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arrowonly.JPG (2018 bytes) Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten

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AFRIKA

Einleitung

Ägypten

Algerien

Äquatorialguinea

Äthiopien

Benin

Botswana

Burundi

Côte d’Ivoire

Demokratische Republik Kongo

Dschibuti

Ghana

Guinea-Bissau

Kamerun

Kap Verde

Kenia

Lesotho

Libyen

Madagaskar

 

Malawi

Marokko

Mauretanien

Mauritius

Namibia

Niger

Nigeria

Sambia

Senegal

Simbabwe

Südafrika

Sudan

Swasiland

Tansania

Togo

Tschad

Tunesien

Uganda

Zentralafrikanische Republik

 

AFRIKA

Einleitung

Die Arbeitnehmer/innen zahlen in den meisten afrikanischen Ländern immer noch die Kosten der Schuldenkrise, für die sie selbst nicht verantwortlich sind. Die Arbeitslosigkeit steigt weiter, und die Privatisierung sowie die Senkung der öffentlichen Ausgaben führen zu weiteren Massenentlassungen, oft ohne Abfindung, während die Strukturanpassungsprogramme einen Lohnstop für die Beschäftigten einführen, die jetzt bereits einen Hungerlohn erhalten.

In Sambia hatten die Arbeitnehmer/innen mit einem Lohnstop sowie mit Plänen zur Entlassung von Zehntausenden von Beschäftigten zu kämpfen. Als die Gewerkschaft ZCTU Gespräche forderte, drohte die Regierung damit, ihre Registrierung zurückzuziehen. In Niger antwortete die Regierung auf Streiks im öffentlichen Sektor wegen unbezahlter Löhne, indem sie darauf hinwies, dass sie das harte Strukturanpassungsprogramm einhalten müsse und dass es feige sei, wenn die Regierung aufgrund kurzfristigen Eigennutzes bei den Reformen nachgebe. Dass die Beschäftigten etwas zu essen brauchen, ist wohl nicht so wichtig.

Von der Regierung kontrollierte Einheitsgewerkschaften gehören fast schon der Vergangenheit an, obwohl unabhängige Gewerkschaften in Libyen, im Sudan, in Ägypten und in Äquatorialguinea nach wie vor verboten sind. In anderen Ländern stossen die Gewerkschaften immer noch auf Misstrauen, wie zum Beispiel in Malawi, wo die Regierung behauptete, sie würden durch andere Organisationen benutzt, um Unruhe zu stiften.

In Simbabwe hat sich die Achtung der Gewerkschaftsrechte und der bürgerlichen Freiheiten verschlechtert. Der Gewerkschaftsbund ZCTU wurde beschuldigt, eine Marionette der weissen Bevölkerungsgruppe zu sein, und am Ende des Jahres gab es Berichte, denen zufolge die Sicherheitskräfte den Verdacht untersuchten, die Gewerkschaft erhalte finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. In Äthiopien wird die Lehrergewerkschaft nach wie vor eingeschüchtert, und ihr Vorsitzender, Taye Woldesmiate, ist jetzt seit drei Jahren im Gefängnis. Die Einschüchterung der Gewerkschaftsführer/innen hielt in Swasiland unvermindert an.

Die Regierungen schränken viele Gewerkschaftsrechte nach wie vor ein. Das repressive Arbeitsbeziehungsgesetz von Swasiland blieb in Kraft, obwohl mit der Unterstützung der IAO Änderungen entworfen worden waren. In vielen Ländern ist das Organisierungsrecht im öffentlichen Sektor eingeschränkt. In Lesotho zum Beispiel ist es Beamt(inn)en verboten, Gewerkschaften zu gründen, und das gleiche gilt für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors in Äthiopien. Im öffentlichen Sektor werden ausserdem die Tarifverhandlungen unterwandert, und in einigen Fällen legen die Regierungen einseitig die Löhne fest. Im Privatsektor setzen sich die Arbeitgeber gegen die Organisierung und Tarifverhandlungen – wenn sie bestehen – ein. Das Streikrecht ist in den oft sehr breit definierten öffentlichen Diensten oft verboten, und es wird in der Regel durch schwierige und umständliche Verfahren behindert.

In den freien Exportzonen versuchen die Regierungen immer noch zu sehr, Auslandsinvestoren anzuziehen, indem sie die FEZ entweder wie in Simbabwe von der Geltung des Arbeitsgesetzes befreien oder indem sie einfach nicht das erforderliche Personal bereitstellen, um es durchzusetzen. Dies ist insbesondere in Lesotho, Kenia, Madagaskar, Malawi und in geringerem Umfang in Mauritius der Fall.

Es ist in Afrika leider immer noch üblich, dass die Antwort auf die Entscheidung der Gewerkschaften, dass es endlich Zeit ist zu handeln und gegen Entlassungen, Lohnstops oder unbezahlte Löhne zu protestieren, Repression oder sogar Gewalt ist. In Kenia wurde bewaffnete Polizei eingesetzt, um einen Protest von 400 Pflegekräften aufzulösen, streikende Bankangestellte wurden geschlagen, und Tränengas wurde eingesetzt, um eine Lehrerdemonstration aufzulösen. Die Polizei wurde ausserdem unter anderem in Burundi, Dschibuti und Ägypten gegen Streikende eingesetzt. In Simbabwe wurden landesweite Streiks für sechs Monate für illegal erklärt.

Es wurde auch über Todesfälle berichtet. Während eines Lohnkonflikts in Lesotho wurde eine Arbeitnehmerin von der Polizei erschossen, und in Sambia erlitten zwei Beschäftigte das gleiche Schicksal, als es bei einer Demonstration zu Gewalt kam. Alles was sie wollten, war die Zahlung ihres Lohnes. Auch in Simbabwe wurde ein Jugendlicher bei einem Protest erschossen. In Swasiland erlag der an einen Rollstuhl gefesselte ehemalige Schatzmeister der Gewerkschaft SFTU, Mxolisi Mbata, den Verletzungen, die er davon getragen hatte, als er 1997 von der Polizei geschlagen wurde. In Marokko wurde ein offizieller Bericht veröffentlicht, aus dem hervorging, dass Gewerkschafter/innen im Gefängnis gestorben waren.

Es gab jedoch nicht nur schlechte Nachrichten. Die Situation verbesserte sich in Nigeria, als nach dem Tod von General Abacha im Juni Gewerkschaftsführer/innen, darunter die Vorsitzenden von NUPENG und PENGASSAN, Frank Kokori und Milton Dabibi, aus der Haft entlassen wurden, die Regierungskontrolle über die Gewerkschaften aufgehoben wurde und strenge gewerkschaftsfeindliche Gesetze geändert oder zurückgenommen wurden. In Tansania wurde das Einheitsgewerkschaftssystem beendet, und in Namibia wurde ein dreigliedriges Abkommen zur Verbesserung des Arbeitsgesetzes erreicht. Obwohl Südafrika zum ersten Mal nach den demokratischen Wahlen in der Übersicht aufgeführt wird, ist der Gesamtrahmen für die Arbeitsbeziehungen und die Gewerkschaftsrechte weiterhin zufriedenstellend.

Trotz dieser kleinen Hoffnungsschimmer ist jedoch noch ein sehr weiter Weg bis zur wirklichen Achtung der Gewerkschaftsrechte in Afrika zurückzulegen.

Die Gewerkschaften freuen sich auf den Tag, an dem die Regierungen Verhandlungsführer/innen an Stelle der Bereitschaftspolizei senden.

 

 

Ägypten

Einwohner: 63.300.000 Hauptstadt: Kairo Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

In Ägypten besteht nach wie vor ein System, das nur einen einzigen Gewerkschaftsdachverband zulässt.

Gewerkschaftsmonopol

Das Gesetz sieht ein Gewerkschaftsmonopol vor. Es sieht vor, dass der nationale Gewerkschaftsdachverband die Verfahren für die Nominierung von Kandidaten und die Wahlen für Gewerkschaftsämter sowie die Gewerkschaftsfinanzen kontrolliert. Es legt fest, wieviel die Gewerkschaften den Verbänden und wieviel die Verbände dem Dachverband zu zahlen haben.

 

Gesetzliche Beschränkungen

Tarifverhandlungen werden in Ägypten nicht gesetzlich gefördert oder angemessen geschützt.

Jede Klausel eines Tarifvertrages, die den Wirtschafts- oder Sicherheitsinteressen des Landes schaden könnte, ist ungültig.

Die Regierung legt nach Rücksprache mit den Gewerkschaften die Gehälter und die anderen Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Sektor fest.

Die Leiter öffentlicher Betriebe sind nicht verpflichtet, mit den Gewerkschaften zu verhandeln, und die Regierung muss allen Tarifverträgen in diesem Sektor zustimmen.

Im privaten Sektor finden kaum Tarifverhandlungen statt.

Das Streikrecht ist nicht gesetzlich verankert, obwohl Streiks stattfinden. Streikende müssen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Streikende sind im Rahmen des Notstands, der seit 1981 in Kraft ist, strafrechtlich verfolgt worden.

Auf den Antrag einer einzigen Partei hin kann in zu wesentlichen Diensten erklärten Industrien eine Zwangsschlichtung angeordnet werden. Die Definition dieser wesentlichen Dienste ist breit gefasst. Die Justizbehörden können einen Gewerkschaftsausschuss wegen Aufrufs zum Streik im öffentlichen Dienst seines Amtes entheben.

Ein Gesetz aus dem Jahr 1993 mit dem Titel "Gesetz über Demokratiegarantien", das sich auf Berufsgewerkschaftsvereinigungen bezieht, regelt die Gewerkschaftswahlen in diesen Organisationen sehr genau, wobei Auflagen hinsichtlich der Beschlussfähigkeit, der Dauer der Amtszeit und der Wahlverfahren aufgeführt sind.

 

Streiks im Jahr 1998

1998 nahm die Zahl der Streiks zu. Die meisten Streiks standen im Zusammenhang mit Privatisierung, Lohnkürzungen, Streichung von Zulagen, von denen Beschäftigte in defizitär arbeitenden Staatsbetrieben betroffen waren, zwangsweiser Frühverrentung, illegalen Entlassungen sowie Schikanierungen von Gewerkschaftsmitgliedern.

 

Einsatz von Sicherheitskräften

Sicherheitskräfte wurden häufig zur Beendigung von Streiks eingesetzt, was dazu führte, dass Arbeitnehmer/innen verletzt wurden und sich die Konflikte noch verschärften.

Am 24. Februar stellten Beschäftigte bei ihrer Ankunft in der Spinnerei Mahla fest, dass der Betrieb geschlossen worden war. Dies führte zu Zusammenstössen mit der Polizei, bei denen 16 Menschen verletzt und 318 festgenommen wurden.

Im Landwirtschaftsbetrieb Arment kam es zu Zusammenstössen zwischen Beschäftigten und der Polizei, bei denen Tränengas gegen die Beschäftigten eingesetzt wurde, nachdem die Behörden die Zuweisung eines Bebauungsgrundstücks zur Errichtung von Häusern abgelehnt hatten.

Zur Beendigung eines Streiks in dem Landwirtschaftsbetrieb El-Behria gingen Sicherheitskräfte am 5. August gewaltsam gegen Streikende vor, die wegen nicht eingezahlter Rentenbeiträge in den Ausstand getreten waren.

Ende August streikten Fahrer von Kleinbussen in Giza. Vier Fahrer wurden festgenommen und der Staatssicherheit für weitere Untersuchungen übergeben.

 

Beratung neuer Gesetze

Anfang 1999 begann das Parlament mit Beratungen über eine neue vereinheitlichte Arbeitsgesetzgebung.

 

 

Algerien

Einwohner: 28.8 00.000 Hauptstadt: Algier Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter hatten mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, Gewalt und Einschüchterung zu kämpfen. Arbeitnehmerinnen waren das Ziel bewaffneter, fundamentalistischer islamischer Gruppen.

Gewalt

Gewaltanwendung zwischen bewaffneten fundamentalistischen Gruppen und den Sicherheitskräften der Regierung hat wieder das Leben von Gewerkschaftsmitgliedern und Beschäftigten gefordert. Islamische Gruppen gingen gegen Arbeitnehmerinnen vor, nur weil sie zur Arbeit gingen – da dies ihrer Meinung nach den islamischen Werten widerspricht.

 

Notstand

Der seit 1992 geltende Notstand ermöglicht es dem Innenminister, Beschäftigte während eines nicht genehmigten oder illegalen Streiks an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern, Versammlungsorte vorübergehend zu schliessen und Demonstrationen zu verbieten, die den Frieden bzw. die öffentliche Ordnung stören können.

 

Rechtliche Beschränkungen

Ein Erlass von 1992 sieht lebenslange Haft für jede Aktion vor, die darauf abzielt, "die Tätigkeit von Einrichtungen zu behindern, die öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stellen", oder "den Verkehr und die Freizügigkeit an öffentlichen Orten oder Strassen zu beeinträchtigen". Die Regierung hat darauf hingewiesen, dass dies nicht für Gewerkschaften gilt.

Das Arbeitsgesetz untersagt es Gewerkschaften, sich politischen Parteien anzuschliessen und Mittel aus gewerkschaftsfremden Quellen zu erhalten. Gewerkschaften, die dieses Gesetz verletzen, können von der Regierung ausgesetzt oder von den Gerichten aufgelöst werden.

Das Streikrecht wird durch langwierige, einem Streik vorgeschaltete Verfahren, darunter eine 14tägige Zwangsschlichtung, Vermittlung bzw. verbindliche schiedsgerichtliche Entscheidung, eingeschränkt. Wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt wird, können die Beschäftigten erst nach Durchführung einer geheimen Urabstimmung streiken. Der Arbeitsminister kann einen Streik beenden, indem er ihn an die Schlichtungskommission verweist, obwohl die Regierung behauptet, dass dies bisher noch nie geschehen ist.

