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arrowonly.JPG (2018 bytes) Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

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ASIEN

Einleitung

Aserbaidschan

Australien

Bangladesch

Birma (Myanmar)

China

Fidschi

Hongkong - Sonderverwaltungsregion (China)

Indien

Indonesien

Japan

Kambodscha

Kasachstan

Korea (Nord)

 

Korea (Süd)

Malaysia

Neuseeland

Pakistan

Papua-Neuguinea

Philippinen

Salomonen

Singapur

Sri Lanka

Taiwan

Thailand

Türkei

Usbekistan

Vietnam


ASIEN

Einleitung

Asien hatte 1998 immer noch mit den Auswirkungen der Finanzkrise zu kämpfen. Eine rasche Zunahme der Konkurse und Massenentlassungen führte zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Armut. Hunderttausende verloren in Thailand ihren Arbeitsplatz, die Arbeitslosigkeit verdoppelte sich auf den Philippinen auf 8 Prozent, verdreifachte sich auf 9 Prozent in Südkorea und erreichte eine Rekordhöhe von 16 Prozent in Indonesien. Auch in Hongkong wurden Arbeitnehmer/innen ohne Abfindung entlassen.

Auch in China wurden Millionen von Beschäftigten in staatlichen Fabriken entlassen. Es gab viele Proteste wegen Entlassungen, die zu Zusammenstössen mit der Polizei führten. Die Beschäftigten haben nur wenige Mittel, sich zu verteidigen, da der Allchinesische Gewerkschaftsbund Teil des Regierungsapparates ist und deren Politik umsetzt. Unabhängige Gewerkschaften sind im Land immer noch verboten, und im Laufe des Jahres wurden weitere unabhängige Gewerkschafter/innen inhaftiert. Viele waren noch seit den Vorjahren in Haft oder in Arbeitslagern und wurden häufig besonders hart behandelt oder sogar körperlich misshandelt.

In Birma gab es keine Veränderungen. Gewerkschaftsarbeit ist verboten, und die verhafteten Gewerkschafter/innen blieben in Haft. Der FTUB hat weiterhin Strukturen im Untergrund, seine Aktivist(inn)en werden ständig überwacht und leben in andauernder Angst, verhaftet und gefoltert zu werden. Das Verbot unabhängiger Gewerkschaften blieb ebenfalls in Nordkorea in Kraft.

Die grössten Verbesserungen im Laufe des Jahres waren in Indonesien im Anschluss an den Rücktritt von Präsident Suharto im Mai festzustellen. Das IAO-Übereinkommen 87 wurde ratifiziert, unabhängige Gewerkschaften wurden anerkannt, und Gewerkschaftsaktivist(inn)en, darunter Muchtar Pakpahan, wurden aus dem Gefängnis entlassen. Die Einstellungen ändern sich jedoch nicht über Nacht. Die Armee und die Polizei greifen bei Streiks und Protesten nach wie vor ein. Die Truppen setzten Gummigeschosse ein, um einen solchen Protest aufzulösen, und in einem anderen Fall schlug die Polizei entlassene Textilarbeiter/innen mit Rohrstöcken zusammen.

In Südkorea hatten die Gewerkschaften ein turbulentes Jahr. Während Zusagen gemacht wurden, das Gesetz zu ändern, um den Beschäftigten im öffentlichen Sektor und den Lehrer(inne)n einige Gewerkschaftsrechte zu gewähren, wurden fast fünfhundert Gewerkschafter/innen verhaftet oder polizeilich gesucht. In der Türkei wurden die Verletzungen der Gewerkschaftsrechte fortgesetzt, und die Frage der Verhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Sektor wurde immer noch nicht gelöst.

Es gibt immer noch viele Beschränkungen in bezug auf die Frage, wer in der Region einer Gewerkschaft beitreten kann, insbesondere für den öffentlichen Sektor. In Thailand dürfen Staatsangestellte keiner Gewerkschaft angehören. Dem Vernehmen nach hat die Regierung die Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform der staatlichen Unternehmen, das die Gewerkschaftsrechte wieder eingeführt hätte, bewusst verhindert. Auch in Bangladesch ist es vielen Beschäftigten im öffentlichen Sektor verboten, einer Gewerkschaft beizutreten.

In Pakistan hat die Regierung das Wasserkraftwerkprojekt Ghazi Barotha zu einem wesentlichen Dienst erklärt, wodurch die Gewerkschaftsrechte bei diesem Projekt beträchtlich eingeschränkt wurden. Ende des Jahres wurde die Armee eingesetzt, um das staatliche Wasserversorgungsunternehmen und Kraftwerk WAPDA zu leiten, und die Gewerkschaften dort wurden aufgelöst.

Die Vereinigungs- und Verhandlungsrechte sind in den freien Exportzonen (FEZ) am meisten eingeschränkt. In Bangladesch sind Gewerkschaften gesetzlich verboten, auf den Philippinen sind die FEZ praktisch gewerkschaftsfrei, in Sri Lanka wird das Arbeitsgesetz in den FEZ nicht durchgesetzt, und in Pakistan können die Beschäftigten in den FEZ keine Tarifverhandlungen führen oder streiken.

Die Arbeitgeber in den FEZ haben von den Regierungen nur wenig zu befürchten und führen deshalb unannehmbare Bedingungen ein. In den steuerfreien Zonen auf Fidschi, wo ein Kleiderhersteller die Beschäftigten zwang, 36 Stunden an einem Stück zu arbeiten, ist es aufgrund der negativen Einstellung der Arbeitgeber praktisch unmöglich, die Arbeitnehmer/innen zu organisieren. In Kambodscha führte ein Arbeitgeber die Regel ein, dass die Beschäftigten die ganze Nacht arbeiten müssen, um die Exportaufträge zu erfüllen, und er erlaubte nur zwei Sonntage als Ruhetage pro Monat.

Einer der grössten Angriffe auf die Gewerkschaftsrechte fand in Australien statt, wo die Gewerkschaft der Hafenarbeiter/innen massiv angegriffen wurde. Die Versuche, die Gewerkschaft zu zerschlagen und gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitnehmer/innen einzusetzen, wurden fortgesetzt, und der Konflikt eskalierte. Patrick Stevedores entliess alle 2000 Dockarbeiter/innen, und Sicherheitskräfte mit Hunden wurden eingesetzt, um die Beschäftigten mit Gewalt zu vertreiben. Der Minister für Arbeitsbeziehungen begrüsste die Entlassungen. Die Beschäftigten wurden später wieder eingestellt, nachdem das Bundesgericht eine von der Gewerkschaft MUA mit der Solidarität der internationalen Gewerkschaftsbewegung erwirkte Verfügung bestätigt hatte. Das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996 verstösst gegen die grundlegenden Gewerkschaftsrechte und unterwandert das Recht auf Tarifverhandlungen.

Neuseeland gab ebenfalls kein gutes Beispiel. Die Regierung ignorierte die IAO-Empfehlungen, das Gesetz über Beschäftigungsverträge, das das frühere System der Tarifverträge abschaffte und sie durch individuelle Beschäftigungsverträge ersetzte, zu ändern.

 

 

Aserbaidschan

Einwohner: 7.594.000 Hauptstadt: Baku Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100-111-138

 

Es gab Verbesserungen im letzten Jahr, als Rechtsvorschriften aus der Zeit der UdSSR geändert wurden. Die Privatisierungen führten jedoch zur Entstehung von multinationalen Unternehmen, die versuchen, die gewerkschaftliche Organisierung zu behindern.

Gesetzliche Beschränkung der Gewerkschaftsarbeit

Das Gewerkschaftsgesetz von 1994 verbietet den Gewerkschaften politische Arbeit, den Beitritt zu politischen Parteien, die Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten oder die Bereitstellung von Hilfe oder Spenden zu ihren Gunsten oder umgekehrt. Es gewährleistet das Gewerkschaftsrecht auf Organisierung und den Abschluss von Tarifverträgen.

Das Strafrecht verbietet praktisch Streiks im Verkehrssektor, in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen und ermöglicht Strafen in Höhe von bis zu drei Jahren Gefängnis.

 

Änderungen

Das neue Gesetz über die Streitbeilegung wurde schliesslich 1998 verabschiedet. Es änderte Teile eines Gesetzes von 1991, die noch aus der Zeit der UdSSR stammen und Streiks bei den Eisenbahnen, im Stadtverkehr, einschliesslich der U-Bahn, in der Zivilluftfahrt, im Bereich der Kommunikation und der Energieerzeugung verboten.

 

1998 – multinationale Unternehmen behindern die Organisierung

1998 begann die Privatisierung. Multinationale Unternehmen haben in zahlreichen Sektoren der Volkswirtschaft investiert. Die Gewerkschaften haben berichtet, dass sie die Organisierungsarbeit der Gewerkschaften behindert und gewählte Gewerkschaftsführer/innen entlassen haben. Einige Unternehmen übten Druck auf die Beschäftigten aus, Verträge zu unterzeichnen, in denen sie zustimmen, keiner Gewerkschaft beizutreten und keine zu gründen. Die Gerichtsverfahren in bezug auf Klagen wegen unfairer Entlassung waren langsam und umständlich, und die Urteile ergingen nur selten zugunsten der Gewerkschaften. Die Behörden haben nur wenig getan, um das Gesetz durchzusetzen.

 

 

Australien

Einwohner: 18.100.000 Hauptstadt: Canberra Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Die Regierung hat die Gewerkschaftsrechte durch die Verabschiedung des Arbeitsbeziehungsgesetzes von 1996 und ihre Unterstützung für die Zerschlagung der Gewerkschaften in den australischen Häfen rücksichtslos angegriffen.

Das Gesetz unterwandert die Rolle der Gewerkschaften

1996 hat die Regierung das Arbeitsbeziehungsgesetz eingeführt, das die Möglichkeiten der Gewerkschaften, ihre Mitglieder zu schützen und deren Löhne und Gehälter und sonstige Bedingungen zu verbessern, drastisch untergräbt.

Die IAO hat das Gesetz kritisiert, da es zu lang und zu komplex ist, und sie hat die Regierung aufgefordert, den Gewerkschaften und Arbeitgebern einfache Zusammenfassungen zur Verfügung zu stellen.

 

Individuelle betriebliche Vereinbarungen haben Vorrang gegenüber Tarifverträgen

Das Gesetz stellt direkte Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen im Betrieb in den Vordergrund. Insbesondere wird individuellen betrieblichen Vereinbarungen, den sogenannten Australian Workplace Agreements (AWA), Vorrang vor Tarifverträgen gegeben. Der Inhalt der AWA ist vertraulich, so dass sie nicht auf Verstösse gegen Mindestlohnbestimmungen und Arbeitsbedingungen hin geprüft werden können.

Die AWA haben Vorrang vor bundes- oder landesweit geltenden "Awards" oder Tarifvereinbarungen (über den gesetzlichen Mindestlohn) sowie vor bescheinigten Tarifverträgen, es sei denn, der Vertrag ist bereits in Kraft, wenn ein AWA in Kraft tritt. Sobald eine AWA in Kraft getreten ist, kann sie nicht durch einen bescheinigten Tarifvertrag ersetzt werden. Es ist einfacher, eine AWA gesetzlich in Kraft zu setzen als einen Tarifvertrag. Rio Tinto ist eines der Unternehmen, das in dem Versuch, Gewerkschaften zu zerstören, auf diese neue Gesetzgebung, an deren Entwurf es beteiligt war, zurückgegriffen hat, indem in einer Reihe von Einrichtungen AWA propagiert wurden.

 

Vorrang der Verhandlungen auf betrieblicher Ebene

Das Gesetz stellt gewerkschaftliche und nichtgewerkschaftliche Tarifverträge auf dieselbe Stufe und gibt Verhandlungen auf der Ebene des Arbeitsplatzes oder Betriebes Vorrang vor anderen Ebenen. Es weist die Arbeitsbeziehungskommission, deren Rolle eingeschränkt wird, an, betrieblichen Vereinbarungen gegenüber betriebsübergreifenden Vereinbarungen Vorschub zu leisten und stellt fest, dass betriebsübergreifende Vereinbarungen nur dann bescheinigt werden können, wenn sie im "öffentlichen Interesse" sind.

Über eine Bezahlung im Falle von Streiks kann nicht verhandelt werden, und die Mehrzahl der gesamten Belegschaft muss einen Tarifvertrag billigen.

Das Gesetz scheint einem Arbeitgeber, der einen neuen Betrieb eröffnet, die Möglichkeit zu geben, diejenige Gewerkschaft auszuwählen, mit der er verhandeln will, bevor irgendwelche Beschäftigten eingestellt werden.

Obwohl das Gesetz die Beschäftigten generell vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung schützt, können bestimmte Gruppen von Beschäftigten von den für ungerechtfertigte Entlassungen geltenden Schutzklauseln ausgenommen werden. 1997 angeregte Gesetzesänderungen schliessen beispielsweise neue Beschäftigte von Kleinbetrieben von derartigen Schutzbestimmungen aus.

 

Der Spielraum für legale Streiks wird eingeschränkt

Das Gesetz engt den Spielraum für legale Streiks ein und erhöhte die Strafen für Gesetzesverstösse. Das Gesetz verbietet Streiks bei Verhandlungen über betriebsübergreifende, industrieweite oder nationale Abkommen, es untersagt Streiks, um Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, Streikentschädigungen zu bezahlen, sowie Streiks in bezug auf Kompetenzstreitigkeiten.

Das Gesetz verbietet ausserdem Sympathiestreiks und Boykotte sowie Streiks, "die der australischen Wirtschaft oder einem grossen Teil davon beträchtlichen Schaden zufügen können".

Die Eintragung einer Gewerkschaft kann gestrichen werden, wenn sie oder ihre Mitglieder Streiks durchführen, die den Handel oder die Wirtschaft oder die Bereitstellung eines öffentlichen Dienstes beeinträchtigen.

 

Sonstige Rechtsvorschriften

Die Änderungen des Handelsgesetzes "Trade Practices Act" von 1974 durch das Arbeitsbeziehungsgesetz und die Gesetzesnovellierung "Other Legislation Amendment Act" hielten das Verbot einer Vielzahl von Sympathieboykotts aufrecht und belegten sie mit einer sehr hohen Geldstrafe.

Das Strafgesetz "Crimes Act" von 1914 kann benutzt werden, um Streiks zu verbieten, die "dem Handel oder den Wirtschaftsbeziehungen mit anderen Ländern oder zwischen den Staaten schaden oder sie gefährden", und um Boykotte zu untersagen, die "zu einer Behinderung oder Störung der Leistungsfähigkeit der Dienstleistungen der australischen Regierung oder des Güter- und Personenverkehrs im internationalen Handel führen".

 

Staatliche Rechtsvorschriften

Auf Landesebene ähnelte die 1997 in Queensland eingebrachte Gesetzgebung dem bundesweit geltenden Arbeitsbeziehungsgesetz und leistete "Queensland Workplace Agreements" Vorschub.

In New South Wales schliesst das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1996 einige Gruppen von Beschäftigten von Bestimmungen zum Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen aus und ist bezüglich des Schutzes von Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung zweideutig. Es sieht ein System betrieblicher Vereinbarungen vor, ohne dass speziell festgelegt würde, dass Tarifverhandlungen auf irgendeiner anderen Ebene stattfinden können. 65% der Belegschaft eines Unternehmens müssen einer betrieblichen Vereinbarung zustimmen.

In Südaustralien sehen die am Arbeitsbeziehungsgesetz von 1994 vorgenommenen Änderungen ein System betrieblicher Vereinbarungen vor und legen nicht speziell fest, ob Tarifverhandlungen auf irgendeiner anderen Ebene stattfinden können. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes von 1996 über Sympathieboykotte gelten auch als Gesetze in den Bundesstaaten.

In Westaustralien wurde den Beschäftigten aufgrund von Bestimmungen im Rahmen des Arbeitsbeziehungsänderungsgesetzes von 1997, das mehrere Gesetze änderte, der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Gewerkschaftsarbeit entzogen, obwohl sie nach wie vor nicht nur aufgrund ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit entlassen werden können. Das Gesetz sieht ein System von Beschäftigungsverträgen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern vor, ermöglicht es jedoch, dass individuelle Verträge Tarifverträge und das Awards-System ausser Kraft setzen. Dort, wo eine Vereinbarung mit einer Gruppe von Beschäftigten besteht, kommt den Gewerkschaften eine sehr beschränkte Rolle zu, und sie können nicht festlegen, was in die Vereinbarung aufgenommen wird.

Die neuen Gesetzesänderungen enthalten ferner andere Gewerkschaftsrechtsverletzungen, darunter die Beschränkung des Rechts der Beschäftigten, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten, Einmischungen in die internen Angelegenheiten der Gewerkschaften, die Beschränkung des Zutritts von Gewerkschaftsvertreter(inne)n zu Betrieben und beträchtliche Einschränkungen des Streikrechts, u.a. Möglichkeiten zur Beendigung von Streiks, ein Verbot von Sympathiestreiks sowie lange und komplizierte Urabstimmungsregelungen, die vor einem Streik zu befolgen sind.

Das Gesetz von 1996 ist die wichtigste Rechtsvorschrift im Northern Territory und in Victoria. Durch die Ausweitung auf den Bundesstaat Victoria wird festgelegt, dass ein auslaufender Tarifvertrag durch eine individuelle Beschäftigungsvereinbarung mit denselben Bedingungen ersetzt wird.

 

Zerschlagung der Gewerkschaft – mit der Unterstützung der Regierung

Seit September 1997 hat die Regierung mehrere Versuche unternommen, die Frachtabfertigung in den Häfen Australiens durch gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitskräfte durchführen zu lassen und dadurch die Hafenarbeitergewerkschaft Maritime Union of Australia (MUA) zu ersetzen. Sie hatte bereits mehr als eine Million Dollar für Berichte ausgegeben, die Möglichkeiten untersuchen, die MUA, die gegen die Einführung des Gesetzes über das Verbot von Sympathieboykotten gestreikt hatte, zu zerschlagen.

Der Druck der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) führte dazu, dass ein Vertrag unter Ausschluss der Gewerkschaften in Cairns aufgehoben wurde, nachdem ein neues Schiffsverladeunternehmen versucht hatte, die MUA-Mitglieder durch gewerkschaftlich nicht organisierte Hafenarbeiter/innen zu ersetzen. Die Regierung räumte ein, dass sie den Plan unterstützt hatte.

 

Ehemalige Militärangehörige werden angestellt, um die Gewerkschaft zu zerschlagen

Im Dezember erfuhr die MUA, als sie die Produktivität und die Kosten in australischen Häfen mit den Behörden diskutierte, von einem geheimen Plan, der von der Regierung unterstützt wurde und darauf abzielte, Militärangehörige zu rekrutieren und zu schulen, um MUA-Mitglieder als Hafenarbeiter/innen zu ersetzen. Das Vorhaben wurde von ehemaligen Militärangehörigen der speziell geschulten australischen Militäreinheit SAS organisiert. In der Zeitschrift für Militärangehörige "The Army" erschienen Anzeigen, in denen Söldner gesucht wurden.

Die Schulung der 60 Rekruten, darunter 18 dienende Soldaten der australischen Streitkräfte, fand in Port of Rashid in Dubai, einem der arabischen Emirate, statt, wo Gewerkschaften verboten sind. Die Söldner sollten nach jeder Schulungsphase umfangreiche Prämien erhalten. Eine weitere Schulung sollte in Australien stattfinden.

Nach nationalen und internationalen Gewerkschaftsprotesten, die von der internationalen Transportarbeiter-Föderation ITF koordiniert wurden, machten die Vereinigten Arabischen Emirate die Visa für die Söldner sowie ihren Vertrag mit der Hafenbehörde von Dubai rückgängig.

 

1998 – Grossangriff auf die Hafenarbeitergewerkschaft

Bis Januar 1998 war klar, dass diese Operationen Vorbereitungen für einen Grossangriff des rechts stehenden australischen Bauernverbandes National Farmers Federation (NFF) mit der Unterstützung der Regierung auf die Gewerkschaftsbedingungen in den organisierten Häfen waren. Die NFF hatte mit einem der beiden wichtigsten Verladeunternehmen vereinbart, einen Teil des Terminals von Melbourne zu pachten, um dort ihre eigenen, der MUA nicht angeschlossenen Beschäftigten einzusetzen. Der NFF und die Regierung drohten der MUA und der ITF, die weiterhin den internationalen Gewerkschaftsdruck organisierten, mit rechtlichen Massnahmen.

Am 7. April eskalierte der Streit dramatisch. Alle insgesamt ungefähr 2.000 Hafenarbeiter/innen, die bei dem Unternehmen Patrick Stevedores, einem Tochterunternehmen der Lang Corporation beschäftigt waren, wurden entlassen. Sicherheitskräfte mit Hunden drangen in die Anlagen ein, um die Beschäftigten zu vertreiben. Mehrere wurden verletzt. Dann wurden gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitnehmer/innen, die in den letzten Wochen von dem NFF in Melbourne geschult worden waren, eingesetzt, um die Frachtabfertigung durchzuführen.

 

Der Minister begrüsst die Entlassungen

Diese Massnahme hatte die vollkommene Unterstützung der Regierung. Der Minister für Arbeitsbeziehungen begrüsste die Entlassungen. Die Regierung leistete einen grossen Beitrag, um den Beschäftigten eine Entschädigung zu zahlen.

Die MUA leitete rechtliche Schritte ein und erreichte eine einstweilige Verfügung in den Bundesgerichten, die die Entlassungen für unrechtmässig erklärten. Patrick’s erklärte das Urteil jedoch für undurchführbar.

 

Rechtliche Massnahmen gegen die Internationale der Transportarbeiter/innen

Am 10. April kam es zu einem bisher noch nicht dagewesenen rechtlichen Angriff auf die ITF in Grossbritannien, in dem ihr Recht, die internationale Gewerkschaftssolidarität zu koordinieren, in Frage gestellt wurde. Patrick Stevedores erreichte mit der Unterstützung der australischen Regierung eine siebentägige einstweilige Verfügung des Obersten Gerichts, um die ITF daran zu hindern, Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Interessen von Patrick’s zu ergreifen.

Am 17. April hob das oberste Gericht die einstweilige Verfügung gegen die ITF auf und erklärte sie für "offensichtlich ungerecht".

 

Gerichtsurteil zugunsten der Gewerkschaft

Die folgenden Gerichtsurteile in Australien waren zugunsten der MUA. Am 21. April bestätigte das Bundesgericht die Verfügung, dass Patrick’s seine Arbeitnehmer/innen wieder einstellen muss. Das Unternehmen ging zweimal gegen dieses Urteil in Berufung, auch vor dem Obersten Gericht, aber am 4. Mai wurde die Wiedereinstellung endgültig angeordnet. Drei Tage später kehrten die Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zurück.

 

Die Angriffe dauern an

Die Angriffe auf die Gewerkschaft dauerten an. Am 23. Mai kündigte die Wettbewerbsbehörde Competition and Consumer Commission (ACCC) an, dass sie eine Verfügung gegen die MUA beantragen werde, um ein internationales Verbot gegen Schiffe oder Boykotte im Inland zu verhindern. Patrick’s stellte vor dem Bundesgericht den Antrag, die Eintragung der Gewerkschaft zu streichen. Die ACCC verklagte die MUA im Rahmen des Handelsgesetzes "Trades Practices Act" auf Schadensersatz.

Der internationale Gewerkschaftsdruck hielt an. Die von den gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer(inne)n von Patrick Stevedores beladenen Schiffe wurden in der ganzen Welt aufgehalten, umgeleitet und boykottiert.

 

Einigung

Schliesslich wurde Anfang September eine Einigung zwischen der MUA und Patrick Stevedores erzielt. Das Unternehmen zahlte die Bürgschaften, die die australische Wettbewerbsbehörde für die Gewerkschaft gefordert hatte. Die Arbeitnehmer/innen, die den Sektor verlassen wollten, erhielten eine grosszügige Abfindung, und die Gewerkschaftsabkommen wurden fortgesetzt. Die anhängigen Rechtsverfahren von Patrick’s gegen die ITF in London wurden fallengelassen, und das Unternehmen erklärte sich dazu bereit, einige der Rechtskosten der ITF zu bezahlen.

 

 

Bangladesch

Einwohner: 120.100.000 Hauptstadt: Dhaka Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Im öffentlichen Sektor tätige Beschäftigte dürfen Gewerkschaften nicht beitreten; Beschäftigte im privaten Sektor werden davon abgehalten und sehen sich oftmals Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Es gibt Anzeichen, dass die Regierung die Gewerkschaftsaktivitäten im Bankensektor möglicherweise beschneiden möchte.

Tiefgreifende Einschränkungen von Gewerkschaftsrechten

Arbeitnehmer/innen, die öffentliche Bedienstete sind (mit Ausnahme derjenigen, die für die Eisenbahn sowie die Post- und Telekommunikation arbeiten), Lehrpersonal und Krankenpfleger/innen, einfache Bedienstete sowie Führungspersonal und in Freien Exportzonen (FEZ) tätige Arbeitnehmer/innen dürfen Gewerkschaften nicht beitreten. Obwohl einige dieser Beschäftigten Vereinigungen und nicht registrierte Gewerkschaften gegründet haben, dürfen diese keine Tarifverhandlungen führen.

Im öffentlichen Sektor werden Löhne und Gehälter sowie Arbeitsbedingungen gewöhnlich durch von der Regierung eingesetzte Lohnausschüsse festgelegt.

Die Registrierung von Gewerkschaften ist Pflicht, und Beschäftigte können bestraft werden, wenn sie eine Gewerkschaft nicht registrieren lassen oder wenn sie Gewerkschaftstätigkeiten ohne Registrierung durchführen.

In einem Unternehmen müssen 30% der Beschäftigten einer Gewerkschaft angehören, bevor diese registriert werden kann; fällt der Mitgliederstand unter die 30-Prozent-Marke, so kann die Gewerkschaft aufgelöst werden. Nur Gewerkschaften, die diesen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen Tarifverhandlungen führen.

 

Gewerkschaftsbildung im privaten Sektor konterkariert

Im privaten Sektor sind Tarifverhandlungen selten, und die Gewerkschaftsbildung wird konterkariert. Das Gesetz schiebt Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen einen Riegel vor.

Arbeitnehmer/innen im bekleidungsverarbeitenden Gewerbe werden bei Versuchen, Gewerkschaften zu gründen, bedroht und eingeschüchtert. Die Behörden arbeiteten mit den Arbeitgebern zusammen, um die Gründung und Registrierung von Gewerkschaften zu unterbinden. 90% der Arbeitnehmer in den 2.600 Unternehmen in Dhaka, Narayanganj und Chittagong, die hauptsächlich nach Nordamerika und Europa exportieren, sind Frauen.

 

Weitere Einschränkungen

Der Gewerkschaftsregistrator verfügt über weitreichende Befugnisse, um in innere Gewerkschaftsangelegenheiten einzugreifen. Er darf Gewerkschaftsräumlichkeiten betreten und Gewerkschaftsunterlagen kontrollieren. Die Gewerkschaften berichten ferner, dass ihre Arbeit durch Verwaltungsbeschlüsse der Behörden behindert wird.

Die Gewerkschaften sind vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber nicht geschützt.

Der Rechtsschutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ist unzureichend. Beschäftigte, die im Verdacht stehen, Gewerkschaftsarbeit zu verrichten, werden schikaniert und können willkürlich versetzt werden.

Anwärter/innen auf ein Gewerkschaftsamt müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung oder davor in dem jeweiligen Unternehmen oder der Unternehmensgruppe beschäftigt sein bzw. beschäftigt gewesen sein.

 

Streikbeschränkungen

Drei Viertel der Gewerkschaftsmitglieder müssen sich für einen Streik aussprechen. Dauert ein Streik länger als 30 Tage, kann die Regierung diesen verbieten und die Angelegenheit an ein Arbeitsgericht verweisen. Ein Streik kann jederzeit verboten werden, wenn die Ansicht besteht, dass er dem nationalen Interesse schadet oder er einen öffentlichen Versorgungsdienst betrifft. Beschäftigte können wegen ihrer Teilnahme an einem illegalen Streik inhaftiert werden.

 

Sonderermächtigungen

Die Behörden können auf die Sonderermächtigung von 1974 zurückgreifen, um Gewerkschafter/innen ohne Anklageerhebung festzuhalten.

 

Überprüfung des Arbeitsgesetzes

1992 wurde eine Nationale Arbeitsgesetzkommission eingerichtet, um das Arbeitsgesetz zu überprüfen. Auch wurde ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, aber die Regierung hat gegenüber der IAO erklärt, sie sei noch dabei, die Empfehlungen der Kommission erneut zu prüfen.

 

Freie Exportzonen

Ende 1997 gab die Regierung bekannt, dass Bangladesch innerhalb der nächsten beiden Jahre drei weitere FEZ neben denen von Chittagong und Dhaka einrichten werde. Die Zahl der in den Zonen beschäftigten Personen wird sich von 60.000 auf 106.000 erhöhen.

 

Gewerkschaftstätigkeiten in Zentralbank verboten

Im Mai 1997 regte die Weltbank an, dass Bangladesch seinen Bankensektor reformieren solle, wozu auch ein Verbot "verbrecherischer" Gewerkschaftspraktiken in den Banken gehören solle. Am 29. Juli 1997 setzte die Regierung eine fünfköpfige "Task Force" ein, die einen Aktionsplan entwerfen sollte, um die "Einmischungen von Gewerkschaften in die Leitung der Zentralbank und anderer Banken sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor in den Griff zu bekommen und Lösungsvorschläge auszusprechen". Dies bezog sich angeblich auf die Einmischung in die Leitung der Bank durch Gewerkschaften sowie politische Parteien.

Im Februar 1998 unterbreitete die Task Force eine Reihe von Empfehlungen, einschliesslich des Verbots von Gewerkschaftsaktivitäten in der Zentralbank Bangladeschs sowie in den Handelsbanken für die Dauer von mindestens drei Jahren.

Am 22. Januar 1998 wurden Gewerkschaftsaktivitäten in der Zentralbank Bangladeschs verboten, nachdem Arbeitnehmer/innen und Führer einer Gewerkschaft einen leitenden Manager und Mitglieder einer konkurrierenden Gewerkschaft angriffen. Acht Gewerkschaftsführer wurden entlassen.

 

Erfolg für eine Gewerkschaft, die Tarifverträge aushandelte

Eine andere Gewerkschaft, die die Tarifverhandlungen in der Bank übernahm, brachte den Fall vor das Höchste Gericht, das zugunsten der Gewerkschaft entschied. Ende Juni durfte der die Tarifverträge aushandelnde Gewerkschaftsführer in der Zentralbank Bangladeschs seine Arbeit wiederaufnehmen; sein Büro wurde wieder eröffnet.

 

Mit Gewerkschaftsauflösung gedroht

Im Januar 1999 machten Berichte die Runde, dass die Regierung Gewerkschaften in der Zentralbank Bangladeschs verbieten werde und dass Gewerkschaften über keinerlei Büroräume verfügen sowie keine Aktivitäten in Regionalniederlassungen von Handelsbanken ausüben dürften. Nur der für Tarifverhandlungen zuständige Gewerkschaftsführer dürfe über ein Büro im Hauptsitz der Bank verfügen. Gewerkschaftsangehörigen solle die Benutzung von Telefon, Transportmitteln oder sonstigem Bankeigentum verboten werden. Übertretungen dieser geplanten Gesetze würden mit Höchsthaftstrafen von zwei Jahren und Geldbussen geahndet.

 

Demonstrierende Arbeiter von Polizei verletzt

Im März 1998 unterbrachen Jute- und Textilarbeiter den Verkehr zwischen Dhaka und Chittagong, um höhere Löhne und die Auszahlung von Zuschlägen für religiöse Feiertage einzufordern. Die Arbeiter wurden von der Polizei mit Knüppeln auseinandergetrieben; zahlreiche wurden verletzt.

 

 

Birma (Myanmar)

Einwohner: 45.922.000 Hauptstadt: Rangun Ratifizierte Übereinkommen: 29-87

 

Alle grundlegenden Gewerkschaftsrechte sind verboten. Birmas Militärdiktatur geht gegen jeden energisch vor, der sich an unabhängigen Gewerkschaftsaktivitäten beteiligt, einschliesslich Streikaktionen. Die Teilnehmer an Streiks laufen ein hohes Risiko, verhaftet, gefoltert und inhaftiert zu werden.

Fehlende Gewerkschaftsrechte

Es gibt keine rechtlich funktionierenden Gewerkschaften in diesem Land. Gewerkschaftliche Gesetzesbestimmungen sowie gesetzliche Strukturen zum Gewerkschaftsschutz fehlen.

Gesetzliche Bestimmungen zum Aushandeln von Tarifverträgen oder zum Schutz der Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung fehlen. Die Behörden fördern die Aushandlung von Tarifverträgen nicht, und es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass überhaupt Tarifverhandlungen stattfinden.

 

Gewerkschaften im Exil

Der Gewerkschaftsbund Birmas (FTUB) ist gezwungen, aus dem Exil heraus zu arbeiten. Der FTUB wurde 1991 von ehemaligen Gewerkschaftsführern und -mitgliedern gegründet, die entlassen und aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit vom Militärregime verfolgt worden waren. Der FTUB koordiniert seine Aktivitäten mit der verbotenen Nationalen Liga für Demokratie (NLD), die 1990 die Wahlen gewann, jedoch vom Regime am Regierungsantritt gehindert wurde. NLD-Chefin Aung San Suu Kyi hat dem FTUB und der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung Birmas ihre Unterstützung zugesagt.

 

Überwachung durch das Militär

Der FTUB unterhält nach wie vor Strukturen im Untergrund, die mit Betrieben innerhalb des Landes in Verbindung stehen. Seine aktiven Mitglieder werden permanent von der Polizei und dem militärischen Nachrichtendienst überwacht und leben in ständiger Furcht vor Verhaftung und Folter.

Der FTUB arbeitet auch mit ethnischen Gruppen in Grenzgegenden zusammen, von denen einige über selbständige Gewerkschaftsstrukturen, insbesondere im Gesundheits- und Erziehungsbereich, verfügen.

 

Einschüchterung von Seeleuten

Die birmanische Seeleutegewerkschaft, die dem FTUB angeschlossen ist, arbeitet im Exil, um birmanische Seeleute zu unterstützen. Das Regime kontrolliert die Einstellung von Seeleuten über eine spezielle Kontrollbehörde (Seaman’s Employment Division), und es hat zahlreiche Fälle gegeben, in denen das Regime Seeleute misshandelt oder eingeschüchtert hat, die sich über Unterbezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen auf ausländischen Schiffen beklagt hatten.

