
Schreiben des IBFG-Generalsekretärs an den pakistanischen Ministerpräsidenten vom 6. Januar 1999 ==================================================================== Seine Exzellenz Mohamad Nawaz SharifAn alle Mitglieder des Ausschusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte
An andere interessierte Organisationen
Unsere Referenz: HTUR 01/1999
11. Januar 1999
Pakistan: Aussetzung der Gewerkschaftsrechte bei der
staatlichen Wasser- und Elektrizitätsgesellschaft ("WAPDA")Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beigefügt übersenden wir Euch die Übersetzung des Schreibens, das ich an Seine Exzellenz Mohamad Nawaz Sharif, den Ministerpräsidenten der Islamischen Republik Pakistan, gesandt habe, um gegen die Aussetzung der Gewerkschaftsrechte bei der staatlichen Wasser und Elektrizitätsgesellschaft (Water and Power Development Authority - WAPDA) zu protestieren. Die WAPDA, bei der 130.000 Personen beschäftigt sind, denen gegenwärtig das Vereinigungs- und das Tarifverhandlungsrecht vorenthalten wird, ist praktisch der Kontrolle des Militärs unterstellt worden. Durch diese Massnahmen wird die Existenz der nationalen Gewerkschaft dieses Sektors, der WAPDA Hydro Electric Central Labour Union, einer wichtigen Mitgliedsorganisation einer unserer drei Mitgliedsorganisationen in dem Land, der All Pakistan Federation of Trade Unions (APFTU), in Frage gestellt.
Diese Situation, die den Höhepunkt eines bereits seit mehreren Monaten andauernden Konflikts bildete, hat die APFTU dazu veranlasst, Klage beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit zu erheben, der sich der IBFG in den nächsten Tagen vermutlich anschliessen wird. Darüber hinaus hat sich die APFOL, eine der beiden anderen pakistanischen IBFG-Mitgliedsorganisationen, ebenfalls kürzlich an die Regierung gewandt, um die Forderungen der APFTU zu untermauern.
Ich wäre Eurer Organisation äusserst dankbar, wenn sie ihrerseits ein Protestschreiben an die pakistanische Regierung senden und Eure eigenen innerstaatlichen Behörden sowie die Botschaft Pakistans in Eurem Land bzw. diejenige, die für Euer Land zuständig ist, ebenfalls darüber unterrichten würde. Die Telefax-Nrn. von Ministerpräsident Sharif sind in unserem Schreiben zwar angegeben, ein Durchkommen ist jedoch eher Glücksache. Die E-Mail-Anschrift funktioniert jedoch: primeminister@pak.gov.pk. Ansonsten ist natürlich auch immer noch der Postweg möglich.
Da dies unser erster Aufruf im Jahr 1999 ist, möchte ich Euch darüber hinaus auch noch einmal nachdrücklich darum bitten, den IBFG über sämtliche von Euch in diesem Zusammenhang ergriffenen Massnahmen per E-Mail, Fax oder auf anderem Weg auf dem laufenden zu halten.
Und schliesslich möchte ich Euch auch darum bitten, der APFTU Eure Unterstützung zum Ausdruck zu bringen (Telefax: 92-42-723.95.29 E-Mail: apftu@brainnetl.pk).
Ich danke Euch bereits im voraus für Eure Mitarbeit und wünsche Euch ein frohes neues Jahr.
Bill Jordan
Generalsekretär des IBFG
Übersetzung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Internationale Bund Freier Gewerkschaften, der über seine 200 Mitgliedsorganisationen in 144 Ländern und Hoheitsgebieten über 125 Millionen Beschäftigte vertritt, hat über die All Pakistan Federation of Trade Unions (APFTU), eine seiner Mitgliedsorganisationen in Pakistan, mit Bestürzung von den kürzlich von Ihnen ergriffenen Massnahmen erfahren, durch die 130.000 Beschäftigten bei der pakistanischen Water and Power Development Authority (WAPDA) ihre legitimen Gewerkschaftsrechte vorenthalten werden.
Unseren Informationen zufolge beinhalten die Massnahmen u.a. folgendes:
Die Anwendung der Arbeitsbeziehungsverordnung von 1969 und der Verordnung für die Beschäftigung in Industrie und Handel aus dem Jahr 1968 auf die WAPDA ist per Präsidialverordnung vom 22. Dezember 1998 ausgesetzt worden;
durch die besagte Präsidialverordnung wird die Leitung der WAPDA auf der Grundlage des Artikels 245 der Verfassung der Islamischen Republik Pakistan aus dem Jahr 1973 den Streitkräften des Landes übertragen;
die WAPDA ist in der Tat militarisiert worden, was aus der Ernennung eines ranghohen Offiziers, des Generalleutnants Zulfiqar Ali Kahn, zum Vorsitzenden der WAPDA, und der Einsetzung von zwischen 30.000 und 35.000 Offizieren niedrigeren Ranges und rund 250 Offizieren - bis hoch zum Brigadegeneral - der pakistanischen Armee in acht Verteilergesellschaften und einer Vertriebsgesellschaft, die die WAPDA bilden, eindeutig hervorgeht;
den WAPDA-Beschäftigten werden ihre Gewerkschaftsrechte, einschliesslich des Rechtes auf Tarifverhandlungen, vorenthalten, und der betriebseigenen Gewerkschaft WAPDA Hydro Electric Central Labour Union sind ihre Rechte als Tarifverhandlungsführer entzogen worden.
Obwohl wir uns der Tatsache bewusst sind, dass sich die WAPDA und andere staatliche Versorgungseinrichtungen gegenwärtig möglicherweise mit ernsthaften finanziellen und organisatorischen Problemen konfrontiert sehen, muss ich Sie, Herr Ministerpräsident, auf die Tatsache hinweisen, dass derartig ernsthafte Beschränkungen des Vereinigungsrechtes und des Rechtes auf Tarifverhandlungen, wie sie kürzlich bei der WAPDA eingeführt wurden, den internationalen Arbeitsnormen und vor allem den Übereinkommen Nr. 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zuwiderlaufen, die beide von Pakistan ratifiziert wurden und somit bindend für Ihr Land sind.
Ich ersuche Sie daher dringend, den Präsidenten der Republik aufzufordern, die Verordnung vom 22. Dezember 1998 umgehend aufzuheben, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Gewerkschaftsrechte der WAPDA-Beschäftigten uneingeschränkt wiederherzustellen und zu gewährleisten, dass die internationalen Arbeitsnormen in der Islamischen Republik Pakistan umfassend geachtet werden. Alles andere als eine vollständige Wiederherstellung der Gewerkschaftsrechte der WAPDA-Beschäftigten würde mit einer nachdrücklichen Reaktion des IBFG-Ausschusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte erwidert und liesse dem IBFG keine andere Wahl, als bei der IAO formell Klage gegen die Regierung Pakistans zu erheben.
Ich sehe einer positiven Klärung dieses Falls mit Interesse entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
gez. Bill Jordan
Generalsekretär
Kopie an:
Kurshid Ahmed, Generalsekretär, Pakistan WAPDA Hydro Electric Central Labour Union
Pakistanische Botschaft, Brüssel
Internationaler Bund Freier
Gewerkschaften (IBFG)
Boulevard Emile Jacqmain 155, B - 1210 Brüssel, Belgien
Für mehr Informationen: IBFG-Abteilung für Menschen- und Gewerkschaftsrechte
Tel.: 32.2.224.02.03 Fax: 32.2.224.02.97 E-mail: turights@icftu.org