 

Verlust des Arbeitsplatzes

In den letzten beiden Jahren haben Tausende von Beschäftigten wegen der Schliessung von staatlichen Fabriken und Entlassungen im Rahmen der Strukturanpassungsmassnahmen ihren Arbeitsplatz verloren. 1998 gab es viele Streiks wegen des Verlusts von Arbeitsplätzen, unzureichenden Ausgleichszahlungen, einer fehlenden Anhörung der Gewerkschaften und Zahlungsrückständen. Nachdem der Gewerkschaftsdachverband UGTA zweimal mit landesweiten Streiks drohte, kam die Regierung seinen Forderungen ein Stück entgegen.

 

Streik der Postangestellten wird für illegal erklärt

Am 16. November streikte die dem Dachverband UGTA angeschlossene Gewerkschaft der Post- und Telekommunikationsbeschäftigten wegen des Lohns und der Sozialleistungen. Der Streik wurde gerichtlich für illegal erklärt, und die Beschäftigten wurden gerichtlich aufgefordert, die Arbeit wieder aufzunehmen. Die Gewerkschaft liess verlauten, dass sie gegen die Entscheidung in Berufung gehen werde und setzte den Streik fort.

Am 18. November befahlen die Behörden den Gewerkschaftsführern, ihre in Staatsbesitz befindlichen Wohnungen zu übergeben. Der Streik wurde am 24. November beendet, nachdem das Telekommunikationsministerium damit drohte, die Beschäftigten zu entlassen, wenn sie die Arbeit nicht wiederaufnähmen und nachdem es Tausende von Kündigungen versandt hatte. Anfang des Jahres hatte die Gewerkschaft über Drohungen und Einschüchterung durch das Ministerium vor einem Streik berichtet.

 

 

Äquatorialguinea

Einwohner: 410.000 Hauptstadt: Malabo Ratifizierte Übereinkommen: 100-138

 

In Äquatorialguinea werden alle grundlegenden Gewerkschaftsrechte verweigert. Sicherheitsbeamte gehen sofort gegen jeden vor, der an einer unabhängigen Gewerkschaftsaktion teilnimmt. Es gibt keine funktionierenden Gewerkschaften.

Zulassung der Gewerkschaft verweigert

Die Unión Sindical de Trabajadores de Guinea Ecuatorial (UST), die 1990 gegründet wurde, ist vom Regime nicht anerkannt worden und ist deshalb gezwungen, ihre Arbeit heimlich durchzuführen.

Die Gewerkschaft für Staatsbedienstete, Sindicato Independiente de Servicios (SIS), hat ihren ersten Zulassungsantrag Anfang 1995 gestellt. Obwohl der Antrag alle Bedingungen des Gewerkschaftsgesetzes von 1992 erfüllte, verweigerten ihr die Behörden die Anerkennung, wobei sie das Wort "unabhängig" im Namen der Gewerkschaft beanstandeten. Anschliessende Anträge von 1995 und 1996 wurden ebenfalls abgewiesen.

 

Einschüchterung durch die Polizei

Die Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen liessen verlauten, dass sie unmittelbar nach der Einreichung des Zulassungsantrags der Gewerkschaft durch Sicherheitsbeamte, die sie in ihren Wohnungen besuchten, eingeschüchtert worden seien.

 

Politische Diskriminierung bei der Beschäftigung

Es kursieren nach wie vor Berichte, wonach Beschäftigte Mitglieder der Regierungspartei sein müssen, um sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor einen Arbeitsplatz zu finden.

In der Ölindustrie werden die Beschäftigten durch staatliche Agenturen an Unternehmen wie Mobil, Nomeco, Suberger, Incat Dragadas und Sogeco verliehen. Die Agenturen ziehen oft bis zu 70 Prozent des Betrages ab, den ihnen die Unternehmen für die Löhne der Beschäftigten zahlen. Die Beschäftigten werden ausserdem überprüft um sicherzustellen, dass sie regimefreundlich sind.

 

Rechtliche Einschränkungen

Das Gesetz erkennt das Recht auf Kollektivverhandlungen nicht an. Es gibt keinen gesetzlichen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung. Streiks sind verboten.

 

 

Äthiopien

Einwohner: 58.243.000 Hauptstadt: Addis Abeba Ratifizierte Übereinkommen: 87-98-111

 

Die äthiopische Regierung hat ihre brutale Unterdrückung aller Gewerkschaften, die nicht von ihr oder von ihren Anhängern kontrolliert werden, fortgesetzt. Der ETA-Präsident blieb im dritten aufeinander folgenden Jahr in Haft.

Präsident der Lehrergewerkschaft im Gefängnis

Taye Woldesmiate, Präsident des äthiopischen Lehrerverbandes ETA, blieb in Haft, nachdem er am 29. Mai 1996 am Flughafen von Addis Abeba verhaftet worden war. Bis August 1996, als er der Verschwörung gegen hochrangige Regierungsmitarbeiter beschuldigt wurde, waren keinerlei Anklagepunkte gegen ihn vorgebracht worden. Eine Freilassung gegen Kaution wurde ihm verweigert. Im Februar 1997 wurden zwei der schwerwiegendsten Anklagepunkte gegen ihn abgewiesen. Er blieb in Haft, bis in dem verbleibenden Anklagepunkt, Anstiftung zu bewaffnetem Aufstand, eine Entscheidung getroffen würde.

Im Juli 1997 erklärten zwei andere Gefangene, denen dieselben Straftaten zur Last gelegt wurden, bei einer Anhörung seines Falls, dass die Polizei versucht habe, sie dazu zu bewegen, ihn zu belasten. Im Oktober 1997 erklärte ein anderer Gefangener, gegen den ebenfalls dieselben Anklagepunkte vorgebracht worden waren, dass er gefoltert worden sei, um ihn dazu zu zwingen, gegen Woldesmiate auszusagen.

Im Juli 1998 erschien Taye Woldesmiate vor Gericht und sagte aus, dass die Gefängniswächter ihn schikanierten und damit drohten, ihn zu erschiessen. Der Richter antwortete, dass er keine Macht über die Gefängnisverwaltung habe und ordnete an, ihm bis zum 15. September, dem Tag, an dem er wieder vor Gericht erscheinen sollte, Handschellen anzulegen. Am 15. September wurde sein Fall bis zum 28. September vertagt. Er blieb in Handschellen.

 

Eine Geschichte der Schikanierung

Die Regierung hatte 1993/94 begonnen, den ETA zu schikanieren, als sie einer Splittergruppierung bei der Registrierung half. Die Regierung widersetzte sich einem Gerichtsurteil vom Dezember 1994, das besagte, dass der Exekutivausschuss unter der Leitung von Taye Woldesmiate die legitime ETA-Führung ist. Der Richter, der das Urteil gefällt hatte, wurde kurz darauf entlassen.

Die Splittergruppe ging gegen das Urteil in Berufung, und das Gericht löste das Bankkonto des ETA auf. Die Sicherheitsdienste und die Polizei schlossen für einen bestimmten Zeitraum all seine Regionalbüros. Die Gewerkschaftsbeiträge wurden der Splittergruppierung übergeben. Tausende Lehrer/innen wurden versetzt. Zwanzig ETA-Mitglieder wurden entlassen, darunter die gesamte Führungsspitze.

Im Mai 1997 wurde Maru Assefa, Vorstandsmitglied des ETA, auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei getötet.

 

Entwicklungen im Jahr 1998

Anfang 1998 wurde das Geld im gesperrten Bankkonto des ETA der Splittergruppierung übertragen.

Der Einspruch gegen den Gerichtsbeschluss zugunsten des rechtmässigen ETA war bis zum 20. Juli 1998 vertagt worden – und an diesem Datum wurde er wiederum bis zum 20. März 1999 vertagt. Man geht davon aus, dass die Richter den Fall vermeiden wollen, bis der ETA vollkommen zerschlagen ist.

Am 13. August besetzte eine Gruppe von 30 Personen, bestehend aus Polizei, Sicherheitskräften und der Splittergruppierung, den Hauptsitz des ETA, versiegelte ihn und hielt die beiden Vorstandsmitglieder Abate Angora und Awoke Mulugeta sieben Stunden lang fest. Sie teilten den Mietern im Gebäude mit, dass sie in Zukunft ihre Miete an die Regierung und nicht mehr an den ETA zu entrichten hätten.

Am 20. August brach die Polizei einen viertägigen internationalen Bildungsworkshop des ETA über die Bildung in Äthiopien ab und forderte die Teilnehmer auf, die Arbeit zu beenden. Sie versiegelten den Sitzungssaal des ETA. Der Workshop wurde dann in einem Hotel in einer Atmosphäre der Angst und der Unsicherheit fortgesetzt.

Am 17. September betrat die Polizei das einzige ETA-Büro, das noch geöffnet war, das Büro eines Ortsverbands, und verlangte, dass die gesamte Ausstattung sowie die Möbel der Splittergruppe übergeben werden müssten. Drei Vorstandsmitglieder, Shimales Zewdie, Abate Angore und Awoke Mulugeta, die eine Sitzung abhielten, weigerten sich und wurden von der Polizei verhaftet.

Obwohl sie zweimal vor Gericht erschienen, wurden keine formellen Anklagepunkte gegen sie vorgebracht. Shimales Zewdie, der an Tuberkulose erkrankt war, wurde gemeinsam in eine Zelle mit weiteren 10 bis 15 Gefangenen gesperrt, und ihm wurde eine ordnungsgemässe ärztliche Versorgung verweigert. Er war zu krank, um ein zweites Mal vor Gericht zu erscheinen. Die Vorstandsmitglieder wurden am 15. Oktober entlassen. Der ETA wurde am 20. November vor Gericht geladen, um zu begründen, weshalb das Eigentum nicht übergeben werden sollte.

In der Woche vom 12. Oktober brach die Splittergruppe in die versiegelte Geschäftsstelle des ETA ein, durchsuchte Papiere und entfernte Dokumente. Dann wurden alle Schlösser ausgewechselt, um zu verhindern, dass der ETA das Büro betritt.

 

Nationaler Gewerkschaftsdachverband unter dem Einfluss der Regierung

Der nationale Gewerkschaftsdachverband CETU war im Mai 1997 erneut registriert worden, nachdem er vom 20.-24. April einen Umstrukturierungskongress veranstaltet hatte. Am letzten Tag des Kongresses bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Arbeitsministeriums von 1994, die ursprüngliche Registrierung zu streichen.

Die Regierung hatte die Eintragung des CETU im Gewerkschaftsregister Ende 1994 gelöscht, da er sich gegen die Strukturanpassungspolitik der Regierung ausgesprochen hatte.

Das Hauptbüro und die Bankkonten wurden wieder eröffnet. Man geht davon aus, dass er erneut registriert worden ist, weil er inzwischen unter dem Einfluss der Regierung steht.

 

Gewerkschaftsführer einer CETU-Mitgliedsorganisation wurden 1996 abgesetzt

Die gewählten Führungsspitzen der CETU-Mitgliedsorganisation für Handel, Technik und die Druckindustrie (Federation of Commerce, Technical and Printing Industry Trade Unions), wurden 1996 mit Gewalt ihres Amtes enthoben. Im November 1996 betraten Regierungsmitglieder mit der Unterstützung der Polizei und von Sicherheitsbeamten gewaltsam die Büros der Gewerkschaft. Der Schatzmeister Mulatu Gurmu wurde brutal angegriffen. Im März 1997 wurde der Vizesekretär der Gewerkschaft nach vier Mordanschlägen und mehreren Polizeirazzien nachts in seiner Wohnung gezwungen, das Land zu verlassen.

 

1998 – Gewerkschaft Banken und Versicherungen eingeschüchtert

Eine CETU-Mitgliedsorganisation wurde auch 1998 weiter schikaniert. Der Gewerkschaftsbund Banken und Versicherung (IFBITU) berichtete über eine ständige Einmischung in die Angelegenheiten seiner Mitgliedsgewerkschaften. Er teilte mit, dass in der Ethiopian Insurance Corporation eine Sitzung veranstaltet worden ist, auf der neue Gewerkschaftsfunktionäre ernannt wurden. Nur eine Minderheit von Gewerkschaftsmitgliedern war anwesend. Eine ähnliche Sitzung fand in der Construction and Business Bank statt.

Am 21. September wurde der IFBITU-Vorsitzende Abiy Melesse gezwungen, in der ersten Runde des Beschäftigungsabbaus bei der Ethiopian Insurance Corporation zurückzutreten, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Gewerkschaftsführer und schwangere Frauen zuletzt entlassen werden müssen. Sein Arbeitsvertrag war seit 1993, als er zum hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionär gewählt worden war, ausgesetzt.

Sein Rücktritt bedeutet, dass er seine Funktion als Gewerkschaftsvorsitzender nicht fortsetzen kann, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Gewerkschaftsmitglieder und –vorsitzende beschäftigt sein müssen. Mehr als 60 weitere Gewerkschaftsmitglieder verloren ihren Arbeitsplatz.

 

Restriktive Gesetze

Äthiopiens Arbeitsgesetz aus dem Jahre 1993 untersagt den Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften, obwohl die Verfassung von 1994 ihnen das Vereinigungsrecht und das Tarifverhandlungsrecht zugesteht. Lehrkräfte und medizinisches Personal dürfen Gewerkschaften ebenfalls nicht beitreten.

Das Arbeitsgesetz verbietet es den Gewerkschaften, offen politisch tätig zu sein.

Die wesentlichen Dienste, in denen Streiks verboten sind, sind sehr weit definiert und schliessen den Lufttransport, die Eisenbahnen, die Stadtreinigung und Stadthygiene, Elektrizitätswerke, Tankstellen, Apotheken, Post- und Telekommunikation, Banken sowie die Wasserversorgung ein.

Das Streikrecht wird durch langwierige Auflagen, die vor einem Streik erfüllt werden müssen, beschränkt, und es kann ein bindendes Schiedsverfahren angeordnet werden.

 

 

Benin

 

Einwohner: 5.563.000 Hauptstadt: Porto Novo Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

 

Das neue Arbeitsgesetz hat zu einigen Verbesserungen geführt, die Gewerkschaften in Benin sagen jedoch, dass das Gesetz es den Arbeitgebern leichter macht, Arbeitnehmer/innen zu entlassen.