 

Festnahme, Inhaftierung und Folter

Zwei FTUB-Vorstandsmitglieder wurden im Juni 1997 von Geheimdienstangehörigen festgenommen und sind seither inhaftiert.

U Myo Aung Thant, ein Mitglied der All Birma Petro-Chemical Corporation Union, wurde zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern festgenommen. Nach einem geheimen Prozess wegen "Hochverrats" wurde er im August 1997 zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe sowie aufgrund anderer Anklagepunkte zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde wegen Sprengstoffschmuggels nach Birma angeklagt und im Gefängnis Insein in Einzelhaft festgehalten.

U Kyin Kyaw, ein Funktionär der birmanischen Seeleutegewerkschaft, wurde mit seiner Frau festgenommen. Er war bereits 1993 aufgrund seiner Gewerkschaftsarbeit inhaftiert und in der Haft gefoltert worden. Über sein Schicksal ist nichts bekannt. Sein Fall wurde nicht vor Gericht verhandelt.

 

 

China

Einwohner: 1.232.100.000 Hauptstadt: Peking Ratifizierte Übereinkommen: 100

Unabhängige Gewerkschaften sind in China gesetzlich verboten. Sie werden unterdrückt und ihre Führer inhaftiert. Die offizielle Gewerkschaft, der Chinesische Gewerkschaftsbund (All China Federation of Trade Unions – ACFTU), ist Teil des Apparats der Regierungspartei und vertritt eher deren Politik und Interessen als die Interessen der Arbeiter/innen. 1998 wurden mehrere Arbeiteraktivist(inn)en festgenommen.

Die gesetzlichen Bestimmungen

Eingewerkschaftssystem

Gemäss dem chinesischen Gewerkschaftsgesetz von 1992 ist die Gründung von Gewerkschaften, die vom öffentlichen Sektor und der Regierungspartei unabhängig sind und der Interessenvertretung der Arbeiter dienen, verboten.

Dieses Gesetz besagt, dass Gewerkschaften die Aufgabe haben, die Arbeit mit Blick auf eine gesteigerte Arbeitsproduktivität und wirtschaftliche Effizienz zu regeln und eine aktive Rolle bei der sozialistischen Modernisierung unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas zu spielen. Bei Konflikten zwischen Arbeitern und Betriebsleitung sollen die Gewerkschaften als Vermittler fungieren.

Das Gesetz sieht ein Gewerkschaftsmonopol vor. Der Chinesische Gewerkschaftsbund (ACFTU) gehört zum Apparat der Regierungspartei und dient der Umsetzung ihrer Politik.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen bedarf jede Gründung einer Gewerkschaft der Zustimmung des ACFTU. Alle Gewerkschaften müssen unter der Leitung des ACFTU stehen. Auf jeder Organisationsebene ist nur eine einzige Gewerkschaft zugelassen.

 

Die Satzung des ACFTU

Im Jahre 1993 wurde die ACFTU-Satzung überarbeitet. Gewerkschaften werden als "Bindeglied und Brücke zwischen der Kommunistischen Partei Chinas und den arbeitenden Massen" und als "Interessenvertretung von Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtgewerkschaftsmitgliedern" definiert.

Im Oktober 1998 fand der 13. ACFTU-Kongress statt. In einem Leitartikel der Zeitung Peoples’ Daily, dem Presseorgan der kommunistischen Regierungspartei, wurden die Gewerkschaften daran erinnert, dass die Führung der Partei bei der unabhängigen, gesetzestreuen und verfassungsmässigen Gewerkschaftsarbeit anzuerkennen ist.

Der Kongress wurde von einem hohen Funktionär des politischen Arms der chinesischen Volksbefreiungsarmee (Chinese Peoples’ Liberation Army – PLA) eröffnet. In seiner Ansprache sagte er, dass die PLA, die bewaffnete Polizei und die Arbeiterklasse "wie Fleisch und Blut unzertrennbar miteinander verbunden" seien. Dem fügte er hinzu, dass in den vergangenen Jahren die Gewerkschaften auf allen Ebenen Erwerbstätige vereint und mobilisiert hätten, um sich wirtschaftlichen Reformen zu verschreiben und Stabilität beizubehalten. Das sei durch die Einführung nationaler Verteidigungserziehung, die Ermutigung der Arbeiter zur Teilnahme an Aktivitäten der Miliz und Reservistenübungen, die Organisation von Aktivitäten zur Stärkung der Zusammenarbeit und zur Unterstützung von Armee und Polizei geschehen.

 

Der ACFTU soll Gewerkschaften im privaten Sektor aufbauen

Der ACFTU erhielt die Anweisung, in ausländischen Unternehmen oder Joint-Ventures Gewerkschaften aufzubauen. Ende 1997 wurde berichtet, dass im Privatsektor, in ländlichen Betrieben, ausländischen Unternehmen und Joint-Ventures 153 000 Gewerkschaften gegründet worden seien. Vor kurzem wurde eine Reihe von Durchführungsbestimmungen erlassen, damit der ACFTU die Gründung dieser Gewerkschaften beschleunigt.

Die Gründung von Gewerkschaften erfolgt in vielen Fällen nur symbolisch. In einigen Fällen wird lediglich ein ACFTU-Büro in einem Industriegebiet eröffnet, das entweder der Kontrolle der Kommunistischen Partei oder von Fabrikdirektoren untersteht, die sehr oft gleichzeitig Leiter der Gewerkschaftsbüros sind. Sowohl die Werktätigen als auch die Betriebsleitung gehören den Gewerkschaften an. Viele dieser Büros werden in Vereine mit sozialen oder kulturellen Aufgaben umgewandelt, und die Arbeiter sind sich ihrer Existenz gar nicht bewusst.

Die Gewerkschaftsmitglieder gehören fast immer den Ortsvereinen der Kommunistischen Partei an oder sind hochrangige Gewerkschaftsvertreter des ACFTU. Vereinssitzungen sind als reine Formsache zu verstehen, um die Pläne der Partei oder des Betriebs erneut zu bekräftigen. Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf verschiedene Fürsorgeleistungen.

 

Das Arbeitsgesetz von 1995

Im Jahre 1995 trat in China erstmals ein vereinheitlichtes nationales Arbeitsgesetz in Kraft. Die Regierung begründete dies mit der Absicht, die Verletzung von Arbeitsrechten in ausländischen Unternehmen und Joint-Ventures unterbinden zu wollen. Ziel sei es, Beschäftigungsgrundsätze und Forderungen in allen Betrieben zu standardisieren. Dennoch wird das Gesetz noch häufig von den Betriebsleitern ignoriert, und die Unterstützung der Behörden zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften beschränkt sich auf ein Mindestmass.

Das Gesetz enthielt vier neue Grundsätze:

formelle Arbeitsverträge für die gesamte Belegschaft in allen Betrieben;

Einrichtung von Arbeitsschiedsgremien und Arbeitsaufsichtsabteilungen auf allen Ebenen der Provinz- und Kommunalverwaltung zur Beilegung von Arbeitskonflikten und Einhaltung der Arbeitsbestimmungen;

Beschäftigte aller Unternehmen können Arbeitsverträge im Rahmen von Tarifverhandlungen aushandeln;

betriebsbedingte Kündigungen sind ohne staatliche Zustimmung möglich.

Theoretisch können Verträge mit Anhörungsrechten von der Geschäftsleitung und den betrieblichen Gewerkschaftsvertretern oder, falls keine Gewerkschaft besteht, den gewählten Belegschaftsvertretern ausgehandelt werden. Im Vergleich zu den gesetzlich verankerten Mindestbestimmungen enthalten die Verträge leichte Verbesserungen bei Fragen wie Arbeitszeiten, Krankheits- und Urlaubsregelungen, Arbeitsplatzsicherheit, Gesundheitsschutz und Fürsorge. In der Praxis setzen die Arbeitgeber oft nicht gesetzlich festgelegte Arbeitsverträge auf.

Ernsthafte Tarifverhandlungen werden nur äussert selten geführt, wenn überhaupt. Die gesetzliche Vorschrift, derzufolge jeder Vertrag mit Anhörungsrechten binnen 15 Tagen den lokalen Arbeitsbehörden zur Genehmigung vorzulegen ist, stellt eine Einschränkung der Tarifautonomie dar.

 

Streiks

Das Gewerkschaftsgesetz sieht kein Streikrecht vor. Dieses Recht wurde 1982 aus der chinesischen Verfassung gestrichen mit der Begründung, das politische System habe "Probleme zwischen dem Proletariat und den Unternehmenseignern beseitigt". Das Gewerkschaftsrecht von 1995 enthält Bestimmungen zur Konfliktbeilegung, einschliesslich Schiedsverfahren und die Anrufung eines Arbeitsgerichts, jedoch keine Möglichkeit für Streikaktionen. Zur Beendigung von Streitigkeiten können bindende Schiedssprüche einseitig ergehen.

Streiks in Betrieben sind gewöhnlich spontan und werden oft unterdrückt. Die Mitgliedsorganisationen des ACFTU rufen nie zum Streik auf. Tatsächlich werden sie häufig von den Arbeitgebern und Kommunalverwaltungen hinzugezogen, um die Streikenden zur Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu veranlassen. Das Schlichtungskomitee für Arbeitskonflikte stellt sich bei der Vermittlung in derartigen Konflikten auf die Arbeitgeberseite, da die Betriebsleitung, die örtliche Partei und Regierungsvertreter häufig in Personalunion auftreten.

Die meisten Streiks entstehen aufgrund mangelnder Anwendung des Arbeitsrechts: ausstehende Löhne und Niedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen, Unzulänglichkeiten bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, lange Arbeitszeiten und obligatorische Überstunden, unangemessen strenge Personalführung, Beschimpfungen und zunehmende körperliche Misshandlungen der Werktätigen durch die Leitung.

Seit 1992 ist die Zahl der Arbeitskonflikte kontinuierlich gestiegen, die jährliche Zunahme liegt bei rund 50% - mit Ausnahme des Jahres 1995, als eine Steigerung um 73% verzeichnet wurde. 1997 gab es offiziellen Angaben zufolge 71 000 Streiks, eine Verdopplung gegenüber 1995.

Die in der südlichen Provinz Guangdong vom Provinzarbeitsamt 1994 erlassene Streikpolitik verpflichtet die Ortsvereine, einen Streik mit 30 oder mehr Teilnehmern dem Arbeitsbüro der Provinz innerhalb von vier Stunden zu melden und innerhalb von acht Stunden einen genauen Bericht vorzulegen. In "ernsten Fällen und bei Gefährdung der Stabilität" haben sich die Beamten der Kommunalverwaltung binnen zwei Stunden an Ort und Stelle einzufinden, um einer Eskalation des Streiks entgegenzuwirken. Gegebenenfalls können die Behörden den Streik durch Zwangsmassnahmen oder Drohungen beenden.

 

Büro für Staatssicherheit

Anfang 1997 wurde in einem vom Zentralkomitee der KPCh herausgegebenen Dokument darauf hingewiesen, dass die Zahl organisierter Kundgebungen, Unruhen und gegen die Kommunalverwaltung gerichteter Petitionen zugenommen habe. Das Staatssicherheitsbüro (Public Security Bureau – PSB) legte Leitlinien für die Gewerkschaften zur Wahrung der gesellschaftlichen Ordnung fest, gemäss denen die Gewerkschaft im Falle eines Arbeitskonflikts die Betriebsleiter, die Partei und die Regierungsvertreter unterstützen muss, um so die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Gewerkschaften aufgefordert, sich mit dem Staatssicherheitsbüro abzustimmen.

In einigen grossen Werken wurden Betriebsausschüsse eingerichtet, die aus Funktionären der ACFTU-Ortsverbände, der örtlichen Arbeitsbehörde und des Staatssicherheitsbüros (PSB) zusammengesetzt sind. Die Betriebsausschüsse sollen die Handlungen der Werktätigen überwachen und vereiteln. Zahlreiche mittelständische Unternehmen und Grossbetriebe verfügen über Inhaftierungseinrichtungen, und Sicherheitskräfte können protestierende Arbeiter festnehmen und sie zu bis zu drei Jahren Arbeitslager verurteilen.

 

Umerziehung durch Arbeit

Das Nationale Sicherheitsgesetz und die Bestimmungen zur Umerziehung durch Arbeit sowie die Bestimmungen zur Besserung durch Arbeit sehen vor, dass Aktivisten, die versuchen, unabhängige Arbeitskampfmassnahmen zu organisieren, festgenommen und inhaftiert werden können. Umerziehung durch Arbeit ist eine Art Freiheitsentzug durch Verwaltungsverfügung ohne Gerichtsverfahren. Die örtliche Polizei kann Strafen bis zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verhängen. Diese Strafen können wegen schlechter Führung oder aus anderen Gründen um ein weiteres Jahr verlängert werden, was in der Praxis auch oft der Fall ist.

 

Ereignisse im Jahre 1998

Entlassungen

Im Jahre 1998 wurden im Zuge des Reformpakets der Regierung Millionen von Arbeiter(inne)n aus Staatsbetrieben entlassen. Viele der Fabriken waren bankrott und in zahlreichen Fällen den Werktätigen gegenüber in Zahlungsrückstand bei Löhnen, Unterhaltszuschüssen, Abfindungen oder Renten. In ganz China wurden Proteste und kleinere Kundgebungen immer häufiger, da die neuen Arbeitslosen erkannten, dass sie den Marktreformen zum Opfer gefallen waren.

Die Beamten von Zentralregierung und Stadtverwaltung tolerierten einzelne Protestaktionen entlassener Arbeiter, doch regelmässig kam es auch zur Zerschlagung der Proteste. Zahlreiche Demonstrationen fanden vor den Gebäuden der Kommunalverwaltung statt, oder es wurden Hauptverkehrsachsen blockiert. Meist versuchte die Polizei die Demonstrationen aufzulösen, indem sie als Vermittler zwischen Arbeiter(inne)n und Arbeitgebern auftrat. Die Demonstranten zogen dann friedlich ab, oft auch nachdem die Beamt(inn)en der Kommunalverwaltung ihnen zugesagt hatten, sich ihrer Belange anzunehmen.

 

Der ACFTU reagiert auf Entlassungen

Im Jahre 1998 änderte der ACFTU seine Strategie und stellte höhere Forderungen an die Interessenvertretung der Arbeiter. Im März wies der ACFTU-Vorsitzende seine Organisation an, die Arbeiterrechte und -interessen besser zu verteidigen. Dabei sollten neue Arbeitsplätze für die entlassenen Arbeiter/innen und ihr Wohlergehen im Vordergrund stehen und die Reform der Staatsbetriebe erleichtert werden. Die englischsprachige Zeitung China Daily forderte den ACFTU auf, die Rechte der Werktätigen angesichts der Rechtsverstösse in zahlreichen Betrieben zu vertreten. Ausserdem war zu lesen, dass viele Arbeiter Opfer von Misshandlungen, auch in ausländischen Unternehmen, seien.

Im April kritisierte der ACFTU die gesetzwidrige Entlassung von Beschäftigten, rief diese jedoch gleichzeitig zur Unterstützung des Reformprozesses auf.

Die Reden des ACFTU anlässlich des Tages der Arbeit schienen einen internen Wandel anzudeuten: in früheren Zeiten waren die Arbeiter aufgerufen worden, härter zu arbeiten und die Produktivität für den Staat zu steigern, nun wurde der Schutz von Arbeiterrechten und -interessen propagiert. "Gewerkschaften sollten die Pflicht und Aufgabe haben, die Arbeiter/innen zu schützen, da sie sowohl Gründer als auch Mitglieder der Gewerkschaften sind".

Zu einem früheren Zeitpunkt war in einem Leitartikel der Workers’ Daily die Warnung zu lesen: "Die grösste Gefahr für die Entwicklung und gar das Überleben der Gewerkschaften liegt derzeit darin, dass sie den engen Kontakt zur breiten Masse der Werktätigen verloren haben".

 

Proteste

Am 16. Juni demonstrierten in Wuhan-Stadt, in der zentralchinesischen Provinz Hubei, über 2000 Rentner und entlassene Arbeitnehmer der China No.1 Metallurgical Construction Corp. gegen den Zahlungsrückstand des Staatsbetriebes bei Arbeitslosengeld und Renten. In fünf Tagen blockierten die Demonstranten das städtische Strassenverkehrsnetz vier Mal. In den fünf vorausgegangenen Tagen war es in der Wuhan Boiler Fabrik, dem Wuhan Qingshan Kaufhaus und der Wuhan Textilmaschinenfabrik zu drei weitere Kundgebungen mit ähnlichen Protestinhalten gekommen.

Am 14. Oktober protestierten in der Stadt Shiyan in der zentralchinesischen Provinz Hubei rund 1200 Fabrikarbeiter vor den Verwaltungsgebäuden, nachdem ein örtlicher Betrieb Konkurs angemeldet und sich die in den Betrieb investierten Sparvermögen der Werktätigen angeeignet hatte. Durch die Demonstration wurde der Verkehr lahmgelegt, und mehrere Hundertschaften der Polizei wurden zur Zerschlagung der Protestkundgebung eingesetzt. 10 Demonstranten wurden festgenommen.

Am 21. Oktober kam es in der staatlichen Eisen- und Stahlfabrik in Peijiang, Provinz Sichuan, zu einem Zusammenstoss zwischen rund 500 meist entlassenen Arbeiter(inne)n und mehr als 100 Polizisten, die angerückt waren, um den Protest gegen einen dreimonatigen Lohnrückstand zu zerschlagen. Die Arbeiter/innen hatten entlang der Eisenbahnstrecke Baocheng einen Bahnhof über vier Stunden besetzt und mindestens 10 Züge an der Weiterfahrt gehindert.

Bei diesem Zusammenstoss wurden mindestens 15 Arbeiter festgenommen und wenigstens 10 verletzt, darunter vier schwer. Die übrigen mussten vor ihrer Freilassung ein Schreiben mit "Selbstkritik" verfassen.

Am 3. November protestierten ca. 30 entlassene Beschäftigte des staatlichen Minzu Hotels in Peking, unweit vom Tiananmen-Platz gelegen, auf den Eingangsstufen des Gebäudes mit einer Sitzblockade. Mehr als ein Dutzend Polizisten in Zivil postierten sich auf der Hoteltreppe, in der Lobby und auf der Zufahrt zum Hotel. In Peking war es zu zahlreichen ähnlichen Protesten entlassener Arbeiter/innen von Staatsbetrieben gekommen. Die Polizei trieb Ansammlungen Entlassener in Parks oder nahe der Verbotenen Stadt in Peking auseinander.

Am 9. November umstellten im zentralchinesischen Luoyang 600 Arbeiter einer staatlichen Zementfabrik fünf Tage lang die Regierungsgebäude, um gegen die geplante Privatisierung der Fabrik zu protestieren. Der Protest löste sich nach der Zusage der Regierung auf, sich um die Anliegen zu kümmern.

Am 16. November legten in der zentralchinesischen Stadt Changsha mehr als 200 Arbeiter den Verkehr lahm und erklärten, seit mehr als sechs Monaten nicht bezahlt worden zu sein. Die Beschäftigten der Laite’er Co. hielten Plakate hoch. Die Kundgebung endete, nachdem die städtischen Behörden den Demonstranten zugesagt hatten, ihrem Schrei nach Hilfe nachzugehen und binnen zwei Tagen eine Antwort zu liefern. Eine Polizistin gab an, gemeinsam mit einem Dutzend Kollegen zu der Protestkundgebung entsendet worden zu sein mit dem Befehl, für einen reibungslosen Verkehrsfluss zu sorgen und den Protest zu beobachten, ein Eingreifen sei aber nicht angeordnet worden.

 

1998 inhaftierte Arbeiteraktivist(inn)en

Scharfes Vorgehen gegen Aktivist(inn)en

Nachdem China die UN-Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet (doch aufgrund der Vorbehalte gegenüber Artikel 8 über das Recht, Gewerkschaften zu gründen und zu streiken noch nicht ratifiziert) hatte, richteten Ende 1997 und auch noch Anfang 1998 Arbeiterführer/innen und Dissident(inn)en einen öffentlichen Appell zur Gründung unabhängiger Gewerkschaften an die Arbeiter/innen, um angesichts der Entlassungen ihre Rechte zu vertreten. Die Regierung ging scharf gegen sie vor und machte eindeutig klar, dass sie Versuche, Gewerkschaften oder Aktivistengruppen für die Arbeitslosen zu organisieren, nicht tolerieren werde.

 

Urteil: "Umerziehung durch Arbeit"

Am 16. Januar 1998 wurde Li Qingxi von der Polizei in Datong-Stadt, Provinz Shanxi, festgenommen, nachdem er eine Erklärung zu freien und unabhängigen Gewerkschaften, die sogenannte "Erklärung zur Gründung freier Gewerkschaften" in der Öffentlichkeit angebracht hatte. Darin warf er den offiziellen Gewerkschaften auch Bestechung vor. Seine Festnahme wurde drei Tage später von Beamten des PSB geleugnet, obwohl dem Sohn am gleichen Tage mitgeteilt worden war, er solle einige persönliche Gegenstände des Vaters in die Haftanstalt Datong Nr. 4 bringen. Er wurde zu einem Jahr Umerziehung durch Arbeit verurteilt, doch wird berichtet, dass er seine Strafe zu Hause verbüsse.

Am 13. Januar wurde Zhao Changqing, ein Arbeiter aus Hanzhong in der Provinz Shaanxi, unter Hausarrest gestellt, nachdem er sein Recht, sich bei Parlamentswahlen aufstellen lassen zu wollen, zum Ausdruck gebracht hatte. Er forderte auch das Recht auf unabhängige Gewerkschaften. Die Fabrik, in der er arbeitete, blockierte seine Kandidatur mit der Begründung, nur Kader der Kommunistischen Partei eines bestimmten Ranges könnten sich aufstellen lassen. Am 23. Januar wurde er formell festgenommen und an einen unbekannten Zielort gebracht. Anfang September wurde er zu einer unbestimmten Haftstrafe verurteilt. Die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte und der Ort seiner Haft blieben geheim.

Im Februar wurde Yang Qinheng in Shanghai festgenommen. Im April wurde er zu drei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt, da er ausländischen Rundfunkanstalten Interviews zur Frage der Arbeitslosigkeit gegeben hatte.

Am 6. Februar wurde Tan Li in Guangzhou festgenommen, weil er eine Arbeiterversammlung plante und eine unabhängige Gewerkschaft, den Chinesischen Arbeiterbund (China Labour Alliance), gründen wollte.

Am 19. Februar wurde Tu Guangwen zu einer dreijährigen Umerziehung durch Arbeit verurteilt, da er 1997 in Jiangxi einen Strassenprotest mit entlassenen Arbeiter(inne)n organisiert hatte.

 

Falsche Beschuldigungen

Der langjährige Demokratieverfechter Li Befeng tauchte im Juli 1997 unter, nachdem er die ausländische Presse über einen breit angelegten Arbeiterprotest in Mianyang, Provinz Sichuan, informiert hatte, der von Truppen niedergeschlagen worden war. Er hatte auch die Auswirkungen der Privatisierung und der damit einhergehenden Armut untersucht. Seine Frau wurde mehrfach verhört.

Am 8. März 1998 erfolgte seine Festnahme. Am 24. August wurde er vom Volksgericht in Mianyang, Provinz Sichuan, wegen Betrugs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte konnte nicht bewiesen werden, und Zeugen wurden nicht vernommen.

 

Ärztliche Versorgung verweigert

Am 21. Juli wurde Zhang Shanguang, ein Arbeiteraktivist aus Hunan in der Gemeinde Xupu, Provinz Hunan, festgenommen. Am 6. August wurde er von der Polizeimiliz geschlagen, als er sich weigerte, Fragen zu seinem Versuch, eine Vereinigung für die Rechte der entlassenen Arbeiter zu gründen, und zu seinen ausländischen Kontakten zu beantworten. Am 28. August erfolgte seine formelle Festnahme. Seine Tuberkulose wurde während der Haft wahrscheinlich aufgrund schlechter Behandlung erneut akut. Man verweigerte ihm ärztliche Behandlung.

Am 27. Dezember wurde er zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Gefährdung der staatlichen Sicherheit verurteilt. Bereits 1989 hatte man ihn wegen seiner Verbindungen zum Unabhängigen Arbeiterbund von Hunan (Hunan Workers Autonomous Federation) inhaftiert. Nach seiner Entlassung wurde ihm die Aufnahme einer Beschäftigung untersagt.

 

Vor 1998 verurteilte Arbeiteraktivist(inn)en

Opfer grober Behandlung

Unabhängige Gewerkschaftsaktivist(inn)en blieben während des Jahres in Haft. Dabei waren sie häufig Opfer grober Behandlungsmethoden, einschliesslich direkter körperlicher Gewalt.

Am 20. Januar 1998 wurde Zhou Guoqiang, Arbeiterführer und Anwalt für Arbeitsrecht, aus dem Arbeitslager Shuanhe, Provinz Heilongjiang, entlassen. Kurze Zeit später, am 30. April, wurde er erneut vorübergehend festgenommen. 1994 war er verhaftet und zu drei Jahren "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt worden, weil er mit dem Verband zum Schutz der Arbeiterrechte (League for the Protection of the Rights of Working People – LPRWP) zusammengearbeitet hatte. Der LPRWP hatte um eine offizielle Eintragung ersucht und den Behörden seine Gründungscharta und ein Memorandum unterbreitet. 1995 hatte man, wegen eines angeblichen Fluchtversuches, eine weitere Haftstrafe von einem Jahr gegen Zhou Guoqiang verhängt.

 

Folter und Schläge

Am 20. Dezember wurde der LPRWP-Aktivist Liu Nianchun aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuss gesetzt. Gemeinsam mit seiner Familie begab er sich in die USA. 1995 war er zu drei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt worden, nachdem man ihn im selben Jahr mehrmals festgenommen hatte, um Gedenkveranstaltungen anlässlich des Massakers auf dem Tiananmen-Platz zu verhindern. Die bereits von ihm verbüsste einjährige Haftstrafe fand bei seiner Verurteilung keine Berücksichtigung. Er wurde im Arbeitslager Shuanghe im Nordosten Chinas und später im Arbeitslager Tuanhe in der Nähe Pekings festgehalten. Sein gesundheitlicher Zustand war sehr schlecht. 1997 hatte man in seinem Wangenknochen einen Tumor entdeckt, ärztliche Hilfe wurde ihm jedoch verweigert. Im Mai 1997 trat er in einen Hungerstreik und wurde nacheinander mit Elektroschocks gefoltert, bekam kein Wasser und wurde in eine Strafzelle gesperrt.

Chu Hailian und Wu Huifen, die Ehefrau und die 80-jährige Mutter von Liu Nianchun, wurden mehrere Stunden festgehalten, nachdem sie im Mai auf dem Tiananmen-Platz schweigend protestiert hatten, um an die Behörden für eine angemessene Versorgung Lius zu appellieren.

Am 9. September führten drei in Zivil gekleidete Polizisten Chu Hailan ab, als sie vor dem Pekinger Hilton Hotel auf Mary Robinson, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, wartete. Dabei wurde sie an den Haaren gezogen, auf den Boden geschlagen und in den Bauch getreten. Zehn Stunden lang wurde sie festgehalten, und nachdem man sie freigelassen hatte, musste sie sich in ein Krankenhaus begeben.

 

Aktivisten auf freiem Fuss

Es wird davon ausgegangen, dass die im Mai 1994 wegen Gründung einer unabhängigen Arbeiterorganisation in der Shenzen Sonderwirtschaftszone und wegen der Veröffentlichung des Bulletins Workers Forum, in dem Kritik an den Arbeitsbedingungen in den Fabriken geübt wurde, festgenommenen Arbeiteraktivist(inn)en, heute allesamt frei sind.

 

Die Pekinger 16

Mehrere Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten, bekannt als die "Pekinger 16" verbüssten im Jahre 1998 Gefängnisstrafen, nachdem sie wegen ihres Engagements in der Chinesischen Freien Arbeitergewerkschaft (Free Labour Union of China – FLUC) 1992 festgenommen und 1994 verurteilt worden waren. Hu Shigen befand sich in einem Zwangsarbeitslager, nachdem man ihn zu 20 Jahren verurteilt hatte, weil er an der Gründung des Vorbereitungskomitees der FLUC und an der Ausarbeitung eines Flugblattes Über freie Gewerkschaften mitgearbeitet hatte.

Kang Yuchun, Liu Jingsheng und Wang Guoqi wurden aufgrund der Gründung des FLUC zu 17, 15 bzw. 11 Jahren verurteilt. Es war bekannt, dass Liu Jingsheng seine Strafe im Gefängnis Nr. 2 von Peking verbüsste und gesundheitliche Probleme hatte. Wang Guoqi befand sich in derselben Haftanstalt. Im Mai 1997 wurden die Besuche seiner Familie untersagt, da er die Gefängnisordnung nicht auswendig konnte.

 

Die Gründer der WAF

1998 verbüssten noch immer viele Arbeiteraktivisten Haftstrafen oder befanden sich in Zwangsarbeitslagern, da sie 1989 im Rahmen der Demokratiebewegung an der Gründung der Unabhängigen Arbeitervereinigungen (Workers’ Autonomous Federations (WAFs) mitgewirkt hatten. Seit 1949 war dies der erste offene Versuch, unabhängige Gewerkschaften zu gründen, der jedoch gewaltsam unterdrückt wurde.

Han Dongfang, einer der Gründer der WAF, blieb mit einer begrenzten Arbeitserlaubnis in Hong Kong, nachdem er 1993 aus China abtransportiert worden war. Theoretisch war er staatenlos, da die chinesischen Behörden erklärt hatten, sein Pass sei ungültig geworden. Sie warfen ihm vor, 1993 anlässlich der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, "regierungsfeindliche und China-feindliche Reden" gehalten zu haben.

Wang Miaogeng von der WAF Shanghai blieb in einem psychiatrischen Krankenhaus in Shanghai in Haft, das unter der Leitung des staatlichen Sicherheitsbüros (Public Security Bureau – PSB) stand, in das man ihn 1993 zwangseingewiesen hatte. 1989 war er ebenfalls festgehalten worden und hatte eine dreijährige Haftstrafe verbüsst. Der Arbeitnehmeraktivist Yao Guisheng der WAF Changsa verbüsste im Gefängnis von Hunan Longxi eine fünfzehnjährige Haftstrafe.

Die Arbeiterführer Chen Gang, Peng Shi und Liu Zhihua aus Hunan verbüssten Haftstrafen im Gefängnis von Hunan Longxi. Das Urteil lautete "lebenslänglich", nachdem man ihnen vorgeworfen hatte, aus Protest gegen das Verprügeln von Studenten 1989 das Sicherheitsbüro ihrer Fabriken in Brand gesteckt zu haben. Die gegen Chen Gang und Liu Zhihua verhängten Todesurteile wurden bei der Revisionsverhandlung in elfjährige Haftstrafen umgewandelt. Peng Shis Strafe wurde auf zehn Jahre Gefängnis herabgesetzt.

Mitglieder der WAF Hunan waren auch 1998 noch in Haft. Wang Changhui verbüsste eine dreizehnjährige Haftstrafe, Mao Yuejin 15 Jahre und Wang Zhaobo, Huang Fan, Huan Lixin, Pan Quibao sowie Yuan Shuzhu verbüssten Gefängnisstrafen zwischen sieben und fünfzehn Jahren. Gegen Guo Yungqiao war 1989 die Todesstrafe verhängt worden, er erhielt jedoch einen zweijährigen Vollstreckungsaufschub. Später wurde er zu mindestens 15 Jahren Haft verurteilt, und er verbüsst seine Strafe im Stadtgefängnis von Yuanjiang.

Hu Min und Wan Yuewang der WAF Yueyang verbüssten eine fünfzehnjährige bzw. 7-15jährige Haftstrafe im Gefängnis Nr. 2 von Hengyang.

Li Xiaodong und Li Wangyang der WAF Shoayang verbüssten dreizehnjährige Gefängnisstrafen. Die Regierung bestreitet, dass Li Xiaodong jemals festgenommen wurde. Zhu Fangming von der WAF Hengyang verbüsste eine lebenslängliche Strafe.

 

Seefahrer

Chinesische Seefahrer, die vom Staat für ausländische, oft unter Billigflaggen fahrende Schiffe angeheuert wurden, könnten zu Haftstrafen verurteilt werden, da sie sich über ihre Arbeitsbedingungen beschwert bzw. Verbindung zur Internationalen Transportarbeitergewerkschaft (Transport Workers’ Federation (ITF) aufgenommen haben. Der Seefahrer Miao Qihai wurde 1993 inhaftiert, unter Bewachung gestellt, und ihm wurde eine Anklage wegen Enthüllung von Staatsgeheimnissen angedroht, nachdem er die ITF über die Löhne und Arbeitsbedingungen der 150 000 chinesischen Seefahrer informiert hatte.

 

Die Situation in den Fabriken der Multis

Berichten zufolge zwangen 21 Textilfabriken, die für Unternehmen wie Adidas, Liz Claiborne, Esprit, Ralph Lauren, Kathi Lee, Nike, J.C. Penney, Ann Taylor, K-Mart, Wal-Mart produzieren, die Werktätigen zu Überstunden, zu Schichten von 10-15 Stunden an sechs bis sieben Tagen in der Woche mit einer sehr geringen Entlohnung und brachten sie in Schlafsälen unter.

Darüber hinaus liegen auch Berichte über entsetzliche Bedingungen in der chinesischen Spielwarenindustrie vor, die sich in den Export-Produktionszonen in der Provinz Guangdong befindet, darunter Shenzhen, Dongguan und Zhongshan. Die meisten Fabriken arbeiten für transnationale Gesellschaften und stellen unter anderem Barbiepuppen für Mattel, Mickey Mouse für Disney, "Teletubbies"-Puppen für Hasbro, Spielzeug für McDonalds Happy Meals sowie Spielwaren für Chicco, Tyco, Tomy und V-tech her.

In Zeiten voller Auftragsbücher wird an sechs bis sieben Tagen in der Woche täglich zwischen 10 bis 16 Stunden gearbeitet. Es gibt obligatorische Mehrarbeit, die sich über die ganze Nacht erstrecken kann, wobei nur vier Stunden Nachtruhe gewährt werden. Zu Streiks kam es bei Zhongshan International, Produktionsstätte für Tony, und bei Laxo, Hersteller für Disney. Zhongshan hat die Streikenden entlassen. Laxo behielt die Löhne ein und zwang die Streikenden zum Abfassen von Reueschreiben.

