaevsk-na-Amure beschlagnahmt, während der Staatsanwalt im Oblast Archhangelsk die Gewerkschaften und nicht die Arbeitgeber für die Beschäftigungs-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen verantwortlich machte.

 

Protestteilnehmer/innen werden schikaniert

Die Bergleute, die 1997 gegen die Lohnrückstände protestiert hatten, wurden auch weiterhin schikaniert. Viele von ihnen waren immer noch nicht bezahlt worden. Die Behörden hatten hohe Bussgelder, Gefängnisstrafen und andere Massnahmen gegen sie ergriffen.

Im Januar 1998 verurteilte das Bezirksgericht von Nerchinsk 25 Beschäftigte, die meisten von ihnen Frauen, zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und zu hohen Geldbussen, da sie bei einem Protest in der Region Chita die Eisenbahn blockiert hatten. Sie waren über ein Jahr lang nicht bezahlt worden und hatten kein Kindergeld erhalten. Sechzehn andere Beschäftigte erhielten ähnliche Strafen.

Gegen die Führer/innen der Bergleute in vielen anderen Regionen wurden Untersuchungen eingeleitet, weil sie 1998 die Eisenbahn blockiert hatten. Das Büro des Generalstaatsanwalts war dem Vernehmen nach an dem Verfahren beteiligt und versuchte, die Bergleute finanziell für die entstandenen Verluste haftbar zu machen.

In den Regionen Kemerevo, Tschelyabinsk, Chita und Komy wurden die Gewerkschafts-führer/innen der Bergleute gewarnt, dass sie für "die antisoziale Arbeit in der Form der Veranstaltung von Protestaktionen wie Sitzungen, Streikposten, dem Blockieren von Eisenbahnen und anderen Aktionen zur Störung der öffentlichen Ordnung" bestraft würden. Einige von ihnen erhielten "Ordnungsstrafen" wegen "Randalierens" wie in der Region Kemerovo, andere erhielten offizielle Warnungen davor, "illegale" Sitzungen zu veranstalten, zum Beispiel in der Region Tschelyabinsk.

Im August verhaftete das Innenministerium Alexander Sergeiew, den Vorsitzenden der Bergbaugewerkschaft NPG, um ihn in bezug auf die Rolle der NPG bei kollektiven Aktionen der Bergleute zu verhören. Die Räumlichkeiten der NPG wurden durchsucht und Dokumente beschlagnahmt.

Gleichzeitig gab es Berichte, dass der Justizminister die Änderung des Gewerkschaftsgesetzes vorsah, um "Verwirrung zwischen den Gewerkschaftsaktionen und politischen Zielen" zu vermeiden. Die Strafverfahren gegen die Gewerkschaftsführer/innen der Bergleute wurden erst eingestellt, nachdem Abgeordnete in der nationalen Duma die Bergleute unterstützt hatten.

 

Privatisierung

Unter dem Vorwand von Änderungen in der Besitzstruktur, der Umstrukturierung, Neuorganisation und von Konkursen wurden Massenentlassungen in den meisten Unternehmen fortgesetzt, die gegen das Gesetz verstiessen.

 

Individuelle zeitlich befristete Verträge

Die Tendenz zu individuellen zeitlich befristeten Verträgen, die die Tarifverträge ersetzen, hielt an, wodurch die Arbeitsplatzsicherheit gesenkt und die Möglichkeiten der Gewerkschaften, die Beschäftigten zu verteidigen, verringert wurden. Die Verträge haben oft überhaupt keinen Inhalt oder sie enthalten Bedingungen, die die Rechtslage der Beschäftigten verschlechtern. Die Arbeitgeber können grundlegende Änderungen an den Arbeitsbedingungen einführen, wie beispielsweise kürzere Wochenarbeitszeit, Zwangsurlaub, in dem die Beschäftigten entgegen dem Gesetz keinen Lohn erhalten oder nur teilweise bezahlt werden.

 

Arbeitnehmerinnen werden eingeschüchtert

In einigen Fällen haben Arbeitgeber Frauen, die sich um einen Arbeitsplatz bewarben, gezwungen, Erklärungen zu unterschreiben, in denen sie versprachen, während der Laufzeit ihres Beschäftigungsvertrages nicht schwanger zu werden, sowie eine undatierte Kündigung zu unterschreiben. Dadurch werden Frauen sämtliche Sozialversicherungsleistungen im Falle einer Entlassung, einschliesslich Zahlungen für den gesetzlichen Mutterschutz, vorenthalten.

 

Organisierung wird behindert

Die Arbeitgeber behinderten die gewerkschaftliche Organisierung, vor allem in neugegründeten gewerblichen Organisationen. Bei der Einstellung wurde den Beschäftigten gesagt, dass sie keiner Gewerkschaft beitreten können. In einigen Unternehmen waren Gewerkschaften sogar verboten. Berichten zufolge wurden aktive Gewerkschafter/innen an schlechter bezahlte Arbeitsplätze versetzt oder beurlaubt.