Neues Arbeitsgesetz

Benins neues Arbeitsgesetz wurde im Januar 1998 in der Nationalversammlung angenommen. Den Gewerkschaften zufolge gibt es einige Verbesserungen, es kann aber nicht alle Probleme des alten Gesetzes lösen.

Das Gesetz verpflichtet die Gewerkschaften, ihre Satzung im Innenministerium vorzulegen, um eingetragen zu werden. Falls dies nicht erfolgt, können sie mit einer Geldbusse bestraft werden.

Das neue Gesetz stärkt ausserdem die Möglichkeiten der Arbeitgeber, Arbeitnehmer(inne)n – die die Entscheidung nicht anfechten können – aus "berechtigten" Gründen zu entlassen und Überstunden einzuführen, ohne die Zustimmung der Gewerbeaufsicht einzuholen.

Seeleute haben nicht das Recht, sich zu organisieren.

 

Beschränkungen des Streikrechts

Das gegenwärtige Gesetz enthält zahlreiche Einschränkungen des Streikrechts. Es gibt eine breite Definition der wesentlichen Dienste, in denen Streiks verboten sind. Die Behörden können Streiks für illegal erklären und Streikende anweisen, einen Mindestdienst aufrechtzuerhalten. Es ist ein Gesetzentwurf über die Ausübung des Streikrechts vorgelegt worden, der diese Bestimmungen ändert.

 

Feindselige Einstellung des Privatsektors gegenüber Gewerkschaften

Im Privatsektor, insbesondere in den Hotels der grossen Ketten, hielt die Feindseligkeit gegenüber den Gewerkschaften an, und Gewerkschaftsmitglieder wurden eingeschüchtert und auch entlassen. Den Gewerkschaften zufolge ist es nach diesem Gesetz viel leichter, unter falschen Angaben über das Verhalten eines Beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder zu entlassen.

 

Botswana

 

Einwohner: 1.484.000 Hauptstadt: Gaborone Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

Das Gesetz enthält Gewerkschaftsrechtsbeschränkungen, u.a. ein Verbot hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionärinnen oder -funktionäre.

Verbot hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionärinnen oder -funktionäre

In Botswana gibt es keine hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionärinnen oder -funktionäre. Gewählte Gewerkschaftsvertreter/innen müssen einer Vollzeitbeschäftigung in dem Industriezweig oder Wirtschaftssektor, den die Gewerkschaft vertritt, nachgehen.

 

Vereinigungsrecht eingeschränkt

Staatsbedienstete und Lehrkräfte können keinen Gewerkschaften angehören, obwohl sie Verbänden mit beschränkten Verhandlungsrechten beitreten können. Landarbeiter/innen und Hausbedienstete fallen nicht unter das Gewerkschaftsgesetz und dürfen keiner Gewerkschaft angehören und keine Tarifverhandlungen führen.

 

Komplexe Streikverfahren

Die Beschäftigten können zwar streiken, aber aufgrund der komplexen und langwierigen Verfahren, die die Gewerkschaften vor einem Streik durchlaufen müssen, hat es in Botswana noch nie einen legalen Streik gegeben. Sympathiestreiks sind verboten.

 

Befugnisse des Ministers und des Gewerkschaftsregistrators

Der Arbeitsminister und der Gewerkschaftsregistrator verfügen über weitreichende Befugnisse und einen erheblichen Ermessensspielraum in Gewerkschaftsangelegenheiten.

Der Arbeitsminister muss den Beitritt von Gewerkschaften zu internationalen Gewerkschaftsorganisationen billigen, obwohl die Gewerkschaften, falls die Genehmigung verweigert wird, bei Gericht Einspruch erheben können. Der Minister muss seine Zustimmung zu einer Gewerkschaftsfusion oder der Gründung eines Verbandes geben, und er kann einen Beamten zur Teilnahme an Gewerkschaftssitzungen entsenden. Er kann Gewerkschaften auflösen, wenn er den Verdacht hat, dass ihre Geschäfte nicht in angemessener Weise geführt wurden, und er kann den für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten (Commissioner of Labour) beauftragen, die Geschäfte einer Gewerkschaft so lange zu führen, wie er dies für notwendig hält.

Der Gewerkschaftsregistrator kann die Zulassung einer Gewerkschaft verweigern, die Zulassung einer Gewerkschaft rückgängig machen, wenn "es die Gewerkschaft versäumt, die Interessen ihrer Mitglieder in wirksamer Weise zu schützen und zu fördern", und er ist zu einer Bewertung des Schatzmeisters einer Gewerkschaft bzw. zu einer Ermittlung gegen ihn befugt.

 

 

Burundi

Einwohner: 6.221.000 Hauptstadt: Bujumbura Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Ein Streik von Bankangestellten wurde 1998 gewaltsam unterdrückt

 

Einschreiten der Polizei

 

Die öffentliche Sicherheitspolizei hat am 31. März eine Gruppe von streikenden Bankangestellten mit Tränengas und Knüppeln auseinandergetrieben. Eine schwangere Frau, die Gewerkschaftsmitglied war, wurde dabei ohnmächtig.

Die Gewerkschaft bei Burundis Credit Bank in der Hauptstadt Bujumbura streikte für bessere Beschäftigungsbedingungen, insbesondere das Recht auf Urlaub zur Pflege kranker Familienmitglieder.

Die Gewerkschaft liess verlauten, dass sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eingehalten habe, bevor sie den Streik begann, darunter die erforderliche Streikankündigung.

 

 

Côte d’Ivoire

Einwohner: 14.015.000 Hauptstadt: Yamoussoukro Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

 

Die Polizei griff das Gewerkschaftshauptbüro an, um einen friedlichen Protest zu verhindern

Friedlicher Protest

Am 4. Februar veranstalteten entlassene Gewerkschafter/innen im Werft- und Industrieunternehmen CARENA in der Hauptstadt Abidjan einen friedlichen Protest, um die Aufmerksamkeit der Behörden auf ihren Arbeitskonflikt zu lenken.

Die Arbeitnehmer/innen verbrachten die Nacht vor der Demonstration im Hauptbüro der Gewerkschaft Dignité.

 

Angriff der Polizei

Um drei Uhr morgens griff die Polizei das Gebäude mit Schlagstöcken und Tränengas an, um die Arbeitnehmer/innen zu vertreiben und die Demonstration zu verhindern. Mehrere Beschäftigte wurden verletzt, einer davon schwer. Die Fenster wurden zerschlagen, und die Polizei besetzte das Gebäude für eine Woche.

 

Streikende werden entlassen

Der Konflikt bei CARENA begann 1996, als die Arbeitnehmer/innen zur Unterstützung ihrer Forderung nach einer neuen Lohnskala für den Schiffbau in den Streik traten. Obwohl ein Abkommen erreicht wurde, setzte die Geschäftsleitung es nicht um. Nach einem Streik im März 1997, den die Regierung für illegal erklärte, wurden die Arbeitnehmer/innen ausgesperrt, und die Polizei benutzte Tränengas, um die Streikenden auseinanderzutreiben und es der Geschäftsleitung zu ermöglichen, Streikbrecher/innen einzusetzen. Dreihundert Arbeitnehmer/innen und 14 Gewerkschaftsdelegierte wurden entlassen.

 

Fehlender Schutz durch das Arbeitsgesetz

Das Arbeitsgesetz von 1995 bietet keinen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer/innen vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung oder Einmischung der Arbeitgeberorganisationen.

 

 

Demokratische Republik Kongo

 

Einwohner: 46.812.000 Hauptstadt: Kinshasa Ratifizierte Übereinkommen: 29-98-100

 

 

Es gab keine Verbesserung bei der Achtung der Gewerkschaftsrechte. Die Behörden des öffentlichen Dienstes weigerten sich, Verhandlungen zu führen, und die Arbeitgeber des Privatsektors weigerten sich, die Gewerkschaften anzuerkennen. Mehrere Gewerkschaftsführer/innen wurden im Laufe des Jahres verhaftet.

Marionettengewerkschaften

Bis 1997 waren seit der Einführung des Gewerkschaftspluralismus im Jahre 1990 199 Gewerkschaften entstanden – darunter nationale Gewerkschaftsbünde –, im wesentlichen, weil die Behörden, Politiker/innen, Arbeitgeber und andere die Gründung und Eintragung von betrieblichen Gewerkschaften und sonstigen nichtrepräsentativen und Scheingewerkschaften, insbesondere im öffentlichen Dienst und in den Staatsbetrieben, unterstützten.

Diese Praxis hielt 1998 an, und im öffentlichen Dienst wurden Gewerkschaften eingesetzt, die dem Regime nahestehen. Die Behörden weigerten sich, mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu verhandeln oder im öffentlichen Dienst sowie im Bildungssektor Wahlen durchzuführen, um die gewerkschaftliche Vertretung zu klären.

 

Das Arbeitsgesetz wird nicht umgesetzt

Der dreigliedrige nationale Arbeitsrat hat seit der Machtübernahme des gegenwärtigen Regimes im Mai 1997 nicht mehr getagt.

Das Arbeitsgesetz schützt die Beschäftigten nicht ausreichend vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung und Einmischung der Arbeitgeber in die Gewerkschaftsangelegenheiten. Das Arbeitsgesetz wird praktisch nicht durchgesetzt.

 

Gewerkschaftsführer/innen verhaftet

Am 17. Januar wurden die Mitglieder der Gewerkschaft in dem staatlichen Verkehrsunternehmen ONATRA, Etuwe Bombula, Jacques Matadi Ndambi, Zephyrin Buangi Bakangulu, Bayise Basapi, Tambwe und Mpia, während der offiziellen Eröffnungsfeier verhaftet.

Die Führungsspitzen der Gewerkschaft Solidarité wurden am 19. Januar verhaftet. Steve Mbikayi Mabuluki, Generalsekretär von SYNAGON, und Michel Diumu Omasombo sowie Henry Kiliba Pataule, stellvertretende Generalsekretäre, wurden am 19. Januar während einer Liveausstrahlung im Fernsehen verhaftet.

Am 9. März wurden Benga Makiona, Generalsekretär der Post- und Telekommunikationsgewerkschaft FNPTT, Mataf Kabasele und Zieto Makuntima, stellvertretende Generalsekretäre, verhaftet, weil sie einen Streik angekündigt hatten, um die Zahlung der in Kinshasa seit sieben Monaten und auf dem Lande seit 24 Monaten ausstehenden Löhne zu fordern. Sie wurden wegen "illegalen Streiks" verhaftet, obwohl der Streik gar nicht stattfand. Sie wurden bis zum 23. April festgehalten.

 

Weigerung, Gewerkschaften anzuerkennen

In vielen öffentlichen und privaten Unternehmen sind Gewerkschaften verboten, und es gibt keine Tarifverhandlungen. Die Arbeitgeber diskriminieren die Gewerkschaften.

Im Hauptsitz der Citibank versuchte die Geschäftsleitung, die gewählten Gewerkschaftsfunktionäre und -funktionärinnen durch ihre eigenen Kandidat(inn)en zu ersetzen. Im Juni setzte die Geschäftsleitung der Fluggesellschaft Congo Air Lines einen Arbeitnehmerausschuss ein, um die bestehende Gewerkschaft zu ersetzen.

Gewerkschaften wurden bei Beltexco, Karamba, UPK und BKTF in Kinshasa, ESCOKIN, Amato-Freres und ICCI verboten, und Gewerkschaftsdelegierte wurden dort entlassen.

In dem Unternehmen New Project weigerte sich die Geschäftsleitung, mit den Gewerkschaften zu sprechen, und verfolgte ihre Mitglieder. Ähnliche Vorgänge fanden bei SESEMO, der Bank für Handel und Entwicklung, Chevron Congo, Iveco und Acec-Congo statt.

Das Unternehmen E.D.C. und das Goldbergbauunternehmen Kilo-Moto (Okimo) weigerten sich, die Gewerkschaftsdelegation anzuerkennen. SCP weigerte sich, einen Tarifvertrag umzusetzen. Der Gewerkschaftsführer bei Roffe-Congo wurde entlassen, weil er im Verdacht stand, einen Streik anzuführen.

New Project, Sesemo, die Bank for Commerce and Development, Siforco, Safricas und D.G.C. weigerten sich, die Gewerkschaftsbeiträge durch den Betrieb einzuziehen.

 

Unbezahlter Urlaub

Die Arbeitgeber haben ein Gesetz ausgenutzt, das es ihnen ermöglicht, Arbeitnehmer/innen zu entlassen, indem sie für mehrere Monate oder Jahre unbezahlten Urlaub erhalten. Diese Praxis wurde bei den Fluggesellschaften National Airline und Congo Airline sowie bei der New Bank of Kinshasa durchgeführt.

 

Bereitschaftspolizei

Am 29. Dezember wurden zwei Einsatzwagen mit Bereitschaftspolizei eingesetzt, um Gewerkschaftswahlen in der Schule Cardinal Malula zu verhindern.

 

 

Dschibuti

 

Einwohner: 617.000 Hauptstadt: Dschibuti Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-

 

Die Regierung setzte ihre brutale Unterdrückung der Gewerkschaften Dschibutis fort. Sie nahm die Verpflichtungen gegenüber einer IAO-Mission, dass sie Gespräche mit den Gewerkschaften UDT/UGTD aufnehmen und zum ersten Mal seit mehreren Jahren eine Delegation an die IAO-Jahreskonferenz senden werde, zurück.

Entlassene Gewerkschaftsführer/innen werden nicht wiedereingestellt

Neun während des Streiks vom September 1995 entlassene Gewerkschaftsführer/innen waren Ende 1998 noch nicht wieder eingestellt. Der Streik, den die Gewerkschaftsdachverbände UDT und UGTD veranstaltet hatten, war gegen die im Rahmen eines Strukturanpassungsprogramms des IWF und der Weltbank angeordneten Sparmassnahmen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten gerichtet. Die Regierung hatte sich geweigert, mit den Gewerkschaften über diese Massnahmen zu diskutieren.