Am 19. Februar erlitt die Arbeiterin Gou Zaifeng einen Nervenzusammenbruch, nachdem sie von Sicherheitskräften der Hong Konger Spielwarenfabrik City Toys Ltd. in Shenzen brutal zusammengeschlagen worden war. Die Fabrik hat einen Zuliefervertrag für die Herstellung von Spielzeug für McDonalds’s Happy Meals. Gou Zaifeng wollte ihre Schwester im Arbeiterschlafsaal von City Toys besuchen. Die Sicherheitskräfte verwehrten ihr den Zugang und verprügelten sie bis zur Bewusstlosigkeit. Daraufhin musste sie in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert werden. Andere City Toys Arbeiter gaben an, dass sie häufig grundlos bzw. wenn sie sich weigerten, in der Fabrik Überstunden abzuleisten, vom Sicherheitspersonal geschlagen würden.

 

 

Fidschi

Einwohner: 797.000 Hauptstadt: Suva Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98

Die Bemühungen um eine Reform der gewerkschaftsfeindlichen Arbeitsverordnungen aus dem Jahre 1991 machten Fortschritte. Die Arbeitgeber lehnen die Gewerkschaften weiterhin ab, am stärksten ist diese Ablehnung jedoch im Exportsektor.

Arbeitsverordnungen

Die nach dem Militärputsch von 1987 in Kraft getretenen Arbeitsverordnungen führten zu einer Spaltung der Arbeitnehmer nach ethnischer und kultureller Zugehörigkeit, machten gewerkschaftliche Organisation nahezu unmöglich und regelten die Gewerkschaftsarbeit bis ins kleinste Detail.

Nach starkem Druck der nationalen und internationalen Gewerkschaften wurden drei wichtige Abänderungen zu diesen Verordnungen vereinbart. Auch die im Juli 1998 in Kraft getretene neue Verfassung Fidschis machte eine Änderung der Verordnungen aus dem Jahre 1991 erforderlich, um den verfassungsmässigen Bestimmungen zur Vereinigungsfreiheit, zum Recht auf gewerkschaftliche Organisation und zu Tarifverhandlungen gerecht zu werden.

 

Die wesentlichen Änderungen

Nunmehr können Gewerkschaften geheime Streikabstimmungen ohne Überwachung der Regierung durchführen. Dennoch stand die Anpassung der Bestimmungen durch den Arbeitsminister Ende 1998 noch aus. Somit mussten die Gewerkschaften das Ministerium weiterhin über Abstimmungen informieren, da sie anderenfalls gegen das Gesetz verstossen hätten.

Auch nicht anerkannte Gewerkschaften können sich jetzt an das zuständige Sekretariat für Beschäftigung wenden. Nach Angaben des FTUC ist das aber noch nicht die Regel. Streiks zur Anerkennung von Gewerkschaften wurden verboten, und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Gewerkschaftsmitglieder zu entlassen oder sie derart einzuschüchtern, dass sie aus der Gewerkschaft austreten, bevor diese anerkannt wird – eine gängige Praxis in der Textilindustrie der zollfreien Gebiete.

Gemäss der dritten Neuerung ist bei mehr als einer Gewerkschaft für eine bestimmte Gruppe oder Beschäftigtenkategorie nur die repräsentativste Gewerkschaft berechtigt, Tarifverhandlungen zu führen. Den Arbeitgebern steht es jedoch frei, auch andere Gewerkschaften als Verhandlungspartner anzuerkennen.

 

Einschränkungen bestehen weiterhin

Das Streikverbot für Vereinigungen in der Industrie, denen viele fidschianische Erwerbstätige angehören, gilt unverändert. Einigen Beschäftigten, darunter auch Aufsichtskräften, ist der Beitritt zu einer Gewerkschaft nach wie vor untersagt. Die Erhebung von Gewerkschaftsbeiträgen und die Wahl gewerkschaftlicher Vertreter unterliegen noch immer minutiösen und überzogenen Bestimmungen.

In der fidschianischen Arbeitsgesetzgebung ist keine Bestimmung zum Schutz der Gewerkschaften vor Einmischung der Arbeitgeber enthalten.

Informationen des FTUC zufolge hat das Arbeitsministerium seit mehr als einem Jahr keine Sitzung mit den Lohnausschüssen einberufen, die im nicht organisierten Sektor Mindestlöhne festsetzen.

 

Streik der ANZ Bank für illegal erklärt

Besonders der Bankensektor war von Umstrukturierungsmassnahmen und Personalabbau betroffen. Am 20. März traten die Beschäftigten der Australia New Zealand Bank (ANZ) in den Streik, um gegen Entlassungen, Degradierungen und die Umwandlung von Vollzeitstellen in Teilzeitstellen zu protestieren. Der Arbeitsminister erklärte diesen Streik für rechtswidrig und übergab den Fall an den Oberstaatsanwalt. Kurze Zeit später wurde eine Einigung erzielt.

 

System der automatischen Einbehaltung von Gewerkschaftsbeiträgen aufgehoben

Die Arbeitgeber stehen den Gewerkschaften immer ablehnender gegenüber. Vielfach drohten sie den FTUC-Mitgliedsgewerkschaften mit der Zurücknahme des Systems zur Einbehaltung von Gewerkschaftsbeiträgen an der Quelle, sofern sie nicht bereit seien, auf bestimmte Forderungen einzugehen. 1997 hob die Fiji Sugar Corporation nach einem Streik in der Branche das System der automatischen Einbehaltung auf. Dieser Schritt wurde rückgängig gemacht, nachdem der FTUC beim Premierminister vorstellig geworden war. Die meisten Hotels zogen die Mitgliedsbeiträge der Nationalen Gewerkschaft für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht mehr ein, um so die Gewerkschaft zu lähmen. Lange Verhandlungen brachten die Wiedereinrichtung des Systems. Das Thema war Gegenstand der Erörterung im Dreigliedrigen Forum, doch die Arbeitgeber stellten sich gegen die Wiedereinführung der automatischen Einbehaltung an der Quelle, die durch die Verordnungen von 1991 abgeschafft worden war.

 

Verhandlungen von Regierung unterlaufen

Am 1. April erteilte die Regierung eine (Lohn-) Weisung zur Inflationsbekämpfung, mit der die Lohnerhöhungen für 1998-99 auf 3% beschränkt wurden. Die Lohnweisung widersprach geschlossenenen Tarifvereinbarungen, darunter auch einer dreijährigen Lohnvereinbarung für den öffentlichen Dienst.

Der FTUC bot an, Leitlinien für Löhne auszuhandeln, wenn die Regierung eine Vereinbarung zu Entlassungen und der automatischen Einbehaltung von Gewerkschaftsbeiträgen abschliessen würde. Anderenfalls komme es am 23. April zu landesweiten Protesten. Die Regierung stimmte der Aufhebung der Lohnweisung zu. In den nachfolgenden Gesprächen im Dreigliedrigen Forum wurde eine Einigung zu Entlassungen und dem Einbehaltungssystem erzielt, die das Kabinett später jedoch ablehnte.

Der FTUC protestierte weiter. Nachdem bei einer Zusammenkunft mit dem Premierminister einige Fortschritte erzielt werden konnten, wurde eine zweite, für den 2. Juni geplante Protestkundgebung abgesagt. Den bei der Zusammenkunft erzielten Entwurf einer Vereinbarung lehnten die FTUC-Mitgliedsorganisationen ab.

 

Schwierige Organisation in der Exportindustrie

In der Exportindustrie hat sich die Situation nicht gebessert. Gewerkschaftliche Organisation ist hier aufgrund der Ablehnung seitens der Arbeitgeber schlicht unmöglich. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht, und die Arbeitnehmerinnen werden sexuell belästigt, Leibesvisitationen unterzogen und gezwungen, ein- und auszustempeln, wenn sie zur Toilette gehen wollen. Die Beschäftigten der Unternehmen in der Exportindustrie erhalten keinen Mutterschaftsurlaub, und nur wenige bekommen Jahresurlaub.

Im Jahr 1998 berichtete der FTUC, dass ein Textilfabrikant die Arbeiter/innen gezwungen habe, 36 Stunden durchzuarbeiten.

 

 

Hongkong, Sonderverwaltungsregion (China)

Einwohner: 6.191.000 Hauptstadt: Hongkong Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100

Das Hongkonger Gesetz schützt die Gewerkschaftsrechte nur unzureichend. Die Regierung überging im Jahre 1998 die Empfehlung der IAO, Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Vereinigungsrecht nicht ausreichend geschützt

Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern drohen Schikanierung und Entlassung, wenn sie Gewerkschaften organisieren und Gewerkschaftsarbeit verrichten. Zum Schutz vor Schikanierung halten die Gewerkschaften ihre Mitgliederlisten häufig geheim. Das Gesetz verbietet zwar eine gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung; die Beweislast liegt jedoch beim Beschäftigten. Das Gesetz enthält keinerlei Grundlage für eine Wiedereinstellung, sondern sieht vielmehr Bussgelder für den Arbeitgeber und eine Entschädigung für den Entlassenen vor.

 

Keine Tarifverhandlungsrechte

Es besteht weder ein Recht auf Anerkennung von Gewerkschaften, noch auf Tarifverhandlungen und mithin auch kein institutioneller Rahmen hierfür. Tarifverhandlungen werden von den Behörden weder gefördert noch angeregt, und die Arbeitgeber weigern sich gewöhnlich, Gewerkschaften anzuerkennen. Dies bedeutet, dass Gewerkschaften in gewisser Weise nur als Interessensverbände und als Organisatoren bzw. Berater von Beschäftigten fungieren können.

Tarifverträge gelten für weniger als ein Prozent der Beschäftigten und sind nicht rechtsverbindlich. Im öffentlichen Dienst gibt es keine Tarifverhandlungen; allerdings hatte die ehemalige Regierung die öffentlichen Bediensteten zu Entgeltfragen und Arbeitsbedingungen angehört.

 

Streikenden droht die Entlassung

Das Grundgesetz, die Verfassung der Sonderverwaltungsregion Hongkong, schützt das Streikrecht, aber es gibt keinen gesetzlichen Schutz für die Wahrnehmung dieses Rechtes. Nach dem Gewohnheitsrecht können Arbeitgeber streikende Beschäftigte wegen Vertragsbruchs entlassen, ohne dass eine Abfindung fällig wird. Die Arbeitgeber können von den Beschäftigten auch Schadenersatz fordern und Disziplinarverfahren, Entgeltkürzungen und Zurückstufungen androhen, um Streiks abzuwenden. Von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern aufgestellte Streikposten können gemäss der Verordnung über die Öffentliche Ordnung zwangsaufgelöst werden.

Der Chef der Hongkonger Verwaltung ist befugt, öffentliche Bedienstete vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen, sofern "triftige Gründe" vorliegen. Diese Befugnis diente 1990 zur Einschüchterung von Postbediensteten und hielt sie vom Streiken ab.

 

Die Übergabe von 1997

Erweiterte Rechte gesetzlich verankert

In der Vorbereitungsphase auf die Übergabe von Hongkong an China hatte Lee Cheuk-yan, Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes HKTUC und gewähltes Mitglied im Gesetzgebenden Rat (LegCo – Legislative Council), Vorschläge eingebracht, die für einen befriedigenden gesetzlichen Rahmen für die Gewerkschaften und für eine Einhaltung der IAO-Übereinkommen in Hongkong sorgen sollten. Drei Verordnungen wurden als sog. Persönliche Gesetzesinitiative im April 1997 beim Gesetzgebenden Rat vorgelegt und bei seiner letzten Sitzung unter britischer Herrschaft im Juni 1997 verabschiedet. Die Verabschiedung der neuen Gesetzesvorschriften stiess auf scharfe Kritik seitens der Wirtschaft, die darin eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit Hongkongs sah. Der designierte Chef der Hongkonger Verwaltung versprach, die "unerwünschten sozialen und wirtschaftlichen Folgen" der Gesetzesvorschriften zu beheben.

 

Gesetz ausgesetzt

Eine der ersten Massnahmen der neuen Regierung nach der Machtübernahme in Hongkong am 1. Juli 1997 war die Aussetzung der drei Verordnungen "zu Prüfzwecken" bis Ende Oktober. Dies geschah trotz anderslautender offizieller Versicherungen der chinesischen Regierung gegenüber der IAO, dass alle IAO-Normen, die in Hongkong vor der Übergabe galten, weiterhin gelten würden, und es geschah trotz der im Grundgesetz verankerten Garantien für die weitere Gültigkeit der in Hongkong vor der Übergabe angewandten Bestimmungen aus IAO-Übereinkommen.

 

Altes Gesetz wiederhergestellt

Der Vorläufige Legislativrat (PLC – Provisional Legislative Council), der den LegCo ablöste, widerrief die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes am 29. Oktober 1997. Generell wurde das Arbeitsgesetz in seiner in den Jahren vor der Übergabe bestehenden Form wiederhergestellt.

Folgende Bestandteile des neuen Gesetzes wurden widerrufen:

das Recht auf Anerkennung für die Zwecke von Tarifverhandlungen oder das Konsultationsrecht für eingetragene Gewerkschaften;

das Recht auf Wiedereinstellung für wegen Gewerkschaftsaktivitäten entlassene Beschäftigte.

Ehemalige Verbote, die das neue Gesetz beseitigt hatte, wurden wieder eingeführt:

das Verbot der Verwendung von Gewerkschaftsgeldern für politische Zwecke;

die Bestimmung, dass der Chef der Hongkonger Verwaltung Spenden an ausländische Gewerkschaftsorganisationen billigen muss;

das Verbot der Aufstellung von betriebsexternen oder sektorfremden Kandidaten für Wahlen in führende Gewerkschaftsämter.

Einige Verbesserungen hielten der Überprüfung durch den PLC stand. Es handelt sich im einzelnen um:

das Recht der Einzelgewerkschaften, sich sektoren- und industrieübergreifend zu Gewerkschaftsbünden zusammenzuschliessen und Dachverbände zu gründen;

die internationale Mitgliedschaft ohne vorherige Billigung durch die Regierung (allerdings ist dem Gewerkschaftsregistrator eine entsprechende Mitteilung zu machen, und es muss sich die Mehrheit der Mitglieder in einer geheimen Abstimmung für die internationale Mitgliedschaft aussprechen);

die Senkung des Mindestalters für die Übernahme eines Gewerkschaftsamtes von 21 auf 18 Jahre;

die Aufhebung des Verbotes einer Kandidatur von betriebsexternen oder sektorfremden Personen bei Wahlen der Exekutivausschüsse von Gewerkschaftsbünden.

 

Verschärfung der Auflagen

Die Verordnung über Gesellschaften und die Verordnung über die Öffentliche Ordnung wurden nach der Übergabe im Jahre 1997 ebenfalls geändert. Das Vereinigungsrecht und die Versammlungsfreiheit wurden eingeschränkt, indem das Konzept der nationalen Sicherheitsbelange in beide Gesetze eingeführt wurde. Die Polizei ist nunmehr befugt, Genehmigungen für Demonstrationen zu verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass die nationale Sicherheit gefährdet würde. Die Verordnung über Gesellschaften wurde dahingehend geändert, dass die Eintragung von politischen Parteien wieder Pflicht ist und Verbindungen zwischen politischen Organisationen und ausländischen politischen Gruppen untersagt sind.

 

Entlassungen und Entgeltkürzungen

Die Wirtschaftskrise in Asien wurde im Verlauf des Jahres auch in Hongkong spürbar. Die Beschäftigten und die Gewerkschaften sahen sich einer wachsenden Welle von Entlassungen ausgeliefert. Es kam zu Auseinandersetzungen wegen der Weigerung von Unternehmensleitungen, den entlassenen Beschäftigten Abfindungen zu zahlen, insbesondere beim Textilhersteller Triumph International, aber auch wegen Entgeltkürzungen, vor allem bei HK Telecom. Ferner wurde berichtet, dass Beschäftigte gezwungen wurden, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Diese Situation veranlasste den HKCTU, erneut Tarifverhandlungsrechte einzufordern. Gemäss Grundgesetz ist es jedoch viel schwieriger, eine Persönliche Gesetzesinitiative einzureichen, denn die Billigung des Chefs der Hongkonger Verwaltung ist erforderlich, "wenn die Regierungspolitik davon berührt wird".

 

Polizeieinsätze

Im Mai 1998 wurden mehr als einhundert Polizeibeamte eingesetzt, um einen Streikposten von Beschäftigten aufzulösen, der an der Baustelle des neuen Hongkonger Flughafens aufgestellt worden war, nachdem die Geschäftsführung Verhandlungen mit der Gewerkschaft verweigert hatte.

Am 17. Juni wurde das HKCTU-Mitglied Wong Ying-yu vom Vorwurf freigesprochen, im Sinne der Verordnung über die Öffentliche Ordnung anlässlich der Organisation eines Streikpostens vor dem Regal Hotel im März "eine Lärmbelästigung" verursacht zu haben. Die Polizei hatte ihn angezeigt, weil er ein Megaphon benutzt hatte, während er und andere entlassene Beschäftigte des Hotels Streikposten standen.

 

Gewerkschaftsorganisator verwarnt

Der HKCTU-Organisator Yip Kwok-yin erhielt zwei schriftliche Verwarnungen von der Polizei, nachdem er illegale Versammlungen – ein Vergehen laut Verordnung über die Öffentliche Ordnung – abgehalten hatte. Er hatte zwei Kundgebungen und Streikposten von etwa einhundert Beschäftigten bei der China Overseas Holding Company, einem in chinesischem Besitz befindlichen Bauunternehmen, organisiert, um der Forderung nach Auszahlung der Löhne an die Arbeitskräfte Nachdruck zu verleihen.

 

Ehemalige Gewerkschaftsfunktionärin gewinnt Entschädigungsklage

Im Juli erhielt Courtney Chong, eine ehemalige Angestellte der Fluggesellschaft Cathay Pacific und Vizepräsidentin der Gewerkschaft des fliegenden Personals, die nach einem Streik im Jahre 1993 entlassen worden war, endlich eine Entschädigung von Cathay Pacific. Das Unternehmen hatte sie eines erfundenen Diebstahls bezichtigt, sie angezeigt und am Vorabend von Gewerkschaftswahlen entlassen. So konnte sie für die Wahlen nicht mehr kandidieren. Die Fluggesellschaft bot erst zwei Wochen vor der für den 6. Juli 1998 geplanten Eröffnung der Gerichtsverhandlung eine Entschädigung an – fünf Jahre nachdem Frau Chong eine Zivilklage wegen Verleumdung eingereicht hatte.

Die Regierung hatte unter dem Vorwand mangelnder Beweise für eine gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung keine Klage gegen das Unternehmen erhoben.

 

Entlassung wegen Gewerkschaftsarbeit

Im September wurde der Vorsitzende der Gewerkschaft der Beschäftigten der Hong Kong International Terminal Group vom Arbeitgeber auf unfaire Art und Weise wegen seiner Gewerkschaftsarbeit entlassen.

 

IAO-Empfehlungen

Die IAO machte der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong im November mehrere Empfehlungen. Vorgeschlagen wurde unter anderem eine Novellierung und Stärkung des Gesetzes zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, einschliesslich einer Regelung für die Wiedereinstellung von Beschäftigten, die wegen der Gewerkschaftsarbeit entlassen worden waren. Die IAO bedauerte den Widerruf des Gesetzes über Tarifverhandlungen durch die neue Regierung und forderte, dass Tarifverhandlungen durch die Bestimmung der repräsentativsten Gewerkschaften gefördert werden sollten. Ferner forderte die IAO die Rücknahme der Gesetzesbestimmungen, durch die die Übernahme von Gewerkschaftsämtern nur auf jenen Personenkreis beschränkt ist, der im betroffenen Wirtschaftssektor tatsächlich beschäftigt ist; sowie derjenigen Klauseln, die Auflagen für die Verwendung von Gewerkschaftsgeldern und das Verbot einer politischen Betätigung der Gewerkschaften vorsehen.

 

Regierung übergeht die Empfehlungen

Trotz des Bescheids der IAO erklärte die Regierung bei zahlreichen Anlässen öffentlich, dass sie die genannten IAO-Normen nicht verletze und dass sie daher keinen Handlungsbedarf für Gesetzesänderungen oder andere Massnahmen erkennen könne. Sie sagte lediglich zu, dass sie prüfen werde, ob es erforderlich sei, einen Gesetzentwurf zum Wiedereinstellungsrecht von Beschäftigten, die aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen würden, einzubringen.

 

Versuch der Wiedereinführung von Tarifverhandlungsrechten gescheitert

Im Januar 1999 wies die Regierung einen Antrag von HKCTU-Generalsekretär Lee Cheuk-yan, der ein gewähltes Mitglied des PLC ist, auf Vorlage einer Persönlichen Gesetzesinitiative im PLC zur Wiedereinführung der Gesetze zum Schutz der Tarifverhandlungsrechte in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ab.

 

 

Indien

Einwohner: 944.600.000 Hauptstadt: New-Delhi Ratifizierte Übereinkommen: 29-100-111

Die Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte von öffentlichen Bediensteten gelten fort. Fünf Textilarbeiter/innen, die an einer friedlichen Demonstration teilnahmen, wurden von Polizisten getötet.

Demonstranten getötet

Im Februar setzten Polizeikräfte im Bundesstaat Haryana Schusswaffen gegen eine Gruppe von Textilarbeiter(inne)n ein, die friedlich vor der Textilfabrik Pushupati in Dharuhera, Kreis Rewari, demonstrierten. Fünf Demonstrant(inn)en wurden tödlich getroffen.

 

Landesweiter Streik gegen Privatisierung und Arbeitsplatzverluste

Am 11. Dezember wurde aus Protest gegen die Wirtschaftspolitik der Regierung, die unter anderem die Veräusserung der Staatsbetriebe und die Öffnung der Versicherungswirtschaft für ausländische Investoren einschliesst, ein grosser landesweiter Streik organisiert. Gewerkschaftsmitglieder in alteingesessenen herstellenden Betrieben und in Industrieunternehmen waren weiterhin mit Massenentlassungen konfrontiert. In vielen Fällen wurde die Produktion an Subunternehmer, deren Fabriken nicht gewerkschaftlich organisiert sind, oder an den informellen Sektor abgetreten.

 

Gewerkschaftsrechte in der Landwirtschaft verweigert

Die Landarbeiter und Vertragsarbeiter in der Landwirtschaft haben weder das Vereinigungsrecht noch das Recht auf Tarifverhandlungen.

 

Eingeschränkte Rechte für öffentliche Bedienstete

Das Gesetz macht einen grossen Unterschied zwischen öffentlichen Bediensteten und anderen Arbeitnehmern. Öffentliche Bedienstete sehen sich hinsichtlich des Rechts, sich zu organisieren und Tarifverhandlungen durchzuführen, einer Reihe von Einschränkungen gegenüber.

Ein Gesetz aus dem Jahre 1993 schränkt die Vereinigungsfreiheit der Staatsbediensteten ein. Es enthält ausserordentlich detaillierte Bestimmungen über die Satzungen und Aktivitäten von Staatsbedienstetenvereinigungen. Bereits anerkannten Vereinigungen könnte die Anerkennung entzogen werden, falls sie sich nicht an die detaillierten im Gesetz dargelegten Kriterien hielten. Es ist nicht berichtet worden, dass dies tatsächlich vorgekommen ist.

Das Gesetz beschränkt die freie Wahl von Vertretern der Vereinigungen, legt fest, dass ihre Satzungen zuvor von der Regierung genehmigt werden müssen, und untersagt den Vereinigungen die Veröffentlichung einer Zeitschrift oder Zeitung ohne die Genehmigung der Regierung. Das Gesetz geht auf die Anerkennung von Verbänden für Tarifverhandlungszwecke nicht ein.

 

FEZ – Organisierung erschwert

In Indien gibt es sieben Freie Exportzonen (FEZ). Theoretisch haben die Beschäftigten in den FEZ das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, aber in der Praxis sind Gewerkschaften rar. Gewerkschaftsorganisatoren haben keinen Zugang zu den Zonen, die von Sicherheitszäunen umgeben sind. Jedes Unternehmen bringt seine Beschäftigten per Bus direkt an das Fabriktor und holt sie dort auch wieder ab.

Viele der Beschäftigten in den Zonen sind Frauen, die generell zu jung und zu verängstigt sind, um Gewerkschaften zu gründen. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht, und Überstunden sind Pflicht. Die Beschäftigten fürchten sich vor Schikanierungen seitens der Betriebsleitung, und diejenigen, die protestieren, werden oftmals entlassen. Es ist durchaus üblich, dass Arbeitnehmer/innen von fiktiven Auftragnehmern mit befristeten Verträgen und nicht direkt von dem Unternehmen selbst beschäftigt werden.

 

Streiks per Gerichtsentscheid für illegal erklärt

Das Oberste Gericht im südlichen Bundesstaat Kerala erklärte am 28. Juli 1997 sämtliche Generalstreiks (bandhs) für illegal und stellte fest, dass alle Organisatoren von Protesten für Verluste infolge von Produktionseinstellungen haftbar seien. Später im Jahr bestätigte das Verfassungsgericht von Indien den Entscheid und verwies eigens auf den Unterschied zwischen einem vollständigen Einstellen aller Tätigkeiten (bandh) und einen Generalstreik (hartal). Obwohl dieser Entscheid im Zusammenhang mit politischen Streiks stand, bleibt er nach Einschätzung der Gewerkschaften eine potentielle Bedrohung für die Gewerkschaftstätigkeit.

Auch in anderen Gerichtsentscheiden aus dem Jahre 1997 wurden Streiks für illegal erklärt. Streikende Beschäftigte wurden zu Schadenersatzleistungen verurteilt, weil Verbraucher/innen und das öffentliche Leben von Streiks in Mitleidenschaft gezogen worden waren.

 

Novellierung des Arbeitsgesetzes

Anfang 1999 erklärte die Regierung, sie werde eine Kommission einsetzen, die in den kommenden 24 Monaten das Arbeitsgesetz mit dem Ziel überarbeiten sollte, dass es "im Kontext des von der Globalisierung und Öffnung der indischen Volkswirtschaft geprägten Wandels aussagekräftiger und relevanter" werde.

 

 

Indonesien

Einwohner: 200.500.000 Hauptstadt: Jakarta Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100

Nach dem Rücktritt von Präsident Suharto am 21. Mai 1998 hat sich die Achtung der Gewerkschaftsrechte in Indonesien deutlich verbessert. Die SBSI wurde anerkannt und Muchtar Pakpahan aus der Haft entlassen. Schwerwiegende Probleme, insbesondere die Einmischung des Militärs in Gewerkschaftsangelegenheiten und Arbeitskämpfe, bestanden allerdings fort.

Die Suharto-Ära

Regierung kontrollierte Gewerkschaftsdachverband

Anfang 1998 war der FSPSI der einzige gesetzlich anerkannte nationale Gewerkschaftsbund. Er war 1973 im Rahmen einer von der Regierung angeordneten Umstrukturierung der Gewerkschaften ins Leben gerufen und seither von der Regierung kontrolliert und gelenkt worden.

Die Regierung betrachtete die Arbeitsbeziehungen als eine Sicherheitsfrage und rechtfertigte ihre Kontrolle über den FSPSI mit der Notwendigkeit, für Recht und Ordnung zu sorgen. Indonesiens Arbeitsbeziehungssystem zielte auf die Förderung der Pancasila ab, der von der Regierung propagierten Staatsideologie, die angeblich Konsens, nationale Einheit und soziale Gerechtigkeit in den Vordergrund stellt. In Wirklichkeit diente sie dazu, den Widerspruch zu beschränken, die soziale und politische Kohäsion durchzusetzen und das Entstehen einer Opposition einzugrenzen.

 

Einfluss des Militärs auf den FSPSI

Militärs im Ruhestand hatten Führungspositionen beim FSPSI sowie in den regionalen und örtlichen Strukturen seiner angeschlossenen Gewerkschaften inne. Dies wurde mit der offiziellen Ideologie der "dualen Funktion" gerechtfertigt, wonach dem Militär nicht nur in Verteidigungsfragen, sondern auch bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes eine Rolle zukam. Die Behörden betrachteten es ferner als erwiesen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst nicht über die erforderliche Bildung, die Erfahrungen in Führungsfragen oder die benötigten Sachkenntnisse verfügten, um ihre eigenen Gewerkschaften zu leiten.

 

Entwicklungen beim FSPSI-Kongress 1995

Der Kongress der Organisation im Jahr 1995 war die erste Veranstaltung dieser Art ohne offene Einmischung seitens der Regierung oder des Militärs. Der FSPSI verabschiedete bei diesem Kongress eine neue Satzung. Obwohl diese besagte, dass sich nur jemand um ein Gewerkschaftsamt bewerben kann, wenn er mindestens fünf Jahre in der Gewerkschaftsbewegung tätig gewesen ist – die Grundlage für die Verringerung der Zahl von Militärangehörigen und schliesslich deren Ausschluss aus dem FSPSI -, wurde nicht festgelegt, dass Militärs, die bereits ein Amt innehatten, dieses niederlegen müssten.

Der FSPSI strukturierte sich darüber hinaus zu einem Bund mit Industriegewerkschaften um, behielt jedoch seine Regional- und Gebietsstrukturen bei. Zuvor war er auf der Grundlage einer Einheitsstruktur organisiert gewesen.

1997 begann der FSPSI im Einklang mit den Satzungsänderungen von 1995 selbst mit der Einnahme von Mitgliedsbeiträgen. Zuvor hatte das Arbeitsministerium die Beiträge eingenommen und an den FSPSI weitergeleitet. Die Finanzlage des FSPSI hatte sich durch das neue System bisher jedoch nicht gebessert, vor allem weil viele Arbeitgeber ihm die Beiträge nicht überwiesen.

Gewerkschaftsorganisationen ausserhalb des FSPSI wurden unterdrückt. Ihre Tätigkeit wurde von Sicherheitsbeamten und dem Arbeitsministerium behindert, und ihre Funktionäre und Funktionärinnen wurden belästigt und häufig verhaftet bzw. inhaftiert.

 

Eintragung der SBSI abgelehnt

Die Indonesische Wohlstandsgewerkschaft SBSI wurde 1992 ins Leben gerufen. Das Innenministerium und das Arbeitsministerium haben ihre Zulassung mehrfach verweigert, obwohl die Gewerkschaft erklärt hatte, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen. Die IAO hatte nachdrücklich empfohlen, die SBSI zuzulassen.

 

Einschüchterung

Die SBSI wurde kontinuierlich von den Sicherheitskräften eingeschüchtert und belästigt. Über 7.500 Beschäftigte wurden seit 1992 Berichten zufolge entlassen, auf schwarze Listen gesetzt und vereinzelt auch inhaftiert, weil sie der SBSI angehörten. Es bestand ständig die Gefahr einer Einmischung des Militärs in SBSI-Sitzungen, und Angehörige der Polizei und des Militärs inspizierten die SBSI-Büros immer wieder. Viele Ortsverbandsfunktionäre bzw. –funktionärinnen wurden von den Sicherheitskräften derart eingeschüchtert, dass sie ihr Amt niederlegten.

Die SBSI erklärte, dass sie ab Mitte 1995 in der Lage gewesen sei, ihrer Arbeit mit weniger Belästigungen nachzugehen, stellte jedoch fest, dass viel von der Haltung der örtlichen Militärkommandanten abhing. 1997 schien sich die Lage verschlechtert zu haben.

 

Keine Vereinigungsfreiheit im öffentlichen Dienst

Öffentliche Bedienstete und Beschäftigte in staatlichen Unternehmen oder militärischen Einrichtungen durften Gewerkschaften nicht beitreten. Sie mussten dem indonesischen Beamtenkorps KORPRI angehören, das 1971 von der Regierung eingerichtet worden war. Es war keine Gewerkschaft, nicht unabhängig und konnte keine Gewerkschaftsfunktionen erfüllen. Es diente vielmehr als Wahlkampfmaschine für die regierende GOLKAR-Partei und stellte die Wahlurnen in den Betrieben auf, überprüfte jedoch auch die Stimmenabgabe der Beschäftigten, um sicherzustellen, dass sie die GOLKAR-Partei wählten. Dem Zentralen Entwicklungsrat von KORPRI sass der Innenminister vor.

Lehrkräfte mussten der von der Regierung kontrollierten PGRI angehören, der im Jahre 1990 der Gewerkschaftsstatus verliehen worden war. Sie erfüllte keine Gewerkschaftsfunktionen, sondern war sozial tätig und spielte eine wichtige Rolle in der Verwaltung des Bildungswesens.

 

Freie Journalistengewerkschaft

Das Informationsministerium untersagte den Medien die Beschäftigung von Mitgliedern der Freien Journalistengewerkschaft AJI, deren Mitglieder häufig belästigt, schikaniert und tätlich angegriffen wurden.

 

Beschneidung des Tarifverhandlungsrechtes

Tarifverhandlungen waren erheblich eingeschränkt. Die in der Verordnung Nr. 3 des Arbeitsministeriums von 1993 für zugelassene Gewerkschaften festgelegten Bestimmungen hinsichtlich der Anerkennung eines Verhandlungsführers dienten dazu, das FSPSI-Monopol zu wahren: Gewerkschaften mussten 50 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vertreten, mindestens 100 Einheiten auf Betriebsebene, 25 Organisationen auf Bezirksebene und fünf Organisationen auf Provinzebene bzw. mindestens 10.000 Mitglieder in ganz Indonesien haben, bevor sie Verhandlungen führen konnten. Ferner musste der FSPSI seine Zustimmung geben. Die Verordnung besagte ausserdem, dass ein Dachverband mindestens zehn solcher Gewerkschaften umfassen musste, um zugelassen werden zu können.

 

Zulassung freier Betriebsgewerkschaften

Ein Erlass vom Januar 1994, der im April 1995 vom Generaldirektor für Arbeitskräfte bestätigt worden war, besagte, dass in Betrieben unabhängige Gewerkschaften gegründet werden könnten, die nicht dem FSPSI beitreten müssten. Sie könnten in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten, in denen mindestens die Hälfte der Belegschaft der Gründung der Gewerkschaft zugestimmt habe, Tarifverträge aushandeln. Falls sich eine unabhängige Betriebsgewerkschaft einem Bund anschliessen wollte, konnte sie lediglich einer dem FSPSI angehörenden Einzelgewerkschaft beitreten und war verpflichtet, diesen Beschluss nach zwei Jahren zu treffen. Beamte des Arbeitsministeriums und Sicherheitsbeamte rieten den Betriebsgewerkschaften häufig zum Beitritt zum FSPSI.

Der Erlass lief den gesetzlichen Bestimmungen für die Anerkennung eines Verhandlungsführers zuwider.

Die 1995 erlassene Richtlinie 348 besagte, dass es nicht mehr notwendig sei, vor der Gründung einer Betriebsgewerkschaft die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen. Offiziellen Angaben zufolge waren bis Ende 1997 rund 1.200 nicht dem FSPSI angeschlossene Betriebsgewerkschaften gegründet worden.