 

Gewerkschafter/innen entlassen

Es kursierten Berichte, wonach Beschäftigte, darunter Mitglieder des Gewerkschaftsausschusses, in einigen privatisierten Betrieben aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen wurden. Allerdings berichtete der FNPR, dass gerichtliche Schritte gewöhnlich zur Wiederherstellung der Gewerkschaften und zur Wiedereinstellung von illegalerweise entlassenen Beschäftigten führten.

 

Eingezogene Gewerkschaftsbeiträge werden einbehalten

Die Unternehmensleiter/innen weigerten sich oft, die eingezogenen Gewerkschaftsbeiträge an die Gewerkschaften zu überweisen und benutzten die Mittel zur Lösung ihrer eigenen finanziellen Probleme.

 

Einschüchterung

Trotz der Nichtzahlung der Löhne wurde erneut berichtet, dass Beschäftigte eingeschüchtert wurden und man ihnen Löhne und Nebenleistungen versprach, um sie vom Streiken abzuhalten. Streikenden wurde häufig mit Entlassung, Freisetzung, Räumungsklage oder anderen Strafmassnahmen gedroht.

 

Gewerkschaftsführer ermordet

Am 27. Januar 1999 wurde Gennady Borisow, Führer der Gewerkschaft für das technische und Bodenpersonal bei der Fluggesellschaft Vnukovo, im Eingang seiner Wohnung ermordet. Am 15. Januar hatte er gemeinsam mit anderen Aktivisten damit begonnen, Streikposten um den Hauptsitz der Fluggesellschaft aufzustellen, um gegen die vier Monate ausstehenden Löhne zu protestieren. Er hatte ausserdem verdächtige Praktiken des Unternehmens in bezug auf die Aktien des Unternehmens überwacht.

1994 war der stellvertretende Führer des Verbandes des Flugpersonals bei der Fluggesellschaft Vnukovo, Alexej Jelisejew, ermordet worden, als er in einem Sondergremium, das für den Verkauf einiger der Unternehmensaktien an private Investoren zuständig ist, als Gewerkschaftsvertreter tätig war.

 

 

Schweiz

Einwohner: 7.224.000 Hauptstadt: Bern Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-100-111

 

Verbesserungen für die staatlichen Bediensteten

Gesetzentwurf entspricht den IAO-Normen

Staatsbedienstete dürfen gemäss einem Gesetz aus dem Jahr 1927 nicht streiken. Ein Gesetzentwurf über die Beschäftigungsbedingungen von öffentlichen Bediensteten in der nationalen Verwaltung, das den Normen der IAO entspricht, wird zur Zeit diskutiert. Er wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 verabschiedet. In den Kantonen und Gemeinden ist das Streikverbot für öffentliche Bedienstete nicht mehr in Kraft.

 

 

Serbien

Einwohner: 10.300.000 Hauptstadt: Belgrad Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Die späte Bezahlung der Löhne blieb ein Problem. Die offizielle Gewerkschaft besitzt immer noch Privilegien, während die unabhängige Gewerkschaft weiterhin von der Behörden schikaniert wird.

Streiks im Zusammenhang mit unbezahlten Löhnen

Viele Beschäftigte hatten Anfang 1998 ihre Löhne immer noch nicht erhalten. Die Angestellten des öffentlichen Verkehrs, die sowohl der offiziellen von der Regierung kontrollierten Gewerkschaft SSS als auch unabhängigen Gewerkschaften angehören, begannen am 12. Januar in der Hauptstadt Belgrad einen Generalstreik.

Am 15. Januar wurden die Beschäftigen angewiesen, zur Arbeit zurückzukehren, um die gesetzlich festgelegten 70 Prozent der Mindestdienste aufrechtzuerhalten. Ein Stadtangestellter teilte mit, dass jeder Beschäftigte, der sich weigerte, dieser Verpflichtung nachzukommen, entlassen würde. Die Regierung erklärte den Streik für illegal. Nach sechs Tagen erklärten sich die Gewerkschaften dazu bereit, einen 70%igen Dienst aufrechtzuerhalten, und die Gespräche begannen. Einen Tag später verkündeten die Behörden in Belgrad, dass sie den öffentlichen Verkehr privatisieren würden.

Ende Januar streikten andere öffentliche Bedienstete im Zusammenhang mit ausstehenden Löhnen. Die Zahlung der Sozialversicherungsleistungen und der Renten wurde ebenfalls verschoben.