Zu den entlassenen Funktionären gehörten Ahmed Djama Egueh, UDT-Präsident, Aden Mohamed Abdou, UDT-Generalsekretär, Kamil Diraneh Hared, UGTD-Generalsekretär, und Mohamed Doubad Wais, stellvertretender UGTD-Generalsekretär und Generalsekretär der Post- und Telekommunikationsgewerkschaft OPT, Habib Ahmed Doualleh, Generalsekretär der Elektrizitätsarbeitergewerkschaft, sowie Abdillahi Aden Ali, ein Funktionär der UDT/UGTD.

 

Eine Geschichte der Unterdrückung

Die Entlassung der Gewerkschaftsführer/innen stellte den Beginn einer andauernden gewerkschaftsfeindlichen Aktion der Behörden dar.

Nach einem Lehrerstreik im Januar 1996 aus Protest gegen ausstehende Gehaltszahlungen wurden viele Lehrerinnen und Lehrer verhaftet und entlassen.

Die Regierung stand hinter der Gründung eines neuen Gewerkschaftsbundes im Jahre 1995, dem Djibouti Labour Congress, CODJITRA, sowie einer neuen gewerkschaftlichen Jugendorganisation, CONJEUTRA, um die eigentlichen Gewerkschaften zu unterwandern.

Die Sicherheitskräfte schlossen im Mai 1996 das Hauptbüro der UGTD.

Die Mitgliedsbeiträge der Post- und Telekommunikationsgewerkschaft OPT und der Stromwirtschaftsgewerkschaft SEED wurden eingefroren.

Zwei Funktionäre der Grundschullehrergewerkschaft SEP wurden 1996 entlassen, darunter der Generalsekretär.

Anfang 1997 wurden fünf Beamtinnen und Beamte der Gewerkschaft der Sekundarschullehrer SYNESED nach Streiks in der zweiten Hälfte des Jahres 1996 wegen ausstehender Gehaltszahlungen entlassen und suspendiert. Die Streiks wurden gewaltsam unterdrückt. Viele Lehrer/innen, die der SYNESED und der SEP angehören, waren verhaftet und vom Dienst suspendiert worden. Die suspendierten Lehrer/innen durften die Schule nicht betreten und keine Sitzungen veranstalten.

Solidaritätsstreiks für die fünf entlassenen SYNESED-Funktionäre und -funktionärinnen wurden mit Gewalt unterdrückt, und Hunderte von Lehrer(inne)n wurden in das Gefängnislager Nagad geschickt.

Der Rechtsanwalt, der die Gewerkschaften vertrat, erhielt 1997 von den Behörden Berufsverbot, und kein anderer Rechtsanwalt erklärte sich dazu bereit, den Fall der Gewerkschaften zu übernehmen.

 

Versprechen an die IAO

Am 15. Januar 1998 erklärte sich der Arbeitsminister bei einer IAO-Mission zur direkten Kontaktaufnahme dazu bereit, der Gewerkschaft UGTD ihre Gebäude zurückzugeben. Die Regierung erklärte sich dazu bereit, einen Dialog mit UDT/UGTD aufzunehmen und nahm eine Einladung zur IAO-Jahreskonferenz im Juni in Genf an.

 

Streikende Bedienstete des öffentlichen Gesundheitswesens werden angegriffen

Am 14. März traten die Pflegekräfte des öffentlichen Gesundheitswesens im Krankenhaus Peltier in den Streik, um gegen fünf Monate ausstehende Gehälter und eine Kürzung der Zuschläge für Notdienst zu protestieren. Am 18. März wurde den Streikenden angedroht, sie würden entlassen, wenn sie nicht bis zum 21. März zur Arbeit zurückkehrten.

Am 22. März griff die Polizei auf Anordnung des Krankenhausdirektors, der auch Mitglied des Parlaments war, ungefähr 140 streikende Pflegekräfte des öffentlichen Gesundheitswesens an, verstaute sie auf Lkw und brachte sie zum Gefängnislager Nagad, das für seine harten Bedingungen bekannt ist. Viele wurden verletzt. Ein Beschäftigter lag im Koma.

Am 23. März wurden weitere 120 Streikende in das Lager deportiert. Die Polizei schlug sie und setzte dann Tränengas gegen sie ein. Fünf weitere wurden in das Gefängnis Gabode gebracht. Sie durften weder einen Rechtsanwalt noch einen Arzt sprechen. Sie wurden am 25. März wieder freigelassen.

 

Polizeiüberwachung

Am 1. Mai fanden die Feiern unter strenger Polizeiüberwachung statt, und das Innenministerium verbot Versammlungen vor dem Hauptbüro von UDT/UGTD.

 

Versprechen gegenüber der IAO werden gebrochen

Die Regierung weigerte sich, Delegierte von UDT/UGTD zur IAO-Konferenz im Juni zuzulassen und nahm selbst nicht daran teil.

 

Einmischung in Gewerkschaftsangelegenheiten

Am 30. September sandte der Verkehrsminister auf Drängen des Arbeitsministers ein Rundschreiben an die Direktoren der einzelnen Verkehrssektoren und wies sie an, Gewerkschaftswahlen zu organisieren, um die Vorstände der UDT- und UGTD-Mitgliedsorganisationen zu erneuern.

Am 25. November schritten Polizeibeamte ein, um die Gewerkschaftswahlen im Ministerium für öffentliche Arbeiten, Stadtplanung und Wohnungsbau durchzuführen. Die Beschäftigten traten in einen Streik, und die Sicherheitskräfte stimmten an Stelle der Beschäftigten ab.

 

Restriktive Gesetze

Das Vereinigungsgesetz, mit dem Vereinigungen verpflichtet werden, vor ihrer Gründung eine Genehmigung einzuholen, ist auch auf Gewerkschaften angewandt worden.

Das Arbeitsgesetz gestattet es lediglich dschibutischen Staatsangehörigen, ein Gewerkschaftsamt zu bekleiden.

Ein Erlass ermöglicht es dem Präsidenten, Staatsbedienstete in wesentlichen Diensten, für die eine sehr breit gefasste Definition gilt, an ihren Arbeitsplatz zurückzubeordern.

Die Regierung fährt mit der Überarbeitung des Arbeitsgesetzes von 1952 - im Einklang mit dem Strukturanpassungsprogramm - fort, und zwar in Rücksprache mit den Arbeitgebervertretern, jedoch ohne Gewerkschaftsbeteiligung.

 

 

Ghana

Einwohner: 17.832.000 Hauptstadt: Accra Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Das Gesetz enthält Beschränkungen für die grundlegenden Gewerkschaftsrechte

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen

Das Gesetz gibt dem Gewerkschaftsregistrator weitreichende Befugnisse, um die Zulassung einer Gewerkschaft zu verweigern. Der Registrator kann darüber hinaus die Anerkennung einer Gewerkschaft für Verhandlungszwecke ablehnen, wenn eine Verhandlungsberechtigung bereits einer Gewerkschaft erteilt wurde, die Beschäftigte in der gleichen Kategorie vertritt.

Ein Gesetz aus dem Jahr 1985 untersagt Tarifverhandlungen bei der staatlichen Kakaobehörde in bezug auf Entlassungen und hindert die Gewerkschaften daran, Fälle vor Gericht zu bringen. Die Regierung hat verlauten lassen, dass Massnahmen ergriffen worden sind, um dieses Gesetz zurückzuziehen.

 

Streikrecht

Die langwierigen Verfahren, die vor einem Streik zu durchlaufen sind, haben zur Folge gehabt, dass es seit der Unabhängigkeit keinen legalen Streik mehr gegeben hat.

Die IAO hat im Zusammenhang mit dem Gesetz über Notstandsbefugnisse aus dem Jahr 1994 Besorgnis zum Ausdruck gebracht, da es zur Behinderung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit geltend gemacht werden könnte.

 

Guinea-Bissau

 

Einwohner: 1.091.000 Hauptstadt: Bissau Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98-100-111

 

 

1998 wurden streikende Seeleute verhaftet.

Verhaftung von Streikenden

Am 5. Januar wurden sechs Funktionäre der Seefahrergewerkschaft SINAMAR verhaftet, nachdem sie wegen Lohnforderungen gestreikt hatten. Zu den Verhafteten gehörte Joao Ca, Gewerkschaftsvorsitzender und Mitglied des nationalen Sekretariats des Gewerkschaftsdachverbandes UNTG.

 

Sondereinsatzpolizei

SINAMAR hat eine friedliche Demonstration veranstaltet, um ihre Freilassung zu fordern. Die Sondereinsatzpolizei griff mit Tränengas ein, um die Demonstration zu beenden. Eine Tränengasgranate wurde zum Eingang des Hauptbüros von UNTG geworfen, wohin sich die Gewerkschaftsmitglieder geflüchtet hatten.

Die Verhafteten wurden am 9. Januar unter der Voraussetzung freigelassen, dass sie sich jede Woche bei der Polizei melden. Im April lag immer noch keine Anklage gegen sie vor und es war noch kein Gerichtstermin festgelegt worden.

 

 

Kamerun

Einwohner: 13.560.000 Hauptstadt: Jaunde Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Regierungsminister seine Genehmigung erteilen muss, bevor eine Gewerkschaft öffentlicher Bediensteter legal existieren kann.

 

Für öffentliche Bedienstete geltende Beschränkungen

Im Rahmen eines Gesetzes aus dem Jahr 1968 benötigen Gewerkschaften oder Berufsverbände öffentlicher Bediensteter die Genehmigung des Ministers für Territorialverwaltung, bevor sie zugelassen werden können.

Gemäss einem Erlass von 1969 benötigen Gewerkschaften oder Berufsverbände öffentlicher Bediensteter die Zustimmung der Behörden, bevor sie internationalen Bünden beitreten können, obwohl diese Bestimmung in der Praxis häufig ignoriert worden ist.

 

Zulassung von Lehrergewerkschaft verweigert

Die Regierung verweigert der Hochschullehrergewerkschaft SYNES seit 1991 die Zulassung. Auch anderen Gewerkschaften öffentlicher Bediensteter, vor allem von Lehrkräften, ist die Zulassung verweigert worden. Die Regierung hat gegenüber der IAO seit mehreren Jahren erklärt, dass ein Gesetzentwurf für Staatsbedienstetengewerkschaften erarbeitet worden sei und der Nationalversammlung vorgelegt werde.

 

Strafrechtliche Verfolgung wegen versäumter Eintragung einer Gewerkschaft

Gemäss dem Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1992 können Gründungsmitglieder von Gewerkschaften sowohl im öffentlichen als auch in privaten Sektor strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie es versäumen, eine Gewerkschaft eintragen zu lassen.

 

FEZ

Kraft der kamerunischen Gesetze für Freie Exportzonen (FEZ) aus dem Jahr 1991 wurden die dortigen Arbeitgeber von einigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgenommen, wobei es jedoch auch hiess, dass die Beschäftigungsumstände und -bedingungen mit international anerkannten Arbeitnehmerrechten vereinbar sein müssten. Angaben des Gewerkschaftsdachverbandes CCTU zufolge wird Gewerkschaften der Zugang zu Unternehmen in den FEZ verweigert.

 

Einmischung in Gewerkschaftsangelegenheiten

Seit Ende 1993, als sich der CCTU gegen die mit dem IWF vereinbarten wirtschaftlichen Sparmassnahmen ausgesprochen hatte, hat die Regierung Kameruns in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften eingegriffen. Das Ziel der Regierung bestand darin, die gewählte Führungsspitze des CCTU und die Aktivitäten des Gewerkschaftsdachverbandes zu untergraben. 1995 hat die Regierung die Gründung eines rivalisierenden Dachverbandes, des USLC, begünstigt.

Die Einmischung führte schliesslich zur Spaltung des CCTU bei seinem Kongress Ende 1997, als zwei Gruppen die Führung der Organisation für sich in Anspruch nahmen. Das Arbeitsministerium entschied, dass keine der Gruppen anerkannt werden könne. Es stellte fest, dass Neuwahlen im Einklang mit den geltenden CCTU-Bestimmungen abgehalten werden müssten.

Bis zum Jahresende war der CCTU weiterhin gespalten, und die Regierung setzte ihre Privatisierungspolitik fort.

 

 

Kap Verde

Einwohner: 396.000 Hauptstadt: Praia Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111

 

Die IAO kritisiert die Regierung bereits seit mehreren Jahren aufgrund ihres Versäumnisses, freien Tarifverhandlungen Vorschub zu leisten.

Tarifverhandlungen eingeschränkt

In Kap Verde finden nur sehr wenige oder überhaupt keine Tarifverhandlungen statt. Die Regierung war kürzlich nicht in der Lage, der IAO irgendwelche Beispiele für unterzeichnete Tarifverträge vorzulegen.

 

Konflikt bezüglich Gewerkschaftsräumlichkeiten beigelegt

Ein siebenjähriger Konflikt im Zusammenhang mit dem Eigentumsrecht an dem Sozialzentrum Erster Mai wurde beigelegt, als ein Gericht entschied, dass es dem Gewerkschaftsdachverband UNTC-CS gehöre und es somit an seinen legitimen Eigner zurückfiel.

Das Zentrum war mit internationalen Gewerkschaftssolidaritätsmitteln für den UNTC-CS gebaut worden und umfasst Gewerkschaftsbüros sowie Räumlichkeiten für Lehr- und Freizeitveranstaltungen.

Die Behörden hatten im Dezember 1991 die Schlüssel für einen Teil des Zentrums beschlagnahmt und sie einer Splittergewerkschaft übergeben, die später einen neuen nationalen Gewerkschaftsbund gründete und Miteigentumsrechte am Vermögen des UNTC-CS geltend machte. Zwei Gewerkschaftsfahrzeuge wurden ebenfalls beschlagnahmt.

Der UNTC-CS brachte die Sache vor Gericht, und 1992 hiess es in einem einstweiligen Entscheid des Gerichtes, dass die Splittergruppe den strittigen Teil des Zentrums zu verlassen habe und es zu schliessen sei. Mit einem anschliessenden Gerichtsentscheid wurde der Fall rechtsformal abgeschlossen, ohne dass die Frage des Eigentumsrechtes geklärt worden wäre. Die daraufhin vom UNTC-CS eingereichte Berufungsklage blieb mehrere Jahre lang anhängig, während Teile des Zentrums begannen, ernsthaft zu zerfallen.