 

Gelbe Gewerkschaften

Es gab zahlreiche Berichte, wonach vom Unternehmen kontrollierte Gewerkschaften von den Arbeitgebern eingerichtet wurden, die dabei mit dem Arbeitsministerium und seinen von den Arbeitgebern bestochenen Vertreter(inne)n in den Provinzen kollaborierten. Wenn Beschäftigte versuchten, freie Betriebsgewerkschaften ins Leben zu rufen, wurde ihnen gewöhnlich mit Entlassung gedroht.

 

Regierungsbeamte in Tarifverhandlungen

Vertreter des Arbeitsministeriums oder der Sicherheitskräfte nahmen häufig an "Tarifverhandlungen" zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern in den Betrieben teil. Die Vereinbarungen wurden vielfach von den Arbeitgebern missachtet, und in vielen Fällen wurden darin lediglich die gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen aufgegriffen.

 

Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung

Das Gesetz bot den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung. Die Arbeitgeber konnten die Entlassung von Beschäftigten, die Gewerkschaften beigetreten waren, mit "mangelnder Harmonie im Arbeitsverhältnis" begründen. Wenngleich ein Gesetz von 1992 die Einmischung seitens der Arbeitgeber in Gewerkschaftsangelegenheiten untersagte, gab es keinerlei Anhaltspunkte für die tatsächliche Gültigkeit des Gesetzes.

Im allgemeinen konnten FSPSI-Gewerkschaftsvertretungen nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Arbeitgebers eingerichtet werden, und dessen Zustimmung war auch einzuholen, bevor ein/e FSPSI-Gewerkschaftsfunktionär/in ihr/sein Amt antreten konnte. Auf regionaler und nationaler Ebene übernahmen viele Arbeitgeber selbst die Führungsämter.

 

Einschränkung des Streikrechts

Komplizierte Vermittlungs- und Zwangsschlichtungsverfahren machten legale Streiks praktisch unmöglich. In Privatunternehmen, die nicht als wesentlich für das nationale Interesse angesehen wurden, konnten Streiks stattfinden. Nahezu alle Streiks waren kurze, wilde Streiks, die auf Ersuchen des Unternehmens unverzüglich von der Polizei oder dem Militär beendet wurden. Der FSPSI und seine Industriegewerkschaften führten nie einen Streik durch und unterstützten auch keine Streiks. Die FSPSI-Einzelgewerkschaften stellten sich bei Arbeitskämpfen häufig auf die Seite der Geschäftsleitung. Es gab zahlreiche Beispiele für FSPSI-Betriebsgewerkschaften, die zur Durchsetzung der Mindestlohnbestimmungen streikten und von den Einzelgewerkschaften des FSPSI nicht unterstützt wurden.

Die meisten Streiks drehten sich darum, dass die Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlten. In vielen Fällen, in denen der Mindestlohn gezahlt wurde, beschnitten die Arbeitgeber andere Leistungen. Zu Konflikten kam es auch im Zusammenhang mit der Anerkennung von FSPSI-Gewerkschaften in Betrieben.

Kommunalverwaltungsbeamte und Sicherheitsbeamte überwachten die Beschäftigten während Streiks, nahmen an Verhandlungen teil und nahmen Gewerkschaftsaktivist(inn)en fest, inhaftierten und verhörten sie.

 

Militäreingriffe

Die Armee griff fortgesetzt in Streiks ein. Die Eingriffe des Militärs in Arbeitskonflikte wurden 1997 sogar noch verstärkt. Die meisten Arbeitgeber unterhielten enge Beziehungen zu lokalen Polizei- und Armee-Einheiten. Im Januar 1994 hatte die Regierung aus einer Reihe von Bestimmungen, mit denen die Eingriffe des Militärs in Arbeitskonflikte ermöglicht worden waren, eine aufgehoben, aber die Armee konnte im Rahmen eines Erlasses aus dem Jahre 1986 "insbesondere in Konflikte im Zusammenhang mit Streiks, Arbeitsverträgen, Entlassungen und Änderungen des Status oder der Besitzverhältnisse eines Unternehmens" weiterhin eingreifen.

Ein Erlass aus dem Jahre 1990 besagte, dass die Behörde für Innere Sicherheit, Bakorstanas, zur Wahrung der politischen und sozialen Stabilität in Streiks eingreifen dürfe.

 

Neues Gesetz übergeht IAO-Empfehlungen

Im September 1997 wurde eine neues Arbeitsgesetz verabschiedet. Es sollte im Oktober 1998 in Kraft treten.

Das neue Gesetz erfüllte keine der drei Hauptempfehlungen zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit den IAO-Übereinkommen, die von der direkten Kontaktmission der IAO, die 1993 nach Indonesien gereist war, formuliert worden waren. Es handelte sich um: die Konsolidierung der bestehenden komplizierten Arbeits- und Gewerkschaftsgesetze; die Gewährleistung der Transparenz der Gesetzgebung; die Verankerung der grundlegenden Gewerkschaftsrechte.

Das Gesetz besagte, dass Gewerkschaften auf Betriebs- und auf Bundesebene gegründet werden könnten, aber gemäss geltenden Rechtsverordnungen bei den Behörden eingetragen werden müssten. Dies stellte die Verbindung zur Verordnung Nr. 3 vom Arbeitsministerium aus dem Jahr 1993 her, mit der das FSPSI-Monopol festgeschrieben worden war.

Tarifverträge konnten nur auf Betriebsebene geschlossen werden, und nur eingetragene Gewerkschaften konnten auch Vertragspartei sein. Das Gesetz schien zu besagen, dass Gewerkschaften nicht zur Erlangung eines Tarifvertrags streiken dürften.

Es sah langwierige Verfahren im Vorwege von Streiks vor und verbot industrieweite Streiks, Massenproteste der Arbeitnehmer/innen, Arbeitnehmerkundgebungen und Sympathiestreiks. Streiks konnten nur im betroffenen Betrieb durchgeführt werden. Eine Gewerkschaft musste einen geplanten Streik beim Arbeitgeber und bei der örtlichen Vertretung des Arbeitsministeriums vorankündigen. Streiks durften die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" nicht stören.

Die Rolle der Gewerkschaften war darauf beschränkt, einen Tarifvertrag auszuhandeln und eine Streitpartei in einem Arbeitskonflikt zu sein.

Das Gesetz schützte die Beschäftigten weder angemessen vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung noch vor einer Einmischung der Arbeitgeber.

In mehreren Teilen war das Gesetz an das Inkrafttreten weiterer Verordnungen für Gewerkschaften gebunden, und zwar zu folgenden Fragen: Verfahren für die Erstellung, die Erweiterung und die Änderung von Tarifverträgen; Streikverfahren; sowie Einzelheiten zu befristeten Arbeitsverträgen.

 

Aktivisten in Haft

Muchtar Pakpahan

Muchtar Pakpahan, der Generalvorsitzende der SBSI, befand sich Anfang 1998 unverändert in Haft. Er war Ende Juli 1996 verhaftet worden, weil ihm vorgeworfen wurde, der führende Kopf hinter den Unruhen vom 27. Juli 1996 gewesen zu sein, zu denen es aufgrund des harten Vorgehens der Polizei gegen die Opposition gekommen war. Da sein Gesundheitszustand sich verschlechtert hatte, war er im März 1997 aus der Haftanstalt in ein Krankenhaus verlegt worden.

Pakpahan wurde wegen Vergehen gemäss zwei Abschnitten des Antisubversionsgesetzes, auf die eine Strafe von zwischen acht Jahren Haft und der Todesstrafe steht, sowie im Rahmen des Strafgesetzes aufgrund des Schürens von Hass gegen die Regierung, worauf eine siebenjährige Haftstrafe steht, unter Anklage gestellt.

Die Regierung schien entschlossen, für eine lange Strafe sorgen und die SBSI auslöschen zu wollen, was allgemein als Teil ihrer Anstrengungen gedeutet wurde, die Opposition vor den Wahlen 1997 und 1998 im Keim zu ersticken.

Da er offenbar nicht in der Lage war, eine stichhaltige Anklage gegen Pakpahan vorzubringen, verhängte der Oberste Gerichtshof im Oktober 1996 gegen Pakpahan erneut die vierjährige Haftstrafe im Zusammenhang mit den Streiks von 1994 in Medan. Pakpahan hatte sich seinerzeit gar nicht in Medan aufgehalten.

Der Entscheid des Obersten Gerichtshofes war beispiellos, wies Verfahrensfehler auf und ging auf politische Manipulation zurück. Das Gericht hatte das Urteil gegen Pakpahan im September 1995 aufgehoben. (Der stellvertretende Oberste Richter, der das Urteil aufgehoben hatte, wurde später entlassen.)

Das Verfahren gegen Pakpahan wurde im Dezember 1996 eröffnet. Es war eindeutig ein Schauprozess. Der Richter verstiess gegen die Verfahrensethik, er war befangen und versuchte, die Verteidigung, die keine Zeugen befragen durfte, einzuschüchtern. Es wurde offenkundig, dass Pakpahan aufgrund seiner Führungsrolle in der SBSI und seiner politischen Ansichten vor Gericht stand.

Im März 1997 hatte sich Pakpahans Gesundheitszustand so weit verschlechtert, dass die Fortsetzung des Verfahrens vertagt wurde.

Im August 1997 beantragte er beim Obersten Gerichtshof eine gerichtliche Überprüfung seiner Verurteilung wegen der Unruhen von Medan im Jahre 1994. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Als Ende desselben Monats das Verfahren fortgesetzt werden sollte, war Pakpahan zu krank, und es wurde erneut vertagt. Es wurde später wieder aufgenommen, aber am 10. Oktober brach Pakpahan im Gerichtssaal zusammen.

Bis Ende 1997 hatte der Staat die gegen Muchtar Pakpahan erhobene Anklage nicht bewiesen. Das Verfahren sollte fortgesetzt werden, sobald Pakpahans Gesundheitszustand dies zuliesse.

 

Dita Sari

Dita Sari, die Anführerin der Studentenorganisation PPBI, die mit Beschäftigten zusammenarbeitet, um ihnen bei der Organisierung von Streiks und Demonstrationen zu helfen, befand sich Anfang 1998 ebenfalls in Haft. Sie war am 22. April 1997 wegen Subversion zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In einem Berufungsverfahren wurde die Haftstrafe auf fünf Jahre reduziert.

Sie war nach einer von der PPBI am 8. Juli 1996 organisierten Massendemonstration in Surabaya (Ostjava) verhaftet worden. Gefordert wurden damals eine Anhebung des Mindestlohnes, Preissenkungen und eine externe Beobachtung der Wahlen 1997/98. Für die Unruhen wurde eine neue politische Partei, die PRD, verantwortlich gemacht, der die Behörden eine marxistische Orientierung nachsagten. Die Parteiführer wurden wegen Subversion angeklagt. Die PPBI unterhält Verbindungen zur PRD.

 

Coen Husein Pontoh

Coen Husein Pontoh, ein Anführer der Bauernorganisation, die ebenfalls Verbindungen zur PRD unterhält, befand sich Anfang 1998 auch in Haft. Er war zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er als angeblich führender Kopf hinter dem Streik ebenfalls wegen Subversion angeklagt worden war. Die Urteilsbegründung lautete, er sei von den staatlichen politischen Richtlinien abgewichen, habe sie manipuliert und damit untergraben. Sowohl er als auch Dita Sari hatten erklärt, dass sie Berufung gegen ihre Urteile einlegen würden und dass ihre Verfahren manipuliert worden seien. Sie wurden in Isolationshaft genommen und durften weder Bücher lesen, noch sich bilden.

Am 29. September 1997 wurden die PRD, die mit ihr assoziierten Organisationen, einschliesslich der PPBI, und andere Organisationen verboten.

 

Januar bis Mai 1998

Die Wirtschaftskrise

Die sich verschärfende Finanz- und Wirtschaftskrise führte im Jahre 1998 zu wachsenden sozialen und politischen Unruhen. Über das IWF-Programm gelang die Stabilisierung der Konjunktur nicht. In den ersten Monaten des Jahres fanden zahlreiche Demonstrationen zum Protest gegen die Regierung statt. Dabei wurden auch politische Reformen und Preissenkungen gefordert.

Anfang 1998 wurde sechs Gewerkschaftsfunktionär(inn)en bei der Yota Mega Company im Norden Jakartas mit Entlassung gedroht. Das Unternehmen beschäftigt überwiegend Frauen und stellt Sportartikel für die Firmen Adidas und Kappa her, die in die USA, nach Frankreich, Italien und Kanada exportiert werden. Die Gewerkschaftsvertreter/innen hatten an einer Sitzung bei der örtlichen Vertretung des Arbeitsamtes zur Schlichtung einer Arbeitsstreitigkeit teilgenommen. Am 23. Januar verteilte der Personalchef des Unternehmens in Anwesenheit von Vertretern des Arbeitsministeriums Schreiben, mit denen die sechs Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre ab dem folgenden Tag vom Dienst suspendiert wurden. Die Vertreter des Arbeitsministeriums zeigten keine Reaktion. Die Gewerkschaftsvertreter/innen durften die Fabrik nicht mehr betreten. Es wurde vermutet, dass das Unternehmen sie ersetzen würde.

 

Hartes Vorgehen gegen Aktivist(inn)en

Unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen am 11. März, bei denen Präsident Suharto von der Beratenden Volksversammlung (MPR) wiedergewählt wurde, erfuhren die SBSI- und andere Aktivist(inn)en eine besonders harsche Behandlung.

Das SBSI-Büro in Jakarta wurde von gut 30 Polizeibeamt(inn)en inspiziert, die anschliessend die Schliessung des Büros bis nach der Wahl anordneten.

 

Festnahmen

Am 9. März wurden Yudi Rahmat, Vorsitzender des SBSI-Vorstandes, und Yudi Hermanto, Vorsitzender der SBSI in Padang, im Stadtteil Tanjung Priok in Nordjakarta wegen des Verdachts der Organisation einer illegalen Sitzung und Verteilung eines SBSI-Flugblattes festgenommen. Das Flugblatt rief zu einem friedlichen Demonstrationszug zur Beratenden Volksversammlung auf, um ein Ende der Entlassungen und Preissenkungen bei neun Grundbedarfsgütern, ein Ende der Intrigen, Vetternwirtschaft, der Monopole und der Oligopole sowie die Freilassung von Muchtar Pakpahan und die Eintragung der SBSI als Gewerkschaft zu fordern. Berichten zufolge wurden sie in der Haft mit Elektroschocks behandelt. Sie wurden später bis zum Gerichtsverfahren freigelassen.

Ebenfalls am 9. März wurde der SBSI-Gewerkschafter Sukirman festgenommen, weil er versucht hatte, eine SBSI-Betriebsgewerkschaft in Lampung Utara in Südsumatra aufzubauen. Sanusi, ein SBSI-Mitglied aus Tanjung Priok in Jakarta, wurde am 10. März im Zusammenhang mit einer geplanten Demonstration festgenommen.

Am selben Tag, dem 9. März, wurden die SBSI-Aktivistin Farah Diba und drei weitere Gewerkschaftsmitglieder festgenommen, als sie an einer Demonstration vor dem Kaufhaus Sarinah im Stadtzentrum von Jakarta teilnahmen, um gegen Entlassungen zu protestieren und eine Liste mit Forderungen für politische Reformen zu verlesen. Sie wurden gegen Kaution entlassen und standen ab 5. Mai unter der Anklage der Verletzung des Präsidialerlasses Nr. 5/1963 vor Gericht. Der Erlass war seit Jahrzehnten nicht mehr bemüht worden. Er verbot jede politische Betätigung mit Ausnahme der von den Regierungsstellen durchgeführten. Auf Verstösse steht eine maximale Haftstrafe von fünf Jahren. Farah Diba wurde schliesslich am 12. Juni von einem Gericht freigesprochen.

Am 10. März wurden drei SBSI-Aktivisten in der Stadt Serang in Westjava festgenommen. Es handelte sich um Suseno, den Vorsitzenden des SBSI-Ortsverbandes Serang, Sumantri, den Sekretär des Ortsverbandes, und Mahmud Hadi, den Stellvertretenden Vorsitzenden des Ortsverbandes. Bei dieser Gelegenheit wurden auch SBSI-Unterlagen beschlagnahmt.

 

Streiks

Anfang Mai kam es zu Massenstreiks, als die Subventionen von Brennstoff-, Elektrizitäts- und Transportpreisen gestrichen wurden. Dies war eine der IWF-Bedingungen gewesen. Millionen Beschäftigte wurden entlassen. Der Wert der indonesischen Rupiah fiel weiter. Die Preise für Grundbedarfsgüter schossen in die Höhe. Tausende Wanderarbeitnehmer/innen kehrten aus den Nachbarländern zurück, nachdem sie dort entlassen worden waren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Fabriken, die von der Währungskrise schwer angeschlagen waren, führten Kurzarbeit ein, fuhren die Produktion herunter und verringerten ihren Personalbestand, oder zwangen die Beschäftigten, zur Kostensenkung Schicht zu arbeiten.

 

Aufstand

Mitte Mai kam es aufgrund der verheerenden Nahrungsmittelknappheit und der hohen Inflation zum Aufstand in Jakarta. Im Zuge der Proteste gegen die Misswirtschaft von Präsident Suharto und dessen Versagen, der Wirtschaftskrise Herr zu werden, fanden etwa 1.200 Menschen den Tod.

Am 21. Mai trat Präsident Suharto zurück.

 

Nach der Suharto-Ära

Freilassung Pakpahans

Am 21. Mai wurde B. J. Habibie zum neuen Präsidenten ernannt. Am selben Tag kündigte er an, Muchtar Pakpahan werde aus der Haft entlassen und amnestiert. Verschiedene andere SBSI-Funktionäre und Mitglieder wurden aus der Haftanstalt Cipinang in Jakarta entlassen, einige Gewerkschaftsaktivist(inn)en, beispielsweise Dita Sari und Coen Pontoh, blieben jedoch weiterhin inhaftiert. Pakpahan wurde am 26. Mai freigelassen.

 

Aufhebung des FSPSI-Monopols

Es wurde ein neuer Arbeitsminister ernannt. Am 26. Mai erklärte dieser, dass es den Beschäftigten jetzt frei stünde, ihre eigenen Gewerkschaften aufzubauen, vorausgesetzt der Aufbau finde in Übereinstimmung mit dem Gesetz statt und befolge die Pancasila-Ideologie. Er versprach, dass die Regierung nie wieder das Militär einsetzen werde, um in Arbeitsstreitigkeiten einzugreifen. Am 27. Mai erliess er die Ministerialverordnung Nr. 5 (1998) über die Eintragung von Gewerkschaften, mit der die Ministerialverordnung Nr. 3 (1993) aufgehoben wurde, die das FSPSI-Monopol festgeschrieben hatte. Der Erlass wurde am 3. Juni vom Präsidenten genehmigt.

 

Gewerkschaftsanerkennung

Der neue Erlass ermöglichte die Eintragung und Anerkennung sowie die Gründung und den Aufbau von unabhängigen Gewerkschaften. Neue Betriebs- und Industriegewerkschaften mussten sich bei den Behörden eintragen lassen. Bestehenden Betriebs- und Industriegewerkschaften wurde eine Frist von 90 Tagen zur Eintragung gesetzt. Betriebsgewerkschaften, die noch keine Wahlen für die Führungsämter durchgeführt hatten, wurden aufgefordert, diese abzuhalten. Gewerkschaftsbünde und Dachverbände mussten ihre Gründung lediglich offiziell dem Arbeitsministerium mitteilen. Der Erlass liess auch die Eintragung von mehr als einer Gewerkschaft je Betrieb oder Unternehmen zu.

Die FSPSI-Betriebs- und Industriegewerkschaften mussten sich nach dem neuen Gesetz neu eintragen lassen, und der nationale Gewerkschaftsdachverband musste dem Arbeitsministerium seine Existenz offiziell mitteilen. Die Mehrheit der FSPSI-Führungsämter auf sektoraler, Provinz- und Landesebene war noch immer mit GOLKAR-Mitgliedern, ehemaligen Militärs oder früheren Beamten und zuweilen mit Arbeitgebern und Geschäftsleuten besetzt.

Die Regierung erklärte, dass sie die SBSI jetzt anerkennen werde und dass diese ihre Mitgliedsgewerkschaften nunmehr rechtmässig eintragen lassen könne. Das neue Gesetz brachte die Gründung mehrerer neuer Gewerkschaftsbünde mit sich.

Allerdings erklärte die Regierung sich nicht bereit, es dem Indonesischen Beamtenkorps (KOPRI) zu gestatten, eine richtige Gewerkschaft zu werden – obgleich die Mitgliedschaft künftig nicht mehr Pflicht ist.

 

Ratifizierung von IAO-Übereinkommen 87

Am 2. Juni kündigte die Regierung die Ratifizierung von IAO-Übereinkommen 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes an. Der Präsident unterzeichnete am 5. Juni einen Erlass entsprechenden Inhalts.

In die indonesische Delegation zur Internationalen Arbeitskonferenz der IAO in Genf waren in diesem Jahr SBSI-Vertreter aufgenommen worden.

 

Gewalt

Anfang Juni kam es in Surabaya zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Streikenden, die höhere Löhne forderten.

 

Verfahren gegen Marsinah neu aufgerollt

Am 19. Juni war Polizeiberichten aus Ostjava zu entnehmen, dass ein Hauptmann der Armee zugegeben hätte, dass die Gewerkschafterin Marsinah, die 1993 im Zusammenhang mit der Organisation eines Streiks einem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen und umgebracht worden war, von Angehörigen der Streitkräfte in Sidoarjo gefoltert und getötet wurde. Das Arbeitsministerium erklärte, dass das Verfahren neu aufgerollt werde.

 

Armee greift in Streiks ein

Etwa 10.000 Beschäftigte in der Fabrik des Schuhherstellers Kasogi International traten am 21. Juni in den Ausstand. Die Armee verdoppelte ihre Einheiten auf dem Fabrikgelände. Am 30. Juni feuerten Soldaten Gummigeschosse bei einem heftigen Gewerkschaftsprotest im Stahlwerk PT Ganung Garuda im östlich von Jakarta gelegenen Bekasi ab. Dort forderten die Beschäftigten Lohnerhöhungen, bessere Arbeitsbedingungen und das Recht auf Gründung einer Gewerkschaft. 104 Personen wurden festgenommen und 26 Personen von den Geschossen verletzt.

Ende Juni nahmen Tausende von Beschäftigten von insgesamt vier Werken des Elektrogeräteherstellers PT Maspion an einer friedlichen Demonstration zur Bekräftigung von Lohnforderungen teil. Viele wurden von Soldaten schwer verletzt, die Neuankömmlinge unter Einsatz von Rohrstöcken und Gewehrkolben daran hindern wollten, sich dem Demonstrationszug anzuschliessen. Einer der Arbeiter, Lasimo, starb später im Krankenhaus.

 

Pakpahan verwarnt

Anfang Juli drohte die Regierung, ein Gesetz einzubringen, das die Demonstrationsfreiheit einschränken würde und unter anderem vorsähe, dass in bestimmten Fällen eine Vorabgenehmigung eingeholt werden müsste. Muchtar Pakpahan wurde vom Justizminister gewarnt, dass er erneut festgenommen werden könne, wenn er sich an Aktivitäten beteilige, die im Widerspruch zum Gesetz stünden. Es wurde auch berichtet, dass Flugblätter im Umlauf seien, in denen Pakpahan mit der Kommunistischen Partei in Verbindung gebracht werde.

 

Streikende angegriffen

Am 15. und 16. Juli streikten 600 Arbeitnehmerinnen bei PT Mayora Indah. Sie wurden von gedungenen Schlägern angegriffen, und es wurde ihnen mit Gewalt und Entlassung gedroht, falls sie den Streik fortsetzten.

In Bandung streikten Beschäftigte des Hotels Horizon vom 17. bis 23. Juli im Zusammenhang mit Tarifverhandlungsrechten. Soldaten griffen ein, um den Streik zu beenden.

 

Eingriffe der Armee

Am 23. Juli verkündete die SBSI ihren Plan, am folgenden Tag eine Versammlung von 10.000 Beschäftigten zu organisieren, die vor das Parlament ziehen würden, um den Rücktritt von Präsident Habibie zu fordern. Ferner würde eine Versammlung zur nationalen Aussöhnung gefordert werden, die den Reformprozess erörtern sollte, und die Beratende Volksversammlung sollte ebenfalls zusammentreten. Ein Sprecher der Armee erklärte in Jakarta, dass man strikte Massnahmen gegen die Proteste ergreifen werde. Am folgenden Tag umstellten bewaffnete Militäreinheiten das SBSI-Büro in Jakarta. Die SBSI sagte die Demonstration ab und gab als Begründung an, sie wolle eine Konfrontation mit den Soldaten vermeiden. Etwa 25.000 Soldaten wurden eingesetzt, um mehrere Busse, die Arbeitnehmer/innen zum Sammelplatz für die Demonstration brachten, davon abzuhalten, dorthin zu gelangen.

Die SBSI organisierte sodann einen kleinen Protestzug von 200 Personen. Bewaffnete Soldaten versperrten die Strassen, als die Demonstranten sich dem Parlamentsgebäude näherten. Der Befehlshaber der Streitkräfte in Jakarta drohte, die Demonstranten "zu Krüppeln zu machen", falls sie weiterzögen.

Im Juli hielt der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, General Wiranto, eine Rede, in der er die duale Funktion des Militärs umformulierte in eine Funktion der Beteiligung an der Macht und der Verantwortung sowie des "Steuerns aus dem Hintergrund".

Am 23. Juli schüchterten der Eigentümer von PT Tropical Wood Indotama in Deli Serdang – die dort gefertigten Möbel werden in die Niederlande, nach Belgien, Deutschland, in die USA, nach Korea, in die Tschechische Republik und nach China exportiert – und Armeeangehörige Mitglieder der neu gegründeten SBSI-Gewerkschaft ein. Sie wurden fünf Stunden lang gefangen gehalten, und mehrere von ihnen wurden gezwungen, Kündigungsschreiben zu unterzeichnen.

 

Freilassung von Coen Pontoh

Am 24. Juli wurde Coen Pontoh aus der Haft entlassen.

 

Streiks und Arbeitsplatzverluste

Am 27. Juli traten Beschäftigte bei PT HJ & Ever Cortex in Balaraja, Tangerang, wegen der Entlassung von sechs Beschäftigten während eines vorhergegangenen Streiks, die zum Teil sogar vom Fabrikdirektor geschlagen worden waren, in den Ausstand. Militär intervenierte, um den Streik zu beenden.

Es kam auch weiterhin zu Streiks und Protesten, hauptsächlich im Industriegebiet um Jakarta. Dabei ging es um Arbeitsplatzverluste, die Forderung nach Lohnerhöhungen, um überhaupt mit den kletternden Nahrungsmittelpreisen und der hohen Inflation mithalten zu können. Prognosen zufolge werden mehrere Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Jahresende ihren Arbeitsplatz verloren haben.

 

Vereinigungsrecht in Staatsunternehmen

Bis August war es Gewerkschaften gestattet worden, in den Staatsunternehmen zu organisieren, nicht jedoch in der öffentlichen Verwaltung. Die Regierung kündigte eine 15%ige Anhebung des Mindestlohnes am 1. August an.

 

Entlassung von Streikenden

Etwa 1.700 Beschäftigte der PT Tyfountex-Fabrik eines Hongkonger Textilherstellers in Solo, die in einem Arbeiterkomitee für Reformen namens KRKB organisiert sind, traten am 3. August in den Ausstand, um die Auszahlung der gesetzlich zugesicherten Leistungen an kranke Kolleginnen und Kollegen und höhere Löhne nach Massgabe des unlängst angehobenen Mindestlohnes durchzusetzen. Die Geschäftsleitung sperrte die Streikenden aus, entliess sie und stellte Ersatzarbeitskräfte ein. Das Arbeitsgericht ordnete die Wiedereinstellung der Streikenden an, aber das Unternehmen setzte sich über die gerichtliche Verfügung hinweg.

 

Streikende von der Polizei tätlich angegriffen

Am 25. August schlug die Polizei demonstrierende entlassene Textilarbeiter/innen mit Rattanknüppeln, um sie daran zu hindern, zum IAO-Büro zu ziehen. Vier von ihnen mussten ins Krankenhaus gebracht werden.

Im August griff das Militär in Streiks bei PT Deli Food und PT Mayora Indah in Jatiuwung, Tangerang, und am 3. August beim Restaurant Coca Suki in Surabaya, sowie bei FT Freeport Indonesia in Timika, Irian Jaya, und bei PT Sinar Baru in Majalaya, Bandung, ein.

 

Militär aufgefordert, sich nicht in Arbeitsstreitigkeiten einzumischen

Im September erklärte der Arbeitsminister, er habe den Koordinierenden Minister für Politik und Sicherheit und den Verteidigungsminister im Juni schriftlich ersucht, den Angehörigen der Streitkräfte zu befehlen, sich aus Arbeitsstreitigkeiten herauszuhalten. Er berichtete, sie hätten ihre Zustimmung hierzu gegeben und die Streitkräfte (ABRI) würden Verordnungen herausgeben, die es den Armeeangehörigen untersagten, einzugreifen. Er sagte auch, dass Angehörige des Militärs künftig nicht mehr an Tarifverhandlungen oder an Verhandlungen zur Beilegung von Arbeitskonflikten beteiligt sein würden. Das Gesetz, das es der Armee gestattete, sich in Arbeitsstreitigkeiten einzuschalten, wurde allerdings nicht geändert.

 

Änderung des Arbeitsgesetzes von 1997 geplant

Am 8. September kündigte der Arbeitsminister an, dass die Inkraftsetzung des Arbeitsgesetzes von 1997, die für den 1. Oktober 1998 vorgesehen war, um ein Jahr zurückgestellt werde. Das Gesetz stimme nicht mit IAO-Übereinkommen 87 überein, das Indonesien ratifiziert hatte, und die Regierung erklärte, dass das Gesetz im Anschluss an Beratungen geändert werde. Er teilte darüber hinaus mit, dass auch zwei Gesetzentwürfe über Gewerkschaften und die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten ausgearbeitet worden seien.

 

Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zugelassen

Ein Vertreter des Arbeitsministeriums teilte einer IBFG-Delegation, die das Land Anfang Oktober besuchte, mit, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nunmehr Gewerkschaften aufbauen könnten, wie dies von einer direkten Kontaktmission der IAO im August 1998 empfohlen worden war. Im Februar 1999 sollte ein KORPRI-Kongress stattfinden. Der Vertreter erklärte ferner, dass es ABRI nicht mehr gestattet sei, in Arbeitsstreitigkeiten einzugreifen, ausser im Falle einer ernsten Störung der öffentlichen Ordnung.

 

Spaltung des FSPSI

Proteste und Unruhen nahmen zu, denn die wirtschaftliche Lage blieb instabil. Die jährliche Inflationsrate lag bei über 80 Prozent.

Im September spaltete sich der FSPSI.

 

Gewerkschaftszulassung behindert

Die SBSI berichtete Anfang Oktober, sie habe Schwierigkeiten mit der Eintragung von Betriebsgewerkschaften. In einigen Fällen hätten die Bemühungen um die Eintragung von Gewerkschaften dazu geführt, dass alle Mitglieder entlassen wurden. Die Behörden begründeten die Ablehnung der Anträge mit dem Hinweis, dass die Gewerkschaften Genehmigungsschreiben von den Unternehmen vorlegen und eigene Satzungen sowie Geschäftsordnungen vorlegen müssten, wobei in der Satzung ein Eid auf die Verfassung Indonesiens von 1945 und die Pancasila-Ideologie enthalten sein müsse.

 

Mit Gummigeschossen gegen Streikende

Am 23. Oktober löste die Polizei in Medan unter Einsatz von Gummigeschossen und Schlagstöcken einen Streik auf. Dabei wurden mindestens neun Arbeitnehmer/innen verletzt. Die Beschäftigten der Latexindo-Fabrik, in der Gummihandschuhe hergestellt werden, forderten eine Lohnerhöhung und die Wiedereinstellung von Kolleg(inn)en, die bei früheren Protesten entlassen worden waren. Andere Beschäftigte vom Kunststoffunternehmen BPLP demonstrierten vor dem Parlament in Medan für Lohnerhöhungen und eine Untersuchung der Körperverletzung einiger ihrer Kolleg(inn)en durch die Polizei.

Am 29. Oktober demonstrierten etwa 100 Beschäftigte vor dem Büro des Generalstaatsanwalts für die Freilassung von Dita Sari, ein Ende der Einmischung des Militärs in die Politik und für Preissenkungen bei den Gütern des Grundbedarfs. Sie erklärten, dass die Armee im Falle von Arbeitsstreitigkeiten stets auf der Seite der Arbeitgeber stehe.

 

Dita Sari

Im November wurde berichtet, dass die Regierung Dita Sari die Entlassung aus der Haft angeboten habe, vorausgesetzt sie reise bis zum Jahr 2002 nicht ins Ausland und hielte sich von der Politik fern. Dita Sari lehnte ab.

 

Demonstranten verletzt

Beschäftigte des Schuhherstellers PT Emperor Footwear meldeten, dass sie verletzt worden seien, als sie in der Fabrik in Bantar Gebang, Bekasi, friedlich gegen Entlassungen protestiert hätten. Gedungene Schläger hätten die Versammlung der Beschäftigten aufgelöst.

 

Freilassung von Gewerkschaftsaktivist(inn)en empfohlen

Im Dezember berichtete der Arbeitsminister, er habe die Freilassung von Dita Sari und sieben weiteren inhaftierten Gewerkschaftsaktivist(inn)en empfohlen. Zu den Gewerkschaftsaktivist(inn)en, von denen bekannt ist, dass sie inhaftiert sind, gehören Samsunar, Romli Izaque und Misbakhul Zakaria.

 

Arbeitsgesetzentwürfe zur Vorlage beim Parlament

Ende des Jahres erklärte die Regierung, dass der Gewerkschaftsgesetzentwurf voraussichtlich Anfang 1999 ans Kabinett und anschliessend zur Lesung im Parlament weitergereicht werde. Der Gesetzentwurf zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten dürfte Anfang 1999 fertiggestellt werden, hiess es. Für die Novellierung des Arbeitsgesetzes von 1997 sei ein Zeitplan erstellt worden.

 

 

Japan

Einwohner: 125.400.000 Hauptstadt: Tokyo Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100

Im öffentlichen Dienst und im staatlichen Wirtschaftssektor Japans wurden weiterhin Verletzungen von grundlegenden Gewerkschaftsrechten festgestellt.