 

Unabhängige Gewerkschaft wird schikaniert

Die unabhängige Gewerkschaft Nezavisnost wurde weiterhin von der Polizei, den Behörden und den Arbeitgebern schikaniert. Ihre Führer/innen und Aktivist(inn)en liefen Gefahr, suspendiert zu werden, oder das Betriebsgelände nicht mehr betreten zu dürfen. Sie wurden ferner an andere Arbeitsplätze versetzt oder degradiert, in "Zwangsurlaub" geschickt, unbegründeten und illegalen Disziplinarverfahren unterworfen oder entlassen. In Betrieben, in denen unabhängige Gewerkschaften Beschäftigte organisiert hatten, wurden gelbe Gewerkschaften gegründet.

 

Die offizielle Gewerkschaft wird bevorzugt

Der SSS geniesst Rechtsvorteile und kann die Tarifverhandlungen monopolisieren, da lediglich Betriebsgewerkschaften mit einer Mitgliedermehrheit berechtigt sind, Tarifverhandlungen zu führen.

Unternehmensleiter führten vom Lohn abgezogene Gewerkschaftsbeiträge automatisch an den SSS ab, auch wenn sie von Mitgliedern einer unabhängigen Gewerkschaft eingenommen wurden. Anträge auf die Zahlung der Beiträge an eine unabhängige Gewerkschaft ermöglichten es den Betriebsleitern, Einsicht in ihre Mitgliederliste zu nehmen.

 

Rechtliche Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte

Durch das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996 erhielten Manager unbegrenzte Befugnisse, wenn es um Beschäftigungsverträge, die Einstellung, die Zuweisung bestimmter Tätigkeiten und die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ging. Den Beschäftigten wurde das Recht genommen, Einspruch gegen einen Managementbeschluss innerhalb des Betriebes zu erheben. Sie hätten lediglich die Möglichkeit, vor ein Gericht oder Schiedsgremium zu gehen.

Das Bundesstreikgesetz führte restriktive Streikbestimmungen in "Unternehmen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse " ein. Mehr als 60% der Betriebe fallen in diese Kategorie.

Das Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern, den Mindestdienst, der während eines Streiks aufrechtzuerhalten ist, festzulegen. Dies bedeutet, dass Streiks praktisch in der Hälfte aller Wirtschaftsbetriebe verboten sind. Im Verkehrssektor schreibt das Gesetz einen Mindestdienst von 70 Prozent vor.

Streikenden ist es gesetzlich untersagt, sich vor den Betrieben zu versammeln, und obwohl das Gesetz besagt, dass im Falle eines Streiks keine neuen Beschäftigten als Ersatzkräfte angestellt werden dürfen, gibt es eine Reihe von Umständen, unter denen neue Beschäftigte eingestellt werden können, so zum Beispiel wenn es notwendig ist, einen Mindestdienst aufrechtzuerhalten oder internationalen Verpflichtungen nachzukommen.

Nach dem Strafgesetz steht auf den "Missbrauch des Streikrechts" eine bis zu einjährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe für die Durchführung eines illegalen Streiks.

 

Gewerkschafterin wird von Geschäftsführer angegriffen

Im Oktober sammelte Dusica Umljenovic, Mitglied der Gewerkschaft Nezavisnost, in dem Kabelunternehmen in Zajecar in Ostserbien Unterschriften für eine Petition an das Gesundheitsministerium im Namen des Gewerkschaftsortsverbands, um gegen die hohen Krankenkassenbeiträge in der Region Zajecar zu protestieren. Ein Mitglied der Geschäftsleitung griff sie an und verletzte sie so sehr, dass sie auf der Intensivstation im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Geschäftsleiter der Fabrik war ausserdem Vorsitzender der örtlichen Krankenkasse.

 

 

Tschechische Republik

Einwohner: 10.251.000 Hauptstadt: Prag Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Es gab Verbesserungen bei den Arbeitsbeziehungen auf nationaler Ebene, und zum ersten Mal seit 1990 hat der nationale dreigliedrige Ausschuss eine Erklärung über den sozialen Dialog und die Gewerkschaftsrechte verabschiedet. Die Gewerkschaften berichten über Versuche der Arbeitgeber, ihre Arbeit einzuschränken.

Verbesserungen

Zum ersten Mal seit 1990 hat der nationale dreigliedrige Ausschuss eine Erklärung über den sozialen Dialog und Gewerkschaftsrechte verabschiedet.

Die Revision des Arbeitsgesetzes wurde fortgesetzt, und der CMKOS hat sich umfassend an diesem Prozess beteiligt. Das Gesetz wird den Erwartungen zufolge Mitte 2000 zur Verabschiedung vorliegen.

 

Abkommen im öffentlichen Sektor

Anfang Juni 1998 führten Hunderttausende von Beschäftigten des öffentlichen Sektors einen einstündigen Warnstreik für Lohnerhöhungen durch, nachdem das Kabinett 1998 die Löhne im öffentlichen Sektor auf dem Niveau von 1997 einfror. Später im Laufe des Jahres wurden Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der neuen Regierung, die im Juni gewählt worden war, geführt, und von Januar 1999 an wurden Lohnerhöhungen im öffentlichen Sektor vereinbart.