Der Gerichtsentscheid bezüglich des Eigentumsrechtes erging Anfang November 1998. Am Jahresende wartete der UNTC-CS noch ab, ob dagegen Berufung beim Obersten Gericht eingelegt würde.

Journalist(inn)en, die der dem UNTC-CS angeschlossenen Gewerkschaft SITTHUR bei den staatlichen Zeitungen für soziale Angelegenheiten Novo Jornal Cabo Verde und CABOPRESS angehörten, organisierten am 23. Februar eine Demonstration. Die Regierung hatte die Einstellung der beiden Publikationen und den Beginn einer neuen Veröffentlichung bekanntgegeben, ohne die Belegschaft über die Folgen zu informieren, die dies für ihre Arbeitsplätze hätte. Die Gewerkschaft hatte die Polizei lange im voraus schriftlich über die geplante Demonstration unterrichtet.

 

Demonstration unterdrückt

Als die Demonstration beginnen sollte, versuchte die Polizei, dies mit der Feststellung zu verhindern, dass Demonstrationen erst nach 18.00 Uhr stattfinden könnten. Sie riss Plakate und Spruchbänder herunter, die Gewerkschaftsmitglieder mit sich führten. Obwohl die Demonstration legal war, beschlossen die Gewerkschafter/innen, sie nicht fortzusetzen, sondern statt dessen dem Vizepremierminister eine Botschaft zu übermitteln.

 

Gewerkschaftsführer verhaftet

Nachdem sie die Botschaft beim Büro des Vizepremierministers abgegeben hatten, wurden zwei Gewerkschaftsführer, Carlos Lopes und Juliao Varela, verhaftet und unverzüglich ins Gefängnis gebracht. Fünf Stunden später mussten sie vor Gericht erscheinen. Das Gericht liess sie unter der Bedingung gehen, dass sie sich wöchentlich bei der Polizei meldeten, und die Anhörung wurde auf einen späteren Termin vertagt.

 

 

Kenia

Einwohner: 27.799.000 Hauptstadt: Nairobi Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98-138

 

Die grundlegenden Gewerkschaftsrechte sind den Staatsbediensteten weiterhin verwehrt. 1998 wurden Gewerkschaftsmitglieder entlassen, zusammengeschlagen und verhaftet, weil sie gestreikt hatten.

Den Staatsbediensteten sind die Gewerkschaftsrechte verwehrt

Staatsbedienstete in der Landesregierung, Universitätslehrkräfte sowie Ärzte und Zahnärzte dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten. Sie können lediglich Verbänden angehören, die keine Tarifverhandlungen führen können.

Der kenianischen Beamtengewerkschaft und der Gewerkschaft des Universitätspersonals wurde 1980 von der Regierung die Zulassung entzogen. Die Regierung weigert sich, die kenianische Ärzte- und Zahnärztegewerkschaft zuzulassen.

1995 wurde die Eintragung der Kenya Wildlife and Allied Workers Union zurückgenommen.

 

Gesetzliche Überreste des Einparteiensystems

Das Gesetz von 1965, mit dem der Gewerkschaftsdachverband COTU ins Leben gerufen wurde, ermöglicht es dem Präsidenten des Landes, die drei Spitzenfunktionäre der Organisation ihres Amtes zu entheben.

Der Arbeitsminister und ein Vertreter der regierenden Partei KANU sind nichtstimmberechtigte Mitglieder des COTU-Vorstands, obwohl diese Bestimmung in der Praxis ignoriert wird.

1993 hat die COTU eine Satzungsänderung vorgenommen, um ihre institutionellen Verbindungen zur Partei zu lösen, aber die Regierung weigerte sich, diese Änderung einzutragen.

 

Ausnahmen für die Freien Exportzonen

Obwohl das Arbeitsgesetz in den kenianischen Freien Exportzonen gilt, werden Ausnahmen zugelassen. Es wird über Arbeitnehmerrechtsverletzungen in den Zonen berichtet.

 

Einschränkung des Streikrechts

Das Gesetz schränkt das Streikrecht ein. Sämtliche Streitigkeiten müssen dem Arbeitsministerium vorgelegt werden. Eine Gewerkschaft muss 21 Tage warten, bevor sie zu einem Streik aufrufen kann. Während dieser Zeit ist ein obligatorisches Schlichtungsverfahren zu durchlaufen. Der Minister kann entscheiden, dass kein Konflikt vorliegt, so dass ein Streik illegal wäre. Er kann einen Konflikt ferner an das Arbeitsgericht verweisen, dessen Schiedsspruch bindend ist.

1997 hat die COTU der Regierung Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes, insbesondere in bezug auf die Streikverfahren, vorgelegt. Diese blieben aber bisher ergebnislos.

 

Streik des Pflegepersonals

Ein Streik von ungefähr 30.000 Krankenpfleger/innen, der Ende November 1997 im Zusammenhang mit Löhnen und Arbeitsbedingungen begann, dauerte 1998 weiter an. Die Pflegekräfte hatten keine Antwort auf ihren Antrag auf Eintragung der Gewerkschaft der Pflegekräfte, All Cadre Nurses Union of Kenya, erhalten. Bereitschaftspolizei wurde eingesetzt, um die Pflegekräfte, die in Naivasha und Nairobi demonstrierten, auseinanderzutreiben. Während des Streiks wurden nichtqualifizierte Lernschwestern und –pfleger eingesetzt.

Am 6. Januar 1998 teilte die Regierung mit, dass sie alle streikenden Pflegekräfte sowie medizinisch technische Assistent(inn)en und die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die an dem Streik teilgenommen hatten, entlassen habe. Das Pflegepersonal erwirkte eine einstweilige Verfügung beim Obersten Gerichtshof, durch die die Entlassungen beendet wurden und die es den Pflegekräften erlaubte, in ihren Dienstwohnungen zu bleiben, bis der Fall vor dem Obersten Gerichtshof behandelt wird.

 

Polizeieinsatz

In Kitale trieb bewaffnete Polizei 400 Pflegekräfte und medizinisch-technische Assistent(inn)en, die das Krankenhaus betreten wollten, auseinander.

Am 22. Januar begann der neue Gesundheitsminister Gespräche mit dem Pflegepersonal, bevor der Fall vor dem höchsten Gerichtshof behandelt wurde. Der Streik wurde abgesagt, aber die Gewerkschaft wurde nicht registriert.

 

Streik bei den Bankangestellten

Ende Februar streikten 12.000 Mitglieder der Gewerkschaft der Bankangestellten KUCFAW, nachdem eine Steuer auf ihre Darlehen und Hypotheken – die sie zu niedrigeren Zinssätzen von ihren Arbeitgebern erhalten hatten - eingeführt worden war. Die Regierung erklärte den Streik für illegal. Die betroffenen Banken – Standard Chartered Bank, Kenya Commercial Bank, National Bank of Kenya und Commercial Bank of Africa – haben die Streikenden entlassen. Die Standard Chartered Bank verlangte die Namen der Beschäftigten, die sich an dem Streik beteiligt hatten.

 

Streikende werden geschlagen und verhaftet

Am 4. März wurden 29 streikende Bankangestellte, darunter der Vorsitzende der Bankgewerkschaft All Banks Shop-stewards Union, Jacob Opiyo, zusammengeschlagen und verhaftet, als die Polizei ihre Demonstration in Nairobi auseinandertrieb. Sie wurden zur Polizeihauptwache gebracht und später wieder freigelassen.

Gewerkschaften aus anderen Sektoren drohten, sich dem Streik anzuschliessen. Nachdem der Gewerkschaftsdachverband COTU eine Massenversammlung der Beschäftigten forderte, um einen Generalstreik zu planen, nahm die Regierung die Steuererhöhung am 4. März zurück. Alle entlassenen Beschäftigten wurden wiedereingestellt und niemand wurde schikaniert.

 

Streikende werden entlassen

Die Bankangestellten streikten am 3. August erneut, nachdem die Steuer auf die Darlehen wiedereingeführt wurde und eine andere Steuer auf die Sozialleistungen eingeführt wurde. Die Bankgewerkschaften sagten einen für den 24. Juli geplanten Streik ab, um weitere Gespräche mit der Regierung zu führen. Das Arbeitsministerium sagte die Gespräche jedoch ab, ohne einen neuen Termin festzulegen. Nachdem sich die Beschäftigten dem Ultimatum für die Rückkehr zur Arbeit widersetzt hatten, wurden sie am 5. August entlassen. Die Arbeitgeber liessen verlauten, dass sie Ersatzkräfte einstellen würden. Die Beschäftigten nahmen die Arbeit am 17. August wieder auf. Sie mussten sich erneut für ihre Stelle bewerben und eine Probezeit durchlaufen.

 

Lohnabkommen mit Lehrer(inne)n annulliert

Im Juni liess die Regierung verlauten, dass die zweite Phase des Lohnabkommens, das nach dem Lehrerstreik 1997 beschlossen worden war, neu verhandelt werden müsse, da sie es sich nicht leisten könne, es einzuhalten.

Einen Monat später brachte sie eine Gesetzesvorlage ein, durch die die Umsetzung des Lohnabschlusses von 1997 aufgehoben wurde. Dadurch hat der Bildungsminister weitreichende Befugnisse erhalten, und der Ausschuss für die Festsetzung der Lehrergehälter (TSRC) wurde dadurch machtlos, um nicht zu sagen irrelevant. Vorher war der Minister verpflichtet, sich an die Empfehlungen des TSRC zu halten. Das Gesetz hat ausserdem die Zusammensetzung des TSRC geändert, um die Gewerkschaftsvertretung zu schwächen.

 

Lehrerstreik

Die Lehrergewerkschaft KNUT streikte am 5. Oktober. Die Regierung drohte damit, die Streikenden zu entlassen. Bewaffnete Polizeibeamte riegelten landesweit die Hauptbüros der KNUT ab. Der Polizeichef liess verlauten, dass die Sicherheitsbeamten die Anweisung hatten, die Lehrer/innen davon abzuhalten, sich in den KNUT-Büros zu treffen oder Sitzungen abzuhalten. Die Polizei war ausserdem angewiesen worden, Demonstrationen aufzulösen.

 

Streikende zusammengeschlagen und verhaftet

Zehn Lehrer/innen wurden in Nairobi verhaftet und angeklagt, eine illegale Demonstration zu veranstalten. Der Gewerkschaftsvorsitzende und der stellvertretende Generalsekretär wurden daran gehindert, ihre Büros zu betreten. In Nairobi schlugen Sicherheitskräfte Lehrer/innen mit Knüppeln und Schlagstöcken und verletzten viele von ihnen. Die Demonstrationen wurden im ganzen Land aufgelöst.

Insgesamt wurden 63 Lehrer/innen wegen illegaler Versammlung und Verstössen gegen die öffentliche Ordnung verhaftet. In Thikia wurden wenigstens zehn Lehrer/innen durch Tränengas verletzt. In Bonda wurden zehn Lehrer/innen verhaftet. In Isiolo wurden zahlreiche Lehrer/innen, Schüler/innen und Anwohner/innen verletzt, als die Bereitschaftspolizei gewaltsam gegen sie vorging. Ein Gewerkschaftsfunktionär und ein blinder Lehrer wurden verletzt. In Migori wurden zwei Lehrer verhaftet. In Kajiado wurden Gewerkschaftsfunktionäre und -funktionärinnen sowie Lehrer/innen verhaftet.

 

Gewerkschafter/innen schikaniert

Der Streik wurde am 20. Oktober abgesagt, und der Streit wurde dem Arbeitsgericht zugewiesen. Die Parteien hatten bis zum 11. November Zeit, um den Streitfall aussergerichtlich beizulegen. Die Gewerkschaftsfunktionäre und -funktionärinnen sowie Schulleiter/innen wurden schikaniert. Viele von ihnen wurden einem Disziplinarverfahren unterzogen.

Ende Oktober wurde berichtet, dass der IWF der Regierung mitgeteilt hat, dass er keine neue Kreditfazilität genehmigen werde, um die zweite Stufe des Lohnabschlusses mit den Lehrer(inne)n zu ermöglichen.

 

Blumenzuchtunternehmen sind gewerkschaftsfeindlich

In Naivasha teilte die Agrargewerkschaft KPAWU mit, dass die Blumenzuchtunternehmen die Anträge der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Vertretung ständig ablehnen. Von ungefähr 100 Firmen hatten es nur 24 ihren Beschäftigten erlaubt, der KPAWU beizutreten.

 

 

Lesotho

Einwohner: 2.078.000 Hauptstadt: Maseru Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100-111

 

Die Regierung war weiterhin nicht dazu bereit oder dazu in der Lage, in den Industriezonen, in denen die Arbeitgeber die Gewerkschafter/innen schikanieren und die Arbeitnehmerrechte verletzen, das Gesetz durchzusetzen. Im Februar 1998 wurde ein streikender Arbeitnehmer während eines Streiks in einer Textilfabrik von der Polizei getötet.

Streikende von der Polizei erschossen

Am 13. Februar wurde im grössten Industriegebiet von Lesotho in der Hauptstadt Maseru eine Arbeitnehmerin von der Polizei erschossen. Sechs andere mussten im Krankenhaus wegen ihrer Verletzungen behandelt werden.

Anschliessend beschuldigte die Polizei einen jungen Beamten und sagte, dass man "Tränengas hätte benutzen sollen".

Die 2.800 Beschäftigten bei einem der grössten Kleidungshersteller in Lesotho, Ha-Thetsane, im Besitz eines taiwanesischen Unternehmens mit Sitz in Südafrika, streikten wegen eines Lohnabschlusses. Am Tag, an dem die Schüsse fielen, hatten die Beschäftigten die Nacht zuvor in der Fabrik verbracht, bis sie durch Gerichtsbeschluss am nächsten Morgen ausgewiesen wurden. Dies führte zu Zusammenstössen mit der Polizei.

Das Unternehmen schloss den Betrieb und verlagerte ihn über die Grenze nach Südafrika.