Beschränkung der Rechte im öffentlichen Dienst und in Staatsbetrieben

Die Tarifverhandlungsrechte der öffentlichen Bediensteten in der Landesregierung und den Kommunalverwaltungen, einschliesslich Lehrkräften, sind erheblich eingeschränkt. Die Regierung setzt das Gehaltsniveau in diesem Sektor fest.

Streiks von öffentlichen Bediensteten sind verboten. Das Oberste Gericht Japans hat entschieden, dass das Streikverbot verfassungsmässig ist. Öffentliche Bedienstete, die Streiks anstiften, müssen mit Entlassungen und Haftstrafen rechnen.

Dem nationalen Gewerkschaftsdachverband RENGO zufolge haben mehrere Staatsbedienstete, darunter Lehrkräfte, Prozesse wegen angeblich ungerechtfertigter Entlassung angestrengt.

Beschäftigte in staatlichen Unternehmen können weder streiken noch über Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Betrieb von Unternehmen verhandeln.

 

Feuerwehrleute immer noch ohne grundlegende Gewerkschaftsrechte

Die Feuerwehrleute können sich nicht frei organisieren und Tarifverhandlungen über ihre Beschäftigungsbedingungen führen, obwohl 1995 eine Gesetzesänderung erfolgte, die es ihnen gestattete, in sämtlichen Feuerwachen Personalvertretungen einzurichten, um an der Festlegung ihrer Arbeitsbedingungen mitzuwirken.

 

 

Kambodscha

Einwohner: 10.273.000 Hauptstadt: Phnom Penh Ratifizierte Übereinkommen: 29

 

Heimliche Absprachen zwischen dem Arbeitsministerium und den Arbeitgebern führten dazu, dass Gewerkschaften gegründet und registriert wurden, die von den Betrieben kontrolliert werden. Dies gilt insbesondere für das textilverarbeitende Gewerbe. Unabhängige Gewerkschaften hatten erhebliche Probleme, die Registrierung zu erhalten.

Arbeitsgesetz

Das neue Gesetz, das im März 1997 in Kraft trat, gestand den Beschäftigten des privaten Sektors das Vereinigungs-, das Tarifverhandlungs- sowie das Streikrecht zu. Die Streikverfahren sind jedoch langwierig und schwierig.

Öffentliche Bedienstete fallen unter das Gesetz für den Staatsdienst und dürfen keine Gewerkschaften gründen.

Auf die Zugehörigkeit zu internationalen Gewerkschaftsorganisationen wird in dem neuen Gesetz nicht eingegangen.

 

Registrierung von Gewerkschaften

Um rechtmässig eingetragen zu werden, muss eine Gewerkschaft ein Beitrittsgesuch, eine Liste der Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre sowie ein Exemplar ihrer Satzung bei den Behörden einreichen. Die Registrierung erfolgt dann automatisch nach 60 Tagen.

Das Arbeitsministerium fügte eine neue Bestimmung hinzu, die nicht in dem Gesetz enthalten war: Alle Gewerkschaftsführer/innen müssen ein vom Justizministerium anerkanntes und abgestempeltes polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Das Arbeitsministerium hat auf diese Bestimmung gedrungen, um die zehn Führungsmitglieder, die eine Gewerkschaft gründen wollen, zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu zwingen. Dieses vom Justizministerium anerkannte und abgestempelte polizeiliche Führungszeugnis gilt als Bedingung für die Registrierung.

Es ist zeitaufwendig und kostspielig, ein solches Führungszeugnis zu erhalten. Obwohl es kein nationales System für Personalausweise gibt, muss ein nationaler Personalausweis zum Erhalt eines Führungszeugnisses vorgelegt werden. Nach vorliegenden Berichten besteht die einzige Möglichkeit, einen Personalausweis zu erhalten, darin, die Polizei zu bestechen.

 

Wahl der Vertrauensleute

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass in jedem Betrieb mit mindestens acht Arbeitnehmer(inne)n Vertrauensleute gewählt werden müssen. Bewerber werden durch Gewerkschaftsvertreter/innen bestimmt. Daraufhin verfügte das Arbeitsministerium, dass die Vertrauensleute durch die Arbeitnehmer/innen gewählt werden müssen, bevor die Gründung der Gewerkschaft beendet ist.

 

Regierungsunterstützte Gewerkschaften

Arbeitnehmer/innen wurden von Regierungsvertretern dazu ermutigt, von der Regierung unterstützte Gewerkschaften zu gründen und in Betrieben registrieren zu lassen, in denen bereits unabhängige Gewerkschaften bestehen. Aus verschiedenen Betrieben liegen Berichte vor, aus denen hervorgeht, dass erzwungene Gewerkschaftswahlen stattfanden. Dies geschah in Betrieben, in denen die Betriebsleiter sicher waren, dass ihre Kandidaten gewählt wurden. Auch gab es heimliche Absprachen zwischen den Behörden und den Arbeitgebern bei der Ernennung von Vertrauensleuten in den Betrieben.

 

Unzureichende gesetzliche Umsetzung

Beschwerden über die Missachtung von Arbeitnehmerrechten wurden von den Behörden oftmals ignoriert. Die Mittel zur Durchsetzung der arbeitsgesetzlichen Bestimmungen sind unzureichend, und die wenigen Arbeitsinspektoren werden oftmals aus den Betrieben herausgehalten - manchmal durch bewaffnete Leibwächter.

 

Übertretungen im bekleidungsverarbeitenden Gewerbe

Eine Streikwelle Ende 1996 und Anfang 1997 in dem aufstrebenden und überwiegend Asien gehörenden Bekleidungsgewerbe wurde auf brutale Weise niedergeschlagen; die Führer der neu gegründeten Gewerkschaften wurden häufig entlassen. Die meisten Betriebe sind in der Hauptstadt Phnom Penh angesiedelt und produzieren für den US- Markt. 1998 wurde das Bekleidungsgewerbe aufgrund der asiatischen Wirtschaftskrise von einer Rezession erfasst. Die in dieser Industrie tätigen Arbeitnehmer/innen sind hauptsächlich junge und unerfahrene Frauen. Sie werden zu langen Arbeitszeiten gezwungen (einschliesslich Zwangsüberstunden), sie erhalten niedrige Löhne und sind körperlichen Misshandlungen und Beleidigungen ausgesetzt und müssen Schläge und öffentliche Leibesvisitationen über sich ergehen lassen. Sie erhalten keinen Mutterschaftsurlaub; schwangere Frauen werden ohne Kündigungsfristen oder Abfindungszahlungen entlassen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer/innen, die krank werden, sich beschweren oder sich mit anderen Arbeitnehmer/innen zusammenschliessen.

 

Registrierung verweigert

Die Freie Unabhängige Demokratische Gewerkschaft der Bekleidungs- und Textilarbeiter in der Sam-Ham-Bekleidungsfabrik, die sich in koreanischem Besitz befindet, wurde offiziell im März 1997 gegründet. Die für März und Juni 1997 beantragten Registrierungsfristen wurden von den Behörden verweigert. Als Begründung wurde angegeben, dass die vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt wurden. Die Behörden nahmen eine Registrierung der Gewerkschaft niemals vor. Der Schatzmeister der Gewerkschaft wurde im Oktober 1997 entlassen; der Rest der Gewerkschaftsführung im Februar 1998. Im März wurde eine andere Gewerkschaft zugelassen. Davon wusste jedoch keiner der Arbeitnehmer/innen etwas. Einer unabhängigen Gewerkschaft in dem Ming-Cheong-Betrieb wurde auch die Zulassung verweigert.

Die unabhängige Industriegewerkschaft FTUWKC, die in verschiedenen texilverarbeitenden Betrieben vertreten ist, beantragte die Registrierung im Januar 1997. Die Behörden erklärten, dass die Gewerkschaftsvertreter die Voraussetzungen nicht erfüllt hätten, da sie den Registrierungsformularen keine polizeilichen Bescheinigungen, die vom Justizministerium gebilligt und abgestempelt worden sind, beigefügt hätten. Am 25. Dezember 1998 wurde die Gewerkschaft schliesslich nach internationalem Gewerkschaftsdruck registriert.

 

Eingriffe durch die Unternehmensführung

In dem Bekleidungsbetrieb PPS wurde 1997 eine Gewerkschaft registriert. Die Arbeitnehmer erklärten, dass die Mitgliedschaftsanträge von der Geschäftsführung und den Sicherheitskräften ausgehändigt worden seien und sie zur Ausfüllung dieser Anträge aufgefordert wurden. Später wurden den Arbeitnehmer(inne)n durch dieselben zwei Personen Mitgliedsausweise ausgehändigt.

In der kambodschanischen Sportbekleidungsindustrie werden keine Gewerkschaftswahlen abgehalten. Die Geschäftsführung bestimmt, wer Gewerkschaftsaufgaben übernimmt. Arbeitnehmer/innen wurden gezwungen, Antragsformulare auszufüllen und Gewerkschaftsbeiträge zu entrichten. Ähnliche Vorfälle fanden in den Jyidis-Bekleidungsindustrien statt.

 

Textilarbeiter-Streik im Jahr 1998

Am 19. Januar 1998 begann im Bekleidungsbetrieb Sin La Ho, der von taiwanesischen Eigentümern betrieben wird, ein Streik. Dieser entzündete sich an internen Vorschriften, die Unterschriften von Arbeitnehmer(inne)n bei Einstellungen vorsahen. Diese Bestimmungen besagten, dass bei der Herstellung von Exportgütern Arbeitnehmer(innen) während der ganzen Nacht zu arbeiten hätten; für jede Minute, die sie zur spät zur Arbeit kämen, müsse ein gewisser Betrag von ihrem Gehalt abgezogen werden; darüber hinaus hätten sie nur an zwei Sonntagen je Monat Anspruch auf einen Urlaubstag.

Am 26. Januar erliess die Gesellschaft neue interne Bestimmungen, die angeblich am 13. Januar durch das Arbeitsministerium genehmigt wurden. Die Arbeitnehmer/innen demonstrierten vor der US-Botschaft und der Vertretung der Europäischen Union, um die Aufkündigung von Handelsprivilegien zu verlangen.

 

Einsatz der Sonderpolizei

Am 16. Februar schlossen sich Gewerkschaftsmitglieder von Sin La Ho mit 500 Arbeitnehmer(inne)n aus dem Bekleidungsgewerbe verschiedener Betriebe, die den FTUWKC-Gewerkschaften angegliedert sind, zusammen, um vor der US-Botschaft die Aufkündigung der Kambodscha gewährten Handelsprivilegien durch die USA zu verlangen. Die Behörden entsandten daraufhin Sonderpolizeieinheiten.

 

Strafmassnahmen gegen Streikende des Betriebes Sin La Ho

Am 31. Dezember verwarf das Stadtgericht Phnom Penhs eine im März von sechs Arbeiterinnen des Betriebes Sin La Ho eingereichte Klage. Gegenstand der Klage war, dass Sin La Ho sie illegalerweise gezwungen hätte, handwerkliche Tätigkeiten als Bestrafung wegen der Teilnahme an einem Streik zu verrichten. Nach Beendigung des Streiks verweigerte Sin La Ho den an dem Streik beteiligten Beschäftigten die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Sie wurden gezwungen, Toiletten zu säubern, Erdreich auszuheben und Felsbrocken zu zerschlagen. Die Beschäftigten protestierten gegen diese Behandlung. Acht von ihnen, die während des Protestes als vorübergehende Gewerkschaftsvertreter/innen gewählt worden waren, wurden entlassen.

Zunächst weigerte sich das Gericht, die Klage gegen den Betriebsleiter zuzulassen. Es wurde brieflich mitgeteilt, dass der Betriebsleiter rechtlich nicht belangt werde. Somit wurden Arbeitsgesetze übertreten und den betrieblichen Vorschriften - die vom Arbeitsministerium jedoch nicht genehmigt wurden - Vorrang eingeräumt.

 

Heimliches Einverständnis zwischen dem Ministerium und den Arbeitgebern bei der Wahl von Vertrauensleuten

Die Registrierung der Arbeitergewerkschaft für Wirtschaftsentwicklung in der britisch-amerikanischen Tabakindustrie "Workers’ Union of Economic Development at British American Tobacco" erfolgte im Februar 1998. Vertreter des Arbeitsministeriums verweigerten den Arbeitnehmer(inne)n das Recht, ihre Vertrauensleute selbst zu bestimmen.

Am 11. März erzielten das Arbeitsministerium und die Unternehmensleitung ein stillschweigendes Übereinkommen über die Wahl von Vertrauensleuten im Betrieb "Quality Garment". Die Unternehmensleitung ermutigte bestimmte Beschäftigte und Vorleute, Wahlen für Vertrauensleute abzuhalten. Andere Beschäftigte wurden hierüber nicht im voraus informiert und nahmen nicht an diesen Wahlen teil. Der Arbeitgeber liess zehn Beschäftigte für die fünf zu besetzenden Stellen von Vertrauensleuten zur Wahl zu. Vertreter des Arbeitsministeriums nahmen die Auszählung vor. Die gewählten Vertreter hielten keine Versammlungen mit den Beschäftigten ab und weigerten sich, ihre Beschwerden entgegenzunehmen. Zwei Beschäftigte, die sich unmittelbar bei der Geschäftsführung über die Höhe ihrer Überstundenauszahlungen beschwerten, wurden entlassen. Der Arbeitgeber stellte auch Blanko-Mitgliedschaftsanträge der Gewerkschaften zur Verfügung. Die Beschäftigten wurden gebeten, freiwillige Anfragen für die Ableistung für Überstunden einzureichen. Bei Weigerung wurden sie entlassen.

 

Missachtung der Arbeitnehmerrechte

Beschäftigten in der United Faith Company wurde bedeutet, dass sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssten oder aber mit ihrer Entlassung zu rechnen hätten. Beschäftigte des Wing-Hwa-Betriebes erklärten, dass sie nicht den Mindestlohn erhielten. Beschäftigte wurden regelmässig entlassen und manchmal auch im Betrieb eingeschlossen. Eine Beschäftigte erklärte, dass ihr Gehalt gekürzt worden sei, weil sie mehr als fünf Minuten auf der Toilette verbracht habe.

 

Ministererklärung

Um die Einführung von US-Importquoten zu verhindern, erklärte der Handelsminister am Ende des Jahres, dass die Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie auf den internationalen Standard angehoben würden. Er erklärte, dass die Behörden die Arbeitsbedingungen überwachen und Übertretungen der Arbeitsgesetzgebung mit dem Entzug der Herstellungsgenehmigung der Betriebe und der Einziehung von Visa ahnden würden.

 

 

Kasachstan

Einwohner: 16.820.000 Hauptstadt: Almaty Ratifizierte Übereinkommen:

 

Die Verletzung der Gewerkschaftsrechte im Gesetz und in der Praxis wurde fortgesetzt. Die Proteste im Zusammenhang mit ausstehenden Lohnzahlungen führten dazu, dass Arbeitnehmer/innen von der Polizei geschlagen wurden, zur Auflösung von zwei Gewerkschaften, zu Verhaftungen und zum Tod eines Beschäftigten im Hungerstreik.

Gewerkschaftsführer wird verfolgt

1997 hatte die staatliche Sicherheitsbehörde eine strafrechtliche Untersuchung gegen Leonid Solomin, den Vorsitzenden des Unabhängigen Gewerkschaftsbundes von Kasachstan (KSPK) eingeleitet. Er soll angeblich die Devisengesetze verletzt haben, indem er Gewerkschaftsmitarbeiter/innen in Dollar bezahlte, und gegen eine Verfassungsbestimmung von 1995 verstossen haben, mit der Gewerkschaften die Annahme finanzieller Unterstützung aus dem Ausland, darunter auch internationale Gewerkschaftsorganisationen, untersagt wird.

Es wurde jedoch allgemein angenommen, dass die Anklagepunkte vorgebracht wurden, weil Solomin Ende 1996 Protestdemonstrationen gegen die Wirtschaftskrise angeführt hatte. Nachdem Solomin mehrere Monate lang verfolgt worden war, wurden die Klagen gegen ihn wegen fehlender Beweise fallengelassen.

 

Gewerkschaft wird mit Schliessung bedroht

Ende 1997 drohte der Generalstaatsanwalt von Kasachstan nach den Bestimmungen der Verfassung von 1995 mit der vorübergehenden Schliessung der KSPK, da sie den Anwendungsbereich ihrer Gründungscharta überschritten und illegal Hilfe aus dem Ausland gefordert hatte.

 

Regierung weigert sich, Abkommen zu unterzeichnen

Anfang 1998 weigerte sich die Regierung, das allgemeine Abkommen von 1998 zu unterzeichnen. Später im Laufe des Jahres schaffte sie langjährige Rechte ab, darunter die Rentenfinanzierung, und sie erhöhte das Rentenalter.

 

Proteste wegen Lohnrückständen

Die Nichtzahlung von Löhnen blieb das Hauptproblem, und viele Proteste fanden zu Beginn des Jahres statt, insbesondere in Kentau und Zhanatas in Südkasachstan. In Zhanatas begannen Beschäftigte des Phosphorbergbauunternehmens ZAO Fosforit und in der Düngemittelfabrik AO Karatau einen unbegrenzten Hungerstreik aus Protest gegen die seit zwei Jahren ausstehenden Löhne. Viele Beschäftigte, die ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, wurden sofort durch das Unternehmen ersetzt. Vor dem Rathaus der Stadt wurde eine Dauerprotestaktion durchgeführt.

Am 4. Februar sprach der Generalstaatsanwalt auf einer Pressekonferenz und sagte, dass der Staat Proteste, die die Behörden nicht genehmigt hätten, sowie Diffamierungen des Präsidenten Nazarbajew auflösen werde. Die meisten Proteste gegen die Nichtzahlung der Löhne waren von den Behörden nicht genehmigt worden und wurden deshalb später von der Polizei aufgelöst.

Am 6. Februar waren 70 Beschäftigte, die sich im Hungerstreik befanden, in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Sie hatten einen Protestmarsch zur neuen Hauptstadt Astana begonnen. Ein junger Beschäftigter starb. Einer der Anführer des Protests, K. Shaldarbekow, verschwand, nachdem er von Sicherheitsbeamt(inn)en zu einem Verhör vorgeladen worden war.

Bei einem anderen Protest schlug die Polizei auf die Beschäftigten der Phosphoranlage sowie auf Frauen und Kinder ein, die am 16. Februar in Zhanatas eine Schienenweiche blockiert hatten. Sie wurden durch Bereitschaftspolizei und Sicherheitskräfte zerstreut. Zehn Bergleute wurden verhaftet.

 

Anklage

Im Februar wurden zwei Beschäftigte in Uralsk in Nordkasachstan zu zweieinhalb Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt, und ein Dritter wurde zu einem Jahr verurteilt, nachdem regierungsfeindliche Graffiti in der Stadt aufgetaucht waren. Einer von ihnen, Ionur Kurmanow, hatte sich im vergangenen Jahr in der Stadt an Streiks beteiligt. Er führte einen zweimonatigen Hungerstreik, um darauf aufmerksam zu machen, dass er nichts mit dem Graffiti zu tun hatte. Die drei Angeklagten verbrachten drei Monate im Gefängnis in Untersuchungshaft, während der sie schwer misshandelt wurden. Das Gerichtsverfahren war dem Vernehmen nach unfair, da es keine Beweise gegen sie gab.

Anfang März wurde einer der KSPK-Vizepräsidenten, Gennady Nikitin, mit sechs Punkten angeklagt, von denen sich einer auf den Besitz von Opium bezog, das ihm jemand zugesteckt hatte. Es gab ausserdem Berichte, dass seine Tochter entführt worden sei. Die lokalen Sicherheitskräfte teilten der KSPK mit, dass sie den Befehl erhalten hätten, den Verband innerhalb von sechs Monaten zu schliessen, und sie legten ein Fax der Regierung vor, um dies zu bestätigen.

 

Protestierende Arbeitnehmer/innen werden verhaftet

Am 8. Juni begann ein Protestmarsch der Beschäftigten mit der Unterstützung der lokalen KSPK von Kentau zur ehemaligen Hauptstadt Almaty, in dem die Zahlung der Löhne gefordert wurde, die zwischen sechs Monaten und drei Jahren ausstanden. Als sie Kentau verliessen, wurden sie von einer Polizeisperre aufgehalten, und 200 von ihnen wurden verhaftet. Es gab ein Schnellgerichtsverfahren, und fünf von ihnen wurden zu 15 Tagen Gefängnis, acht Personen zu 10 Tagen und eine Person zu sieben Tagen verurteilt.

 

Gewerkschaften werden aufgelöst

Am 15. Juni wurde ein Gerichtsverfahren gegen zwei Gewerkschaften einer Metallfabrik in Kentau, den Verband der unabhängigen Gewerkschaften von Kentau und die unabhängige Gewerkschaft der Bergleute der Anlage Achpolymetal eingeleitet, weil sie sich an Protesten gegen unbezahlte Löhne beteiligt hatten.

Am 25. Juni urteilte des Schiedsgericht, dass sie die Gesetze gegen nicht genehmigte Demonstrationen und Protestmärsche systematisch verletzt hatten, und es setzte einen Ausschuss ein, um die Gewerkschaften aufzulösen. Der Ausschuss nahm seine Arbeit auf, ohne die Berufung der Gewerkschaften abzuwarten. Die Gewerkschaften teilten mit, dass das Gesetz verletzt wurde, weil die Auflösung normalerweise für gewerbliche Unternehmen und nicht für soziale Organisationen vorgesehen ist.

Weitere Klagen gegen die beiden Gewerkschaften bezogen sich auf geringfügige Fehler in den Dokumenten, die bei der Wiederregistrierung der Gewerkschaften vorgelegt wurden, sowie auf die Verletzung der Verfassungsvorschrift über Finanzhilfen aus dem Ausland in bezug auf Besuche der Gewerkschaftsführer/innen in andere Länder.

Die KSPK wurde am 8. Oktober in Astana in bezug auf die Erklärung des Generalstaatsanwalts vor Gericht geladen, in der er gedroht hatte, die KSPK zu schliessen, weil sie das Verbot der Finanzhilfe aus dem Ausland verletzt hatte. Bei der strafrechtlichen Untersuchung wurden 73 geheim aufgezeichnete Tonbandaufnahmen von Leonid Solomins Telefongesprächen mit einer Gesamtlänge von 152 Stunden vorgelegt, die im Gericht als Beweismittel benutzt wurden. Der Fall wurde schliesslich mangels Beweisen fallengelassen.

 

Rechtliche und administrative Einschränkungen

Das Gesetz schützt die Rechte auf Tarifverhandlungen nicht, und es schützt die Beschäftigten nicht vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.

Die lokalen Behörden haben zahlreiche administrative Hindernisse für die Registrierung von Gewerkschaften eingeführt, und die Gewerkschaften müssen eine hohe Gebühr bezahlen, um registriert zu werden.

Im Juni hat die Regierung ein neues Gesetz über die nationale Sicherheit verabschiedet, das "nicht genehmigte Versammlungen, öffentliche Sitzungen, Protestmärsche, Demonstrationen, illegale Streikposten und Streiks", die die soziale und politische Stabilität stören, als Gefahr für die nationale Sicherheit definiert.

 

Einschüchterung und Schikanierung

Die unabhängigen Gewerkschaften berichteten über ständige Einschüchterungen durch die zentralen und lokalen Behörden. Alle Protestaktionen, Streiks oder Streikposten werden unterdrückt, und die Organisator(inn)en der Protestaktionen werden verfolgt. Die Führer/innen und Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaften wurden eingeschüchtert, sie erhielten zum Beispiel anonyme Telefonanrufe, die ihnen mit Entlassung drohten, falls sie die Gewerkschaft nicht verliessen. Anträge, die offizielle Gewerkschaft zu verlassen und einer unabhängigen Gewerkschaft beizutreten, konnten zur Entlassung führen. Der Geheimdienst KNB und die Steuerbehörden haben die Hauptbüros der KSPK in Astana und Almaty aufmerksam überwacht.

Die unabhängige Gewerkschaft der Bergleute NPG in dem Bergwerk Kentenskaya in Karanganda, die Gewerkschaft Betonshchik in der Aktiengesellschaft Transzhelezobeton in Astana, deren Vorsitzender Y. Pervushin und andere Mitglieder im September entlassen wurden, die Gewerkschaft Zheleznodorozhnik im Oblast Kostanaisk sowie E.N. Baltabaew bei ShNOS in Shymkent berichteten über Druck, keine Gewerkschaften zu gründen, und über Schikanierung.

Zu den Gewerkschaftsführer(innen)n, die schikaniert wurden, gehören Izatulla Mukhitow, Ibadula Baimukhambetow, G. Koshkarbaew, M. Turisbekowa, S. Djavanow und G.S. Nikitin von der unabhängigen Gewerkschaft in Kentau, dessen Wohnung durchsucht wurde. Sie wurden von Geheimdienstbeamt(inn)en verhört und bedroht, erpresst und verleumdet.

V.P. Filipschenko, Führer der unabhängigen Gewerkschaft der Energiearbeiter/innen im Kraftwerk Pawlodarsk TET wurde ständig mit Entlassung bedroht. Die Betriebsleitung weigerte sich, mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag abzuschliessen.

Nach einem Protest am 12. November von seiten der Gewerkschaft des Flugpersonals der zivilen Luftfahrtbehörde in Kostanai zur Unterstützung des Gewerkschaftsverbandes des Flugpersonals von Kasachstan wurden der Gewerkschaftsführer Aleksei Viktorovitsch Tishin und seine Familie schikaniert. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen und am nächsten Tag per Verwaltungsverfügung verurteilt.

 

Allgemeines Abkommen unterzeichnet

Anfang 1999 wurde schliesslich ein allgemeines Abkommen unterzeichnet, und die Regierung teilte ausserdem mit, dass sie bestimmten Arbeitnehmer(innen)n ihre Vorruhestandsrechte wieder gewähren werde. Die KSPK war Partei des allgemeinen Abkommens. Sie war auch im dreigliedrigen Ausschuss für Sozialpartnerschaft und in anderen nationalen Arbeitsgruppen vertreten.

 

Neues Arbeitsgesetz

Die Regierung liess ferner verlauten, dass sie Anfang 1999 ein "Gesetz über Beschäftigung in der Republik Kasachstan" entworfen habe, um das Arbeitsgesetz aus der Sowjetzeit zu ersetzen.

 

 

Korea (Nord)

Einwohner: 22.466.000 Hauptstadt: Pjöngjang Ratifizierte Übereinkommen:

 

In Nordkorea gibt es keine unabhängigen Gewerkschaften. Der Gewerkschaftsbund General Federation of Trade Unions wird staatlich kontrolliert.

Staatliche Kontrolle

Die Aufgabe des staatlich kontrollierten Gewerkschaftsbundes besteht darin, die Beschäftigten im Hinblick auf staatliche festgelegte Produktionsziele zu motivieren und für die Bereitstellung von Gesundheits-, Bildungs-, Kultur- und Sozialeinrichtungen zu sorgen.

Unabhängige Gewerkschaften gibt es nicht. Tarifverträge und Streiks sind verboten. Der Staat setzt die Löhne fest und weist sämtliche Arbeitsplätze zu. Gemeinschaftsunternehmen und ausländische Unternehmen müssen ihre Belegschaft aus Listen von Beschäftigten auswählen, die die regierende Partei auf ihre ideologische Zuverlässigkeit hin geprüft hat.

 

FEZ

Im Norden des Landes wurde eine Freie Exportzone (FEZ) eingerichtet.

 

 

Korea (Süd)

Einwohner: 45.314.000 Hauptstadt: Seoul Ratifizierte Übereinkommen: 100-111-138

Der nationale Gewerkschaftsbund KCTU wurde auch 1998 nicht registriert. Es sollte im Juli 1999 registriert werden, und die Regierung liess verlauten, dass sie bis dahin auch die Lehrergewerkschaft CHUNKYOJO legalisieren werde. Insgesamt 488 KCTU-Mitglieder wurden 1998 verhaftet, inhaftiert oder polizeilich gesucht.

Gewerkschafts- und Arbeitsbeziehungsgesetz novelliert

Die im Dezember 1996 verabschiedeten Gesetze schränkten die bereits begrenzten Gewerkschaftsrechte ein und hoben gleichzeitig den Kündigungsschutz auf. Sie wurden im März 1997 durch die Novellierung des Gewerkschafts- und Arbeitsbeziehungsgesetzes (TULRAA) geändert, nachdem die nationalen Gewerkschaftsverbände KCTU und FKTU einen Generalstreik durchgeführt hatten.

Anfang 1996 war Südkorea im Anschluss an die Verpflichtung, das Arbeitsgesetz an die internationalen Normen anzupassen, in die OECD aufgenommen worden. Das Land war eine ähnliche Verpflichtung eingegangen, als es 1991 der IAO beitrat.

Das Novellierungsgesetz ermöglichte den sofortigen Gewerkschaftspluralismus auf Industrie- und Landesebene, hielt jedoch das Verbot des Pluralismus auf Unternehmensebene bis zum Jahr 2002 in Kraft. Vorher hatte nur der Gewerkschaftsdachverband FKTU das Recht zu organisieren. Die Regierung hatte sich 1995 geweigert, den Gewerkschaftsbund KCTU, der formell die unabhängigen Gewerkschaften in sich vereinte, zu registrieren. Das neue Gesetz bedeutete, dass der KCTU zumindest theoretisch ein legaler Gewerkschaftsdachverband werden kann.

Es untersagte es entlassenen Beschäftigten, Gewerkschaften anzugehören und schrieb vor, dass die Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre unter den Gewerkschaftsmitgliedern gewählt werden müssen.

Das neue Gesetz führte neue Bestimmungen über das Verbot der Einmischung Dritter ein, in dessen Rahmen über 2000 Gewerkschafter/innen inhaftiert worden waren. Es untersagte es Gewerkschafter(inne)n, die nicht direkt an einem Konflikt oder an Kollektivverhandlungen beteiligt waren, Gewerkschaften zu beraten oder in irgendeiner Form Unterstützung oder Solidarität zukommen zu lassen, und es schloss Vermittlungsversuche von Aussenstehenden aus. Die neuen Bestimmungen führten Auflagen für die Registrierung von Personen, die Gewerkschaften oder Arbeitgeber im Laufe von Verhandlungen oder eines Arbeitskonflikts unterstützen, im Arbeitsministerium ein. Die Strafe für die Nichtregistrierung beträgt maximal drei Jahre Gefängnis oder eine hohe Geldbusse.

Das neue Gesetz dehnte die bereits breit definierte Liste der wesentlichen öffentlichen Dienste, in denen Gewerkschaften nicht streiken dürfen, auf die Ölversorgung und das Münzamt aus. Das Gesetz besagte bereits, dass die Streitfälle an ein Schiedsgericht verwiesen werden können und dass Streiks bei der Eisenbahn, den Stadtbussen, den Krankenhäusern, dem Bank- und Finanzwesen, den Sende- und Kommunikationsanstalten verboten werden können. Das Novellierungsgesetz besagte jedoch auch, dass vom Jahr 2001 an die Banken (mit Ausnahme der Zentralbank) und die Busdienste nicht länger als wesentliche Dienste betrachtet werden.

Es war den Beschäftigten verboten, die Produktionsanlagen während eines Streiks zu besetzen und den freien Zugang der Beschäftigten zu behindern sowie sie von der Arbeit abzuhalten.

Hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre dürfen vom Jahr 2002 an weder ganz noch teilweise von ihrem Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Weiterhin bestehende Einschränkungen

Das Verbot für Staatsbedienstete und Lehrer/innen in öffentlichen und privaten Schulen, Gewerkschaften beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen oder zu streiken. Ausnahmen werden für manuelle Arbeiter/innen bei der staatlichen Eisenbahn, der Telekommunikation und dem Gesundheitswesen gewährt.

Das Verbot der Gewerkschaft der koreanischen Lehrer/innen und Pädagogen (CHUNKYOJO). Trotz anders lautender Umfrageergebnisse argumentierte die Regierung weiterhin, dass die Lehrer/innen in der koreanischen Tradition und Gesellschaft einen besonderen Status besitzen und eine besondere Rolle spielen, und sie machte geltend, dass die Öffentlichkeit es nicht für angemessen erachte, wenn Lehrer/innen einer Gewerkschaft angehören.

 

Registrierung des KCTU wird abgelehnt

Nach den Gesetzesänderungen von März 1997 legte der KCTU dem Arbeitsministerium eine Bekanntgabe über die Gründung der Gewerkschaft vor. Das Ministerium lehnte die Bekanntgabe mit der Begründung ab, dass gewählte KCTU-Funktionär(innen)e, darunter Präsident Kwon Young-kil, gesetzlich nicht zugelassen waren, weil sie entlassen worden waren.

Zweitens sagte das Ministerium, dass die Gewerkschaftsorganisationen, die dem KCTU angehören, darunter der koreanische Metallgewerkschaftsverband, CHUNKYOJO und der Gewerkschaftsverband des Hyundai-Konzerns, nicht rechtmässig als Gewerkschaftsorganisationen registriert seien.

Bis September 1997 waren jedoch acht vorher nicht registrierte Gewerkschaftsverbände, die dem KCTU angeschlossen sind registriert worden mit Ausnahme des CHUNKYOJO.

 

KCTU-Aktivist(inn)en im Gefängnis

Anfang 1998 waren weiterhin 29 KCTU-Aktivist(inn)en und –funktionäre(innen) aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit im Gefängnis. Zwei von ihnen waren zu Haftstrafen verurteilt worden, 27 waren noch in Untersuchungshaft. Das Justizministerium untersuchte die Fälle von weiteren 152 KCTU-Mitgliedern.

 

Ereignisse 1998

Wirtschaftskrise

Südkorea stand 1998 vor dem Beginn einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Ende 1997 wurde ein hohes IWF-Darlehen unterzeichnet. Zu den Bedingungen des IWF gehörte die Einführung von Massnahmen zur "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes. Die Krise traf die Beschäftigten hart, und es wurde erwartet, dass die wirtschaftliche Not im Laufe des Jahres noch zunehmen wird.

 

Dreigliedrige Kommission für Wirtschafts- und Arbeitsrechtreformen

Der neue Präsident, der Ende 1997 gewählt worden war, setzte am 15. Januar 1998 eine dreigliedrige Kommission für Wirtschafts- und Arbeitsrechtsreformen, darunter die Vereinigungsfreiheit, ein. Sowohl der KCTU als auch der FKTU nahmen an der Kommission teil.

Am 6. Februar schloss die Kommission ein Abkommen. Das Abkommen erleichterte Entlassungen, versuchte aber auch, die langjährigen Verletzungen der Gewerkschaftsrechte zu beenden.