 

Arbeitgeber benutzen gewerkschaftsfeindliche Taktiken

Die Versuche der Arbeitgeber, die Arbeit der Gewerkschaften einzuschränken, nahmen zu. Die Gewerkschaft im Restaurant-, Hotel- und Tourismussektor teilte mit, dass die Betriebsleitung des Unternehmens FRENSSCH REST Obecni dum erklärt habe, eine Gewerkschaft sei nicht nötig, werde nicht geduldet und der Tarifvertrag sei ein sozialistischer Anachronismus. Alle Gewerkschaftsfunktionäre wurden entlassen und die Gewerkschaftsarbeit in dem Unternehmen wurde eingestellt.

Die Metallgewerkschaft KOVO liess verlauten, dass der Arbeitgeber den Gewerkschaftspräsidenten und –vizepräsidenten in dem Unternehmen ISL s.r.o. Mohelnice entlassen habe, nachdem ihm mitgeteilt worden sei, dass eine Gewerkschaft gegründet worden sei. Sie erhielten während der Kündigungsfrist bezahlten Urlaub, und es wurde ihnen verboten, mit den Beschäftigten Kontakt aufzunehmen.

Die Gewerkschaften berichteten in verschiedenen Industriezweigen, dass grosse ausländische Unternehmen die Gewerkschaftsarbeit verboten und sich geweigert hätten, Gewerkschaftsmitgliedern eine Arbeitsstelle zu geben. Dazu gehörten das österreichisch-deutsche Unternehmen Billa s.r.o., das belgische Unternehmen Delvita a.s., das österreichische Unternehmen Julius Meinl a.s., das japanische Unternehmen Panasonic in Pilsen sowie Pruziny Schardell in Praha-Vysocany und Bor u Tachova.

Ausserdem wurden Gewerkschafter/innen während der Umstrukturierung und der Freistellung eingeschüchtert. Die steigende Arbeitslosigkeit im Lande führte dazu, dass die Beschäftigten Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und liess sie davor zurückschrecken, ihre Arbeitsrechte auszuüben.

 

Tarifverhandlungen werden behindert

Die Tarifverhandlungen blieben ein grosses Problem. Einige Arbeitgeber weigerten sich zu verhandeln oder versuchten sie zu behindern, um den Abschluss von Tarifverträgen zu vereiteln. Wie in der Vergangenheit behinderten die Arbeitgeber und die Behörden insbesondere industrieweite Verhandlungen, und der CMKOS liess verlauten, dass die Zahl der Beschäftigten, die von einem Abkommen erfasst werden, weiter rückläufig sei. Die Arbeitgeber haben häufig die Bestimmungen des Abkommens verletzt.

 

Missachtung des Streikrechts

Nachdem Staatsbedienstete in der Stadt Plzen im November 1998 einen einstündigen Warnstreik ausriefen, teilte die Stadtverwaltung mit, dass die Beschäftigten, die streiken wollten, gehen müssten. Es wurde den Streikenden verboten, den Arbeitsplatz zu betreten, und ihnen gesagt, dass jeder Beschäftigte, der am Arbeitsplatz streikte, die Arbeitsdisziplin schwer verletzen würde.

 

Ukraine

Einwohner: 51.608.000 Hauptstadt: Kiew Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100-111-138

 

Die Ukraine begann 1998 mit der Aktualisierung ihres Arbeitsgesetzes aus der Sowjetzeit. Die Mitglieder der Bergbau- und Hafenarbeitergewerkschaft wurden diskriminiert und eingeschüchtert.

Rechtsvorschriften

Im März wurde ein Gesetz über die Beilegung von kollektiven Arbeitskonflikten verabschiedet. Die Regierung liess verlauten, dass sie gemeinsam mit den Sozialpartnern neue Gesetze über Gewerkschaften und Tarifverhandlungen sowie einen Erlass über die Einrichtung von nationalen Schieds- und Schlichtungsstellen erarbeitet habe.

Das Strafrecht schränkt das Streikrecht im öffentlichen Sektor und im Verkehrssektor ein und ermöglicht Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis.

 

Unbezahlte Löhne

Die schwerwiegenden Probleme der unbezahlten Löhne hielten 1998 an. Die Bergleute und Lehrer/innen veranstalteten viele Proteste. Die Regierung unternahm im Juli einseitige Schritte, um den Sozialversicherungsfonds von der Gewerkschaftsverwaltung zu trennen, nahm diese Entscheidung jedoch später nach Protesten der Gewerkschaften wieder zurück.