 

Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte werden in den Industriezonen ignoriert

Lesothos Arbeitsgesetz gilt in den Industriezonen des Landes, in denen die meisten Textilfirmen für den Export produzieren – aber Polizeiwachen am Eingang zu den Zonen verwehren Gewerkschaftsaktivist(inn)en den Eingang. Die meisten Investoren stammen aus Südafrika, gefolgt von Taiwan und Hongkong. Das Arbeitsministerium war entweder nicht dazu bereit oder nicht dazu in der Lage, das Gesetz in den Zonen durchzusetzen.

Die Gewerkschaften liessen verlauten, dass die Arbeitgeber in den Zonen die Gewerkschaftsorganisierung ständig unterwandern, indem sie die Gewerkschaftsorganisatoren schikanieren und die Mitglieder einschüchtern. Die Gewerkschaftsaktivist(inn)en werden häufig entlassen und auf schwarze Listen gesetzt.

Viele der Unternehmen bezahlen weniger als den Mindestlohn und verlangen sehr lange Arbeitszeiten – sie sperren die Beschäftigten oft ein, bis ein Auftrag erfüllt ist, – darunter Urlaub und Wochenenden ohne Überstundenbezahlung. Sie weigern sich, Krankengeld zu zahlen und sind fast ständig in Verfahren wegen Verletzung des Kündigungsschutzes verwickelt. In vielen Fabriken wird Beschäftigten, die beim Gespräch mit anderen ertappt werden oder die mehr als einmal pro Tag die Toilette benutzen, der Lohn gekürzt.

 

Gesetzliche Einschränkungen

Ein Gesetz von 1996 verbietet es Beamt(inn)en, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten. Dies widerspricht der Verfassung von 1993.

Gemäss einem Gesetz aus dem Jahre 1995 war es Lehrkräften verboten zu streiken, da der Lehrberuf als wesentlicher Dienst eingestuft wurde.

Bevor ein Streik stattfinden kann, sind langwierige und mühselige Verfahren zu durchlaufen, so dass es seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1966 keinen legalen Streik mehr gegeben hat. Beschäftigte werden häufig entlassen, wenn sie streiken, obwohl dies gegen das Gesetz verstösst.

 

 

Libyen

Einwohner: 5.593.000 Hauptstadt: Tripolis Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98-100-111-138

 

 

Unabhängige Gewerkschaften sind in Libyen verboten. Der offizielle Gewerkschaftsdachverband wird von der Regierung kontrolliert.

Fehlende Versammlungsfreiheit

Der offizielle Gewerkschaftsdachverband wird von der Regierung kontrolliert und durch das libysche System der "Volksausschüsse" verwaltet.

Unabhängige Gewerkschaften sind verboten. Die Regierung sieht unabhängige Gewerkschaften als "Vermittler zwischen der Revolution und den Arbeitskräften".

Ausländische Beschäftigte dürfen Gewerkschaften nicht beitreten.

Staatsbedienstete, Beschäftigte in der Landwirtschaft und Seeleute dürfen keine Tarifverhandlungen führen. Die Regierung muss alle Tarifverträge billigen, damit gewährleistet ist, dass sie sich im Einklang mit den nationalen Wirtschaftsinteressen befinden.

 

Fehlender Schutz

Die Beschäftigten sind zum Zeitpunkt ihrer Einstellung nicht vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung geschützt. Für Staatsbedienstete, Landarbeiter/innen und Seeleute besteht kein angemessener Schutz vor Akten gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung.

In Libyen finden keine Streiks statt. Staatsbedienstete können, wenn sie streiken, inhaftiert oder zu Zwangsarbeit verurteilt werden. Libyens Präsident hat erklärt, dass die Beschäftigten streiken können, dies jedoch nicht tun, da sie ihre Unternehmen kontrollieren.

 

 

Madagaskar

Einwohner: 15.353.000 Hauptstadt: Antananarivo Ratifizierte Übereinkommen: 29-87-98-100-111

 

Obwohl Gewerkschaftsrechte gesetzlich anerkannt sind, dürfen sie in den Freien Exportzonen (FEZ) nicht ausgeübt werden.

Gewerkschaftsrechte in FEZ verweigert

Mehr als 27.000 Beschäftigte in den 200 Freien Exportzonen können ihr gesetzlich verankertes Recht auf den Beitritt zu einer Gewerkschaft oder auf Streik nicht wahrnehmen. Die Behörden sind trotz des Drucks der Gewerkschaften entweder nicht in der Lage oder nicht bereit, das Arbeitsgesetz in Kraft zu setzen.

 

Staatsbedienstete

Die IAO bemängelt den zu grossen Handlungsspielraum der Regierung, um streikende Staatsbedienstete zur Wiederaufnahme der Arbeit zu zwingen.

 

 

Malawi

 

Einwohner: 9.845.000 Hauptstadt: Lilongwe Ratifizierte Übereinkommen: 98-100-111

 

 

Die Behörden haben sich in die Angelegenheiten des MTUC eingemischt und Massenversammlungen, Streiks und Aufmärsche für 1998 verboten. Die Gewerkschaftsfunktionäre wurden immer stärker schikaniert.

Polizei ordnet Auflösung einer MTUC-Sitzung an

Am 24. Januar löste die Polizei eine Massenversammlung des Gewerkschaftsdachverbandes MTUC wegen Preiserhöhungen und Arbeitsbedingungen auf. Bewaffnete Polizeikräfte riegelten den Sitzungsort, Lilongwe Community Centre, ab und forderten, die Sitzung zu beenden. Der MTUC hatte bereits am 17. Januar eine Sitzung abgehalten.

Die Polizei wies den Vorsitzenden des nationalen Gewerkschaftsdachverbandes MTUC, Ken Mhango, den Generalsekretär Francis Antonio und den stellvertretenden Generalsekretär Chris Banda, an, sich zur Polizeiwache in Lilongwe zu begeben, wo ihnen der Generalinspektor der Polizei und andere hochrangige Polizei- und Geheimdienstbeamte mitteilten, dass sie den Befehl hätten, die Sitzung aus Sicherheitsgründen zu beenden. Sie wiesen sie an, zurückzugehen und die Beschäftigten aufzufordern, die Sitzung zu verlassen, und drohten, sie zu verhaften, wenn die Sitzung fortgesetzt würde.

Die Behörden machten geltend, dass der MTUC von anderen Organisationen ausgenutzt würde, um Unruhe in Malawi zu stiften. Der Präsident von Malawi liess verlauten, dass Oppositionspolitiker die Gewerkschaft als politisches Instrument nutzten und dass er keine Aktivitäten dulden werde, die die Stabilität von Malawi gefährdeten. Die Behörden hatten 1997 einen Streik der Beamt(inn)en unter dem gleichen Vorwand brutal unterdrückt.

Am 20. Februar wies das Oberste Gericht den Antrag des MTUC auf einstweilige Verfügung gegen das Polizeiverbot in bezug auf die Sitzung am 24. Januar und eine Sitzung, die für den 8. Februar in Mzuzu geplant war, zurück. Der MTUC hat im Januar Klage gegen die Polizei und den Stadtrat von Lilongwe erhoben.

 

Generalstreik wird für illegal erklärt

Der MTUC rief für den 6. Mai einen Generalstreik aus, um seine Lohnforderungen zu unterstützen und gegen die Einführung der Mehrwertsteuer. auf Verbrauchsgüter sowie gegen die Preiserhöhungen bei wesentlichen Gütern zu protestieren. Die Regierung liess verlauten, dass der MTUC illegal sei und drohte damit, die Gewerkschaftsführer/innen zu verhaften. Sie forderte die Arbeitgeber über das staatliche Radio auf, Beschäftigte, die streiken, zu entlassen.

Der Streik wurde durchgeführt. Soldaten patrouillierten die Strassen von Blantyre, Lilongwe und Mzuzu.

Am 10. Dezember untersagte die Regierung einen MTUC-Marsch, um am Internationalen Tag der Menschenrechte in Lilongwe eine Petition an den Staatspräsidenten zu übergeben.

 

Feindliche Einstellung der Arbeitgeber

Es wurden immer mehr Gewerkschaftsführer/innen aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen. Viele Arbeitgeber haben sich weiterhin der gewerkschaftlichen Organisierung am Arbeitsplatz widersetzt und Gewerkschaftsmitglieder entlassen.

 

Freistellung wegen Gewerkschaftsarbeit beendet

Im Juni 1998 beendete das Unternehmen Protea Malawi ein Abkommen aus dem Jahr 1995, das Ken Mhango, MTUC-Vorsitzender und Vorsitzender der Gewerkschaft Hotel, Ernährung und Gaststätten (Hotel, Food and Catering Workers Union), bis zum Auslauf seines Mandats bezahlten Urlaub für seine Gewerkschaftsarbeit gewährte. Es wurde kein Grund angegeben.

 

Gewerkschaftsführer/innen entlassen

Der Vorsitzende und der Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten der elektronischen Medien (Electronic Media Workers´ Union) bei der Malawi Broadcasting Corporation, Exvin Mwanbo und Alexander Mhango, wurden wegen der Koordinierung eines Streiks für Lohnerhöhungen am 24. November entlassen. Elf Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen. Die Entlassung war von den Regierung beeinflusst.

Am 30. November wurde der Schatzmeister des MTUC, Joseph G.R. Guwende, bei Bain Hogg Malawi Ltd. entlassen. Es wurde kein Grund angegeben. Der Arbeitgeber hatte vorher sein Missfallen über seine Gewerkschaftsarbeit geäussert und ihn aufgefordert, zwischen der Gewerkschaft und seiner Arbeit zu wählen.

Im Dezember wurde der Generalsekretär der Baugewerkschaft Malawi Housing Corporation Workers Union, Oscar Kachisi, entlassen, nachdem er dagegen protestiert hatte, nach Mzuzu in den Norden des Landes versetzt zu werden, wo es sehr schwierig sein würde, sich für die Beschäftigten einzusetzen.

Die Mitglieder der Lehrergewerkschaft Teachers Union of Malawi, die auch Beamtinnen und Beamte der Bildungsbehörde des Bildungsbezirks waren, wurden ebenfalls entlassen, weil sie Gewerkschaftsmitglieder sind.

 

Öffentlicher Dienst – Regierung zögert bei Verhandlungen

Die Regierung hat sich geweigert, mit der Beamtengewerkschaft über die weitreichenden Reformen und Entlassungen im öffentlichen Sektor zu sprechen, obwohl sie nach dem Druck der internationalen Gewerkschaftsbewegung nachgab. Sie zögerte ausserdem, mit der Lehrergewerkschaft über den Abschluss eines Abkommens über die Anerkennung der Gewerkschaft, das 1994 vorgelegt worden war, zu sprechen.

 

Privater Sektor – Arbeitsgesetz wird missachtet

Im Privatsektor haben Arbeitgeber wie Bain Hogg Malawi Limited, Cheshire Homes, Nzeru Radio Company und Encor Products Ltd. das Arbeitsgesetz missachtet und sich geweigert, die Angestelltengewerkschaft Commercial Industrial and Allied Workers Union anzuerkennen. Die Nationalbank von Malawi hat ein Abkommen mit der Gewerkschaft zurückgenommen, ohne sich an die entsprechenden Verfahren zu halten.

Es gab Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen der Pächter, insbesondere in der Tabakindustrie. Die Landbesitzer weigern sich, mit der Gewerkschaft, die die Beschäftigten vertritt, zu verhandeln.

 

Freie Exportzonen

In Malawi sind Freie Exportzonen eingerichtet worden. Obwohl das Arbeitsrecht in den Zonen gilt und Gewerkschaften darin arbeiten können, ist dies in der Praxis nicht der Fall. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht.

 

Gesetz über Arbeitsbeziehungen

Das Gesetz über die Arbeitsbeziehungen von 1996 trat 1997 in Kraft.

 

 

Marokko

Einwohner: 27.000.000 Hauptstadt: Rabat Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98-100-111

 

Gewerkschafter/innen wurden weiterhin verfolgt, vor allem im privaten Sektor, was Entlassungen, Gewalttätigkeiten seitens von Arbeitgebern angeheuerter Schläger sowie Strafanklagen beinhaltete. Aus offiziellen Berichten geht hervor, dass Gewerkschafter/innen im Gefängnis ums Leben gekommen sind.

Kein Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung

Das marokkanische Arbeitsgesetz schützt Gewerkschafter/innen nicht vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, auch nicht zum Zeitpunkt der Einstellung, und es schützt die Gewerkschaften nicht vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber, besonders nicht vor der Förderung von arbeitgeberhörigen Gewerkschaften.

 

Unzureichende Tarifverhandlungsgesetze

Marokkos Tarifverhandlungsgesetze sind unzureichend. Die Löhne vieler Beschäftigter werden von den Arbeitgebern festgelegt. Zahlreiche Konflikte ergeben sich, weil die Arbeitgeber Tarifverträge nicht umsetzen.

Trotz der Tatsache, dass 1998 eine neue Regierung ihr Amt antrat, wurden keinerlei Fortschritte hinsichtlich der Novellierung des Arbeitsrechtes erzielt, und auch die Inkraftsetzung der Bestimmungen der geltenden Arbeits- und Beschäftigungsgesetze wurde in keiner Weise verbessert.

 

Gewerkschaftsfeindliche Schikanierung

Im privaten Sektor werden Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft, der Durchführung von Gewerkschaftsaktivitäten und Streiks entlassen, mit Bussgeldern belegt und inhaftiert. Die Arbeitgeber sprechen sich regelmässig mit der Polizei ab, die häufig gewaltsam gegen streikende Beschäftigte vorgeht. Streikende Beschäftigte können wegen "Arbeitsentzug" strafrechtlich verfolgt werden, was auch häufig geschieht, während die Regierung kaum gegen Arbeitgeber einschreitet, die sich weigern, den Mindestlohn und die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten zu zahlen, illegal Fabriken schliessen oder Gewerkschafter/innen schikanieren. Sogar die Wahl einer Gewerkschaftsführung in einem Betrieb kann die Betriebsleitung dazu veranlassen, die Polizei herbeizurufen.