Das Abkommen wurde drei Tage später durch den Nationalkongress des KCTU, der weitere Verhandlungen über die Frage der Entlassungen forderte, abgelehnt. Die Regierung weigerte sich. Der KCTU drohte mit einem Generalstreik. Der Generalstaatsanwalt liess verlauten, der Streik sei illegal und die Gewerkschaftsführer/innen würden schwer bestraft. Der Streik wurde abgesagt. Ein Werftarbeiter starb, nachdem er sich aus Protest in der Werft Daewoo Heavy Industries selbst angezündet hatte.

 

Gesetz zur Legalisierung von Massenentlassungen verabschiedet

Am 15. Februar verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, das in Fällen von Unternehmensumstrukturierungen Massenentlassungen erlaubt. Bis Ende April veranschlagte eine offizielle Schätzung die gesamte gemeldete oder verdeckte Arbeitslosigkeit auf 20 Prozent.

 

Abkommen über die Mitgliedschaft von entlassenen Beschäftigten in Gewerkschaften

Die Kommission kam überein, dass arbeitslose und entlassene Beschäftigte Mitglieder in Industrie- oder regionalen Gewerkschaften werden oder bleiben können, aber nicht auf Unternehmensebene. Obwohl die Nationalversammlung dieses Gesetz im Februar verabschieden sollte, stand es noch aus.

 

Staatsbedienstete

Am 24. Februar verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, das in der Kommission beschlossen worden war und das es Staatsbediensteten erlaubt, vom 1. Januar 1999 an Verbände zu gründen, mit der Ausnahme von Staatsanwälten, Lehrer(innen)n, Feuerwehrleuten und der Polizei.

Dieser Vorschlag würde bedeuten, dass sie Unternehmensräte gründen können, die Anhörungsrechte in bezug auf die Arbeitsbedingungen aber keine Rechte auf Tarifverhandlungen oder Streiks haben. Die Regierung teilte einer IAO-Mission, die Korea im Februar besuchte, mit, dass sie die Absicht habe, Staatsbediensteten zu einem späteren Zeitpunkt das Recht zu gewähren, Gewerkschaften zu gründen.

 

Lehrer/innen

Die Kommission stimmte ausserdem zu, dass die Lehrergewerkschaften von Juli 1999 an zugelassen würden. Das dreigliedrige Gremium entwarf ein Gesetz, das 1998 der Nationalversammlung jedoch nicht vorgelegt wurde.

Dies würde auch bedeuten, dass der KCTU zu diesem Zeitpunkt legal werden könnte.

 

Gewerkschafter/innen freigelassen

Der neue Präsident trat im Februar sein Amt an. Im März liess er Gewerkschafter/innen frei, die wegen ihrer Gewerkschaftsarbeit inhaftiert waren, obwohl sie weiterhin angeklagt werden.

 

Auf Protest gegen Entlassungen folgen Verhaftungen

Am 16. April kam es zu Zusammenstössen zwischen streikenden Beschäftigten in dem Unternehmen Kia Motors Corp. sowie ihren Sympathisanten und der Bereitschaftspolizei während einer Streikversammlung bei Kia Motors, ein Unternehmen, das einige Tage vorher gemeinsam mit seinem Schwesterunternehmen Asia Motors Corp. unter gerichtliche Verwaltung gestellt worden war. Die Gewerkschaft betrachtete dies als den ersten Schritt zu einer Übernahme und Entlassungen. Am 17. April teilte der Generalstaatsanwalt mit, dass der Streik illegal sei, und drohte damit, die Polizei einzusetzen, um den Streik aufzulösen. Am 20. Mai wurde die Produktion wieder aufgenommen.

Am 1. Mai gab es Protestveranstaltungen gegen Entlassungen, und es kam zu Zusammenstössen mit der Polizei, die Tränengas in die Menge schoss. Sechs Beschäftigte wurden verhaftet. Drei wurden später wieder freigelassen, und drei weitere, Park Kyung-woo, Kim Hoo-young und Park Kil-young, wurden inhaftiert. Sieben andere wurden später auf der Grundlage eine Photoidentifizierung verhaftet und inhaftiert. Die Polizei überwachte die Wohnungen und Arbeitsplätze von 20 anderen Gewerkschafter/innen, die an der Maiveranstaltung teilgenommen hatten, um sie unter einem Vorwand zu verhaften.

 

KCTU-Registrierung wird wieder abgelehnt

Der KCTU legte im Mai einen weiteren Antrag auf Registrierung vor. Er wurde abgelehnt.

 

Generalstreik wegen Massenentlassungen

Der KCTU forderte Gespräche mit der Regierung. Tausende von Beschäftigten hatten ihren Arbeitsplatz verloren, ohne eine Abfindung zu erhalten und ohne ausreichenden Sozialversicherungsschutz zu besitzen. Der KCTU liess verlauten, dass er am 27. Mai einen Warnstreik gefolgt von weiteren Aktionen am 10. Juni ausrufen werde, wenn die Regierung nicht antworte.

Am 23. Mai wurde eine Versammlung im Vorfeld des KCTU-Generalstreiks am 27.-28. Mai veranstaltet. Die Staatsanwälte drängten die Arbeitgeber in einer ungewöhnlichen öffentlichen Erklärung, die Arbeitnehmer/innen auszusperren, wenn der Streik zu lange dauere, und den Streikenden den Lohn zu streichen.

Der Streik wurde mit fünf Hauptforderungen durchgeführt – Rücknahme des Gesetzes über die Massenentlassungen und die strafrechtliche Verfolgung von Arbeitgebern, die illegale Massenentlassungen vornehmen, Massnahmen zur Gewährleistung der Beschäftigungssicherheit, Bestimmungen über Arbeitslosenunterstützung, der Entwurf einer Reform der grossen staatlichen Unternehmen oder Chaebols sowie eine umfassende Revision der IWF-Bedingungen.

 

Gewerkschaftsführer/innen werden vor Gericht geladen

Der Streik wurde für illegal erklärt. Am 29. Mai stellte der Generalstaatsanwalt 143 Gerichtsvorladungen zum Verhör von Gewerkschaftsführer(innen)n aus, die offen blieben, aber nicht durchgeführt wurden. Die KCTU-Führer/innen übernachteten in der Myongdong-Kathedrale im Zentrum von Seoul – ein traditioneller Zufluchtsort für Dissidenten und Aktivisten. Sie teilten mit, sie würden den Streik am 10. Juni durchführen, wenn ihre Aktion aufgelöst werde.

Am 5. Juni liess die Regierung verlauten, sie werde alle Gerichtsverfahren gegen die KCTU-Führer/innen beenden, aber die KCTU teilte mit, dass die Polizei weiterhin Gerichtsvorladungen für Gewerkschafter/innen verteile. Zu den von der Polizei gesuchten Gewerkschafter/innen gehörten Lee Kap-yong, KCTU-Präsident, Yoo Deuk-sang, erster Vizepräsident, Dan Byung-ho, Vizepräsident und Präsident des koreanischen Metallgewerkschaftsverbandes, und Koh Young-joo, KCTU-Generalsekretär. Zwölf Führer/innen der KCTU-Regionalräte und 81 Mitglieder des koreanischen Metallgewerk-schaftsverbandes wurden vor Gericht geladen.

 

Zweite dreigliedrige Kommission

Im Juni wurde eine zweite dreigliedrige Kommission eingerichtet. Der KCTU weigerte sich, daran teilzunehmen, sagte jedoch den Streik am 10. Juni ab.

 

Proteststreiks

Die Beschäftigten bei Hyundai streikten am 6. und 7. Juli. Am 9. Juli streikten die Krankenhausangestellten wegen Lohnkürzungen und Umstrukturierungen. Mehr als 800 Bereitschaftspolizist(inn)en wurden für den Fall von Gewaltanwendung in das Krankenhaus entsandt.

Im Juli riefen sowohl der KCTU als auch der FKTU zu einem Generalstreik auf, um gegen die Entscheidung zu protestieren, fünf Banken zu schliessen und eine Anzahl von Cheabols zu privatisieren, wodurch noch mehr Arbeitsplätze gefährdet würden. Der KCTU und der FKTU veranstalteten am 12. Juli eine gemeinsame Versammlung. Ab dem 14. Juli führte der KCTU unter der Führung der Metallarbeiter/innen, der Telekommunikationsbeschäftigten und der Angestellten der fünf Banken einen dreitägigen Streik durch. Die Regierung erklärte den Streik für illegal.

 

Haftbefehl für Gewerkschaftsführer/innen

Kurz vor Mitternacht am 14. Juli erliess die Regierung einen Haftbefehl gegen Dan Byung-ho. Mehr als 200 Bereitschaftspolizist(inn)en riegelten die Büros des koreanischen Metallarbeiterverbandes ab. Die Polizei durchsuchte die Wohnungen der Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre in der Region Masan-Changwon, einer Metallindustriestadt.

Am 19. Juli wurden der KCTU-Generalsekretär Koh Young-joo und vier weitere Gewerkschaftsführer/innen verhaftet.

Bis zum 20. Juli waren Haftbefehle gegen fast 100 KCTU-Führer/innen auf nationaler, Verbands- und lokaler Ebene ausgestellt worden, darunter Yoo Deuk-sang, erster KCTU-Vizepräsident, Dan Byung-ho, Kim Ho-seun, Präsident des koreanischen Verbandes der Gewerkschaften des öffentlichen Sektors, und Kim Kwang-shik, Präsident der Gewerkschaft bei Hyundai Motors.

 

Verhandlungen mit der Regierung

Am 22. Juli wurden Verhandlungen zwischen der Regierung und dem KCTU aufgenommen, und der KCTU vertagte seinen für den 23. Juli geplanten Generalstreik. Zu acht Themenbereichen wurde Einigung erzielt, und die Verhandlungen über Hyundai und die Umstrukturierung des Banken- und öffentlichen Sektors dauerten noch an.

 

Entlassungen bei Hyundai

Am 17. Juli kündigte Hyundai Motors 1600 Entlassungen an. Am 20. Juli kündigte Daewoo Entlassungen an. Bei Hyundai standen der Gewerkschaftsvorsitzende und die meisten hauptamtlichen Gewerkschaftsvertreter/innen und Betriebsräte auf der Liste. Am 20. Juli veranstalteten die Beschäftigten einen Sit-in, obwohl die Betriebsleitung eine vorübergehende Schliessung angekündigt hatte.

Am 28. Juli teilten die Staatsanwälte mit, sie würden Truppen in das Hyundai-Werk in Ulsan entsenden, wenn die wegen der Entlassungen streikenden Beschäftigten sich weigern sollten, zur Arbeit zurückzukehren. Am 14. August liess Hyundai verlauten, dass das Unternehmen die Produktion unbegrenzt aussetzen werde. Die Regierung erklärte den Streik für illegal und stellte 64 Haftbefehle für Gewerkschaftsführer/innen aus. Am 15. August riegelten 15.000 Bereitschaftspolizist(inn)en die Fabrik ab, weil es keine Einigung gab. Die Regierung setzte Vermittler/innen ein, und am 21. August wurde ein Kompromiss erzielt.

 

Bereitschaftspolizei führt eine Razzia in der Maschinenfabrik Mando durch

Am 17. August streikten die Beschäftigten der Mando Machinery Corp. wegen Entlassungen. In den frühen Morgenstunden des 3. September führten Tausende von Bereitschaftspolizist(inn)en bewaffnet mit Tränengas und Wasserwerfern in sechs Anlagen der Mando Maschinenfabrik eine Razzia durch. Viele streikende Beschäftigte wurden bei den Zusammenstössen mit der Polizei verletzt, und mehrere Hundert Arbeitnehmer/innen wurden verhaftet. Es war das erste Mal, dass unter dem neuen Präsidenten Gewalt gegen streikende Arbeitnehmer/innen eingesetzt worden war. Ungefähr 500 Beschäftigte wurden verhaftet, obwohl sie mit der Ausnahme von 24 Gewerkschaftsführer(innen)n später wieder freigelassen wurden.

 

Verhaftungen

Am 25. August teilte der KCTU mit, dass in bezug auf die Versammlung am 1. Mai, die Generalstreiks im Mai und Juni sowie die Streiks in Unternehmen 60 Gewerkschafter/innen, darunter der KCTU-Generalsekretär, verhaftet und inhaftiert und 29 ohne Haftbefehl verhaftet worden seien, und dass 127 von der Polizei gesucht würden.

Im Oktober wurde Byung-ho verhaftet. Andere Gewerkschafter/innen aus der Maschinenfabrik in Mando und Hyundai blieben weiter in Haft, obwohl der Streit gelöst war. Der KCTU teilte mit, dass viele verhaftet worden seien, nachdem sie den Zufluchtsort in der Kathedrale von Myongdong verlassen hatten.

Am 8. November veranstaltete der KCTU eine Demonstration gegen die Politik des IWF und forderte öffentliche Anhörungen über die Personen, die für den Niedergang der Volkswirtschaft verantwortlich waren.

Einen Monat später, am 25. November, teilte der KCTU mit, dass seit Mai 201 Gewerkschafter/innen verhaftet und inhaftiert worden seien. Dazu gehörte auch Koh Young-joo, der KCTU-Generalsekretär, der am 24. Oktober nach einem Gerichtsverfahren zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Andere, wie Kim Ho-seun, Präsident der koreanischen Telekommunikationsgewerkschaft, der eine anderthalbjährige Haftstrafe mit einer dreijährigen Bewährung erhielt, wurden nach Gerichtsverfahren freigelassen, oder ihre Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.

Weitere 268 Personen waren ohne Haftbefehl verhaftet worden, und 19 wurden noch polizeilich gesucht – was eine Gesamtzahl von 488 KCTU-Führer(innen)n und Mitgliedern ergibt. 55 befanden sich weiterhin im Gefängnis.

 

 

Malaysia

Einwohner: 20.581.000 Hauptstadt: Kuala Lumpur Ratifizierte Übereinkommen: 29-98-100-138

Das Gesetz enthält umfangreiche Beschränkungen der grundlegenden Gewerkschaftsrechte. Der Generaldirektor für Gewerkschaften und der Arbeitsminister verfügen über weitreichende Befugnisse zur Regelung von Gewerkschaftsangelegenheiten.

Gesetz beschränkt Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungsrechte

Das Gewerkschaftsgesetz von 1959 und das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1967 sowie anschliessende Zusätze schränken die Vereinigungsfreiheit und die Tarifverhandlungsrechte ein. Das Gewerkschaftsgesetz regelt fast alle Aspekte der Gewerkschaftsarbeit.

Im Sinne des Gewerkschaftsgesetzes kann eine Gewerkschaft nur Beschäftigte "eines bestimmten Gewerbes, Berufes, einer bestimmten Industrie oder ähnlichen Gewerben, Berufen oder Industrien in einem einzelnen Unternehmen oder Betrieb vertreten".

Der Generaldirektor für Gewerkschaften hat Industriegewerkschaften unter Hinweis auf diese Bestimmungen angewiesen, mehrere Tausend Mitglieder von ihren Mitgliederlisten zu streichen, und sprach ihnen die Anerkennung und das Tarifverhandlungsrecht ab.

Der US-Multi General Electric und die japanischen Unternehmen Hitachi und Mitsumi Electronics konnten den Generaldirektor für Gewerkschaften erfolgreich davon überzeugen, dass ihre Beschäftigten als Mitglieder der MTUC-Mitgliedsgewerkschaft Electrical Industry Workers Union disqualifiziert werden müssten.

Den Beschäftigten eines malaysischen Möbelherstellers, Artright, wurde der Beitritt zur Metal Industry Employees Union untersagt, weil das Unternehmen neben Metall auch Holz in der Möbelherstellung verarbeitet.

Beschäftigte, die gemäss den obengenannten Massregeln aus Gewerkschaften ausgeschlossen werden, können keiner anderen bestehenden Gewerkschaft beitreten. Sie müssen separate interne Gewerkschaften aufbauen. Das ist häufig sehr riskant und zeitaufwendig. Dieser Aspekt des Gesetzes bleibt ein sehr ernstes Hindernis für die Organisierungsarbeit von Gewerkschaften.

 

Regierungsbeamter kann Gewerkschaften "leiten und kontrollieren"

Das Gesetz räumt dem Generaldirektor für Gewerkschaften, einem Beamten der Regierung, das Recht ein, "die Gewerkschaften zu beaufsichtigen, zu leiten und zu kontrollieren". Jede Gewerkschaft ist verpflichtet, sich binnen eines Monats (bzw. der vom Generaldirektor ggf. festgelegten längeren Frist) ab dem Datum ihrer Gründung eintragen zu lassen. Jede Gewerkschaft, die es versäumt, innerhalb der gesetzten Frist die Eintragung zu beantragen, wird gesetzlich nicht anerkannt.

Der Generaldirektor kann die Eintragung einer Gewerkschaft verweigern, wenn er der Auffassung ist, dass eine ähnliche Gewerkschaft bereits besteht.

 

Elektronikbranche

Seit Anfang der 70er Jahre wird den 160.000 überwiegend weiblichen Beschäftigten von transnationalen Elektronikunternehmen die Vereinigungsfreiheit zur Bildung eines nationalen Gewerkschaftsbundes für die Elektronikbranche im Rahmen der Gesetzgebung vorenthalten. Sie dürfen lediglich Betriebsgewerkschaften bilden.

Beschäftigte, die in dieser Branche Betriebsgewerkschaften gründen, stossen häufig auf Feindseligkeit bei den Geschäftsleitungen, die so weit reichen kann, dass ihnen sogar mit Entlassung gedroht wird.

 

Betriebsgewerkschaften

Im allgemeinen fördern die Regierung und die Arbeitgeber die Bildung von Betriebsgewerkschaften. Das Gewerkschaftsgesetz wurde 1989 dahingehend geändert, dass die Gründung von Betriebsgewerkschaften gestattet ist, selbst wenn bereits eine eingetragene Gewerkschaft bestehen sollte.

 

Gewerkschaftliche Organisierung schwierig

Die Gewerkschaften berichten unverändert von Schwierigkeiten bei der Organisierungsarbeit. Viele Arbeitgeber, einschliesslich einiger transnationaler Konzerne, scheuen keine Mühen, wenn es darum geht, den Gewerkschaften die Anerkennung zu verweigern und Tarifverhandlungen zu umgehen. Häufig fechten sie Weisungen der Regierung, Gewerkschaften anzuerkennen, an und lehnen die Befolgung von Verfügungen des Arbeitsgerichtes ab, ungerechtfertigt entlassene Beschäftigte wieder einzustellen.

 

Öffentlicher Dienst

Im öffentlichen Dienst können Gewerkschaften nur in einzelnen Ministerien, Abteilungen, Berufen oder Gewerben gebildet werden. Diese Gewerkschaften können sich zu Bünden zusammenschliessen. Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Körperschaften können nur hausinternen Gewerkschaften beitreten, obwohl diese sich gleichzeitig auch dem Gewerkschaftsbund des öffentlichen Dienstes und dem nationalen Gewerkschaftsdachverband anschliessen dürfen.

 

Weitere Einschränkungen

Das Gesetz schränkt den Kreis der Personen, die für Gewerkschaftsämter kandidieren dürfen, ein.

Der Arbeitsminister verkündete, dass ausländische Beschäftigte den Gewerkschaften nicht beitreten dürfen, wenngleich das Gesetz lediglich vorschreibt, dass jede/r Gewerkschaftsfunktionär/in die malaysische Staatsangehörigkeit besitzen muss. Zu den Bestimmungen, die in der offiziellen Arbeitserlaubnis ausländischer Beschäftigter in Malaysia aufgeführt sind, gehört auch diejenige, die ihnen den Beitritt zu "Vereinigungen" verbietet.

Der Arbeitsminister kann die Aussetzung von jeder Gewerkschaft von bis zu sechs Monaten anordnen, die seines Erachtens "für Zwecke verwendet wird, die den Interessen, der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung in Malaysia oder einem Teil Malaysias abträglich oder damit unvereinbar sind".

Die Gewerkschaften dürfen ihre Gelder nicht für politische Zwecke verwenden. Das Gesetz enthält eine umfassende Aufstellung von Belangen, die als "Politikum" betrachtet werden können. Der Arbeitsminister kann diese Aufstellung ergänzen.

Der Generaldirektor für Gewerkschaften muss eine internationale Mitgliedschaft einer Gewerkschaft vorab genehmigen.

 

Gesetzliche Einschränkung des Streikrechtes

Die gesetzlichen Auflagen machen es praktisch unmöglich, einen legalen Streik zu organisieren.

Zwei Drittel der Mitglieder müssen in einer geheimen Urabstimmung für einen Streik stimmen.

Die Urabstimmung muss sich auch auf einen Beschluss über "die Art der während eines solchen Streiks zu ergreifenden bzw. zu unterlassenden Massnahmen" erstrecken.

Berichten zufolge hat der Generaldirektor für Gewerkschaften selbst in Fällen, in denen eine Gewerkschaft eine Urabstimmung durchführte und das Streikvotum erhielt, das Abstimmungsergebnis annulliert, weil er mit dem Beschluss über die Massnahmen nicht einverstanden war.

Gewerkschaften dürfen nicht aufgrund von Streitigkeiten über die Anerkennung einer Gewerkschaft oder ungerechtfertigten Entlassungen streiken.

Der Arbeitsminister kann die Zwangsschlichtung von Arbeitskonflikten anordnen.

Die Streikverfahren sind langwierig.

Grundlegende Dienste sind sehr breit definiert. Die Gewerkschaften müssen in diesem Falle noch eine zusätzliche Hürde nehmen, bevor sie streiken können, denn sie haben eine Vorankündigungsfrist von mindestens 21 Tagen einzuhalten.

 

Auflagen für Tarifverhandlungen

Das Gesetz über Tarifverhandlungen klammert Themen wie Einstellung, Entlassung, Versetzung, Beförderung, Kündigung und Wiedereinstellung aus den Tarifverhandlungen aus. Im öffentlichen Dienst beschränkt ein Ratssystem die Gewerkschaften auf "die Meinungsäusserung" zu den für Entgeltfragen und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst geltenden Grundsätzen. Es ist quasi unmöglich, im öffentlichen Dienst zu streiken.

Das Gesetz über Arbeitsbeziehungen schränkt Tarifverhandlungen in "Pionierbetrieben" ein. Vor einigen Jahren hatte die Regierung erklärt, sie habe formell die Streichung aller Bestimmungen im Zusammenhang mit dem "Pionierstatus" aus dem Gesetz über Arbeitsbeziehungen beschlossen und die entsprechenden Durchführungsmassnahmen eingeleitet. Bisher sind sie nicht vollzogen worden.

 

Andere Gesetze

Gesetze wie das Gesetz über die innere Sicherheit von 1961, das eine Inhaftierung ohne Verfahren gestattet, das Gesetz über Staatsgeheimnisse, das Gesetz über die Presse und Veröffentlichungen und das Gesetz über Hochverrat können – wie geschehen – zur Einschränkung der Gewerkschaftsrechte verwendet werden. Das malaysische Strafgesetzbuch verlangt eine polizeiliche Genehmigung für öffentliche Versammlungen von mehr als fünf Personen.

 

Versuchte Verleumdung des MTUC

Im Mai wurde in der Presse berichtet, dass die Regierung Videoaufnahmen freigegeben habe, die angeblich nachwiesen, dass der MTUC-Generalsekretär "im Ausland Lügen über das Land verbreitet hat". Konkret gab der Arbeitsminister die Videoaufzeichnung von einer Sitzung frei, die 1996 in den Vereinigten Staaten stattgefunden hatte. Während dieser Sitzung soll der MTUC-Generalsekretär gesagt haben, dass einige Unternehmen versuchten, hausinterne Gewerkschaften aufzubauen und Spitzenvertreter des Unternehmens mit den Führungsaufgaben dieser Gewerkschaften betrauten. Die Kontroverse und die Angriffe in der Öffentlichkeit wurden erste beendet, als der MTUC die entsprechenden schriftlichen Beweisstücke für diese Aussagen vorlegte.

 

 

Neuseeland

Einwohner: 3.602.000 Hauptstadt: Wellington Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-100-111

 

Die neuseeländische Regierung hat die IAO-Empfehlungen, wonach sie das Gesetz aus dem Jahr 1991 über Arbeitsverträge modifizieren sollte, vollständig ignoriert. Mit dem Gesetz wurde das bestehende System der Tarifverträge und "Awards" (landesweit geltende Tarifvereinbarungen mit Gesetzeskraft) abgeschafft und durch individuelle Beschäftigungsverträge ersetzt.

Das Gesetz über Arbeitsverträge

1994 stellte die IAO fest, dass das Gesetz über Arbeitsverträge mit der Vereinigungsfreiheit und der Förderung und Unterstützung von Tarifverhandlungen unvereinbar sei und empfahl, es im Anschluss an dreigliedrige Beratungen zu novellieren. Sie empfahl ausserdem, im Rahmen des Gesetzes verbotene Streiks im Zusammenhang mit überbetrieblichen Tarifvereinbarungen zu legalisieren. Die IAO bekräftigte diese Empfehlungen an die Regierung Neuseelands im Jahr 1996.

Das Gesetz über Arbeitsverträge war eines der Hauptinstrumente der staatlichen Politik zur Deregulierung des Arbeitsmarktes. Dadurch wurde der Tarifverhandlungsprozess durch individuelle Beschäftigungsverträge ersetzt. In dem Gesetz heisst es, dass rechtsverbindliche Verträge zwischen einzelnen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern das Beschäftigungsverhältnis regeln sollen, sofern nichts anderes beschlossen wird.

Wenn Arbeitnehmer/innen unter einen kollektiv ausgehandelten Vertrag fallen wollen, müssen sie dies ausdrücklich erklären, und sie können sich bei den Verhandlungen von einem Verhandlungsführer, nicht unbedingt einer Gewerkschaft vertreten lassen. Der Arbeitgeber muss den Verhandlungsführer anerkennen, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, tatsächlich zu verhandeln.

Durch das Gesetz über Arbeitsverträge ist die Zahl der Beschäftigten, die unter Tarifverträge fallen, halbiert worden, und die Reallöhne gingen zurück. Am schlimmsten waren die Auswirkungen in Kleinbetrieben.

 

Beschäftigte werden gedrängt, individuelle Verträge zu unterzeichnen

Der New Zealand Council of Trade Unions (NZCTU) berichtete, dass Beschäftigte gedrängt worden seien, individuelle Verträge zu unterzeichnen, die einseitig von den Arbeitgebern festgelegt worden waren, zum Teil auch in den Fällen, in denen die betroffenen Beschäftigten eine Gewerkschaft mit den Verhandlungen in ihrem Namen beauftragt hatten.

 

Das Streikrecht wird eingeschränkt

Auch das Streikrecht wurde durch das Gesetz eingeschränkt, insbesondere durch das Verbot von Streiks, die auf den Abschluss überbetrieblicher Tarifverträge abzielen. Damit wurde den vom Arbeitgeber auferlegten Verhandlungen auf rein betrieblicher Ebene gesetzlich Vorschub geleistet.

 

 

Pakistan

Einwohner: 140.000.000 Hauptstadt: Islamabad Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-111

Grundlegende Gewerkschaftsrechte sind beträchtlich eingeschränkt. Im Oktober 1998 verschlechterte sich die Situation weiter, als die Regierung das Bauvorhaben des Ghazi Barotha-Wasserkraftwerks zu einem wesentlichen Dienst erklärte. Zum Jahresende wurde die Armee mit der Führung des öffentlichen Wasser- und Stromversorgungsunternehmens WAPDA beauftragt, und die Gewerkschaft bei WAPDA wurde suspendiert.

Beschränkung der Vereinigungsfreiheit

Eine Vielzahl von Beschäftigten kann keinen Gewerkschaften angehören, darunter bestimmte öffentliche Bedienstete, Lehrkräfte, Krankenhauspersonal, Landarbeiter/innen, Beschäftigte bei den Eisenbahnen, Beschäftigte in zahlreichen verteidigungsrelevanten Einrichtungen, Aufsichtspersonal und Führungskräfte, Forstarbeiter/innen sowie die Beschäftigten in den Freien Exportzonen (FEZ).

Unter gewissen Umständen können Beschäftigte, denen ein Gewerkschaftsbeitritt untersagt ist, Vereinigungen gründen. Sie verfügen jedoch entweder nur über begrenzte oder gar keine Tarifverhandlungsrechte und dürfen weder streiken noch Dachverbänden beitreten.

Die Arbeitgeber haben fingierte Beförderungen in leitende Positionen vorgenommen, um in Sektoren wie der Stahlindustrie, bei den Eisenbahnen sowie im Banken- und Finanzsektor eine gewerkschaftliche Organisierung zu verhindern.

Im Juli kündigten die Behörden der Provinz Punjab an, dass sie beschlossen hätten, die Aktivitäten von Gewerkschaften und Verbänden, insbesondere der Allpakistanischen Büroangestelltenvereinigung APCA (All Pakistan Clerks Association), einzugrenzen, denn sie würden als Störfaktor der staatlichen Politik betrachtet. Ferner verlautbarten die Behörden, dass sie noch darüber berieten, ob ein neuer Gesetzentwurf eingebracht würde oder bestehende Bestimmungen und Verordnungen zur Anwendung kommen sollten.

 

Beschränkung der Gewerkschaftsrechte im Bankensektor

Durch 1997 an der Bankenverordnung vorgenommene Änderungen wurden sämtliche Gewerkschaftsaktivitäten während der Banköffnungszeiten untersagt, und es wurde festgelegt, dass ein Beschäftigter kein Gewerkschaftsmitglied oder –funktionär in einer Bank sein kann, in der er nicht selbst beschäftigt ist. Jeder, der gegen das Gesetz verstösst, muss mit einer Geldstrafe oder einer bis zu dreijährigen Haftstrafe bzw. beidem rechnen. Die dem Gewerkschaftsdachverband APFTU angeschlossene Bankangestelltengewerkschaft hat das Verbot mit der Begründung, dass es verfassungswidrig sei, vor dem Obersten Gericht angefochten.

Bei Banken und Finanzinstitutionen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können keine Tarifverhandlungen führen.

 

Gesetz über die wesentlichen Dienste

Das Gesetz aus dem Jahr 1952 über die Aufrechterhaltung wesentlicher Dienste (Essential Services Maintenance Act – ESMA) verbietet Streiks und verweigert oder beschränkt Tarifverhandlungen. Die Regierung kann jeden Dienst bzw. jeden Betrieb zu einer öffentlichen Versorgungseinrichtung erklären und den ESMA-Bestimmungen unterwerfen, so dass Beschäftigten die Kündigung untersagt werden kann und entlassene Beschäftigte nicht vor Gericht gehen können. 1998 galten die ESMA-Bestimmungen in folgenden öffentlichen Diensten und Staatsunternehmen: die Behörde für die Erschliessung der Wasser- und Elektrizitätsversorgung (WAPDA), das Stromversorgungsunternehmen von Karatschi, die Luftfahrtgesellschaft All Pakistan Airlines und die Hafenverwaltung von Karatschi.

Das Gesetz war ursprünglich eingebracht worden, um die Verteidigung und Sicherheit von Pakistan sowie die Aufrechterhaltung der für das Gemeinwohl unverzichtbaren Versorgung und Dienstleistungen zu gewährleisten. Streiks in unter das ESMA fallenden Wirtschaftsunternehmen oder Diensten werden mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft geahndet.

 

Streikverbot

1997 hob das Oberste Gericht ein Gesetz aus dem Jahr 1978 auf, mit dem den Beschäftigten der pakistanischen Fernsehanstalt und der Zivilluftfahrtbehörde ein Gewerkschaftsbeitritt und Tarifverhandlungen untersagt worden waren. Es entschied, dass dieses Verbot verfassungswidrig sei. Das Gericht stellte jedoch auch fest, dass diese Beschäftigten nicht streiken dürften.

 

Tarifverhandlungen und Streiks in FEZ verboten

Die Beschäftigten in den pakistanischen FEZ können weder Tarifverhandlungen führen noch streiken und sind nicht vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber oder vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geschützt. Sonderwirtschaftszonen sind im Rahmen des "Auslandsinvestorenplans" vom Arbeitsgesetz ausgenommen. Das Finanzgesetz von 1992 befreit Unternehmen, die über 70 Prozent ihrer Erzeugnisse ausführen, von allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Arbeitsgesetze gelten zwar in den 72 Industriegebieten, einen Schutz bieten sie jedoch nur bedingt oder überhaupt nicht. Das Industriegebiet Gadoon Amazi ist für seine gewerkschaftsfeindliche Politik berüchtigt. Das Sicherheitspersonal der Betriebe ist dort mit Schusswaffen ausgestattet. Die meisten gewerkschaftlichen Organisierungsversuche sind mit aktiver Unterstützung der Kommunalverwaltung, der Polizei und des Arbeitsministeriums unterdrückt worden. Entlassene Gewerkschafter/innen werden auf schwarze Listen gesetzt. Die dortigen Arbeits- und Arbeitsschutzbedingungen sind verheerend.

 

Gesetzlicher Schutz unzureichend

Der gesetzliche Schutz für Beschäftigte, die aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten oder einer Gewerkschaftsmitgliedschaft entlassen werden, ist unzureichend. Ein Entscheid des Obersten Gerichtes von 1994 beschnitt das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln im Falle von Entlassungen, die nicht mit Arbeitsstreitigkeiten im Zusammenhang stehen. Dies hatte zur Folge, dass es keine Aussicht auf Wiedereinstellung mehr gab.

Den Gewerkschaften zufolge sind die Arbeitsgerichte ineffizient und häufig korrupt, die Arbeitsgesetze werden nicht wirksam umgesetzt, und bestimmte Politiker, Kommunalämter und Geschäftskreise arbeiten zusammen, um die Arbeitnehmerrechte zu unterdrücken. Es wird auf Einschüchterung und Gewalt zurückgegriffen, um die Beschäftigten an einer Organisierung zu hindern.

Die Arbeitgeber umgehen die Arbeitsgesetze, indem sie statt eines grösseren Unternehmens eine Vielzahl kleinerer Betriebe anmelden, auch wenn alle Beschäftigten auf demselben Gelände angestellt sind. Darüber hinaus werden Beschäftigte mit befristeten Kettenverträgen eingestellt.

Durch eine 1997 am Gesetz über den Staatsdienst vorgenommene Änderung wurde es Hunderttausenden von Beschäftigten im Staatsdienst, in Staatsunternehmen, einschliesslich der verstaatlichten Banken, untersagt, mit ihren Beschwerden vor die Arbeitsgerichte oder die Nationale Arbeitsbeziehungskommission zu ziehen, vor allem wenn es dabei um die Schikanierung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ging. Statt dessen wurden sie gezwungen, vor ein Dienstleistungsgericht zu gehen.

 

Langwierige Streikverfahren

Die Gewerkschaften müssen langwierige und mühselige Verfahren durchlaufen, bevor sie zu einem Streik aufrufen können. Infolgedessen sind die meisten Streiks spontan und illegal. Sie werden häufig von der Polizei aufgelöst und von den Arbeitgebern als Rechtfertigung für Entlassungen benutzt. Die Regierung kann jeden Streik beenden, der bereits 30 Tage gedauert hat.