 

Diskriminierung

Die unabhängige Bergarbeitergewerkschaft NPG teilte mit, dass das Unternehmen N.P. Barakow Mine in Krasnodon Gewerkschaftsführer/innen und –mitglieder diskriminiert. Es gab Beschäftigten Arbeitsplätze, die sich dazu bereit erklärten, der NPG nicht beizutreten, es entliess NPG-Mitglieder bei Arbeitsniederlegungen zuerst, und ihre Gewerkschaftsführer/innen wurden unrechtmässig entlassen. NPG-Mitglieder hatten ihren Lohn mehrere Monate nicht erhalten, und die Geschäftsleitung liess das NPG-Büro schliessen. Dem Vernehmen nach wurde anschliessend ein Tarifvertrag zwischen der Grubenleitung und der NPG unterzeichnet.

 

Einschüchterung

Die unabhängige Gewerkschaft der Arbeitnehmer/innen im Seehafen Illichyvsk berichteten über Drohungen und Einschüchterung, als die Gewerkschaft versuchte, im Hafen zu organisieren. Den Gewerkschaftsführer(inne)n wurde verboten, Sitzungen einzuberufen, den Beschäftigten wurde mit Entlassung gedroht, wenn sie die Gewerkschaft nicht verliessen, und die örtlichen Medien führten eine Kampagne gegen die Gewerkschaft durch. Die örtlichen Behörden erhoben eine Klage mit gefälschten Beweismitteln gegen den Gewerkschaftsvorsitzenden und ihren Rechtsanwalt. Gewerkschaftsdokumente wurden in ihren Büros beschlagnahmt.

 

 

Ungarn

Einwohner: 10.049.000 Hauptstadt: Budapest Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Der soziale Dialog hat sich nach der Wahl einer neuen Regierung im Mai 1998 verschlechtert. Ihr Vorschlag für eine Reform des Arbeitsgesetzes höhlt die Arbeitnehmerrechte aus.

Das Arbeitsministerium wurde aufgelöst

Die Regierung hat das Arbeitsministerium aufgelöst und seine Aufgaben zwischen dem Wirtschaftsministerium (politische Fragen) und dem neu geschaffenen Ministerium für soziale und Familienangelegenheiten (Beschäftigungsfragen und Entwurf beschäftigungsbezogener Rechtsvorschriften) aufgeteilt.

 

Die Vorschläge zur Reform des Arbeitsgesetzes höhlen die Arbeitnehmerrechte aus

Sie hat Vorschläge für eine weitreichende Reform des Arbeitsgesetzes von 1992 unterbreitet und dabei keinen wirklichen Dialog mit den Gewerkschaften gesucht, ihre Vorschläge ignoriert und dem Parlament Anfang 1999 einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Der Gesetzentwurf gibt den Betriebsräten das Recht, Tarifverträge abzuschliessen – in Unternehmen, in denen es keine Gewerkschaften gibt. Die Gewerkschaften fürchten, dass dies in der Zukunft auf alle anderen Betriebe ausgeweitet werden könnte. Andere Änderungen haben die Haftung für Schäden oder Verluste an den Gütern und am Eigentum der Arbeitgeber auf die Beschäftigten verlagert und die Entlassung von Beschäftigten nach Urlaub wegen Krankheit erleichtert.

 

Änderungen im Sozialversicherungssystem

Die Regierung hat ausserdem im Gegensatz zu ihren Wahlversprechungen den Grundsatz der Selbstverwaltung der Gesundheits- und Rentenversicherungsträger abgeschafft, ohne vorher in dreigliedrigen Gremien Gespräche zu führen.

 

 

Vereinigtes Königreich

Einwohner: 58.100.000 Hauptstadt: London Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100

 

Ein Weissbuch der Regierung legte Vorschläge vor, um bestimmte grundlegende Gewerkschaftsrechte wieder einzuführen. Die restriktiven Rechtsvorschriften der 80er und 90er Jahre blieben jedoch in Kraft und ermöglichten es einem Catering-Unternehmen, das Fluggesellschaften beliefert, 300 streikende Beschäftigte zu entlassen.

Vorschläge zur Wiederherstellung der Verhandlungsrechte und anderer Rechte

Im Mai veröffentlichte die Regierung ein Weissbuch zum Thema Gerechtigkeit am Arbeitsplatz, in dem Gesetzesvorschläge zur Wiederherstellung des Rechts der repräsentativen Gewerkschaften auf Anerkennung für Tarifverhandlungen vorgelegt werden. Es sprach sich auch teilweise dafür aus, andere Grundrechte in bezug auf gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und Arbeitskämpfe, die in den 80er Jahren und zu Beginn der 90er Jahre aufgehoben worden waren, wieder einzuführen.

Das Weissbuch legt fest, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Gewerkschaft für Verhandlungen anzuerkennen, wenn wenigstens 40 Prozent der gesamten Belegschaft und eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu ihren Gunsten stimmen.

Das Weissbuch sieht ausserdem vor, dass Gewerkschaften ihre Anerkennung verlieren können, wenn sie ihre Repräsentativität nicht nachweisen können.