 

Arbeitgeberfreundliche Gewerkschaften

Die UMT berichtete, dass ihre Mitglieder im öffentlichen Dienst ebenfalls unter Schikanierungen, Einschüchterungen und willkürlichen Bestrafungen zu leiden hätten. Sie gab an, dass in Ministerialabteilungen arbeitgeberfreundliche Gewerkschaften ins Leben gerufen worden seien.

 

Protestaktionen

Während des Jahres organisierten die Gewerkschaften bei verschiedenen Textilfabriken aus Protest Sitzstreiks:

Beim Textilunternehmen Societé Marco Allemande in Sale begannen die Beschäftigten am 14. April aufgrund der völligen Missachtung des Arbeitsgesetzes seitens der Betriebsleitung einen Sitzstreik.

Bei dem Werk ASTINEX in Temara begannen die Beschäftigten am 22. April einen Sitzstreik, weil der Werkseigner versucht hatte, sich auf illegale Weise aller Beschäftigten zu entledigen und die Maschinen in einen von ihm in derselben Stadt eingerichteten neuen Betrieb, AGZ, zu bringen.

Bei Sameco in Sale traten die Beschäftigten am 8. Juli aufgrund des provokativen Verhaltens des Betriebseigners, einschliesslich tätlicher Angriffe und der Entlassung eines Gewerkschaftsfunktionärs, in den Ausstand. Die Polizei hielt die Beschäftigten unter Beobachtung. Sie hatten während des Streiks keinerlei Zugang zu Wasser oder Strom.

Am 15. Juli wurden mehrere Beschäftigte von vom Unternehmen angeheuerten Schlägern während eines Sitzstreiks beim Textilbetrieb SOMATEX-MARTEX in Sale verletzt. Zwei von ihnen, zwei schwangere Frauen, befanden sich in einem äusserst ernsten Zustand und mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die der UMT angeschlossene Gewerkschaft forderte ihre Anerkennung, die Zahlung des Mindestlohns sowie die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Betriebsleitung lehnte Gespräche mit der Gewerkschaft trotz der Tatsache ab, dass das Arbeitsamt die Stichhaltigkeit der Gewerkschaftsforderungen anerkannt und sich um eine Schlichtung bemüht hatte.

 

Handlungsversäumnisse seitens der Behörden

Die UMT wurde im Zusammenhang mit diesen und anderen Konflikten bei den Behörden in Rabat, Sale und Temara vorstellig. Sie waren jedoch entweder nicht in der Lage oder nicht bereit, die Fabrikeigner zur Achtung des Gesetzes zu veranlassen.

 

1.400 entlassene Gewerkschaftsfunktionäre in den letzten Jahren

Im Juli berichtete die UMT, dass Unternehmen weiterhin illegalerweise ihre Tore geschlossen und Betriebe verlagert hätten, um sich der Gewerkschaften zu entledigen. Ihren Angaben zufolge seien in den letzten Jahren insgesamt 1.400 gewählte Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen worden. Viele Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre sähen sich wegen "Arbeitsentzugs" nach der Ausrufung von Streiks mit Strafanklagen konfrontiert.

 

Tod im Gefängnis

Im Oktober 1998 veröffentlichte ein offizielles Gremium, der Menschenrechtsbeirat, die Namen von Gefangenen, die im Gefängnis Tazmamart im entlegenen Atlasgebirge gestorben waren. Unter ihnen befand sich Hussein Manouzi, ein aktiver UMT-Gewerkschafter, der im November 1972 verschwunden war. Unter denjenigen, die unter unbekannten Umständen verschwunden waren und offiziell für tot erklärt wurden, befand sich auch UMT-Chef Abdelhaz Rouissi, der seit Oktober 1964 nicht mehr gesehen worden war.

 

 

Mauretanien

Einwohner: 2.333.000 Hauptstadt: Nouakchott Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-111

 

Gewerkschaftsführer wurden 1998 verhaftet, weil sie für die Freilassung von Menschenrechtsaktivisten demonstrierten.

Gewerkschaftsführer verhaftet

Der Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes der CLTM, Samory Ould Beye, und der Bildungsbeauftragte, Sid’ Amed Ould Salek, gehörten zu den sechs am 5. Februar während der Teilnahme an einer von der politischen Opposition organisierten Demonstration festgenommenen Personen, die sich für die Freilassung von fünf inhaftierten Menschenrechtsaktivist(inn)en einsetzten. Obwohl keine Anklage gegen sie vorlag, wurden sie unter Hausarrest gestellt.

Am 12. Februar wurden die Menschenrechtsaktivist(inn)en vom Gericht zu 13 Monaten Haft wegen Beteiligung an den Vorbereitungsarbeiten zu einem Fernsehdokumentarfilm über die Sklaverei in Mauretanien verurteilt, der von "Canal France International" gedreht wurde.

 

Rechtsbeschränkungen

Nur mauretanische Staatsbürger dürfen Gewerkschaftsämter bekleiden. Zur Beendigung von Streiks kann eine Zwangsschlichtung angeordnet werden.

Seit einigen Jahren verspricht die Regierung, neue Arbeitsgesetze zu verabschieden, die die gewerkschaftlichen Einschränkungen aufheben sollen.

 

 

Mauritius

 

Einwohner: 1.129.000 Hauptstadt: Port Louis Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-98-138

 

 

Es gibt nur einen begrenzten Spielraum für Tarifverhandlungen im öffentlichen Sektor, und die Organisierung in den Freien Exportzonen bleibt besonders schwierig. Die Gewerkschaften wurden weiterhin von den Behörden behindert, wenn sie öffentliche Demonstrationen veranstalteten.

Einschränkungen

Freie Tarifverhandlungen werden untergraben, da die Regierung die Löhne und Gehälter im staatlichen Sektor festlegt. Legale Streiks sind aufgrund der langwierigen Verfahren im Vorfeld eines Streiks sowie der obligatorischen Schlichtungen nahezu unmöglich. Das Gesetz schützt die Gewerkschaften nur unzureichend vor Einmischungen seitens der Arbeitgeber.

Die Streikverfahren sind langwierig – was dazu führt, dass die meisten Streiks illegal sind. Das Arbeitsbeziehungsgesetz ermöglicht es dem Premierminister, einen Streik für illegal zu erklären, wenn er der Auffassung ist, dass er "die Wirtschaft gefährdet".

 

FEZ – Feindseligkeit gegenüber den Gewerkschaften

Obwohl das Arbeitsrecht in den Freien Exportzonen, in denen ungefähr 85.000 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, gilt, blieb es weiterhin schwierig, die Beschäftigten dort zu organisieren. Die meisten Beschäftigten sind junge Frauen. Viele Arbeitgeber, besonders Kleininvestoren aus Ostasien, stehen den Gewerkschaften feindlich gegenüber und schikanieren Arbeitnehmer/innen, die eine Gewerkschaft gründen oder ihr beitreten wollen, und schüchtern sie ein. In vielen Fällen haben sie von der Betriebsleitung kontrollierte Betriebsräte eingerichtet. Gewerkschaftsorganisatoren haben grosse Schwierigkeiten, Zugang zu vielen dieser Betriebe zu bekommen.

In den Zonen finden kaum Tarifverhandlungen statt. Die Löhne werden nach Anhörung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern von gesetzlichen Lohnkommissionen festgelegt. Zu den Sonderklauseln des Arbeitsgesetzes, die in den Freien Exportzonen gelten, gehören obligatorische Überstunden und obligatorische Arbeit an Feiertagen.

 

Die Behörden behindern öffentlichen Marsch

Die Gewerkschaften wurden weiterhin von den Behörden behindert, wenn sie öffentliche Märsche oder Demonstrationen veranstalteten. Am 22. Juli organisierten die Gewerkschaften einen Protestmarsch zum Landwirtschaftsministerium in der Hauptstadt Port Louis, um dagegen zu protestieren, wie das Ministerium bei der Umstrukturierung und Privatisierung mit den Beschäftigten umgeht. Obwohl die Gewerkschaft den Marsch beim Polizeichef anmeldete, erhielt sie keine Genehmigung, vor dem Ministerium einen Protest zu veranstalten.

Die Polizei änderte die Strecke am Abend vor dem Marsch. Der Gewerkschaft zufolge hat die Geheimpolizei ihre Mitglieder von dem Tag an eingeschüchtert, an dem die Gewerkschaft den Marsch ankündigte. Der Landwirtschaftsminister rief die Beamt(inn)en in seinem Ministerium an und forderte sie auf, die Beschäftigten daran zu hindern, ihren Arbeitsplatz zu verlassen.

 

Schikanierung

Die Lehrergewerkschaften berichteten über jahrelange ständige Schikanierungen durch das Bildungsministerium in bezug auf die Freistellung für Gewerkschaftsarbeit.

 

 

Namibia

Einwohner: 1.575.000 Hauptstadt: Windhoek Ratifizierte Übereinkommen: 87-98

 

 

Arbeitgeber im Bergbau wandten gewerkschaftsfeindliche Taktiken an und schikanierten Gewerkschaftsführer/innen. Es gab ein dreigliedriges Abkommen am Ende des Jahres über die Notwendigkeit, Namibias Arbeitsrecht von 1992 zu revidieren.

Dreigliedriges Abkommen

Am Ende des Jahres wurde auf einer Sitzung aus drei Parteien beschlossen, dass Namibias Arbeitsgesetz von 1992 revidiert werden muss. Der Gewerkschaftsdachverband NUNW liess verlauten, dass die Umsetzung des Gesetzes einige Schwächen und Lücken aufweist.

Es gab spezifische Probleme mit den Streitschlichtungsverfahren und den Arbeitsgerichten, die dem NUNW zufolge nicht effektiv waren; sie waren nicht dazu in der Lage, die Urteile umzusetzen, entschieden einseitig zugunsten der Arbeitgeber und gerieten mit Klagen in Rückstand.

 

Gewerkschaften im Bergbau werden zerschlagen

Die Bergarbeitergewerkschaft MUN liess im März verlauten, dass Rio Tinto, das grösste weltweit tätige Bergbauunternehmen, in der Uranmine von Rossing gewerkschaftsfeindliche Taktiken anwendet. Das Unternehmen hat den Vorsitzenden des Vorstands der lokalen Gewerkschaft, Petrus Tjipute, herausgegriffen und ihn schikaniert, indem ihm Arbeiten zugeteilt wurden, die seinen Qualifikationen nicht entsprachen; er wurde nicht ersetzt, wenn er gewerkschaftlich tätig war und er durfte das Telefon nicht benutzen. Die Unternehmensleitung teilte ihm mit, dass seine Gewerkschaftsarbeit seine Beförderungsaussichten einschränke. Die Gewerkschaft liess verlauten, dass sie das Unternehmen verklagen werde, nachdem Verhandlungen zur Schlichtung des Streits ergebnislos blieben.

Einen Monat früher hatte das Unternehmen sich plötzlich geweigert, 22 Beschäftigten des Bergwerks Sonderurlaub für die Teilnahme an einem Arbeitsschutzworkshop der Internationalen Föderation von Chemie-, Energie-, Berg-, Bau- und Fabrikarbeiterverbänden (ICEM) zu gewähren. Das Unternehmen liess verlauten, dass sie keine Erlaubnis erhielten, weil die ICEM versuche, die Beschäftigten an einer Kampagne zur Diskreditierung von Rio Tinto zu beteiligen. Das Unternehmen gab später nach.

Die MUN teilte mit, dass die meisten ausländischen Unternehmen mit Bergbaukonzessionen in Namibia das Arbeitsgesetz verletzen, indem sie sich insbesondere weigern, mit der Gewerkschaft zu sprechen und indem sie Gewerkschaftsmitglieder schikanieren.

 

Behinderung der Organisierung

Die Landarbeiter/innen und Hausangestellten werden zwar vom Arbeitsgesetz erfasst, in der Praxis gibt es der NUNW zufolge jedoch grosse Hindernisse für die Organisierung dieser Beschäftigten.

 

Verbot von Streiks in den FEZ

In den Freien Exportzonen von Namibia bleiben Streiks weiterhin verboten. Es wurde ein FEZ-Streitschlichtungsgremium eingerichtet, um Streitigkeiten beizulegen.

 

 

Niger

Einwohner: 9.465.000 Hauptstadt: Niamey Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

 

Die Streiks im öffentlichen Dienst wegen der Gehaltsrückstände von 1996-97 hielten an. Die Regierung teilte mit, sie habe die Zahlung aufgrund der Finanzlage des Landes verschoben, versprach jedoch, sie 1998 regelmässig zu bezahlen.

Streiks im öffentlichen Dienst

Der Gewerkschaftsdachverband USTN führte im Januar zwei 48stündige Streiks durch, um die Zahlung siebenmonatiger Gehaltsrückstände von 1996-97, die Rücknahme der Lohnsenkungen und neuer Steuern, die Anhörung der Beschäftigten bei Privatisierungen, die Wiedereinstellung von 14 Beschäftigten der Uranbergbaugesellschaft Cominak im Norden des Landes, die willkürlich entlassen worden waren, sowie die Neugründung der Gewerkschaft der Zollbediensteten SNAD, die die Regierung im März 1997 nach einem Streik wegen Gehaltsrückständen aufgelöst hatte, zu fordern.

Im gleichen Monat riegelten Sicherheitskräfte das Gelände von Cominak ab, als die Beschäftigten einen fünftägigen Streik zur Unterstützung ihrer entlassenen Kolleg(inn)en führten. Die Lehrergewerkschaften führten aufgrund von unbezahlten Gehältern einen fünftägigen Streik durch. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes führten im Februar und März jeweils einen 48stündigen Streik durch.

 

Die Regierung weigert sich nachzugeben

Anfang April liess der Finanzminister verlauten, dass das Land ein strenges Strukturanpassungsprogramm durchführen müsse und dass es feige sei, wenn die Regierung aus kurzfristigen Gründen vor Reformen zurückschrecke. Er sagte in bezug auf die Streiks, dass es in einem Staat nicht nur um die Zahlung von Gehältern gehe und dass die Regierung dem "Sirenengesang" nicht nachgeben werde.

Die Streiks wurden im April und Juli fortgesetzt.