 

Eintragung von Gewerkschaften behindert

Das Verfahren für die Eintragung von Gewerkschaften sowie Einspruchsverfahren können sich über Jahre hinziehen, wenn ein Arbeitgeber gegen die Gründung einer Gewerkschaft ist. Während dieser Zeit werden die Gewerkschaftsorganisator(inn)en belästigt und schikaniert, und die Arbeitgeber können die Gewerkschaften in kostspielige und langwierige Prozesse verwickeln.

Das Autobahnbauvorhaben von Lahore nach Islamabad wurde 1997 abgeschlossen. Während der sechs Baujahre kämpfte die der APFOL angeschlossene Daewoo Awami-Gewerkschaft um das Vereinigungsrecht der Beschäftigten, aber die Eintragung der Gewerkschaft blieb aufgrund der Rechtsmanöver der Behörden und des Unternehmens ein bei Gericht anhängiger Streitfall.

 

Ghazi Barotha-Bauvorhaben für ein Wasserkraftwerk

Nach zahlreichen Entlassungen und Prozessen wurde 1996 schliesslich eine dem Gewerkschaftsdachverband APFOL angeschlossene Gewerkschaft bei einem Bauvorhaben – einem riesigen Wasserkraftwerk am Indus – des Bauunternehmens Ghazi Barotha Contractors zugelassen. Das italienische transnationale Unternehmen Impreglio ist ein Mehrheitspartner in dem Konsortium von Gesellschaften, das dieses Vorhaben leitet.

 

Gewerkschafter/innen entlassen

Die Geschäftsleitung liess auch eine vom Unternehmen unterstützte Gewerkschaft zu. Bei den Wahlen des Tarifverhandlungsführers erhielt die APFOL-Gewerkschaft 90 Prozent der Stimmen und legte der Geschäftsleitung ihre Forderungen vor. Das Unternehmen begann mit der Entlassung von Beschäftigten und der Belästigung aktiver Gewerkschaftsmitglieder und Funktionsträger/innen. Bei dem Versuch, das Bauvorhaben unter die ESMA-Bestimmungen zu stellen, kollaborierte die Geschäftsleitung mit den Behörden.

Die Gewerkschaft konnte zwar durchsetzen, dass die Entlassenen wiedereingestellt wurden, aber die Geschäftsleitung lehnte Tarifverhandlungen erneut ab und drohte mit weiteren Entlassungen. Die Gewerkschaft erwirkte eine gerichtliche Verfügung, um dies zu verhindern. Nichtsdestoweniger wurden im weiteren Verlauf des Jahres 600 Beschäftigte entlassen.

 

Die Ereignisse von 1998

1998 legte die Ghazi Barotha Awami-Gewerkschaft der Geschäftsleitung ihren Forderungskatalog vor, da man ihr 1997 zu verstehen gegeben hatte, dass 1998 bessere Tarif- und Arbeitsbedingungen angeboten würden. Die Geschäftsleitung begann, Vertragsarbeiter einzustellen, die keine Gewerkschaftsrechte geltend machen können. Im September verlautbarte die Geschäftsleitung, sie überlege, das Bauvorhaben einzustellen, und es werde keine Lohnerhöhungen oder Verbesserung der Nebenleistungen geben. Die Beschäftigten traten daraufhin in den Bummelstreik. Am 14. Oktober entliess das Unternehmen in Absprache mit der Regierung 45 Vorarbeiter. Die Gewerkschaft erwirkte eine Verfügung der Nationalen Arbeitsbeziehungskommission gegen diese Entlassungen. Die Geschäftsleitung senkte die tägliche Arbeitszeit von zehn auf acht Stunden.

 

Provokation von seiten der Geschäftsleitung

Von der Geschäftsleitung gingen mehrere Provokationen aus, die das Arbeitsklima erheblich belasteten. So wurde vom Unternehmen die Polizei herbeigerufen, und etwa 5.000 Beschäftigte wurden ausgesperrt. Beschäftigten wurde die Behandlung beim betriebsärztlichen Dienst verweigert. Rund 800 Beschäftigte, die in einer Wohnanlage in Hatian untergebracht waren, wurden dort wie Gefangene gehalten. Die Kantine wurde von der Polizei besetzt, und den Beschäftigten wurden Speisen und Getränke verwehrt. Der betriebliche Fahrdienst wurde eingestellt, so dass die Beschäftigten nicht zur Baustelle gelangen konnten, die wiederum von Polizeikräften besetzt war.

 

Festnahmen

Am 21. Oktober durchsuchte die Polizei die Wohnungen des Vorsitzenden der Gewerkschaft, des Generalsekretärs und anderer Amtsträger. Dabei wurden ihre Familienangehörigen belästigt, bedroht und geschlagen, und es wurden persönliche Gegenstände gestohlen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft, Tahir Jamil, der Stellvertretende Vorsitzende, Waris Khan, der Zweite Stellvertretende Vorsitzende, Sultan Mehmood, der Gemeinsame Sekretär, Afser Khan, und der Sekretär für Öffentlichkeitsarbeit, Mohamed Saeed, wurde festgenommen und in eine etwa 500 km entfernte Haftanstalt gebracht. Auch der Vater des Gewerkschaftsvorsitzenden wurde festgenommen. Er wurde gefoltert. Sein Bruder wurde ebenfalls festgenommen und inhaftiert. Der Generalsekretär, Aslam Adil, tauchte wie die übrigen noch freien Amtsträger der Gewerkschaft unter.

Das Ortsbüro sowie das in Ghazi gelegene Hauptbüro der Awami-Gewerkschaft wurden von Amts wegen geschlossen. Fünfzig Gewerkschaftsaktivisten wurden entlassen. Bis Ende Oktober waren 900 Beschäftigte entlassen worden.

Das Unternehmen schlug die Wiederaufnahme der Arbeit am 31. Oktober vor, aber die Beschäftigten machten dies von der Freilassung der inhaftierten Gewerkschaftsfunktionäre, der Rücknahme der fingierten Klagen gegen sie und der Wiedereinstellung aller entlassenen Arbeitskräfte abhängig. Die Gewerkschaft organisierte einen Hungerstreik.

 

Gericht ordnet die Wiedereinstellung an

Am 6. November wies die Nationale Arbeitsbeziehungskommission (NIRC – National Industrial Relations Commission) das Unternehmen an, alle entlassenen Beschäftigten wiedereinzustellen, und ordnete den Abzug der Polizei von der Baustelle sowie die Wiedereröffnung der Gewerkschaftsbüros an. Im NIRC wurde beschlossen, den Streik abzusagen. Die NIRC lud den untergetauchten Generalsekretär Aslam Adil zu einer Anhörung am 16. November vor und erklärte, dass er und die anderen Gewerkschaftsführer von der Polizei nicht verhaftet oder schikaniert werden dürften. Die Amtsträger der Gewerkschaft blieben in Haft.

Am 22. Oktober erklärte die Regierung das Bauvorhaben zu einem wesentlichen Dienst im Sinne des ESMA von 1952, wodurch Tarifverhandlungen und Streiks verboten wurden. Dieser Status galt – verlängerbar – zunächst für sechs Monate.

 

Privatisierung und Deregulierung

Die Regierung setzte ihre Privatisierungs- und Deregulierungspolitik gemäss IWF- und Weltbankstrategien weiter um. Betroffen hiervon waren die staatlichen Versorgungsunternehmen wie WAPDA, die Eisenbahnen, die Hafenverwaltung von Karatschi sowie die Erdgas- und die Telekommunikationsgesellschaft.

 

Gewerkschaftsrechte in der Wasserbehörde aufgehoben

Am 22. Dezember 1998 wurden die Gewerkschaftsrechte der 130.000 Beschäftigten bei WAPDA per Präsidialverordnung aufgehoben, indem die Pakistan WAPDA Hydroelectric Central Workers Union, eine Mitgliedsorganisation des nationalen Gewerkschaftsdachverbandes APFTU, für die Dauer von zwei Jahren ihrer Funktion als Verhandlungsführerin enthoben wurde, um das "widerspenstige Personal zu bändigen". Die Führung von WAPDA sollte der Verordnung zufolge den Streitkräften übertragen werden. Zu diesem Zweck wurden zwischen 30.000 und 35.000 Unteroffiziere und 250 Offiziere der mittleren Laufbahn abkommandiert. Ein ranghoher Offizier wurde zum Vorsitzenden von WAPDA ernannt. Die Präsidialverordnung bot darüber hinaus die Möglichkeit, Beschäftigte ohne Angabe von Gründen zu verabschieden.

Die Gewerkschaft hatte gegen die Teilprivatisierung von WAPDA eine Kampagne geführt und war am 3. November in den Ausstand getreten.

 

Polizeirazzia in Gewerkschaftsbüros

Im April berichtete der nationale Gewerkschaftsdachverband APFTU, dass seine Büros in Lahore von der Polizei am 16. April verwüstet worden seien. Diejenigen Gewerkschaftsvertreter/innen, die Widerstand geleistet hätten, seien von den Polizisten geprügelt worden. Der Generalsekretär, der Stellvertretende Generalsekretär und fünf weitere Personen seien festgenommen worden. Die Gewerkschaft erklärte, eine Kampagne gegen die Privatisierung geführt zu haben.

 

Ausblick auf 1999

Die Gewerkschaften Pakistans vermuteten, dass die Regierung beabsichtige, im Zuge der Privatisierung von Staatsunternehmen Anfang 1999 Zehntausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu entlassen und die Betriebsführung den Streitkräften zu übertragen.

Der Entwurf einer Beschäftigungs- und Personalpolitik, der für Anfang 1999 angekündigt worden war, sollte dem Vernehmen nach den Arbeitgebern weitreichende Befugnisse zur Entlassung von Beschäftigten einräumen.

 

 

Papua-Neuguinea

Einwohner: 4.400.000 Hauptstadt: Port Moresby Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98

1998 schaffte die Regierung die Finanzierung der wichtigsten Institutionen für die Arbeitsbeziehungen ab, änderte ihre Meinung jedoch nach Protesten der Gewerkschaften.

Versuch, die Institutionen für die Arbeitsbeziehungen abzuschaffen

Am 16. November veröffentlichte die Regierung ihren Haushalt für 1999, in dem keine Finanzzuweisung für die wichtigsten Institutionen für die Arbeitsbeziehungen, darunter der Nationale Dreigliedrige Ausschuss, das Industrieschiedsgericht und -schlichtungsgericht, das Amt für Mindestlohn, das Amt des Industrieregisters und das nationale Amt für Weiterbildung, vorgesehen war, was einer Abschaffung dieser Institutionen gleichkam.

Der nationale Gewerkschaftsbund PNGTUC veranstaltete am 19. November eine landesweite Arbeitsniederlegung und beschloss zu streiken, falls die Regierung keine Änderungen am Haushalt vornimmt. Die Regierung gab nach und wies die Mittel für diese Institutionen zu.

 

Einschränkung der Verhandlungen

Die Regierung kann Schiedssprüche aufheben und Lohnvereinbarungen für null und nichtig erklären, wenn sie im Widerspruch zur Regierungspolitik oder zum nationalen Interesse stehen. Die Regierung hat der IAO mitgeteilt, dass diese beiden Gesetze zurückgenommen werden. Die Arbeitsgesetze des Landes werden zur Zeit insgesamt novelliert.

Die PNGTUC hat mitgeteilt, dass die Regierung die Absicht hat, das Arbeitsgesetz zu ändern, um es den Arbeitgebern zu ermöglichen, im Rahmen des drakonischen Strukturanpassungsprozesses im Lande einseitig Akkordlöhne in der gesamten Industrie einzuführen.

 

Gesetz über die innere Sicherheit

Im Rahmen des Gesetzes über die innere Sicherheit aus dem Jahr 1993 kann das Kabinett Personen einsperren und Organisationen verbieten, von denen es meint, dass sie dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Die Polizei verfügt über unbegrenzte Befugnisse, um Personen ohne Anklageerhebung festzunehmen und ohne Gerichtsverfahren festzuhalten sowie Eigentum ohne Durchsuchungsbefehl zu durchsuchen. Das Gesetz kehrte ferner die Beweislast um, so dass die beschuldigte Person ihre Unschuld beweisen muss. Der Gewerkschaftsdachverband PNGTUC hat das Gesetz als direkte Gefahr für die Demokratie und die Gewerkschaftsrechte bezeichnet.

 

 

Philippinen

Einwohner: 69.282.000 Hauptstadt: Manila Ratifizierte Übereinkommen: 105-87-98-100-111-138

 

Die Freien Exportzonen, die Sonderzonen und die regionalen Industriezentren verfahren nach der Devise "Keine Gewerkschaft, kein Streik"

FEZ - "Keine Gewerkschaft, kein Streik"

In den Freien Exportzonen und der wachsenden Zahl der Sonderzonen und regionalen Industriezentren, in denen ungefähr 175.000 Personen beschäftigt sind, gibt es nur sehr wenige Gewerkschaften.

Das Arbeitsgesetz gilt dort zwar theoretisch auch, aber in der Praxis wird eine Politik nach dem Motto "Keine Gewerkschaft, kein Streik" verfolgt und von ausländischen Investoren, Kommunalverwaltungsbeamt(inn)en und Zonenverwalter(inne)n in Kraft gesetzt. Wie anderswo auch werden die Beschäftigten in den Zonen in zunehmendem Masse mit befristeten Verträgen eingestellt. Diese Praxis nahm 1998 unter dem Vorwand der Wirtschaftskrise zu, so dass die Arbeitgeber Leiharbeiter/innen anstellen durften, um ihre Verpflichtungen ihnen gegenüber umgehen zu können. Es bedeutete auch, dass diese Beschäftigten keine Gewerkschaftsrechte haben.

Die Massnahmen zur Ausschaltung von Gewerkschaften nehmen in den Zonen gewöhnlich die Form von Einschüchterungen der Belegschaften sowie von Entlassungs- und Fabrikschliessungsandrohungen an. Häufig verlassen die Unternehmen lieber die Zonen, als dass sie Gewerkschaften zulassen. Gewerkschaftsführer/innen und –organisator(inn)en werden entlassen und diskriminiert und von anderen Unternehmen auf schwarze Listen gesetzt. Die Beschäftigten werden häufig daran gehindert, ausserhalb ihres Tätigkeitsbereiches untereinander Kontakt aufzunehmen.

Die Behörden führen kaum Inspektionen durch. Das Arbeitsministerium hat sich als nicht bereit oder nicht in der Lage erwiesen, das Gesetz in den Zonen in Kraft zu setzen.

 

Eingetragene Gewerkschaften in der Freihandelszone Cavite

In der Freihandelszone Cavite in der Nähe von Manila gab es 1997 trotz der Politik nach dem Motto "Keine Gewerkschaften, kein Streik" neun eingetragene Gewerkschaften und wenigstens zwei Tarifverträge. In der Zone sind rund 35.000 Personen, davon 75% junge Frauen, hauptsächlich in koreanischen, japanischen, taiwanischen und deutschen Unternehmen beschäftigt. Sie sind verpflichtet, ein Dokument zu unterschreiben, das besagt, dass der Arbeitgeber sie entlassen kann, wenn sie heiraten. Massenentlassungen von Beschäftigten, die Gewerkschaften beitreten, erzwungene Überstunden und schlechte Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung.

 

Mehr gewerkschaftsfreie Zonen

In der FEZ Mactan, in der rund 21.000 Personen beschäftigt sind, gibt es keine Gewerkschaften. Die Beschäftigten werden überwacht und können sich nicht in Gruppen versammeln. Organisatoren haben keinen Zutritt zu der Zone. In der Zone von Baguio City gibt es ebenfalls keine Gewerkschaften.

Die Sonder-FEZ Subic Bay wurde für "gewerkschaftsfrei" erklärt. Es wurde ein "Arbeitszentrum" eingerichtet, das angeblich Arbeitsstreitigkeiten behandeln und die Beschäftigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen soll. Nach Aussage der Beschäftigten diente das Zentrum dazu, Betriebsgewerkschaften Vorschub zu leisten. Wachpersonal hinderte Inspektoren des Arbeitsministeriums an der Durchführung unabhängiger Betriebsinspektionen.

 

1998 – Durchbruch bei Victoria Wave

Im November liess der nationale Gewerkschaftsbund TUCP verlauten, er habe dem gewerkschaftsfreien Status der privat betriebenen FEZ Victoria Wave Ecozone in Metro Manila ein Ende gesetzt, nachdem die Transportarbeitergewerkschaft PTGWO eine längst überfällige Gewerkschaftsanerkennungswahl bei Christo Wood Industries gewann. Der Organisierungsauftrieb hatte im August 1997 begonnen. Die Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre, darunter der Vorsitzende, und weitere Gewerkschaftsmitglieder waren sofort entlassen worden, nachdem das Arbeitsamt angeordnet hatte, dass die Wahlen stattfinden sollten.

Es ist üblich, dass die Arbeitgeber die Anträge der Gewerkschaften auf Anerkennungswahlen ablehnen, um selbst als kollektive Verhandlungspartner aufzutreten, indem sie die Arbeitnehmer/innen entlassen und dadurch die Gewerkschaften zerschlagen, sobald die Anerkennungswahlen anstehen.

 

Streikende Pilot(inn)en werden entlassen

Am 18. Juni entliess die Fluggesellschaft Philippine Airlines (PAL) 660 Mitglieder der Pilotengewerkschaft ALPAP, die am 4. Juni gestreikt hatten, nachdem das Unternehmen gedroht hatte, alle Pilot(inn)en über 45 Jahren in den Ruhestand zu schicken. Das Bodenpersonal und die Kabinenbesatzung in der Gewerkschaft PALEU drohten mit einem Streik, nachdem das Unternehmen am 16. Juni 1400 Beschäftigte des Kabinenpersonals und des Bodenpersonals entlassen hatte, indem sie den Pilotenstreik für die schwierige Finanzlage des Unternehmens verantwortlich machte.

Die Fluggesellschaft, die 1993 privatisiert wurde, ist für ihre Gewerkschaftsfeindlichkeit bekannt. Zu Beginn des Jahres urteilte das oberste Gericht, dass das Unternehmen gegen die Gesetze verstossen hat, als es den Vorstand der PALEA 1994 entliess.

 

Personalabbaupläne zurückgenommen

Am 25. Juni erhielt die ALPAP eine auf den 7. Juni datierte Anweisung, zur Arbeit zurückzukehren. Als die Beschäftigten am nächsten Tag zur Arbeit kamen, weigerte sich das Unternehmen, sie wieder zur Arbeit zu lassen.

Am 10. Juli erliess das Arbeitsministerium eine Anweisung, das Bodenpersonal am Streik zu hindern zu streiken. Das Personal widersetzte sich der Anweisung und trat am 22. Juli in den Streik.

Am 26. Juli wurde eine Einigung zwischen der PALEA und der Fluggesellschaft erzielt, nachdem die PAL ihre Pläne für einen von der Geschäftsleitung festgelegten Personalabbau durch einen ausgehandelten Plan ersetzte.

 

Die Fluggesellschaft wird ausgesetzt

Im August wurde die Fluggesellschaft von der IATA, der internationalen Flugaufsichtsbehörde, ausgesetzt, da sie die ausstehenden Rechnungen nicht bezahlt hatte. Das Unternehmen hatte aufgrund der Asienkrise und einer schlechten Betriebsführung Rekordverluste hinnehmen müssen.

 

Abkommen erzielt

Im September bot das Unternehmen der PALEA einen Plan an, der u.a. einen Aktienoptionsplan für die Beschäftigten als Gegenleistung zur Aussetzung des Tarifvertrages für zehn Jahre enthielt. Es liess verlauten, die Alternative sei die Schliessung. Die Fluggesellschaft kündigte an, sie werde das Unternehmen am 23. September um Mitternacht schliessen, nachdem die Gewerkschaft den Plan abgelehnt hatte.

Der Präsident des Landes griff ein und verbesserte das Angebot. Die PALEA führte eine Urabstimmung bei ihren Mitgliedern durch, und der Vorschlag wurde abgelehnt. Nach der Schliessung der Fluggesellschaft wurde ein Abkommen erreicht und PAL wurde wieder eröffnet.

 

Streikverbot

Im September verbot das Arbeitsministerium einen Streik der Post- und Telekommunikationsgewerkschaft Progressive Workers Union-NAFLU und verwies den Streitfall zur Schlichtung an die nationale Arbeitsbeziehungskommission (NLRC). Die Gewerkschaft hatte im August einen Streik angekündigt, insbesondere weil im Rahmen eines Personalabbauprogramms 249 Beschäftigte entlassen worden waren. Am 28. September führte die Gewerkschaft landesweite Protestaktionen durch.

Anfang Oktober legte ein Mitglied des Unterhauses der Philippinen im Parlament einen Gesetzentwurf vor, der in Krisenzeiten ein vorübergehendes Verbot von Streiks in wichtigen Industrien forderte. Das angebliche Ziel bestand darin, das Land dabei zu unterstützen, die regionale Wirtschaftskrise zu überstehen, indem die Arbeitsplätze bewahrt und die Bereitstellung wichtiger Dienstleistungen gesichert wird. Der Präsident des Landes unterstützte diesen Gesetzentwurf uneingeschränkt.

 

Streikende werden angegriffen

Streikende Arbeitnehmer/innen werden häufig von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und von Sicherheitskräften angegriffen, insbesondere die Streikposten.

Die Mitglieder der Gewerkschaft für den Hotel- und Gaststättensektor NUWHRAIN traten im November 1997 im Diamond Hotel von Manila, das in japanischem Besitz ist, in den Streik. Zu Beginn des Jahres hatten sie die Anerkennung als Verhandlungspartner und die Durchführung von Tarifverhandlungen gefordert. Die Geschäftsleitung begann damit, die Gewerkschaft zu schikanieren.

Als die Gewerkschaft in den Streik trat, stellte die Geschäftsleitung Sicherheitskräfte ein, um Streikbrecher(inne)n dabei zu helfen, die Streikposten zu passieren. Am 10. Dezember griffen 150 Sicherheitskräfte Gewerkschafter/innen an, von denen sechs ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Polizei sah dabei tatenlos zu und verhaftete die Streikenden, nachdem der Angriff vorbei war.

Im April 1998 übernahm das Arbeitsministerium die Zuständigkeit für den Streitfall und ordnete an, dass die Streikenden zu den früheren Bedingungen und Modalitäten wieder eingestellt werden müssten. Es gelang der Hotelleitung jedoch, den Vertrag vor seinem Inkrafttreten so zu ändern, dass die Arbeitnehmer/innen zwar auf die Gehaltsliste gesetzt wurden, dass die Sozialbeiträge jedoch nicht bezahlt wurden und die Streikenden nicht wieder eingestellt zu werden brauchten.

Später im Laufe des Jahres versuchte das Unternehmen den Arbeitnehmer(inne)n eine finanzielle Entschädigung zu bieten, um ihnen einen Anreiz zur Kündigung zu geben, diese lehnten jedoch ab und kämpften weiter für ihre Wiedereinstellung.

 

Gesetzliche Beschränkungen

Eine Gewerkschaft kann nur eingetragen werden, wenn sie mindestens 20% der Beschäftigten in einer Verhandlungseinheit vertritt. Das Gesetz erfordert eine übermässig grosse Anzahl Gewerkschaften, bevor ein Verband oder ein nationaler Bund gegründet werden können. Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre müssen in dem Unternehmen beschäftigt sein, dessen Belegschaft sie vertreten.

Ausländer/innen können Gewerkschaften weder gründen noch ihnen beitreten, wenn mit ihrem Heimatland keine Gegenseitigkeitsvereinbarung besteht.

Der Arbeitsminister kann eine Zwangsschlichtung anordnen und Streikende an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern, wenn er der Ansicht ist, dass die Streiks dem nationalen Interesse zuwiderlaufen.

Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre können aufgrund ihrer Teilnahme an einem illegalen Streik entlassen und für maximal drei Jahre inhaftiert werden.

Die Beschäftigten des öffentlichen Sektors verfügen über keinerlei Tarifverhandlungsrechte und dürfen nicht streiken.

 

 

Salomonen

Einwohner: 391.000 Hauptstadt: Honiara Ratifizierte Übereinkommen: 29

 

Ein Konflikt in der Holzindustrie, der 1997 begonnen hatte, dauerte im Jahr 1998 fort. Auslöser war die Weigerung des Unternehmens Earth Movers (Salomonen) gewesen, einen Tarifvertrag mit der Solomon Island National Union of Workers (SINUW) neu zu verhandeln.

Verhandlungen verweigert

Mitglieder der Solomon Island National Union of Workers (SINUW) waren aufgrund der Weigerung des Unternehmens Earth Movers (Salomonen), ihren Tarifvertrag neu zu verhandeln, im September 1997 in den Ausstand getreten.

 

Entlassung aller Streikenden

Das Unternehmen erwirkte eine Verfügung des Obersten Gerichts gegen 412 Streikende und entliess sie alle. Es erwirkte ferner eine gerichtliche Anordnung, mit der den Streikenden der Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen, Streikposten auf dem Betriebsgelände oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes, die Behinderung von Unternehmensfahrzeugen oder –beschäftigten im ganzen Land, das Herantreten an einen Beschäftigten des Unternehmens oder an eine Ersatzarbeitskraft sowie sämtliche Einmischungen in die Tätigkeit des Unternehmens untersagt wurden.

Am 15. Oktober 1997 wurde ein Gewerkschaftsorganisator festgenommen und inhaftiert, weil er angeblich gegen die gerichtliche Anordnung verstossen hatte. Er wurde einen Tag später aus dem Gefängnis freigelassen, blieb jedoch in Polizeigewahrsam. Das Unternehmen versuchte, die Beschäftigten aus ihren Unterkünften in sieben Holzfällerlagern auszuweisen und strengte einen Prozess gegen die Gewerkschaft an.

 

Schlichtungsverfahren

Aufgrund des internationalen Gewerkschaftsdrucks zitierte die Regierung die Gewerkschaft und das Unternehmen vor ein Schlichtungsgremium.

Anfang Dezember 1997 erwirkte das Unternehmen nach ersten Anhörungen vor dem Schlichtungsgremium einen Entscheid des Obersten Gerichts, mit dem die Angelegenheit an das Oberste Gericht zurückverwiesen wurde. Das Unternehmen setzte daraufhin Verzögerungstaktiken ein, um einen Beschluss bis nach Weihnachten zu vertagen, da es davon ausging, dass die Beschäftigten unter dem Druck stünden, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, um während der Weihnachtsferien Geld für ihre Familien zu haben.

 

Entscheid zugunsten der Gewerkschaft

Am 20. März 1998 entschied das Schlichtungsgremium zugunsten der Gewerkschaft. Der Entscheid wies den Arbeitgeber an, mit der Gewerkschaft über die Anerkennung und über Tarifvereinbarungen zu verhandeln, die entlassenen Arbeitskräfte rückwirkend ab dem Datum der Entlassung wieder einzustellen und allen Gewerkschaftsmitgliedern ab 1. Januar eine zehnprozentige Erhöhung auf den Lohn, die Zulagen und die Anreizzahlungen zu gewähren.

Dieser Entscheid wurde am 22. Juni 1998 vom Obersten Gericht bestätigt. Nichtsdestoweniger ergriff das Unternehmen keinerlei Massnahmen, um mit der Gewerkschaft echte Verhandlungen zu führen und stellte die Entlassenen auch nicht wieder ein. Am 17. August 1998 bestätigte das Oberste Gericht erneut den zuvor bereits vom Schlichtungsgremium ergangenen Entscheid zugunsten der SINUW, und zwar dieses Mal mit einem Durchführungserlass. Dieser schreibt vor, dass das Unternehmen alle den Gewerkschaftsmitgliedern zustehenden Bezüge auf ein Treuhänderkonto zu zahlen hat, wo das Geld bleiben würde, bis der Konflikt endgültig beigelegt werde. Erneut wird das Unternehmen angewiesen, die entlassenen Beschäftigten wieder einzustellen.

 

Konflikt weiter anhängig: Berufung seitens Arbeitgeber

Erstmals in der Geschichte der Arbeitnehmer-Arbeitgeberbeziehungen der Salomonen hat das Unternehmen Earth Movers gegen beide Beschlüsse am Berufungsgericht Einspruch erhoben. Nach der Anhörung des Falles am 19. und 20. Oktober verwies das Berufungsgericht den Fall zurück an das Schlichtungsgremium.

 

 

Singapur

Einwohner: 3.384.000 Hauptstadt: Singapur Ratifizierte Übereinkommen: 29-98

 

Der Spielraum für Tarifverhandlungen wird durch das Gesetz weiterhin eingeschränkt

Registrierung von Tarifverträgen

Tarifverträge müssen vom industriellen Schlichtungsgericht bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten können. Das Gericht kann die Registrierung eines Tarifvertrags aus Gründen des öffentlichen Interesses verweigern, obwohl in der Praxis über solche Fälle nicht berichtet wurde. Der Spielraum für die Aushandlung von Tarifverträgen ist gesetzlich eingeschränkt.

 

Tarifverträge in neugegründeten Unternehmen

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Tarifverträge in neugegründeten Unternehmen keine günstigeren Bedingungen als die im Beschäftigungsgesetz festgelegten gesetzlichen Mindeststandards vorsehen dürfen. 1997 sagte die Regierung zu, dass diese Bestimmung geprüft werde. Der NTUC hat während vieler Jahre darauf hingewiesen, dass diese Bestimmung überholt sei, da stets Ausnahmen gemacht wurden und Tarifverträge in neuen Unternehmen häufig über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgingen.

 

 

Sri Lanka

Einwohner: 18.100.000 Hauptstadt: Colombo Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100-111

 

Notverordnungen wurden erlassen, um einen Streik im Postsektor 1998 zu beenden.

Gewerkschaften lehnen unzureichende Tarifvertragsvorlage ab

Die Regierung versäumte es, die 1995 nach Verhandlungen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern verabschiedete Nationale Arbeitnehmercharta umzusetzen.

Obwohl sich eine Arbeitsgruppe des Präsidenten mit dem Entwurf einer Vorlage über die Industriebeziehungen, die den Grossteil der Bestimmungen der Charta aufnehmen sollte, befasste, war der Entwurf für Gewerkschaften nicht annehmbar. 1998 wurde ein dreigliedriger Sonderausschuss eingesetzt, der sich mit der erneuten Prüfung des Entwurfs befassen sollte. Einige Arbeitgeber sprachen sich gegen die Umsetzung der Charta aus, besonders was den Abschnitt über die Anerkennung von Gewerkschaften betrifft.

 

Unzulänglicher Rechtsschutz

Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber nicht, Gewerkschaften für Tarifverhandlungszwecke anzuerkennen. Die Gesetze zum Schutz der Beschäftigten vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung sowie vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber sind unzureichend und werden nur lückenhaft in Kraft gesetzt.

Streiks in vom Präsidenten zu wesentlichen Diensten erklärten Industrien sind verboten. Öffentliche Bedienstete dürfen nicht streiken, obwohl einige dies dennoch tun.

 

Vereinigungsrecht in Freien Exporten eingeschränkt

Das Arbeitsgesetz wird in den Freien Exportzonen, in denen rund 96.000 vorwiegend weibliche Beschäftigte arbeiten, nicht in Kraft gesetzt. Beschäftigte, die versuchen, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten, werden entlassen und haben keinen Zutritt mehr zu den Zonen. Die Polizei hindert die Beschäftigten daran, innerhalb oder in der Nähe der Zonen Versammlungen abzuhalten. Die Zonen werden streng bewacht, und Gewerkschaftsorganisatoren haben keinen Zutritt. Die Arbeitgeber stellen Sicherheitspersonal ein, um die Beschäftigten zu überwachen. Es kursieren Gerüchte, wonach auch private paramilitärische Sicherheitskräfte im Einsatz sind.

Die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Zonen werden von der staatlichen Investitionsbehörde (Board of Investments - BOI) festgelegt. Die BOI führt auch den Vorsitz bei den obligatorischen Sitzungen der gemeinsamen Arbeitnehmer-Arbeitgeberausschüsse. BOI-Mitarbeiter greifen auf Ersuchen der Arbeitgeber in Arbeitskonflikte ein und arbeiten im Falle eines Streiks häufig mit der Polizei zusammen.

 

Streiks auf Teeplantagen

Am 6. Februar 1998 streikten etwa 400.000 gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte auf den Teeplantagen, um für eine Lohnerhöhung zu demonstrieren. Es gab vereinzelte gewalttätige Zwischenfälle, bei denen während einer Demonstration in Hatton, östlich der Hauptstadt Colombo, Tränengas eingesetzt wurde. Der Streik endete am 13. Februar, nachdem die Regierung eingriff und neue Tarifverträge abgeschlossen wurden, die sich auf alle in der Industrie Beschäftigten erstreckten.

 

Notfallverordnungen zur Beendigung des Streiks eingesetzt

Am 24. April erklärte die Regierung gemäss den im Jahr 1994 erlassenen Ausnahmebestimmungen das Post- und Telekommunikationswesen (PPT) als wesentlichen Dienst, um den Bummelstreik der Mitglieder der Postgewerkschaft (UPTO) zu beenden. Der Streik begann im März und bezog sich auf einen gewerkschaftlichen Forderungskatalog von 17 Punkten. Die Bestimmungen traten am 25. April in Kraft. Daraufhin wurden Armee- und Polizeieinheiten in die Postämter abgestellt. Die Beschäftigten liefen Gefahr, unter militärischer Begleitung zwangsweise an ihre Arbeitsstelle zurückgebracht oder verhaftet zu werden, wenn sie den Anweisungen keine Folge leisteten.

 

Verhaftungen und Einschüchterungen

Der Generalsekretär der UPTO, N.P. Hettiarachchi, und der stellvertretende Generalsekretär, Jayaratne Banda, sowie zehn weitere Mitglieder wurden verhaftet und in Polizeistationen rund um die Stadt Colombo festgehalten. In der Hauptpoststelle fand eine spontane Arbeitsniederlegung statt, um die Freilassung der Inhaftierten zu fordern. Nach Befragung durch die Polizei wurden die Festgenommenen gegen Kaution freigelassen; zwei Tage später wurden sie durch den Polizeirichter freigesprochen.

Am 30. April wurde der Generalsekretär der Gewerkschaft erneut verhaftet. Er wurde gegen Kaution freigelassen; sein Gerichtsverfahren wurde auf den 24. Juli festgesetzt. 270 Beschäftigten, die ausserhalb ihres Arbeitsplatzes demonstriert hatten, wurde mitgeteilt, dass ihre Arbeitsplätze abgebaut würden. Andere Beschäftigte wurden versetzt.