 

Die Reaktion des TUC

Der nationale Gewerkschaftsbund TUC liess verlauten, dass die 40-Prozent-Schwelle zu hoch sei. Er drängte die Regierung ausserdem, nicht auf der 20-Beschäftigten-Schwelle zu bestehen, da dadurch mehrere Millionen Beschäftigte kein Recht auf Gewerkschaftsanerkennung hätten. Die Anerkennung sollte automatisch sein, wenn mindestens 51 Prozent der Mitglieder der Belegschaft bereits Gewerkschaftsmitglieder sind.

 

Die Reaktion der Arbeitgeber

Im Laufe des Jahres setzten sich die Arbeitgeberorganisationen weiterhin für eine Verwässerung der Vorschläge ein, um die Anerkennung zu erschweren und andere Ansprüche zu schwächen.

 

Arbeitsbeziehungsgesetz

Das Arbeitsbeziehungsgesetz wurde im Januar 1999 veröffentlicht. Es enthielt die meisten Vorschläge, die in dem Weissbuch vorgelegt waren, erschwerte es den Gewerkschaften jedoch, die Anerkennung zu erreichen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 1999 verabschiedet.

Der automatische Weg zur Anerkennung blieb gleich – mindestens 51 Prozent der Mitglieder einer Verhandlungseinheit. Anderenfalls muss eine Gewerkschaft eine Mitgliedschaft von wenigstens 10 Prozent der Verhandlungseinheit aufweisen, um eine Urabstimmung einzuleiten. Sie muss in der Urabstimmung die Mehrheit erhalten, und 40 Prozent der Stimmberechtigten müssen für sie stimmen.

Nach den Vorschlägen des Gesetzes wäre es unrechtmässig, Beschäftigte, die an einem Arbeitskampf teilnehmen, in den ersten Wochen eines Arbeitskonflikts zu entlassen. Es ist zur Zeit legal, wenn Arbeitgeber Streikende entlassen und – nach einem begrenzten Zeitraum – selektiv Personen, die entlassen worden waren, wieder einstellen. Nach acht Wochen wird eine Entlassung nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber alle erforderlichen Schritte eingeleitet hat, um den Streit beizulegen, und wenn er keine Schieds- oder Schlichtungsangebote abgelehnt hat.

 

Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung

Die Gewerkschaftsmitglieder wären bei der Einstellung oder bei der Bewerbung um eine Stelle vor Diskriminierung aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft geschützt. Sie wären ausserdem vor Diskriminierung durch Arbeitgeber geschützt, die Lohnerhöhungen oder andere Leistungen von Gewerkschaftsmitgliedern zurückhalten, die sich weigern, kollektiv verhandelte Bedingungen und Modalitäten aufzugeben. Es ist immer noch möglich, dass ein Arbeitgeber Einzelverträge mit Beschäftigten abschliesst, selbst in Betrieben, in denen eine Gewerkschaft für Tarifverhandlungen anerkannt ist.

Die Urabstimmungen für Arbeitskämpfe würden geändert, so dass eine Gewerkschaft dem Arbeitgeber nicht länger eine Liste mit den Namen und Adressen der Beschäftigten, die an der Abstimmung teilnehmen, vorlegen muss. Die Abstimmungsverfahren würden vereinfacht.

Die gegenwärtige zweijährige Qualifizierungsperiode für den Schutz vor unzulässiger Entlassung würde halbiert, und die Arbeitgeber könnten die Beschäftigten nicht länger zwingen, in Beschäftigungsverträgen auf ihr Recht auf Schutz vor unzulässiger Entlassung zu verzichten. Die Beschäftigten hätten das Recht, bei Disziplinar- und Beschwerdeverfahren von einem Gewerkschaftsvertreter unterstützt zu werden.

 

Die restriktiven Rechtsvorschriften sind noch in Kraft

Acht der zwischen 1980 und 1993 verabschiedeten Beschäftigungsgesetze blieben in Kraft. Die IAO hat viele ihrer Bestimmungen kritisiert, da sie restriktiv, komplex und häufig unklar sind und sie es den Gewerkschafter(inne)n schwer machen, sich darüber klar zu werden, ob ihre Tätigkeiten legal sind oder nicht.

Die Rechtsvorschriften der 80er und 90er Jahre ermutigten viele Arbeitgeber dazu, lang-jährige Tarifverhandlungsverfahren zu beenden. Sie entzogen Gewerkschaften einseitig die Anerkennung und zwangen ihren Beschäftigten anstelle vorhandener Tarifverträge individuelle Einzelverträge auf. Beschäftigte, die sich weigerten, derartige Verträge zu akzeptieren, wurden hinsichtlich Beförderungen und Entgelt diskriminiert. Neue Beschäftigte wurden unter schlechteren Bedingungen und in einigen Fällen nur dann eingestellt, wenn sie Streikverzichtserklärungen abgaben.