Die Lehrergewerkschaften haben den Unterricht zu Beginn des neuen Schuljahres im Oktober boykottiert. Anfang November wurde ihnen das Gehalt für den Monat August gezahlt. Sie streikten Ende November und im Dezember wieder, um die Zahlung der Gehälter von September und Oktober zu fordern.

 

IAO-Kritik

Die IAO hat die allgemeine Anweisung kritisiert, dass streikende Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in aussergewöhnlichen Fällen zur Arbeit gezwungen werden können, um die allgemeine Ordnung zu wahren.

 

 

Nigeria

Einwohner: 115.000.000 Hauptstadt: Abuja Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100

 

 

Es gab beträchtliche Verbesserungen bei Nigerias Achtung der Gewerkschaftsrechte im Anschluss an den Tod von Regierungschef General Abacha im Juni. Gewerkschaftsführer/innen wurden aus dem Gefängnis entlassen, Gewerkschaften wurden von der Regierungskontrolle befreit und die strengen gewerkschaftsfeindlichen Erlasse wurden widerrufen oder geändert.

Regierungskontrolle

Zu Beginn der 80er Jahre wurden der Dachverband Nigeria Labour Congress (NLC) und die Ölarbeitergewerkschaften NUPENG und PENGASSAN immer noch durch Verwalter geleitet, die das Militärregime ernannt hatte.

Das Regime setzte seine Verwalter 1994 nach einem Streik in der Ölindustrie im Juli und August dieses Jahres unter der Führung von NUPENG und PENGASSAN und mit der Unterstützung des NLC ein, der am 3. und 4. August 1994 einen Generalstreik ausrief. Bei dem Streik ging es um zahlreiche wirtschaftliche Probleme und um die Annullierung der allgemeinen Wahlen durch das Militärregime im Juni 1993, die der mehrheitlichen Auffassung zufolge von Häuptling Moshood Abiola gewonnen worden waren.

Die Vorstände von NLC, NUPENG und PENGASSAN wurden per Erlass am 9. bzw. 10. August 1994 durch das Regime aufgelöst. Gemäss den Erlassen wurde den Gewerkschaftsführer(inne)n der Zutritt zu den Gewerkschaftsräumlichkeiten untersagt, die Bankkonten der Gewerkschaften wurden gesperrt, und das automatische Lohnabzugssystem für die Gewerkschaftsbeiträge wurde abgeschafft. Durch weitere Erlasse des Regimes wurde es den Gerichten untersagt, die Autorität der Regierung in Arbeitsangelegenheiten in Frage zu stellen.

 

Gewerkschaftsführer/innen verhaftet

Im August 1994 haben Sicherheitskräfte den NUPENG-Generalsekretär Frank Kokori verhaftet. Milton Dabibi, Generalsekretär von PENGASSAN und Generalsekretär des Verbandes von Vereinigungen leitender Angestellter, SESCAN, wurde im Januar 1996 verhaftet.

 

Inhaftiert ohne Anklage oder Gerichtsverfahren

Kokori und Dabibi befanden sich Anfang 1998 nach wie vor in Haft und waren weder angeklagt noch vor Gericht gestellt worden. Sie durften weder ihre Anwälte noch Gewerkschaftsfunktionäre sehen. Familienbesuche waren stark eingeschränkt. Beide Männer befanden sich in schlechtem Gesundheitszustand, und es wurde ihnen eine angemessene ärztliche Betreuung verweigert. Neben anderen Leiden hat sich Frank Kokori bei einem Autounfall im Jahr 1991 eine Rückenverletzung zugezogen. Das Regime hat Anträge von Gefängnisärzten, ihm den Besuch bei einem Orthopäden zu gestatten, abgelehnt.

 

Strenge gewerkschaftsfeindliche Gesetze

Das Regime hat 1996 vier strenge gewerkschaftsfeindliche Gesetze verabschiedet, durch die die Gewerkschaftsbewegung geschwächt und kontrolliert werden soll. Zu Beginn des Jahres waren diese Gesetze noch in Kraft.

 

Erlass Nr. 4 – die Umstrukturierung der NLC-Mitgliedsorganisationen

Im Januar 1996 gab das Regime den Gewerkschaftserlass Nr. 4 (Zusatz) heraus. Dadurch erhielten die Umstrukturierung und der Zusammenschluss von NLC-Mitgliedsorganisationen, durch den sich ihre Zahl von 41 auf 29 verringert hatte, Gesetzeskraft. Jede Gewerkschaft, die nicht als eine der 29 Gewerkschaften in dem Erlass genannt wurde und dem NLC angehörte, beginge demnach eine strafbare Handlung. Er legte die automatische Mitgliedschaft der 29 Gewerkschaften im NLC fest und definierte ihren Gerichtsstand. Der NLC wurde im Gesetz bereits als einzig zulässiger Gewerkschaftsdachverband genannt.

Der Erlass erwähnte 25 eingetragene Vereinigungen leitender Angestellter, die dem selbst nicht eingetragenen Verband SECAN angehören, nicht. Vereinigungen leitender Angestellter dürfen dem NLC nicht beitreten.

Der Erlass mischte sich in das Recht der Gewerkschaften ein, ihre Mitgliedsbeiträge an den NLC selbst festzulegen, indem er einen Beitragssatz festlegte.

Er legte fest, dass nur ausgewiesene Mitglieder einer der 29 NLC-Mitgliedsgewerkschaften Kandidaten für Führungspositionen in Industriegewerkschaften oder beim NLC auf Bundes- oder Landesebene sein dürfen. Der Erlass enthielt eine Bestimmung, die die Anfechtung seiner Gültigkeit vor Gericht verbot.

 

Erlass Nr. 24 – Universitätsgewerkschaften werden verboten

Erlass Nr. 24 vom 21. August 1996 untersagte die Arbeit der Universitätsgewerkschaften und –verbände ASUU, NASU und SSANU und löste ihre nationalen und Branchenvorstände im Rahmen des Gesetzes über die wesentlichen Dienste auf.

 

Erlass Nr. 26 – Einschränkung der Wahl für die Gewerkschaftsführung und Drohung mit Streichung aus dem Gewerkschaftsregister

Am 16. Oktober 1996 trat der Gewerkschaftserlass Nr. 26 (Zusatz) in Kraft:

Mit Verweis auf Erlass Nr. 4 wird ein ausgewiesenes Gewerkschaftsmitglied in Erlass Nr. 26 als ein Arbeitnehmer definiert, der in einem von der Gewerkschaft vertretenen Gewerbe oder in einer von ihr vertretenen Industrie beschäftigt ist. Festgelegt wird ferner, dass nur ausgewiesene Gewerkschaftsmitglieder in ein Gewerkschaftsamt gewählt werden bzw. an Beschlussfassungsgremien beteiligt sein können, es sei denn, die Position ist rein administrativer Art. Auf einen Verstoss gegen diese Bestimmung steht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Naira und/oder eine fünfjährige Haftstrafe.

Dadurch wurden die Gewerkschaftsführer/innen der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen von der Kandidatur für Führungspositionen bei Industriegewerkschaften sowie des NLC auf nationaler und bundesstaatlicher Ebenen ausgeschlossen.

Der Erlass ermöglichte es dem Arbeitsminister, die Registrierung der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen zu streichen, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass ihre Aktivitäten im "Widerspruch zum nationalen Interesse stehen" – welches nicht näher definiert wird. Die Gewerkschaften können binnen 30 Tagen Einspruch gegen einen derartigen Beschluss beim Minister erheben, aber der Erlass kann nicht vor Gericht angefochten werden.

Der Erlass untersagt es einer aus dem Register gelöschten Gewerkschaft, Mitgliedsbeiträge einzunehmen.

Er besagt ferner, dass der automatische Gewerkschaftsbeitragsabzug vom Lohn nur dann zulässig ist, wenn die nach der Registrierung und Anerkennung der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen abgeschlossenen Tarifverträge "Streikverzichtsklauseln" enthalten. Streiks trotz derartiger gesetzlich vorgeschriebener Klauseln würden zur Aussetzung des automatischen Beitragsabzugssystems vom Lohn führen.

 

Erlass Nr. 29 – internationale Mitgliedschaft

Am 23. Oktober 1996 wurde der Gewerkschaftserlass Nr. 29 (Internationale Mitgliedschaft) im geheimen verabschiedet. Darin sind diejenigen internationalen Gewerkschaftsorganisationen angegeben, denen sich der NLC oder eine Gewerkschaft anschliessen kann.

Mit dem Erlass wird eine bereits bestehende Mitgliedschaft bei einer nicht gebilligten internationalen Gewerkschaftsorganisation für ungültig erklärt, es sei denn, der Provisorische Rat hat seine Zustimmung gegeben, und zukünftige Beitritte sind nur mit der ausdrücklichen Billigung des Arbeitsministers möglich.

Auf einen Verstoss gegen den Erlass steht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Naira und/oder eine fünfjährige Haftstrafe. Jeder Gewerkschaft oder Vereinigung, die gegen den Erlass verstösst, würde die Zulassungsbescheinigung entzogen. Es ist nicht berichtet worden, dass der Erlass geltend gemacht wurde, um Gewerkschaften zu zwingen, eine internationale Mitgliedschaft aufzugeben.

 

Weitere Beschränkungen

Bestimmte Gruppen von Staatsbediensteten dürfen keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten.

Gemäss dem nigerianischen Arbeitsgesetz sind darüber hinaus 50 Beschäftigte erforderlich, um eine Gewerkschaft gründen zu können.

Der Gewerkschaftsregistrator (Arbeitsminister) verfügt über weitreichende Befugnisse, um die Gewerkschaftsfinanzen jederzeit zu überprüfen.

Die Regierung greift häufig in Tarifverhandlungen ein und kann in einer Vielzahl von Industrien, die als wesentliche Dienste definiert sind, eine Zwangsschlichtung vorschreiben. Der Staatschef kann eine Gewerkschaft verbieten, die in einem wesentlichen Dienst streikt. Der Lehrbereich wurde zu einem wesentlichen Dienst erklärt, in dem Streiks verboten sind.

 

Die Rechtslage wird nach dem Tod von Abacha besser

Gefangene werden entlassen

Nigerias Militärmachthaber, General Abacha, starb unerwartet am 8. Juni. Der neue Staatschef, General Abubakar, entliess am 15. Juni neun Gefangene, zu denen auch die Gewerkschaftsführer von NUPENG und PENGASSAN, Frank Kokori und Milton Dabibi, gehörten. Im Juli verpflichtete sich General Abubakar in einer Ansprache an die Nation, die Vereinigungsfreiheit zu achten und zu schützen und liess verlauten, dass die Gewerkschaften frei arbeiten können. Er sagte, dass die Arbeiterbewegung während seiner Regierungszeit demokratisiert würde.

 

Abiola stirbt

Am 8. Juli starb Häuptling Moshood Abiola unerwartet im Gefängnis.

 

Erlasse 9, 10 & 24 zurückgezogen

Am 11. August wurden die Erlasse 9 und 10 zurückgezogen. Erlass Nr. 24 wurde ebenfalls zurückgezogen, wodurch es ASUU, NASU und SSANU, die 1996 verboten wurden, ermöglicht wurde, ihre Arbeit rechtmässig wieder aufzunehmen.

 

Gewerkschaften bereiten sich auf Wahlen vor

Am 2. September trafen die Gewerkschaftsführer/innen der 29 NLC-Mitgliedsorganisationen mit dem Arbeitsminister zusammen und beschlossen, innerhalb von 90 Tagen Wahlen für die NLC-Führung durchzuführen. Die Leitung des NLC wurde einem geschäftsführenden Ausschuss bestehend aus 6 Mitgliedern übergeben, den der NLC am 16. September gewählt hatte und der auch die Wahlen vorbereiten sollte.

Die Sitzung beschloss, dass der Ständige Sekretär im Arbeitsministerium als Verwalter des geschäftsführenden Ausschusses fungieren würde, und das Ministerium wurde gebeten, einen Einberufer zu benennen, der ihn unterstützt. Der NLC-Verwalter würde bis zum 16. September zurückgezogen.

Die Verwalter von NUPENG und PENGASSAN wurden entfernt. NUPENG hielt seinen Kongress Ende September ab und PENGASSAN Anfang Oktober.

 

Andere Erlasse wurden abgeändert

Ende Oktober liess die Regierung verlauten, dass die Revision der Erlasse 4, 26 und 29 fast abgeschlossen sei. Der NLC hielt seinen Kongress nicht innerhalb der beschlossenen 90-Tagefrist ab, da die Erlasse noch in Kraft waren – weshalb die Gewerkschaftsführer nicht frei gewählt werden konnten.

Anfang 1999 veröffentlichte die Regierung den Erlass 1 von 1999 und Erlass 2 von 1999, beide trugen das Datum vom 1. September 1998.

Der Erlass 1 ergänzte den Erlass 4 und 26, und Erlass 2 ergänzte den Erlass 29.

Die NLC-Wahlen für die Vorstände auf der Ebene der Bundesstaaten waren für den 21. Januar geplant und der Nationalkongress des NLC sollte am 27. und 28. Januar folgen.

 

 

Sambia

Einwohner: 8.275.000 Hauptstadt: Lusaka Ratifizierte Übereinkommen: 29-105-87-98-100-111-138

 

 

Der Arbeitsminister, Newstead Zimba, ein früherer ZCTU-Generalsekretär und ehemaliges Mitglied des IAA-Verwaltungsrats, drohte mit der Aufhebung der Zulassung des ZCTU und der Entlassung aller streikenden Beschäftigten, nachdem der Gewerkschaftsdachverband im März zu einem Ausstand aufgerufen hatte.

Lohnstop und angekündigte Entlassungen

Gegen Ende des Jahres 1997 hatte die Regierung für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors und alle staatlich unterstützten Institutionen wie Krankenhäuser und Universitäten für 1998 einseitig einen Lohnstop verhängt. Im Rahmen des Reformprogramms für den öffentlichen Dienst wurden darüber hinaus Pläne zur Entlassung von Zehntausenden Beschäftigten in dem Sektor vorgelegt. Die Gewerkschaften de