Nach einer Dringlichkeitsversammlung zur Unterstützung der PTT-Beschäftigten wurde für zwei Stunden die Arbeit niedergelegt; es wurde berichtet, dass der Post- und Telekommunikationsminister daraufhin 300 Bewaffnete zur Hauptpoststelle Colombos entsandte, um die Beschäftigten einzuschüchtern.

 

Übereinkommen

Das Übereinkommen wurde im Mai geschlossen. Die Bestimmungen über wesentliche Dienste wurden am 13. Mai rückgängig gemacht. Polizei und Armee zogen aus den Postämtern ab, Strafversetzungen wurden rückgängig gemacht und es wurde vereinbart, dass Streikende nicht weiter schikaniert und die gegen sie erhobenen Anklagen eingezogen werden.

 

 

Taiwan

Einwohner: 21.479.000 Hauptstadt: Taipeh Ratifizierte Übereinkommen:

 

Ein Gesetz, das Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie Lehrer/innen die Gründung von Gewerkschaften erlaubt, ist noch nicht verabschiedet worden. Auch weiterhin bestehen umfangreiche gesetzliche Beschränkungen der Gewerkschaftsrechte.

Nur ein zugelassener Gewerkschaftsdachverband

Das Gesetz gestattet in einer geographischen Region nicht mehr als eine Gewerkschaft. Auf nationaler Ebene ist lediglich ein Gewerkschaftsdachverband zugelassen. Die Regierung hat den Antrag auf die Gründung eines zweiten Dachverbands im Jahr 1994 abgewiesen und keinen Einspruch gegen den Beschluss zugelassen.

 

Keine Gewerkschaften für Beamte und Lehrer/innen

Beamte, Lehrer/innen und Beschäftigte in der Verteidigungsindustrie dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten, obwohl ein Gerichtsentscheid aus dem Jahr 1995 festlegte, dass das Recht auf Organisierung in der Verfassung Taiwans verankert sei.

Ein 1996 veröffentlichter Gesetzentwurf zur Abänderung des Gewerkschaftsgesetzes, mit dem Beamt(inn)en und Lehrer(inne)n die Gründung von Gewerkschaften erlaubt werden sollte und überbetriebliche Gewerkschaften ins Lebens gerufen werden sollten, brachte keine Neuerungen.

 

Gesetzliche Beschränkungen

Das Arbeitsgesetz legt fest, dass Gewerkschaftsstatuten und -satzungen den Behörden zur Prüfung vorzulegen sind. Die Behörden können Gewerkschaften auflösen, wenn sie die Eintragungsbestimmungen nicht erfüllen oder wenn ihre Tätigkeit "die öffentliche Ordnung stört".

Das Streikrecht wird auf vielerlei Weise eingeschränkt, so dass es schwierig ist, einen legalen Streik durchzuführen. Geschwächt werden dadurch auch die Tarifverhandlungen. Die Behörden können eine Vermittlung oder Schlichtung vorschreiben, während der die Beschäftigten nicht streiken dürfen.

Taiwans Versammlungsgesetz untersagt Demonstrationen, die nicht von den Behörden genehmigt wurden. Beschäftigte können verklagt und in Haft genommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit Arbeitskonflikten ohne Genehmigung Proteste organisieren.

 

Unzureichender Gewerkschaftsschutz

Der Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ist unzureichend, da das Gesetz keine Bestrafung vorsieht.

 

 

Thailand

Einwohner: 58.700.000 Hauptstadt: Bangkok Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-100

 

Versuche, das Arbeitsbeziehungsgesetz für Staatsbedienstete SELRA zu ändern, um die Gewerkschaftsrechte der Staatsbediensteten wieder herzustellen, führten wiederum zu nichts. Die Gewerkschaften gingen davon aus, dass die Regierung die Verabschiedung des Gesetzes mit Absicht verhindert hat. Angriffe gegen die Gewerkschaften nahmen im Privatsektor zu.

Die Beschäftigten in staatlichen Unternehmen haben kein Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft

Mit dem Arbeitsbeziehungsgesetz für Staatsbedienstete aus dem Jahr 1991 (SELRA) wurden Gewerkschaften für staatliche Bedienstete abgeschafft. Dadurch wurde über 200.000 (heute 330.000) Arbeitnehmer(innen)n eine Gewerkschaftsmitgliedschaft verweigert und der Gewerkschaftsmitgliederstand halbiert.

Gemäss dem von einer Militärregierung eingebrachten Gesetz wurden die Gewerkschaften im staatlichen Sektor durch Staatsbedienstetenvereinigungen ersetzt, die weder Tarifverhandlungen führen noch streiken können. Sie haben lediglich eine begrenzte beratende Funktion. Das Gewerkschaftsvermögen wurde an die Vereinigungen überwiesen.

Die Vereinigungen dürfen keine landesweiten Verbände bilden oder sich bestehenden Gewerkschaftsbünden des privaten Sektors anschliessen. Sie haben jedoch ein Verbindungsgremium eingerichtet, den Ausschuss für die Beschäftigten staatlicher Unternehmen (SERC), obwohl dieser keine Gewerkschaftsfunktionen erfüllen kann.

Für die Gründung einer Vereinigung ist eine hohe Mindestzahl von Beschäftigten erforderlich. Pro Sektor wird lediglich eine Vereinigung zugelassen.

Die Versuche der letzten Jahre, das Gesetz von 1991 zu ändern, blieben ergebnislos.

 

Reformgesetz sabotiert

Im Januar 1998 wurde eine Novellierung des SELRA-Gesetzes, die im Senat, dem ernannten Oberhaus des Parlamentes, das immer noch stark vom Militär beeinflusst wird, geändert worden war, im Unterhaus abgelehnt.

Am 8. Oktober verabschiedete das Unterhaus eine frühere Version des Gesetzentwurfs, die einige Gewerkschaftsrechte für die Staatsbediensteten wieder eingeführt hätte. Vor der Verabschiedung wurde jedoch eine Bestimmung ergänzt, die es dem Senat ermöglichte, das Gesetz in bezug auf juristische Feinheiten an das Verfassungsgericht zu verweisen, was dann auch am 13. Oktober geschah.

Am 12. November urteilte das Gericht, dass der Gesetzentwurf das Verfahren zur Verabschiedung von Gesetzen im Parlament verletzt hat und dass es deshalb auf verfassungswidrige Art und Weise im Parlament verabschiedet wurde. Die Regierungspartei hatte bei der Verabschiedung am 8. Oktober gegen den Willen und den Rat der Opposition im Hauptteil des Gesetzestexts eine Bestimmung ergänzt. Der Senat bewertete dies als die Vorlage eines völlig neuen SELRA-Gesetzes, das er bisher noch nicht prüfen konnte. Er sammelte genug Unterschriften, um das SELRA-Gesetz an das Verfassungsgericht zu verweisen, und das Gericht stimmte dem Senat zu.

Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde keineswegs für verfassungswidrig erklärt – nur die Ergänzung der Bestimmung im Hauptteil des Gesetzes anstatt in der Präambel. Die Entscheidung, wo die Bestimmung im Text eingeführt wird, lag jedoch im Ermessensspielraum der Regierung.

Der SERC liess verlauten, dass die Regierung die Absicht hatte, das Gesetz zu sabotieren. Viele Beobachter/innen gingen davon aus, dass sie diese juristische Feinheit erfunden hatte, um in einer Zeit der beschleunigten Privatisierung der staatlichen Unternehmen die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern.

 

Letzter Versuch einer Reform steht noch aus

Die Regierung liess verlauten, dass sie noch einmal versuchen würde, eine Gesetzesnovelle zu verabschieden. Ende November 1998 führte sie Gesetze ein, die im Januar 1999 in zweiter und dritter Lesung im Unterhaus verabschiedet wurden. Die erste Lesung im Senat war für den 29. Januar geplant. Es gab Befürchtungen, dass der Senat weitreichende Änderungen am Gesetz anbringen würde.

 

Verbot der Gewerkschaften für Beamtinnen und Beamte

Das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1975 verbietet es Beamt(inn)en, einer Gewerkschaft beizutreten.

 

Gewerkschaftsorganisator(inn)en werden nicht geschützt

Obwohl das Gesetz Beschäftigte im privaten Sektor vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung schützt, besteht kein Schutz für Beschäftigte, die neue Gewerkschaften organisieren, die noch nicht offiziell zugelassen wurden. In der Praxis können Gewerkschafter/innen in Privatunternehmen diskriminiert und entlassen werden. Gerichtsverfahren für die Wiedereinstellung können ein bis drei Jahre dauern. Die Arbeitgeber können neue Beschäftigte einstellen, um Streikende zu ersetzen.

 

Sonstige Beschränkungen

Im Rahmen des Arbeitsbeziehungsgesetzes von 1975 muss jede/r Gewerkschaftsfunktionär/in eine Vollzeitbeschäftigung in dem Betrieb ausüben, in dem er/sie als Gewerkschaftsvertreter/in gewählt wurde, so dass die Gewerkschaften keine gewählten hauptamtlichen Funktionäre(innen) beschäftigen können.

Der ebenfalls noch von der Militärregierung stammende Erlass Nr. 54 aus dem Jahr 1991 verpflichtet die Gewerkschaften des privaten Sektors, ihre Berater/innen beim Staat anzumelden. Der Erlass besagt, dass eine Gewerkschaft zwei Berater/innen haben kann, die im Besitz einer alle zwei Jahre zu verlängernden Regierungslizenz sein müssen. Die Regierung kann eine Lizenz verweigern, und bei der Ausübung von Beratungstätigkeiten ohne eine Lizenz muss unter Umständen mit einer einjährigen Haftstrafe gerechnet werden.

Der Erlass legt darüber hinaus strikte Bedingungen für Streikurabstimmungen fest.

Das Arbeitsgesetz enthält eine breit gefasste Definition der "wesentlichen Dienste", in denen Streiks verboten sind. Der Arbeitsminister kann eine Anordnung zur Verhinderung eines Streiks erlassen oder Streikende an ihren Arbeitsplatz zurückbeordern, wenn ein Streik "die nationale Sicherheit beeinträchtigt oder erhebliche negative Auswirkungen auf die Bevölkerung insgesamt hat".

Es gab weiter Berichte, dass das Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt entweder nicht dazu bereit oder nicht dazu in der Lage war, das Arbeitsgesetz durchzusetzen.

 

1998 – Entlassungen und Proteste

Thailand hatte auch weiterhin unter den Auswirkungen der regionalen Wirtschaftskrise zu leiden, und Hunderttausende von Beschäftigten wurden 1998 entlassen. Im Juli schätzte die Regierung, dass zwei Millionen Beschäftigte seit Beginn der Krise im Juli 1997 ihren Arbeitsplatz verloren haben. Ein Bericht, den die Asiatische Entwicklungsbank im September veröffentlicht hat, besagte, dass die Unternehmen die Löhne noch schneller senken, als sie Beschäftigte entlassen.

Im Januar brach in der Autofabrik Thai Summit Auto Parts Industry Co. ein gewaltsamer Arbeitnehmerprotest aus, nachdem die Geschäftsleitung angekündigt hatte, dass sie die Prämien senken werde. Viele Beschäftigte wurden verhaftet und verletzt, als die Polizei den Protest mit Gewalt auflöste.

Im April drohte der SERC damit, gegen die Pläne der Regierung über die Beschleunigung der Privatisierung der Staatsbetriebe – ein Kernteil der Wirtschaftsreform – Proteste und Ausstände zu organisieren.

 

Streikführer/innen verhaftet

Am 12. April wurden in dem Textilunternehmen Century Textiles Co. Ltd. in Samut Prakan in der Nähe von Bangkok neun Beschäftigte verletzt, als ungefähr 100 Polizeibeamte einen friedlichen Protest in der Fabrik auflösten. Die Beschäftigten hatten zwei Monate für Lohnerhöhungen und eine Jahresprämie gestreikt. Vier Streikführer/innen wurden verhaftet.

 

Gewerkschaftsorganisator(inn)en entlassen

Im Dezember wurden in dem Unternehmen Asia Fiber 16 Gewerkschaftsoganisator(inn)en entlassen, nachdem die Gewerkschaft ihre erste Jahrestagung veranstaltet hatte. Mit der Unterstützung des Gewerkschaftsdachverbandes Labour Congress of Thailand richtete die Gewerkschaft einen Antrag an den dreigliedrigen Ausschuss für Arbeitsbeziehungen (LRC), der im Rahmen des Arbeitsgesetzes von 1975 zur Beilegung von Arbeitskonflikten eingerichtet worden war, um ihre Arbeitsplätze zurückzubekommen.

Der LRC forderte den Arbeitgeber auf, alle Organisator(inn)en wieder einzustellen, aber der Arbeitgeber weigerte sich und ging vor dem zentralen Arbeitsgericht in Berufung. Die Entscheidung wird für 1999 erwartet.

Die Geschäftsleitung hatte einen Informanten zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gewerkschaft geschickt. Obwohl die Gewerkschaft einen Antrag beim Arbeitsministerium in bezug auf ihre Eintragungsbescheinigung gestellt hatte, hatte sie die Namen der Ausschussmitglieder noch nicht vorgelegt. Der Arbeitgeber nutzte diese Gelegenheit, um sie alle zu entlassen. Sie waren nicht gesetzlich geschützt, weil die Gewerkschaft noch nicht eingetragen war.

 

Das Gesetz wird zur Zerschlagung der Gewerkschaften benutzt

Im Laufe des Jahres 1998 benutzten die Arbeitgeber verstärkt das Arbeitsschutzgesetz, um neu gegründete Gewerkschaften zu zerschlagen. Es erlaubt es den Arbeitgebern, die Beschäftigten mit dem halben Lohn zu beurlauben, ohne Gründe dafür anzugeben oder die Zahl der Tage zu begrenzen. Gewerkschaftsaktivist(inn)en werden unbefristet beurlaubt, bis ihre wirtschaftliche Lage sie zwingt, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Bei Tedaram, einem Zulieferunternehmen für Nestlé (Thailand) wurde im Oktober zum ersten Mal innerhalb des Nestlé-Produktionsnetzes in Thailand eine Gewerkschaft organisiert. Dreizehn Beschäftigte gründeten den Organisierungsausschuss und wurden Mitglieder des Vorstands. Kurz darauf schrieb Nestlé an Tedaram, um dem Unternehmen mitzuteilen, dass die Aufträge von Oktober bis Dezember zurückgehen würden und dass das Unternehmen 22 Beschäftigte, deren Namen genannt wurde, unbefristet mit halbem Lohn beurlauben sollte. Die Liste enthielt alle Vorstandsmitglieder. Schliesslich mussten alle Tederam wegen ihrer zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten verlassen und sich einen neuen Arbeitsplatz suchen. Die Gewerkschaft brach zusammen.

 

Weitere Beschränkungen der Rechte sind geplant

Anfang 1999 veröffentlichte die Regierung einen Änderungsentwurf für das Arbeitsbeziehungsgesetz von 1975, der die grundlegenden Gewerkschaftsrechte noch weiter einschränkte. Er schützte nicht ausreichend vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, schloss die Staatsbediensteten von der Gewerkschaftsmitgliedschaft aus, verbot Streiks in einem grossen Teil des Privatsektors, führte die Mehrheitsabstimmung der Beschäftigten für einen Streik ein und legte fest, dass die Bewerber/innen für Gewerkschaftsämter die thailändische Staatsbürgerschaft haben müssen.

 

 

Türkei

Einwohner: 61.800.000 Hauptstadt: Ankara Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Im Gesetz und in der Praxis werden grundlegende Gewerkschaftsrechte weiterhin verletzt. Die öffentlichen Bediensteten haben zwar mittlerweile das Vereinigungsrecht eingeräumt bekommen, können aber weder Tarifverhandlungen führen noch streiken.

Öffentliche Bedienstete

Die Verfassung der Türkei wurde 1995 geändert, um den öffentlichen Bediensteten mittels Einführung eines Durchführungserlasses das Vereinigungsrecht und das Recht auf Tarifverhandlungen zu gewähren.

Im Juni 1997 wurde das Gesetz geändert, um es teilweise mit der Verfassung in Einklang zu bringen, indem als öffentlichen Bedienstete bezeichnete Beschäftigte das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften erhielten. Dies betrifft viele gewerbliche Beschäftigte, Kommunalangestellte, Lehrkräfte, Krankenpflegepersonal, Polizei, Militär und Vertragsarbeiter/innen. Das neue Gesetz gewährte ihnen jedoch weder das Recht auf Tarifverhandlungen noch das Streikrecht.

Vor der Legalisierung von Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten hatten über eine halbe Million Beschäftigte in diesem Sektor inoffiziellen Gewerkschaften angehört, die seit 1990 entstanden waren.

 

Gesetzentwurf über Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten von 1998

Anfang 1998 legte die Regierung einen Gesetzentwurf über die Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten im Parlament vor. Der Entwurf sah die Zubilligung des Tarifverhandlungs- oder Streikrechtes nicht vor und enthielt viele Einschränkungen und Auflagen. Er sah lediglich unverbindliche Kollektivverhandlungen vor und räumte somit den Gewerkschaften nur das Recht auf Gespräche mit den Arbeitgebern im Namen ihrer Mitglieder ein. Jede erzielte Vereinbarung muss vom Ministerrat gebilligt werden. Den zivilen Angestellten im Staatsdienst, die in den Streitkräften oder in der Gefängnisaufsicht beschäftigt sind, wurde die Vereinigungsfreiheit vorenthalten.

 

Einsatz von Gewalt

Als Anfang März die Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament aufgenommen wurde, organisierte der Gewerkschaftsdachverband der öffentlichen Bediensteten, KESK, eine nationale Kundgebung auf dem Kizilay-Platz in Ankara, um gegen den Gesetzentwurf zu protestieren. Am ersten Tag der Proteste erklärte die Polizei die Versammlung für ungesetzlich und ging gewaltsam unter Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas und Schlagstöcken gegen die Demonstranten vor. Dreissig Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Am folgenden Tag wurden zahlreiche Mitglieder der Transportarbeitergewerkschaft BTS verhaftet.

Aufgrund des breiten Widerstands gegen den Gesetzentwurf in der Türkei und im Ausland wurde er schliesslich zurückgezogen.

 

Beschränkung der Gewerkschaftsrechte

Es bestehen weiterhin zahlreiche Beschränkungen der grundlegenden Gewerkschaftsrechte.

Der Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung reicht nicht aus. Obwohl Arbeitgeber aufgrund gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung mit Geldstrafen geahndet werden können, sind diese zu niedrig, um abschreckend zu wirken, und die Beweislast liegt bei dem Beschäftigten, der nachweisen muss, dass er diskriminiert wurde. Gewerkschaftsfunktionäre(innen) sind nicht ausreichend vor Versetzung und Entlassung geschützt.

Das Gesetz sieht nicht vor, dass entlassene Gewerkschafter/innen, mit Ausnahme von Betriebsräten, wiedereingestellt werden, und die fehlende Arbeitsplatzsicherheit untergräbt ebenfalls den gesetzlichen Schutz. Die türkischen Gewerkschaften gehen davon aus, dass in den Jahren von 1992 bis 1998 über 40.000 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in etwa 2.000 Betrieben wegen Gewerkschaftsaktivitäten entlassen worden sind. Der nationale Gewerkschaftsdachverband DISK berichtete, dass es in 34 Prozent aller Betriebe zu Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten gekommen ist.

 

Voraussetzungen für Tarifverhandlungen

Eine Gewerkschaft muss über die Hälfte der Beschäftigten eines Betriebes und zehn Prozent aller Beschäftigten des betreffenden Sektors vertreten, um als Verhandlungsführerin anerkannt zu werden. Berichten zufolge sollen die Behörden die Mitgliederzahlen manipuliert haben, um zu verhindern, dass Gewerkschaften einen Verhandlungsstatus erwarben, oder haben ihnen die Vertretungsrechte unter dem Vorwand entzogen, dass es bei den Zahlen Unregelmässigkeiten gäbe. Infolgedessen fallen viele Beschäftigte nicht unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages, denn es gibt zahlreiche Auseinandersetzungen über die gewerkschaftlichen Vertretungsrechte.

Zu den weiteren Beschränkungen der Tarifverhandlungen gehören ein Verbot von industrieweiten Verhandlungen, ein Verbot der Verhandlungsführung seitens der Dachverbände, eine Beschränkung auf lediglich einen Tarifvertrag pro Ebene und eine maximal 60tägige zulässige Dauer von Tarifverhandlungen.

 

Beschränkung des Streikrechtes

Vor einem Streik sind langwierige und mühselige Verfahren abzuwickeln. Streiks sind in einer Vielzahl von Sektoren verboten, darunter im Bankwesen, für Notare, im Transportwesen sowie in sämtlichen Bereichen, in denen es um die Erschliessung, Erzeugung und Aufbereitung von bzw. die Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Kohle, Braunkohle, Erdgas und Erdöl geht.

Solidaritätsstreiks, Generalstreiks und Bummelstreiks sind untersagt.

Die Verfassung der Türkei ermöglicht es der Regierung, Streiks aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Ordnung bis zu 60 Tage lang auszusetzen. Die Gewerkschaften können beim Staatsrat um die Aufhebung der Aussetzung nachsuchen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann nach Ablauf dieser Zeit eine Zwangsschlichtung angeordnet werden. Die IAO hat die Regierung wegen ihrer allzu allgemeinen Anwendung des Gesetzes kritisiert.

Das Freihandelszonengesetz verbietet Streiks in den zehn Freien Exportzonen (FEZ) der Türkei während eines Zeitraums von zehn Jahren nach ihrer Gründung und schreibt eine Zwangsschlichtung vor.

 

Weitere Auflagen

Das Gewerkschaftsgesetz enthält nach wie vor übermässig viele Vorschriften und regelt interne Gewerkschaftsbestimmungen und –satzungen allzu genau. Ein wesentliches Hindernis für die gewerkschaftliche Organisierung ist die Auflage, dass die Beschäftigten einen Notar einschalten müssen (wodurch Gebühren entstehen), wenn sie einer Gewerkschaft beitreten oder aus ihr austreten wollen. Dadurch wird ein Wechsel zu einer anderen Gewerkschaft äusserst schwierig.

Kandidatinnen und Kandidaten für Gewerkschaftsämter müssen in der Industrie, deren Beschäftigte die Gewerkschaft vertritt, mindestens zehn Jahre gearbeitet haben.

Die Gewerkschaften müssen offizielle Genehmigungen einholen, um Sitzungen oder grössere Versammlungen abhalten zu dürfen. Sie müssen es der Polizei gestatten, an ihren Kongressen teilzunehmen und den Verlauf aufzuzeichnen. Der Staat hat in den vergangenen Jahren zwei Mal gegen den nationalen Gewerkschaftsdachverband Turk-Is Klage erhoben, weil dieser angeblich zwei Demonstrationen in der Hauptstadt Ankara illegal veranstaltet hatte. Für Gewerkschaftsfunktionäre(innen) wurden Haftstrafen beantragt.

 

Beschränkungen politischer Aktivitäten aufgehoben

Fast alle Beschränkungen und Verbote für eine politische Betätigung von Gewerkschaften wurden im Juni 1997 nach Massgabe der Verfassungsänderungen von 1995 aufgehoben.

 

1998 – Unterminierung von Gewerkschaften

Die Gewerkschaften berichteten, dass es 1998 aufgrund des Konjunktureinbruchs infolge der weltwirtschaftlichen Turbulenzen zu massiven Arbeitsplatzverlusten kam. Die Gewerkschaften der Türkei sind in den letzten Jahren durch die prekären Beschäftigungsverhältnisse, einschliesslich der Auftragsvergabe an Subunternehmer, und durch die Arbeitsplatzunsicherheit unterminiert worden. Die Unternehmen gliederten ihre Geschäftsbereiche aus oder legten vorübergehend bestimmte Segmente still, um die Gewerkschaften los zu werden. Viele Arbeitgeber zahlten keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten. Die Beschäftigung im informellen Sektor nahm zu.

Anfang Februar wurden 20 öffentliche Bedienstete in andere Städte versetzt. Darunter befanden sich auch Emrullah Cin, ein Mitglied des Exekutivausschusses des Gewerkschaftsdachverbandes der öffentlichen Bediensteten, KESK, sowie Funktionäre der Gewerkschaften SES und Egitim-Sen aus Diyarbakir, Adiyaman, Siirt und Agri, allesamt im Südosten des Landes gelegen. Die Büros von SES und Egitim-Sen in Urfa waren von den Behörden bereits im November 1997 geschlossen worden. Der KESK erklärte, dass die Behörden versuchten, jede Gewerkschaftsarbeit in diesen Städten zu unterbinden.

 

Massenentlassungen

Ebenfalls im Februar versuchte die Gewerkschaft Lastik-Is aus der petrochemischen und Kautschukindustrie beim Unternehmen REHAU-Chemie in Bilecik die Beschäftigten zu organisieren. Hundertsiebzehn Beschäftigte von insgesamt 194 wurden entlassen. Die Gewerkschaft brachte den Fall vor Gericht.

Die Gewerkschaft Medya-Sen berichtete, dass abermals im Februar 46 Beschäftigte von der Turkish Daily News entlassen wurden, weil sie einer Gewerkschaft beigetreten seien. Der Arbeitgeber hatte die Beschäftigten eingeschüchtert, sie unter Druck gesetzt und den Betrieb vorübergehend geschlossen.

 

Beschäftigte unter Druck gesetzt, aus der Gewerkschaft auszutreten

Im März versuchte das Unternehmen Sise Cam San A.S., ein Glasflaschenhersteller, die Gewerkschaft Birlesik Metal-Is zu zerschlagen, indem den Beschäftigten hohe Geldbeträge im Gegenzug zum Austritt aus der Gewerkschaft geboten wurden.

Im Oktober berichtete die Gewerkschaft Birlesik Metal-Is in der türkischen Siemens-Kabelherstellerfabrik Bursa/Mudanya, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten, die kürzlich dieser Gewerkschaft beigetreten waren, unter Druck setze, einer anderen Gewerkschaft beizutreten. Einer der Beschäftigten, der sich weigerte, sei verhaftet worden, und 28 wurden entlassen, darunter zehn Gewerkschaftsführer/innen. Im selben Monat entliess der Automobilhersteller Renault in seinem Werk in Bursa 20 Beschäftigte, weil sie der Gewerkschaft Birlesik-Is beigetreten waren. Anderen Beschäftigten wurde mit Entlassung gedroht, falls sie nicht auch der anderen Gewerkschaft beitreten würden.

 

Weitere Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern

Im November meldete die Gewerkschaft Gida-Is beim Nahrungsmittelunternehmen Frigo-Pak in Inegol/Bursa, dass 133 Gewerkschaftsmitglieder entlassen worden seien. Die Gewerkschaft erhob Klage. Von der TEK-Stiftung berichtete Sosyal-Is, dass ein neuer Arbeitgeber die Stiftung übernommen habe, der die Verhandlungen einstellte. Die Beschäftigten wurden gedrängt, aus der Gewerkschaft auszutreten. 430 Beschäftigte, von denen 300 Gewerkschaftsmitglieder waren, und sechs Betriebsräte wurden entlassen.

Im Dezember erklärte die Gewerkschaft Tekstil im Unternehmen Zumrut Orme in Corlu-Cerkezkoy, dass im August drei Beschäftigte wegen ihrer Gewerkschaftsarbeit festgenommen worden seien; 200 wurden entlassen, und die Fabrik wurde für mehrere Tage geschlossen.

 

Polizeirazzia

Am 15. Dezember durchsuchte die Polizei das Hauptbüro der Strassentransportarbeitergewerkschaft TUMTIS, einer Mitgliedsorganisation der Turk-Is, in Istanbul. Der Generalsekretär der Gewerkschaft, Yurdal Senol, wurde mit anderen Funktionären, darunter der Finanzsekretär Ramazam Atab, festgenommen. Es wurden keine Gründe angegeben. Die Polizei suchte den Vorsitzenden der Gewerkschaft und andere Gewerkschaftsfunktionäre. Das Gewerkschaftsbüro in Izmir wurde von der Polizei durchsucht. Anschliessend wurde es von der Polizei hermetisch abgeriegelt.

 

Festnahmen nach Hungerstreik

Im Dezember ordnete ein Gericht die Schliessung von drei Ortsbüros von Gewerkschaften in Sanliurfa (Südosttürkei) an. Die Büros wurden von Amts wegen abgesperrt. Achtundvierzig Gewerkschaftsmitglieder wurden ferner inhaftiert. Sie hatten sich in den Gewerkschaftsbüros in den Hungerstreik begeben. Die Gewerkschaften hatten einen Aufruf herausgegeben, mit dem sie einen Waffenstillstand im kurdischen Konflikt forderten.

 

 

Usbekistan

Einwohner: 23.209.000 Hauptstadt: Taschkent Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98-100-111

 

Das Land und seine Institutionen werden weiterhin von einem starken paternalistischen Präsidenten regiert. Die FTUU bleibt die einzige Gewerkschaft.

Die Rolle der Behörden

Vertreter/innen der nationalen und der lokalen Regierung oder der Arbeitgeber haben einen Sitz in den Gewerkschaftsexekutiven auf allen Ebenen und verfügen über beträchtliche Entscheidungsbefugnisse.

Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften und den Regierungs-abteilungen bei der Auswahl der Kandidat(inn)en für die Gewerkschaftsführung.

Die FTUU verhandelt ein allgemeines Abkommen auf nationaler Ebene mit den Behörden und den Arbeitgebern, das als Modell für die Branchenverträge mit Ministerien und Kommunen gilt.

 

Keine Streiks

Es gibt keine Streiks, weil "es Mechanismen zur Identifizierung und Lösung des Problems durch die bestehenden Beschwerdeverfahren gibt".

 

 

Vietnam

Einwohner: 75.200.000 Hauptstadt: Hanoi Ratifizierte Übereinkommen: 100-111

 

Die Vietnam General Confederation of Labour (VGCL) ist der einzige zugelassene Gewerkschaftsdachverband und der regierenden Partei angeschlossen.

Regierungskontrollierte Landeszentrale

Das Verhältnis zwischen dem Vietnam General Confederation of Labour (VGCL) und der regierenden Partei spiegelt sich im Gesetz und in der Satzung des VGCL wider.

Sämtliche Gewerkschaften müssen dem VGCL angehören. Unabhängige Gewerkschaften gibt es nicht.

Mit dem Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1995 wurden die VGCL-Ortsverbände angewiesen, innerhalb von sechs Monaten in allen neuen Unternehmen und in allen bis dahin gewerkschaftsfreien Unternehmen Gewerkschaften ins Leben zu rufen. Der Ortsverband der VGCL muss jede von Arbeitnehmer(inne)n selbst gegründete Gewerkschaft genehmigen. Im Jahr 1998 legten die Behörden in Hanoi Zielsetzungen zur Gründung von Gewerkschaften in allen privatwirtschaftlichen Betrieben fest, die zusammen mit den VGCL-Ortsverbänden ausgearbeitet wurden.

 

Das Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1995

Das Gesetz sieht die Anerkennung von Gewerkschaften und Tarifverhandlungen vor und untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung. Obwohl die Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge zugenommen hat, ist ihr Geltungsbereich begrenzt.

 

Eingeschränktes Streikrecht

Das Gesetz räumt den Beschäftigten ein eingeschränktes Streikrecht ein. Streiks waren bis dahin verboten, obwohl das Wachstum des privaten Sektors in den letzten Jahren zu einer Tolerierung friedlicher Streiks in ausländischen Unternehmen geführt hatte. Streiks können nur stattfinden, nachdem mehrere Schritte in langwierigen Verfahren durchlaufen wurden. Der VGCL initiiert keine Streiks, greift jedoch häufig in dem Versuch ein, sie zu beenden.

Die meisten - wenn nicht gar alle - Streiks sind illegal. Die Nichteinhaltung des Gesetzes führte zu vielen wilden Streiks, insbesondere im Textil- und Schuhgewerbe. Zu Konflikten kommt es auch wegen verspätet oder überhaupt nicht ausgezahlter Löhne sowie Lohnforderungen, Vertragsbrüchen, schlechten Arbeitsbedingungen, langen Arbeitszeiten oder Misshandlung und Schikanierung der Beschäftigten durch ausländische Aufseher. 1998 führten zunehmende Entlassungen aufgrund der regionalen Wirtschaftskrise dazu, dass Streiks wegen ausgebliebener Entschädigungszahlungen stattfanden.

1997 machte die Regierung ausländische Firmen für die wachsende Unruhe unter den Arbeitnehmern verantwortlich und behauptete, dass eine vom Arbeitsministerium durchgeführte Untersuchung belegt habe, dass die meisten Arbeitskonflikte in kleinen Betrieben stattfinden, die von südkoreanischen, singapurischen und taiwanesischen Unternehmen betrieben werden. Die offiziellen Streikstatistiken aus dem Jahr 1998 belegten, dass in den letzten drei Jahren die Hälfte aller Streiks in Betrieben stattfanden, die sich in koreanischem Besitz befanden. Über 90% davon bezogen sich auf arbeitgeberverursachte Mißstände.

In Unternehmen, die die Regierung als öffentliche Versorgungseinrichtungen und für die Volkswirtschaft oder die Sicherheit und Verteidigung wesentliche Unternehmen definiert, sind Streiks verboten. 1996 waren Streiks in 54 "Schlüsselsektoren und -unternehmen" verboten. Zu den Sektoren, in denen keine Streiks stattfinden dürfen, gehören: Wasser, Elektrizitätserzeugung, Post- und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Luft- und Seetransport, Banken, öffentliche Bauarbeiten, die Öl- und Gasindustrie sowie die Landesverteidigung und die nationale Sicherheit.

Ein Streik, der als abträglich für die Volkswirtschaft oder die öffentliche Sicherheit erachtet wird, kann vom Premierminister ausgesetzt oder beendet werden.

 

Freie Exportzonen

Diese Bestimmungen beziehen sich auf sechs Freie Exportzonen, in denen über 160.000 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind.

 

Seeleute bewusstlos geschlagen

Im letzten Jahr wurden Berichte bekannt, nach denen vietnamesische Seeleute, die auf koreanischen Fischkuttern im Golf von Oman arbeiteten, misshandelt und geschlagen wurden. Einige Arbeitnehmer auf dem Schiff Handoo 201 erklärten, dass sie bewusstlos geschlagen worden seien.

 

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Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (IBFG)
Boulevard Emile Jacqmain 155, B - 1210 Brüssel, Belgien

Für mehr Informationen: IBFG-Abteilung für Menschen- und Gewerkschaftsrechte
Tel.: 32.2.224.02.03 Fax: 32.2.224.02.97 E-mail:
turights@icftu.org