 

Einmischung in Gewerkschaftsangelegenheiten

Andere Aspekte der Gesetzgebung haben umfangreiche Einmischungen in innere Gewerkschaftsangelegenheiten zur Folge, vor allem indem Gewerkschaften unter Androhung hoher Geldstrafen daran gehindert werden, Disziplinarmassnahmen gegen Mitglieder zu ergreifen, die sich weigern, sich an legalen Streiks zu beteiligen oder die versuchen, andere Gewerkschaftsmitglieder dazu zu veranlassen, nicht zu streiken, selbst wenn sich bei einer Urabstimmung die Mehrheit dafür ausgesprochen hat. Die Regierung hat nicht die Absicht, diese Bestimmung aufzuheben.

Die Gesetze haben das System der gesetzlichen strafrechtlichen Immunität der Gewerkschaften in einem legalen Streik eingeengt.

 

Einschränkung des Streikrechts

Streiks sind auf Konflikte zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und ihrem unmittelbaren Arbeitgeber begrenzt. Der gesetzliche Schutz im Falle einer Beteiligung an anderen Formen von Arbeitskampfmassnahmen wurde beseitigt, so dass die Gewerkschaften mit erdrückenden Geldstrafen belegt werden können. Es ist praktisch unmöglich, legale Sympathiestreiks und Protestaktionen durchzuführen oder sonstige Boykottmassnahmen zu ergreifen.

Das Gesetz enthält eine derart eng gefasste Definition eines Arbeitskonfliktes, dass Gewerkschaften in Fällen, in denen sich der Arbeitgeber, mit dem sie einen Konflikt austragen, hinter einer Vielzahl von Tochtergesellschaften versteckt, keinen Streik durchführen können. Der TUC teilte mit, dass die Arbeitgeber ihre Unternehmen neu strukturiert haben, um Primäraktionen in Sekundäraktionen zu verwandeln. Die Regierung teilte mit, dass sie keine Pläne habe, Sekundäraktionen zu legalisieren. Nach britischem Recht gibt es keinen Rechtsschutz für Streikende.

 

300 Streikende entlassen

Ein aktuelles Beispiel für Arbeitgeber, die den fehlenden Schutz für Streikende ausnutzen, ist der Lohnstreit bei Lufthansa Sky Chefs (SDG-Sky Chefs), dem weltweit grössten Lieferunternehmen für Speisen und Getränke für Fluggesellschaften, auf dem Flughafen Heathrow im November 1998. Der Gewerkschaftsvorschlag, den Konflikt einer unabhängigen Schiedsstelle vorzulegen, wurde abgelehnt, und die Gewerkschaft rief einen 24stündigen Streik aus. Das Unternehmen entliess die 300 betroffenen Beschäftigten und legte eine Frist fest, bis zu der sie ihren Arbeitsplatz zurückerhalten konnten, wenn sie einen neuen Vertrag mit schlechteren Bedingungen unterschrieben und die noch ausstehenden Forderungen fallen liessen. Sie weigerten sich und stellten 24 Stunden lang Streikposten auf. Das Unternehmen versuchte, Streikbrecher/innen einzustellen. Der Konflikt dauerte 1999 an.

 

Das Organisierungsrecht wird unterlaufen

Das Gesetz verpflichtet Gewerkschaften mit wenigen Ausnahmen, Einzelpersonen oder Gruppen von Beschäftigten als Mitglieder aufzunehmen, ob sie es wollen oder nicht. Dies untergräbt die Fähigkeit des TUC und seiner Mitglieder, ihre eigenen Entscheidungen über die einzelnen Bereiche der Organisierung zu treffen, und stört die etablierten Muster in den Arbeitsbeziehungen.

 

 

Weissrussland

Einwohner: 10.348.000 Hauptstadt: Minsk Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Gewerkschaftliche Rechte werden nach wie vor verletzt. Bei einer Demonstration für bessere Arbeitsbedingungen wurden neun Gewerkschaftsmitglieder verhaftet. Präsident Lukaschenko regiert weiterhin per Dekret – Anfang 1999 erliess er das Dekret Nr. 639, mit dem sämtliche Gewerkschaften verpflichtet wurden, sich bis zum 1. Juli neu eintragen zu lassen.

Dekret zu gewerkschaftlicher Vertretung

Ende 1997 hatte Präsident Lukaschenko das Dekret Nr. 639 "Richtlinen für die staatliche Politik im Zusammenhang mit Gewerkschaften" erlassen, mit dem die frühere offizielle Gewerkschaft FPB mit der Ausarbeitung von Richtlinien beauftragt wurde, die dann von der Nationalversammlung für die Umsetzung des Dekrets verabschiedet werden sollten. Dies beinhaltete auch die Festlegung von Kriterien für eine gewerkschaftliche Vertretung auf Branchenebene, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Mit dem Dekret wurden somit die gewerkschaftlichen Vorrechte der FPB wiederhergestellt.

Der Belarussische Kongress Demokratischer Gewerkschaften (BKDP) befürchtete, dass die Einführung des Kriteriums einer hohen Mitgliederzahl für die gewerkschaftliche Anerkennung dazu führen könnte, dass er trotz seiner Zulassung weiterhin von Tarifverhandlungen ausgeschlossen würde.

 

Neueintragung der Gewerkschaften Ende 1997

Trotz der Eintragung des BKDP im Dezember 1997 und der Neueintragung der Freien Gewerkschaft von Belarus (SPB) wurde das Dekret Nr. 336 aus dem Jahre 1995, das zur Auflösung der SPB geführt hatte, nicht aufgehoben.

Gemäss dem Dekret Nr. 336 konnte die SPB weder Tarifverträge unterzeichnen noch Mitgliedsbeiträge erheben, und in den Unternehmen hatte sie kein Anrecht auf Büro- oder Versammlungsräume.

 

Arbeitskampfbeschränkungen

Das Dekret enthielt auch ein Streikverbot für Gewerkschaften in den Unternehmen, die in der Gesetzesverfügung Nr. 158 aufgelistet waren. Mit der im März 1995 erlassenen Verfügung wurden Streiks bei der Minsker Untergrundbahn und anderen Transportbetrieben, darunter der Eisenbahn, bei Rundfunk und Fernsehen, bei den Fluglotsen, der Telekommunikation sowie in der Öl-, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie untersagt.

Im Jahre 1998 wurde ein neues Gesetz zur Grundversorgung in wesentlichen Industriezweigen unter Bezugnahme auf die in der Gesetzesverfügung Nr. 158 enthaltenen Liste im Parlament verabschiedet.

 

Diskriminierung unabhängiger Gewerkschaften

Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften wurden nach wie vor diskriminiert, u.a. durch Entlassungen. Gerichtsverfahren zu ihrer Wiedereinstellung konnten bis zu drei Jahre dauern. Arbeitnehmer/innen wurden davon abgebracht, unabhängigen Gewerkschaften beizutreten. In zahlreichen Fällen entrichteten die Betriebsleiter die Gewerkschaftsbeiträge von SPB-Mitgliedern an die ehemals offizielle Gewerkschaft, die weiterhin soziale Funktionen überwachte, die gewöhnlich der Staat erfüllt. SPB-Mitglieder bezogen niedrigere Löhne. Die Arbeitgeber lehnten Verhandlungen mit ihnen ab. Häufig waren die Unternehmensleiter und Manager noch immer Mitglieder der vormals offiziellen Gewerkschaften.

Mit einem Gesetz über Tarifverhandlungen aus dem Jahre 1993 wurden die Verhandlungsrechte unabhängiger Gewerkschaften eingeschränkt, und die Geschäftsleitung konnte nunmehr mit der Belegschaft lokale Vereinbarungen aushandeln, sofern eine Gewerkschaft nicht mindestens die Hälfte der Arbeitskräfte vertrat. Im allgemeinen ignorieren die Unternehmen häufig die tarifvertraglich geregelten Vereinbarungen und Bedingungen.

Die Zulassungsverfahren für Gewerkschaften blieben willkürlich, schwierig und kostspielig.

 

Drohungen und Festnahmen

Am 5. November wurden in der Hauptstadt Minsk bei einer von unabhängigen Gewerkschaften organisierten Demonstration neun Gewerkschaftsmitglieder und vier weitere Personen festgenommen. Sie wollten dem Präsidenten Lohnforderungen und Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen überreichen. Den neun Personen wurde vorgeworfen, eine verbotene Demonstration abgehalten zu haben, und sie erhielten auf dem Verwaltungswege eine Verwarnung. Beim nächsten Mal bekämen sie eine Haftstrafe. Einer von ihnen wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von US$ 1.000 belegt.

In der Automobilfabrik Mogilew, in der mehr als 4000 Beschäftigte tätig sind, wurde SPB-Mitgliedern mit Entlassung gedroht, um sie zum Austritt aus der Gewerkschaft zu bewegen.

Der Oberleitungsbusfahrer und Vorsitzende der Demokratischen Gewerkschaft der Transportarbeiter beim Amt für Oberleitungsbusse Mogilew, Victor Tarnovsjy, war mehrfach Opfer disziplinarischer Massnahmen. Nachdem er zum hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionär gewählt worden war und seine Fahrertätigkeit aufgegeben hatte, wurde er entlassen und seines Amtes enthoben, so dass er seine gewerkschaftliche Tätigkeit nicht aufnehmen konnte.

 

Neueintragung

Im Januar 1999 erliess Präsident Lukaschenko ein Dekret, mit dem die Gewerkschaften verpflichtet wurden, sich vor dem 1. Juli neu eintragen zu lassen.

 

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Für mehr Informationen: IBFG-Abteilung für Menschen- und Gewerkschaftsrechte
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